Reiner Füllmich: In 4-5 Wochen bin ich raus

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Nun dachte ich doch tatsächlich, es hätten sich neue Anhaltspunkte in der causa Reiner Füllmich ergeben, die eine Neubetrachtung notwendig machen. Mit einem Statement auf dem Youtube Kanal seines Mitstreiters, Roger Bittel, Bittel.tv, behauptet Füllmich, er würde spätestens in 4-5 Wochen aus der Haft entlassen.

Ich habe mir sein Statement angehört und werte es nun aus. Haben sich neue Anhaltspunkte ergeben, oder widerkäut Füllmich nur erneut, was er schon hunderte Male behauptete, was das Gericht bereits gewürdigt hatte und was bereits in das Urteil eingeflossen ist?

Statement:

Liebe Freunde, mit diesem Statement erkläre ich Ihnen genau, warum und auf welche Weise ich hier innerhalb von allerlängstens vier oder fünf Wochen herauskomme und das illegale Verfahren gegen mich eingestellt werden wird.

Ich mache das so kurz und dennoch genau überprüfbar wie möglich, und ich berichte in diesem Zusammenhang von einem 22-seitigen Bericht durch das Deep State über mich, der zu gut zwei Dritteln geschwärzt ist, aber dennoch belegt, dass die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der von ihr dirigierte Verfassungsschutz und das ebenfalls von ihr dirigierte BKA verantwortlich sind für meine Entführung zum Zwecke politischer Verfolgung. Aber fangen wir an mit einer bisher zurückgehaltenen Information zu meiner zivilen Schadensersatzklage.

Schadensersatz beschränkt sich nicht auf Geldschadensersatz, sondern Schadensersatz umfasst auch ein vom Gericht zu erlassendes Verbot – hier sogar gleich zwei Verbote, nämlich zum einen das Verbot, mich weiter zu inhaftieren, also die Anordnung an die Beklagte, das Land Niedersachsen, mich sofort freizulassen, und zum anderen das Verbot der Fortsetzung des illegalen strafrechtlichen Verfahrens gegen mich, also die Anordnung, das Verfahren sofort und endgültig einzustellen.

Als klar war, dass uns im durch und durch korrupten Göttinger Gericht niemand zuhören würde, weil die agierenden Richter und Staatsanwälte alle vom Deep State gesteuert wurden, habe ich mich entschlossen, von der Verteidigung zum Angriff überzugehen.

Deshalb war ich zunächst monatelang damit beschäftigt, eine 166 Seiten lange Strafanzeige zu verfassen, welche zur Bestrafung aller an meiner Entführung und Verurteilung sowie der weißen Folter beteiligten Personen und der Auflösung diverser Behörden führen wird, allen voran zur Auflösung des inlandsterroristischen Vereins „Verfassungsschutz“.

Allerdings war gleichzeitig klar, dass weiteste Teile der deutschen Strafjustiz von der Politik gesteuert werden. Das gilt nicht nur für deutsche Staatsanwälte, die bekanntlich weisungsgebunden sind und deshalb gemäß einer Entscheidung des EuGH vom 27.05.2019 keine europäischen Haftbefehle verfassen dürfen – denn es ist immer damit zu rechnen, dass sie auf politische Weisung z. B. politische Gegner mit Haftbefehlen verfolgen würden, wie dies bekanntlich seit Längerem mit der inzwischen mit mindestens 30 % in allen Umfragen führenden AfD gemacht wird, die gleichzeitig von der inlandsterroristischen Vereinigung Verfassungsschutz massiv verfolgt wird. Aber es sind eben auch Richter nicht wirklich unabhängig, denn einmal im Jahr wird jeder Richter vom jeweiligen Gerichtspräsidenten beurteilt. Die Gerichtspräsidenten wiederum sind Hybride: Sie sind zur Hälfte Richter und zur Hälfte Politiker.

Um diese besondere strafrechtliche Problematik zu umgehen und um den Weg freizumachen für meine Strafanzeige, habe ich danach die inzwischen bekannte Zivilklage auf Schadensersatz gefertigt, denn das zivile Haftungs- und Schadensersatzrecht ist mein Spezialgebiet. Man könnte also tatsächlich sagen, dass die Monster und ihre Marionetten sich mit dem Falschen angelegt haben – und zwar gleichzeitig auch noch mit seinen Freunden überall auf der Welt. Nun glaubt zwar fast jedermann, dass ich mit dieser Schadensersatzklage nur Geldschadensersatz einklagen würde. Das ist aber nicht der Fall, denn in Wahrheit stehen im Vordergrund der Klage die oben angesprochenen und bisher aus taktischen Gründen zurückgehaltenen Anträge auf meine sofortige Entlassung aus der illegalen Haft und die sofortige Einstellung des illegalen Verfahrens gegen mich.

Wie also komme ich zu diesen Anträgen? Nun, das hängt mit der politischen Verfolgung, die ohnehin rechts- und verfassungswidrig ist, und mit der Besonderheit meines Falles zusammen – nämlich mit der Besonderheit, dass ich in Mexiko von deutschen Behörden entführt wurde. Und es ist genau diese Entführung, welche nun den Tätern und involvierten Behörden das Genick brechen wird. Denn gemäß Artikel 16 Grundgesetz dürfen Deutsche grundsätzlich nicht ausgeliefert werden, außer bei einer Auslieferung werden rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt, wie es am Ende des Artikels 16 Absatz 2 Satz 2 heißt. Und rechtsstaatliche Grundsätze, so heißt es in allen juristischen Kommentaren und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH sowie in der Rechtsliteratur, bedeuten insbesondere, dass die Auslieferung nicht zum Zwecke politischer Verfolgung erfolgt. Das ist in meinem Fall zwar mit einem Haftbefehl verschleiert, aber ohne den Hauch eines Zweifels.

Um politische Verfolgung geht es längst allen sonnenklar. Aber um politische Verfolgung geht es, wie ja auch RFK Junior in seinem Brief an die deutsche Marionetten-Gesundheitsministerin klargemacht hat, auch bei den rund 1.000 Ärzten, die nur, weil sie schlicht dem hippokratischen Eid folgend ihren Job gemacht haben, zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden und/oder ihre Zulassung verloren.

Auch bei ihnen wurden Straftaten erfunden, um diese politische Verfolgung zu verschleiern, was RFK Junior natürlich durchschaute. Mit meinem Fall aber fällt wegen der Entführung plötzlich ein grelles Schlaglicht auf die politische Verfolgung, nämlich weil Artikel 16 sagt: Die Auslieferung zum Zweck der politischen Verfolgung ist nicht nur illegal, sondern verfassungswidrig.

Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass, wenn schon echte Auslieferungen zum Zwecke politischer Verfolgung verfassungswidrig sind, erst recht natürlich krasse Entführungen zum Zweck politischer Verfolgung verfassungswidrig sind. Und zwar insbesondere dann, wenn, wie in meinem Fall geschehen und typisch deutsch in der Ermittlungsakte bis ins Detail dokumentiert, der deutsche Deep State diesen Weg der Entführung gewählt hat, indem der Deep State trotz des Hinweises des deutschen BKA-Mannes in Mexiko den einzig legalen Weg eines Auslieferungsverfahrens gezielt umgangen hat, um mir meinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu nehmen.

Eine Verletzung des Artikels 16 Grundgesetz verschafft mir als Opfer dieser Verletzung einen eigenen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, ausgerechnet gemäß den Regelungen meines Spezialgebiets, nämlich des zivilen Haftungsrechts. Der zentrale Paragraph des Haftungsrechts, welcher sogenannte Amtspflichtverletzungen regelt als Straftaten von Beamten – also Straftaten von Beamten und anderen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes –, ist Paragraph 839 BGB. Allerdings haften Richter nur, wenn sie vorsätzlich ein Verbrechen begehen, was aber im Falle von Richter Schindler kein Problem darstellt. Seine zahllosen Straftaten – angefangen mit dem Versuch, meine Entführung wider besseres Wissen als Abschiebung durch Mexiko darzustellen, über den Austausch der tatsächlichen Vorwürfe und die Verweigerung einer Beweisaufnahme über die von ihm erfundenen Vorwürfe bis hin zur angeordneten weißen Folter – kommen einer vielfachen Rechtsbeugung also überdeutlich nicht nur nahe, sondern überschreiten die Grenze zu diesem Verbrechen.

Paragraph 839 ist nämlich die Regelung des zivilen Haftungsrechts, mit dem auch Verbrecher in der Strafjustiz aus dem Verkehr gezogen werden können, und zwar endgültig und unter Verlust auch aller Rentenansprüche. Dass der so verfolgte Strafschadensersatzanspruch sich eben nicht auf Geldschadensersatz beschränkt, folgt wiederum aus dem hier ebenfalls anwendbaren Paragraph 1004 BGB, denn danach können auch Unterlassungen beim Zivilgericht beantragt werden – hier also die oben bezeichneten Verfügungen an das Land Niedersachsen, mich sofort und endgültig freizulassen und das illegale und verfassungswidrige Verfahren sofort und endgültig zu beenden.

Wie aber kann ich nun dafür sorgen, dass diese Zivilklage, die ja erst vom Gericht der Beklagten, also dem Land Niedersachsen (das für seine verbrecherischen Bediensteten gemäß Artikel 34 Grundgesetz haftet), zugestellt werden muss, damit sie darauf antworten können, wie also kann ich dafür sorgen, dass das nicht ewig hinausgezögert wird durch immer neue Fristverlängerungsanträge? Nun, indem man zusätzlich zur Klage beim selben Gericht einen Eilantrag stellt. Und genau das tun wir gerade, indem wir mit dem Eilantrag darlegen, dass allerhöchste Eile geboten ist, weil natürlich jede Sekunde, die ich noch länger in Haft bleibe, mich weiter durch Traumatisierung schädigt. Ebenso traumatisiert jede Sekunde, die dieses Fake-Strafverfahren andauert, mich weiter. Und das wiederum bedeutet, dass jede Sekunde das Ganze teurer wird im Bereich des Schadensersatzes für das Land Niedersachsen.

Was heißt das in Zahlen? Nach Einreichung des Eilantrags muss innerhalb von 7 bis 10 Tagen – abhängig von den Umständen ist das spätestens – eine Entscheidung ergehen. Das kann auch ohne mündliche Verhandlung geschehen, weil allerhöchste Eile geboten ist. Nachdem ich nun schon seit zweieinhalb Jahren illegal in U-Haft festgehalten werde, will das System noch verzweifelt weiter auf Zeit spielen. Und zwingt es das Zivilgericht, ohne mündliche Verhandlung und mit einer Scheinbegründung wie z. B., dass ich gar kein Mensch, sondern gemäß dem Gleichstellungsgesetz ein Eichhörnchen sei, den Eilantrag zurückzuweisen, legen wir sofort Widerspruch ein. Dann muss das Gericht innerhalb von ca. 10 Tagen eine mündliche Verhandlung anberaumen.

Der Gerichtssaal wird voll sein, und hunderte von Menschen aus der internationalen Community werden vor dem Gericht und anderswo protestieren. Vor allem aber hätte ich Deutschland vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit endgültig als totalitären Deep State entlarvt.

Zu allem Überfluss kommen auch noch die 22 Seiten aus dem Innenministerium hinzu – ein Dossier über mich, an dem der verlängerte Arm des dem Innenministerium unterstehenden Verfassungsschutzes und das BKA entscheidend mitgewirkt haben, wobei aber gut zwei Drittel der Seiten geschwärzt sind, was grob rechtswidrig ist. Aus diesem Dossier wird aber endgültig klar, dass eben nicht das Justizministerium, welches für Auslieferungen von Straftätern aus dem Ausland zuständig wäre, sondern eben das Innenministerium unter der damaligen Ministerin Nancy Faeser für meine Entführung und deren Verschleierung – mal als Abschiebung, mal als Auslieferung – verantwortlich war. Es kann also nicht um strafrechtliche Vorwürfe gegangen sein, dann wäre das Ganze vom Justizministerium gekommen, sondern es muss um politische Vorwürfe gehen, also um politische Verfolgung. Deshalb kommt es vom dafür zuständigen Innenministerium.

Übrigens hat nur eine einzige Partei sich für mich eingesetzt, nämlich die AfD, wie aus den Unterlagen ersichtlich ist.

Alle anderen Parteien haben ja mit aller Macht an der Demontage des deutschen Rechtsstaates mitgewirkt. Den BGH haben wir bereits über dieses Vorgehen über das Zivilhaftungsrecht informiert. Dies ist nun die allerletzte Chance für diejenigen Richter und Staatsanwälte, die zwar gesehen haben, wie der Rechtsstaat zerstört wird, aber aus Angst nichts dagegen unternommen haben, noch die Kurve zu kriegen, um nicht mit den anderen Tätern aus dieser Kurve geschleudert zu werden. Denn auch dies wird nun, denke ich, sehr deutlich werden: Ich bin keineswegs allein. Komme ich raus, kommen auch die Ärzte und andere politisch Verfolgte raus und bekommen Schadensersatz.

Deshalb sage ich, dass wir uns nun wirklich sehr, sehr bald sehen werden, meine Freunde. Und dann erkläre ich noch, was Peter Framptons Song „Baby, I Love Your Way“ eigentlich bedeutet. Bis dann.

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