Fuellmich-Prozess – Hinweisbeschluss des Richters lässt Schlimmes für Reiner Fuellmich erahnen

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Fuellmich-Prozess – Hinweisbeschluss des Richters lässt Schlimmes für Reiner Fuellmich erahnen

Der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Rechtsanwalt und Mitbegründer des Corona-Ausschusses, Dr. Reiner Fuellmich, neigt sich langsam aber sicher seinem Ende entgegen.

Am 13. Verhandlungstag beendete der vorsitzende Richter die Beweisaufnahme und gab eine Stellungnahme zu seiner Sicht auf das Verfahren und den Angeklagten ab.

Dieser sogenannte Hinweisbeschluss fiel vernichtend für Fuellmich aus.

Nach Ansicht des Richters, der in einer ersten Bemerkung Viviane Fischer aus dem Zusammenhang mit den Vorgängen nimmt, waren die Darlehensverträge, die Fuellmich und Fischer seinerzeit abgeschlossen hatten, nichtig, da sie nur dem Anschein dienten.

Man habe zudem gegen die eigene Satzung verstoßen, indem man sich Zuwendungen zukommen ließ und darüber nicht einmal die anderen beiden Gesellschafter informierte bzw. deren Zustimmung einholte.

Fuellmich habe das Geld nicht wirklich in seiner Immobilie geparkt, sondern in Wirklichkeit nur mehrfach Gelder umgeschichtet. Ein Teil des Geldes sei privat zur Begleichung von Scheidungskosten und Schuldentilgung verwendet worden.

Er habe den von Viviane Fischer herausverlangten Betrag nicht zurückgeführt, obwohl er dazu in der Lage gewesen sei. Das wertet das Gericht als schulderschwerend.

Er habe – wenn überhaupt – nur Geld in die spätere 50/50 Gesellschaft einfließen lassen wollen, womit er Antonia Fischer und Justus Hoffman übervorteilen wollte.

Süffisant belehrt der Richter Fuellmich dann über den Unsinn, Geld vor einer Kontopfändung durch Parken in einer Immobilie schützen zu wollen. Eine Immobilienpfändung sei hier mindestens genauso einfach wie eine Kontenpfändung.

Das Verfahren wegen Subventionsbetrugs stellte der Richter vorläufig ein, weil es nicht ins Gewicht falle. Demgemäß kann man mit einem recht hohen Strafmaß rechnen.

Fuellmich hatte seine Verteidigung im Großen und Ganzen darauf abgestellt, als politisch Verfolgter vor Gericht zu stehen. Er hatte seine diversen Verfehlungen gar nicht bestritten und glaubte offenbar, man würde bei einem derart politisch Verfolgten, die eine oder andere Fünf gerade sein lassen.

Zudem versuchte er sie zu relativieren, indem er darauf verwies, andere hätten ja auch Dreck am Stecken oder wollten sich nur bereichern.

Die Anzeigenerstatter stellte er so dar, als hätten diese es nur auf das Geld abgesehen, welches sie aber gar nicht verdienten, weil sie nichts dafür geleistet hätten.

Selbst dem juristischen Laien muss die Unsinnigkeit einer solchen Verteidigungsstrategie auffallen.

Während des gesamten Prozesses hatte er sich mit allen, beginnend bei dem Staatsanwalt, über den vorsitzenden Richter bis hin zu den Zeugen angelegt, ihnen unlautere Beweggründe unterstellt und sich als Opfer dargestellt.

Diese Strategie führt sein Anwalt, Dr. Misere, nun unglücklicherweise fort. Nach Veröffentlichung des angeblichen Geheimdienst-Dossiers sei ein Youtube-Kanal geschlossen worden. Das spreche ja wohl Bände.

Wäre ich Fuellmichs Anwalt, würde ich ihm nahelegen, jetzt den einzigen und letzten Trumpf zu ziehen, der sich strafmildernd für ihn auswirken könnte: Reue.

Reue gegenüber den Mandanten der Sammelklage, Reue gegenüber den Spendern des Corona-Ausschusses und – ja – auch Reue gegenüber den beiden Mitgesellschaftern, die er nach Ansicht des Gerichts klammheimlich ausbooten wollte.

Mir persönlich erscheint es allerdings fast, als würde sich die Verteidigung gar nicht so sehr an das Gericht, sondern an die Fuellmich-Fans richten. Die sollen offenbar unbedingt glauben, Fuellmich sei ein politisch verfolgtes Opfer und nicht etwa jemand, der mit seiner Anwaltsmasche dieses Mal schlicht und ergreifend zu weit gegangen ist.

Offenbar hofft Fuellmich, dass die Spenden auch weiterhin fließen werden. Von einer Verurteilung wird er wohl immer ausgegangen sein. Schließlich hat er die, ihm zur Last gelegten Vorwürfe, nie bestritten. Das konnte er auch gar nicht, da er sie in zahlreichen Videos seit September 2022 längst eingeräumt hatte.

Bestritten hatte er lediglich, dass er sich mit dem Geld ins Ausland absetzen wollte. Es wird spannend sein, zu welcher Einschätzung das Gericht in dieser letzten Frage kommt.

Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass Fluchtgefahr besteht, wird Fuellmich nicht auf eine Bewährungsstrafe hoffen können.

Gerade sein sektenartiger Fanclub könnte hier negativ ins Gewicht fallen. Der Richter könnte ihn als Netzwerk auffassen, das Fuellmich mit den nötigen Mitteln ausstattet, um das Land zu verlassen. Schließlich, so könnte er argumentieren, sei man ja auch nicht davor zurückgeschreckt, ein vermeintliches Geheimdossier zu fälschen und als Entlastungsbeweis vorzubringen.

Viviane Fischer, die ja ebenfalls 100.000 entnommen hatte, kommt hier übrigens nicht deshalb ohne eigenen Strafprozess davon, weil es sich um einen abgekarteten politischen Winkelzug handelt, wie Fuellmich gerne Glauben machen will, sondern weil sie das Geld nach eigenen Angaben zurückgeführt hat. Ob die Staatsanwaltschaft diese Behauptung verifiziert hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Offenbar als einzige der Corona-Ausschuss-Gründer agierte sie finanziell nicht ohne Netz und dpppelten Boden, sondern war, wie ihrer Zeugenaussage zu entnehmen ist, stets finanziell abgesichert.

Aus dieser bequemen Position heraus konnte sie auch zu späteren Zeitpunkten allen anderen, die für ihr Geld arbeiten müssen und daher für ihre Tätigkeit bezahlt werden wollten, ein vorwurfsvolles „ich arbeite ja auch umsonst“ entgegenbringen. Nur einige Wenige kamen in den Genuß, für ihre Leistungen entlohnt zu werden – dann aber gleich überschwenglich und in teilweise absurd hohem Maße.

Doch das ist Inhalt für einen anderen Beitrag.

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