Fuellmich Prozess – Transkript des 14. Prozesstages
Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:
Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.
Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.
Start
Guten Nachmittag,
ich berichte heute vom Prozesstag 14 vom 7. Mai 2024 am Landgericht Göttingen in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich.
9:10 Uhr: Der Staatsanwalt, den ich sonst als zweiten Staatsanwalt bezeichnet habe und dessen Namen ich nicht kenne, betritt den Saal. Herr John ist heute nicht dabei.
9:12 Uhr: Antonia Fischer betritt den Saal.
9:30 Uhr: Katja Wörmer kommt herein.
9:33 Uhr: Reiner Fuellmich wird hereingeführt und trägt seine Akten auf den mit Handschellen fixierten Handgelenken.
Mein Dank für eure Unterstützung geht heute stellvertretend an einen derjenigen, der besonders großzügig war, und an einen derjenigen, der trotz knapper Kasse einen Kleinbetrag überwiesen hat. Die Geste macht’s. Deshalb Dank an Sylvia mit Y und Patrizia sowie an die zahlreichen Dankesbekundungen von den Menschen vor Ort in Göttingen sowie die wunderbar aufbauenden Kommentare unter meinen Videos.
Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen, und verzichte zur besseren Lese- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten. Ich berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.
9:35 Uhr: Der Vorsitzende Schindler kündigt die Beschlüsse zu den Anträgen von Misere vom 3.5. und von Wörmer vom 5.5. an und verliest diese. Sie sind abgelehnt, da der gerichtliche Hinweis keine Überraschung enthielt und die Einschätzung der Kammer nicht zu einer Erhöhung der Strafbarkeit führt. Nur falls eine veränderte Sachlage vorläge, welche einen Mehraufwand zur Vorbereitung für die Verteidigung bedeuten würde, käme eine Unterbrechung der Hauptverhandlung überhaupt in Frage. Das liegt hier nicht vor, denn der Hinweis enthält keine neuen Gesichtspunkte. Bereits im Haftprüfungstermin vom 19. Dezember 2023 wurde Fuellmich dringend verdächtigt, seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt zu haben, entweder durch kollusives Zusammenwirken mit Viviane Fischer zur Herausgabe eines zinslosen und ungesicherten Darlehens oder durch Nutzung des Treuhandvermögens für eigene private Zwecke. Auch aus dem Nichtabhilfebeschluss vom 9. Januar 2024 ging die Option der Nichtigkeit der Darlehensverträge bereits hervor und weiter, dass unabhängig davon Untreue vorlag, entweder durch kollusives Zusammenwirken zwischen Fuellmich und Viviane Fischer oder deshalb, weil die Geldbeträge nicht vorgehalten wurden. Der Verteidigung sei bekannt gewesen, dass die Strafbarkeit nicht nur durch kollusives Zusammenwirken, sondern auch durch die tatsächliche Vereinbarung einer Liquidität gegeben wäre.
Anmerkung der Autorin: Es gab mindestens einen weiteren Punkt, den der Vorsitzende als bekannt erwähnte. Diesen habe ich aufgrund meines abschweifenden Denkprozesses ob der vorherigen Aussage leider versäumt. Entschuldigung. Ende der Anmerkung.
Zur Verdeutlichung wären die Darlehensverträge nur scheinbar vereinbart worden, weshalb sie als nichtig einzustufen seien. Wegen dieser früheren Ausführungen sei für das Gericht nicht nachvollziehbar, warum der Hinweis überraschend gekommen sein soll. Hätte sich aus den vorherigen Überprüfungen etwas anderes ergeben, hätte die Kammer die Untersuchungshaft aufheben müssen. Die aktuell vorliegenden Urkunden, einschließlich der Zeugenaussagen, ließen jedoch keinen anderen Schluss zu.
Der Vorsitzende fasst zusammen: Es sei unstreitig, dass sich Fuellmich 700.000 € ausgezahlt habe. Es sei unstreitig, dass anlassbezogene Pfändungsrisiken vorlagen. Es sei unstreitig, dass Fuellmich die Auszahlungen im Wesentlichen für private Zwecke benutzt habe. Er habe dies nicht mal mit Viviane Fischer vereinbart und Antonia Fischer und Hoffmann gar nicht informiert, da er sie seiner eigenen Aussage nach nicht involvieren wollte. Es sei unstreitig, dass für die Darlehen keine Sicherheiten bestellt wurden. Die Frage der Rückzahlungsfähigkeit würde sich nur strafmildernd auswirken, da es sich hierbei um eine Wiedergutmachung einer strafbaren Handlung handeln würde. Die strafbare Handlung an sich müsse jedoch geahndet werden, wenn auch potenziell strafmindernd.
Der Vorsitzende führt weiter aus, auch das Schließen der Beweisaufnahme könne nicht überraschend sein, denn weitere Beweise seien nicht nötig, auch nicht solche, welche eine mögliche Authentizität des Dossiers untermauern würden.
Anmerkung der Autorin: An dieser Stelle habe ich eine Lücke gelassen, was bedeutet, dass ich nicht alles mitschreiben konnte. Ende der Anmerkung.
Zusammenfassend böte der Hinweis keine Veranlassung, die Verhandlung zu unterbrechen. Auch sei das Argument der Verteidigung, die Zeugenaussagen erneut zu Protokoll zu nehmen und schriftlich einzureichen, kein valides. Das sei schlicht nicht nötig, denn die Zeugenaussagen seien vom Gericht gehört und gewürdigt worden, womit der Vorsitzende seine Ausführungen abschließt.
Wörmer kündigt weitere Beweisanträge an und rügt das Gericht, dass ihr Antrag vom 5. Mai 2024 nicht verlesen wurde. Schließlich ginge sie vom Mündlichkeitsgrundsatz aus. Sie hatte vor, diesen zu verlesen, und ergänzt, auch wenn das an der Entscheidung nichts mehr ändern würde. Der Vorsitzende erklärt, sie könne ihren Antrag noch verlesen, und setzt den 14. Mai 2024 als Frist für Beweisanträge. Wörmer beantragt zugleich eine Fristverlängerung um zwei Wochen. Der Vorsitzende fragt, ab wann die zwei Wochen aus ihrem Antrag zu laufen beginnen sollen. Wörmer erklärt, ab dem 14. Mai 2024, und nennt den 28. Mai 2024 als neu beantragte Frist.
Anmerkung der Autorin: Ich habe die Gründe für die Fristverlängerung nicht hinreichend notiert, weil ich dachte, ich würde mich in jedem Fall an alles erinnern. Pustekuchen! Wörmer erwähnte in jedem Fall, dass ein Schöffe vom 17. Mai bis zum 10. Juni im Urlaub sei, weshalb in diesem Zeitraum nicht verhandelt werden könne. Ich vermute, dass das Gericht aufgrund der urlaubsbedingten Verhandlungspause die Frist für Beweisanträge so gelegt hat, dass diese noch kurz davor liegt. Ende der Anmerkung.
Der Vorsitzende fragt, ob jemand zum Antrag Stellung nehmen wolle, was von den anderen Parteien verneint wird, und fordert Wörmer auf, ihren Antrag vom 5.5.24 zu verlesen. Wörmer verliest ihren Antrag:
Es wurde um einen Antrag zur Aussetzung der Verhandlung bis zum 14.05. auf Grundlage von § 265 StPO gebeten. Sie erklärt ihr Unverständnis dafür, dass nun nicht mehr kollusives Zusammenwirken vorliegen, dass das Darlehen nichtig und Fuellmich allein strafbar sein soll. Hierbei würde es sich um eine vollkommen andere Rechtsansicht handeln, welche einzig auf der Aussage Viviane Fischers beruht.
Sie erklärt die Historie der Strafverfolgung Fuellmichs: Zunächst sei ihm die fehlende Alleinvertretungsbefugnis vorgeworfen worden. Nachdem dies als Falschinformation entkräftet wurde, habe man ihm kollusives Zusammenwirken vorgeworfen. Nun, im dritten Schritt, würde man den Sachverhalt wie eine treuhänderische Verwahrung betrachten und ihm das Nichtvorhandensein einer Liquiditätsreserve vorwerfen, welche einzig auf der Aussage von Viviane Fischer beruhe.
Wörmer erklärt, das Gericht beabsichtige offenbar, Fuellmich „auf Gedeih und Verderb“ zu verurteilen und weiter, dass das Urteil womöglich schon fertig in der Schublade liege. Wörmer kritisiert weiter das eigenartige Vorgehen zur gemeinsamen Terminfindung. Danach habe das Gericht am 24. oder 25. April 24 die Verteidigung dringlich gebeten, weitere verfügbare Termine zu kommunizieren, während der von ihr kritisierte Hinweis vom 26. April war, also einen Tag später, was nahelegt, dass das Urteil bereits geschrieben sei. Weiter führt sie aus, die Kammer würde einzig die Aussagen von Viviane Fischer berücksichtigen und anderslautende Zeugenaussagen ignorieren. Aus diesem Grund müsse sich die Verteidigung darum bemühen, die Zeugenaussagen entsprechend aufzuarbeiten.
Sie erklärt, dass dem Antrag stattzugeben sei und kündigt an, dass sie die Aussagen Viviane Fischers noch werten wolle. Dies wolle sie jedoch nachreichen. Sie erklärt, dass die rechtliche Argumentation des Hinweises vom 26. April 24 nicht nachvollziehbar wäre und geht im Folgenden inhaltlich darauf ein: Zum Sinn und Zweck der Geldsicherung wäre eine Umlagerung auf ein anderes Bankkonto nicht zielführend gewesen, da sie die Umlagerung nicht vor staatlichem Zugriff geschützt hätte. Nachweislich wurden Konten gekündigt. Die Vorschaltung hatte kein eigenes Konto. Bisher seien nie Immobilien von regierungskritischen Personen gepfändet worden. Es seien immer Konten gekündigt und Spenden zurücküberwiesen worden, was einer Einfrierung der Konten entspräche. Dass Immobilien politischer Dissidenten gepfändet wurden, sei in der Geschichte der BRD nicht bekannt.
Als Zweites geht sie auf den Punkt ein, dass nur Zeugenaussagen von Viviane Fischer als wahr zugrunde gelegt werden. Es gäbe keine Anzeichen dafür, dass es Scheinverträge wären. Sie bekundet ihr Unverständnis über die rechtliche Auffassung, Fuellmich habe Darlehensverträge zum Schein abgeschlossen und erklärt, selbst Viviane Fischer habe nicht gesagt, dass es Verträge zum Schein seien. Im Übrigen habe auch Viviane Fischer ihr Darlehen für private Zwecke genutzt. Die nachträgliche Einlassung von Viviane Fischer sei nicht glaubhaft, wenn sie behauptet, sie hätte beispielsweise Nachrichten im Chat nicht so gemeint.
Viviane Fischer habe Geld von Freunden leihen müssen. Sie habe die Darlehenssumme nicht auf einmal zurückzahlen können, obwohl die Liquiditätsreserve auch von ihr hätte verfügbar sein müssen. Sie habe hingegen in mehreren Raten bezahlt und unter anderem Einnahmen des Buches „Homo Amikos“ dafür genutzt. Außerdem scheinen auch die Mittel, welche für die Pathologiekonferenz vorgesehen waren, dafür missbraucht worden zu sein.
Wörmer deutet an, dass sowohl von E.B. Pün als auch von einem Herrn F. Pün bezeugt werden könne, dass die Spenden anderthalb Jahre vorenthalten wurden. Hierbei handelt es sich um zwei Personen aus der Pathologiekonferenz.
Weiter verliest Wörmer aus ihrem Antrag: Viviane Fischer sei unglaubwürdig. Sie wolle angeblich nichts gewusst haben von der monatlichen Rechnung in Höhe von 25.000 € netto an die Kanzlei Fuellmich und vom Goldkauf. Dem entgegen stehe die Zeugenaussage von J.K. Viviane Fischer habe außerdem ein Verhältnis mit Robert Zibis gehabt und habe das bestritten. Der Zeuge Tobias Weißenborn habe am 3.5.24 bezeugt, dass die Kontoauszüge vorhanden waren und übergeben wurden. Da er selbst bei der Übergabe nicht vor Ort, also in der Kanzlei Fuellmich, war, könnten hierzu die Kanzleigehilfin N.W. und seine Anwaltskollegin Ben befragt werden.
Die Aussage, sie sei über die 25.000 € monatliche Kostenposition nicht informiert gewesen, sei nicht nachvollziehbar. Viviane Fischer habe selbst in einer Zeugenbefragung gesagt, dass die beiden, also Fuellmich und Viviane Fischer, unterschiedliche Auffassungen dazu haben, ob es sich um eine Liquiditätsreserve oder um einen Wertspeicher handeln sollte. Ihre Aussage, sie hätte bei Kenntnis einer Investition in eine Immobilie dem Darlehen nicht zugestimmt, sei ebenso widersprüchlich, da Tobias Weißenborn bestätigt habe, dass sie es wusste. Außerdem sei die Immobilie der Ehefrau Fuellmichs in den USA als Sicherheit angeboten worden. Es gäbe keinen Anlass, die Aussagen Tobias Weißenborns in Frage zu stellen. Die Aussagen Viviane Fischers seien nicht glaubwürdig und unplausibel.
Wörmer erklärt dazu, dass gegebenenfalls uneidliche Falschaussagen vorliegen.
Zum dritten Punkt der Nichtigkeit der Darlehen führt Wörmer aus, dass die Vereinbarung einer Zinsfreiheit kein Grund für eine Nichtigkeit sei. Der Hauptgrund für eine Nichtigkeit seien Sittenwidrigkeit oder Wucher, was beispielsweise bei zu hohen Zinsen vorliege. Als der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, hätten bei den Banken bereits Negativzinsen vorgelegen. Sie verliest weiter: Eine Täuschung läge nicht vor, und wenn doch, würde diese zu einer Rückabwicklung führen und nicht zu einer Nichtigkeit.
Wörmer beendet ihre Ausführungen mit der Aussage, dass es sich um vorläufige Ausführungen handle, die noch ergänzt würden. Der Vorsitzende bittet darum, den Antrag von ihr per E-Mail gesendet zu bekommen und kündigt eine 15-minütige Pause an.
10:05 Uhr: Pause.
10:10 Uhr: Der Vorsitzende kehrt in den Saal zurück und spricht Wörmer an, welche an ihrem PC sitzt und möglicherweise noch dabei ist, die E-Mail zu versenden. Anmerkung der Autorin: Hierbei handelt es sich um meine Vermutung. Ende der Anmerkung. Kurz darauf verschwindet der Vorsitzende wieder im Hinterzimmer.
10:28 Uhr: Der Vorsitzende kündigt die Verlesung der Entscheidung an und erklärt, dass die Verhandlungen am 14. und 15. Mai 24 keinen Sinn ergeben, da bisher keine weiteren Zeugen benannt sind. Auf Antrag wird die Frist für Beweisanträge auf den 10.6.2024 verlängert sowie die Verhandlungstermine für den 14. und 15. Mai 24 abgesagt. Der Vorsitzende deutet an, damit den Verhandlungstag zu beenden, als Fuellmich andeutet, seine lange schon aufgeschobene Erklärung abgeben zu wollen.
Oh nein, bitte nicht schon wieder das ganze Zeug von vorn. Wieso lange aufgeschoben? Fuellmich redet doch die ganze Zeit. Niemand anderer in diesem Prozess redet so viel, wie Fuellmich. Dabei behauptet er immer und immer wieder das gleiche: Er ist ein politisch verfolgter Held, alle anderen sind doof und Viviane Fischer weiß nicht einmal was beA ist. Er hat sich die Kohle redlich verdient, weil er der große Sabbelheini des Corona Ausschusses war. Die Hafenanwälte sind alles nur Erbschleicher, die jetzt auch etwas davon abhaben wollen, obwohl sie nichts dafür getan haben.
So weit richtig? Dann können wir uns das ganze Gerede doch sparen. B I T T E.
Der Vorsitzende lässt ihn gewähren.
Ich könnte diesen Richter sowas von in den A**** treten!
Fuellmich erklärt, er habe eine Stellungnahme zu Aussagen von Viviane Fischer und Antonia Fischer vorbereitet, welche er in die Gesamtbetrachtung einbetten wird. Viviane Fischer habe in Teilen die Wahrheit gesagt, jedoch in den Punkten dreist gelogen, welche für das Gericht relevant sind. Ihre Falschaussagen würden hinter merkwürdigem Verhalten verborgen gewesen sein. Beispielsweise habe sie Verständnis geheuchelt. Korrekt sei, dass damals eine Gefahrensituation für Kontokündigungen vorlag, „auch wenn es den unerfahrenen Anwälten nicht klar war.“ Gemeint sind Viviane Fischer, Antonia Fischer und Hoffmann. Der Staatsschutz sei schon involviert gewesen. Staatsanwältin Reineke habe in Kenntnis aller Tatsachen kein strafbares Verhalten festgestellt und nicht ermittelt.
Fuellmich kommt auf die vielzitierte Satzung zu sprechen, von welcher er sagt, sie würde offenbar für ihn, also Fuellmich, gelten, aber wohl nicht für Antonia Fischer und Justus Hoffmann. Er erklärt weiter, er wäre zu 70 bis 80% der Corona-Ausschuss gewesen. Durch ihn seien die ganzen Spenden zustande gekommen. Er habe die Zeugenbefragung hochkarätiger Zeugen im Corona-Ausschuss übernommen. Das sei der Spendenzweck gewesen. Reineke habe keine strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen, und das drei Monate bevor die Strafanzeige von Hoffmann erstellt wurde.
Offenbar scheint das ein Fehler im System gewesen zu sein, erklärt Fuellmich zunächst kryptisch und erläutert dann, dass er schließlich seit August 2021 im Visier stünde. Folglich sei Staatsanwalt John nach Göttingen versetzt worden, um den Fehler im System zu korrigieren. Fuellmich erklärt weiter, dass die Notlage eines Pfändungsrisikos bestand, auch wenn Viviane Fischer das nicht verstanden habe. Viviane Fischer sei keine Anwältin. Sie habe nicht gewusst, dass man mit Gerichten nicht mehr über Fax, sondern über beA kommuniziert. Das habe auch Tobias Weißenborn in seiner Zeugenvernehmung bestätigt. Viviane Fischer habe bestätigt, dass es sich um Darlehensverträge handelt. Darlehensverträge, so Fuellmich weiter, seien keine Pflichtwidrigkeit. Es sei eine Entscheidung gewesen, Gelder vorübergehend herauszunehmen und das Ganze über das Konstrukt der Darlehensverträge abzuwickeln.
Fuellmich stellt die Frage, wo sein Motiv gewesen sei. Schließlich habe er keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt. Nach dem Rechtsstreit gegen die Deutsche Bank hätte er 4000 Mandanten reaktivieren können. Justus Hoffmann habe sich das mit den finanziellen Schwierigkeiten ausgedacht. Korrekt sei, dass Viviane Fischer und er, also Fuellmich, im laufenden Galopp das gemacht hätten, was notwendig war. Viviane Fischer habe sich um die Webseite gekümmert. Er, Fuellmich, habe nicht gefragt, was das koste. Sie habe sich um die IT gekümmert und um die Technik mit Oval Media. Auch habe sie die ersten Interviews koordiniert, was nach Aussage Fuellmichs schon nicht mehr gut lief. Fuellmich auf der anderen Seite habe sich um die professionelle Buchführung sowie um die Kommunikation mit den Spendern gekümmert. Viviane Fischer „ist so unfassbar geizig“ und habe dafür nichts bezahlen wollen. Sie habe Steffi und noch jemanden einsetzen wollen, „von denen haben wir nur Zeug weitergeleitet bekommen.“
Er führt weiter aus, dass Viviane Fischer nie eine Kanzleiorganisation gehabt habe. Sie habe nie ihre Post bearbeitet und wirft ein: „Gewiss sind da die Kontoauszüge.“ Er erklärt, er hätte beobachtet, wie Viviane Fischer die Post mit einem Jutebeutel abgeholt hat, und das sei gewiss nicht das tägliche Postaufkommen gewesen, wie von ihr erklärt. Viviane Fischer sei chaotisch. Das habe schon früh zu Problemen geführt. Er erzählt von einem Meeting, zu welchem sie wie oftmals ihre Kinder mitbrachte. Die Kinder habe sie stets vorgeschoben, um aufzuzeigen, dass sie auch noch zweifache Mutter sei. Bei diesem Meeting hätten die Kinder rumgekreischt, und Viviane Fischer hätte ihre Sätze nicht beendet, woraufhin Fuellmich sie so richtig angegangen ist.
W. hätte Fuellmich dann gesagt, das könne er doch so nicht machen, sie habe schließlich Kinder und etliche Schafe. Fuellmich kommt zurück auf die Aufgabenverteilung: Sowohl Viviane Fischer als auch er selbst hätten ihre Aufgaben erledigt, je nachdem, was anfiel. Er führt weiter in Bezug auf die Fragestellung aus, ob der Corona-Ausschuss pleite war oder nicht, dass das Gericht nachermittelt habe. Zunächst sei das Gericht zum Schluss gekommen, es sei genug da gewesen, und zum zweiten Mal sei noch mehr da gewesen.
Anmerkung der Autorin: Ich weiß nicht, auf welche Ermittlungen des Gerichts Fuellmich da abstellt. Auf die Ergebnisse der Zeugenbefragung, wonach nach Aussage von J.K. mehrere 10.000 € vorhanden waren und im zweiten Schritt das Gold? Ich weiß es nicht. Ende der Anmerkung.
Fuellmich erklärt weiter, eine Liquiditätsreserve hätten sie nie besprochen. Es sei immer nur um eine Sicherung gegangen. Weiter erklärt er, wenn er vorgehabt hätte, sich zu bereichern, hätte er erstens mehr genommen und hätte sich zweitens abgesetzt. Aber er würde doch nicht weiter in der Öffentlichkeit auftreten. Weiter erklärt er, wenn es sich um eine Liquiditätsreserve gehandelt hätte, hätte Viviane Fischer ihm das sagen müssen, was sie nicht tat, und sie hätte selbst eine vorhalten müssen, was nicht der Fall war. Viviane Fischer habe die ganze Zeit kein Geld gehabt, aber ihr Mann, wie ihr Anwalt der Staatsanwaltschaft mitteilte, woraufhin die Ermittlungen gegen sie eingestellt wurden.
Er erklärt, eine solche Konstellation läge bei ihm auch vor: Problemlos könnte seine Frau beispielsweise mit ihrer Ranch die Summe bereitstellen. Fuellmich wundert sich darüber, warum die Staatsanwaltschaft nicht beachtet, dass mit 1,158 Millionen Euro zu viel von ihm „geklaut“ wurde. Bezogen auf die Strafanzeige habe Viviane Fischer zugegeben, dass die relevanten Punkte frei erfunden waren. So sei weder die Bedrohungslage gegeben gewesen, noch dass Fuellmich finanziell desolat dastand. Viviane Fischer habe zudem gesagt, dass Fuellmich ihr nicht gesagt habe, sie möge sich Geld entnehmen, um ihre Rechnungen zu begleichen.
Er führt weiter aus, Hoffmann und Antonia Fischer hätten keine Rolle im Corona-Ausschuss gespielt, sie seien schweigende Zuhörer gewesen.
Unwichtig! Wichtig ist, ob sie Mitgesellschafter waren. Antwort: Ja.
Auch das habe Viviane Fischer bestätigt. Bezogen auf Hoffmann und Antonia Fischer erklärt er, dass ausgerechnet die, die sich auf die Satzung berufen, das Geld wollen. Er erklärt weiter, dass Viviane Fischer die vermeintliche Liquiditätsreserve nicht vorhielt, was doch dafür sprechen würde, dass sie keine hatte. Er fragt: „Warum das verschwurbelte Reden von Steuern?“
„verschwurbelte Reden von Steuern?“ Hat der Typ sie noch alle?
Anmerkung der Autorin: Er meint damit das seiner Aussage nach geheuchelte Verständnis der Steuerverbindlichkeit Hoffmanns und Antonia Fischers seitens Viviane Fischer und erklärt weiter seine Verwunderung darüber, dass Viviane Fischer dazu einen Kommentar in der Strafanzeige abgegeben hätte. Das kann ich gerade nicht zuordnen. Ende der Anmerkung.
Fuellmich erklärt weiter, dass Hoffmann nicht wollte, dass ein Buch kostenfrei erscheint, wenn sein Name drin oder drauf stünde, was zeigt, dass es ihm nur ums Geld ging. Ebenso verhielte es sich mit den Vergleichsangeboten, die er unterbreitete. Somit könne er, Fuellmich, nicht verstehen, warum Viviane Fischer so herumschwurbele.
Es gibt nur einen, der in diesem Prozess herumschwurbelt, und das sind Fuellmich und seine Fans (inklusive „Verteidigung“).
Fuellmich erklärt weiter, Viviane Fischer habe kein Geld gehabt
und von dem Geld, das sie nicht hatte, hat sie ihr Darlehen zurückgezahlt.
und fragt, warum sie so merkwürdig verständnisvoll gegenüber dem Verhalten von Hoffmann und Antonia Fischer ist, welche satzungswidrig Geld wollten.
Fuellmich leitet eine Erklärung Viviane Fischers mit ihrem familiären Background ein: Sie sei in einem Psychologenelternhaus groß geworden. Folglich, so deutet Fuellmich an, könnten sich daraus ihre Verhaltensweisen erklären.
Diese permanenten persönlichen Angriffe, die schon an Verleumdungen grenzen, sind eine ganz große Spezialität Fuellmichs. Etwas anderes, als wild herumzupöbeln hat er offensichtlich nie gelernt.
Er erwähnt eine E-Mail einer ehemaligen Kommilitonin von Viviane Fischer, welche Fuellmich schrieb, Viviane Fischer sei ihr auf dem Campus in Freiburg aufgefallen. Sie habe gesagt, sie wolle Hutmacherin werden. Das habe sie irritiert, denn das habe nichts mit Jura zu tun gehabt. Sie habe Viviane Fischer nach den Hintergründen gefragt. Sie habe geantwortet: „Mein Vater“ und auf den Boden geblickt. All die Jahre habe sie, die ehemalige Kommilitonin, immer an diese Frau, also an Viviane Fischer, denken müssen und sich Vorwürfe gemacht, nicht näher auf sie eingegangen zu sein.
Welch berührende Geschichte. Was hat die mit dem Verfahren zu tun?
Zu Antonia Fischer führt Fuellmich aus, sie habe gar keine Rolle im Corona-Ausschuss gespielt.
Noch einmal: UNWICHTIG! War sie Mitgesellschafterin?
Mit Hoffmann habe sie die Eintragung der Gesellschaft verhindert. Fuellmich erklärt dazu, dass sie sich im November 2021 getroffen haben, um über die Eintragung der Gesellschaft zu befinden. Antonia Fischer und Hoffmann haben jedoch den für Fuellmich unhaltbaren Jörn Bötcher mitgebracht. Aufgrund der sich daraus ergebenden Eskalation wurde kein Beschluss zur Eintragung gefällt. Antonia Fischer und Hoffmann haben erst einmal wissen wollen, wie viel Geld der Ausschuss hat. Fuellmich weiter: Wenn die UG nicht eingetragen sei, würde es eine GbR, wonach die Gesellschafter zu gleichen Anteilen steuerpflichtig würden. „Ja, genau, noch ein Grund für die Eintragung“, führt Fuellmich weiter aus und schlussfolgert, dass die beiden, Antonia Fischer und Hoffmann, der Eintragung im Wege standen, weil sie Geld wollten. Er ergänzt, bis heute gäbe es keine Steuerforderung.
Fuellmich weiter: Sie hätten ihm 1,158 Millionen Euro geklaut und beklagt sich über die zusätzliche Pfändung der Staatsanwaltschaft in Höhe von 700.000 € zugunsten der beiden aktuellen Geschäftsführer, Justus Hoffmann und Antonia Fischer. Anmerkung der Autorin: Ich erinnere mich, dass es eine Pfändung auf eine Rentenanwartschaft von Fuellmich war, bin mir aber nicht mehr sicher. Ende der Anmerkung.
Fuellmich weiter: „Das gibt alles mehr als zu denken.“ Antonia Fischer, so Fuellmich weiter, hätte zugegeben, dass die beiden Grundpfeiler der Strafanzeige falsch waren. So hätte sie gesagt: „Ein bedauerlicher Fehler.“ Fuellmich erwähnt den merkwürdigen Hass Hoffmanns und Antonia Fischers ihm gegenüber und vermutet daraus, dass hier ein Fall vorliegt, in welchem der gegen ihn angewandte Paragraph 266 häufig genutzt wird, um eigentlich zivilrechtliche Streitigkeiten in einen Strafprozess zu verlagern. Fuellmich ergänzt, er gehe davon aus, „dass sie sich die Beute teilen“, und meint damit die Anzeigeerstatter und die Staatsanwaltschaft. Er ergänzt, sie hätten zugegeben, ihn im Gefängnis sehen zu wollen, aber auch das würde ihnen nicht reichen. Er glaube, sie hätten Angst, so Fuellmich weiter, aber es gäbe noch eine andere Gerechtigkeit, Karma.
Bei der Entführung aus Mexiko hätten sie geholfen. Man hätte einen mexikanischen Haftbefehl gebraucht, es gab jedoch keinen, genauso wenig wie es einen internationalen Haftbefehl gab. Ein unabhängiger, erfahrener Staatsanwalt hätte diese querulatorische Strafanzeige nicht angenommen, insbesondere nicht drei Monate nachdem die Staatsanwältin Reineke zu dem Ergebnis kam, keine Ermittlungen einzuleiten. Der eigentliche Vorwurf gegen Fuellmich sei gewesen, dass er keine Alleinvertretungsbefugnis hatte und dass er von Anfang an nicht bereit gewesen wäre, das Geld zurückzuzahlen. „Ein neuer Schwung musste rein“, so Fuellmich, nachdem diese Punkte entkräftet waren.
Er vergleicht die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft auch bei seiner Frau gepfändet habe, ohne ihr rechtliches Gehör zu gewähren, mit dem Entzug eines Führerscheins. Bevor man jemandem einen Führerschein wegnimmt, würde man dem Betroffenen das mitteilen und ihm Gelegenheit geben, sich zu äußern. Bei seiner Frau habe man das nicht getan.
Fuellmich weiter: Hätten Viviane Fischer und er nichts unternommen und wären die Pfändungsrisiken eingetreten, hätten sie sich womöglich dem Vorwurf ausgesetzt gesehen, sie wären „controlled Opposition“, was er im Nebensatz bei Viviane Fischer annehme. Bezogen auf die Entführung erklärt er, er sei gelockt worden und im Auftrag der Staatsanwaltschaft nach Frankfurt am Main gebracht worden, um ihn, also Fuellmich, dort verhaften zu lassen.
Er erwähnt eine Dame, die immer 30 Mal zu Gott betet und sich auch beim Vorsitzenden Schindler gemeldet haben soll. Anmerkung der Autorin: Welche Rolle die Dame bei der Entführung spielte, wollte ich noch ergänzen, habe ich jedoch vergessen zu notieren. Ende der Anmerkung.
Fuellmich erwähnt in Bezug auf seine eigene Entführung einen Aufsatz, den er zitiert, und nach dem eine Entführung eine „Folgebeseitigung“ auslöse. In diesem Aufsatz sei auch der Fall Adolf Eichmann erwähnt, der aus Argentinien entführt und verurteilt wurde. Zusammengefasst sei, dass eine auslieferungsrechtliche Entführung ein Schandfleck sei. Fuellmich kommentiert, dass, wenn solche von Behörden getätigten Entführungen üblich seien, dies nicht nur ein Schandfleck sei, sondern eigene Schadenersatzanforderungen begründen könnte, wenn nicht sogar die Einstellung des Strafverfahrens erfordern würde. Fuellmich kommentiert, dass er diesen Ausführungen natürlich zustimme.
Er ergänzt eine Entscheidung eines anderen Gerichts des Common Law vom 24. Januar 2024, welches wegen einer Entführung 99.000 Pfund gegen Justizminister Buschmann als Entschädigung festsetzte. Dieser Entscheid hebe nur auf die Tatsache der Entführung ab. Anmerkung der Autorin: In diesem Zusammenhang erwähnt Fuellmich einen Restitutionsanspruch, also einen Anspruch eines früheren Eigentümers auf Rückübertragung der ihm entzogenen Vermögenswerte. Wie genau dieser in die Ausführung der Entschädigungsansprüche aus Entführung gehört, habe ich nicht exakt notiert und kann es folglich nicht richtig wiedergeben. Ende der Anmerkung.
Fuellmich wiederholt, es hätte weder einen mexikanischen noch einen internationalen Haftbefehl gegeben. Zum Vorhandensein des europäischen Haftbefehls gegen ihn verweist er auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Mai 2019, wonach deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt seien, europäische Haftbefehle zu erlassen, da sie weisungsgebunden sind.
Fuellmich erklärt weiter, das Gericht könnte nun einwenden, dass dieser Haftbefehl nicht von einem Staatsanwalt erlassen wurde, sondern von einem Richter. Es sei schließlich die Unterschrift des Richters drauf. Jedoch, so Fuellmich weiter, habe dieser, also der Richter, nichts geprüft. Er erklärt weiter, er habe gedacht, er höre nicht richtig, als Staatsanwalt John zu ihm sagte: „Was Sie zu sagen haben, interessiert mich nicht.“ Dabei habe er, Fuellmich, nur sagen wollen, dass er sehr wohl allein vertretungsbefugt ist.
Fuellmich kommt zurück auf die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften und dass dies seitens des Europäischen Gerichtshofs bestätigt wurde und erklärt sein Unverständnis über das Verhalten der Justiz in der Corona-Zeit.
So sei ein Weimarer Familienrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, nachdem er die Maskenpflicht an Schulen für unzulässig erklärte. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, habe die Grundrechtseinschränkungen, insbesondere während der Corona-Zeit, kritisiert und fordere eine juristische Aufarbeitung.
Fuellmich kommt zurück auf das seltsame Verhalten der Staatsanwaltschaft sowie die über das Dossier geschlussfolgerte Tatsache, dass seit August 2021 gegen ihn, Fuellmich, seitens der Nachrichtendienste ermittelt würde, und äußert sein Erstaunen darüber. Noch seltsamer sei hingegen das Verhalten der Generalstaatsanwältin Dr. Kutzner, welche, nachdem das Gericht die Anklage gegen Fuellmich wegen der monatlichen Zuwendung in Höhe von 25.000 € netto an die Kanzlei Fuellmich nicht zugelassen hatte, trotzdem weiterermittle.
Zitat: „Sie verwechselt ständig Namen,“ Zitat Ende, so Fuellmich, und meint damit die Generalstaatsanwältin. Er zitiert aus der Akte und macht somit deutlich, dass Frau Dr. Kutzner davon ausging, die E-Mail, welche von Viviane Fischer an den für die Kontoführung und Finanzstatistik des Corona-Ausschusses zuständigen J.K. ging, stamme von Fuellmich und dass dies belege, dass er in finanziellen Schwierigkeiten sei. In dieser E-Mail bat Viviane Fischer darum, 59.000 € per Sofortüberweisung an 2020 News zu zahlen, damit sie davon etwas an sich überweisen könne, weil sie davon ihre Krankenversicherung bezahlen wollte.
Fuellmich kann sich seine Häme diesbezüglich nicht verkneifen und kommentiert ihre fehlerhaften Schlussfolgerungen mit: „Bei mir hätte die noch nicht mal den kleinen Schein im Strafrecht bestanden“. Der zweite Fehler: Eine E-Mail vom für die Kontoführung und Finanzauswertung zuständigen J.K. mit Buchungsvorgängen 2020 habe sie, die Generalstaatsanwältin Dr. Kutzner, Justus Hoffmann zugeordnet, demjenigen, der ständig monierte, keine Zahlen, Daten und Fakten erhalten zu haben. Soll nun der Urheber einer E-Mail gewesen sein, welche Buchungsvorgänge enthielt?
Ein dritter Irrtum Dr. Kutzners habe mit dem Verkauf des Grundstücks Fuellmichs zu tun. Der Kaufpreis sei mit 1,05 Millionen Euro falsch angegeben gewesen, denn der habe bei 1,345 Millionen Euro gelegen. Nach Ansicht von Frau Dr. Kutzner sollte mit dem Kaufpreis von 1,05 Millionen Euro eine Schuld in Höhe von 1,175 Millionen Euro beglichen werden. Der Restbetrag solle nach Ansicht von Frau Dr. Kutzner an Fuellmichs Ehefrau ausgezahlt werden.
Fuellmich kann fast nicht an sich halten ob der falschen Angaben und mathematischen Fehler, denn es sei ihm schleierhaft, wie von einem von der Generalstaatsanwältin fehlerhaft angenommenen Verkaufspreis von 1,05 Millionen Euro eine Schuld von 1,175 Millionen Euro beglichen werden soll und dann noch etwas übrig bleiben soll. Fuellmich fasst zusammen, dass dieses Verhalten zeige, dass es offenbar nicht darauf ankomme, sondern nur darum gehe, Fuellmich in den Knast zu bringen.
Fuellmich kommentiert dazu: „Es sind nicht alle bereit, den Ausverkauf des Rechtsstaates mitzumachen“. In diesem Zusammenhang erwähnt er die Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, welche als Chefermittlerin im Cum-Ex-Skandal fungierte und kürzlich kündigte. Sie habe gesagt: „Ich wurde politisch behindert“, sowie: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.
Auch Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, habe sich geäußert, wenn auch vorsichtig. Er habe die deutsche Rechtsprechung in der Corona-Krise kritisiert und betont, dass die Grundrechte auch in Krisenzeiten gelten. Jetzt, so Fuellmich, fordere Papier eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung. Fuellmich erklärt dazu: „Da können wir helfen, aber vielleicht ist das der Grund, warum ich hier bin“.
Fuellmich kündigt an, dass die Verteidigung weitere Zeugen vorschlagen wird, deren Anhörung ergeben wird, dass es „nie, nie, nie um eine Liquiditätsreserve ging“. Er ergänzt: Und wenn, dann hat sie, Viviane Fischer, keine vorgehalten. Er, Fuellmich, sei bereit und fähig gewesen, das Geld zurückzuzahlen, und damit sei das Vorgehen von der Business Judgement Rule gedeckt. Die Treuhand-Story sei ohnehin nicht haltbar, da sie selbst, also Viviane Fischer, keine vermeintliche Liquiditätsreserve vorhielt.
Anmerkung der Autorin: An dieser Stelle kommentiert er eine oder mehrere Aussagen von Schüemann, welche ich leider nicht hinreichend notiert habe. Ende der Anmerkung.
Fuellmich vergleicht sein Verhalten mit dem von Viviane Fischer: – die komischerweise immer noch frei rumläuft – und äußert seine Verwunderung darüber, dass Leute gemeint sind, die Anzeigenerstatter, die nie etwas gemacht hätten, indem sie eine zivilrechtliche Angelegenheit unter Anwendung von Paragraph 266 Strafgesetzbuch in einen Strafprozess ziehen. Er ergänzt den Kommentar eines Rechtsprofessors, welcher nur hofft, dass das Gericht sich nicht von der Art von Hass und Hetze beeinflussen lässt, welche die Medien im vermeintlichen Kampf gegen Hass und Hetze verbreiten.
Wörmer spricht an, dass Fuellmich seit Freitagnachmittag, dem 3. Mai 2024, in Isolationshaft gehalten wurde, dass seine Zelle durchsucht wurde, es fraglich ist, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, und dass das Ganze auf Basis eines anonymen Hinweises stattfand, Fuellmich würde heimlich Video- und Tonaufnahmen machen. Es sei bei der Durchsuchung nichts gefunden worden, er hingegen sei verlegt und von seinen Mithäftlingen isoliert worden.
Wörmer spricht an, dass es seit langer Zeit eine Genehmigung vom Vorsitzenden Schindler gibt, dass Fuellmich Ton- und Videoaufnahmen machen dürfe. Der Vorsitzende erklärt, dass er diese Genehmigung erteilt habe, jedoch darauf hinwies, dass die JVA ihre eigenen Regeln hat. Wörmer ergänzt, Fuellmich sei es nicht erlaubt worden, seine Anwälte oder seine Frau zu kontaktieren. Erst als Wörmer am Montag ohnehin zur Vorbesprechung dieses Prozesstages in die JVA kam, sei ihr das erzählt worden. Sie äußert ihren Unmut über diesen unhaltbaren Zustand, woraufhin der Vorsitzende erklärt, er könne da nichts machen, das müsse mit der Anstaltsleitung besprochen werden.
Fuellmich ergreift das Wort und erklärt, die JVA habe gegen geltendes Recht gehandelt. Er kommentiert: – Es wird alles rauskommen. –
Speziell zum Thema „Es wird alles rauskommen“, verweise ich auf diesen Artikel.
Er ergänzt die Kontaktsperre zwischen ihm und seinen Mithäftlingen und dass diese fast in einen Hungerstreik gingen. Schließlich habe er sie über alles informiert, sie wussten Bescheid. Er ergänzt, es setze sich fort, auch in der JVA, mit dem Ziel, ihn mundtot zu machen. Der Vorsitzende erklärt: – Hier werden sie nicht mundtot gemacht – und gibt den Hinweis, er möge sich noch mal die Hinweise durchlesen. Gemeint ist wohl der zuletzt von der Kammer gegebene Hinweis vom 26. April 2024, 11:25 Uhr.
Abschluss des Prozesstages 14. Bis zum nächsten Mal. Tschüss.