Sofortige Aufhebung aller Corona-Maßnahmen
Es fehlt von Seiten der Bundesregierung bis heute jegliche Definition zu den
Voraussetzungen und unter welchen Bedingungen eine Pandemie seitens der
Bundesregierung erklärt werden kann. Aber die genaue Ausdifferenzierung solcher
Gesetze verhindert, dass rund 83 Mio. Menschen die selben Maßnahmen erdulden
müssen, obwohl sie aus gesamtwissenschaftlicher Sicht vielleicht gar nicht oder nicht mehr
angebracht sind.
Wir fordern daher:
- Die sofortige Aufhebung aller Corona Maßnahmen
Sofortige Rücknahme aller Gesetzesänderungen
Die vom Bundestag am 25. März getroffene Feststellung einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite beruhte vermutlich zu keinem Zeitpunkt auf wissenschaftlichen oder
medizinischen Erkenntnissen. Einzig Hochrechnungen und Schätzungen zum Ausmaß der
voraussichtlichen Todesfälle und damit die Befürchtung es könne zu einer Überlastung des
Gesundheitswesens kommen, befähigten die Bundesregierung zu einem massiven und
einzigartigen Eingriff in die Gesetzgebung der BRD seit Ihrer Entstehung.
Wir fordern daher:
- Die sofortige Rücknahme der Gesetzesänderungen und die Rückgabe der
Zuständigkeiten an die Länder. - Konsequente, öffentliche Förderung des gesamtwissenschaftlichen Diskurs‘ und die
Aufarbeitung der tatsächlichen gesamtwissenschaftlichen Fakten.
Gesamtwissenschaftlicher Diskurs
Es kann nicht sein, dass der fachwissenschaftliche Konsens seit spätestens dem 15. März
2020 nicht in die öffentliche Diskussion aufgenommen wird, wenn es um das Thema
Corona und Covid-19 geht und dass stattdessen die Sichtweise eines Binnenkonsens‘ an die
Öffentlichkeit getragen wird, wobei die Informationen fehlen, dass es sich hierbei nicht um
den gesamtwissenschaftlichen Konsens handelt.
Wir fordern daher:
- Konsequente, öffentliche Förderung des gesamtwissenschaftlichen Diskurs‘ und eine,
sich daraus ableitende Haltung i.V.m. Corona-Massnahmen - Veröffentlichung echter Zahlen, anstatt vermuteter
- Beruhigung der Bevölkerung statt Schüren von Panik und Angst
Ordentliche Beschlussfindung
Die Ermächtigungen des BMG ohne Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu
erlassen, mit denen es von zahlreichen Gesetzen abweichen darf, sind aus unserer Sicht
nicht tragbar. Das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz und vor allem das IfSG,
sowie zahlreiche weitere Bestimmungen sind hiervon betroffen.
Wir fordern daher:
- Die sofortige Wiederherstellung der parlamentarischen Gesetzgebung, um damit die
Bundesregierung in die Grenzen ihrer Verordnungen zu verweisen
Untersuchungsausschuss
Spätestens nach Bekanntwerden des Corona-Papiers aus dem Bundesinnenministerium
wurde klar, dass kritische Stimmen zur Krisenbewältigung nicht oder nicht ausreichend
gehört wurden.
Wir fordern daher:
- Einen Untersuchungsausschuss und zwar auch auf kommunaler Ebene!
Zukünftiger Umgang mit Bedrohungen durch Pandemien
Nicht nur die Bürger*innen der Stadt waren in diesem Jahr durch die Corona-Krise
betroffen, nein die ganze Bundesrepublik Deutschland. Und es ist bei Weitem nicht nur
der Sars-Cov 2 Virus, der Schäden an Leib und Leben und schwerwiegende, finanzielle
Folgeschäden verursacht, vor allem der jährlich auftretende Influenzavirus sei hier
genannt. Wir sehen es als unsere vordringlichste Aufgabe nicht nur mit gutem, sondern
mit sehr gutem Beispiel, dem Motto Prävention statt Rehabilitation folgend voranzugehen,
denn es zeigte sich insbesondere im Umgang mit den hygienischen Maßnahmen während
der Pandemie, dass viele Bürger*innen weder die Wirksamkeit noch die richtige
Handhabung der Maßnahmen einschätzen konnten.
Wir fordern daher:
- Konsequente, öffentliche Förderung des fachwissenschaftlichen Diskurs‘ zur
Feststellung von Nutzen und Schaden der Hygienischen Maßnahmen. - Direkte, bürgernahe Informationsangebote zum richtigen Umgang mit hygienischen
Maßnahmen, Aufklärung über deren tatsächliche und nicht nur vermutete Wirksamkeit.