Freispruch für Sucharit Bhakdi

Die erlösende Nachricht kam erst um 17:45 Uhr des gestrigen Dienstags. Richter Grundmann vom Amtsgericht Plön hatte den angeklagten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi von allen Anklagepunkten freigesprochen.

Zuvor hatte Oberstaatsanwältin Silke Füssinger in ihrem Schlussplädoyer noch insgesamt 180 Tagessätze zu je 90 Euro gefordert, womit Bhakdi im Falle einer Verurteilung vorbestraft gewesen wäre.

Das ganze Verfahren war politisch motiviert. Nachdem ein vorheriges Ermittlungsverfahren bereits eingestellt worden war, wurde ab Dezember 2021 Silke Füssinger damit betraut. Sie ist aber zeitgleich auch Antisemitismusbeauftragte, was der ganzen Sache ein Geschmäckle verleiht. Schließlich betreibt sie das Verfahren auf Grundlage ihrer eigenen Expertise, also quasi als Gutachterin in eigener Sache und somit ganz sicher nicht unbefangen.

Gleich zu Prozessbeginn stellt Rechsanwalt Sven Lausen aus dem dreiköpfigen Verteidigerteam Bhakdis klar, dass die Oberstaatsanwältin überhaupt keine Kenntnis von den vollständigen Beweisen hatte, als sie sich entschloss, Klage zu erheben. Konkret geht es um zwei Videos, auf die sich die Staatsanwaltschaft beruft. Eines davon ist rund 90 Minuten lang. Füssinger hatte aber nur Kenntnis von einem wenige Sekunden langen Schnipsel daraus. Der Kontext, in dem die dort gemachten Aussagen stehen, war ihr also völlig unbekannt und offensichtlich auch völlig egal.

Ein weiteres Zeichen für ihre fehlende Unbefangenheit.

Einen Schauprozess bekam die Oberstaatsanwältin tatsächlich – allerdings in ganz anderer Form, als von ihr und zahlreichen Vertretern der Mainstreammedien erwartet. Denn was in dem Gerichtssaal vor allen Dingen zur Schau gestellt wurde, war ihre mangelnde Kompetenz und der Beleg dafür, dass es in Wirklichkeit gar nicht um die Sache ging, um die man verhandelte. Sondern letztlich ging es darum, einen unbequemen Experten endlich so zu diskreditieren, dass man ihn loswird.

So wurden denn auch ihre Anträge immer wirrer. Als der Richter nach Insichtnahme des (vollständigen) Videomaterials auch noch anmerkte, er könne da jetzt keine Strafbarkeit erkennen, wollte Füssinger durch Zeugenvernehmung klarstellen, dass das Video eine große Verbreitung fand und man das wohl auch so geplant hatte.

Wie jetzt? Verabredung zur Nichtstraftat? Oder gibt es eine Verbreitungsgrenze, ab der aus einer Nichtstraftat eine Straftat wird?

Als die Oberstaatsanwältin dann ihr Schlussplädoyer vortrug, wurde es endgültig peinlich. Bisweilen schweifte sie gar gänzlich ab und erwähnte FFP2-Masken in Bussen. Teilweise hörte sie sich auch wie eine klassische Verschwörungstheoretikerin an, wenn sie behauptete, Stuht und Bhakdi hätten das alles vorher geplant.

Von Beginn an war es nicht gut für sie gelaufen. Ihr erster Zeuge, ein Polizeibeamter, konnte nur nichts gegen Bhakdi aussagen, weil er seine Rede nicht gehört hatte, sondern er gab auch zu Protokoll, dass die Demo absolut friedlich verlaufen sei. Dann der Eklat, der Schnappatmung bei Füssinger auslöste und die selbsternannten Faktenchecker dazu veranlasste, hektisch in ihre mitgebrachten Laptops zu hacken: Als der Polizist den Saal verließ, wandte er sich kurz an Bhakdi: „Viel Erfolg und alles Gute“.

Die Urteilsbegründung war eine schallende Ohrfeige für Oberstaatsanwältin Füssinger. Der Angeklagte habe sehr wohl differenziert zwischen Politik, dem israelischen Volk und Juden allgemein. Bei solchen Aussagen müsse man immer den Kontext beachten. Was das zweite Video angehe, so erkenne er Bhakdis Willen zum Dialog und demokratischen Diskurs.

Was die Haltungs“journalisten“ der Mainstreammedien angeht, so haben sie nun einen neuen Stachel gefunden, den sie dem honorigen Professor ins Fleisch stechen können: Sie haben mitbekommen, dass viele der angereisten Unterstützer Bhakdis, dessen thailändisch/buddhistischen Gruß erwidern und bewerten dies nun (absichtlich unrichtigerweise) als Anbetung.

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