Scholz schmeißt hin? Was das bedeuten würde

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Scholz schmeißt hin? Was das bedeuten würde

Der AfD Politiker und Mitglied des Bundestages Stephan Brandner rüttelte just mit seinem X-Post auf, wonach Bundeskanzler Olaf Scholz Gerüchten aus dem Willy Brandt-Haus zufolge möglicherweise hinschmeißen würde. Ganz von der Hand zu weisen sind solche Gerüchte nicht, auch wenn man davon ausgehen kann, dass ein AfD-Mann als einer der letzten von solchen Neuigkeiten erführe.

In Frankreich hat Emmanuel Macron bereits angekündigt, angesichts des desaströsen EU-Wahlergebnisses, die Nationalversammlung aufzulösen und Neuwahlen anzuberaumen. Ähnlich wie in Deutschland waren diese nämlich nahezu diametral entgegengesetzt zu den nationalen Wahlen ausgegangen. Seinerzeit im April 2022 war Macron hauchdünn und erst nach einer Stichwahl als Sieger hervorgegangen. Auch damals schon häuften sich die Gerüchte, die Wahlen seien möglicherweise manipuliert gewesen. Wir hatten darüber berichtet. Nun bekam Macron die Quittung und zieht überraschenderweise recht schnell die Konsequenzen.

Die Neuwahlen sollen bereits Ende Juni, also schon in wenigen Tagen stattfinden.

Da stellt sich doch die Frage, wie es in Deutschland ablaufen würde, wenn der Bundeskanzler das Handtuch wirft.

In Deutschland sieht sie Lage etwas anders aus. Wenn Olaf Scholz hinschmeißt, kann der Bundestag einen neuen Kanzler wählen. Dazu ist lediglich die absolute Mehrheit notwendig. Zerbricht zusätzlich die Regierungskoalition, besteht die Möglichkeit, eine neue Koalition zu bilden. Allerdings muss dies mit den Stimmenverhältnissen der letzten Bundestagswahl geschehen.

Also:

SPD: 25,7 %
UNION: 24,1 %
GRÜNE: 14,8 %
FDP: 11,5 %
AfD: 10,3 %
DIE LINKE: 4,9 %

Wie man unschwer erkennen kann, lassen diese Ergebnisse relativ wenig Spielraum. Die SPD könnte mit der Union koalieren, doch wird diese eine Koalition sicher ablehnen, da sie mit Neuwahlen deutlich mehr gewinnen würde. Sie wird sich nicht so kurz vor einer Wahl noch die Finger an einer Regierungskoalition verbrennen, mit der sie nichts gewinnen kann.

Wenn es zu keiner Einigung und auch zu keiner Neuwahl eines Kanzlers kommt, muss Scholz die Auflösung des Bundestages beim Bundespräsidenten beantragen und dieser löst den Bundestag dann innerhalb von 21 Tagen auf.

Danach beginnen die Vorbereitungen zur Neuwahl, welche üblicherweise 70 Tage dauern. D. h. es liegen nur 70 Tage zwischen einer Auflösung des Bundestages und der Neuwahl des nächsten Bundestages.

Diese Zeit ist schon ultra knapp bemessen, zumindest für Parteien, die noch nicht etabliert sind und die daher erste einmal Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.

Doch auch für andere Parteien wird es knapp. Denn Kandidaten zur Bundestagswahl aufzustellen bedeutet, dass man in jedem der 299 Wahlkreise und jedem der 16 Bundesländer eine eigene Aufstellungsversammlung abhalten muss, um Direkt- und Listenkandidaten zu wählen.

Doch als sei das noch nicht knapp genug, hat sich der Bundestag jüngst erst eine neue Regelung in die Bundeswahlordnung geschrieben. In Absatz 3 heißt es dort:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Heißt: Man will die 70 Tage weiter einkürzen auf eine Frist, der nur noch Parteien gerecht werden können, die entsprechend vorgesorgt haben.

Nur weiß fast niemand von diesem ominösen Absatz 3.

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