Fuellmich-Prozess – Transkript des 26. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 26. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start:

So, guten Abend. Ich berichte heute von Prozesstag 26, dem 23. August 2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht in Göttingen.

9:00 Uhr: Frank Großenbach betritt den Gerichtssaal.
9:01 Uhr: Staatsanwalt Rächer betritt den Gerichtssaal, gefolgt von John.
9:15 Uhr: Antonia Fischer kommt herein.
9:16 Uhr: Tobias Pohl kommt herein, gefolgt von Katja Wörmer und einem weiteren Mann, der sich später als Rechtsanwalt Siemund herausstellt. Siemund bittet bei Pressevertretern um einen Bogen Papier und einen Stift, notiert darauf seinen Namen. Die Zuschauer bitten darum, die Klimaanlage auszuschalten, da es kalt ist. Großenbach antwortet: „Zieht euch warm an.“ Eine Zuschauerin entgegnet: „Haben wir getan.“ Großenbach witzelt: „Alle sollen einen kühlen Kopf behalten.“ Siemund zeigt sein selbstgeschriebenes Namensschild, sodass man seinen Namen lesen kann.

9:25 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt, strahlt die Zuschauer an und sagt: „Mal sehen, wer alles da ist.“ Die Zuschauer lachen.

9:31 Uhr: Der Vorsitzende eröffnet den Prozesstag und spricht Großenbach an: „Ich nehme an, Sie wollen den Antrag stellen, den Sie mir hingelegt haben.“ Großenbach bejaht. Der Vorsitzende erklärt, dieser würde als Anlage 1 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen; das Selbstleseverfahren wird hierfür angeordnet. Er ergänzt, es sei ihm zugetragen worden, dass der Zeuge Schwab draußen sei, außerdem, dass die Verteidigung sich vorher noch besprechen wolle. Wörmer bejaht und begründet dies mit dem neuen Wahlverteidiger Siemund, der in Sachen Gesellschaftsrecht hinzugezogen wurde.

Schon wieder Verzögerung durch die Verteidigung. Warum bespricht man sich nicht VOR dem Verfahren?

Der Vorsitzende fragt nach dem Zustellnachweis der Ladung des Zeugen. Wörmer erklärt, diesen zu haben, und ergänzt, dass Miseré auch noch käme; der Zug habe Verspätung.

Man fragt sich, wie Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und die allermeisten Zeugen es stets pünktlich zum Termin schaffen, während die „Verteidigung“ regelmäßig für Verspätungen und Verzögerungen sorgt.

Großenbach bittet um Leseexemplare für das angeordnete Selbstleseverfahren für seinen Antrag. Der Vorsitzende antwortet, diese würden gleich verteilt. Wörmer überreicht den Zustellnachweis der Ladung des Zeugen Schwab. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss, dass auf Antrag die Vernehmung des Zeugen Schwab angeordnet wird. Er fragt die Verteidigung, wie lange diese für die Besprechung braucht. Wörmer antwortet, eine Stunde, da sie schließlich Siemund noch einbinden müssten. Der Vorsitzende fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, die Besprechung zunächst auf die Themen zu beschränken, die mit der Vernehmung des Zeugen in Zusammenhang stehen. Die Verteidigung erklärt, das hätte Auswirkungen. Der Vorsitzende ruft eine einstündige Unterbrechung aus. Es ist 9:35 Uhr.

9:52 Uhr: Ich stehe draußen. Christoph Miseré erreicht das Gerichtsgebäude.
10:50 Uhr: Ich bin wieder im Zuschauersaal. Großenbach verkündet, dass die Unterbrechung um weitere 30 Minuten erweitert wird.
11:25 Uhr: Wörmer, Pohl und Siemund kommen zurück. Miseré befand sich bereits im Gerichtssaal.

11:27 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt. Der Vorsitzende spricht die anstehende Vernehmung Schwabs an. Wörmer erklärt, die Verteidigung würde ihm weitere Fragen stellen wollen in Sachen Darlehensvertrag. Der Vorsitzende erklärt, insoweit hätte die Kammer bereits auf das Urteil verwiesen. Er fragt, ob die Verteidigung Kenntnis von der Adhäsionsklage habe. Wörmer bejaht und ergänzt, daraus würden sich weitere Fragen ergeben. Der Vorsitzende erklärt, die Berufsrichter und Schöffen hätten Kenntnis von Anlage 1 zum Hauptverhandlungsprotokoll erlangt, und die Verfahrensbeteiligten hätten Gelegenheit dazu gehabt. Hierbei handelt es sich um den Antrag von Großenbach. Er fragt, ob dazu Stellungnahmen abgegeben werden sollen. Großenbach erklärt, es müsse ein Schreibfehler korrigiert werden: Anstelle von 140 € müsse es 100 € heißen. Wörmer erklärt, die Verteidigung würde sich den Anträgen Großenbachs anschließen. Der Vorsitzende erklärt, die Vernehmung des Zeugen Schwab würde entsprechend dem Antrag erweitert, sofern es sich um die Wahrnehmung des Zeugen handelt.

Anmerkung der Autorin: Der Vorsitzende schränkte seine Aussage mit Bezug auf Ziffern und Unterziffern von Anträgen ein. Ob den Anträgen zur Erweiterung der Zeugenbefragung komplett zugestimmt wurde, kann ich nicht sagen. Ende der Anmerkung.

Fuellmich erklärt, die Wahrnehmung Schwabs würde sich darauf beziehen, was er mit Viviane Fischer besprochen hat. Wenn man den mittelbaren Zeugen befragt, dann müsse die unmittelbare Zeugin Viviane Fischer erst recht befragt werden. Der Vorsitzende erklärt: „Das ist Ihre Rechtsauffassung.“ Siemund erklärt, er habe keine Antipathie gegen Justizmitarbeiter, er würde es aber als nicht angenehm empfinden, wenn die Justizmitarbeiterin direkt auf ihren Laptop schauen würde. Die Justizmitarbeiterin wechselt den Platz, ohne ihre Verantwortung für die Tür zu vernachlässigen. Fuellmich erklärt, er habe einen weiteren Beweisantrag. Der Vorsitzende bittet den Zeugen Schwab herein.

9:37 Uhr: Schwab kommt herein und wünscht allen Anwesenden in lautem Tonfall einen „Guten Tag allerseits“. Er ergänzt, er müsse sich hier wohl etwas zurückhalten; er sei es gewohnt, laut zu sprechen. Der Vorsitzende belehrt ihn und nimmt seine persönlichen Daten auf. Er erklärt, er sei von der Verteidigung geladen worden zur Frage, ob die im Rahmen von Darlehensverträgen entnommenen 700.000 € Spendengelder nach seiner Wahrnehmung das Vermögen der Vorgesellschaft oder Treuhandvermögen der Spender waren. Schwab erklärt zunächst, dass ihm die Ladung zur Zeugenvernehmung am Abend des 19. August 2024 zugestellt wurde. Er habe sie erst kurz vor dem heutigen Termin zur Kenntnis genommen. Er wolle nach bestem Wissen und Gewissen aussagen, wäre über Vorhalte aus E-Mails oder Ähnlichem jedoch dankbar.

In die Finanzen des Coronaausschusses sei er nicht eingebunden gewesen. Von der Baustelle über die 700.000 € und 100.000 € habe er im August 2022 erstmalig erfahren. Deshalb habe er keine Wahrnehmung darüber, wann welches Geld wohin ging. Der Vorsitzende fragt, ob er von den Spenden an den Coronaausschuss wusste. Schwab bejaht, er habe gewusst, dass der Coronaausschuss spendenbasiert war. Der Vorsitzende fragt, ob er sich erinnert, wessen Vermögen das Spendengeld war. Schwab erklärt, darüber sei nie mit ihm gesprochen worden. Hätte er gespendet, was er nie tat, er habe den Coronaausschuss durch seine Anwesenheit in den Ausschüssen unterstützt, hätte er jedoch gespendet, wäre er davon ausgegangen, dass das Vermögen endgültig von ihm abging und nach seiner Vorstellung in die Vorgesellschaft fließt. Die Finanzstruktur und die gesellschaftsrechtliche Beratung des Coronaausschusses habe er jedoch nicht gemacht. Dafür wäre ein Notar „tausendmal besser geeignet als ein kleiner Hochschullehrer.“

Der Vorsitzende fragt, ob ihm bekannt war, wie die Konten organisiert waren. Schwab erklärt, er wisse das nicht genau. Er habe mal mitbekommen, dass einzelne Akteure ihre Konten treuhänderisch zur Verfügung gestellt hätten. Er habe nie selbst gespendet, sonst würde er es besser wissen. Der Vorsitzende fragt, ob es Fragen von der Kammer gibt. Das ist nicht der Fall. Von der Staatsanwaltschaft? Nein. Von den Adhäsionsklägern? Nein. Von der Verteidigung? Ja. Wörmer kündigt an, Fragen aus ihrem Beweisantrag zu stellen, welcher aus der Gegendarstellung zur Ablehnung des ersten Antrags herrührt, und verliest diesen Antrag. Demnach sollte Schwab dazu gehört werden, dass Viviane Fischer im Gespräch mit Schwab erklärt habe, dass sie sich bezüglich der Treuhandabrede stets den Spendern gegenüber, jedoch niemals der Vorgesellschaft verpflichtet fühlte. Sie fragte, ob Schwab das bekannt war. Schwab antwortet, ihm sei bekannt gewesen, dass die Vorgesellschaft niemals eingetragen wurde und nicht gemeinnützig war. Es sei ihm nicht bekannt gewesen, dass Tobias Weißenborn sein eigenes Rechtsanwaltsanderkonto zur Verfügung stellte. Es sei ihm nicht bekannt gewesen, wer welches Konto zur Verfügung stellte. Er fragt: „Wann soll Viviane Fischer mit mir dieses Gespräch geführt haben?“ Wörmer erwidert, Viviane Fischer sei generell so in Erscheinung getreten. Welches Gesellschaftskonstrukt sich dahinter verbarg, wäre nach außen hin nicht ersichtlich gewesen. Sie, Viviane Fischer, habe sich immer den Spendern gegenüber verpflichtet gefühlt und sei so auch nach außen in Erscheinung getreten. Schwab antwortet, er könne sich an kein Gespräch mit Viviane Fischer erinnern, dass die Gelder treuhänderisch für die Spender verwahrt wurden. Wäre so etwas an ihn herangetragen worden, hätten sich für ihn Fragen ergeben. Er hätte folglich weitere Fragen gestellt, beispielsweise was mit den unverbrauchten Spendengeldern gemacht werden solle.

Anmerkung der Autorin: Schwab nannte vor diesem Punkt einen weiteren, den ich nicht aufgeschrieben habe. Ende der Anmerkung.

Er habe es immer so verstanden, dass die Spenden für die Vorgesellschaft und nicht für die Spender verwahrt wurden, so Schwab weiter. Der Vorsitzende fragt, ob darüber Gespräche geführt wurden. Schwab antwortet, er habe über eine treuhänderische Verwahrung der Gelder schon gehört. Bei ihm sei es aber so angekommen, dass diese für den Coronaausschuss, also für die Gesellschaft, verwahrt wurden. Da er in die Finanzen jedoch nicht eingebunden war, sei er nur Zeuge vom Hörensagen.

Fuellmich leitet ein mit den Worten: „Kommen wir auf den Punkt,“ und führt aus, dass im August 2022 erstmals über die 700.000 € und 100.000 € gesprochen wurde. Vorher habe es drei Treuhandkonten gegeben. Die ersten beiden Konten von Fuellmich und Tobias Weißenborn wurden gekündigt. Ganz zum Schluss habe Viviane Fischer für ein halbes Jahr treuhänderisch das Konto gehalten. Im Juli 2022 habe es dann den Riesenstreit gegeben zwischen ihm, Fuellmich, und Viviane Fischer. Danach habe sich Viviane Fischer mit Templin, Hoffmann und Antonia Fischer beraten. Danach habe es die Zoomkonferenz gegeben, bei welcher Schwab als Mediator, also als Vertrauensperson, eingesetzt wurde. Das, so Fuellmich weiter, sei der Moment gewesen, wo du, also Martin Schwab, ausführlich von allem erfuhrst.

Ist das eine Frage, oder erklärt Fuellmich dem Zeugen Schwab hier den Sachverhalt aus seiner (Fuellmichs) vorteilhafter Sichtweise?

Schwab antwortet, er würde versuchen, das zu rekonstruieren. Er erklärt, am 18. August 2022 habe er einen Anruf von Viviane Fischer erhalten. Er wisse das deshalb so genau, weil er gerade auf dem Weg von der Uni war. Er habe zu diesem Zeitpunkt eine Distanzbeziehung geführt mit jemandem aus Düsseldorf, und er habe danach geplant, nach Nürnberg zu fahren, zu einer Veranstaltung „25 Jahre Nürnberger Kodex“. Er sei von seinem Fahrrad abgestiegen, als sie anrief. Viviane Fischer habe den Angeklagten beschuldigt, 700.000 € entnommen zu haben und seiner Kanzlei monatliche Zahlungen zukommen lassen zu haben, außerdem, dass der Angeklagte so vereinnahmt war.

Interessant! Auch Viviane Fischer hatte hier wohl versucht, Schwab von ihrer Sicht der Dinge zu überzeugen. Wenn man jemanden als neutralen Vermittler gewinnen will, wäre das zumindest sehr unüblich.

Es habe ein Hin und Her gegeben, so Schwab weiter. Im September 2022 irgendwann habe es dann eine fünfstündige Zoomkonferenz gegeben, die er selbst, also Schwab, gehostet hat. Fuellmich fragt, ob das vor oder nach dem 29. war. Schwab antwortet, es müsse vorher gewesen sein, zählt einen Teil der Teilnehmer auf und erklärt, dass die Hafenanwälte nicht dabei waren. Zwei Themen wären behandelt worden: erstens die Finanzthemen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zweitens eine Einigung, welche ohne die Hafenanwälte nicht möglich war.

Mediation, so Schwab weiter, sei wohl die falsche Wortwahl. Zum einen würde ihm, Schwab, die entsprechende Ausbildung fehlen, zum anderen würde er sich als nicht hinreichend neutral betrachten, um als Mediator tätig sein zu können. Er sei nur der Host des Meetings gewesen.

Das sind ganz neue Einsichten. Bisher hatten alle Parteien behauptet, Schwab sei als Mediator und neutraler Mittler eingesetzt worden. Er selber sieht seine Rolle aber offensichtlich anders. Oder will er jetzt im Nachhinein einfach nur nichts mehr mit dem Fall zu tun haben und redet deshalb seine Rolle klein? Das wäre einfach herauszufinden. Die Frage lautet: Hat Schwab im Rahmen des Zooms seine Rolle als lediglichen Hoster des Zooms deutlich gemacht oder hat er die anderen im Glauben gelassen, er wäre Mediator?

Der Vorsitzende fragt, ob dort die Frage der Treuhand für die Spender oder die Gesellschaft erörtert wurde.

Schwab antwortet, er könne das weder ausschließen noch bestätigen. Er habe nur auf eine Einigung gehofft. Der Ton sei sehr scharf gewesen, die Stimmung emotional aufgeladen. Gegebenenfalls sei dies zulasten der Erinnerung an die inhaltlich relevanten Sachverhalte gegangen.

Fuellmich stellt klar, dass es in diesem Verfahren nicht um das Gold und nicht um die Zahlungen an seine Kanzlei gehe, sondern nur um die Darlehen in Höhe von 700.000 € an ihn und in Höhe von 100.000 € an Viviane Fischer. Er fragt, ob diese als Darlehen oder als Treuhandverwahrung ausgelegt waren.

Schwab erklärt, er habe es immer als Liquiditätsreserve verstanden, für den Fall, dass die Konten gekündigt werden.

Nun, DIESE Aussage stützt eher Fischers Einlassung und dürfte Fuellmich nicht gefallen haben. Hatte er doch stets darauf gepocht, man habe einen Wertspeicher vereinbart.

Er ergänzt, dass Fuellmich sagte, er würde das Geld in sein Haus investieren. Viviane Fischer habe dafür eine Sicherheit in Form einer Grundschuld gefordert.

Diese Aussage fährt beiden (Fuellmich wie Fischer) in die Parade. Schwab sagt hier nämlich: Ja, Fischer wusste durchaus von der Investition in Fuellmichs Haus. Sie sagt aber weiter aus, dass sie eine Sicherung für diesen Fall verlangte. Diese Sicherung hatte Fuellmich aber nie beigebracht.

Dazu sei die Zoomkonferenz ohne Ergebnis geendet. Fuellmich erklärt, der Käufer sei zu diesem Zeitpunkt längst da gewesen, deshalb habe er erklärt, es laufe doch alles. Er fragt, ob sich Schwab daran erinnert. Schwab erklärt, er könne die Reihenfolge nicht „auf die Kette kriegen“. Er wüsste nicht, ob das vorher oder nachher war.

Fuellmich hakt nach: Ein Teilnehmer, B.P., habe im Rahmen des Meetings, als das Thema der Liquiditätsreserve aufkam, gesagt, es habe sich immer um einen Wertspeicher gehandelt. Schwab bestätigt, dass über einen Wertspeicher gesprochen wurde. Fuellmich fragt, ob er sich daran erinnert, dass er, also Fuellmich, immer über einen Wertspeicher und Viviane Fischer immer über eine Liquiditätsreserve gesprochen habe. Schwab antwortet, er meine, der Begriff der Liquiditätsreserve sei auch von Fuellmich gekommen.

Und wieder eine Aussage zu Lasten Fuellmichs. Nun kommt also heraus, dass auch Fuellmich sehr wohl wusste, dass Fischers Anspruch darin lag, eine Liquiditätsreserve zu bilden, das Geld also im Bedarfsfall schnell wieder liquiditieren zu können. Er hatte das stets bestritten.

Miseré hakt nach: Fuellmich habe in der Zoomkonferenz von einer Absicherung über sein Haus gesprochen. Er fragt den Zeugen, ob er das so verstanden habe. Schwab bejaht.

Fuellmich fragt, ob Viviane Fischer vor August 2022 von einer Liquiditätsreserve gesprochen habe. Schwab verneint. Fuellmich führt aus, dass der Zeuge ab März 2023 die Verhandlungen mit ihm, also Fuellmich, aufgenommen habe. Schwab erklärt, er sei nur der Bote gewesen, „damit ihr wieder miteinander sprecht.“

Auch hier redet Schwab seine Rolle entweder klein, oder alle anderen sahen in seiner Tätigkeit irrtümlich etwas anderes.

Fuellmich fragt, ob Viviane Fischer nach der gescheiterten Zoomkonferenz und vor März 2023 etwas von Scheindarlehensverträgen gesagt habe. Schwab verneint. Fuellmich fragt, ob er von Antonia Fischer, Hoffmann und Marcel Templin gehört habe, dass es Darlehensverträge gegeben habe und dass diese in den Büchern geführt wurden. Schwab erklärt, es habe ihm niemand etwas davon erzählt, dass sie in den Büchern sind. Fuellmich fragt, ob er sich daran erinnert, dass über Darlehensverträge gesprochen wurde. Schwab bestätigt, dass immer über Darlehensverträge gesprochen wurde.

Wahrscheinlich fühlt sich Fuellmich hier bestätigt. Allerdings hatte die Kammer diesen Umstand nie bestritten. Dass es sich in Wirklichkeit nicht um Darlehensverträge gehandelt hat, schließt sie aus der Art der Verträge. Es wurden beispielsweise keine Rückzahlungsdetails und keine Zinsen vereinbart. Das Gericht schließt daraus, dass die Darlehensverträge nur vorgeschoben wurden.

Wörmer fragt, ob der Angeklagte nach der Wahrnehmung des Zeugen rückzahlungsbereit war. Schwab erklärt, dass immer die Frage im Raum stand, ob Fuellmich bereit war, das Darlehen mit einer Grundschuld abzusichern.

Und dazu war er nicht bereit. Diese Aussage wird Fuellmich jetzt so richtig auf die Füße fallen. Warum? Weil das ein deutliches Indiz dafür ist, dass er mit dem Geld abhauen wollte. Fuellmich hatte es bislang immer so dargestellt, als habe man sich anfangs blind vertraut. Schwab sagt nun aber aus, dass das nicht stimmt. Fischer hatte Fuellmich offenbar nicht vertraut. Für den Fall, dass er mit dem Geld sein Haus finanziert wollte sie eine Sicherheit. Diese Sicherheit verweigerte Fuellmich. Die Frage lautet nun: Warum verweigerte er diese Sicherheit wenn er nicht die Absicht hatte, sich am Ende mit dem Geld abzusetzen?

Fuellmich fragt, ob er sich erinnert, dass er sagte, dass der Verkauf läuft. Fuellmich ergänzt, dies ging aus den Akten hervor, aber er wolle wissen, ob der Zeuge das auch so erinnere. Schwab antwortet, er erinnere sich daran nicht. Wörmer fragt, ob der Zeuge Zweifel an der Rückzahlungswilligkeit des Angeklagten hatte. Schwab antwortet: „Was heißt Zweifel?“ Wörmer konkretisiert und fragt, ob der Angeklagte gesagt hat, dass er das Geld zurückzahlen wird. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man auf den Gegenstand der Befragung zurückkehren solle.

Was für ein dummer und naiver Versuch. Welcher Dieb kündigt denn bitte seine Tat an? Für Untreue gilt sinngemäß das gleiche. Wenn ausschlaggebend ist, was FUELLMICHT selber sagt, kann das Gericht das Verfahren sofort einstellen und Fuellmich einen Orden verleihen.

Miseré fragt, ob in der Zoomkonferenz über die Rückzahlungswilligkeit Fuellmichs gesprochen wurde. Schwab bejaht. Miseré hakt nach: Das heißt, es wurde offen diskutiert, sodass niemand hätte sagen können, die Thematik wäre von Fuellmich nicht offen kommuniziert worden. Schwab erwidert, diese Frage wirke auf ihn suggestiv. Misir antwortet: „Sollte es auch sein.“ Er fragt, ob Fuellmich gesagt habe, dass er das Darlehen durch sein Haus abgesichert habe. Schwab bejaht.

Zum vievielten Mal noch? JAAAAA, Fuellmich hatte das von Anfang an gesagt. Fischer hat es gewußt (und verschwiegen). Fischer wollte aber eine Sicherheit und Fuellmich leistete diese bewußt nicht. Fuellmich steht jetzt, nach dieser Zeugenvernehmung, schlechter da als vorher.

Wörmer bittet darum, dies zu Protokoll zu nehmen. Der Vorsitzende verneint, das wäre nur möglich, wenn es auf den Wortlaut ankomme, nicht, wenn es auf den Inhalt ankommt.

Schwab erklärt, er habe zu Viviane Fischer etwas gesagt, ob er Zweifel hatte, könne er nicht sagen.

Anmerkung der Autorin: Was Schwab zu Viviane Fischer gesagt hat, habe ich nicht verstanden. Ende der Anmerkung.

Miseré erklärt, das Thema der Grundschuld sei in der Zoomkonferenz thematisiert worden und fragt, ob die Darlehensverträge vorher ohne Sicherheit vereinbart wurden. Schwab erklärt, die Darlehensverträge seien ohne Sicherheit vereinbart worden, nur im Nachgang ging es darum, diese abzusichern. Er ergänzt, man habe witzigerweise über das 100.000 € Darlehen von Viviane Fischer nicht gesprochen.

Ich denke, dass die meisten Fuellmianer hier jubeln. Aber diese Aussage geht zu Lasten Fuellmichs. Es wäre nämlich SEINE Ausgabe gewesen, eine entsprechende Sicherung von Fischer zu fordern, wie diese von ihm. Dass er es nicht tat zeigt, dass es ihm offensichtlich egal war. Es ist ein weiteres, starkes Indiz dafür, dass er schon zu diesem Zeitpunkt zumindest in Kauf genommen hat, dass das Geld nicht mehr zurückgeführt wird.

Großenbach weist darauf hin, dass man bitte beim Thema bleiben solle.

Fuellmich führt aus, dass es am 23.08.22 ein Treffen zwischen Viviane Fischer, Antonia Fischer, Hoffmann und Templin gegeben habe. Danach habe es am 02.09.22 die Sitzung ohne Fuellmich gegeben, unter dem Vorwand, Frau R. bekäme ein Kind. Am selben Tag, also am 02.09.22, sei die Strafanzeige gestellt worden. Er fragt, ob Antonia Fischer, Hoffmann oder Templin ihm, also Schwab, davon erzählt haben, dass Scheinverträge geschlossen wurden. Schwab verneint. Wörmer fragt, ob er etwas von der Strafanzeige wusste. Schwab verneint. Wörmer fragt, warum die Hafenanwälte bei der Zoomkonferenz nicht dabei waren. Schwab antwortet, der Impuls, die Hafenanwälte dazu zu nehmen, sei von ihm, also Schwab, gekommen. Er habe in der Sitzung gesagt, dass sie zu involvieren wären. Fuellmich fragt, ob Schwab sich erinnert, dass es eine neue Gesellschaft gab, welche im Mai 2022 eingetragen wurde, und dass Antonia Fischer und Hoffmann ab Mai 2021 nicht mehr dabei waren.

Anmerkung der Autorin:
Was Schwab darauf geantwortet hat, habe ich nicht verstanden. Ende der Anmerkung.

Fuellmich erklärt, er hätte nun weitere Fragen, die er dem Zeugen stellen wollte: „Ich könnte sie vorlesen, aber Sie wollen ja nicht, dass die Öffentlichkeit das mitkriegt.“

Wörmer erklärt, sie hätte Fragen zu Einigungsversuchen, insbesondere zu der E-Mail von Schwab an Fuellmich, in welcher er schrieb, er wolle sich nicht an der Veruntreuung seines Vermögens schuldig machen.

Anmerkung der Autorin: Wörmer erwähnte eine andere Frage, welche ich nicht notieren konnte. Ende der Anmerkung.

Miseré fragt, ob die Verteidigung diese Fragen schnell verschriftlichen kann, dann müsse der Zeuge nicht noch einmal kommen. Die Verschriftlichung sei schließlich nur eine Sache von ein paar Minuten. Der Vorsitzende antwortet: „Wenn es so schnell geht,“ und stimmt zu. Er verkündet eine 30-minütige Pause. Es ist 12:13 Uhr.

12:57 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt. Wörmer übergibt dem Vorsitzenden den Antrag von Fuellmich, welcher als Anlage 2 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird. Er unterbricht kurz, bis der Antrag von Wörmer, welchen sie per E-Mail sendete, da ist. Es ist 13:03 Uhr.

13:10 Uhr: Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass der per E-Mail gesendete Antrag von Wörmer als Anlage 3 ins Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen wird. Er erklärt, dass der Antrag von Fuellmich nicht lesbar sei und fordert eine Leseabschrift, also ein lesbares Exemplar. Für Anlage 3, also den soeben von Wörmer per E-Mail eingereichten Antrag, ordnet er das Selbstleseverfahren an und verkündet eine erneute Pause. Wörmer fragt, ob Fuellmich ihr den Antrag nicht im Verhandlungssaal diktieren könne, dann würde man sich den Gang in den Keller sparen. Der Vorsitzende stimmt zu.

Es ist 13:12 Uhr.

Tobias Pohl fragt den Vorsitzenden, ob ungefähr absehbar ist, wie lange die Verhandlung heute geht. Der Vorsitzende erklärt, dies hänge von der Befragung des heutigen Zeugen ab, und weiter, dass er auf die Leseabschrift des Antrags von Fuellmich warte.

13:13 Uhr: Pause. Fuellmich diktiert Wörmer seinen Antrag.

13:24 Uhr: Großenbach wirft Miseré lautstark vor: „Aber Sie haben den Beweisanträgen zugestimmt, ohne sie zu lesen! Das ist gefährlich.“

Anmerkung der Autorin: Vermutlich ging es um die Anträge der Adhäsionskläger, welche Großenbach vertritt. Seiner eigenen Aussage nach vertritt er zwei Spender, welche aufgrund der Veruntreuung ihres Geldes ihre Spenden zurückfordern. Ende der Anmerkung.

13:45 Uhr: Fuellmich ist fertig, Wörmer seinen Antrag zu diktieren.

14:10 Uhr: Die Sitzung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Wörmer eine Leseabschrift zum Antrag einreichte, welcher als Anlage 4 zum Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen wird. Hierfür wird das Selbstleseverfahren angeordnet. 5 Minuten Pause. Die Unterlagen werden an die Prozessbeteiligten verteilt.

14:11 Uhr: Die Kammer verlässt den Saal. Im Zuschauerbereich wird geredet, der Lautstärkepegel steigt. Großenbach erklärt: „Wir brauchen ein bisschen Ruhe zum Lesen, bitte.“

Anmerkung der Autorin: Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass er als Adhäsionsklägervertreter in spe die Anträge erhält und am Verfahren beteiligt wird, obwohl über seinen Adhäsionsantrag noch nicht entschieden wurde. Ende der Anmerkung.

14:16 Uhr: Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende erklärt, dass die Berufsrichter und Schöffen Kenntnis von Anlage 3 und 4 erlangt haben und dass die übrigen Prozessbeteiligten Gelegenheit dazu hatten.

Anmerkung der Autorin: Die nicht lesbare Anlage 2 wurde nach meinem Verständnis durch Anlage 4 ersetzt. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende fragt, ob jemand dazu Stellung nehmen möchte. Großenbach beanstandet die Bezeichnung „Reichsbürger“. Er sei dort der Hauptverteidiger, und es seien keine Reichsbürger.

Wörmer erklärt, diese Formulierung sei überhaupt nicht despektierlich gemeint. Sie hätten das Wording aus der Presse übernommen und es in Anführungsstriche gesetzt. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss, dass die Vernehmung Schwabs auf weitere Fragen erstreckt wird, wofür er auf die entsprechenden Stellen der Akte verweist. Außerdem würde die Vernehmung auf die Frage erstreckt, ob Viviane Fischer mit Schwab über eine Liquiditätsreserve gesprochen hat.

Der Zeuge wird hereingebeten. Der Vorsitzende kündigt drei weitere Fragen an: Erstens die Frage, wie sich Fuellmich zur Rückzahlung der 700.000 € geäußert habe und ob er seine Rückzahlungswilligkeit über seine Immobilie bekundet habe. Schwab erklärt, Fuellmich habe mehrfach gesagt, das Geld sei da, es sei nicht weg und dass es in seiner Immobilie steckt. Der Vorsitzende fragt, ob Fuellmich sich vorher dazu geäußert hat. Schwab antwortet, dass er vor dem 18.8.22 nichts darüber wusste.

Die zweite Frage, so der Vorsitzende, betrifft die Verabredung, dass es sich um Scheinverträge handeln sollte. Hier ging es um die Begrifflichkeit und darum, dass die Darlehen eine Art Zwischenlösung bis zur Weiterverwendung des Geldes als Wertspeicher genutzt wurden. Dies ginge aus dem Chatverkehr hervor. Schwab fragt, ob er bei dieser Kommunikation im Verteiler war. Der Vorsitzende verneint und ergänzt, dass dies jedoch möglicherweise aus dem Mediationsversuch hervorgegangen sein könnte. Schwab erklärt, er habe keine Wahrnehmung darüber, was Viviane Fischer und Fuellmich vereinbart haben.

Der Vorsitzende fragt, ob er davon mitbekommen hat, dass nur Scheinverträge geschlossen wurden. Schwab verneint. Miseré hakt noch einmal nach. Schwab erklärt, es wurde in seiner Anwesenheit niemals über Scheinverträge geredet.

Der Vorsitzende fragt, ob Viviane Fischer ihm gesagt hat, ob eine Liquiditätsreserve gehalten wurde. Schwab erklärt, vorher nicht, danach sei immer von einer Liquiditätsreserve gesprochen worden. Der Vorsitzende fragt, ob auch seitens Viviane Fischer von einer Liquiditätsreserve gesprochen wurde. Schwab antwortet, diese Aussage sei ihm immer nur von Fuellmich erinnerlich. Ob Viviane Fischer dazu etwas gesagt habe, daran könne er sich nicht erinnern.

Der Vorsitzende fragt, ob Viviane Fischer etwas zu ihrem eigenen Darlehen gesagt hat. Schwab antwortet, dass sich Viviane Fischer von Fuellmich angestiftet fühlte, Geld herauszunehmen. Während des fünfstündigen Calls habe sie gesagt, dass sie 70.000 € zurückgezahlt habe. Über den Rest sei nicht gesprochen worden.

Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Fragen an den Zeugen gibt. Antonia Fischer bejaht. Schwab wendet sich zu ihr und sagt: „Gern.“

Anmerkung der Autorin: Ich hatte den Eindruck, dass Schwab zwischen den Stühlen saß und insgesamt eine dezente, aber freundliche Zurückhaltung Fuellmich gegenüber hatte. Das ist meine persönliche Interpretation des Verhaltens des Zeugen. Ende der Anmerkung.

Antonia Fischer fragt, ob Fuellmich seinen Rückzahlungswillen irgendwann aufgegeben hat. Es entsteht eine recht lange Pause. Schwab leitet seine Antwort mit den Worten: „Da muss ich nachdenken,“ ein, macht wieder eine lange Pause. Er erwähnt, dass Fuellmich ICIC gegründet hat. Er erklärt weiter, er würde meinen, sich zu erinnern, dass Fuellmich mit den 700.000 € dieses Format fortführen wolle. Er bleibt bei seiner Antwort sehr vage und verweist auf einen Fahrradunfall, den er erlitt. Deshalb habe er sich nicht richtig auf das Verfahren vorbereiten können. Wenn präzise Antworten dazu gewünscht wären, müsste er noch einmal nachschauen.

Miseré kommt zurück auf die Frage Antonia Fischers und spricht ihn auf seine Mail an, welche er Reiner Fuellmich schrieb. Wörmer ergänzt, es ging um die E-Mail vom 22.03., in welcher er schrieb, er wolle sich nicht an der Veruntreuung des Geldes des Angeklagten schuldig machen. Schwab erläutert den Hintergrund dieser E-Mail. Einer der Corona-Ausschussgäste, der Betreiber einer Berliner Bar, habe auf Schadensersatz geklagt wegen der Corona-Maßnahmen. Es war eine Klage gegen Herrn Drosten. Der Geschädigte N. R., ein guter Freund von Schwab, saß nun auf Prozesskosten. Er brauchte das Geld für den Wiederaufbau seines Unternehmens. Er, also Schwab, habe die 23.000 € dann aus seinem Vermögen vorgestreckt, denn er wollte ihn nicht hängen lassen. Er hatte das Gefühl, dass er von den Finanzen des Corona-Ausschusses so unglaublich wenig Ahnung hatte. Und solange er das Gefühl hatte, dass dieses Geld gegebenenfalls das Privatvermögen des Angeklagten sei, wollte er da nicht ran. Der Hintergrund sei also nicht davon abhängig gewesen, ob er zugunsten oder gegen jemanden handelt. Fuellmich ergänzt, das wäre Anfang 23 gewesen. Schwab bejaht.

Fuellmich fährt fort, als sein Geld, mehr als eine Million Euro, auf das Konto von Templin wanderte. Schwab ergänzt, er habe den Vorschlag von Hoffmann. Fuellmich erklärt, weil natürlich nicht das ganze Geld an den Corona-Ausschuss gegangen wäre, sondern nur 700.000 €. Schwab antwortet, er blickte nicht durch. Sicherheitshalber nahm er das nicht an. Wörmer fragt, ob Schwab den Eindruck hatte, dass die Pfändung der 1,158 Millionen Euro rechtsgrundlos geschah. Schwab erklärt, er habe versucht zu vermitteln, er habe keine Position einnehmen wollen.

Der Vorsitzende erwägt, den Zeugen zu entlassen. Fuellmich erinnert an seine Frage. Der Vorsitzende erklärt, diese sei schon beantwortet. Fuellmich erklärt, worum es ihm geht. Er führt aus, es ginge ihm um die widersprüchlichen Aussagen des Anwalts von Viviane Fischer. Am 21.03.23 habe er geschrieben, Viviane Fischer und Reiner Fuellmich hätten eine Liquiditätsreserve vereinbart. Am 12.4.23 habe ihn, also den Anwalt von Viviane Fischer, dann sein schlechtes Gewissen geplagt und er habe eingeräumt, dass seine Mandantin selbst keine Liquiditätsreserve vorgehalten habe. Und am 12.11.23 wurde erklärt, Viviane Fischer sei davon ausgegangen, dass Fuellmich eine Liquiditätsreserve behielt.

Der Vorsitzende fragt, ob der Zeuge etwas dazu sagen kann. Schwab erklärt, dass er den Begriff Liquiditätsreserve im Zusammenhang mit den Darlehen in Höhe von 700.000 und 100.000 € immer nur von Fuellmich wahrnahm. Fuellmich hält vor, dass er den Begriff Liquiditätsreserve das erste Mal in der Zoomkonferenz hörte. Darüber entbrannte ein Streit. B.P. habe sofort gesagt, dass es sich um einen Wertspeicher handelt. Schwab erklärt, dass sich für ihn eine Liquiditätsreserve und ein Wertspeicher nicht ausschließen. Ein Vermögensgegenstand könne seiner Ansicht nach diese Liquiditätsreserve repräsentieren.

14:17 Uhr: Der Zeuge wird entlassen. Schwab steht auf und kommt zurück auf die Frage von Antonia Fischer. Er bietet an, dass er konkrete Aussagen könnte, wenn er sich darauf entsprechend vorbereitet. Fuellmich sagt: „Wir können dich als Mitverteidiger gebrauchen.“

Fuellmich versteht überhaupt nicht, dass ihn Schwabs Aussagen eher belastet als entlastet haben. Vermutlich kursieren deshalb schon die aberwitzigsten Memes und Posts durch die sozialen Medien, nach denen Schwab das Gericht aufgefordert haben soll, Fuellmich unverzüglich frei zu lassen. Wie Fuellmich, verstehen auch seine Fans nicht, dass Schwab nicht auf „Fuellmichs Seite“ ist. Im günstigsten Fall ist er vollkommen neutral und versucht, seinen eigenen Kopf so weit wie möglich von jeder Schlinge fern zu halten, sprich: seine eigenen Verbindungen zum Corona-Ausschuss so weit es geht zu bagatellisieren. Im ungünstigsten Fall nimmt er Fuellmich dessen Vorgehensweisen übel.

Miseré ergänzt: „Ohne vom Fahrrad zu fallen.“

Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Anträge gibt. Miseré kündigt eine Erklärung an. Fuellmich gibt eine Erklärung ab: Nach Aussage von Schwab habe es formal Darlehensverträge gegeben, und es habe keine geheimen Absprachen gegeben. Die Gelder seien für den Corona-Ausschuss gewesen. Schwab habe keinen Unterschied gesehen zwischen einer Liquiditätsreserve und einem Wertspeicher. Die Kammer habe erst seit dem 3.05.24 Scheinverträge ins Spiel gebracht. Deshalb müsse, wenn der mittelbare Zeuge Schwab zu Aussagen Viviane Fischers gehört wird, auch die unmittelbare Zeugin Viviane Fischer gehört werden.

Fuellmich verweist auf widersprüchliche Aussagen des Anwalts von Viviane Fischer: Der Anwalt habe zunächst behauptet, Viviane Fischer und Fuellmich hätten eine Liquiditätsreserve vereinbart. Nachdem ihn das schlechte Gewissen plagte, habe er jedoch erklärt, dass seine Mandantin selbst keine Liquiditätsreserve vorhielt, und legte die eidesstattliche Versicherung Fuellmichs bei. Zuletzt habe Viviane Fischer angeblich geglaubt, dass Fuellmich eine Liquiditätsreserve hält. Das müsse jetzt aufgeklärt werden, so Fuellmich weiter.

Der Vorsitzende fragt nach weiteren Erklärungen und gibt zu Protokoll, dass es Miseré gestattet wird, eine Erklärung nach Paragraph 247 der Strafprozessordnung zu Beginn des nächsten Prozesstages abzugeben. Er fragt nach weiteren schriftlichen Anträgen. Wörmer erklärt, sie hätte noch einen Antrag zum Thema Gesellschaftsrecht, der läge schriftlich vor. Sie hätte auch noch weitere Anträge und zudem einen weiteren Zeugen geladen.

Miseré erklärt, ihm sei ganz frisch ein Dokument zugespielt worden, in welchem es um die Verbindungen verschiedener Akteure ginge, unter anderem Stefan Homburg, Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Martin Schwab. Daraus würde sich gegebenenfalls ein Antrag ergeben, so Miseré weiter.

Oh, schon wieder ein „Geheimdossier“?

Er müsse das noch genauer ansehen.

Ist klar – erst einmal mit viel Tamtam ankündigen und den Rest dann später nachreichen.

Beispielsweise würde ihm der Name Stefan Homburg gar nichts sagen; den Namen höre er jetzt zum ersten Mal.

Woww, Miseré hat sich aber wirklich gründlich in den Fall eingearbeitet! Er hat nicht einmal die Zeugenaussagen auf dem Schirm. Zur Erinnerung: Prof. Stefan Homburg war derjenige, den man ganz zu Anfang dafür begeistern wollte, eine Rolle im Corona-Ausschuss zu übernehmen, der aber dankend abgelehnt hatte mit der Begründung, das sei ihm alles zu undurchsichtig.
Stefan Homburg ist einer ganz ganz wenigen in dieser Widerstandsbewegung, der das Ding zwischen seiner Ohren selber benutzt und der nicht im Widerstand gelandet ist, weil er irgendwelchen „Lichtgestalten“ gefolgt ist. Er ist auch einer von ganz wenigen in dieser Szene, denen ich vertraue und die ich nicht für gekauft halte. Zudem ist er einer von drei Protagonisten, die erst jüngst die RKI-Leaks veröffentlicht haben und damit das (ohne nennenswerten Kostenaufwand und gänzlich ohne Spenden) erreicht haben, was der Corona-Ausschuss in endlosen Sitzung und Millionen an Spendengeldern nicht hinbekommen hat.

Wörmer spricht erneut die Vernehmung von Viviane Fischer an und begründet, dass auch Schwab bestätigt habe, dass von Darlehensverträgen die Rede war, die nachträglich abzusichern waren. Außerdem habe Viviane Fischer im Rahmen des Zoom-Meetings behauptet, sie selbst habe 70.000 € zurückgezahlt. Daraus sei zu schließen, dass sie immer von Darlehen ausging und dass die Rückzahlungswilligkeit durch die Immobilie gegeben war.

14:45 Uhr: Die Sitzung wird bis zum nächsten Verhandlungstag unterbrochen.

Bis zum nächsten Mal. Tschüss.

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