Fuellmich-Prozess – Um Kopf und Kragen geredet

2527

Fuellmich-Prozess – Um Kopf und Kragen geredet

Nach dem Hinweisbeschluss der Kammer in dem Untreueverfahren gegen den ehemaligen Rechtsanwalt und Mitgründer des Corona-Ausschusses, Dr. Reiner Fuellmich, wurde der 14. Verhandlungstag mit besonderer Spannung erwartet.

Zu erwarten wäre gewesen, dass Fuellmich die Aussagen des vorsitzenden Richters endlich als letzte Möglichkeit begreift und seine Verteidigungsstrategie entsprechend umstellt. Doch entweder begreift er wirklich nicht oder er verfolgt mit seiner Strategie gänzlich andere Ziele, als eine möglichst milde Strafe.

Der 14. Verhandlungstag ist, neben diversen Anträgen der Verteidigung, in erster Linie von einer Einlassung des Angeklagten ausgefüllt. Eine Zeugenvernehmung findet nicht mehr statt, da die Kammer die Beweisaufnahme bereits in der vorangegangenen Sitzung beendet hatte. Fuellmich nutzt die Gelegenheit, um erneut seine Sicht der Dinge darzulegen. Diese Sicht ist leider so weit vom pragmatischen Denken eines Rechtsanwalts entfernt, dass ich mich unwillkürlich frage, wie Fuellmich jemals sein zweites Staatsexamen bestehen und dann noch promovieren konnte.

Zunächst weist er noch einmal darauf hin, dass er zu 70 – 80 % das Gesicht des Ausschusses gewesen sei und somit die Spendengelder hereingeholt habe. Die Anzeigenerstatter hätten daran keinen Anteil gehabt.

Anmerkung:
Damit räumt Fuellmich meiner Ansicht nach indirekt ein, dass der Corona-Ausschuss für ihn eine Art Geschäft war, und aus seiner Sicht demjenigen der Löwenanteil zustehe, der die meiste Arbeit geleistet und somit für die meisten Einnahmen gesorgt habe. Das widerspricht nicht nur seinen eigenen Aussagen im Corona-Ausschuss, nach denen er kein Geld aus den Spenden erhalte, sondern auch der Satzung des Ausschusses, welche man auf der Internetseite veröffentlicht hatte und die einen Passus enthält, der private Zuwendungen ausschließt.

Er ignoriert ferner, dass es sich um eine Gesellschaft mit vier gleichberechtigten Gesellschaftern handelt und es völlig unerheblich ist, wer viel und wer wenig Leistungen erbrachte, da die Satzung an keiner Stelle vorschreibt, dass alle Gesellschafter die gleichen Leistungen zu erbringen haben.

Last not least weist er erneut darauf hin, die Anzeigenerstatter hätten es nur auf das Geld abgesehen und ignoriert dabei geflissentlich, dass diese eine mögliche Steuerforderung als Grund angegeben hatten. Da es sich um keine gemeinnützige Gesellschaft handelt, ist diese Annahme mehr als berechtigt und mir stellt sich in dem Zusammenhang nur die Frage, warum es eine derartige Forderung seitens des Finanzamtes noch nicht gab. Schließlich liegen die Einnahmen des Corona-Ausschusses vor aller Augen offen.

Zudem geht er erneut auf die Notwendigkeit ein, die Gelder des Ausschusses in Sicherheit bringen zu müssen. Der Staatsschutz sei schon drin gewesen, so Fuellmich. Dies sei den unerfahrenen anderen Anwälten nur nicht klar gewesen.

Anmerkung:
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was das bisherige Verfahren, mehr am Rande, ergeben hatte. Nämlich, dass die Konten der sogenannten Widerstands-Aktivisten keineswegs aus politischem Kalkül gekündigt oder gar gepfändet worden waren, sondern dass stets ein Verdacht der Geldwäsche seitens der betroffenen Banken vorgelegen habe. Die Verfolgung des Ausschusses durch den Staatsschutz bildet sich Fuellmich nur ein oder er glaubt, darauf eine Verteidigungsstrategie aufbauen zu können. Kaum eine andere Institution hielten und halten die politisch Unzufriedenen so gut von der Wahlurne und damit einer Lösung fern,  wie die vermeintlichen „alternativen Medien“. Warum hätte man seitens des Staatsschutzes das unterbinden sollen?

Dann wird es wirklich kurios. Fuellmich verweist auf juristische Skandale aus der Coronazeit, zitiert den vormaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und glaubt damit wohl beweisen zu können, dass die Justiz seit spätestens 2020 keine politisch neutralen Urteile fällen würde.

Anmerkung:
Tatsächlich hat sich die Justiz insbesondere in Verfahren gegen mutige Ärzte im Zusammenhang mit Attesten zur Maskenbefreiung und im Zusammenhang mit dem „Impf“geschehen, nicht gerade mit Ruhm bekleckert und bewiesen, dass sie alles andere als unabhängig ist. Diesen Umstand nun aber per se auf jedes Verfahren (und insbesondere sein Verfahren) anwenden zu wollen, ist – gelinde gesagt – eine Frechheit und Dreistigkeit, für die ich keine Worte finde. Es bedeutet nichts anderes, als dass jetzt jeder tun und lassen könne, was immer er will und wenn er dann vor Gericht landet, kann er sich darauf berufen, dass dieses nicht neutral und unabhängig urteile.

Sein Verhalten mit dem Verhalten mutiger Ärzte zu vergleichen, die nur ihren Patienten helfen wollten und dafür aus politischen Motiven unbotmäßig hart bestraft wurden, ist eine Unverschämtheit.

Fuellmich steht hier nicht wegen irgendwelcher Zusammenhänge mit vermeintlichen Verstößen aus der Coronazeit vor Gericht; nicht wegen irgendwelcher Vorfälle auf Demos etc., sondern schlicht und ergreifend wegen Untreue.

Prompt nimmt er dann wieder Bezug auf das Dossier, von dem inzwischen hinlänglich bekannt sein sollte, dass es eine plumpe Fälschung ist, die zudem mithilfe von ChatGPT oder einer anderen KI erstellt wurde, und konstruiert darauf eine gezielte Verfolgung seiner Person.

Der leitende Staatsanwalt sei ausgetauscht worden, um den „Fehler im System“ zu beheben und die Verfolgung seiner Person fortsetzen zu können.

In diesem Zusammenhang möchte ich einmal auf den Fall Gustl Mollath verweisen und darauf, wie großzügig der vorsitzende Richter ihm gegenüber agiert. Mollath war seinerzeit wegen einer weitaus weniger halsbrecherischen Behauptung (welche in seinem Fall auch der Wahrheit entsprach) für viele Jahre in die geschlossene Psychiatrie verbracht worden. Im gegenwärtigen Fall lässt der vorsitzende Richter ihn nicht nur gewähren (Mollaths Einlassungen wurden seinerzeit von Richter Brixner lautstark unterbunden), sondern macht auch keine Anstalten, ihn für geistig unzurechnungsfähig zu erklären. Ganz offenbar ist er an einem fairen Verfahren interessiert. Dabei sind Fuellmichs Ausführungen und seine Bezugnahme auf ein gefälschtes Dossier, durchaus geeignet, um seine Urteilsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Um an dieser Stelle einmal meine persönliche Einschätzung zu dem Thema abzugeben: Natürlich sehe auch ich in der Coronazeit und in anderen Begebenheiten eine riesige Verschwörung. Ich sehe auch tagtäglich, wie beispielsweise diverse Personen gezielt daran arbeiten, eine möglichst schlechte Außendarstellung der Partei dieBasis zu erzeugen und sie in ihrer politischen Arbeit möglichst zu behindern. Doch das sind zwei Paar Schuhe. Hier die achtgrößte Partei Deutschlands, die alles verändern würde, würde sie tatsächlich Teil der Bundesregierung – dort ein Mann, der die politischen unzufriedenen Menschen vom Wählen abhält, ihnen sagt, was sie ohnehin schon wissen und was nicht zu einer politischen Kehrtwende führt.

Warum in aller Welt sollte ausgerechnet ein Reiner Fuellmich derartig verfolgt werden? Jemand, der dem System so sehr in die Karten spielte.

Dann tut Fuellmich etwas, womit er sich schon früher in Schwierigkeiten gebracht hatte: Er zieht Parallelen zum dritten Reich. Er vergleicht seine „Entführung“ aus Mexiko mit einem, seiner Ansicht nach ähnlich gelagerten Fall Adolf Eichmanns. An dieser Stelle glaubte ich, mich verhört zu haben.

Anmerkung:
Mit „Entführung“ meinte er die Art und Weise, wie man ihn nach Deutschland verfrachtet hatte, ohne dass ein internationaler Haftbefehl vorgelegen habe. Zur Erinnerung: Fuellmich war aufgrund fehlender Ausweispapiere der weitere Aufenthalt in Mexiko untersagt worden. Er war daraufhin nach Deutschland abgeschoben worden. Dass die nötigen Ausweispapiere nicht in der deutschen Botschaft in Mexiko ausgestellt worden waren, war dabei tatsächlich der Intervention der Staatsanwaltschaft geschuldet. Doch von Entführung kann keine Rede sein. Wenn der Verdacht einer Straftat eines deutschen Staatsbürgers vorliegt, steht es der Botschaft frei, die Ausstellung entsprechender Papiere zu verweigern.

Dass Fuellmich es aber nun so darstellt, als sei er illegal nach Deutschland verschleppt worden, um hier widerrechtlich vor Gericht gestellt zu werden, sagt nichts anderes aus, als dass er Mexiko sehr wohl als Fluchtziel vor deutscher Strafverfolgung betrachtete und offenbar nicht im Traum daran dachte, sich einem hiesigen Verfahren freiwillig zu stellen.

Damit hat Reiner Fuellmich wohl sein Schicksal endgültig besiegelt. Denn jetzt wird die Kammer ganz sicher davon ausgehen, dass er sich ganz gezielt ins Ausland absetzen und somit der Strafverfolgung entziehen wollte.

Last not least bekräftigt er (wieder einmal), diverse Leute seien „controlled Opposition“, darunter befände sich höchstwahrscheinlich auch Viviane Fischer.

In einem einzigen Punkt muss ich Fuellmich dann aber beipflichten: Viviane Fischer ist aus der ganzen Sache hauptsächlich deshalb so glimpflich herausgekommen, weil sie angab, ihre entnommenen 100.000 Euro zurückgezahlt zu haben. Dabei gibt sie an, rund 40.000 Euro zuvor schon für den Ausschuss aus privaten Mitteln verauslagt zu haben. Zurückzuzahlen waren somit nur noch die restlichen 60.000 Euro. Diese, so ihre Zeugenaussage, habe sie in mehreren Tranchen zurückgezahlt. Fuellmich zieht diese Aussagen in mehreren Punkten in Zweifel.

Es stellen sich hier zwei Fragen:

  1. Hat die Staatsanwaltschaft ihre diesbezüglichen Aussagen hinsichtlich der Verauslagung und der Rückzahlung der restlichen Summe überprüft? Ich gehe davon aus, dass dies höchstwahrscheinlich so war.
  2. Hat die Staatsanwaltschaft überprüft, ob die zurückgeführte Summe dann aber auch in der Verfügungsgewalt des Ausschusses verblieb, oder ob es nur kurz dort auftauchte, um dann wieder für andere Zwecke verwendet zu werden? In dieser Frage sollte die Staatsanwaltschaft möglicherweise nachbessern.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here