Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 14.01.2025

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OLG Frankfurt 14.01.2025

42. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet pünktlich mit 4 Pressevertretern (darunter NIUS), 10 Studenten und 12 Zuschauern.

Der Vorsitzende Richter Bonk (RiB) wünscht den Anwesenden vor allem Gesundheit!
Im Zeugenstand sitzt wieder KHK Lasse K. (ZK) vom BKA. Es geht immer noch um die Vernehmung von Michael F. (MF). Der Zeuge soll aus seiner Erinnerung von der Vernehmung berichten. Wenn die Erinnerung stockt, macht RiB einen „Vorhalt“, d.h. er liest aus dem Vernehmungsprotokoll vor und ZK kann sich dann wieder erinnern oder eben nicht. (Anm.: Ich fasse die Fragen von RiB zur Vernehmung und die Aussagen von MF, die sich dann aus dem Vorhalt ergeben, hier zusammen):
Prinz R. nahm in Bad Lobenstein die Rolle des Gastgebers ein, eine „Systemänderung“ sollte durch die Allianz erfolgen. Es gab Gespräche im Sinne eines Gedankenaustauschs, eine Tagesordnung gab es nicht.
RiB interessiert sich für die persönlichen Haltung von Prinz R. (PR) zu den staatlichen Grundprinzipien.
MF zeigte in Bad Lobenstein eine Präsentation zum Aufbau einer „Neuen Deutschen Polizei“ mit basisdemokratischen Instrumenten. RiB: „Auch auf der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung?“ Das bejaht der Zeuge. MF identifiziere sich mit den Grundwerten des Grundgesetzes. RiB: „Ist die Demokratie ein funktionsfähiges System für MF?“ ZK thematisiert die Einstellung von MF zur „Coronathematik“ und der Vermischung der Gewaltenteilung, die Politik habe sich für ihn verselbstständigt, die Gewaltenteilung funktioniere nicht mehr. RiB: „Welche Alternativen hierzu sieht MF? Die Verfassung 1871?“ Er zitiert aus der Rede Carlo Schmids: „Wir haben keinen Staat zu errichten….“!
MF sieht sich als Deutscher nach Art. 116 GG (Anm.: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat).
Auch Russland akzeptiere die Grenzen von 1937, so MF, die „polnischen Gebiete“ würden sich Deutschland anschließen. RiB: „Was sagen die Polen dazu?“ Das wäre die Sache Russlands. ZK beschreibt eine Deutschlandkarte mit alten Grenzen, die bei einem „Ratstreffen“ gezeigt wurden. RiB: „Welche Unterlagen und Bücher wurden in Bad Lobenstein ausgetauscht?“ ZK zählt auf: Das Buch von Dr. Matthes H., ein Buch von Maximilian E. über die Bundeswehr, ein Buch mit dem Titel „100.000 Fragen“ und ein Buch über „mehrere Mädchen“ (2,3,oder5).

RiB möchte wissen, an welche Teilnehmer bei Ratstreffen sich MF erinnern kann. Es sind Prinz R., Rüdiger v.P. (RvP), Mirka W., Marco v.H. (MvH), Paul G., Ruth L. und Melanie R.
„Welche Funktion hatte Mirka W.?“ „Sie war die Begleitung von MvH – ohne weitere Funktion!“ MF hatte beide beim dritten Treffen kennengelernt. MvH habe über „DUMBS“ gesprochen und Mirka W. über Vernetzung und Vorsorge. RiB interessiert sich dann für das Thema „Heimatschutzkompanien“ (HSK) und fragt, ob Vernetzung mit den HSKen zu tun habe. MF habe da keinen Zusammenhang gesehen.

RiB kommt nun zu den Themen „Kinder“ und „Adrenochrom“. Er will wissen, ob Johanna F. (JF) bei den Treffen anwesend war. Sie war beim vierten Treffen dabei, außerdem am Vortag bei einem Treffen im „Grünen Baum“. MvH fiel durch großen Alkoholkonsum auf. MF besprach seine Beziehungsprobleme mit Melanie R., die hierzu ein Heilungsritual machte. JF habe über den Fall Nathalie berichtet. In der Schweiz habe sie hierzu mit Maximilian E. (ME) -auch zu unterirdischen Tunnelsystemen- recherchiert (Anm: Der Fall „Nathalie ging durch die Schweizer Presse. Sie wurde angeblich vom eigenen Vater mißbraucht und an Pädophile ausgeliefert, was als „Verschwörungstheorie“ betitelt wurde). JF und ME hätten sich verdächtigen Bunkeranlagen genähert, „negative Energie“ verspürt, wären aber verjagt worden. Jesse M. war dabei, die Allianz würde das alles protokollieren und unterbinden.
RiB interessiert sich für ein Ratstreffen, die Anwesenden und die Rolle von Frank Sch. am 16.7.2022. Rüdiger v.P. (RvP) habe von seinen Visionen zur Allianz berichtet, MF habe seine Vision der „Neuen Deutschen Polizei“ vorgestellt. Johanna F. habe eine Audiodatei zum „Fall Nathalie“ abgespielt, alle Zuhörer wären sehr betroffen gewesen. RiB: „War das Gehörte für die Anwesenden authentisch?“ ZK: „JA, ohne Zweifel!“

Bei einem Ratstreffen im August 2022 stellte PR eine „Menschwerdungserklärung“ vor, damit käme man aus dem „System raus“, wäre kein „Sklave“ mehr und käme so in die Souveränität – nach einer Empfehlung von Dr. Matthes H. Er reichte hierzu eine Mappe mit „Abstammungserklärungen“ herum.
RA Klemke (für MF) möchte geklärt haben, ob es sich um Menschwerdung oder Menschwertung handle – ZK entscheidet sich für Menschwertung – Pause.

Um 11.35h geht es weiter mit den persönlichen Verhältnissen von MF. Er hatte Beziehungsprobleme, war zu Hause ausgezogen und hatte sich mit JF auf eine dreiwöchige Wohnmobilreise begeben. Es hatte für ihn „gefunkt“ und er machte sich Hoffnungen bei ihr. Das langsame ältere Wohnmobil von JF wurde in Bayreuth zurück gelassen und man reiste mit dem Wohnmobil von MF weiter. RiB interessiert sich für die Stationen dieser Tour. In Magdeburg hatten Sie eine Juristin für Völkerrecht und einen Landwirt getroffen, Thema Lebensmittel und Krisenvorsorge. Es ging weiter nach Hamburg zu einem Treffen mit Hans-Joachim H. – Thema HSK, regionale Vernetzung, Schutz von Kindern. Im Ruhrgebiet habe man den ehemaligen Polizisten Björn Lars O. – den ersten Vorsitzende von „Polizisten für Aufklärung“- getroffen. MF schätze den kritischen Austausch mit ihm sehr – auch über das Thema „Preußen“. MF litt darunter, dass seine abweichende Meinung zu historischen Themen als „rechtsextrem“ abgetan wurde. JF besuchte ihren Sohn an der Uni in Aachen, dann ging es zurück nach Bad Lobenstein zu PR und Vitalia B., um einen USB-Stick mit Daten auszuhändigen. Von dort weiter an den Bodensee, um mit Andreas H. zu segeln und über HSKen am Bodensee zu reden. Hierhin reiste auch RvP, man traf sich im Lokal „Saftladen“. Er brachte einen Laptop und eine Präsentation zu den neuen Strukturen mit – übersät mit unverständlichen militärischen Symbolen.
RiB: „Hatte MF den Auftrag HSKen zu gründen?“ Antwort: “NEIN, seine Aufgabe war es, Visionen für die Zukunft zu entwickeln!“
RiB: „Wann wurde das Konzept der HSK erstellt?“ ZK: „Bei einem Wochenende bei Andreas M. (AM)“ Pause von 12.45h – 14.15h.

ZK berichtet von einem Treffen in Trifels. MF fühlte sich zunehmend „isoliert“ und es kam im September 2022 zu einem Treffen mit RvP, Frank H., Christian W., Alexander Q. (AQ), Markus und Ramona B., Ralf Sch., Johanna F., MvH -in betrunkenem und aggressivem Zustand- sowie einem „Seher“-Paar aus Österreich in der Wohnung von AM. MvH berichtete über DUMBs, Sprengfallen und unterirdische Kämpfe.
RiB interessiert sich für die Person Christian W. (CW). Der hätte in der Garage 20 kleine Benzinkanister sowie ein Stromaggregat hin- und her geräumt. Er hatte eine Waffe bei sich und es gab eine Auseinandersetzung mit RvP (der ebenfalls eine kleinkalibrige Waffe bei sich trug), der hielt ihn für zu „forsch“. CW war ebenfalls -aufgrund des Falls „Nathalie“- mit JF in der Schweiz.

Nach der Abreise aller Personen hätte man gründlich aufgeräumt. Birgitt M.-W. rief ihn an. Sie war bei dem Treffen nicht dabei und wollte wissen, warum. Das Gespräch über das Treffen kam ihm wie eine Vernehmung vor – auch aufgrund mangelnder Herzlichkeit ihrerseits.

Auf dem Dachboden von AM befanden sich Helme, Schutzwesten und Messer, die MF übergeben wurde. Damit wußte er aber nichts anzufangen. Da er sich nun längerfristig bei AM aufhielt, zahlte er ihm 250,- Wohngeld monatlich. AM fungierte angeblich als Meldestelle für HSKen und Beschaffer von IT, hierzu gab es eine Präsentation. Er bestellte acht Wohnmobile, davon eines in Luxusausführung mit „Rammschutz“, safaritauglich. Für die Wohnmobile wurden Autoschilder mit dem Aufdruck „M-Stab“ bestellt. Die Finanzierung der Wohnmobile war MF nicht klar. RiB wirft „Simbabwe-Bonds“ ein. Angeblich hätten AM und AQ solche gekauft. Es wurde berichtet, so zum Multimilliardär zu werden – AQ plante „rtl“ zu kaufen und AM eine Saftfabrik in Afrika.

RiB fragt nach den konkreten Aufgaben von MF. ZK berichtet über die Neustrukturierung der Deutschen Polizei. Darüber gab es viele Diskussionen mit RvP, der sich eher an der Struktur der Militärpolizei orientierte. Er zog eine Karte mit Landkreisen hinzu.
Im Oktober 2022 war RvP bei PR, um den „Rat“ aufzulösen. PR machte Druck wegen er Verschwiegenheitserklärung. Nach der Ansicht von MF war RvP der „MStab“, der von der Allianz die Verantwortung hierzu bekommen hätte – Pause bis 15.30h.

RA Dr. Sieg (für PR) stellt wiederholt eine Antrag auf Haftverschonung für seinen Mandanten und kritisiert den Beschluss des BGH vom 11.,12. und 13.07.2023, da kein gemeinsames Ziel für den Tag „X“ zur Begehung einer Straftat nach §129 StGB existiert habe. Alles sei vom Eingreifen der „Allianz“ abhängig gewesen. Es gab lediglich einen gemeinsamen Entschluß, die staatliche Ordnung neu zu strukturieren.
Das Startsignal hierzu wäre durch die Allianz erfolgt. Der Willensbildungsprozess innerhalb der Gruppe, der hierzu notwendig sei, war nicht abgeschlossen, daher sei keine Straftat begangen worden, was das BGH komplett ignoriere. Ferner erkennt der BGH die „Nichtexistenz der Allianz“ nicht an, was höchstens als Versuch der Gründung einer Vereinigung zu werten sei, von dem zurückgetreten wurde. Es gab nie die Absicht, selbst die staatliche Ordnung durch Gewalt zu stürzen. Die Allianz gab und gibt es nicht, daher auch kein „angebliches Eingreifen“. Das Militär und die Heimatschutzkompanien sollten nach dem Eingreifen der Allianz tätig werden. Nur MvH wußte, dass es die Allianz nicht gab und daher auch kein Eingreifen der Allianz im Reichstag. PR habe sich eindeutig gegen die Verschwiegenheitserklärungen und die darin vermerkte Todesstrafe gewandt. Es sei eindeutig widerlegt, dass er Maximilian Eder 50.000,- zur Erstürmung des Reichstags überreicht habe. Es bestand zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die Allianz. An wem sollten Tötungsdelikte vollzogen werden? Hierzu existierte kein Plan und somit auch keine Täter, die Hochverrat begangen haben könnten. Als er mit seinem Antrag endet applaudiert ein Teil der Zuschauer. Eine anwesende Journalistin gibt einem Justizangestellten im Zuschauerraum ein Zeichen, dies zu unterbinden, was er aber nicht tut.

Danach wiederholt RA von Alvensleben (für PR) seinen Antrag vom 03.09.2024, den Reichstag gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Er erinnert an die Aufklärungspflicht zur Beweisermittlung und möchte eine Sicherheitsbeauftragte des Reichstags vernehmen und den Begriff „Planungsbedarf zur Reichstagserstürmung“ wissenschaftlich ermitteln. Schließlich handle es sich um acht Gebäude mit 13.800 Quadratmetern Grundfläche und 150.000 Kubikmeter umbauten Raum. Hierzu habe lediglich eine touristische Besichtigung von Max E., Peter W. und Harald P. stattgefunden – alle Räume frei zugänglich, kein sicherheitsrelevanter Bereich dabei. Die Fotos hiervon könnten keine Grundlage für irgendeine Planung darstellen. Hierzu möchte er das Sicherheitskonzept des Bundestags von einer Sicherheitsfachkraft erläutert bekommen. Der Bundestag würde von der Bundestagspolizei und einem SEK bewacht.

RA Lober (für BMW) fordert mit einer Frist von 14 Tagen Nachermittlung wegen neuer Erkenntnisse bei den Prozessen in München und Stuttgart. Der GBA hätte die Pflicht, neue Erkenntnisse einzuführen. So hätten die Ergebnisse der Einlassung von Alexander Q. und Ruth L. bekannt gegeben werden müssen – über Beweisanerbieten müsse berichtet werden. Der GBA erfülle seine Pflicht nicht und würde Entlastendes nicht bekannt geben. Der Senat agiere nach dem „Prinzip Hoffnung“ von Ernst Bloch mit utopischen Wunschvorstellungen und Tagträumen. RA Lober fordert „Fair Trial“ (Anm.: Das Recht auf ein faires Verfahren ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Dieser Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegt). Ansonsten wäre das dann der „Bankrott des Rechtsstaats“. Die Sitzung endet um 16.30h.

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