Fuellmich-Prozess – Transkript des 6. Verhandlungstages Teil 1

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 6. Verhandlungstages Teil 1

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start

Hallo, heute berichte ich über den Prozesstag 6, vom 5. März 2024 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich. Es folgt jetzt zunächst der Bericht zur Vernehmung des Zeugen Kleinjohann. Ich fasse meine Eindrücke so neutral wie möglich zusammen und verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Titel der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen. Okay, los geht’s.

Herr Kleinjohann ist der Notar, der mit der Beurkundung der Kaufverträge der Immobilien Fuellmichs beauftragt und folglich für die Abwicklung zuständig war. Er wurde dafür am 12.08.2022 für das eine Grundstück für einen Kaufpreis von 295.000 € und am 28.09.2022 für das andere Grundstück für einen Kaufpreis von 1,1 Millionen Euro beauftragt. Die Beurkundung beider Kaufverträge geschah am 03.10.2022. Fuellmich war dafür verantwortlich, die Löschungsbewilligung der Grundschulden beizubringen, und teilte dem Notar auch mit, dies zu tun. Die Grundschulden zum Zeitpunkt des Kaufvertrages waren nur noch leere Eigentümergrundschulden, da bereits alle Verbindlichkeiten zurückgeführt wurden. Die Löschungsbewilligungen waren folglich nach Ansicht von Fuellmich zu erwarten.

Um den weiteren Verlauf zu verstehen, muss an dieser Stelle auf den Werdegang des Darlehens von Templin eingegangen werden. Das Darlehen, welches Templin an Fuellmich aus den Mandantengeldern der Sammelklage gewährte, sollte durch eine Grundschuld abgesichert werden. Hierfür gab das Kreditinstitut, die vorige Grundschuldgläubigerin, ein notariell beglaubigtes Abtretungsangebot an Templin. Dies geschah ca. anderthalb Jahre vor dem Verkauf der Immobilien. Der Termin wurde hier nicht genannt. Am 18. November, also anderthalb Monate nach dem Verkauf der Immobilien, nahm Templin dieses Angebot der Grundschuldübertragung an und ließ sich als Grundschuldgläubiger über 600.000 € plus Zinsen und einmalige Nebenleistungen eintragen.

Fuellmich konnte damit nach eigener Aussage nicht mehr rechnen, denn es war erstens anderthalb Jahre später und zweitens, nachdem seiner Ansicht nach die dingliche Sicherung nicht mehr bestand. Denn zu diesem Zeitpunkt der Eintragung Templins habe ein Großteil der Sammelklagemandanten die Mandate bei Templin gekündigt und diese also die Mandate an Fuellmich übertragen. Somit hätte er Templin keinen Anspruch mehr auf Rückzahlung des Darlehens über 600.000 € aus der Sammelklage.

Hier offenbart sich einmal mehr, wie Fuellmich seinen einstigen Partner Templin und die Sammelklage-Mandanten übervorteilen wollte. Zunächst nahm er Templin als Vertragspartner der Sammelklagemandanten in sein Team auf. Dann ließ er sich von ihm ein Darlehen aus den Sammelklagegeldern über 600.000 Euro auszahlen. Wichtig: Es handelt sich um MANDANTENgelder, die Templin lediglich treunhänderisch als mandatierter Anwalt vertrat. Mit diesem Geld löste er eine Grundschuld bei einer Bank ab. 

Als seine Partner langsam aber sicher erkennen, was eigentlich im Busch ist, bemüht sich Fuellmich um die Übertragung der Mandate auf sich. Damit wäre er (bequem in Mexiko sitzend) der treuhänderische Verwalter der Gelder gewesen. Templin hätte das Geld nicht mehr über eine Grundschuldübertragung sichern können. Ich vermute, Fuellmich ging davon aus, dass ein Großteil der Sammelkläger nicht alle Register gezogen hätten, um ihr Geld zurückzubekommen. Dazu war der Streitwert von 800 Euro zu gering und die Hürden zu hoch.

Fuellmich wäre nach Kaufvertragsunterzeichnung dafür verantwortlich gewesen, die Löschungsbewilligung beizubringen. Dies geschah jedoch nicht. Anmerkung der Autorin: Meine Vermutung ist, dass das Kreditinstitut, welches zu diesem Zeitpunkt als Grundstücksgläubigerin im Grundbuch stand, die Löschungsbewilligung deshalb versagte, weil sie noch an das notariell beglaubigte Abtretungsangebot an Templin gebunden war. Im Verfahren wurde nicht über die Bindungsfristen dieses Abtretungsangebots gesprochen. Dies scheint mir jedoch die einzige plausible Erklärung. Wenn Fuellmich dieses Abtretungsangebot kannte, hätte er jederzeit damit rechnen müssen, dass die Eintragung Templins als Grundschuldgläubiger passiert. Entgegen dieser Aussage steht der Einwand Fuellmichs, dass die dingliche Sicherung nicht mehr bestand, da die Forderung Templins an Fuellmich seiner Ansicht nach nicht mehr bestand. Schließlich übertrug ein Großteil der Sammelkläger-Mandanten die Mandate auf Fuellmich. Ende der Anmerkung.

Da zum Zeitpunkt des Kaufvertrags am 03.10.2022 noch das Kreditinstitut als Grundschuldgläubigerin im Grundbuch stand, für welche Fuellmich keine Löschungsbewilligung beibrachte, konnte der Notar Kleinjohann keine Kaufpreisfälligkeit feststellen und somit die Käufer nicht auffordern, den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Schließlich war die Löschungsbewilligung eine zwingende Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung. Seit Templin sich am 18. November 2022 dann als Grundschuldgläubiger eintragen ließ, war er derjenige, der die Löschungsbewilligung versagte, da er auf seiner Forderung bestand, welche sich aus dem Darlehen in Höhe von 600.000 € plus Zinsen und einmalige Nebenleistungen zusammensetzte. Fuellmich hingegen widersprach, da seiner Ansicht nach die dingliche Sicherung nicht mehr bestand. Seiner Ansicht nach war er nicht mehr verpflichtet, das Darlehen in Höhe von 600.000 € plus Zinsen und Nebenleistungen an Templin zurückzuzahlen, denn die Vertragsgrundlage war nicht mehr gegeben, seit ein Großteil der Mandanten ihre Mandate von Templin auf Fuellmich übertrugen. Templin sah das anders und nutzte seine formale Rechtsposition als Grundschuldgläubiger. Anmerkung der Autorin: Dies scheint der Kernpunkt des Streits um die 1,158 Millionen Euro zu sein. Ende der Anmerkung.

Am 16.12.2022 teilte Templin dem Notar mit, dass es eine Einigung zwischen den beiden Käufern und Templin gegeben habe. Am 19.12. erteilte Templin die Löschungsbewilligung unter Treuhandauflage, aus dem jeweiligen Kaufpreis eine Summe von 900.000 € aus dem einen Kaufvertrag und eine Summe von 258.000 € aus dem anderen Kaufvertrag zu erhalten. Auf dieser Grundlage wies der Notar die Käufer am 22.12.2022 an, die Kaufpreise entsprechend zu zahlen, und so geschah es, dass 1,158 Millionen Euro aus dem Verkauf der Fuellmich-Immobilien an Templin ging.

Das war jetzt erstmal die Zusammenfassung aus den Informationen, die im Verfahren geflossen sind, und jetzt folgen die Details aus dem Verfahren zu diesem Sachverhalt.

Der Vorsitzende führt im Laufe des Verfahrens an, dass entsprechend des Kaufvertrages Fuellmich für die Lastenfreiheit verantwortlich gewesen wäre, aber er, also Fuellmich, hätte das nicht getan. Kleinjohann, der Notar, führt aus, dass er als Notar nicht untätig warten könne. Seine Aufgabe sei es, die Sache zum Erfolg zu führen. Dazu gehöre auch die Erteilung einer Löschungsbewilligung. Er hätte Fuellmich dann angeschrieben und ihm mitgeteilt, das zu tun. Von Fuellmich „kam dann inhaltlich kein Widerspruch.“ Der Zeuge hatte den Eindruck, dass es niemals zu einer Einigung zwischen den Parteien kommen würde. Er schlug den Parteien vor, die strittige Summe über ein Notaranderkonto abzuwickeln, sodass der Kauf unabhängig davon abgewickelt werden könne und die Streitigkeiten im Nachgang beigelegt werden könnten.

Am 21.11.2022 teilte der Zeuge Fuellmich mit, dass die Löschungsbewilligung nicht vorliege und bat um Mitteilung, wie weiter verfahren werden solle. Weiterhin verwies er auf seinen Vorschlag zur Nutzung eines Notaranderkontos. Am 25. November 2022 stellte Fuellmich ihm gegenüber in einer E-Mail die Abtretung der Grundschuld vom Kreditinstitut an Templin in Frage. Der Notar erwähnte, dass sein Vorschlag noch immer bestünde, den von Templin beanspruchten Betrag auf ein Notaranderkonto hinterlegen zu lassen. Dazu wäre jedoch niemand bereit gewesen. Dann gab es nahezu täglich E-Mails. Der Käufer des 1,1-Millionen-Euro-Objekts drohte mit Rücktritt.

Am 12.12.2022 teilte Kleinjohann Fuellmich mit, dass Templin seit dem 18.11.2022 als Grundschuldgläubiger eingetragen sei und er beabsichtigt, ihn aufzufordern, die Löschungsbewilligung zu erteilen. Kleinjohann führte hierzu weiter aus, dass Fuellmich nicht widersprochen habe. Am 15.12.2022 schaltete sich Justus Hoffmann ein und rief Kleinjohann, den Notar, an, welcher ihm mitteilte, dass eine Zweckerklärung vorliegen müsse. Hoffmann unterbreitete ihm die Schadenersatzforderung von Mandanten aus der Sammelklage, woraufhin Kleinjohann ihm, also Hoffmann, seine eigene Aussage nach erklärte, dass diese nicht Teil einer Sicherungszweckerklärung sein dürfen. Hoffmann antwortete, man wolle dem Vollzug des Kaufvertrages keineswegs im Wege stehen, woraufhin Kleinjohann wieder das Notaranderkonto anbot.

Im Hintergrund schienen Gespräche zwischen Hoffmann und Templin auf der einen Seite und den Käufern auf der anderen Seite gelaufen zu sein, welche seitens Fuellmich als Bedrohungsszenario für die Käufer gewertet wurden. Denn die Löschungsbewilligung würde nur gegen Begleichung ihrer Forderung erteilt.

Folglich hätte der Käufer der 1,1-Millionen-Euro-Immobilie ein belastetes Objekt erworben und musste jederzeit mit der Vollstreckung daraus rechnen. Ungeachtet dessen unterbreitete Templin dem Notar am 16.12.2022 per E-Mail, dass eine Lösung mit den Käufern gefunden wurde, und bat darum, alles am darauffolgenden Montag, den 19.12.2022, zu erledigen, dem Tag, an dem Templin dann die Löschungsbewilligung unter Treuhandauflage erteilte.

Noch am späten Nachmittag des gleichen Tages, nämlich am 19.12.2022 um 17:22 Uhr, erhielt der Notar von Fuellmich eine E-Mail, in welcher er ihm mitteilte, dass der Sicherungszweck für die Grundschuld frei erfunden sei.

Dabei handelt es sich – wie üblich – lediglich um eine Behauptung Fuellmichs, die er jedoch nicht belegte. Ähnlich wie bei seinem Hinweis, es handele sich „um Betrüger“.

Kleinjohann antwortete, für ihn sei die Sache erledigt gewesen, und somit stellte er dennoch den Kaufpreis fällig. Wofür und warum die Grundschuld an Templin übertragen wurde, war für ihn, den Notar, seiner eigenen Aussage nach unklar.

Aber Templin konnte die Grundschuldübertragung nicht nur behaupten, sondern nachweisen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass er, also der Zeuge Kleinjohann, damit anweist, nicht an den Verkäufer, sondern an Dritte zu zahlen. Kleinjohann bestätigte dies.

Anmerkung der Autorin: Im Laufe des Verfahrens bringt Kleinjohann mindestens einmal den Vergleich zu einer Grundschuld einer Sparkasse. Dort würde genauso verfahren. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende fragt, ob dies für den Zeugen bedeuten würde, sämtliche Forderungen der Gläubiger zu akzeptieren, oder ob er sich in der Pflicht sähe zu prüfen. Kleinjohann antwortet, er hätte nicht prüfen müssen. Den Parteien stehe der Weg der einstweiligen Verfügung offen, außerdem könnten sie sich auch bei der Notarkammer über seine Tätigkeit beschweren. Der Vorsitzende führt weiter aus, dass es nicht nur um eine Löschungsbewilligung, sondern um die Zahlung an den Dritten Templin ging, und fragt den Zeugen, ob das Teil der Ankündigung war. Kleinjohann antwortet, dass er Fuellmich mit Schreiben vom 7.12.2022 mitteilte, dass er Templin zur Löschungsbewilligung unter Treuhandauflage ersuchen würde.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass da nicht steht, dass Kleinjohann den Verkäufer auffordern würde, an Templin zu zahlen. Kleinjohann antwortet, dass der Passus „unter Treuhandauflage“ dies beinhalte. Juristen würden das verstehen. Zitat von Kleinjohann: „Darüber konnte kein Zweifel bestehen.“ Zitat Ende. Der Vorsitzende fragt, ob Fuellmich dem jemals zugestimmt habe. Kleinjohann antwortet, seine, also Fuellmichs, Antwort wäre gewesen: „Ein Versuch ist es wert.“ Zitat Ende. Und er, Kleinjohann, ergänzt: „Sprache ist schwierig.“ Zitat Ende.

Hier kommt die tragische Tatsache zum Tragen, dass Fuellmich eben nicht verstand, was der Notar ihm unterbreitete.

Viviane Fischer führt aus, dass Fuellmich nichts über eine solch hohe Summe wusste. Kleinjohann antwortet, er habe bis auf den Termin der Beurkundung niemals mit Fuellmich gesprochen und verweist wieder auf seinen Vorschlag zur Nutzung des Notaranderkontos. Viviane Fischer fragt, über welche Summen zur Erteilung der Löschungsbewilligung gesprochen wurde. Kleinjohann antwortet, dass der Käufer meinte, man könne eine Summe von 650.000 € hinterlegen und somit müsse die Löschungsbewilligung erteilt werden. Kleinjohann widersprach jedoch dem Käufer, denn es wären noch Zinsen und einmalige Nebenleistungen zu kalkulieren. Also sicherten die Eintragungen gut das Doppelte ab.

Den letzten Satz bitte gut im Gedächtnis behalten. Sowohl Fuellmich, als auch seine Verteidiger ignorieren diesen Umstand geflissentlich und Fuellmich spricht in diesem Zusammenhang sogar von Betrug.

Viviane Fischer entgegnete, das wäre trotzdem weniger gewesen als die 1,158 Millionen Euro und fragt, ob hier eine einmalige Rechtsposition ausgenutzt wurde. Kleinjohann antwortet: „Ich habe nie gesagt, schreibe 2 Millionen rein.“ Zitat Ende. Das wäre hier kein Wunschkonzert. Viviane Fischer erwähnt, dass es noch eine Sicherungszweckerklärung bräuchte. Wörmer führt die Befragung fort und fragt, ob er, also Kleinjohann, zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrages einen Grundbuchauszug angefordert habe, um zu prüfen, ob die Immobilie lastenfrei sei. Kleinjohann bejaht. Wörmer fragt, ob zu diesem Zeitpunkt Templin im Grundbuch eingetragen war. Kleinjohann verneint.

Wörmer fragt, ob es für ihn, also den Zeugen Kleinjohann, nicht relevant wäre, dass Templin erst nach Beurkundung des Immobilienverkaufs eingetragen wurde. Kleinjohann antwortet, dass der Verkäufer laut Vertrag versichert, dass Veränderungen nicht zu erwarten sind. Das könne er, Kleinjohann, nicht voraussehen. Er müsse sich da auf den Verkäufer verlassen. Ihn haben einzig die Eintragungen vom 18.11.2022 interessiert.

Wörmer fragt nach, warum der Zeuge die Kaufpreisfälligkeit nicht vor dem 18.11.2022 abgewickelt habe. Kleinjohann gibt an, dass die Löschungsbewilligung bis dahin noch nicht vorlag, obwohl der Verkäufer mitteilte, dass diese kurzfristig erteilt werden. Fuellmich fragt, ob ihm, also Kleinjohann, im August 2022, als die Einigung zum Erwerb der Grundstücke stattfand, schon der Kaufpreis genannt wurde. Kleinjohann bejaht: 295.000 € für das eine und 1,1 Millionen € für das andere Grundstück.

Fuellmich fragt, ob ihn nicht gewundert habe, dass am 18. November 2022 plötzlich jemand im Grundbuch stand, der nie „auf dem Schirm“ war. Kleinjohann antwortet, dass es ihn gewundert habe, dass Fuellmich ihm das nicht gesagt habe. Fuellmich antwortete: „Ich wusste es auch nicht.“

Er hätte es aber wissen MÜSSEN. Schließlich hatte er sich erst bei Templin ein Darlehen besorgt und dann versucht, diesen auszubooten. Dass Templin daraufhin von seinem Recht der formalen Grundschuldübertragung Gebrauch machen würde, kann doch niemanden ernsthaft verwundern. Formlos war diese Grundschuldübertragung auch vorher schon existent. Templin holte lediglich die Formalien nach, nachdem ihm klar wurde, dass er Fuellmich nicht vertrauen konnte und seine Mandanten das Darlehen ansonsten möglicherweise nie wieder zurückbekommen würden.

Wörmer erwähnt eine E-Mail von Fuellmich an Kleinjohann, in welcher Fuellmich die Abtretung der Grundschuld an Templin widerruft, da die dingliche Sicherung nicht mehr bestand, und teilt Kleinjohann mit, dass ihm, also Kleinjohann, alles vorlag.

Man sollte sich fragen, wie Fuellmich darauf kommt, dass eine dringliche Sicherung nicht mehr vonnötern sei? Hatte er die 600.000 Euro zurückgezahlt, etwa aus dem 700.000 Euro Darlehen vom Corona-Ausschuss? Nein! Er glaubte, er könne nun einfach den Gläubiger des Darlehens von Templin auf sich übertragen, indem er einen Teil der Mandanten überredet hatte, ihre Mandate von Templin auf ihn zu übertragen. Wieviele das genau waren, wird an keiner Stelle deutlich. 

Wenn man es ganz genau nimmt, sollten die vielen geprellten Mandanten Templin dankbar sein, dass er ihre Gelder schützte und vor Fuellmichs Zugriff in Sicherheit brachte – einem Fuellmich, der bereits in Mexiko saß.

Sie hält ihm vor, gesagt zu haben, Fuellmich habe nicht widersprochen, und fragt, wie ein solcher Widerspruch denn auszusehen habe. Kleinjohann antwortet, dass es nicht seine Aufgabe sei, Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien zu prüfen. Er hätte gewusst, dass Fuellmich eine einstweilige Verfügung gestartet habe. Fuellmich habe ihm aber nie mitgeteilt, dass er den Vertrag anders verstünde. Er, also Fuellmich, habe gesagt: „Ein Versuch ist es wert.“ Anmerkung der Autorin: Diese Aussage Fuellmichs betrachtet er, also Kleinjohann, als seine, Fuellmichs, Zustimmung. Ende der Anmerkung.

Fuellmich erwidert, dass sich dieser Satz darauf bezieht, dass Kleinjohann die Löschungsbewilligung veranlasst, nicht jedoch auf die Zahlung an den Grundschuldgläubiger Templin. Fuellmich ergänzt, dass ihm Kleinjohann zu diesem Sachverhalt ein Schreiben von Templin vorgelegt wurde. Hierbei handelt es sich um ein Schreiben von Templin an Fuellmich vom 29.11.21, in welchem Templin den Darlehensvertrag kündigt und Fuellmich auffordert, das Geld zurückzuzahlen.

Fuellmich fragt Kleinjohann, wieso er mitgemacht habe, dass Templin das Doppelte bekommt. Kleinjohann antwortet, dieses Schreiben habe er nicht. Fuellmich hakt nach und fragt, wie Kleinjohann darauf käme, Geld an Templin zu zahlen, obwohl ihm die Kündigung des Darlehens von Templin vorlag. Kleinjohann beruft sich darauf, dass Templin im Grundbuch stand. Anmerkung der Autorin: Hier verweist er erneut darauf, dass er nicht dafür verantwortlich sei, die Vertragsangelegenheiten zwischen den Parteien zu klären. Einzig die Grundbucheintragungen hätten ihn zu interessieren. Ende der Anmerkung.

Fuellmich wirft ein, dass diese Grundbucheintragung ein halbes Jahr nach dem Angebot der Grundschuldübertragung seitens der Warburgbank erfolgte. Kleinjohann erwidert, seine Aufgabe wäre einzig, den Vertrag, gemeint ist der Immobilienkaufvertrag, zu vollziehen. Fuellmich antwortet, der Darlehensvertrag belief sich auf 600.000 € und fragt Kleinjohann, warum er das machte, ohne ihn, also Fuellmich, zu informieren, und schiebt die Frage hinterher, wie Kleinjohann darauf käme, dass er, Fuellmich, damit rechnen musste, dass 1,158 Millionen Euro „an diese Leute“ gehen. Kleinjohann pausiert mehrere Sekunden lang und sagt: „Ja, okay.“ Er hätte das sehen können.

Fuellmich fragt erneut: „Fanden Sie das nicht merkwürdig?“ Er fragt weiter, warum Kleinjohann Fuellmich nicht informiert habe, warum er keine Stellungnahme von ihm erbeten habe, und ob er darauf vertraut habe, dass das, was Templin und Hoffmann ihm, also Kleinjohann, erzählten, richtig sei. Fuellmich erwähnt eine E-Mail vom 13.12.22, welche von Templin an Kleinjohann und in CC an Hoffmann ging.

In dieser bittet Templin darum, die Kaufverträge weitergeleitet zu bekommen, und erwähnt, dass er, also Templin, den Käufer der 1,1 Millionen Euro Immobilie bereits darüber informiert habe, dass er, also Templin, Fuellmich gegenüber Forderungen habe, die weit über die Grundschuld hinausgingen, darin seien Forderungen aus einer Gesellschaft. Fuellmich fragt: „Haben Sie davon gewusst?“ Kleinjohann verneint. Fuellmich zitiert weiter aus dieser E-Mail, in welcher Templin mitteilt, dass er, Templin, dem Käufer der 1,1 Millionen Euro Immobilie gesagt habe, dass er sich dem Verkauf nicht in den Weg stellen wollte. Fuellmich führt weiter aus, dass dies übersetzt bedeuten würde, die Löschungsbewilligung würde erst dann erteilt, wenn die „Kohle fließt“. Kleinjohann erwidert, dass es dazu erst kommen würde, wenn er, Kleinjohann, eine Treuhandauflage bekäme.

Fuellmich fragt, wer die Treuhandauflage gemacht habe. Kleinjohann antwortet, die Zahlen kamen von Templin. Fuellmich fragt, ob Hoffmann auch involviert war. Kleinjohann antwortet, er habe mit Hoffmann telefoniert und zur Beglaubigung kamen Templin mit zwei Begleitern, deren Namen er nicht genau wisse. Wörmer fragt erstaunt nach, ob er Beglaubigungen mache, ohne die Beteiligten nach ihren Namen zu fragen. Kleinjohann bejaht. Wörmer fragt, ob das nicht gegen seine Schweigepflicht verstoße. Kleinjohann antwortet, dass es die Entscheidung des Vertragspartners, in diesem Fall Templin, sei, wen er mitbringe. Wörmer hakt nach, ob er die Person nicht identifiziert habe. Kleinjohann verneint und ergänzt, dass man sich womöglich vorgestellt habe.

Wörmer bittet Kleinjohann, nach links zu schauen, wo Antonia Fischer sitzt, und fragt Kleinjohann, ob Antonia Fischer eine dieser Personen war. Kleinjohann vermutet nein, weiß es nicht genau. Antonia Fischer gibt Kleinjohann zu verstehen, dass sie dabei war. Fuellmich fragt weiter, ob ihm, also Kleinjohann, bewusst war, dass der Käufer der 1,1 Millionen Euro Immobilie unter Druck gesetzt wurde. Kleinjohann verneint und sagt, er höre das zum ersten Mal. Er, Kleinjohann, könne sich auch nicht vorstellen, dass ein Zwangsversteigerungsverfahren mit seinen langen Laufzeiten als Druckmittel dienen könne. Fuellmich antwortet: „Ja, dazu sind Sie nicht intelligent genug.“ Fuellmich fragt weiter, ob die Zahlen einzig und allein auf Templin und Hoffmann zurückgingen.

Kleinjohann bejaht. Wörmer fragt, was die Klägerseite mit der Aussage „es handelte sich um einen beschissenen Vertrag“ gemeint haben könnte. Kleinjohann führt aus, es handelte sich um einen seiner Musterverträge, er findet ihn nicht beschissen. Wörmer fragt, ob es stimme, dass der Notar von Fuellmich wenig begeistert war. Kleinjohann verneint, das würde nicht stimmen. Wörmer fragt, warum er, also Kleinjohann, mit Hoffmann über den Vertrag gesprochen habe, er war doch gar nicht sein, also Kleinjohanns, Vertragspartner. Kleinjohann antwortet, er habe ihn auf der Kanzlei-Internetseite gefunden und ging offenbar davon aus, dass er die Interessen der Kanzlei vertrete. Fuellmich erwähnt ein Gespräch, in dem seine Anwaltskollegin Kleinjohann über einen Eilantrag vor Gericht informiert habe. In diesem soll Kleinjohann gesagt haben: „Mann, ich werde hier von allen Seiten unter Druck gesetzt.“ Kleinjohann führt dazu aus, er fühlte sich nicht unter Druck gesetzt, Templin habe keinen Druck ausgeübt, und der Käufer hatte eine gewisse verständliche Ungeduld. An das Gespräch mit Ben kann er sich nicht erinnern. „Zitat kann sein, kann nicht sein,“ zitiert er. Fuellmich hakt nach, ob für ihn, also Kleinjohann, die Grundlage zur Zahlungsanweisung die Vereinbarung zwischen Templin und Hoffmann und den Käufern war oder ob es für ihn wichtig sei, dass die Treuhandauflage im Rahmen des Sicherungszwecks bewege. Kleinjohann verweist auf die Treuhandauflage, welche die Basis für sein weiteres Handeln war. Fuellmich fragt wiederholt: „Zitat, die Zahlen kamen von denen, Zitat Ende?“ Kleinjohann bejaht.

Im Weiteren geht Fuellmich auf Eilanträge ein, welche er eingereicht habe. Der erste Antrag hatte zum Ziel, die Löschungsbewilligung zu erwirken, weil keine Forderung mehr da war. Fuellmich fragt Kleinjohann, ob er, also Kleinjohann, die Entscheidungen des Gerichts beachtet hätte.

Kleinjohann antwortet schwammig, er hätte sich die Gerichtsentscheidung angeschaut und dann entschieden. Er stellt darauf ab, dass er solche nicht unbedingt beachten müsse, weil sie nicht rechtskräftig seien. Fuellmich führt weiter aus, dass Kleinjohann wusste, dass Eilanträge anhängig waren. An dieser Stelle erwähnt Kleinjohann, dass er sich an das Gespräch mit Fuellmichs Kollegin Ben nicht erinnern könne. Grundlage war die Treuhandauflage von Templin und die Zahlen stammten ebenfalls von Templin. Die Ausführungen gingen noch hin und her. Fuellmich fragte schlussendlich, ob Kleinjohann Ungereimtheiten nicht zu interessieren hätten. Er antwortet: „Templin stand im Grundbuch.“

Anmerkung der Autorin: Das sollte wohl heißen: „Nur das interessiert mich. Die Klärung der Streitigkeiten der Parteien ist nicht seine Aufgabe.“ Ende der Anmerkung.

Fuellmich geht auf das notariell beurkundete Angebot zur Abtretung der Grundschuld an Templin von der Warburgbank ein und fragt Kleinjohann, ob er geprüft habe, ob eine Annahmeerklärung vorliege. Kleinjohann verneint, er habe sich auf das Grundbuchamt verlassen. Fuellmich hakt nach, ob er sich also formalrechtlich auf die Eintragung des Grundbuchamts verlassen habe und somit die Höhe der Forderung nicht mehr zu überprüfen habe. Wörmer fragt, was Fuellmich denn hätte tun müssen. Kleinjohann lässt eine lange Pause, während er zehnmal mit dem Kopf nickt, bevor er antwortet: Ein klarer Widerspruch wäre ausreichend gewesen, der kam jedoch nicht. Stelle dessen teilte Fuellmich ihm mit: „Der Versuch ist es wert.“ Fuellmich erwidert: „Ich habe nie nie nie erfahren, dass er 1,158 Millionen Euro erhält.“

Viviane Fischer stellt noch weitere Fragen an Kleinjohann, die sich primär auf die Rückführung des Geldes an den Coronausschuss beziehen. Diese sollen dann in einem weiteren Video wiedergegeben werden. Ich werde dieses Video jetzt erst einmal hochladen.

Bis dann, tschüss!

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