Durchgehende Maskenpflicht an Schulen in NRW.
Mit großer Sorge betrachten nicht nur zahlreiche Eltern, sondern auch unzählige Lehrer und Schulleiter die von Landesministerin Yvonne Gebauer (FDP) kürzlich verhängte, komplette und durchgehende Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe. Gerade in den kommenden heißen Sommertagen könnten zahlreiche Schülerinnen und Schüler gesundheitliche Probleme bekommen, wenn sie ihre Masken nicht einmal im Klassenzimmer abnehmen können.
Wir haben uns daher entschlossen, den Schulleiter*innen der Düsseldorfer Schulen unser, inzwischen auf beachtliche Größe angewachsenes Netzwerk der Juristen und Ätzte zur Verfügung zu stellen um mindestens eine von zwei Möglichkeiten zu wählen:
- Die Schulleiter*innen beschließen, von den Forderungen der Landesregierung unabhängig, eigenmächtig Lockerungen der Maskenpflicht. Sollten ihnen dadurch berufliche, straf- oder zivilrechtliche Nachteile entstehen, so stehen ihnen unsere zahlreichen Fachjuristen jederzeit zur Seite, uns zwar kostenlos! Betroffene Schulleiter*innen können sich hierzu an das, an uns angeschlossene Juristennetzwerk klagepaten.eu wenden, sowie auch direkt an uns.
- Die Schulleiter*innen händigen ihren Schüler*innen einen sogenannten Elternbrief aus. Darin enthalten eine Auflistung der Ärztinnen und Ärzte, die ein Attest zur Maskenbefreiung ausstellen, wie dies in allen Gesetzestexten vorgesehen ist. Hierzu können Sie sich entweder direkt an uns oder an die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. wenden.
Für besorgte Eltern steht ein wachsendes Elternnetzwerk zu Verfügung, dem Sie sich anschließen können, denn bekanntlich ist man in einer Gruppe immer stäörker als alleine.