RKI-Chef Schaade vor Gericht: „War keine Wissenschaft. Tut uns echt leid.“

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RKI-Chef Schaade vor Gericht: „War keine Wissenschaft. Tut uns echt leid.“

In einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück musste gestern der Präsident des Robert Koch Instituts (RKI), Lars Schaade, aussagen. Eine Pflegehelferin hatte wegen eines, von einer Klinik ausgesprochenen Betretungs- und Tätigkeitsverbots im Rahmen der sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ geklagt.

Zuvor hatte das Gericht rund 57 Einzelseiten der sogenannten „RKI-Files“ ausgewertet und gewürdigt. Aus ihnen ging die unwissenschaftliche Vorgehensweise des RKI im Zusammenhang mit Empfehlungen hervor, welche letztendlich zu politischen Entscheidungen, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht führte.

Die RKI-Files waren anfänglich vom Redaktionsnetzwerk Multipolar auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erklagt worden. Ihre starken Schwärzungen, welche im Übrigen zunächst auch die Rolle des Lars Schaade verbargen, sorgten seinerzeit für reichlich Unmut.

Schlussendlich war es Aya Velázquez und ihrem Team gelungen, eine völlig ungeschwärzte Fassung, welche sich zudem noch über einen erheblich längeren Zeitraum erstreckte, über einen Whistleblower zu veröffentlichen. Diese Dateien, immerhin rund 10 GB, stehen für jedermann unter https://rki-transparenzbericht.de zum Download zur Verfügung.

Nun wurde der momentane Leiter des RKI vor das Gericht geladen und sollte Stellung dazu beziehen. Schaade bestätigte, dass es sich bei den Empfehlungen des RKI nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse gehandelt hatte, sondern bezeichnete sie als „Management“. Man sei politischen Vorgaben gefolgt. Er entschuldigte sich mit den Worten: „Tut uns echt leid.“

Für diese Entschuldigung können sich die Opfer der Coronapolitik freilich wenig kaufen. Zahllose Menschen hatten sich gegen ihren Willen zur Coronaimpfung nötigen lassen, um den Job nicht zu verlieren. Viele von ihnen sind daraufhin schwer erkrankt oder müssen sich mit der Erkenntnis abfinden, dass ihr Immunsystem stark beschädigt wurde. Anderen gegenüber wurde die Kündigung oder – wie im vorliegenden Fall – ein Betretungs- und Arbeitsverbot ausgesprochen. All das im Namen einer Wissenschaft, die keine war.

Gerade Kliniken hätten das erkennen müssen. Doch sie taten es nicht.

Rückendeckung bekamen alle, die den Corona-Gleichschritt probten und dem Impfwahn frönten, vom Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungskonform erklärt und bezog sich dabei auf eine Ausnahmesituation, welche durch „die Wissenschaft“ (gemeint ist in erster Linie das RKI) zweifelsfrei belegt sei.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht jedoch an und beweist seine Sichtweise durch unstrittige Dokumente aus den RKI-Files, welche das unwissenschaftliche Vorgehen des RKI belegen.

Es legte dem Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vor und forderte es auf, eine Revision des Urteils vorzunehmen. Ihm selber komme keine Normenverwerfungskompetenz zu. Es sehe aber Verfehlungen beim Gesetzgeber, der einer Normenbeobachtungspflicht beim Gesetzesentwurf nicht gerecht geworden sei.

Die Entscheidung im Klartext

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