Die Ist-Situation:
Es kann nicht sein, dass der fachwissenschaftliche Konsens seit spätestens dem 15. März 2020 nicht in die öffentliche Diskussion aufgenommen wird, wenn es um das Thema Corona und Covid-19 geht und dass stattdessen die Sichtweise eines Binnenkonsens‘ an
die Öffentlichkeit getragen wird, wobei die Informationen fehlen, dass es sich hierbei nicht um den gesamtwissenschaftlichen Konsens handelt.
Es fehlt von Seiten der Bundesregierung bis heute jegliche Definition zu den Voraussetzungen und unter welchen Bedingungen eine Pandemie seitens der Bundesregierung erklärt werden kann. Aber die genaue Ausdifferenzierung solcher Gesetze verhindert, dass rund 83 Mio. Menschen die selben Maßnahmen erdulden müssen, obwohl sie aus gesamtwissenschaftlicher Sicht vielleicht gar nicht oder nicht mehr angebracht sind.
Wir fordern daher:
- Konsequente, öffentliche Förderung des gesamtwissenschaftlichen Diskurs‘ und eine, sich daraus ableitende Haltung i.V.m. Corona-Massnahmen.
- Veröffentlichung echter Zahlen, anstatt vermuteter.
- Beruhigung der Bevölkerung statt Schüren von Panik und Angst
- Die sofortige Aufhebung aller Corona Maßnahmen
Die vom Bundestag am 25. März getroffene Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beruhte vermutlich zu keinem Zeitpunkt auf wissenschaftlichen oder medizinischen Erkenntnissen. Einzig Hochrechnungen und Schätzungen zum Ausmaß der voraussichtlichen Todesfälle und damit die Befürchtung es könne zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommen, befähigten die Bundesregierung zu einem massiven und einzigartigen Eingriff in die Gesetzgebung der BRD seit Ihrer Entstehung.
Wir fordern daher:
- Die sofortige Rücknahme der Gesetzesänderungen und die Rückgabe der Zuständigkeiten an die Länder
- Konsequente, öffentliche Förderung des gesamtwissenschaftlichen Diskurs‘ und die Aufarbeitung der tatsächlichen gesamtwissenschaftlichen Fakten
Die Ermächtigungen des BMG ohne Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu
erlassen, mit denen es von zahlreichen Gesetzen abweichen darf, sind aus unserer Sicht
nicht tragbar. Das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz und vor allem das IfSG,
sowie zahlreiche weitere Bestimmungen sind hiervon betroffen.
Wir fordern daher:
- Die sofortige Wiederherstellung der parlamentarischen Gesetzgebung, um damit die
Bundesregierung in die Grenzen ihrer Verordnungen zu verweisen.
Spätestens nach Bekanntwerden des Corona-Papiers aus dem Bundesinnenministerium
wurde klar, dass kritische Stimmen zur Krisenbewältigung nicht oder nicht ausreichend
gehört wurden.
Wir fordern daher:
- einen Untersuchungsausschuss und zwar auch auf kommunaler Ebene!