Oha, jetzt wird es wirklich spannend. In diesem Artikel vom 11. April 2026 hatte ich über einen Vorfall berichtet, den Viviane Fischer auf ihrem Telegram-Kanal veröffentlicht hatte. Sie sprach darin über einen „Lawfare“, also einen Krieg mit juristischen Mitteln, der gegen sie geführt werde. Das Ganze klingt dramatisch und erweckt den Eindruck, als wolle man sie mit allen Mitteln bekämpfen. Über die Hintergründe jedoch schweigt sich Viviane weitgehend aus.
Und auf genau diese Hintergründe möchte ich an dieser Stelle eingehen.
Denn wie fast immer, wirkt auf den ersten Blick fast alles anders, als es in Wirklichkeit ist. Einseitige Darstellungen neigen von Haus aus dazu, nur einen Teilbereich des gesamten Hintergrunds abzubilden. Wer wirklich ehrlich ist, stellt immer beide Seiten dar. Das war hier nicht bzw. nur sehr unzureichend geschehen.
So sollten wir uns zunächst einmal die Frage stellen, wer diesen „Lawfare“ eigentlich in Gang gesetzt hat. Viviane Fischer sagt dazu (sinngemäß), dies seien die Hafenanwälte gewesen, während sie selber lediglich ein paar Forderungen gestellt habe, die der Verjährung von Fristen entgegenwirken sollten. Hat sie eigentlich jemals gesagt, was genau sie damit meinte? Hat sie sich jemals dazu geäußert, in welcher Höhe diese Forderungen sind, für die sie offensichtlich die Verjährung verhindern wollte?
Mir liegen inzwischen Daten vor, die mehrere Mahnbescheide betreffen, welche Fischer bereits lange vor jener Klage beantragt hatte, für die sie nun Spenden sammelt. Falls Sie beim Streitwert von über 4,5 Millionen Euro bereits vom Hocker gefallen sind, sollten Sie sich festhalten. Denn was Viviane von der Gegenseite wollte war noch weitaus mehr! Über 6 Millionen Euro insgesamt wenn ich die mir vorliegenden Daten richtig interpretiere.
Und das nicht nur gegen die Hafenanwälte, sondern teilweise auch gegen weitere (frühere) Akteure des Corona-Ausschusses, die ich allerdings nicht namentlich nennen werde.
Wenn sich Viviane nun also über 13 Postzustellurkunden beschwert, in denen ihr die Forderungen zugestellt worden waren, vergisst sie zu erwähnen, dass auch sie derartige „gelbe Briefe“ versandt hatte bzw. über das zuständige Mahngericht hatte versenden lassen.
Darin bestellt sie sich als geschäftsführende Gesellschafterin „in actio pro socio“ (Klagend für die Gesellschaft) für eine Gesellschaft, von der ich noch nie zuvor etwas gehört hatte: Eine „CoronaAusschuss Projekttreuhand GbR“.
Um das Gesellschafts-Wirrwarr des Corona-Ausschusses noch einmal etwas zu entwirren, hier eine grobe Übersicht über das, was bisher bekannt war:
- Gesellschaft: Corona Ausschuss Vorschalt gUG i. Gr. Das war der erste Corona-Ausschuss, dem vier Gesellschafter angehörten. Neben Reiner Füllmich und Viviane Fischer auch Antonia Fischer und Justus Hoffmann. (Aus dieser Gesellschaft stammen die allermeisten Spendeneinnahmen, die als Darlehen an Füllmich und V. Fischer ausgezahlt worden waren). Rechtsform ist mangels Eintragung eine GbR. Mangels Aufgabe oder Auflösung existiert diese Gesellschaft bis heute. Meines Wissens wurde Füllmich allerdings inzwischen aus ihr ausgeschlossen und Viviane als Geschäftsführerin abgewählt.
- Gesellschaft: Corona Investigative Committee uG. Dies war die zweite Gesellschaft, der nur noch Füllmich und Viviane Fischer angehörten. Rechtsform war (ist) eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie war wohl als Nachfolgerin der 1. Gesellschaft gedacht, konnte dieses Erbe aber nicht antreten, da sie die erste Gesellschaft nicht ablöste, sondern zusätzlich existrierte. Zur Ablösung hätte es die Zustimmung aller Gesellschafter der ersten Gesellschaft bedurft. Unter ihr firmierte der Ausschuss ab ca. November 2021. Ab diesem Zeitpunkt könnten die eingehenden Spenden dieser Gesellschaft zugeschrieben werden. Zu diesem Zeitpunkt kamen aber bereits deutlich weniger Spenden rein. Die Summen, um die sich alles dreht (Gold, 700.000 Euro, 100.000 Euro etc.) stammen aus den Spendeneinnahmen der ersten Gesellschaft.
- Gesellschaft: Stiftung Corona-Ausschuss. Hierunter firmiert der Corona-Ausschuss seit November 2022. Es handelt sich anscheinend um eine Treuhandstiftung, die von Viviane und einem (mir unbekannten) Treuhänder betrieben wird. In der Satzung wird er ebenso wenig genannt, wie die Mitglieder des „Stiftungsrates“. Man darf eine solche Treuhandstiftung nicht mit einer rechtsfähigen Stiftung verwechseln, welche im Stiftungsregister eingetragen und offiziell von der Stiftungsaufsicht überwacht würde. Viviane Fischer betrachtet sie scheinbar als Rechtsnachfolger der unter 1. genannten Gesellschaft. Hierzu muss gesagt werden, dass eine solche Treuhandstiftung durch einen Vertrag zwischen einem Stifter und einem Treuhänder zustande kommt. Ein Stiftungsrat ist meines Wissens gar nicht vorgeschrieben. Ob es sich überhaupt um eine natürliche oder juristische Person handelt, was meines Erachtens notwendig wäre, um Rechtsnachfolger sein zu können, kann ich nicht sagen.
- Gesellschaft: ICIC. Dies ist die Gesellschaft, die Reiner Füllmich in Mexiko als „Rechtsnachfolgerin“ der unter 1. genannten Gesellschaft gegründet hatte. Die Rechtsform ist unbekannt und wird im Impressum der Internetseite auch nicht angegeben. Dort ist lediglich Füllmich eingetragen. Meines Erachtens nach handelt es sich dabei nicht um eine juristische Person. Die ICIC kann damit sicherlich gar nicht Rechtsnachfolgerin der unter 1. genannten Gesellschaft werden.
Nun haben wir es mit einer weiteren Gesellschaft zu tun, der „CoronaAusschuss Projekttreuhand GbR“. Wann diese gegründet wurde, wer ihre Gesellschafter sind oder waren, ist mir nicht bekannt. Ich höre zum ersten Mal von ihr. Was ich aber mit recht großer Sicherheit sagen kann ist, dass diese Gesellschaft nie im Impressum des Corona-Ausschusses gestanden hat. Daher gehe ich davon aus, dass sie nicht die Spendenempfängerin der Vereinigung war. Um es mit meinen eigenen Worten zu sagen, erscheint mir das ein wenig wie „Simsalabim“. Im zuständigen Stiftungsregister kann ich sie ebenso wenig finden, wie in irgendeiner öffentlich zugänglichen Unternehmens-Datenbank. Es könnte sich um den tatsächlichen Namen der 3. Gesellschaft handeln, also jener Treuhandstiftung, unter der der Corona-Ausschuss seit November 2022 lt. Impressum firmiert. Aber das ist reine Spekulation und meines Wissens ist es auch schwierig, als nichtjuristische Person unter einem Phantasienamen zu firmieren.
Nun aber zurück zum sogenannten „Lawfare“. In diesem Zusammenhang hatte Viviane eingeräumt, lediglich einer Verjährung zuvorgekommen zu sein. Mein juristisches Verständnis reicht dazu zwar nicht aus, aber nach meiner laienhaften Rechtsauffassung hätten dazu eine förmliche Mahnung – eventuell zugestellt per Einschreiben – völlig ausgereicht. Andererseits hätte im Falle der Dringlichkeit der Klageweg offen gestanden. Ein Mahnbescheid ist nicht vorgeschrieben. Er ist nur die „billigste Lösung“, die man wählen kann, wenn Forderungen eigentlich unstrittig sind. Die letzte Chance für den Schuldner, ohne Gerichtsverfahren aus der Sache herauszukommen.
Aber so ein Ding macht natürlich auch mächtig Eindruck. Jeder, der schon einmal so einen dicken gelben Brief bekommen hat, wird das bestätigen können. Ganz besonders, wenn die geforderte Summe sehr hoch ist.
Ich spekuliere an dieser Stelle einmal: Sollte diese Vorgehensweise der Einschüchterung dienen? Sollte sie die Gegner mürbe machen? Ich weiß es nicht. Juristen wird das ggf. nur ein müdes Gähnen abringen, aber diese Mahnbescheide wurden ja nicht nur an Juristen verschickt.
Fazit:
Für mich ergibt sich langsam ein Bild, wonach Viviane diesen „Lawfare“ selber losgetreten hat und sich nun über das Echo beklagt.
Eine Frage möchte ich abschließend aber trotzdem noch stellen: Wenn sich Viviane nunmehr einer Forderung gegenüber sieht, für die sie finanziell nicht in der Lage ist, die Verteidigungskosten aufzubringen… warum beantragt sie nicht einfach Prozesskostenhilfe? Warum sollen wieder Spender für diese Kosten aufkommen? Schon mal drüber nachgedacht?
Denn auch wenn unsere Judikative seit geraumer Zeit deutliche Schlagseite hat, so bedeutet dies nicht, dass man automatisch eine Klage verloren hat, wenn man kein Geld für seine Verteidigung aufbringen kann. Als Beklagter hat man jederzeit die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass man anhand seiner Vermögenswerte nachweist, die Kosten tatsächlich nicht selber tragen zu können. Zudem kann der beauftragte Rechtsvertreter seine Leistungen nur nach Gebührenordnung abrechnen und keine Phantasierechnungen stellen. Das wären aber im vorliegenden Fall bei einem Streitwert von 4,5 Mio immerhin noch fast 18.000 Euro, wenn ich das richtig sehe. Genug Motivation für viele gute Anwälte.
Abschließend: Wenn ich einen Blick in die Zukunft wagen würde, käme ich zu dem Schluss, dass es für Viviane einem Sechser im Lotto gleich käme, wenn nicht auch sie irgendwann vor der großen Wirtschaftsstrafkammer landet. Der Rummel, den sie macht, kann dem Staatsanwalt schwerlich entgehen. Und der wird auch eins und eins zusammenzählen können. Allerdings glaube ich weder, dass sie in Untersuchungshaft muss, noch glaube ich, dass sie überhaupt ins Gefängnis muss. Vielmehr denke ich, dass sie ihre Verteidigung dann gänzlich anders und sehr viel vernünftiger aufbauen wird, als Füllmich. Viviane ist niemand, der andere beleidigt oder rumpöbelt. Außerdem ist sie opportunistisch genug, um Reue zu zeigen. In Verbindung mit der Tatsache, dass sie nie ins Ausland abgehauen ist, wird das wahrscheinlich reichen, um mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen. Falls es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, denn was ich hier zuletzt teile, ist reine Spekulation und basiert zum größten Teil auf der vermuteten Möglichkeit, dass sie ihr Darlehen nicht an die Gesellschaft zurückgezahlt hat, von der sie es erhalten hatte (die Corona Ausschuss Vorschalt gUG i. Gr.). Ich weiß nicht, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird.
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