Die autonome Enklave – Autonomie erlangen

4159

Die autonome Enklave – Autonomie erlangen

Dieser Beitrag ist Teil einer Serie. Teil 1 dieser Serie findest Du hier.

In diesem Beitrag geht es in erster Linie um die Frage, ob es möglich ist, mit einer eigenen kleinen Enklave so etwas, wie echte Autonomie zu erlangen. In Deutschland ist dies nämlich nicht ganz so einfach, wie in vielen anderen Ländern. Echte Autonomie, also Selbstverwaltung, ist hierzulande nicht vorgesehen. Wie man sie dennoch (zumindest zu einem gewichtigen Teil) erlangen kann, beschreibe ich in dem nachfolgenden Artikel.

Was ist Autonomie?

Neben einer gewissen Autarkie, also Unabhängigkeit vom herkömmlichen Markt, ist Autonomie der zweite, wichtige Eckpfeiler, um in einer selbstgeschaffenen Enklave halbwegs die kommenden, stürmischen Zeiten überstehen zu können. Wie wir eine weitgehende Autarkie schaffen, werde ich in einem späteren Beitrag erläutern. Da aber Autarkie ohne Autonomie kaum durchführbar ist, soll es in diesem Artikel zuerst einmal um eben diese Autonomie gehen.

Um es vorweg auf einen Satz zusammen zu fassen: Autarkie fußt zum größten Teil auf Landwirtschaft; Autonomie auf Politik.

Autonomie bedeutet Selbstverwaltung. Und mit „Verwaltung“ ist staatliche Verwaltung gemeint. Wie können wir es schaffen, uns staatlich selber zu verwalten? Um das herauszufinden, müssen wir uns zuerst anschauen, wie die staatliche Verwaltung in Deutschland funktioniert.

Dreigliedriger Verwaltungsapparat

Der Deutsche Verwaltungsapparat ist in drei Teile gegliedert. Ein Teil der staatlichen Verwaltung obliegt dem Bund, ein Teil den Ländern und ein dritter Teil den Kommunen. Dabei herrscht in den meisten Fällen keine Hierarchie, wie man vielleicht denken könnte. Es gibt also Aufgaben, die NUR dem Bund obliegen, es gibt Aufgaben, die NUR den Ländern obliegen und in die der Bund nicht hineinreden kann…und es gibt Aufgaben, die ausschließlich den Kommunen und Gemeinden obliegen. Nur einige wenige dieser Aufgaben sind wirklich hierarchisch strukturiert. Als eines der wenigen Beispiele wären hier die Steuereinnahmen genannt. Diese werden von den Kommunen erhoben, jedoch teilweise im Auftrage der Länder und des Bundes.

Zu den klassischen Verwaltungsaufgaben von Kommunen zählen:

  • das Meldewesen (Bürgerbüro, Ausstellung von Personalausweisen etc.)
  • Bauentwicklungsplanung und Bauaufsicht
  • Öffentliche Ordnung (NICHT Polizei, die ist Ländersache). Ordnungsamt etc.
  • Schulträgerschaften
  • Energieversorgung inklusive Wasser und Abwasser
  • Müllentsorgung
  • Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz
  • Grünanlagen und Friedhöfe
  • soziale Einrichtungen (Bücherei, Jugendzentrum, Sportanlagen etc.)
  • Öffentlicher Personen Nahverkehr
  • medizinische Versorgung (Gesundheitszentren oder Krankenhäuser)
  • Sozial- und Jugendhilfe (das Jugendamt ist ein kommunales Amt)
  • Straßenwesen
  • Steuern (werden sozusagen vom Bund und Land „durchgeschleift“)
  • Armenversorgung (Einrichtung von Tafeln, Unterkünften etc.)

Es gilt der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Die verwaltungstechnischen Aufgaben sind auf das Gebiet und die Einwohner der jeweiligen Gemeinde oder Kommune beschränkt. Die Kommunen und Gemeinden sind in ihren Entscheidungen so lange frei, wie sie sich an gegebene Gesetze und Verordnungen halten.

Wie ist die kommunale Verwaltung strukturiert?

An der Spitze der kommunalen Verwaltung steht der Gemeinde- Kreis- oder Stadtrat mit einem Bürgermeister in geschäftsführender Funktion. Er (der Rat) fungiert als Arbeitgeber für die Verwaltungsangestellten und Verwaltungsbeamten. Er stellte auch die, für die Verwaltung notwendigen Einrichtungen, wie etwa ein Bürgerbüro, zur Verfügung. Die Verwaltungsangestellten sind an den Rat weisungsgebunden.

Der Rat selber ist ein Wahlgremium, das alle fünf Jahre im Rahmen einer Kommunalwahl neu gewählt wird. Er stellt damit gleichzeitig auch die unterste Ebene der (ebenfalls dreigegliederten) Parlamente dar. Der Stadtrat gilt in diesem Zusammenhang als kommunales Parlament.

Ich möchte einmal ein Beispiel für den hohen Grad der Autonomie kommunaler Parlamente geben:
Als einige Ministerpräsidenten im September/Oktober 2020 in den Augen der damaligen Bundeskanzlerin nicht drastisch genug vorgingen, wandte sich Merkel seinerzeit direkt an die Bürgermeister und Oberbürgermeister. Diese erließen dann oftmals eigene Regeln. Auch für umgekehrte Vorgehensweisen gibt es einige Beispiele. In einigen kleinen Gemeinden hoben die zuständigen Bürgermeister sämtliche Landesmaßnahmen auf.

Die Frage danach, wie man Autonomie erlangen kann, ist damit beantwortet. Es ist einfach nur vonnöten, sich in den entsprechenden Gemeinderat wählen zu lassen, und zwar in so großer Zahl, dass man die absolute Mehrheit innehat.

Schallendes Gelächter

Als ich diesen Lösungsvorschlag erstmalig einem Freund erzählte, erntete ich schallendes Gelächter. Er rollte sich förmlich am Boden vor lachen und konnte gar nicht mehr aufhören. „Nur…“, prustete er zwischen zwei Lachflashs, „du willst NUR mal eben einen Stadtrat übernehmen.“

Der Grund dafür: Er kommt, wie ich auch, aus Düsseldorf. Düsseldorf ist eine kreisfreie Stadt mit rund 650.000 Einwohnern, die in 41 Wahlbezirke und 7 Stadtbezirke aufgeteilt ist. Sie hat 82 Ratsmitglieder, 7 Bürgermeister und einen Oberbürgermeister.

Mit anderen Worten:

Es wäre völlig unmöglich, den Düsseldorfer Stadtrat auch nur marginal zu beeinflussen. Ihn zu übernehmen (also die absolute Mehrheit zu erlangen) ist absolut undenkbar.

Aber Düsseldorf ist nicht repräsentativ. Große, kreisfreie Städte machen nur einen recht geringen Teil aller Kommunen Deutschlands aus. Je weiter man sich von solchen Großstädten entfernt, umso kleiner werden die Gemeinden in aller Regel. Sie werden zwar kleiner, doch ihre Autonomie verlieren sie dadurch nicht. Der Bürgermeister einer 2500-Seelen-Gemeinde hat die gleichen Rechte, wie die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln.

Was bei kleinen Gemeinden jedoch ebenfalls kleiner ist, sind die Räte. Sie heißen hier auch Gemeinderäte und nicht Stadträte, aber sie haben die gleichen Aufgaben und auch die gleichen Rechte. Nehmen wir die Gemeinde „P“. Sie zählt 2500 Einwohner. Ihr Gemeinderat besteht aus 15 Personen plus einem Bürgermeister. Von den 2500 Einwohnern haben rund 2000 das Wahlrecht und davon wählen ca. 40%. Mit anderen Worten: Ca. 800 Leute wählen die 15 Personen des Gemeinderates und den Bürgermeister und diese sind dann für die Verwaltung verantwortlich.

Wie üblich, werden die Wählerstimmen auf sämtliche, zur Verfügung stehenden Parteien aufgeteilt.

Und nun denke einmal darüber nach, was man in einer solchen Gemeinde mit nur 500 eigenen Leuten bewirken kann….

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here