Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 21.11.2024

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 21.11.2024

OLG Frankfurt 21.11.2024

35. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet um 9:45 Uhr, Presse ist mit nur noch 4 Personen, Zuschauer mit 12 Personen anwesend, nach der Mittagspause ist nur noch eine Pressevertreterin im Zuschauerraum, zeitweise auch gar keine Presse mehr. Die GBA wird heute durch Herrn Dr. Engelstätter, Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

RA Prof.Dr. Schwab (für Johanna F.-J.), RA Olivo (f. Rüdiger v.P.), RA’in Hamed (für Hans-J. H.) und RA Dietz (für Vitalia B.) sind heute entschuldigt.

Zu Beginn sichert Richter Bonk dem Beschuldigten Max E. technische Unterstützung im Sitzungssaal für eine vorbereitete Power Point Präsentation als weitere Einlassung zu. Eine Projektion sei grundsätzlich möglich.

Danach gibt er einem Antrag der Verteidgung Michael F. statt und spielt auf deren Wunsch zwei weitere Videos vor. Das erste Video (7:53 Min.) zeigt den Beschuldigten mit Megaphon auf der aufgelösten Demo vom 21.4.2021 in Berlin auf der Straße des 17. Juni anläßlich der dort zeitgleich im Bundestag beschlossenen „Bundes-Notbremse“ (4. Bevölkerungsschutzgesetz). Michael F. wendet sich dabei an die Polizeieinsatzkräfte und fragt nach deren roter Linie und ob sie bis zum Schießen im Vorgehen gegen Demonstranten gehen würden. Er verweist auf Art 20.4 GG und die Remonstrationspflicht.
Das zweite Video (GD-TV Extra, 4:28 Min.) zeigt eine Rede von RA Ralf Ludwig vor dem Brandenburger Tor in Berlin im Zuge der Bustour im Sommer 2021. Auch er weist auf die Remonstrationspflicht hin und bezeichnet den Umgang mit friedlichen Demonstranten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Anmerkung: Warum sitzt DER eigentlich nicht in Haft? Er und sein Kumpel Ballweg haben die Reichsbürger-Ideologie überhaupt erst in der einstmaligen Grundrechtebewegung hoffähig gemacht und mit Qanon-Ideologien verknüpft. Ende der Anmerkung

RA Sattelmaier (für Michael F.) beklagt den „abenteuerlichen“ Kommentar zu den Videos im Vermerk des Auswertungs-Beamten. Sein Mandant habe sich ruhig an die Einsatzkräfte gewandt und dabei appelliert nicht gewaltsam gegen friedliche Menschen vorzugehen. Insbesondere zeige das Video, daß er sich Gedanken zum Demonstrationsrecht und dem erlaubten Handeln der Polizei diesbezüglich gemacht habe. Niemand dürfe wegen seiner politischen oder religiösen Einstellung vor Gericht gestellt werden. Zudem gäbe es kein Gesinnungsstrafrecht und auch kein Täterstrafrecht, sondern nur ein Tatstrafrecht in Deutschland. Leider dränge sich nach der bisherigen Beweisaufnahme allerdings ein anderes Gefühl auf. Wann endlich wird zur Sache Beweis erhoben, immerhin verhandeln wir nun schon 7 Monate lang?!

RA Lober (für Birgit M.-W.) vermisst die Kriterien für eine objektive Einordnung aller bisher in Augenschein genommenen Videos und Dokumente. Um was gehe es hier eigentlich? Ums „Coronaleugnen“? Niemand habe das geleugnet, lediglich die nutzlosen Maßnahmen wurden kritisiert. Kollegin RA’in Rueber-Unkelbach schließt sich an und ergänzt, daß die gezeigten Videos Null Beweiswert für ihre Mandantin haben und für Michael F. nur leicht über Null. Jedenfalls wäre kein Aufruf zu Straftaten erfolgt.

RA Klemke (für Michael F.) pflichtet den Kollegen bei und ergänzt mit der Aufzählung von Beispielen zu ausufernder Polizeigewalt bei Demonstrationen. Da könne sein Mandant schon Angst bekommen haben vor seinen (ehemaligen) Kollegen. Er kritisiert das zweierlei Maß am Beispiel BLM Demos und der „Spezial Demokratischen Partei“ SPD beim Gruppenfoto im Bundestag ohne Masken und Abstand. Die staatlichen Maßnahmen wären nur selektiv angewandt worden und zwar um die Bevölkerung gefügig und gehorsam zu machen, nicht aber zum Gesundheitsschutz. Eigentlich solle aber doch Art. 3 GG gelten und gleiches Recht für Alle der Maßstab sein.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) betont wie auch RA Nirk (für Vitalia B.), daß ihre Mandanten nicht aktiv bei Demos waren und diese Videos nicht kannten. Ansonsten sehe man kein kriminalisiertes Verhalten, sondern nur vernünftige Argumente und eine Stimme für Gerechtigkeit, nicht aber für Gewalt und Terrorismus.

Auch Birgit M.-W. ist es wichtig festgestellt zu haben, daß ihr keines der Videos bekannt war und diese auch nicht auf den Ratstreffen gezeigt wurden. Sie würde als Richterin auch nicht zu Demos gehen oder zu passivem Widerstand oder Teilnahme an Demos aufrufen. Sie habe genug zu tun gehabt und als gute Richterin jede Menge Überstunden gemacht und Akten sogar zu Hause bearbeitet.

Richter Bonk will nun fortfahren mit der auszugsweisen Verlesung des Urteils gegen Michael F. vom 14.3.23, OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22. RA Sattelmaier beanstandet dies für seinen Mandanten, da es kein Asservat sei, für heute nicht angekündigt war und somit überraschend käme. Er bittet um Verschiebung auf den nächsten Verhandlungstag, damit die Verteidigung sich darauf vorbereiten könne. Der Vorsitzende bleibt jedoch bei seiner Anordnung, die durch einen Senatsbeschluß bestätigt wird. In den folgenden 45 Minuten werden dann selektiv einzelne Passagen aus dem Urteil verlesen. Zunächst wird die Vita verlesen, danach die Sanktionen (Suspendierung, 50% Dienstbezüge Kürzung), Entscheidungsgründe aus dem Urteil, wie z.B. die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, öffentliche Äußerungen (Rede in Dortmund und Darmstadt), Zeugenaussagen, Interviews und Telegram Posts. Insgesamt entsteht der Eindruck, daß nur die Passagen verlesen werden, die das Bild eines sich zunehmend radikalisierenden Reichsbürgers, der zum Putsch aufruft, verstärken soll.

Das vollständige Urteil, aus dem zitiert wurde, kann man hier nachlesen und sich selbst ein Bild machen:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/42d8f07b-fe07-4812-90cc-48a2df5b9194

RA Sattelmaier (für Michael F.) kündigt ohne Rechtsverlust für einen späteren Zeitpunkt eine umfangreiche 257er Erklärung und ggf. mehrere Beweisanträge an und gibt zu Bedenken, daß das OVG Lüneburg damals keine Zeugenvernehmung durchgeführt hat. Alles wären nur Aktenzitate gewesen, die damalige Verhandlung habe gerade mal 1,5 Stunden gedauert und die Akte hätte stolze 8000 Blatt umfasst. Eines sei jedoch sicher, daß das Sitzungsprotokoll des OVG hier durch Verlesung Einzug finden muß.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss), Birgit M.-W., RA Nirk (für Vitalia B.) und RA Weissenborn (für Hans-J.H.) erklären, daß ihnen, bzw. ihren Mandanten dies alles völlig unbekannt war.

Nach der Mittagspause fährt Richter Bonk fort mit Asservaten von Birgit M.-W. und der Verlesung von dazugehörigen Vermerken, sowie in Augenscheinnahme von Bilddateien.

Zuerst geht es um eine Whatsapp Gruppe „Das 3. Weltgeschehen“ mit 76 Teilnehmern, gefunden auf Birgits Mobiltelefon Huawei. Gleich zu Beginn beanstandet RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) zum wiederholten Mal die vollständige Verlesung von Anschriften, Telefonnummern, social media Kontakten usw. Der Datenschutz würde mißachtet und Mißbrauch sei nun vorprogrammiert. Aus dem Vermerk ergibt sich, daß Birgit M.-W. am 12.3.22 ein Bild in diese Gruppe gepostet hat mit Bezug zum Ukraine Krieg. Es ist ein 3-teilige Collage, die Präsident Selenskyj in einem T-shirt mit Hakenkreuz, das ASOW-Regimentswappen mit der Wolfsangel und ein gefälschtes Soldaten-Gruppenfoto mit Natoflagge, ASOW-Flagge und der österreichischen Flagge ebenfalls mit Hakenkreuz zeigt.

RA Lober (für Birgit M.-W.) fragt, um was für eine WA Gruppe es da genau gehe. Seine Mandantin sei nie Mitglied in irgendeiner Gruppe gewesen. Bei dem Weiterleiten des Bildes handle es sich zudem um eine kritische Haltung zum ASOW-Regiment und nicht um eine positive Bezugnahme.

Birgit M.-W. ergänzt, daß sie diese Collage kurz nach der Eingliederung des ASOW Bataillons in die regulären ukrainischen Streitkräfte gepostet habe. Sie fand diese Eingliederung sehr empörend und hat im Hinweis unter dem Foto deutlich ihre Distanzierung zum Ausdruck gebracht. Leider sei die 3-teilige Fotomontage für sie nicht trennbar gewesen. Daß nur die Bilder und nicht der dazugehörige Text im Vermerk zitiert werden, bezeichnet sie als arglistig. RA’in Rueber-Unkelbach pflichtet ihrer Mandantin bei, die ein völlig aus dem Kontext gerissenes Foto zurecht empörend findet. Sie legt einen Verwertungswiderspruch ein, da im Vermerk eine deutliche Belastungstendenz zu erkennen sei und alles sinnentstellt und deutlich verkürzt dargestellt wurde.

Laut dem Vermerk hat Birgit M.-W. am 6.9.22 ein weiteres Bild gepostet mit Alois Irlmaier und seiner 7-Punkte-Aussage gegenüber der Caritasschwester Maria Luise Bender über die Zukunft (getätigt in den 1950ern):

  1. Zuerst kommt ein Wohlstand wie noch nie!
  2. Dann folgt ein Glaubensabfall wie noch nie zuvor.
  3. Darauf eine Sittenverderbnis wie noch nie.
  4. Alsdann kommt eine große Zahl fremder Leute ins Land.
  5. Es herrscht eine große Inflation. Das Geld verliert mehr und mehr an Wert.
  6. Bald darauf folgt die Revolution.
  7. Dann überfallen die Russen über Nacht den Westen.

Anmerkung: Diese Sätze hat Irlmaier selber nie gesagt. Sie wurden ihm, lange nach seinem Tod, von Bonaventur Meyer (einem schweizer Fundamentalisten) in den Mund gelegt – so, wie fast alle später hinzugefügten Aussagen. Auch die Äußerungen, die Irlmaier in diversen Zeitungsinterviews gegeben hatte, welche an seinen aufsehenerregenden Prozess anknüpften, entsprechen nicht seinen vorherigen Prophezeiungen, wegen derer er vor Gericht gestanden hatte. Irlmaier hatte vor dem Gerichtsprozess nie neue Kriege vorhergesagt. Seine diesbezüglichen Aussagen spiegeln vielmehr die Aussagen eines früheren Sehers der gleichen Region wider, welcher dort sehr bekannt war und ist. Ende der Anmerkung

Die 7 Punkte sind kommentiert mit vergangenen und aktuellen Geschehnissen wie Wirtschaftswunder, Kirchenaustritte, Flüchtlinge, Euro-Krise, Wirtschaftszusammenbruch, Krieg usw. Es werden dann im Begleittext noch mögliche Szenarien beschrieben. Die Quelle des Fotos ist nicht lesbar. Das Foto ist leicht verwackelt an dieser Stelle. Vom Ermittlungsbeamten wird es beschrieben als „vermutlich eine Schreibtischunterlage“ und „Verdacht auf möglicherweise Tatbestand der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“.

Birgit M.-W. widerspricht der Beschreibung des Ermittlungsbeamten. Sie habe das Foto weder selbst gemacht, noch sei es eine Schreibtischunterlage. Sie habe es lediglich weitergeleitet als Beitrag, was Alois Irlmaier über die Geschehnisse in der Welt so prophezeit habe. Dieser sei in Bayern wohlbekannt, und es gäbe viele Bücher darüber. Zudem sei er am 19.5.1947 im sogenannten „Gauklerurteil“ freigeprochen worden. Sie kommt auch nochmals auf die vorige Fotomontage zu sprechen. Gerade dieser vermerkschreibende Beamte habe immer selektiv etwas herausgegriffen, genau wie bei den TKÜ-Protokollen, wo einiges fehlen würde. Diese Beschwerde habe sie sogar verschriftlicht und trotzdem wäre es bei der Auswertung nicht berücksichtigt worden. Sie bezeichnet diese Vorgehensweise als „Rufmord“! RA’in Rueber-Unkelbach pflichtet ihrer Mandantin bei und regt an, den Verfasser des Vermerks als Zeugen zu laden und legt wieder einen Verwertungswiderspruch ein, da wie schon so oft unsagbare, sinnentstellte und falsche Schlußfolgerungen gezogen wurden.

http://www.alois-irlmaier.de/Dokument%20Prozessurteil.htm

Es geht nun weiter mit einer Nachricht von Birgit M.-W., die diese über telegram am 23.7.22 an Prinz Reuss weitergeleitet hat. Darin wird der Auslöser für ein „Emergency Broadcast System E.B.S“, ein US Notfallwarnsystem thematisiert. Es werden weltweite Lockdowns, Verhaftungen, Tribunale, Blackouts und vieles mehr geschildert. Nur Auserwählte würden das genaue Timing kennen und man müsse sich nun darauf vorbereiten. Wenn alles vorüber sei, würde dann die „Quantenrealität“ und Friede und Wohlstand einkehren.

Dazu erklärt Birgit M.-W. wiederum, sie habe das nur weitergeleitet. Dies käme aus den USA im Zusammenhang mit der „Allianz“ und decke sich mit dem, was Rüdiger v.P. immer gesagt habe. Es sei Erfindung und Märchen eigentlich, heute sehe sie dies als absoluten Fake und müsse darüber grinsen. Auf jeden Fall sei kein Reichstagssturm damit angekündigt worden. RA Lober pflichtet seiner Mandantin bei, sie sei nicht die Verfasserin des verlesenen Dokuments. Er konstatiert beachtliche Auswertungsdefizite des Ermittlungsbeamten. Jegliche Hintergründe fehlen im Vermerk, keine Quellenangaben auch nicht in den Fußnoten, daher sei es wirklich sinnvoll diesen Beamten hier zu hören und als Zeugen zu laden.

Die nächste halbe Stunde wird damit verbracht eine ebenfalls von Birgit M.-W. an Prinz Reuss am 22.8.22 weitergeleitete Nachricht zu NESARA/GESARA mit dem zugehörigen Vermerk zu verlesen. Es handelt sich dabei um einen Gastbeitrag eines Stefan R. auf einer Internetseite. Der Beitrag wurde vollständig vorgelesen und ist hier für den interessierten Leser verlinkt:

https://bewusstseinsreise.net/der-kampf-um-die-nesara-reformation/?hilite=stefan+r

RA’in Schwaben (für Vitalia B.) stellt dazu fest, daß es sich bei NESARA/GESARA um das größte Betrugssystem der USA handle, welches immer noch durch die Welt geistert.

RA Lober (für Birgit M.-W.) bemerkt, daß seine Mandantin und auch kein anderer der hier Beschuldigten darin namentlich erwähnt seien. Man habe jetzt phantastische Geschichten gehört von einem Schlaraffenland, eine Staatsillusion wie bei Gullivers Reisen und dem Liliput Land, aber wieder nichts von einem Reichstagssturm. Es handle sich um eine Weiterleitung eines Dokuments, von dem man nicht wisse, ob Absender und Empfänger es überhaupt gelesen haben und welche Schlußfolgerungen sie daraus gezogen haben. Er zollt dem vorlesenden Richter ausdrücklich Respekt, daß er dieses surreale Geschehen knallhart, ohne darüber lachen zu müssen, gelesen habe. Insgesamt fehle jedoch zuviel Kontext, sodaß ihm das Ganze ein Rätsel bleibt, das es noch zu lösen gelte.

RA Klemke (für Michael F.) regt an an, daß die Verfahrensbeteiligten in die USA reisen und sich im Justizministerium über die Fortschritte der GESARA Gesetzgebung informieren.

Birgit M.-W. ist sich nicht mehr sicher, wo dieses Dokument her stammt. Sie kann sich nicht an die offensichtlich kommentarlose Weiterleitung erinnern. Zudem seien die erwähnten „Kollateralkonten“ ein Thema von Prinz Reuss gewesen und nicht ihres. Es handle sich hier wieder um einen Vermerk desselben schlampigen Beamten. Sie zeigt sich enttäuscht, daß hier soviel Zeit darauf verwendet wird, ohne sicher zu wissen, ob das überhaupt ihre Überzeugung sei. Das Schriftstück sei definitiv nicht von ihr.

Es folgt nun der letzte Vermerk zur Auswertung von Birgits Huawei Handy. Anhand des Schlagworts „Bundestag“ wurde eine telegram Nachricht vom 12.9.22 gefunden, die an Prinz Reuss geschickt wurde. Es geht dabei um die Simpsons, Blackrock, Satanisten und die Bundestagsrede von Friedrich Merz im Februar 2022, wo irrtümlich ein wichtiges Geschehen am 24.9.22 genannt wurde.

RA Lober (für Birgit M.-W.) ist etwas verwirrt, da die Schlagwortrecherche ja etwas zum Bundestag vermuten lässt, es inhaltlich aber um Friedrich Merz ginge.

Birgit M.-W. führt aus, daß sie das schon am 6.5.23 bei ihrer Haftprüfung erklärt habe. Die Rede von Friedrich Merz am 27.2.22 im Bundestag ging damals als Ausschnitt durch alle Kanäle, da er den 24.9.22 darin als besonderen Tag erwähnte. Es wurde von ihr nicht überprüft, aber alle haben deswegen auf diesen Tag geschaut. Der Termin wurde jedenfalls von Prinz Reuß recht Errnst genommen. Für einen Reichstagssturm käme dieser Tag aber nicht in Frage, da es ein Samstag gewesen sei. Letztendlich habe aber dieser Termin für den Gruppenzerfall gesorgt, man habe danach nichts mehr miteinander zu tun haben wollen.

Da Richter Bonk sodann das Sitzungsende ankündigt, wollen RA Wölfel (für Peter W.), RA Klemke und RA Sattelmaier (für Michael F.) wissen, ob bereits eine weitere Terminierung über den Sommer 2025 hinaus bekannt sei, wann verhandlungsfreie Wochen seien und wann die Sommerpause. Birgit M.-W. fordert darüber hinaus, daß die ausgefallenen Verhandlungstage nachgeholt werden.

Richter Bonk kann dazu noch keine seriöse Antwort geben, wird dies aber zeitnah spätestens im Dezember 2024 bekannt geben.

RA dalla Fini (für Max E.) und RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) kündigen dann noch umfangreiche Beweisanträge (7-10 Seiten) für den nächsten Verhandlungstag an.

Der Sitzungstag endet wieder früh um 15:38h. Die Verhandlung wird am Dienstag, den 26.11.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit folgendem Programm-Ausblick auf die folgenden Verhandlungstage:

  • Entscheidung des Richterdienstgerichts Berlin DG1/22 zu Birgit M.-W.
  • Asservate Johanna F.-J. (braun/orange Umlaufmappe, Laptop Asus)
  • Asservate Rüdiger v.P. (Laptop Acer)
  • Asservate Vitalia B. (iPhone 8)
  • Asservate Peter W. (Fundstelle Tresor, video Material)

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