Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 2

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 2

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Antonia Fischer und Hoffmann seien nicht mehr in Erscheinung getreten. Die Arbeit sei von Fuellmich und Viviane Fischer geleistet worden. Die Aufklärung sei ihnen eine Herzensangelegenheit gewesen. Man könne darin nur eine Veruntreuung sehen, wenn man das als völlig überflüssig ansähe, so wie man die Aufklärer als überflüssig, als Nazis, Querdenker und so weiter ansehe. Und, so erklärte auch Frau Endpunkt vom Göttinger Tageblatt, die auch heute hier ist, sie sei eher daran interessiert zu diffamieren, anstelle über die Aufklärungsarbeit zu berichten.

Es sei zu betonen, dass es beiden, also Fuellmich und Viviane Fischer, immer wichtig war, Aufklärung zu betreiben – so wichtig, dass die Kanzleiarbeit nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, weil die Aufklärungsarbeit priorisiert wurde. Stattdessen würden die Tatsachen verdreht. Es werde unterstellt, dass Fuellmich schon vorher keine Mandate mehr gehabt habe und dass er die Spenden vorsätzlich gesammelt habe, um damit abzuhauen.

Über die Aufklärungsarbeit finde sich in den Berichten nichts, und es werde nirgends erwähnt, dass jemand wegen eines Wirtschaftsdelikts aus Mexiko ohne Rechtsgrundlage abgeschoben wird, um dann in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden bei Ankunft auf dem Flughafen in Deutschland verhaftet zu werden. Dass jemand aufgrund eines Wirtschaftsdelikts in Fußfesseln zum Gericht transportiert werde, sich entkleiden müsse und Körperöffnungen untersucht würden, dass er seit Juni 2024 in Isolationshaft sitzt, und dass es ihm und den Mithäftlingen nicht einmal gestattet sei, sich zu grüßen, ohne dass die Mithäftlinge Strafen zu erwarten hätten – all das scheine die herkömmlichen Mainstream-Medien nicht zu interessieren.

Zumindest in Bayern gehe nun ein Fall durch die Presse, der auch Mithäftlinge beträfe. Die Behandlung von Fuellmich sei völlig unangemessen, so Wörmer weiter. Selbst wenn er schuldig wäre, was er vehement bestreite, würde das diese Behandlung nicht rechtfertigen. Es gäbe Häftlinge, die würden gänzlich ohne Handschellen zum Gericht transportiert. Fuellmich hingegen würde wie der Kopf der Hells Angels oder einer Terrorgruppe behandelt. Er werde wie die Gruppe behandelt, die als Terrortruppe eingestuft wurde. Bei Fuellmich hingegen handele es sich um ein Wirtschaftsdelikt.

Fuellmich werde auch in der JVA als radikalisiert eingestuft, weil er sich mit Häftlingen über ihre Fälle unterhalte. Das sei das Normalste der Welt in Justizvollzugsanstalten; das machten alle so. Es sei unverständlich, warum ihr Mandant keine Unterstützung anbieten dürfe. Er sei Rechtsanwalt und dazu befugt, als Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt.

Wörmer kündigt an, nun die Stellungnahme der JVA, bezogen auf das Eilverfahren zur Überprüfung der Haftbedingungen, zu verlesen, weil es thematisch gerade passe. Diese Erklärung sei am 30.10.2024 abgegeben worden und solle nun über diese Verlesung an die Öffentlichkeit gelangen, weil man nicht wisse, wie lange Fuellmich noch in Untersuchungshaft sei. Auch wenn Staatsanwalt Recha Fuellmich auf freiem Fuß sehen wolle – das würde die Verteidigung schließlich auch begrüßen.

Anmerkung der Autorin: Wörmer spielt hier darauf an, dass Recha der Verteidigung vorwirft, das Verfahren zu verschleppen und folglich selbst der Grund dafür zu sein, dass Fuellmich noch in Untersuchungshaft säße. Dass Recha bewusst den Begriff „Untersuchungshaft“ wählte und damit wahrscheinlich nicht meinte, dass Fuellmich nach Urteilsspruch auf freien Fuß komme, wird beiden wohl bewusst sein. Ende der Anmerkung.

Wörmer verliest weiter aus der Stellungnahme der JVA:

„Beantragt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückzuweisen und dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.“

Anmerkung der Autorin: Dieser Teil enthält einige Lücken, die ich mit „…“ kennzeichne. Ende der Anmerkung.

Der Antrag gegen die Sicherungsverwahrung vom 7.10.2024 sei zwar „…“, aber unzulänglich. Die am 7.10.2024 zuletzt verlängerte Sicherungsverwahrung verletze nicht die „…“ von Fuellmich. Ab dem Datum sei die Sicherungsverfügung erlassen worden und „… verlängert“. Dies beinhalte eine getrennte Unterbringung, keine Teilnahme an Veranstaltungen oder Sport. Die Einzelseelsorge sei gestattet.

Gemäß Paragraph „…“ habe er eine Einzelfreistunde sowie Einzelgespräche mit seinem Arzt. Begründung: Fuellmich, der die Coronaausschussmaßnahmen kritisiert, so verliest Wörmer weiter, habe sich zunehmend radikalisiert. Er würde manipulieren und primär muslimische bzw. antisemitische Häftlinge um sich sammeln.

Er habe behauptet, die israelische Armee habe den Hubschrauber, in dem der iranische Präsident saß, mittels US-Militärgerät abgeschossen. Sein Bekanntheitsgrad verleihe ihm Gewicht und habe das Potenzial, Mithäftlinge zu radikalisieren. Er führe verbotene Rechtsberatung durch und hetze.

Fuellmich habe ein dominantes, geltungsbedürftiges Auftreten und versammle Mithäftlinge um sich. Es sei ihm gelungen, seinen Frust auf diese zu übertragen. Er fordere die Mithäftlinge auf, vorgefertigte und unterschriftsreife eidesstattliche Erklärungen zu unterschreiben, in denen das vermeintliche Fehlverhalten von Herrn D. erklärt werde. Durch sein dominantes Verhalten manipuliere er die Mithäftlinge, und die Stimmung werde aufgeheizter.

Er habe einen verzerrten Gerechtigkeitssinn. Ansprachen seitens der Justizmitarbeiter scheiterten. Fuellmich sehe sich in einer Opferrolle. Neben dem Sozialarbeiter Herrn D. seien auch andere Justizmitarbeiter betroffen. Die Stimmung sei aggressiver und fordernder geworden.

Erst mit der Verlegung seiner Anhänger, darunter A. P. und R. P., in andere Justizvollzugsanstalten habe sich die Situation entspannt. Fuellmich nutze jede Gelegenheit, gegen den Sozialarbeiter D. aufzuhetzen. Um die Sicherheit der JVA nicht zu gefährden, seien seine Aufschlusszeiten reduziert worden, und er erhalte ein zusätzliches Telefonat mit seiner Frau.

Es bestehe ein höheres Interesse an einem normalen Vollzug. Anmerkung der Autorin: Diesen Teil kann ich in keinen sinnvollen Kontext setzen. Ende der Anmerkung.

Es bestehe die Gefahr von Gewalttaten gegen Personen. Deshalb gebe es die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Es gehe um Leib und Leben von Mitgefangenen. Fuellmich manipuliere und verursache eine erhöhte Störung der Ordnung der Anstalt. Deshalb sei es unerlässlich, dass der Kontakt zu anderen Häftlingen minimiert werde, um weitere Aufwiegelungen zu verhindern.

In Rosdorf dürfe jeder Häftling nur eine Stunde hinausgehen. Es sei nicht korrekt, dass Fuellmich dahingehend eingeschränkt sei. Es sei eine organisatorische Herausforderung. Frau V. L., die stellvertretende Leitung der JVA, habe dies genehmigt.

Wörmer erklärte, die Vorwürfe, die gemacht würden, stimmten nicht. Sie kündigte an, die Anlage zu verlesen, welche die JVA ihrer Stellungnahme beigefügt hatte.

Fuellmich spricht leise mit.

Weiter geht es in Teil 3. Ich bitte etwas um Geduld. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den Wahlvorbereitungen bleibt wenig Zeit für diesen Blog.

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