Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 04.02.2025 – Teil 2

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RA Lober (für Birgit M.-W.) beweist erneut, dass er sehr aufmerksam die Aussagegenehmigungen begutachtet und möchte wissen, ob der Zeuge weiß, welcher Unterschied zwischen allen bisherigen und der seinen ist?
ZMZ: mein Name (der war gut… war spontan auch mein Gedanke 😉)
Dies war es jedoch nicht, es war der Hinweis VS (vertrauliche Verschlusssache) ZMZ kann es nicht erklären, er denkt es ist im Autotext hinterlegt.
RA Lober (für Birgit M.-W.) sind noch weitere Dinge etwas unverständlich z.B. weshalb er der Schriftführer als Zeuge geladen wurde und nicht sein Kollege, welcher bei der Vernehmung den Hut auf hatte? Auch weshalb über Reisen in die Schweiz, nach Polen und ins Ahrtal berichtet wurde, jedoch nicht über Straftaten?
ZMZ: Die Auswahl der Zeugen obliegt dem Gericht… ich habe berichtet
RA Lober (für Birgit M.-W.) bringt noch weitere Namen ins Spiel z.B. Reichsfreiherr von Pallandt oder Frank Herbert Michael Büntert auch fragt er nach der Nullhypothese jedoch der Zeuge kann nichts zu den Namen sagen und versteht die Frage zur Nullhypothese nicht.
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) möchte wissen, wie sein Mandant bezüglich der 150.000€ ins Spiel kam?
ZMZ: die 150.000€ wurden an ihn übergeben… man wollte das Geld nicht an Max E. übergeben wegen dem Alkohol.
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) macht einen Vorhalt… danach räumt der Zeuge ein, dass wohl Johanna den Rüdiger diesbezüglich ins Spiel brachte, sie es jedoch selbst nur anhand von Chatnachrichten eruieren konnte.
RA Lang (für Rüdiger V.P.) möchte etwas genauer die Reise nach Polen und das dortige Seminar erörtert haben. Der Weg dorthin ging über Landau und das Ahrtal und die Rückreise verlief im selben Ablauf nur Rückwärts.
RA Lang (für Rüdiger v.P.) macht einen Vorhalt in dem Johanna berichtet, dass ihre Therapeutin gesagt hatte, dass sie nur im Notstrom-Modus funktionierte… ZMZ bestätigt dies aus seiner Erinnerung.
RA Lang geht noch auf Chatnachrichten zwischen Max E. und Rüdiger v.P. ein bezüglich eines Treffens in Münstertal bei dem die Anschrift übermittelt wurde. Somit sei doch zu vermuten, dass es sich um das erste Treffen handeln könnte, denn ansonsten wäre dies nicht erforderlich gewesen. ZMZ versucht sich zu erinnern und kann lediglich mitteilen, dass es 2 Treffen gegeben haben muss.
Um 15Uhr wird eine 10 Minütige Pause verkündet… um 15.18Uhr geht es dann weiter
RA Nirk (für Vitalia B.) interessiert sich dafür ob und welche Frage von der GBA während des Verhörs gestellt wurden? Jedoch dies kann ihm der Zeuge nicht beantworten, da er hauptsächlich „das protokolliert“ hat, was Johanna gesagt hat und falls es zu schnell war, hat er um eine Schreibpause gebeten. Am Ende des Tages wurde das Protokoll von der GBA und seinem Kollegen G. durchgelesen, dann ausgedruckt und im Anschluss daran von Johanna und ihrer RAin durchgelesen und unterschrieben.
RA Nirk (für Vitalia B.) möchte wissen ob seine Mandatin jemals namentlich genannt wurde? Nein.
RA Dr. Sieg (für PR) möchte vom Zeugen wissen ob die Belehrung vorgelesen wurde und welche Straftaten Johanna zur Last gelegt werden? ZMZ meint, es wäre der Tatvorwurf gewesen, jedoch mit welchen Worten wüsste er nicht.
RA Dr. Sieg fragt, ob über Mord und Totschlag gesprochen wurde? ZMZ kann sich nicht daran erinnern, dass nach solchen Worten gefragt wurde oder dass Johanna solche Worte benutzt hätte.
RA von Alvensleben (für PR) erkundigt sich ob das wesentliche protokolliert wurde?
ZMZ ist der Auffassung „ja“ jedoch nicht Wort wörtlich.
Birgit M.-W. nutzt im Anschluss daran auch ihr Fragerecht und fragt nach ob der Zeuge ebenfalls Fragen gestellt hat und ob er zuvor schon andere Vernehmungen durchgeführt hat… 2x Ja
Birgit M.-W. möchte wissen ob ihm aufgefallen ist, dass Johanna kein einziges Bild von anderen Beschuldigten vorgelegt wurde? Ist das Üblich?
ZMZ: Nein… gab keine Veranlassung
BMW: Kam es ihnen nicht seltsam vor, dass Johanna nicht zumindest die bisher inhaftierten vorgelegt wurden? Kennverhältnis?
ZMZ: Es wurden keine Bilder vorgelegt
BMW: Wusste Johanna etwas über das Kennverhältnis Rüdiger v.P. und Marco v.H. und deren Kennverhältnis? Auch in Zusammenhang mit dem Geld?
ZMZ: Ich glaube dass Marco bei Johanna war und sie dann von Rüdiger erzählte und Marco dann gesagt habe aber nicht der Rüdiger v.P.? Somit war das Kennverhältnis gegeben.
BMW: Streit zwischen Marco und Mirka. Wie hat Johanna das wahrgenommen und bewertet?
ZMZ: Marco sei der Urvater und Mirka die Urmutter… es kam ihr wie ein Beziehungsstreit vor

BMW macht einen Vorhalt: Johanna sagte dass sie zur Seite sei… sehr aggressiv… Sie hätten eine gemeinsame Aufgabe, sie als Urmutter… vielleicht hatte sie auch getrunken? Sie sind dann aufeinander losgegangen.
ZMZ: ja… kann ich mich daran erinnern.
BMW: Urvater – Urmutter? Haben Beide diese Sicht geteilt?
ZMZ: wie ich mich erinnern kann, klang es vorwurfsvoll. Mirka sagte er sei der Urvater und sie die Urmutter.
Danach wird der Zeuge gegen 15.42Uhr entlassen.
RIB kündigt den Zeugen Michelle R. auf morgen 10Uhr an.
RA Nirk (für Vitalia B.) verliest einen Antrag in dem er um die Rücknahme des Beweisantrages vom 15.11.2024 der Kollegin Weis bittet. Dieser sei ohne Billigen seiner Mandantin eingereicht worden. Dies sei eine wiederholte Pflichtenverletzung der Pflichtverteidigerin und ein eigenmächtiges Handeln. Ebenfalls bittet er um die Rücknahme des Beweisantrages der Kollegin Dr. Schwaben vom 14.1.2025. Dies sei ein fehlerhafter Aktionismus, wiederholte Fehlerhaftigkeit. Es fallen noch die Worte „reine Fleißaufgabe“… passives Fehlverhalten… Verantwortungslosigkeit
RA von Alvensleben verkündet, dass es eine Unverschämtheit ist, zu behaupten was sein Mandant denkt und dann ein Verhältnis zu einem Arzt konstruiert wird. Er ist der Auffassung, dass beim Kampf auf der Verteidigerbank sein Mandant außen vor gelassen werden sollte.
Dann spricht er das frühe Verbringen, bereits um 6Uhr, seines Mandanten an und meint, er hätte gerne einen wachen Mandanten.
RIB bitte darum, dies außerhalb der Hauptverhandlung zu klären.
RIB teilt mit, dass er 18 Seiten mit Verfahrenslisten, Objektskizzen, Lichtbildern etc. beabsichtigt im Selbstleseverfahren des morgigen Verfahrens anzuordnen.
RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) regt an, dies auf nächste anzuordnen, da es doch recht umfangreich sei.
RAin Dr. Hamed (für Hans-Joachim H.) widerspricht der Vernehmung des Zeugen Michelle R. es widerspreche dem Selbstbelastungsgrundsatz. Ihr Mandant habe auf Anraten seiner Anwälte bisher keine Angaben gemacht. Sie sei der Auffassung, dass der Zeuge ein Polizeispitzel sei und auf ihren Mandanten angesetzt wurde. Auf den Beschuldigten wurde diese Person angesetzt um diesem Angaben zu entlocken. Es gibt die freie Entscheidung auszusagen oder zu schweigen. Dies sei eine Verletzung durch vom Staat angesetzten Spitzel. Der Zeuge habe sich durch seine Aussage einen Vorteil erhofft. Er hat unseren Mandanten sogar zu schriftlichen Aufzeichnungen aufgefordert, somit gezielt eingesetzt! Zeuge Michelle R. hat auch immer wieder nachgefragt, über mehrere Monate und gezielt nachgebort. Somit ist dies rechtswidrig und ein Verstoß gegen Artikel 6.
Es ist davon auszugehen dass er ein eingebrachter Spitzel ist, da er taggenaue Angaben mit Uhrzeit gemacht hat. Diese professionalisierung spricht für einen staatlichen Auftrag. Außerdem hätte er zu 2 anderen JVAs verlegt werden können, die wesentlich näher gewesen wären.
RA Weisenborn ergänzt um ein weiteres Verwertungsverbot… Kernstück der Verteidigung… zeitliche Abläufe… Konzept… dies könne kein Gegenstand der Beweisaufnahme sein.
RA Böhme schließt sich dem Antrag an und weißt darauf hin, dass einige Passagen die zur Akte gegeben wurden nicht lesbar seien, und rügt dies mit Aktenunvollständigkeit.
RAe Da la Fini und Miksch schließen sich dem Antrag an. RA Klemke schließt sich teilweise an. Er hätte gerne zuerst geklärt ob der Zeuge Michelle R. gezielt eingesetzt wurde. Die einzigen Anhaltspunkte seien, dass es moralisch auf tiefster Stufe sei, da er voller Stolz berichtete, dass er Hans-Joachim mehrfach getäuscht hat und Hans-Joachim weiter geködert hat. Er hätte gerne eine Auskunft der JVA Lingen weshalb die Verlegung nach Bremervörde? Darüber muss es Unterlagen geben… und erst danach kann man den Zeugen befragen ob er den Angeklagten ausgespielt hat oder ob er ein Knastspitzel ist?
RIB bemerkt, dass die Unschuldsvermutung auch für Zeugen gilt
Die RAe Rueber-Unkelbach, von Alvensleben, Weis schließen sich an. RA Dr. Sieg stellt fest, dass die Gefahr besteht, dass der Zeuge hier falsche Aussagen macht.

RA Olivo schließt sich auch an mit dem Hinweis, dass es mit Verteidiger Unterlagen bereits schwer genug sei durch den Leserichter. Wenn nun auch noch Schrftstücke aus der Zelle weggenommen werden?!
BGA Engelstätter teilt mit, dass 1. Bereits ausgeführt wurde dass der Zeuge kein Polizeispitzel sei und die Kontaktaufnahme im Nachhinein durch seinen RA Menke erfolgte und 2. Wer trägt das Risiko, dass der Mandant Unterlagen weitergibt? Wir treten dem Antrag entgegen! Man könne den Vermerk lesen… als Anregung für Morgen!
Nun darf RA Lober (für Birgit M.-W.) einen 3 Seitigen Antrag verlesen. Es geht um die wiederholte Beanstandung, der vielfältigen Informationen die an die Presse durchgestochen sind. Es geht um die uneingeschränkte Akteneinsicht von Herrn B. des Bundesnachrichtendienstes. Er fragt sich ob eine Extrawurst gebraten werden soll? Da weder April-April, noch Klimbim noch würde man ihn zum Blauen Bock einladen. Er weißt auf den Entpflichtungsantrag hin… Antrag auf den richtigen Zeitpunkt… man solle auf einen Wink warten… man solle auf den Grund gehen… welch überraschende Erkenntnis… Signal, kein Wink!

Um 16.38Uhr wird dieser Verhandlungstag beendet, danach teilt RIB mit, dass es nicht beabsichtigt ist, den Zeugen Michelle R. abzuladen.

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