Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 05.02.2025 – Teil 2

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Der Zeuge beschreibt Hans-Joachim als sehr gebildet, jedoch habe dieser sich radikalisiert und sich herablassend über seine Mitmenschen geäußert. Hans-Joachim war der aktive Teil in den Gesprächen, er habe sich dann im Anschluss täglich Notizen gemacht.

Auf die Frage von RIB ob der Zeuge Kontakt zu Ermittlungsbehörden oder anderen Behörden hatte, beantwortet dieser, dass er in der Mittagspause von einem Justizbeamten angesprochen wurde, dass der Verfassungsschutz zu ihm Kontakt aufnehmen möchte.

RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) grätscht ein und bittet darum, dass nachgefragt wird, ob die übergebene Visitenkarte noch da ist und ob der Justizbeamte im Raum ist etc. es sei Eile geboten!

RIB sagt, dass sie ihm vertrauen soll und ihn nicht unterbrechen soll.

Daraufhin beantragt RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) um 14.10Uhr eine 10 minütige Unterbrechung.

Es geht um 14.20Uhr mit der Befragung des Zeugen Michelle R. durch RIB weiter… es werden nochmals die Vorstrafen des Zeugen erörtert und dass die eingestellten Verfahren nach seiner Entlassung wieder aufgenommen wurden.

Der Zeuge berichtet, dass er bei seinen Notizen Datum, Uhrzeit und manchmal wörtliche Zitate, handschriftlich notiert habe. Ab Mitte Februar bis Mitte Mai, als Hans-Joachim H. dann verlegt wurde. Es seien so 50-70 Zettel. Hans-Joachim hatte ihm auch Verteidigungsstrategien übergeben und 200 Seiten die er veröffentlichen sollte. Die handschriftlichen Aufzeichnungen des Zeugen hat er noch im Original, sie wurden lediglich kopiert… die Unterlagen die ihm Hans-Joachim übergeben hatte sind im Original bei der Polizei. Hans-Joachim hatte ihm auch Pressequerschnitte, sowie jeweils einen Brief an seine Tante und seine Mutter übergeben, die der Zeuge diesen persönlich übergeben sollte (die liegen nun bei der Polizei). Auch einen Brief an einen Geschäftsfreund aus Essen, den der Zeuge abschicken hätte sollen. Es war auch das Grundkonzept der Verteidigung, inklusive eines Zeitstrahls in den Papieren, die Hans-Joachim dem Zeugen übergeben hatte.

Als RIB nochmals nach dem Kontakt bezüglich des Verfassungsschutzes fragt, antwortet der Zeuge, dass sein Anwalt dem Justizbeamten seine Visitenkarte übergeben habe.

Um 15.45Uhr wird die Verhandlung bis 15.53Uhr unterbrochen.

Danach möchte RIB wissen, für wen die Dokumente bestimmt waren, die Hans-Joachim ihm übergeben hatte… sie waren für den Zeugen bestimmt, außer die Beiden Briefe, die waren für Mutter und Tante… oder Tante und Schwester. Er beschreibt sich als Sparringpartner von Hans-Joachim für Training… Fragen.

RAin Hamed (für Hans-Joachim) möchte dass die übergebene Visitenkarte sichergestellt wird, hilfsweise sogar Beschlagnahmt. Im Nachgang gab es einen diametralen Widerspruch… keine Visitenkarte.

RIB gibt zu Protokoll, dass der Schriftsatz per BEA zeitnah zugeht.

RA Lober (für Birgit M.-W.) schließt sich an und möchte ergänzend den Namen des Justizbematen der hier rumsteht, da der Zeuge ja notorisch lügt.
RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) möchte ebenfalls wissen, welcher Justizbeamte involviert ist?
RA von Alvensleben (für PR) schließt sich ebenfalls an und bemerkt, dass er zuerst eine Visitenkarte bekommen hat und nun habe sein Anwalt dem Justizbeamten eine gegeben?
RA Klemke (für Michael F.) schließt sich ebenfalls dem Antrag an.
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) erklärt, dass der Zeugenbeistand ihm in der ersten Pause berichtet habe, dass ihm eine Visitenkarte übergeben wurde.
Die Verteidigung Max E., Peter W. und Vitalia B. schließen sich dem Antrag ebenfalls an.

Um 15.10Uhr gibt es eine Pause… um 15.15Uhr geht es weiter

RA Da la Fini (für Max E.) möchte festhalten, dass zuerst eine Visitenkarte erhalten wurde und später gesagt wurde, dass der Anwalt eine übergeben habe. Dies macht keinen Sinn, nur die erste Aussage kann richtig sein.
RA Weisenborn (für Hans-Joachim H.) sagt „wir haben keine Wahrnehmungsstörung“!
RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) bemerkt, dass sie sofort moniert hatte… jetzt ist es passiert… jetzt hat die Visitenkarte auf einmal nicht nur die Richtung gewechselt. „Senat, bitte rekapitulieren sie, dass der Zeugenbeistand in der Pause zu RA Olivo die erste Version bestätigt hat“
RA von Alvensleben (für PR) teilt mit, dass er sich sicher ist, dass der Zeuge gelogen hat und es nun an der Zeit wäre, dass Herr Engelstätter den Stift zückt.
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) betont nochmals, dass die 2. Variante überhaupt keinen Sinn macht.
RA Sattelmaier (für Michael F.) schließt sich dem Antrag an und weißt daraufhin, dass auch die Zuschauer und die Presse es sicherlich gehört haben.
RA Lober (für Birgit M.-W.) berichtet, dass um 14.09Uhr die erste Aussage getroffen wurde… er habe mitgeschrieben.
RA da la Fini (für Max E.) erklärt nochmals, dass der Zeuge vor der Pause die Visitenkarte erhalten hat und nach der Pause habe sein RA eine Visitenkarte übergeben.

RIB fragt ob sich jemand dem Antrag nicht anschließt? (Keine Meldung) es wird zu Protokoll gegeben, dass sich alle Verteidiger angeschlossen haben.

RA Klemke (für Michael F.) bemerkt nochmals den Klärungsbedarf

Der Zeuge wird wieder hereingeführt… als erstes wird er befragt ob er seinen Rechtsbeistand von seiner Schweigepflicht entbindet bzgl. der Fragen zu den Umständen wie es zur Kontaktaufnahme vom zeugen zur Polizei kam. „JA“

RIB möchte nochmals vom Zeugen genau wissen wie die Kontaktaufnahme der Justiz in Bezug auf den Staatsschutz am heutigen Tag abgelaufen ist?

Der Justizbeamte sei ein Vermittler und wollte wissen ob der Staatsschutz nach dem heutigen Tag mit ihm sprechen könne. Sein Anwalt habe dem Justizbeamten dann eine Visitenkarte gegeben.

RIB erklärt dem Zeugen, dass er deshalb nochmals nachgefragt habe, weil ein nicht unerheblicher Teil der Anwesenden etwas anderes gehört habe. Danach wird der Zeuge nochmals aus dem Saal geführt.

RA Lober (für Birgit M.-W.) kommentiert, dass der Zeuge entweder völlig gleichgültige Aussagen trifft oder die Glaubwürdigkeit insgesamt fragwürdig ist. Der Zeuge macht Notizen und führt sogar Protokoll und sitzt dort wo die volle Beschallung trifft… Nonchalance… „er hat es anders gesagt“… der Zeuge hatte ein Betrugsverfahren! Aus diesem Grund ist die Aussage protokollierungswürdig!

RIB lehnt den Antrag auf wörtliche Protokollierung ab

RA Lober (für Birgit M.-W.) beantragt einen Senatsbeschluss.
RAin Hamed (für Hans-Joachim H.) erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage „mögliche Straftat“
RA Dr. Sieg (für PR) bemerkt, dass dies während des Verfahrens ergangen ist.
RA Lang (für Rüdiger v.P.) bemerkt, dass wir nicht beim Amtsgericht sind… „ich kann nicht glauben, dass alle Senatsmitglieder das nicht wahrgenommen haben?“
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) schließt sich inklusive Ergänzung an.
RA Da la Fini (für Max E. stellt fest, dass sich der Zeuge nicht korrigiert hat, sondern behauptet hat, er habe es so gesagt.
RA Sattelmaier (für Michael F.) Möchte dass die Frage protokolliert wird, denn es ginge um die Glaubwürdigkeit des Zeugen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle am Richtertisch und gegenüber nichts gehört haben?“
RA Tschammer (für PR) möchte wissen, weshalb nicht der Justizbeamte gefragt wird?

RIB verkündet, dass die Ablehnung der Protokollierung bestehen bleibt.

RA Da la Fini (für Max E. benatragt einen Senatsbeschluss… Anschluss Verteidigung Hans-Joachim H., Birgit M.-W., Rüdiger v.P. und PR

RIB verkündet den Senatsbeschluss über die Ablehnung der Protokollierung.

Der Zeuge wird nochmals kurz in den Gerichtssaal geführt um für den heutigen Sitzungstag entlassen zu werden, jedoch mit der Frage ob er am kommenden Dienstag nochmals um 10Uhr zur Verfügung stehen kann? „JA“

Die Sitzung wird nochmals für 5 Minuten unterbrochen und um 15.20Uhr fortgesetzt

RIB verkündet Inhalte eines Vermerkes über die Anhörung des Freibeweises nach Angabe des Justizbeamten wurde lediglich eine Visitenkarte des Zeugenbeistandes an den Justizbeamten zur Weitergabe an den Staatsschutz übergeben.

RA Lober (für Birgit M.-W.) möchte wissen, weshalb die Verteidigung nicht zur Zeugenvernahme hinzugezogen wurde?

RIB wird zurückgestellt

RA Lober (für Birgit M.W.) will wissen ob sich RIB erst eine Begründung zurecht legen muss?

RIB erklärt, dass der Zeuge für heute entlassen sei. Daraufhin teilt der Zeugenbeistand mit, dass eine Wachtmeisterin sie aufgefordert hat, dass sie sich während der Pausen im Zellenraum aufhalten sollen und nicht im Vorraum des Zuschauerraums. Er möchte wissen ob RIB der Chef ist? RIB teilt mit, dass er nicht der Chef sei und dies nicht auf seine Veranlassung passiert sei, jedoch er würde es klären.

RIB erteilt den Hinweis auf Kommissar W. für kommenden Dienstag, da dieser den Vermerk erstellt hat.

RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) möchte wissen ob darüber nachgedacht wurde die weiteren Akten des Zeugen herbei zu ziehen?
RA Sattelmaier (für Michael F.) konkretisiert es, es geht um den Registerauszug des Zeugen!
RAin Hamed (für Hans-Joachim H.) ergänzt, dass sie in ihrem Antrag 2 Verfahren benannt habe, jedoch gibt es 3 Verfahren, dieses schließt sie hiermit an!

Um 16.30Uhr wird dieser Sitzungstag beendet.

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