OLG Frankfurt, 02.12.2025
Zuschauer: 37 / Presse: 2
Beginn: 9:55 Uhr / Ende: 16:20 Uhr
Gleich zu Beginn der Verhandlung verkündet Richter Bonk (im Folgenden RB genannt), dass der Haftbefehl für Vitalia B. aufgehoben wurde.
Danach wird an den Chat-Verläufen vom letzten Verhandlungstag weiter fortgeführt.
Birgit M-W (im Folgenden BMW genannt) erklärte, dass damals Prof. Dr. für den Rat vorgeschlagen wurde. Davon war sie nicht begeistert, sondern wollte lieber Dr. Markus K.
Danach folgen zwei Beweisanträge von ihr.
Thema Satellitentelefone
Es wird Bezug genommen auf einen Chat vom 27.02.2022 und eine WhatsApp-Nachricht vom 27.04.2022.
Thomas T. sei Ansprechpartner für die Satellitentelefone gewesen; dies habe sie erst aus der Anklageschrift erfahren. Sie habe gedacht, dass Vitalia B. damit etwas zu tun gehabt habe.
Die Telefone sind im Ausland gekauft worden, da sie zur damaligen Zeit in Deutschland ausverkauft waren. Thomas T. hatte sich alle SIM-Karten zusenden lassen. Sie hat ihr Satellitentelefon behalten, weil sie einen eigenen Vertrag abgeschlossen hatte.
TKÜ-Protokoll zwischen Thomas T. und PR
Es sei damals nur über Visionen geredet worden. Marco v. H. sei der Vermittler gewesen.
Das Eingreifen der Allianz sei immer als Voraussetzung angesehen worden. Es war keine neue Regierung angedacht. Es war eine Vision für einen Übergangsrat, aber es handelte sich dabei nicht um eine Übergangsregierung.
RB bringt einen Chat vom 14.02.2022 in die Hauptverhandlung ein. Es handelte sich um einen WhatsApp-Chat zwischen BMW und Hilde L.
Es ging dabei um die Frage, ob BMW mit dabei sei. Hilde L. bestätigte dies, wich aber auch immer wieder aus und erklärte, dass BMW einen Vortrag über das Thema 1871 halten sollte.
BMW erklärte, dass sie dafür keine Zeit habe, da sie ab dem 1. März als Richterin anfange. Sie könne dies höchstens in schriftlicher Form abfassen.
Es folgten zwischen den beiden Frauen astrologische Bewertungen über Dr. H.
RAin Rüber-Unkelbach erklärte, dass Hilde L. offenbar mehr Informationen als ihre Mandantin hatte. Das Thema 1871 interessierte ihre Mandantin nicht, und astrologische Gespräche zu führen sei nicht verboten.
Seitens der Anwälte Dr. Hamed, Lober und Klemke erfolgen Verwertungswidersprüche.
RA Lober erklärt nach § 257, dass bei diesem Gespräch deutlich geworden sei, dass es keine Gleichnisse gab. Das Gespräch zwischen BMW und Frau L. verlief gegen Bezahlung. Der GBA scheint hier etwas verwechselt zu haben.
RA von Alvensleben (zukünftig RAvA genannt) erklärt nach § 257: In Chat-Nachrichten wiederholt sich immer wieder das Wort „Chef“. PR habe sich nie als Chef bezeichnet.
Fragen des Richters
RB richtet Fragen an BMW:
- Von wem kam der Auftrag, dass sie das System 1871 erklären soll?
- Hat sie noch eine Erinnerung daran, wie es überhaupt zu dem Thema 1871 gekommen ist?
- Hat das Thema 1871 bei irgendeinem der Angeklagten eine Rolle gespielt oder wurde dies angestoßen?
BMW:
Ich hatte den Leistungskurs Geschichte und somit auch das Thema 1871, aber ich kann mich nicht daran erinnern, darüber referiert zu haben. Ich habe mein Wissen lediglich aus der Schulzeit und habe zu diesem Thema juristisch nichts vorbereitet. Ich weiß auch nicht, ob dieses Thema am 11.02.2022 Thema war; für mich sind andere Themen im Vordergrund gestanden.
Ein weiterer Chat zwischen BMW und Hilde L. vom Februar 2022 wird eingebracht.
Es ist eine Unterhaltung zwischen den Frauen darüber, wie viele Juristen kommen würden. Außerdem hatte BMW Probleme mit ihrem Auto. Es gab auch eine Verständnisfrage zum Thema „offener Chat“ und „geheimer Chat“.
Außerdem wurde über eine bevorstehende Planung des Bundestages zum Impfzwang am 17.03.2022 gesprochen. Dazu soll auch ein „blauer Plan“ für diesen Zeitpunkt versendet worden sein. BMW erklärte, dass ihre Partei für eine freie Entscheidung bei Impfungen sei.
Nachfolgend ging es um das Thema Training, nicht vorhandene SIM-Karten und dass jeder eigene Verträge für gekaufte Telefone abschließen sollte.
Die Rechtsanwälte Dr. Hamed, Klemke und Lober gaben Verwertungswidersprüche ab.
Erklärung RA Lober (§ 257)
Im Chat gab es teilweise englische und deutsche Inhalte. Zusätzlich hat er drei weitergeleitete Nachrichten gesehen. Für ihn gibt es hier keinen roten Faden. Dies ist für ihn kein Gespräch zwischen Terroristen.
Er wundert sich, dass zum damaligen Thema Impfzwang-Gesetz heute nicht mehr darüber gesprochen wird. Für ihn ist bewiesen, dass es sich hier nicht um eine Verschwörung gehandelt hat, denn seine Mandantin habe Hilde L. bezahlt. Es ist keine Planung erkennbar, und das Thema „Reichstagssturm“ ist nicht vorhanden.
GBA Maslow erklärte, für sie sei dies ein interessanter Chat. Es sei hier um „blaue Pläne“ gegangen, und man habe sich über Termine unterhalten. Auch das Wort „Training“ sei relevant, denn am 04.04.2022 habe Rüdiger v. P. an einem Schießtraining teilgenommen. Offenbar wussten BMW und Hilde L. davon.
BMW erwidert daraufhin:
Es ging um die Impfpflicht – und nicht um einen Reichstagssturm. Hilde L. war Angestellte des Bundestages. Ich habe blaue Pläne an Hilde L. geschickt, weil sie Mitarbeiterin war.
Von einem Training am 04.04.2022 habe ich nichts gewusst; deshalb habe ich am 03.04.2022 auch festgestellt, dass ich von niemandem mehr etwas gehört habe.
Peter W. hatte sich als Survival-Trainer vorgestellt und kostenloses Krisentraining angeboten. Bei einem Blackout würde die Allianz eingreifen. Mit dem Wort „Training“ war kein Schießtraining gemeint, sondern ein Überlebenstraining. Melanie R. hatte in ihrer Aussage ein Survival-Training benannt.
Ich bin davon überzeugt gewesen, dass Richter unabhängig sind. Richterwahlausschüsse sind parteiisch besetzt, und bei höheren Posten gibt es auch Richter, die Parteimitglieder sind.
Weitere Fragen
RB: Was verstehen Sie unter einem Survival-Training?
BMW: Ein Überlebenstraining, ähnlich wie bei Pfadfindern. Zu einem Schießtraining würde man nicht „Survival-Training“ sagen.
RB fragte nach einem Zusammenhang zwischen einem Survival-Training und einem Blackout.
BMW: Wenn z. B. Stromausfälle sind, dann ist mit Plünderungen zu rechnen. In Krisenzeiten ist man auf dem Land besser aufgehoben oder eben im Wald. In der Stadt gibt es mehr Gewalt.
RB: Welche Konsequenzen haben Sie daraus – zur Vorsorge – getroffen?
BMW: Ich habe mich so verhalten, wie es die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, und habe Vorräte angeschafft. Ich habe an keinem Survival-Training teilgenommen.
RB: Was stellen Sie sich unter einem geheimen Chat vor?
BMW: Ich habe keine große Ahnung von diesen technischen Dingen und bin kein „Handy-Freak“. Deshalb habe ich Hilde L. gefragt, was es mit einem offenen und einem geheimen Chat auf sich hat.
Es folgen 10 Minuten Pause.
RA Dr. Sieg erklärt, das Thema Survival-Training sei auch Thema in der Einlassung von Melanie R. auf Seite 80 gewesen.
Dort heißt es, Peter W. habe ausgeführt, dass es auch einen Stromausfall geben könnte, und in diesem Zusammenhang habe er ein kostenloses Survival-Training für alle angeboten.
RA Lober erklärt nochmals, dass dies alles nichts mit einem Reichstagssturm zu tun habe. Es gibt eine Lichtbildmappe, die dokumentiere, dass seine Mandantin Vorräte in ihrem Haushalt hatte.
Er wies auf einen Artikel im „Kurier“ 2016 hin, mit einem Interview von Peter W. Darin hieß es, dass bei einem Krisenfall nicht einmal die Hälfte überleben könnte. Für eine Krise müsse man sich vorbereiten – mit Vorräten, Wasser, alternativen Stromquellen, Kenntnissen über essbare Pflanzen und darüber, wie man Feuer macht.
Max E. erklärt, dass selbst im Bayerischen Wald dies ein Thema war. Freunde von ihm hatten 2021 ebenfalls dieses Thema und hatten sich an Peter W. gewandt. Außerdem gab die Bundesregierung Warnungen heraus in Bezug auf Plünderungen und Empfehlungen zu Vorräten.
RA Lober fragte nach, ob die amtlichen Hinweise des Amtes für Bevölkerungsschutz nicht gerichtskundig sind.
RB erklärt, dass er davon Kenntnis hat.
Es folgt ein weiterer Chat zwischen BMW und Hilde L. vom 07.03.2022.
Es ging um eine astrologische Bewertung zu einem C. Innerhalb dieses Chats wird auf verschiedene Themen gesprungen.
BMW erklärte Hilde L., 1990 habe sie die deutsche Staatsangehörigkeit in Baden-Württemberg nachweisen müssen, um in diesem Bundesland Beamtin werden zu dürfen.
Kohl und Genscher seien nicht für die deutschen Ostgebiete legitimiert gewesen. Es hätte eines Friedensvertrages bedurft. Auch müssten Staaten nach dem Völkerrecht zustimmen; entsprechend der Haager LVO sei eine Besetzung nach 70 Jahren völkerrechtswidrig.
Im weiteren Chatverlauf geht es um Satellitentelefone, die zu einem Treffen mitgebracht werden sollten.
Die Rechtsanwälte Lober, Dr. Hamed und Klemke stellen Verwertungswidersprüche.
Weitere Erklärungen
RA Lober erklärt nach § 257:
Thema geheimer Chat – meine Mandantin hat keinen Sachverstand dazu. Bei der Hausdurchsuchung ist bei meiner Mandantin ein Buch von Dr. Haug gefunden worden, und sie stand dem kritisch gegenüber. Dies wird im Chat vom 24.04.2022 deutlich.
Er weist auf Art. 115 GG hin, auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag als völkerrechtlichen Vertrag und darauf, dass dies kein Friedensvertrag ist.
RAvA führt aus, dass in der Anklageschrift auf Seite 405 die Satellitentelefone als konspirative Anschaffung gewertet wurden. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass diese Telefone nie genutzt worden sind. Sie sollten lediglich dem Schutz zwischen den Angeklagten dienen.
BMW erklärt: Einige von uns konnten mit einem Satellitentelefon nicht umgehen und wünschten sich eine Einweisung, die jedoch nie stattgefunden hat.
GBA Konert weist darauf hin, dass er einige Nachrichten von BMW als weitergeleitete Nachrichten von PR gewertet hat und nicht von ihr.
Mittagspause bis 13:50 Uhr
RB greift eine Nachricht vom 24.04.2022 auf, bei der es um das Thema „Situationsanalyse“ ging. Er fragt BMW, ob sie diese erstellt oder verfasst hat. BMW kann sich nicht mehr daran erinnern.
RA Lober weist in seiner Erklärung nach § 257 darauf hin, dass alle Nachrichten, die gesehen wurden, die gleiche Uhrzeit und die gleiche Sekundenzahl hatten. Er gibt GBA Konert recht, dass es sich hierbei um weitergeleitete Nachrichten handeln muss.
Es folgt ein weiterer Chat zwischen RvP und seiner Schwester Birgit. Es wurde gefragt, wie es allgemein gehe und wie es PR gehe. Schwester Birgit meint, es sei etwas gegen PR mit schwarzer Magie gemacht worden.
Die Rechtsanwälte Dr. Hamed, Klemke und Lober geben Verwertungswidersprüche ab.
Als Nächstes wird ein Auswertungsvermerk des BKA vom 26.06.2023 eingeführt. Es geht um die Sicherstellung eines Handys am 07.12.2022 bei Andreas M.
Aus diesem Bericht geht hervor, dass es aufgrund des Auswertungsprogramms verfälschte Zeitstempel gibt und keine Zuverlässigkeit gewährleistet werden kann.
Dazu wird Anlage 1 verlesen. Es handelt sich um einen Entwurf für einen Übergangsrat, und die Tagesordnungspunkte für den 11.02.2022 sind aufgelistet.
Die Rechtsanwälte Dr. Hamed, Lober und Klemke geben einen Verwertungswiderspruch ab.
RA Lober erklärt nach § 257, dass in diesem Vermerk die Auswertungsprobleme bezüglich des Zeitstempels deutlich sichtbar werden. Woher dieser Vermerk kommt, wer ihn verfasst hat und auch die Uhrzeit sind unklar.
RAvA erklärt, dies sei der Beweis, dass es keine Einladung von PR gewesen ist; außerdem sei es nur ein Entwurf.
RA Lober möchte vom Senat wissen, ob inzwischen das von Frau W. erstellte Protokoll der Ratssitzung eingetroffen ist.
RB antwortet: Der Senat hat dies noch nicht veranlasst.
RA Dr. Sieg weist darauf hin, dass sein Mandant diesen Entwurf nicht erstellt hat, denn er enthält die Anrede „Durchlaucht“, und er wird sich kaum selbst so ansprechen.
Es folgt ein Chat zwischen Vitalia B. und PR vom 19.02.2022.
Es geht darin um den Kauf von Campingtoiletten, Campinglampen und Vorräten wie haltbarem Brot, Essen und Wasserfiltern für einen Stromausfall. Dazu werden Verkaufslinks eingeblendet.
Es werden drei Seiten eines Word-Dokuments von Ronald G. verlesen.
Es geht um das Thema Finanzamt und Zahlung von Steuern. Es wird behauptet, dass Finanzämter 1913 privat von Rothschild gegründet worden seien, sowie um Einträge aus den Jahren 1949–1990 der UNO, Art. 1, 3, 3 Grundgesetz, 26 Bündnisstaaten des Deutschen Reiches von 1871 und dass seit dem 29.09.1990 alle Behörden der 26 Bundesstaaten privatisiert seien und sich im See- und Handelsrecht befänden.
1990 habe es 40.000 Unternehmen gegeben, und in den Jahren 2009 und 2011 seien noch Städte und Gemeinden dazugekommen; so seien es jetzt 47.000 Unternehmen. Das See- und Handelsrecht sei nur auf hoher See existent. Weder die Weimarer Verfassung noch das StAG hätten jemals Gültigkeit gehabt.
Nach einem Urteil von 1983 (BVerfG) sei die BRD kein Staatsgebiet mehr. Seit dem 17.07.1990 sei der Geltungsbereich des Grundgesetzes gelöscht – das Grundgesetz sei null und nichtig und seither nur eine Verwaltungsvorschrift.
Im Nachgang werden Anhänge zu den Chats aufgerufen. Sie zeigen Fotos mit Links zu Haferbrot, Vollkornbrot, Roggenmischbrot, das zehn Jahre haltbar sei, sowie Truthahn mit Babykarotten.
Es folgen Fotos von Solarleuchten mit Fernbedienung.
Die Rechtsanwälte Dr. Hamed, Klemke und Lober erheben einen Verwertungswiderspruch.
RA Klemke erklärt nach § 257:
PR und Vitalia B. sind der Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz nachgekommen und haben sich Vorräte angeschafft. Offenbar haben sich hier Terroristen mit Campingtoiletten „bewaffnet“.
RAin Dr. Schwaben verliest einen Rat des Katastrophenschutzes für Hygiene in Notsituationen: Man soll sich Campingtoiletten anschaffen, und für einen Stromausfall sollten Akkus und Solargeräte angeschafft werden.
RAvA erklärt zum Schreiben von Ronald G., dass sein Mandant bis heute Steuern bezahlt.
RAin Dr. Schwaben weist darauf hin, dass man sich wegen der Funkgeräte auf die Suche nach einer Kommunikationsmöglichkeit gemacht hat.
BMW teilt mit, dass in Berlin immer wieder bezirksweise Strom ausfällt; dann funktioniert auch das WC nicht mehr. Sie hat auch ein Campingklo und kennt das Schreiben von Ronald G. nicht.
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