Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 23.09.2024

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Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 23.09.2024

OLG Stuttgart 23.9.2024

23. Verhandlungstag

Gegen 9.15Uhr startete Ralf S. mit seiner Einlassung, zunächst zur Person. Er hatte diese schriftlich vorbereitet und darum gebeten, dass er sie vorlesen darf, da er eine sehr anstrengende Nacht hatte und es ihm nicht leicht fällt, zeitliche Abläufe einzuhalten.
Er wurde als zweites von vier Kindern geboren. Da die Heirat seiner Eltern nicht aus Liebe war, spiegelte sich dies im gesamten Familienleben wider. Von körperlichen Züchtigungen, die in blauen Flecken und schmerzhaften Hämatomen endeten, wurde berichtet, Kochlöffel und Haarbürsten waren die milderen Gegenstände der Züchtigungen. Später verließ die Mutter die Familie … Dadurch wurde es ruhiger, jedoch die Aufgaben wurden größer. Auch in der Schulzeit wurde er sehr häufig gequält, verprügelt und zum Spottobjekt auserkoren, da er meistens der Kleinste war.
Nach der Schulzeit machte er eine Ausbildung zum Elektroinstallateur. Er berichtete vom Kennenlernen seiner 1. Frau und über die gemeinsamen 3 Kinder. Wie es dazu kam, dass er seinen Dachdeckermeister in Koblenz machte und weshalb seine Ehe in die Brüche ging. Er erzählte über den anschließenden Streit um die Kinder und wie seine Töchter weinend und strampelnd von ihm weggebracht wurden. Wenigstens sein Sohn durfte bei ihm bleiben. Diese Erzählungen treiben ihm die Tränen in die Augen und seine Stimme versagt immer wieder…
Weiter geht es mit den Ausführungen wie er zu seiner Selbstständigkeit kam und zu seiner 2. Frau. Sie hörte ihre biologische Uhr ticken und setzte heimlich die Pille ab. Auch diese Ehe scheiterte und ein erneuter Kampf ums Sorgerecht und das liebe Geld entfachte. Diese Ausführungen kosten ihn so viel Kraft und Überwindung, dass er nach rund 1 Stunde, inklusive der Beantwortung von Verständnisfragen und zu zeitlichen Abläufen, um 30 Minuten Pause bittet.

Nach der Pause berichtet Ralf S. wie er damals die C-Zeit erlebte, wie er anfing zu hinterfragen und wie er auf manche Aussagen stieß z. B. dass Deutschland kein souveräner Staat sei und als Firma in Delaware eingetragen ist. Er hatte Fragen über Fragen und stellte diese an den Bürgermeister, das Finanzamt, an Politiker und noch weitere unterschiedliche Stellen, jedoch blieben die Fragen unbeantwortet. Lediglich kam ein Antwortschreiben mit dem Hinweis, sie wären nicht zuständig. Auf seine Nachfrage, wer dafür zuständig sei, bekam er nie eine Antwort!
Da sämtliche Fragen unbeantwortet blieben, recherchierte er weiter und weiter. Irgendwann lernte er Marco v.H. und Markus H. kennen. Marco v.H. berichtete, dass er bei der KSK war und ein Blackout bevorstünde. Man sollte Vorsorge treffen für ca. 14 Tage. Da alles schlüssig und glaubhaft klang, fing Ralf S. an, sich einen Vorrat anzuschaffen.
Sehr emotional und unter Tränen berichtet er, wie seine Welt zusammengebrochen ist, als seine beiden Mädels sich impfen ließen. Er ging daraufhin ebenfalls zum Arzt und ließ sich impfen.
Irgendwann in einem Gespräch, teilte ihm Marco v.H. mit, dass es die Möglichkeit der Bestallung gäbe. Es würde 5000 € kosten. Ralf S. lernte daraufhin eine Frau kennen, die angeblich selbst diese Bestallung hatte, jedoch geschehen ist diesbezüglich nie etwas. Heute geht er davon aus, dass Marco v.H. selbst das Geld brauchte.
Irgendwann hatte Marco v.H. ihn und Markus H. gebeten, eine Verschwiegenheitserklärung zu entwerfen. Da es Diskussionen um den Passus mit der Todesstrafe gab, weiß er nicht mehr, wer diesen letztendlich eingefügt hat.
Danach bricht Ralf S. ab… Er beteuert, dass er nicht mehr weitermachen kann… Sein Tinnitus würde ihm extrem zu schaffen machen und er habe das Gefühl, dass sein Kopf platzt.
Da Richter Holzhausen diesen Tag nicht bereits vor der Mittagspause beenden möchte, einigen sie sich auf eine ausgedehnte Mittagspause von 1,5 Stunden.

Nach der Mittagspause kann Ralf S. die restlichen Zeilen vorlesen, die auf dem letzten Blatt stehen. Er erklärt zusätzlich, dass er heute vieles anders sieht.

Bereits im Oktober 2023 hat er an eine Stelle geschrieben, die Menschen hilft beim Ausstieg aus der Verschwörungstheorie. Er habe in der JVA Offenburg auch öfters mit dem Psychologen gesprochen und konnte somit manches aus seiner Vergangenheit auflösen. Im Anschluss daran beantwortet er bereitwillig auch noch einige Fragen. Z. B. wie es zu einem Strafbefehl bezüglich einer nicht angemeldeten Versammlung kam. Ralf S. hatte über Facebook zu einem gemeinsamen Gassi Gehen an einem Montag um 18 Uhr aufgerufen. Startplatz dort, wo Wochen zuvor die C-Demos gestartet wurden.
Außerdem wurde auch ein Schreiben vorgelesen, welches Ralf S. verfasst hatte. Darin ging es um die Ungültigkeit eines Schreibens, was ihm zugestellt wurde. Da es keine Unterschrift hatte, forderte er die Einstellung der Kommunikation, ansonsten würde er 25.000 € einfordern.
Des Weiteren wurde ein Gewerbe-Untersagungs-Verbot auf die Monitore projiziert, welches aus Oktober 2022 stammte. Ralf S. hatte zu diesem Zeitpunkt rund 75.000 € Zahlungsrückstände beim Finanzamt, Krankenkasse, Handwerkskammer etc. Auf Nachfrage des Richters, bestätigte er dies und erklärte, dass er davon ausgegangen sei, dass sowieso das ganze System zusammenbricht und die Allianz komme. Er empfand es, als überflüssig noch Beiträge/Zahlungen in das System zu leisten.
Inzwischen sind alle Schulden beglichen. Der Betrieb wurde aufgelöst und alles verkauft, einschließlich seines Gartengrundstücks. Er würde somit wieder bei null stehen.
Nach der Befragung möchte Richter Holzhausen wissen, wie nun weitergemacht werden soll? Ralf S. teilt mit, dass er auf keinen Fall heute weitermachen kann. Er sieht sich, außer Stande noch weitere Fragen zu beantworten.

Somit wird eine 20-minütige Pause eingeleitet, um im Anschluss mit dem Anhören von TKÜS fortzufahren.
Auf Nachfrage von RA Hammer „wann die Beschuldigten endlich die TKÜ Dateien zur Verfügung gestellt bekommen?“ wird seitens des GBA mitgeteilt, dass er sie morgen erhalten soll. Richter Holzhausen stellt somit in Aussicht, dass sie dann nach Überprüfung vermutlich nächste Woche überreicht werden können.

Die erste TKÜ ist ein Telefonat zwischen Wolfram S. und Harald P. es ist offensichtlich der erste Kontakt zwischen den Beiden und kam aufgrund der Empfehlung von Mirka zu Stande. Harald P. hat dies mehrfach erwähnt, er wirkte jedoch extrem vorsichtig und wollte Wolfram S. zuerst persönlich kennenlernen. Jeder erzählte ein wenig über seine Vergangenheit und was sie an Erfahrungen mitbringen (es ging um das Fachgebiet IT) am Ende des Telefonats verabredeten sie sich auf den 21.8.2022. Ort und Uhrzeit würden noch ausgemacht werden, jedoch die Idee zum Pizzaessen und anschließendem Kaffee in einer ungestörten Umgebung war geboren.

Das nächste TKÜ Telefonat war vom 28.8.2022 erneut zwischen Wolfram S. und Harald P. sie hatten sich offensichtlich inzwischen kennengelernt und es wurde fachsimpelt. Der Schwerpunkt war die Speicherungsfrage. Harald P. war der Auffassung, dass es zwingend ein Server sein muss, der nicht extern ist.

Dann folgt ein TKÜ Gespräch vom 11.9.2022 zwischen Wolfram S. und Christian W. Hauptsächlich ging es darin um die Erfassung von Heimatschutzkompanien. Sie waren zwar noch nicht vorhanden, jedoch wie diese dann am einfachsten in das System eingefügt werden können. Christian W. erörtert noch, dass er mit Excel auf Kriegsfuß stehe und somit eben weiterhin seine Wünsche im Word mitteilt. Wolfram S. bietet ihm an, ihm das bei Gelegenheit mal zu zeigen, jedoch Christian W. glaubt nicht daran, dass er ihm das beibringen kann, denn seine Ex-Frau habe dies ebenfalls erfolglos versucht.

Danach folgen noch zwei TKÜ Telefonate von nicht ganz jeweils 5 Minuten, die Wolfram S. mit Andreas M. im Oktober 2022, geführt hat. Auch darin geht es mehr oder weniger fast nur um Fachsimpeleien. Die Programmierung konnte nicht in Auftrag gegeben werden, da es immer wieder Änderungen gab und der Auftragnehmer ein Externer sei, somit sei es schwierig ihm dies einigermaßen vernünftig zu vermitteln.

Danach fragt der Vorsitzende Richter, ob die nächste TKÜ angehört werden soll? Da diese jedoch ca. 50 Minuten dauern würde, wäre dieser Verhandlungstag erst gegen 17.30 Uhr fertig. RA Böcker bittet diese nicht anzuhören, da er sich noch um die Einlassung seines Mandanten kümmern möchte.
RA Hammer bittet darum „diese TKÜ“ nicht am nächsten Verhandlungstag anzuhören, da weder er noch sein Kollege Zipper anwesend seien, lediglich die Vertretung wäre da und „dieses Telefonat“ sei wichtig. Richter Holzhausen entgegnet, dass er dies nicht versprechen könne und zudem sei ja genau deshalb eine Vertretung anwesend.
Es folgt die abschließende Frage an den GBA, was es Neues aus den anderen Gerichtssälen gibt?
Frankfurt hat Pause
München wurde Max E. als Zeuge vorgeführt und hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Daraufhin teilt RA Koslowski mit, dass er heute ein Fax erhalten habe, indem sein Mandant die Abladung für die Zeugenaussage am 25.10.2024 in München erhalten habe.

Richter Holzhausen teilt noch mit, dass der Zeuge Dienst auf den 20.11.2024 geladen ist und mehrere Observationsbeamte ebenfalls für den November geladen sind.

Dieser Verhandlungstag wird gegen 16 Uhr beendet.

Anmerkung: Heute waren in der Spitze 9 Zuschauer und 9 Pressevertreter anwesend. Für Stuttgart unüblich.

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