Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 18.11.2025

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OLG Frankfurt 18.11.2025
Zuschauer :7 Presse: 3
Beginn: 9:55 Uhr

Richter Bonk (im folgenden RB genannt) beginnt den Verhandlungstag mit einem Senatsbeschluss für die Anträge von Birgit M. – W. (im folgenden BMW genannt) vom 23.9.2025 – mit Senatsbeschluss 28.10.2025 – wurde, die Abweisung bestätigt.

RA Prof. Dr. Nirk stellt einen 36-seitigen Beweisantrag.
Als Vorwort seines Beweisantrages erklärte er, dass die Bundeszentrale Österreich am 14.11.2025 eine Veröffentlichung zu den Inhaftierten der PR Gruppe und deren Denkweise abgegeben habe. Ebenfalls habe die Bundesstelle der Sektenbeauftragung Österreich über das Phänomen von Verschwörungstheorien in der Corona Zeit veröffentlicht. 20-30 % der Bevölkerung seien davon betroffen gewesen. Es habe eine psychologische und psychiatrische Bewertung von sozialpsychologischen Reaktionmustern in dieser Krisenzeit gegeben. Dieses Phänomen möchte er gerne hier erklären.

Er beantragt ein forensisch, psychiatrisches Gutachten einzuholen für Frau B. wegen Vereinsamung in der Corona Zeit als besondere Krisenlage . Dies sehe er als zwingend erforderlich an. Hier spielen Verschwörungstheorien eine zentrale Rolle. Ohne Eingriff einer Allianz oder mehrerer Allianzen habe es keinerlei Planungen gegeben. Es sei ein Pandemie Phänomen gewesen.
So gäbe es in Österreich staatlicherseits, oben genannte Bewertungen über Verschwörungsglauben, als kein Einzelphänomen. Es gebe auch eine Studie der israelischen Universität Jerusalem dazu. Aus diesen Studien gehe hervor, dass die Ideologie nicht bei Einzelnen entstanden sei, sondern im Kollektiv. Die von der GBA neu eingeführte Zeugen Aussage von Herrn SCH. würde dies bestätigen. Die Pandemie Isolation habe die Verschwörungstheorien gefördert. Die Meta Analyse aus Jerusalem greife hier mit Wissenschaftlichen Erklärungen ein. Er sieht diese Erkenntnisse von großer Bedeutung. Die GBA habe hier selbst ein Tor geöffnet, um die Verschwörungstheorien einzubringen. Die psychologischen Fehlwahrnehmungen seien wissenschaftlich erklärbar und keine kriminelle Gesinnung. Vielmehr sei es eine psychologische Dynamik, die dabei entstanden ist. Es handelt sich hier nicht um eine terroristische Vereinigung, es sei zwingend nötig, hier ein psychologisches Gutachten – von allen Angeklagten- einzuholen. Bei seiner Mandantin B. sei es erwiesen, dass bei ihr ein Realitätsverlust vorgelegen und sie sich in diversen Kanälen Verschwörungstheorien gewidmet hatte. Es sei eine mediale Dynamik entstanden.
Die von ihm angeführten, wissenschaftlichen Vorgänge seien zu berücksichtigen. Der § 129 A befinde sich im Willensstrafrecht– das Schuldstrafrecht wurde 1936 aufgegeben. Es wurde ein Gesinnung Strafrecht geschaffen. Dabei ginge es nicht mal mehr um Handlungen. Um in diesem Prozess, die Vorgänge beurteilen zu können, sei ein Gutachten zwingend notwendig. Es lege hier keine Staatsfeindliche Gesinnung vor, sondern Anzeichen psychologischer Besonderheiten. Als Vergleich brachte er das Medizinrecht, indem der Arzt ja auch erst einmal eine Anamnese durchführt, bevor er eine Diagnose stellt. Hier müsse man einem wissenschaftlichen Standard folgen. Ohne eine gutachterliche Beurteilung könne kein Urteil angefertigt werden.
Er sieht hier kein kriminelles Eigeninteresse, sondern einen kollektiven Wahrnehmungsprozess und man müsse die soziale Vereinnahmung bis hin zu einer Massenhysterie und gemeinschaftlichen Reaktionsmuster beurteilen.
Man könne den damaligen Zustand als Ausnahmesituation in einer Parallelwelt bezeichnen.
Bei Prozessbeginn war dies noch nicht erkennbar. Jetzt müsste man prüfen, ob damals eine Gruppenpsychose vorgelegen habe. Dies sei auch im Hinblick auf die Schuldfähigkeit festzustellen.
Vier voneinander unabhängige Universitäten haben eine empirische Forschung betrieben. Genau zu diesem Krisenphänomen und es wurde amtlich belegt, dass es eine kognitive Verzerrung und ein Massenphänomen gegeben habe.

Es gehe in diesem Fall nicht nur um eine richterliche Begutachtung, sondern um eine psychiatrische. Es dürfte kein Gesinnungsurteil gefällt werden ohne eine Untersuchung.

RA Dr. Sieg schließt sich diesem Antrag an und beantragt die Aussetzung der Haftbefehle. Der Senat sitze seit Monaten auf vielen Haftprüfungsanträgen.
Zu dem von RA Prof. Dr. Nirk vorgetragenen Antrag möchte er ergänzend an die Äußerungen von Michael F. in seiner Vernehmung von April 2023 erinnern. Frau Dr. Melanie R. habe allen eine Massenpsychose bescheinigt. Er beantrage dringend die Aussetzung der Haftbefehle.

RA Miksch und von Alvensleben schließen sich ebenfalls dem Antrag an. RA von Alvensleben führt dazu weiter aus, es sei wichtig, dass die persönlichen Besonderheiten aufgeklärt werden, es handelt sich hier nicht um eine terroristische Vereinigung. Was hat die Corona Zeit damals mit den Menschen gemacht? Dieses Massenphänomen habe zu Gedankenkonstrukten geführt. Es sei zu berücksichtigen, dass diese Menschen bis zu ihrer Verhaftung nie aufgefallen waren .
Haben wir hier Terroristen vor uns sitzen? Sollte man sich nicht die Frage stellen, wo sind wir hier rein geraten und vor allen Dingen wie?
RA Weißenborn erklärte, dass psychische Umfeld sei Nährboden auch durch Täuschungen auf nahrhaften Boden gefallen .

Es folgt eine Pause von 20 Minuten.

RA Sattelmaier erklärte, er schließe sich nicht an, weil dieser Antrag für Vitalia B. gelte, aber im Hinblick auf die Beweisaufnahme sehe er ebenfalls, dass hier ein Gutachter zu Rate gezogen werden müsse. Der gestellte Antrag wirft eine Fragestellung auf, ob hier möglicherweise eine Psychose stattgefunden habe, die auch im Hinblick für die persönliche Schuldfähigkeit, geklärt werden müsse
Er sehe hier Aufklärungsbedarf und sehe auch den Prozess jetzt an einem Wendepunkt. Mit den Chat-Verläufen werde man nicht sehr weit kommen. Ob die Angeklagten in einer Parallelwelt gelebt haben, werde man mit Verlesen von Chatprotokollen hier nicht angemessen bewerten können. Er möchte anregen, hier endlich eine Sachaufklärung zu betreiben. In dem Verfahren in Stuttgart gebe es einen Gutachter. Der Senat habe vor Beginn der Verhandlungen gefragt, ob ein Gutachter gewünscht sei. Im Rahmen der Hauptverhandlung hätten sich Tatsachen ergeben, die einen Gutachter nötig machen.

GBA Frau Maslow trat dem Antrag entgegen und sah es nicht als notwendig an ein Gutachten einzuholen. Das Gericht habe genügend Sachverstand. Es geht hier auch nicht um das Gesinnung Strafrecht, denn es gehe nicht um Gesinnung, sondern um Taten einer terroristischen Vereinigung. Den Anträgen die Haftbefehle aufzuheben, trete sie entgegen.

RA Sattelmaier fragte Frau Maslow, wieso sie meine, dass hier keine Erkrankung vorliege? Und wieso es keine Anhaltspunkte für ein Gutachten gebe?
Er vermute, dass sie bisher noch nicht so viele Verfahren dieser Art hatte. Man rede hier von Psychosen. Man könne es sich nicht so einfach machen, dies einfach pauschal hinweg zu wischen.
Auch weitere Zeugen könnten noch etwas hervorbringen, die zum Zustand dieser Menschen etwas sagen könnten. Dieser Prozess käme nur nicht vorwärts, denn die Chats bringen einen nicht weiter.

RA von Alvensleben sagte zu Frau Maslow, der Senat in Stuttgart, lässt sich von einem Gutachter beraten, der dauerhaft dem Geschehen bewohnt.

RB erklärte, er möchte das jetzt hier abkürzen, der Senat habe es im Blick, ob ein Gutachten nötig sei, oder nicht.

BMW kündigte zwei Beweisanträge an. GBA Frau Maslow entgegnet darauf hin, sie könne die Anträge auch einfach schriftlich einreichen.

RA Dalla Finni entgegnete Frau Maslow, dass er den Antrag von Prof. Dr. Nirk für wichtig halte und zu berücksichtigen.

Mittagspause von 12:10 Uhr bis 13:20 Uhr

Nach der Mittagspause beginnt Max E. mit seiner Einlassung. Er gibt eine Erklärung zu einem Telefonat mit Marco v.H. ab. Es sei immer um die Rolle des Eingreifens der Allianz gegangen.
Seine Planungen seien immer für seine Operation „ Morgenröte“ in Basel gegangen und nicht etwa für einen Reichstag Sturm.
Es habe am 30.8.2022 ein Treffen mit W., P., V. H., H. gegeben und danach habe er die Männer nicht mehr gesehen.
Er sei nie bei den Ratssitzungen dabei gewesen. Es sei für ihn vollkommen unlogisch, dass man ihn angeblich als Stabschef vorgesehen habe.
Es fehle im Moment noch der Abgleich mit seinen E-Mails für eine endgültige Beurteilung. Seiner Meinung nach gehören alle Informationen parallel auch in die anderen Verfahren vorgetragen. Der GBA sei als einziges Organ bei allen drei Gerichten dabei. Er möchte beantragen, Zeugen zuhören und nicht nur Chats zu verlesen. Sie alle seien in einem fortgeschrittenen Lebensalter, und er bittet um Beschleunigung.
RB stellte einige Fragen zu Vorgängen und Personen in der Schweiz .
Er möchte auch wissen, was sich hinter den Begriffen einer großen und kleinen Lösung verberge
Max E. erklärt die Hauptarbeit hätte bei der Allianz gelegen.
Wie bereits bekannt seien, H. und PR Geldgeber gewesen für den Bereich der Aufdeckung von Pädophilie.

RB möchte wissen, ob er auch Angehörige der Bundeswehr angesprochen habe? Max E. erklärte, er habe 3 Reservisten für geeignet gehalten. Höherrangige Personen seien nicht dabei gewesen. Dies muss in etwa im Jahre 2021/2022 gewesen sein.
Bei diesen Vorhaben habe er mit Rüdiger v.P. und Marco v.H gesprochen .
Johanna F. wusste nur bedingt von den Aktivitäten., auch Peter W. wusste kaum etwas. Im August 2022 habe er Karl Hilz in München getroffen und von ihm habe er über einige Fälle etwas erfahren.
Rüdiger v.P. war für die Unterstützung des Stabes zuständig. Marco v.H. habe versichert, dass die Allianz eingreifen werde.

RB möchte wissen, welche Funktion, Herr SCH. hatte?
Maxi E. antwortete, er sei für die Vermittlung zwischen der Allianz und ihm – für übergeordnete Funktionen zuständig gewesen.
Der Zeuge, L. hatte hier einmal gesagt, dass die Erstürmung des Reichstages mit 20 bis 30 Leuten möglich gewesen wäre. Dies sei völlig unsinnig und überhaupt nicht planbar. Er halte Peter W. für unfähig, einen Reichstagssturm zu organisieren, denn er habe bereits die Arbeit in Ahrweiler nicht geschafft. Außerdem sei dies unmöglich, der Reichstag habe circa 13.000 m², mehrere Stockwerke, viele Gänge, wie sollen 30 Personen das einnehmen können? Kein normaler Militärangehöriger würde sich das vorstellen können. Wenn von SAP Vorhaben geredet wurde, so seien damit seine Tätigkeiten in Basel gemeint gewesen.
Alleine für den äußeren Kreis Dorneck hätte man 50-100 Mann benötigt. Außerdem hätte es eine Kooperation mit Schweizer Behörden geben sollen. Er habe dazu diverse Behörden angeschrieben.

Einige Fragen von RB werden von RA Dalla Finni gestoppt, weil er einiges bereits beantwortet habe und es eigentlich nur um die Frage wegen einer Audiodatei ging.
Die Brüder R. seien Personenschützer gewesen und hatten bei der Observation in der Pädo Angelegenheit mitgearbeitet.
Einige Fragen von RB könne er erst weiter beantworten, wenn er weiter bei der Durchsicht seiner 15.000 E-Mails sei. Er habe aber bemerkt, dass viele E-Mails fehlen würden, dies sei an der Nummerierung erkennbar.
RB fragte, dass in der Audiodatei von einem Stab als große Lösung bei Kassel die Rede war- was es damit auf sich hatte?
Max E. erklärt daraufhin, er habe nie Erkundungen von Kasernen durchgeführt, dies habe er erst aus der Akte entnommen. Er sei in keiner Planung drin gewesen, denn dies sei Sache der Allianz gewesen. Die Allianz sei für weiterführende Planungen zuständig gewesen und Marco v.H . hatte alle Fäden in der Hand. Es sei für ihn nicht glaubwürdig gewesen, dass er mit zum Stab dazu geholt werden sollte. Er habe nur eine untergeordnete Rolle gehabt. Ich habe ein so genanntes Scheunentreffen gegeben, die meisten Leute habe er davon überhaupt gar nicht gekannt. Aus der Akte habe er erfahren, dass dieses Treffen für ihn initiiert worden war, um ihn zu aktivieren. Bei diesem Scheunentreffen haben Rüdiger v.P. und Michael F. Vorträge gehalten.
Er könne sich auch nicht daran erinnern, ob es Gespräche über Heimatschutz Kompanien gegeben habe. 286 Heimatschutz Kompanie habe es gar nicht gegeben, dies sei auch unlogisch, es haben nur ganz wenige bestanden.

Ende: 16.03Uhr

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