Fuellmich-Prozess – Transkript des 13. Verhandlungstages

2186

Fuellmich-Prozess – Transkript des 13. Verhandlungstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start

Guten Morgen, ich berichte heute von Prozess Tag 13 vom 3.05.2024 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht Göttingen.

9:00 Uhr: Katja Wörmer betritt den Saal.

9:10 Uhr: Staatsanwalt John kommt heute ohne Begleitung eines Kollegen aus dem Staatsanwaltsteam herein, gefolgt von Antonia Fischer.

9:15 Uhr: Tobias Weißenborn betritt den Saal.

9:22 Uhr: Reiner Fuellmich wird hereingeführt. In Handschellen, sonst nichts Besonderes.

Heute leite ich meinen Dank für eure finanzielle Unterstützung anders ein. Auf meinem YouTube-Kanal gibt es doch tatsächlich vereinzelt Menschen, die ihren Unmut darüber bekunden, dass ihnen meine Danksagungen missfallen oder dies als Spendenbettelei empfinden und sich dadurch gestört fühlen. Wenn ich darauf hinweise, dass der Konsum meiner Videos eine freiwillige Sache ist und sie höflich auf meinen YouTube-Kanal verweise, artikulieren sie wiederum ihren Unmut darüber, weil sie diesen Hinweis als überflüssig erachten. Schließlich würden sie das wissen. Sie erklären dann, dass sie einzig die Spendenbettelei kritisieren würden, meine Arbeit ansonsten aber als recht angenehm empfinden. Ich weiß nicht, wer sich hinter diesen Nörgeleien verbirgt. Ich persönlich empfinde dieses Vorgehen als äußerst unhöflich und dreist. Gelinde gesagt ärgert mich das. Eine ähnliche Sorte von Menschen trifft man für gewöhnlich auf jeder Mitbring-Buffetparty an. Sie bringen für gewöhnlich nie etwas mit, futtern sich durch und meckern am Ende, dass der Gastgeber darum gebeten hat, etwas mitzubringen. Prost.

Liebe Nicole. Diese Angriffe haben einen anderen Hintergrund. Es missfällt dem Fuellmich-Fanclub, dass Du nicht nur Dinge weitergibst, die Fuellmich zugute kommen bzw. sie nicht ausschließlich aus seiner Sicht oder in seinem Sinne beschreibst. So wurde in einem Telegram-Chat schon der Verdacht geäußert, Du könntest vielleicht „auf der anderen Seite“ stehen und „Dich rächen“, weil Fuellmich Dich nicht erfolgreich in einem Verfahren vertreten habe. So sind sie halt, die Fuellmich-Fans. Mit der unbequemen Wahrheit wollen sie lieber nicht in Kontakt kommen.

Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

Der Vorsitzende eröffnet den Verhandlungstag und kündigt die Fortsetzung der Befragung des Zeugen Weißenborn an. Letzteren bittet er, sein Mikro einzuschalten und näher zu sich zu ziehen. Wörmer formuliert ihre erste Frage, als sie vom Vorsitzenden unterbrochen wird, damit auch sie das Mikro einschaltet. Wörmer sagt: „Man muss hier immer mitdenken“, während sie der Bitte des Vorsitzenden nachkommt.

Wörmer fragt, was mit den von Weißenborn erstellten Kontoauszügen passierte. Weißenborn antwortet, er habe diese jeden Monat ausgedruckt. Die Commerzbank habe die Kontoauszüge zwar arbeitstäglich zur Verfügung gestellt, er habe jedoch die Ausdrucke einmal monatlich generiert und meist in der Kanzlei Fuellmich dreimal kopiert, weil es dort einen großen Kopierer gab. Die drei Kopien seien für Füllmich, für den Coronaausschuss und für die Buchhaltung der Kanzlei Fuellmich gewesen. Das Ursprungsexemplar habe er selbst, also Weißenborn, behalten. Das Ganze sei jeden Monat dasselbe Prozedere gewesen.

Wörmer fragt, was mit den Kontoauszügen geschah. Weißenborn erklärt, er wisse nicht, was mit den Kopien geschah. Er habe die Kontoauszüge in ein entsprechendes Regalfach in der Kanzlei Fuellmich gelegt. Jedes Exemplar sei mit einem entsprechenden Post-it versehen gewesen: eines mit dem Hinweis RF für Reiner Füllmich, eines mit dem Hinweis VL für die Initialen der Buchhalterin der Kanzlei Fuellmich und eines mit dem Hinweis CA für den Coronaausschuss. Er habe kein Begleitschreiben dazu gegeben, es sei gängige Praxis gewesen.

Wörmer fragt, was mit dem Exemplar für den Coronaausschuss geschehen sollte. Weißenborn führt aus, er habe zu Beginn nicht besprochen, dass dieser die Coronaausschuss-Kontoauszüge mitnimmt. Aus diesem Zusammenhang heraus habe er, also Weißenborn, eine Kopie für den Coronaausschuss erstellt.

Wörmer fragt, ob ihm, also Weißenborn, bekannt ist, ob Fuellmich sie mitgenommen hat. Weißenborn erklärt, er vermute, dass das passiert sei. Er habe zumindest nie eine Information aus der Kanzlei Fuellmich erhalten, dass dort etwas liege oder nicht mitgenommen wurde. Er ergänzt, dass Fuellmich die Auszüge dorthin mitnehmen sollte, wo die Coronaausschusssitzungen stattfanden.

Wörmer fragt, ob er diesbezüglich Gespräche mit jemandem aus der Kanzlei Fuellmich, beispielsweise der Sekretärin, geführt habe. Weißenborn verneint dies.

Wörmer fragt, ob es bezüglich der Kontoauszüge Rückfragen von Viviane Fischer gab. Weißenborn verneint das und erklärt, Viviane Fischer habe nie zum Ausdruck gebracht, Fragen zu den Kontoauszügen zu haben. Sie habe einzig Fragen darüber gestellt, ob bestimmte Rechnungspositionen bereits überwiesen worden seien.

Wörmer fragt, in wessen Auftrag Weißenborn gearbeitet hat. Weißenborn antwortet, er habe im Auftrag des Coronaausschusses gearbeitet.

Wörmer fragt, ob er bestimmte E-Mails von Viviane Fischer erhalten habe. Weißenborn antwortet, die Kommunikation zur Rechnungsfreigabe lief regelmäßig über E-Mails. Im Regelfall kamen diese von Viviane Fischer, einige auch von Fuellmich.

Wörmer fragt, wie das Freigabeverfahren lief. Weißenborn erklärt, er habe nach Einrichtung des Coronaausschusskontos mit Fuellmich besprochen, wie die Abwicklung stattfinden sollte. Es habe zunächst geheißen, es gäbe vier Einzelvollmächtigte. Weißenborn habe das aufgrund vorauszusehender Probleme abgelehnt. Dann habe es nur zwei gegeben, Viviane Fischer und Fuellmich. „So wurde das gehandhabt,“ ergänzt Weißenborn.

Rechnungen wurden dann von Viviane Fischer an Weißenborn geschickt. Dieser habe die Freigabe von Fuellmich eingeholt und dann überwiesen. Wenn das zweite Okay nicht kam, habe er, also Weißenborn, nichts unternommen. Es sei denn, Viviane Fischer hätte ihn noch mal auf die entsprechende Position angesprochen. Dann hätte er bezüglich der Freigabe bei Fuellmich noch mal nachgehakt. Manchmal kamen die Anfragen oder Freigaben per WhatsApp. „Das fand ich nicht so toll,“ fügt er hinzu, und weiter: „Auf Zuruf habe ich nichts gemacht.“ Alles sei schriftlich gelaufen.

Wörmer fragt: „Es wurde nur überwiesen, wenn beide zugestimmt haben?“ Weißenborn bejaht und ergänzt, er hätte auch Rechnungen von Antonia Fischer und Hoffmann bearbeitet. „Aber da kam nichts.“

Wörmer fragt, ob es sonstigen Kontakt zu Antonia Fischer oder Hoffmann gegeben habe. Weißenborn antwortet, zu Beginn habe es mal Kontakt gegeben, das habe aber nichts mit Rechnungen zu tun gehabt.

Wörmer fragt, ob es einen Beschluss von allen vier Gesellschaftern gegeben habe, dass Weißenborn das Konto führt. Weißenborn erklärt, er wisse davon nichts. Zu Beginn sei sein Ansprechpartner Fuellmich gewesen. Seine, also Fuellmichs, Antworten seien für ihn, Weißenborn, verbindlich gewesen. Ein offizieller Beschluss des Coronaausschusses sei ihm nicht bekannt gewesen.

Wörmer fragt nach der Einzelvertreterregelung. Weißenborn erklärt, er selbst habe konkret danach gefragt. Er sei vertraut mit Gesellschaftsrecht und alle vier Gesellschafter wären nicht praktikabel gewesen. Da gäbe es für gewöhnlich Probleme.

Wörmer fragt, ob die beiden Rechnungen der Kanzlei Fuellmich, die in der Zeit der Kontoführung durch Weißenborn aufliefen, von Viviane Fischer und Fuellmich genehmigt wurden. Weißenborn erklärt, das Prozedere sei immer dasselbe gewesen. Eine größere Rechnung für Auslagen wie Reisekosten sei so genehmigt worden. Es seien für ein Vierteljahr und mehrere Monate 56.000 € in Rechnung gestellt worden.

Die erste Rechnung hierfür sei freigegeben worden, der zweite Teil wurde von Viviane Fischer nicht freigegeben. „Viviane Fischer wollte mit Fuellmich sprechen,“ ergänzt Weißenborn. Diese Rechnung wurde dann auch nicht bezahlt. Wörmer fragt, ob es Rückfragen zu Rechnungen gab. Weißenborn verneint, außer der eben genannten Rechnung, und fügt hinzu: „Wie die Willensbildung war, war nicht mein Thema.“ Weiter erklärt er: „Ich hatte mit dem operativen Prozess nichts zu tun.“

Weißenborn ergänzt weiter, dass der Freigabeprozess völlig normal war. In einem anderen Fall, für den er ein Anderkonto für Fuellmich führte, das nichts mit dem Coronaausschuss zu tun hatte, habe Fuellmichs Buchhalterin das Okay gegeben.

Wörmer fragt, ob es bei den ersten beiden Darlehensauszahlungen, die in die Kontoführung Weißenborns fielen, irgendwelche Auffälligkeiten gab. Gemeint sind das erste Darlehen an Fuellmich in Höhe von 200.000 € und an Viviane Fischer in Höhe von 100.000 €. Weißenborn verneint dies, außer dass der erste Darlehensvertragsentwurf unvollständig war. So fehlte zunächst die zweite Unterschrift von Viviane Fischer und es seien keine Zinsen vereinbart worden. Bei der ersten Darlehensanforderung von Viviane Fischer habe es zunächst keinen Darlehensvertrag gegeben.

Wörmer hakt nach: „Ach so, Sie sollten einfach so überweisen?“ Weißenborn verneint dies. Es fehlte einfach der Vertrag, das habe er dann angemerkt. Es sei kein Streitgespräch gewesen. Wörmer fragt, ob er das Gefühl hatte, die Darlehensverträge seien zum Schein abgeschlossen worden. Weißenborn antwortet: „Ein Störgefühl hatte ich gar nicht.“ Er könne sich nicht mehr erinnern, wie das kommuniziert wurde. Der Hintergrund seien potenzielle Beschlagnahmungen gewesen. Fuellmich habe ihm davon erzählt.

Weißenborn ergänzt, er sei nicht in einer Beraterfunktion gewesen. Er habe einzig mal gesagt, dass das gesellschaftsrechtlich sauber sein müsse, und ergänzt: „Das war es ja.“ Weiter erklärt er, er wisse nicht mehr genau, ob und wann man darüber gesprochen habe, dass das Geld in eine Immobilie fließt.

Anmerkung der Autorin: Später erklärt Weißenborn, dass das doch besprochen worden sein muss, da er Viviane Fischer vor Darlehensauszahlung fragte, ob auch sie das Geld in einer Immobilie parkt. Ende der Anmerkung.

Wörmer fragt, ob der Hintergrund der Darlehensverträge klar kommuniziert wurde. Weißenborn antwortet: „Herr Fuellmich hat ganz viele E-Mails verschickt mit ganz großem Verteiler.“ Weißenborn erklärt weiter, er sei da vielfach im Verteiler gewesen und wusste deshalb schon Bescheid. Er könne sich an Probleme, beispielsweise von Ballweg, erinnern. Zum Fall Ballweg erklärt er, dass da jedoch keine Trennung zwischen Vermögen gemacht wurde und ergänzt, das sei aber Spekulation.

Weißenborn ergänzt, er habe sich mit Bhakdi unterhalten, der beklagte, dass er kriminalisiert wurde. Fuellmich wirft ein: „Wegen des Kontos.“ Wörmer fragt, ob es also doch Probleme bei Bhakdi wegen des Kontos gegeben habe. Weißenborn bejaht und ergänzt, dass Bhakdi das Gefühl hatte, kriminalisiert zu werden. Das sei aber später gewesen.

Wörmer führt aus, dass Weißenborn beim Hausverkauf involviert war, da er Fuellmich anwaltlich vertreten hat. Weißenborn verneint dies. Er erklärt, er habe während der Zeit viel Kontakt mit Ben gehabt, der Anwaltskollegin von Fuellmich. Diese habe es ihm erzählt. Er ergänzt, Fuellmich habe es ihm sicher auch erzählt. Zum eigentlichen Kauf sei er jedoch nicht mandatiert gewesen, erst danach. Wörmer fragt, wie sich das für ihn, also Weißenborn, dargestellt hat.

Weißenborn erklärt, er habe im Rahmen der Mandatsbearbeitung intensivste Kenntnis erlangt. Wie ausgeführt, habe er bereits vor der Mandatierung von den Problemen mitbekommen. Dann hätte er die Unterlagen bekommen. Er ergänzt, das Kaufvertragsproblem sei ganz simpel gewesen: Fuellmich habe lastenfrei verkauft und sollte die Lastenfreistellung nachreichen. Das geschah dann nicht. Der Käufer war verunsichert und in einen Streit involviert, in welchen er nicht involviert sein wollte.

Fuellmich fragt, ob er sich erinnert, dass Fuellmich zu dieser Zeit in den USA war. Am 3. Oktober 2022 sei der Kaufvertrag zustande gekommen. Es hätte zu dieser Zeit nur Eigentümergrundschulden gegeben. Er, Fuellmich, sei in den USA gewesen, weil er dachte, das Ganze ginge über die Bühne. Jedoch erhielt er dann die Information, dass sich Templin per 18. November 2022 als Grundschuldgläubiger habe eintragen lassen.

Fuellmich fragt Weißenborn, ob er diese Informationen von Fuellmich hatte. Weißenborn führt zum Sachverhalt aus: Fuellmich habe die Hallbaumbank angewiesen, die Grundschuld an Templin abzutreten. Folglich sei die Bank nicht mehr im Besitz der Grundschuld gewesen. Fuellmich fragt, ob die Grundschuld eigentlich hätte gelöscht werden müssen. Weißenborn führt aus, die Bank habe nicht mehr löschen können, da sie aufgrund der Abtretung nicht mehr berechtigt war, dies zu tun.

Fuellmich fragt, bezogen auf den Abtretungsmechanismus, wie die Warburgbank begründet hat, dass eine vollständige Abtretung geschah. Anmerkung der Autorin: Aus dem Prozess hat sich ergeben, dass die ursprüngliche Grundschuldgläubigerin die Hallbaumbank war. Diese wurde dann von der Warburgbank übernommen. Deshalb wird je nach zeitlichem Verlauf mal von der Hallbaumbank und mal von der Warburgbank gesprochen. Ende der Anmerkung.

Weißenborn antwortet auf die Frage, dass die Grundpfandrechte Zug um Zug auf Weisung von Fuellmich abgetreten werden sollten. Das habe die Bank getan, folglich war sie zur Löschung nicht mehr berechtigt. Fuellmich fragt, was die Problematik bei der Abtretung war. Weißenborn wiederholt, dass auf Weisung die Sicherungsrechte seitens der Hallbaumbank Zug um Zug freigegeben und im zweiten Schritt an Templin abgetreten wurden. Das sei normalerweise unkompliziert. Es wurde jedoch kompliziert, da danach schlicht und ergreifend nichts mehr passierte und dieser Zustand Bestand hatte, bis es zum Zerwürfnis kam. Die Grundpfandrechte waren eingetragen, valallutierten gegenüber der Bank jedoch nicht mehr. Dennoch konnte die Bank diese nicht löschen, weil sie aufgrund der aus ihrer Sicht wirksamen Abtretung an einen Dritten, in diesem Fall Templin, keine Löschungsberechtigung mehr hatte.

Fuellmich fragt, warum Templin nicht mehr berechtigt war, sich als Grundschuldgläubiger eintragen zu lassen. Weißenborn kündigt zwei Ebenen an, welche bei der Bewertung zu berücksichtigen seien. Die erste Ebene sei die zeitliche Ebene. Hiernach habe es zum Zeitpunkt der Eintragung eine Auseinandersetzung zwischen Fuellmich und Templin gegeben. Folglich hätte es eine Prüfung geben müssen, ob Templin anspruchsberechtigt ist.

Der Vorsitzende erklärt, dass es nicht Weißenborns Aufgabe ist, eine rechtliche Einschätzung zu geben. Weißenborn erklärt, dass er die Auffassung einer Nichtberechtigung Templins teilt und wiederholt die erste Ebene, aus welcher ein Anspruch nicht hervorgehe, weil es bei Eintragung ein Zerwürfnis gegeben habe. Die zweite Ebene, aus deren Bewertung ebenso eine Nichtberechtigung hervorgehe, sei die Tatsache, dass die Sammelklagemandate bei Templin gekündigt waren.

Weißenborn ergänzt: „Die Argumentation von Herrn Templin konnte ich nicht nachvollziehen.“ Er erklärt weiter, es habe ein reines Mandatsverhältnis gegeben. Dieses Mandat war beendet, und in diesem Moment könne der vorher mandatierte Anwalt nichts mehr für den Mandanten tun. Im Darlehensvertrag sei Templin als Vertreter der Klägergemeinschaft aufgetreten. Weißenborn ergänzt: „Herr Templin handelte im Namen der Klägergemeinschaft.“

Weißenborn führt weiter aus, Templin könne nach Kündigung der Mandate nicht mehr im Namen der Klägergemeinschaft handeln, denn er sei nicht mehr vertretungsbefugt. Er hätte folglich weder den Darlehensvertrag mit Fuellmich kündigen noch die Darlehensvaluta einfordern können. Weißenborn erklärt die Besonderheit, dass Fuellmich in diesem Moment sowohl Darlehensnehmer als auch Darlehensgebervertreter war. Er erklärt weiter, dass das Geld deshalb nicht das Geld von Templin, sondern das Geld der Klägergemeinschaft sei. Der Vorsitzende fragt: „So haben Sie ihn, also Fuellmich, beraten?“

Weißenborn bejaht und ergänzt, er habe die Herausgabe von Templin gefordert und weiter: „Es sei für ihn nicht nachvollziehbar gewesen, dass Templin dies ablehnt mit der Begründung, ‚Herr Fuellmich hätte die Mandanten getäuscht‘, denn das hätte nichts damit zu tun, dass die Mandate gekündigt sind.“ Der Vorsitzende fragt, ob er Fuellmich so beraten hat. Weißenborn bejaht und ergänzt, dass es zum Zeitpunkt, als Templin als Grundschuldgläubiger eingetragen wurde, keine Einigkeit mehr gegeben habe. Man hätte also prüfen müssen, ob die Eintragung berechtigt ist. Der Vorsitzende hakt bezogen auf die Einigkeit nach.

Weißenborn erklärt, er meint die Einigkeit zwischen dem Abtretenden und Templin. Der Vorsitzende fragt, ob die Warburgbank denn die Abtretung widerrufen hat oder ob es Anhaltspunkte dafür gab, dass entweder die Warburgbank oder Templin die Abtretung widerrufen haben. Anmerkung der Autorin: Nach meiner Wahrnehmung sprach Weißenborn von einer nicht vorhandenen Einigkeit zwischen Templin und Fuellmich. Der Vorsitzende stellte jedoch darauf ab, dass die Einigkeit zwischen dem Abtretenden, also der Bank, und Templin bestehen musste, und fragte deshalb nach. Ende der Anmerkung.

Weißenborn antwortet bezogen auf den letzten Teil der Frage, ob Templin die Abtretung widerrief, mit: „Sicherlich nicht.“ Er führt weiter aus, es müsse unterschieden werden in Verfügungsgeschäft und dingliches Geschäft. Das Verfügungsgeschäft habe nicht mehr existiert. Bezogen auf das dingliche Geschäft habe die Weisung Fuellmichs an die Warburgbank nicht mehr bestanden. Folglich habe die Warburgbank auf Weisung des Darlehensnehmers zu handeln.

Anmerkung der Autorin: Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass die Warburgbank die Grundschuld folglich hätte löschen müssen. Diese Schlussfolgerung ist jedoch nur meine; sie ging aus den Ausführungen Weißenborns nicht zweifelsfrei hervor. Ende der Anmerkung.

Weißenborn erklärt, mit Rückfluss der Darlehenssumme sei die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt worden. Damit hätte die Warburgbank keinen Anspruch mehr und könne nur noch auf Weisung handeln. Weißenborn stockt kurz und kommentiert, dass er am Gesichtsausdruck des Vorsitzenden erkenne, dass dieser da anderer Rechtsauffassung sei.

Der Vorsitzende antwortet: „Wir müssen uns da auch nicht einig werden.“ Weißenborn führt weiter aus, der Vorsitzende sei der Ansicht, dass die dingliche Einigung zwischen der Warburgbank und Templin bestehen müsse und erklärt weiter, dass es darauf jedoch nicht ankomme.

Anmerkung der Autorin: Weitere Erklärungen Weißenborns konnte ich nicht hinreichend notieren, es ist ein bisschen lückenhaft. Entschuldigung. Ende der Anmerkung.

Fuellmich führt weiter aus, dass die Bank dann hätte tun müssen, was er (Fuellmich) sagt, und weiter, dass Templin unabhängig davon in Vertretung der Sammelkläger gehandelt habe, deren Vollmachten jedoch gekündigt waren. Weißenborn erklärt, Behn, die Kollegin von Fuellmich, habe ihm mitgeteilt, dass es erheblichen Ärger gab. Details habe er (Weißenborn) dann von Fuellmich erhalten. Fuellmich erklärt weiter, dass die Mandanten deshalb die Mandate gekündigt hätten, und fragt, ob er das wisse.

Weißenborn antwortet, er erinnere sich, dass er gesagt habe, Mandate könnten entweder durch den Mandanten oder durch Dritte im Rahmen einer Vollmacht gekündigt werden. Er ergänzt, Fuellmich sei hierfür bevollmächtigt gewesen und habe im Namen der Mandanten gekündigt. Er ergänzt, dass er selbst (Weißenborn) vorsorglich noch mal gekündigt habe, weil unklar war, wo die Vollmachten nun lagen. Fuellmich hält vor, dass in der Akte der Strafanzeige all das übergeben worden war, sogar die Kündigung der Mandate, und fragt, was der Grund dafür war, die Mandate noch mal zu kündigen. Weißenborn erklärt, es wären ca. 980 Vollmachten gewesen, und es war nicht nachvollziehbar, ob alle übergeben wurden.

Weißenborn erklärt weiter, er habe sich die Daten von einer Mitarbeiterin Fuellmichs kategorisieren lassen. Fuellmich fragt, ob es August war, als er (Weißenborn) nochmals gekündigt habe. Weißenborn bejaht. Fuellmich führt weiter zum Thema Datenleck aus und erklärt, wie es in der Folge zu den Kündigungen kam, als Misér den Saal betritt. Fuellmich begrüßt ihn mit den Worten: „Der Kollege ist auf der Autobahn liegen geblieben.“ Misér antwortet etwas, was ich nicht verstanden habe, woraufhin die Zuschauer lachen.

Weißenborn kommt zurück auf die Ausgangsaussage von Fuellmich und erklärt dazu, es habe schon vor dem Datenleck Probleme mit Anfragen gegeben, welche seitens der Hafenanwälte nicht bearbeitet wurden. Er ergänzt, Ben wäre sehr erbost darüber gewesen, dass sie die Arbeit hatte, die in der anderen Kanzlei (gemeint ist die Kanzlei der Hafenanwälte) hätte erledigt werden sollen. Hinzu sei die Datenpanne gekommen, was zu weiteren massiven Beschwerden geführt habe. Fuellmich erklärt, dass unabhängig von der komplizierten Grundschuldübertragung gemäß § 873 BGB eine Einigkeit bestehen musste. Diese war jedoch nicht gegeben. Er fragt Weißenborn, ob es noch irgendeinen Grund gibt, warum Templin noch Anspruch hatte. Der Vorsitzende lässt die Frage nicht zu, da es sich um eine rechtliche Bewertung handeln würde.

Wörmer fragt, wie Templin reagiert hat. Weißenborn erklärt, Templin habe mit Zurückweisung reagiert, dass er nicht bereit ist, etwas herauszugeben. Weißenborn ergänzt, dass er selbst das Verhalten Templins nicht nachvollziehen konnte, denn für die Kündigung der Mandate spielt das keine Rolle. Würmer fragt, wie die Vollmachten ausgestaltet waren. Weißenborn erklärt, es seien normale Anwaltsvollmachten gewesen mit dem Betreff Kündigung.

Wörmer fragt: „Übertragung der Mandate und der Unterlagen oder auch der Gelder“ und meint damit, ob in den Vollmachten etwas über die Übertragung der Gelder formuliert war. Weißenborn schaut in seinen Unterlagen und bietet an, dass er, wenn er in den Unterlagen nichts findet, seinen Laptop holen könne. Der Vorsitzende antwortet, man würde den Weg bevorzugen, der schneller ginge. Weißenborn sucht in seinen Unterlagen. Wörmer hat eine solche Vollmacht auf ihrem Bildschirm, trägt daraus vor und lässt Weißenborn einen Blick darauf werfen. Der bestätigt, dass es sich hierbei um eine solche Vollmacht handelt.

Wörmer fragt, ob es zu diesen Vollmachten Abtretungserklärungen gegeben habe und meint damit die Abtretung der Gelder. Fuellmich erklärt, die Vollmacht habe zwei Punkte beinhaltet: erstens die Kündigung des Mandats bei Templin und zweitens die Mandatierung Fuellmichs.

Dabei vergaß der „Superanwalt“ jedoch, dass es einen gesonderten (über das Mandat hinausgehenden) Vertrag zwischen den Mandaten und Templin gibt. Einen, den Anwälte so normalerweise nicht abschließen, weil er über das normale Mandatsverhältnis hinausgeht.

Der Vorsitzende mahnt, dass doch der Zeuge die Frage beantworten solle. Weißenborn erklärt, es hätte keine zusätzliche Vereinbarung benötigt, um Gelder zu fordern. Fuellmich fragt, ob Templin mit der gültigen Vollmachtsübertragung auf Fuellmich nichts mehr hätte machen können. Weißenborn bestätigt das.

Fuellmich führt aus, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufvertrages unbelastet war

Wie kommt er darauf? Er hat einen Bankkredit mit einem anderen DARLEHEN abgelöst. Damit war die Immobilie NICHT unbelastet. Es sei denn, er glaubt, das Mandatendarlehen aus der Sammelklage nicht zurückzahlen zu müssen.

und dass Templin am 18. November 2022 trotz Mandatskündigungen eine Grundschuld für sich persönlich eintragen ließ.

Nein, für seine Mandanten, die Fuellmich ihm auf dem letzten Meter abzujagen versucht hatte. Templin steht (und das dürfte inzwischen hoffentlich klar sein) zwischen den Mandanten und Fuellmich und ist die einzige Hoffnung der Mandaten, ihr Geld zurück zu bekommen.

Er spricht den Vorsitzenden direkt an und erklärt, dass dieser (der Vorsitzende) das anders sähe, wonach es so aussehe, als wäre es sowieso alles egal, er wolle Fuellmich ohnehin nur verurteilen. Misére ergänzt, dass es sich bei dem Prozess um eine Konstruktion handle.

Klaro, alle gegen den Anwalt, der behauptete, seine Sammelklage-Vertragspflicht u.a. mit der Klage Swinwoods (gegen den Vatikan und den Rest der Welt) erfüllt zu haben und sich mit dem Darlehen aus den Mandatengeldern nach Mexiko… begab. Das ganze Verfahren ist sicher nur eine reine politische Konstruktion.

Ganz ehrlich: In Zeiten, wo Gerichte tatsächlich oftmals nicht mehr objektiv urteilen, ist eine solche Anmaßung eines Menschen, der sich ganz offensichtlich nur bereichern wollte, eine bodenlose Frechheit und ein Schlag ins Gesicht eines jeden ECHTEN Widerständlers und Grundrechteverteidigers!!

Der Vorsitzende reagiert mit: „Ja, ja“ und schüttelt den Kopf.

Ich habe inzwischen Nackenschmerzen vom Kopfschütteln. Was maßt sich Fuellmich eigentlich an?

Fuellmich fragt, was bei Weißenborns Versuch herauskam, mit dem Käufer der 1,1-Millionen-Euro-Immobilie zu sprechen, und zielt darauf ab herauszufinden, ob der Käufer unter Druck gesetzt wurde. Weißenborn erklärt, es habe zwei Gespräche gegeben. Das erste Telefonat sei nicht so glücklich verlaufen, es habe dort keine nennenswerten Aussagen gegeben. Das Telefonat sei sehr emotional gewesen; schließlich wollte der Käufer in das Haus. Als Weißenborn ihm dann sagte, das ginge so nicht, wurde der Käufer laut und legte auf, oder Weißenborn hat aufgelegt. Das zweite Gespräch war sehr sachlich. Der Käufer beklagte sich darüber, in eine Auseinandersetzung hineingezogen worden zu sein, mit der er nichts zu tun habe. Der Käufer habe um Klärung gebeten und bot sogar an, unterstützend tätig zu werden und mit dem Notar oder dem Grundschuldgläubiger Templin zu reden. Und dann habe der zweite Käufer angerufen.

Fuellmich erklärt, er habe den Käufer der 1,1-Millionen-Euro-Immobilie und den Notar über die Grundschulderschleichung informiert, und fragt, ob das richtig sei. Anmerkung der Autorin: Der Begriff Grundschulderschleichung kam von mir. Inhaltlich ist seitens Fuellmich gemeint, dass die Eintragung Templins als Grundschuldgläubiger unberechtigt war. Ende der Anmerkung. Weißenborn bejaht. Fuellmich fragt, ob der Käufer der 1,1-Millionen-Euro-Immobilie sein Haus verkauft habe und rein wollte. Weißenborn erklärt, es habe einen anderen Rechtsstreit mit diesem Käufer am Landgericht Göttingen gegeben, welches sehr konstruktiv lief. Der Käufer habe geäußert, dass eine enge Verwandte mit Kind einziehen sollte und noch etwas umgebaut werden musste; folglich war er in Zeitdruck.

Fuellmich erklärt, der Käufer habe von seiner Bank die Information erhalten, dass das Geld fließen werde – gemeint ist der Kaufpreis –, sobald die Kaufpreisfälligkeit gestellt würde. Weißenborn bestätigt, dass das Geld zur Auszahlung bereitstand. Der Käufer habe schlicht und ergreifend nicht zweimal zahlen wollen, gemeint ist die Zahlung des Kaufpreises und danach möglicherweise weitere Forderungen, die sich aus der nicht gelöschten Grundschuld ergeben könnten. Fuellmich deutet an, dass sie vorhätten, den Käufer selbst als Zeugen zu laden, das sei relevant, um festzustellen, ob eine Straftat vorlag.

Fuellmich führt weiter aus, dieser Käufer habe gesagt, er würde sofort zahlen, wenn nicht Templin im Grundbuch stünde. Weißenborn bestätigt, dass der Käufer bereit gewesen wäre; er habe lediglich nicht zweimal zahlen wollen, wie soeben bereits ausgeführt. Im Übrigen, so Weißenborn weiter, habe der Käufer seine Hilfestellung angeboten, sofern er etwas tun könne. Fuellmich hakt nach, ob der Käufer überwiesen hätte, wenn Templin sich als Grundschuldgläubiger am 18. November 2022 nicht hätte eintragen lassen. Weißenborn antwortet: „Klar, denn dann wäre die Kaufpreisfälligkeit gegeben gewesen.“ Fuellmich hakt weiter nach, ob einzig die Eintragung der Grundschuld durch Templin das verhindert habe. Weißenborn bejaht.

Wörmer fragt, wie er sich die 1,158 Millionen Euro erklärt, wenn doch nur ein Darlehen in Höhe von 600.000 € plus Zinsen in Höhe von 28.000 € als Forderungen vorlagen. Der Vorsitzende fragt, ob von Templin dafür ein Grund genannt wurde. Weißenborn führt aus, dass natürlich der Grundpfandinhaber zugreifen dürfe, jedoch müsse er nach Abzug seiner Kosten den überschießenden Betrag herausgeben. Es habe jedoch keine wirksame Forderung vorgelegen, da die Sammelklagemandate an Fuellmich übertragen wurden, und es lag keine Grundpfandrechtseintragungsberechtigung vor aufgrund der fehlenden Einigkeit zwischen den Beteiligten. Weißenborn erklärt weiter, dass selbst wenn diese Voraussetzungen gegeben gewesen wären, hätte er nur einen Anspruch auf einen geringeren Betrag gehabt, der Rest hätte herausgegeben werden müssen. Templin habe kein Recht gehabt, die dinglichen Zinsen zu nehmen; das sei laut Weißenborn ständige Rechtsprechung. Der Vorsitzende fragt, ob Templin keinen anderen Grund genannt habe. Weißenborn bestätigt das. Wörmer fragt, wie sich Weißenborn diese Summe erklärt habe. Weißenborn erklärt, die Überweisung sei nicht zu beanstanden, Templin hatte schließlich das Grundpfandrecht. Wenn man das nachrechnen würde, käme man ungefähr auf diese Summe, den überschießenden Betrag müsse er jedoch herausgeben. Der Vorsitzende fragt, ob er Fuellmich so beraten habe. Weißenborn bejaht.

Fuellmich erwähnt den Rechtssatz „Dolo agit“, nach welchem böse handelt, wer etwas fordert, was alsbald herauszugeben ist. Weißenborn erklärt, Templin dürfe fordern und einziehen, müsse aber sofort herausgeben. Fuellmich fragt, ob es normal ist, dass Templin, obwohl er weiß, dass er herausgeben muss, in voller Höhe zugreift. Anmerkung der Autorin: Die Ausführung von Weißenborn konnte ich nicht hinreichend notieren, zumindest erklärte er, dass die Abtretungsvereinbarung entgegenstand. Ende der Anmerkung. Fuellmich erklärt, so hätten sie den Notar informiert: Erstens, dass keine Forderung mehr vorhanden war, und zweitens, selbst wenn diese vorhanden wäre, würde der Anspruch nur in Höhe von 600.000 € plus 28.000 € Zinsen bestehen. Weißenborn bejaht und erklärt, diese Information habe jedoch Fuellmich per E-Mail an den Notar gegeben.

Wörmer fragt, ob Templin aufgefordert wurde, überschießende Beträge zurückzuzahlen. Weißenborn antwortet, eine formelle Aufforderung habe es nicht gegeben, weil Fuellmich das Gespräch suchte. Weißenborn ergänzt, seiner rechtlichen Einschätzung nach habe Templin das nicht gedurft. Er, Weißenborn, habe eine Strafanzeige gegen Templin empfohlen sowie die Aufforderung, dass Templin das Geld an den Sequester herausgibt. Anmerkung der Autorin: An dieser Stelle bin ich nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Ende der Anmerkung. Weißenborn weiter: Das Geld hätte dann beim Sequester gelegen, bis die Sache erledigt gewesen wäre.

Wörmer erklärt, der Notar habe einen Treuhandvorschlag gemacht. Weißenborn antwortet, das halte er für gut, das wäre die einfachere Variante gewesen. Fuellmich erklärt, woran das scheiterte, und weiter: „Ich hätte damit auch kein Problem gehabt.“ Anmerkung der Autorin: Als Fuellmich den Grund nannte, woran das scheiterte, waren derart viele Nebengeräusche im Zuschauerbereich, dass ich das leider akustisch nicht verstanden habe. Ende der Anmerkung.

Fuellmich spricht erneut den Akteninhalt der Strafanzeige an, insbesondere eine Anlage vom 2.9., die seiner Ansicht nach „kein Mensch gelesen hat.“ Dort wäre der Zusammenhang zum Hausverkauf kommuniziert. Er erklärt weiter, die Staatsanwaltschaft habe gewusst, dass das Haus im Verkauf ist und dass Templin keine Ansprüche hatte. Weiter erwähnt Fuellmich eine E-Mail von Templin an Jon, in welcher er Jon weitere Informationen rund um den Hausverkauf ankündigt.

Fuellmich fragt, ob die Staatsanwaltschaft nach Weißenborns Erfahrung nicht hätte ermitteln müssen. Der Vorsitzende erklärt diese Frage für unzulässig und begründet auf die Frage von Fuellmich, warum, dass diese Frage nicht darauf abzielt zu erfahren, was der Zeuge gesehen, gehört oder gedacht habe. Fuellmich fragt, ob Weißenborn schon mal erlebt habe, dass bei der Staatsanwaltschaft unter diesen Umständen nichts passiert. Weißenborn verneint. Er habe schon erlebt, dass die entlastenden Elemente in der Ermittlungsakte entsprechend kürzer ausfallen, dass jedoch gar nichts drin ist, sei eher unüblich. Weißenborn weiter: Wenn man merke, da stimmt etwas nicht, dann müsse man von Amts wegen auch dort ermitteln.

Misére fragt, ob der Hausverkauf der Befriedigung der Darlehen dienen sollte und weiter, ob das derart kommuniziert wurde. Weißenborn antwortet, er sei so informiert gewesen, dass die Darlehen aus dem Hausverkauf zurückgezahlt werden sollten. Wörmer hakt nach, ob er damit die beiden Darlehen meint: das erste der Sammelklägerschaft in Höhe von 600.000 € und das zweite vom Coronaausschuss zur Sicherung vor staatlichem Zugriff in Höhe von 700.000 €. Weißenborn verweist auf das 700.000 €-Darlehen und erklärt zum Sammelklagedarlehen, das sei eine gesonderte Vermögensmasse, auch wenn Fuellmich selbst Darlehensnehmer ist. Weißenborn habe ihm gesagt, er als Darlehensgebervertreter möge den Mandanten dies auch so kommunizieren. Das Geld aus den Darlehen, so Weißenborn weiter, sollte nicht zur freien Verfügung sein, es war zurückzuzahlen.

Misére fragt nach der Sinnhaftigkeit einer Verzinsung der Darlehen. Weißenborn erklärt, er habe Fuellmich aus steuerrechtlichen Beweggründen eine Verzinsung nahegelegt, da das Finanzamt sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt.

Misére hakt nach, dass die Darlehenskonstruktion damit nicht vergleichbar wäre, da das Geld in Sicherheit zu bringen war und vergleicht die Konstellation mit der eines zinslosen Darlehens innerhalb der Familie. Weißenborn erklärt, dass das vermutlich so eingestuft werden könne. Fuellmich spricht den Mediationsversuch an, in welchem auch über die Darlehen gesprochen wurde, und fragt, ob dort über etwas anderes als die Rückzahlung von Darlehen gesprochen wurde. Weißenborn erklärt, Viviane Fischer habe gesagt: „Wir wollen das Geld zurück.“

Wörmer fragt, ob ihm bekannt sei, dass Viviane Fischer das Geld für private Zwecke gebraucht habe. Weißenborn verneint, er habe mit ihr nicht über die Mittelverwendung gesprochen. Er könne sich nur erinnern – dies habe zwar nichts mit dem Darlehen zu tun, aber er könne sich daran erinnern, dass er irgendwann sehr schnell ihre Rechnungen bezahlen sollte. Das seien Mietforderungen gewesen, aber es stand „anwaltliche Leistung“ drauf. Fuellmich habe dazu mitgeteilt, dass er das mit ihr, Viviane Fischer, klären wollte, habe aber vorab die Freigabe zur Zahlung erteilt.

Wörmer fragt, ob Viviane Fischer diese Rechnungen selbst geschrieben habe und verweist darauf, dass sie behauptet habe, Weißenborn hätte das für sie getan. Weißenborn antwortet: „Ich? Nein, niemals.“ Anmerkung der Autorin: Am Prozesstag 7 hat Viviane Fischer erklärt, Jens Kuh habe diese Rechnungen für sie erstellt, nicht Weißenborn. Ich verweise hierzu auf Minute 445 meines Videos zu Prozesstag 7. Ende der Anmerkung.

Wörmer verweist auf eine E-Mail von Viviane Fischer an Fuellmich vom 16. Januar 2021, in welcher sie schrieb, sie hätte das mit dem Darlehen gemacht, so könne sie unter anderem die Auslagen an JPK zurückzahlen, und fragt, ob Weißenborn das kenne. Weißenborn verneint. Fuellmich ergänzt, Viviane Fischer habe Geld für ihren Lebensunterhalt gebraucht, und liest aus einer weiteren Nachricht vor, in welcher Viviane Fischer darum bittet, an 2020 News 69.000 € zu überweisen, da sie davon etwas an sich überweisen müsse. Weißenborn erklärt, das sei ihm nicht bekannt, er habe in dieser Höhe nie etwas an Viviane Fischer überwiesen. Anmerkung der Autorin: Hierzu verweise ich auf die Zeugenbefragung von JPK am Prozesstag 12, dieser habe die Rechnungen bezahlt. Ende der Anmerkung.

Wörmer liest aus einer anderen Nachricht von Viviane Fischer vor, in welcher sie sich äußert, es könne nicht sein, dass sie mit einem riesigen Schuldenberg herausgeht, und fragt, ob ihm bekannt ist, dass sie sich darüber beschwert, nichts zu verdienen. Weißenborn gibt an, das nicht zu wissen. Fuellmich erklärt, Viviane Fischer habe viel Arbeit im Coronaausschuss gehabt und keine andere Tätigkeit als Anwältin. Er fragt, ob Viviane Fischer Weißenborn in anwaltlichen Angelegenheiten um Unterstützung gebeten hat. Weißenborn bejaht und erklärt, das sei mehrfach passiert.

Wörmer fragt, ob Weißenborn da den Auftrag für die Bearbeitung anwaltlicher Themen hatte. Weißenborn bejaht, zweimal wäre das mehr gewesen als „wie macht man dies, wie macht man das.“ Er habe ihr dann gesagt, dass er das nicht weiterführen wolle. Wörmer fragt, warum Weißenborn das nicht wollte. Weißenborn erklärt, dass es schwierig ist, wenn man nicht eingearbeitet ist. Schriftsätze seien zumal unglücklich gewesen, gemeint ist damit die Formulierung. Er hätte stets viel mehr Arbeitsaufwand gehabt und er habe das Ganze nicht als Freundschaftsdienst gesehen. Fuellmich fragt, ob er den Eindruck hatte, dass sie keine Anwaltserfahrung hatte.

Weißenborn erklärt, das gelte zumindest für die Angelegenheiten, worüber sie ihn, also Weißenborn, um Unterstützung bat. Fuellmich fragt ihn, ob ihm bekannt sei, dass sie nicht wusste, dass man mit Gerichten über beA kommuniziert.

Ja, wir wissen inzwischen aus unzähligen Videos und mehreren Zeugenaussagen Fuellmichs, dass Viviane Fischer nicht wußte, dass man seit einigen Jahren mit Gerichten über beA kommuniziert. Sonst noch was?

Weißenborn bejaht, er habe das für sie tun sollen und verweist auf einen dieser zu sendenden Schriftsätze, welchen er so in seinem Namen keinesfalls versenden konnte oder wollte. An diesem Tag war aber Fristablauf, so habe er sich hingesetzt und das Ganze überarbeitet.

Fuellmich erwähnt die im Juli oder August 2020 aufkommenden Kontokündigungen und Geldwäscheverdachtsmeldungen und fragt, ob Weißenborn sich daran erinnere. Weißenborn erklärt, er erinnere sich daran, dass er kurz vor der Kontokündigung einen Anruf der Commerzbank erhielt. Er habe der Bank wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass die Gesellschaft keine Spendenbescheinigungen erstellt und dass die Spender keine Gegenleistung erhalten. Er habe der Bank weiter erklärt, er würde verstehen, dass man diesem Verdacht nachgeht und dass er diese Verdachtsprüfung in Ordnung findet, dass aber keine Geldwäsche vorliegt.

Hier sehen wir die wahren Gründe für die Kontokündigungen. Ich bin mir sicher, dass dies nicht nur auf die Kontokündigungen des Corona-Ausschusses zutrifft, sondern auch für alle anderen Spendensammler gilt. Viele von ihnen hatten indirekt oder direkt behauptet, diese Kündigungen seien politisch motiviert gewesen. Man habe sie damit „fertig machen“ und in „ihrer Existenz bedrohen“ wollen. Die Wahrheit ist allerdings sehr viel einfacher. 

Die (allzu spendenbereite) Widerstandsbewegung wurde ganz offensichtlich gezielt getäuscht.

Der Geldwäscheverdacht kommt wohl daher zustande, weil viele Spender ihre Spenden als anonyme Bareinzahlungen tätigen. Dadurch ist für die Bank nicht nachvollziehbar, woher das Geld stammt. Es gibt für solche Geldeingänge eine Obergrenze von 10.000 Euro/Jahr. Wird diese überschritten, läuten bei allen Banken die Alarmglocken. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Spendensammler nicht einmal als gemeinnützig eingestuft waren und somit keine Spendenquittungen ausstellen konnten.

Fuellmich erklärt, dass diese Konstellation nicht gewünscht war, dass es immer das Bestreben war, ein eigenes Konto zu haben. Weißenborn erklärt, dass die Unterkonto-Konstellation schwierig ist, deshalb sei das auch für ihn nur eine Übergangslösung gewesen. Fuellmich erklärt, man habe immer aufgefordert, ein eigenes Konto zu eröffnen. Fuellmich fragt, woher die Forderung einer ordentlichen Buchführung kam. Weißenborn antwortet, die Höhe des Spendenaufkommens war sehr hoch und es sei nichts gebucht worden. Er ergänzt, dass er das in Anbetracht dessen, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft handelte, für unangebracht hielt. Außerdem habe er mit diesem Hinweis, dass eine ordentliche Buchführung von Nöten ist, darauf aufmerksam machen wollen, dass er dies nicht leisten könne und wolle.

Wörmer fragt, ob er bei der Sammelklage näher involviert war. Weißenborn leitet seine Antwort damit ein, dass er in diesem Zusammenhang kürzlich den Fragenkatalog von Viviane Fischer erhalten habe, und erklärt, er war nie in der Sammelklage. Es habe einen Vertragsentwurf gegeben, welcher ihm von Templin gesandt wurde, aber er habe das Angebot nicht angenommen. Wörmer fragt, ob Gelder abgerechnet wurden. Weißenborn erklärt, das nicht zu wissen, schließlich habe er mit dieser Abrechnung nichts zu tun. Fuellmich fragt, ob es richtig sei, dass er für Fuellmich die Arbeit gemacht habe, dass er die Mandanteninformationsschreiben gemacht habe. Weißenborn erklärt, er habe stets Fuellmich in der Öffentlichkeit gesehen. Die E-Mails, gemeint sind die Mandanteninformationsschreiben, habe er nicht alle gelesen, weil er nicht involviert war.

Fuellmich erklärt, dass Templin den Mandanten am 27.03.23 schrieb: „Lasst euch nicht mehr oder weiter durch Fuellmich vertreten,“ und fragt Weißenborn: „Darf man das?“ Weißenborn erklärt, dass das zumindest standeswidrig sei. Misére fragt: „Sie saßen nicht mit den Hafenanwälten oder irgendwelchen Fischern in einem Boot?“ Weißenborn verneint. Wörmer fragt, ob er etwaige Störgefühle deshalb hatte, weil das Geld aus dem Darlehen auf das Konto der Ehefrau von Fuellmich ging. Weißenborn antwortet, er sehe da grundsätzlich kein Problem, wenn eine dingliche Sicherheit da ist. Wörmer fragt, ob das bei der Ausgabe des Geldes schon klar war. Weißenborn erklärt, zumindest ging das aus den Gesprächen hervor. Er habe kein Störgefühl gehabt, er habe bei Fuellmich kein Bonitätsproblem gesehen, und schließlich habe Fuellmich keine andere Wahl gehabt, da er kein Konto hatte.

Weißenborn habe von Behn, der Anwaltskollegin von Fuellmich, gewusst, dass auch Zahlungen für die Kanzlei von diesem Konto liefen. Wörmer fragt, ob es ein Privatdarlehen war, welches auch hätte verbraucht werden können. Weißenborn antwortet, für ihn wäre es auch als privates Darlehen in Ordnung gewesen.

Um 11:17 Uhr gibt es keine weiteren Fragen an den Zeugen. Er wird unvereidigt entlassen. Weißenborn spricht Antonia Fischer bezüglich der Rechnung an, zu welcher sie ihn am Prozesstag 11 befragt hat. Er würde die Rechnungsnummer benötigen, um das zu korrigieren. Antonia Fischer überreicht ihm die Rechnung. Der Vorsitzende lässt protokollieren, dass die Schöffen Kenntnis vom Wortlaut der Urkunde in der Verfahrensmappe bekommen haben.

Anmerkung der Autorin: Ich bin nicht ganz sicher, ob sich das einzig auf die Schöffen bezog oder auf die gesamte Richterschaft. Im Übrigen wurde nicht klar, von welcher Urkunde er sprach. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende verkündet die Entscheidung zum Antrag von Wörmer vom 24. April 24, die von ihr als Beleidigung aufgenommene Aussage des Staatsanwalts John zur Akte zu nehmen. Dieser Antrag wird abgelehnt, da die Aussage in der Sitzungspause in Abwesenheit des Vorsitzenden getätigt wurde und sich das Hauptverhandlungsprotokoll nur auf Inhalte in der Hauptverhandlung bezieht. Zudem hätte diese Aussage von der Urkundsperson wahrgenommen werden müssen.

Der Vorsitzende verkündet einen weiteren Beschluss zum Antrag vom 27. Februar 24, Dr. Walter Weber oder Professor Bhakdi zur Untermauerung der Pfändungsrisiken zu laden. Dieser Antrag wird abgelehnt, denn dies halte die Kammer schon für erwiesen.

Der Vorsitzende kündigt nun Hinweise an den Angeklagten zur vorläufigen Würdigung des Sachverhaltes der Kammer an.

Vor dem Hintergrund des Chatverkehrs zwischen Fuellmich und Viviane Fischer im Zeitraum vom 6. bis 10. Juli 22 geht die Kammer nicht mehr von einem Zusammenwirken Viviane Fischers und Fuellmichs aus. Vor dem Hintergrund der von Fuellmich an Viviane Fischer übersandten E-Mail vom 6. November 21 sowie des Chatverkehrs vom 9. November 21 sei für das 200.000 € Darlehen konkludent eine treuhändische Verwahrung vereinbart worden, sodass das Geld jederzeit auf Bankkonten zur Verfügung stehen musste.

Die Darlehensverträge seien nur zum Schein abgeschlossen worden, folglich seien sie nichtig. Stattdessen würden die Schriften eines verdeckten Treuhandvertrages Anwendung finden.

Zwar habe der Zeuge Weißenborn bekundet, dass Fuellmich ihm gegenüber erwähnt habe, die 200.000 € in einer Immobilie zu parken, und aus diesem Zusammenhang heraus habe er, Weißenborn, Viviane Fischer gefragt, ob auch sie ihre Darlehenssumme in eine Immobilie stecken würde, was Viviane Fischer verneint habe. Diese Darstellung zeigt zwar, dass Viviane Fischer wusste, dass Fuellmich das Geld in einer Immobilie parkt, und ferner, dass auch Viviane Fischer ihr Darlehen möglicherweise zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses nutzte. Allerdings folgt aus dem Chatverkehr aus Juli 22 zwischen Fuellmich und Viviane Fischer, dass Viviane Fischer davon ausging, dass Fuellmich die 700.000 € als Liquiditätsreserve vorhält. Infolgedessen bat sie um Auszahlung von 50.000 €, woraufhin Fuellmich erklärte, erst müsse der Hausverkauf abgeschlossen werden. Daraufhin fragte Viviane Fischer, warum und wo das Geld sei, woraufhin Fuellmich erklärte, in einer Immobilie. Im weiteren Verlauf des Chatverkehrs habe Viviane Fischer sich geäußert, sie habe einer Verwendung in einer Immobilie nicht zugestimmt und zeigte sich überrascht.

Fuellmich habe nicht eingewandt, dass es so zwischen beiden abgestimmt war, sondern habe ihr einzig sein Vorgehen erklärt. Die Kammer schließt hieraus, dass Viviane Fischer bis zum 7.7.22 darauf vertraute, dass Fuellmich das Geld liquide vorhält. Fuellmich habe gegen seine Vermögensbetreuungspflicht für die Vorgesellschaft verstoßen. Das Treuhandverhältnis wurde nicht offengelegt, sondern verschleiert, wodurch die Vorgesellschaft nicht in die Lage versetzt wurde, dagegen vorzugehen. Die Gestaltung erschwerte eine Rechtsverfolgung, denn die Scheindarlehensverträge haben es ihm ermöglicht, sich auf die in den Darlehensverträgen vereinbarten Fristen zu berufen, anstelle das Geld sofort zurückzuführen. Weiterhin seien diese Verträge aufgrund ihrer Zinsfreiheit nachteilig für die Vorgesellschaft gewesen. Außerdem verstießen sie gegen die Satzung, nach der keiner der Gesellschafter Anspruch auf Zuwendungen hat.

Das Vorgehen lässt sich nicht dadurch rechtfertigen, dass staatliche Maßnahmen erschwert werden sollten. Die Übertragung der Gelder erfolgte ohne Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Verwahrung sicherzustellen und ohne Sicherheiten zu bestellen. Zudem wurden die Rechte zweier Gesellschafter missachtet, gemeint sind Antonia Fischer und Hoffmann.

Oh nein, oh nein, Herr Richter. Die haben doch gar nichts gemacht. Fuellmich war doch das Gesicht des Ausschusses 🙂

Die Darlehensverträge werden als wesentliche Angelegenheit gewertet, über die alle Gesellschafter hätten informiert werden müssen. Dies gilt auch, wäre die Gesellschaft als GbR klassifiziert worden. Eine Missachtung der treuhänderischen Pflicht ist auch dadurch gegeben, dass Fuellmich das Geld auf Privatkonten auszahlen ließ und für private Zwecke nutzte. Dies sei nicht zum Vorteil der Gesellschaft geschehen. Die Erklärung Fuellmichs, eine Sicherung in einer Immobilie sei besser, geht fehl. Gegen rechtswidrige Maßnahmen wäre gerichtlicher Rechtsschutz möglich gewesen. Im Übrigen hätten Gerichte zu entscheiden, was rechtswidrig ist, nicht Viviane Fischer oder Fuellmich.

Die Eintragung einer Sicherungshypothek seitens der Staatsanwaltschaft wäre nicht schwieriger gewesen. Hierzu müsse die Staatsanwaltschaft nach Erwirken eines gerichtlichen Arrestbeschlusses einzig einen Antrag beim Grundbuchamt stellen.

Mit anderen Worten: Gelder vor staatlichem Zugriff dadurch schützen zu wollen, indem man es vom Konto nimmt und in einer Immobile „parkt“, ist reiner Käse und diente nur der Ablenkung.

Die Vorgesellschaft hatte einen schuldrechtlichen Anspruch auf 700.000 €, wofür Fuellmich persönlich haftet. Fuellmich habe das Geld umgeschichtet und mit privatem Vermögen und dem Privatvermögen der Ehefrau vermischt. Fuellmich habe das Geld nicht in der Immobilie geparkt, sondern lediglich Umschichtungen durchgeführt.

Richtig. Er hat das Bankdarlehen zunächst mit einem Darlehen aus den Mandantengeldern der Sammelklage abgelöst und dann wohl einen Teil davon wiederum mit den Darlehen aus dem Corona-Ausschuss ablösen wollen. Allerdings glaubte er wohl bis zuletzt, das nicht tun zu müssen, weil er in der Zwischenzeit Templin die meisten der Sammelklage-Mandanten abgeluchst hatte und nun dachte, er sei sein eigener Darlehensgeber.

Zudem hat Fuellmich einen Großteil des Geldes nicht für die Immobilie ausgegeben. Die Tilgung der Bankdarlehen erfolgte von dem Darlehen aus den Sammelklagen. Fuellmich habe damit Verpflichtungen aus einem Scheidungsfall erfüllt sowie Kredite seiner Mutter abgelöst.

Ach guck an.

Fuellmich verstößt im Weiteren gegen die Treuhandpflicht, indem er nicht mehr beabsichtigte, das Geld an die Ursprungsgesellschaft zurückzuzahlen, sondern an die Folgegesellschaften.

Das habe ich doch die ganze Zeit gesagt. Wie kann man als angeklagter Rechtsanwalt nur so dumm sein, dies auch noch mehrfach im Prozess zu betonen und damit zu begründen, den anderen beiden Gesellschaftern stünde es nicht zu, weil sie nichts dafür getan hätten. 

Eine konkludente Übertragung sei nicht gegeben, denn es hätte hierfür eines Gesellschafterbeschlusses unter Einbeziehung von Antonia Fischer und Hoffmann bedurft. Der strafrechtliche Schaden der Vorgesellschaft wird auf 525.000 € veranschlagt, indem der 25-prozentige Gesellschafteranteil Fuellmichs abgezogen wird. Denn auch Viviane Fischer habe der treuwidrigen Verwendung nicht zugestimmt. Bei der Strafzumessung kommt es darauf an, ob Fuellmich fähig gewesen wäre, die Rückzahlung zu bewerkstelligen.

Hier von geht die Kammer aus: Die Abtretung der Grundschuld von der Warburgbank an Templin ist nach Würdigung der Kammer wirksam. Somit hätte der Kaufpreis, abzüglich der 600.000 € plus Zinsen, ausgereicht, um die Darlehenssumme zurückzuführen. Eine höhere Sicherung durch Templin sei nicht gegeben. Diese Rückzahlungsfähigkeit ist jedoch nur eingeschränkt strafmildernd, da Fuellmich nicht mehr gewillt war, das Geld an die Vorgesellschaft, sondern an die Folgegesellschaft zurückzuzahlen.

In Bezug auf die Erklärung Fuellmichs vom 22. März 24 erklärt der Vorsitzende, über die Ehefrau Fuellmich sei hier nicht zu befinden, da sie lediglich Einziehungsbeteiligte war. Das Instrument der Fußfessel steht in Niedersachsen nicht zur Verfügung. Nach der Zeugenvernehmung von J.K. und Weißenborn wären von Amts wegen keine weiteren Zeugenvernehmungen mehr erforderlich.

Bezogen auf den Vorwurf des Subventionsbetrugs regt die Kammer bei der Staatsanwaltschaft an, diesen fallen zu lassen.

Kurzer Hinweis: Mr. Nimmersatt hatte darüber hinaus auch noch Coronahilfen beantragt und bekommen. Es wurde daher auch wegen Subventionsbetrugs gegen ihn ermittelt.

Der Vorsitzende setzt die Frist für weitere Beweisanträge auf den 14. Mai 24 und teilt weitere mündliche Termine mit: den 17.05., den 10.06., 12.06., 20.06., 10.07. und 12.07.24.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden beantragt der Staatsanwalt, das Strafverfahren wegen Subventionsbetrug vorläufig einzustellen. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss zur Einstellung, da die Strafe nicht ins Gewicht fallen würde und die Einstellung wegen des Ermittlungsaufwandes als opportun erscheint.

Dementsprechend wird die zu erwartende Strafe so hoch ausfallen, dass

Der Vorsitzende erfragt bei der Staatsanwaltschaft den Bundesregisterauszug über Fuellmich. Staatsanwalt J. überreicht ihm einen Auszug vom 2. Mai 24. Hieraus gehen zwei Einträge wegen Beleidigung hervor: eine vom 18. Februar 21 vor dem Amtsgericht Göttingen mit 50 Tagessätzen à 100 € und eine vom 7. Juli 21 mit 15 x 200 €.

So! Fuellmich sollte dies als letzte Warnung und Schuss vor den Bug betrachten bevor ein Urteil in der Sache ergeht. Er sollte nun endlich zu Besinnung kommen und damit beginnen, sich wirksam zu verteidigen, anstatt nur immer alle zu beleidigen und zu behaupten, er sei ein politischer Gefangener.

Misere kündigt einen Antrag zum rechtlichen Hinweis an und trägt diesen vor. Hiernach beantragt er eine Aussetzung der Hauptverhandlung über einen ausreichenden Zeitraum, um den rechtlichen Hinweis der Kammer zu überprüfen, Erklärungen abzugeben und Anträge stellen zu können. Eine erstmalig und unerwartet höchst kurze Fristsetzung sei ein Hinweis darauf, dass ein zügiges Ende angestrebt wird.

Dieser, eigentlich winzig kleine Prozess zieht sich inzwischen schon über 13 Prozesstage hin. Und das nur, weil die Kammer jeden Fehler, jede angreifbare Unfairness vermeiden will. Daher wurde Fuellmich auch so viel Raum eingeräumt, den er mit Beleidigungen und Schwurbeleien gefüllt hat, anstatt sich angemessen zu verteidigen. Es dürfte klar sein, dass dieser Prozess einmal zu einem Ende kommen muss.

Die plötzliche Bekundung der Beendigung der Beweisaufnahme verwundere im Zusammenhang mit einer absurd und abenteuerlich zu bewertenden neuen rechtlichen Konstruktion.

Wie bitte? Siehe oben. Wie viele Zeugen sollen denn noch vernommen werden, um Fuellmich eine Showbühne zu liefern?

Gemeint ist die im Vorfeld durch den Vorsitzenden vorgetragene rechtliche Einschätzung der Kammer. Hinzu komme eine vom Gericht an Würmer gesendete E-Mail vom 24.04.24, in welcher ihr mitgeteilt wurde, dass im Zeitraum vom 20. Mai bis zum 4.06. nicht verhandelt werden könne und stattdessen am 17.05. und 10.06. verhandelt werden müsse.

Ohne eine detaillierte Analyse des Hinweises der Kammer vorwegzunehmen, sei die erfundene Konstruktion einer treuhänderischen Verwahrung eine absurde Einschätzung zur Nichtigkeit der Darlehensverträge, um das gewünschte Ziel einer Verurteilung Fuellmichs als politischen Gegner durch ein politisches Verfahren zu erreichen.

Hat der Christof das jetzt echt gesagt? Das kann ich kaum glauben. Es handelt sich um kein politisches Verfahren. Lediglich Fuellmich nutzt es politisch als Showbühne.

Misere führt weiter aus, er habe sich nicht vorstellen können, mit welch rechtlich unhaltbaren Konstrukten eine solch politisierte Gerichtsverhandlung und kein normaler Strafprozess geführt würde, welcher der Zielsetzung des Dossiers und dessen Akteuren entspräche.

Misere erklärt weiter, die Staatsanwaltschaft habe beim BKA nach der Echtheit des Dossiers gefragt und die lächerliche Antwort erhalten, dass dies nicht wahrscheinlich sei. Vielmehr, so Misere, würde diese Reaktion die Echtheit des Dossiers bestätigen, und er kündigt an, dass die Verteidigung dazu noch vortragen wird.

Ja, alles wird ans Licht kommen!! Aber erst später. Kenne ich irgendwoher.

Bezogen auf eine Tagebuchnummer trägt Misere weiter vor, dass das Dossier keine solche hat; die auf einer Seite angegebene interne Tagebuchnummer sei nicht auf das Dossier bezogen. Misere erklärt weiter, dass er versichert, dass sich seine Quellen unisono über den E-Mailverkehr glaubhaft amüsiert haben.

Er berichtet, dass ein zweiter Staatsanwalt hinzugezogen wurde und dass er selbst, Misere, bedroht wurde, wobei ihm mittlerweile seine Sicherheit zugesichert wurde. Ein Schweizer Sender auf YouTube sei gesperrt worden, nachdem er das Dossier veröffentlicht hat. All das spreche eine deutliche Sprache.

Nein, tut es nicht. Bittels YT-Kanal wurde aus ganz anderen Gründen gesperrt. Jetzt mal ehrlich – als ob Bittel auf YT gesperrt würde, weil er ein erfundenes Dossier veröffentlich hat. Glaubt Miseré eigentlich wirklich, was er da zu Protokoll gibt? Ich fasse es nicht!

An wen genau wendet er sich eigentlich? Dass er damit beim Gericht nicht punkten kann, weiß er zweifellos. Wendet er sich mit diesen Ausführungen also eigentlich gar nicht an das Gericht, sondern vielmehr an den Fuellmich-Fanclub? Der dürfte als einziger an die riesige Verschwörung glauben.

Wessen Interessen vertreten Fuellmichs Verteidiger eigentlich? Fuellmichs ganz offesichtlich nicht. Die seiner vermeintlichen „,Unterstützer“ vielleicht, die Reiner als Cashcow betrachten und denen es nicht genug berichtenswerte Skandale geben kann, von denen sie profitieren? Vielleicht ungewollt?

Wann hat Fuellmich eigentlich das letzte Mal auf seinen Telegram-Kanal geschaut? Ist ihm eigentlich klar, dass dort eine Art Bauchladen für Bodo Schiffmanns „Wunderpillen“ und eine Werbeschleuder, u.a. für Bittels Kanal betrieben wird?

Ist ihm eigentlich bewusst  dass selbst auf SEINEM EIGENEN KANAL jede Information zu seinem Fall nur über einem Umweg über Bittel zu erreichen ist? Was macht Bittel eigentlich, wenn es über Fuellmich nichts mehr zu berichten gibt?

Ich bin erschüttert angesichts dieser Art von Verteidigung. Ich hätte Fuellmich spätestens jetzt nahegelegt, alles in den Ring zu werfen, was sich strafmildernd für ihn auswirken kann. Dazu würde z.B. gehören, dass er seinen Irrtum hinsichtlich der Rollen von Hoffmann und A. Fischer eingesteht und zugibt, dass diese sehr wohl gleichberechtigte Gesellschafter waren und immern noch sind. Es würde dazu gehören, sich für die zahllosen Beleidigungen zu entschuldigen, den bewiesenen Teil der Schuld einzugestehen und Reue zu zeigen. Dazu das Versprechen, alles dafür zu tun, um die Schulden zurück zu zahlen. Das alles würde seine Strafe abmildern.

Misere unterstellt dem Gericht, dass es die Auseinandersetzung mit der rechtswidrigen Belastung des Grundstücks von Fuellmich vermeiden will, da es zu offensichtlich sei, dass hier unter anderem Templin und die Person aus dessen Umfeld über die hier bekannte Strafanzeige sowie die Belastung des Grundstücks involviert sind.

Nein, das Gericht ist genau darauf eingegangen.

Er wirft dem Gericht weiter vor, dass es Viviane Fischer für ihre Aussagen zu danken scheint, indem das Gericht den Vorwurf des kollusiven Zusammenwirkens fallen lässt und dass das Gericht die Aussagen und Beweise von Fuellmich unberücksichtigt ließ, der immer kommuniziert habe, dass es sich um ein zinsloses Darlehen handle, welches durch eine Immobilie gesichert sei.

Das Gericht dankt Viviane Fischer nicht. Es erkennt lediglich an, dass Viviane Fischer

  1. ihre Darlehenssumme zurückgeführt hat und
  2. die beiden anderen Gesellschafter nicht übervorteilen will.

Letzteres wird ihr wahrscheinlich schwerer fallen, als Fuellmich, aber die „ach so schlechte“ Anwältin hat sich im Griff und war in der Lage, sich adäquat und sinnvoll zu verteidigen.

Misere führt weiter aus, dass die Verteidigung selbstverständlich beabsichtigt, der nachträglichen Deklaration als nichtigen Darlehensvertrag zu widersprechen und es als Puzzlestück zu entlarven, welches notwendig ist, um Fuellmich zu verurteilen.

Misere beantragt eine Unterbrechung der Verhandlung bis zum 14. Mai 24. Der Vorsitzende fragt, ob eine Stellungnahme beabsichtigt ist, und kündigt eine Fortführung der Verhandlung für den 7. Mai 24 an.

Ich habe noch nie erlebt, dass die Verteidigung ein Verfahren derart in die Länge zu ziehen versucht, während ihr (unschuldiger) Mandant derweil in Untersuchungshaft sitzt. Ein solches Vorgehen ist nur erklärbar, wenn die Verteidigung nicht von einer entsprechend milden Strafe ausgeht und weiß, dass die Untersuchungshaft später auf die Strafe angerechnet wird.

Anmerkung der Autorin: Ich habe vergessen, die Uhrzeit aufzuschreiben; ich meine, es war kurz vor 12 Uhr. Ende der Anmerkung.

Und tschüss, bis zum nächsten Prozesstag.

Ein Tipp an alle, die sich nicht von dem Gedanken lösen können, es handele sich um einen politischen Schauprozess: Tauscht einfach mal den Namen Fuellmich gegen Meier oder Schulze aus.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here