Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 1

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 1

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Ich berichte heute vom Prozesstag 38, vom 14.11.24, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich vor dem Landgericht in Göttingen.

9:12 Uhr: Staatsanwalt Recha betritt den Gerichtssaal.
9:40 Uhr: Katja Wörmer kommt herein.

Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

9:47 Uhr: Reiner Fuellmich wird hereingeführt. Er lächelt die Zuschauer an und sagt: „Großartig.“ Der Vorsitzende eröffnet den Verhandlungstag, erklärt, dass Siemund sein Plädoyer später fortsetzen wird, und übergibt das Wort an Wörmer.

Wörmer erklärt, Miseré würde heute auch nicht kommen. Insgesamt sei es so, dass sie heute mit ihrem Schlussvortrag beginne und Siemund beim nächsten Mal mit seinem fortfahre. Sie entschuldigt sich ausdrücklich für die Verspätung aufgrund der unvorhergesehenen Verkehrssituation: „Auch persönlich bei Herrn Recha.“

Sie erklärt, sie möchte, bevor sie einen weiteren Antrag zur Haftsituation vorträgt, zunächst historisch über den Fortgang des Prozesses berichten, jedoch schon die Ereignisse einbeziehen, die vor Prozessbeginn stattfanden. Also wolle sie auch die Fragestellung beleuchten, was vor dem Haftprüfungstermin ausgetauscht wurde.

Am 13.10.23 sei Fuellmich in Deutschland am Frankfurter Flughafen aufgrund eines deutschen Haftbefehls festgenommen und in Frankfurt in Untersuchungshaft genommen worden. Das Thema mit der fehlenden Rechtsgrundlage lässt Wörmer weg.

Am 14.10.23 habe der erste Termin vor dem Haftrichter stattgefunden. Das sei ein Samstag gewesen. Der Richter habe die Akte nicht gekannt. Es seien Wörmer und I. K. als Verteidigerinnen anwesend gewesen. Dort sei ihnen erstmalig der Haftbefehl ausgehändigt worden.

Fuellmich sei zunächst in Frankfurt in Untersuchungshaft geblieben und sei am Ende der darauffolgenden Woche nach Rosdorf transportiert worden. Seit dem 23.10.23 säße der Angeklagte nun in Rosdorf.

Es habe einen weiteren Termin gegeben – einen Vorführungstermin, bei dem Richter Mog und Staatsanwalt John anwesend waren. Hierbei sei es um das Auslieferungsverfahren gegangen. John habe gesagt, er habe kein formelles Auslieferungsverfahren anstrengen wollen, um die langen Verfahrenszeiten zu umgehen.

Richter Mog, der den Haftbefehl unterschrieben habe, habe Fuellmich dann mitgeteilt, dass es nicht viel zu hören gab. Bis zu diesem Zeitpunkt seien noch Missverständnisse in der Welt gewesen: Erstens, dass Fuellmich keine Alleinvertretungsbefugnis gehabt habe, und zweitens, dass er nicht von §181 BGB, also in sich Geschäften, befreit war.

Am 11.11.23 sei mündlich vorgetragen worden, dass selbstverständlich eine Alleinvertretungsbefugnis und eine Befreiung von §181 vorlagen. Die Unterlagen dazu hätten jedoch weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft vorgelegen.

Die Strafanzeige vom 2.9.22 sei von den Anzeigenerstattern unvollständig eingereicht worden. Es wäre die Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen, das zu überprüfen – und zwar noch vor Erstellung des Haftbefehls. Jedoch habe das erst nach Vollziehung des Haftbefehls, also nach der Verhaftung, stattgefunden.

Es habe einen regen Austausch zwischen der Staatsanwaltschaft und den Anzeigenerstattern gegeben. Antonia Fischer habe selbst gesagt, sie habe mindestens 30 Mal mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, wovon nichts in der Akte der Staatsanwaltschaft dokumentiert sei. Gegenstand der Gespräche seien unter anderem E-Mails gewesen, welche Fuellmich in der Zeit von 2022 bis zu seiner Verhaftung mit den Anzeigenerstattern ausgetauscht habe – primär mit Antonia Fischer, welche wohl dafür zuständig war.

Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass sie sich noch einigen würden, weshalb er keine Klage eingereicht habe. Gemeint sei eine Klage gegen Marcel Templin, der den größten Teil des Geldes aus seinem Hausverkauf gepfändet habe.

Es habe ein Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin gegeben, was nicht erfolgreich war, sowie Kommunikation mit dem den Hausverkauf abwickelnden Notar. Zu dieser Zeit habe sich Fuellmich bereits in den USA aufgehalten, weshalb andere mit diesen Aufgaben betraut worden seien – wie beispielsweise C. B., die Anwaltskollegin von Fuellmich.

Seit Anfang 2023 sei seitens des Angeklagten versucht worden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gegebenenfalls sei das gutgläubig gewesen, aber das wisse man immer erst hinterher. Fuellmich sei jedoch davon ausgegangen, dass die Anzeigenerstatter auch an einer Einigung interessiert seien.

Eine Rückzahlung sei nicht mehr möglich gewesen, da das Geld von Templin gepfändet wurde. Deshalb sei es nur noch um eine Einigung gegangen. Es sei auch um die Liquidierung des Goldes gegangen, welches einen enormen Wertzuwachs erzielt habe.

Diese Wertsteigerung fiele in den Verantwortungsbereich des Angeklagten. Das Gold, welches zu drei verschiedenen Zeitpunkten für 1 Million Euro gekauft worden sei, hätte jetzt einen Wert von 1,5 bis 1,6 Millionen Euro. Diese Wertsteigerung sei gegen den vermeintlichen Schaden von 350.000 Euro gegenzurechnen. Dann wäre der Schaden getilgt.

Wörmer bittet darum, diesen neuen Aspekt zur Kenntnis zu nehmen.

Am 5.10.22 sei Fuellmich im Rahmen einer Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden. Ob das rechtmäßig war, sei fraglich, so Wörmer weiter.

2023 habe es einen umfangreichen E-Mail-Verkehr gegeben. Vor Gericht habe festgestellt werden müssen, dass diese E-Mails zwischen dem Angeklagten und den Anzeigenerstattern immer an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.

Es ging folglich einzig um die Strafverfolgung, nicht um eine Einigung. Sie ginge davon aus, dass das seit dem 2.9.22, dem Tag des Einreichens der Strafanzeige, das Motiv war. Sie habe das Gefühl, dieser Aspekt würde hier nicht zur Kenntnis genommen, so Wörmer weiter.

Antonia Fischer habe selbst gesagt, es sei nicht um eine Einigung gegangen, sondern darum, den Angeklagten in den Knast zu bringen. Seit Sommer 2022 würden sich entsprechende Äußerungen im Netz finden lassen. Das ganze Verhalten ließe zweifeln, dass es nur darum ging, das hehre Ziel – nämlich die Sicherung der Spendengelder – zu erreichen.

Weiter geht es in Teil 2. Ich bitte etwas um Geduld. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den Wahlvorbereitungen bleibt wenig Zeit für diesen Blog.

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