Reichsrentner-Prozess – Richter wegen Befangenheit ausgeschlossen

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In dem sogenannten „Reichsrentner-“ oder „Rollatorputsch-“ prozess rund um die Gruppe des Frankfurter Immobilienmaklers Heinrich Prinz Reuss, kam es jüngst zu einem aufsehenerregenden Eklat während einer Hauptverhandlung. Dies berichtet der Bayerische Rundfunk im Rahmen seiner Radiosendung am 19.03.2025.

Der Vorfall hatte sich im Landgericht München ereignet. Das Verfahren wurde wegen seines Umfangs auf drei unterschiedliche Gerichte an drei unterschiedlichen Standorten aufgeteilt. Eines dieser Standorte ist das Landgericht München.

Hier war es in einem der zahlreichen Verhandlungstermine zu einem Vorfall gekommen, der wohl seinesgleichen sucht. Einer der Richter hatte sich im Prozess mit einem privaten Video beschäftigt, welches er – mitten in der Verhandlung – hörbar laut abspielte. Aufmerksam folgte dieser Richter dann dem Vorgang; jedoch nicht dem in der Hauptverhandlung, sondern dem auf seinem Laptop.

Er sei eh nur als sogenannter „Ergänzungrichter“ anwesend gewesen, erklärte das Gericht. Ergänzungsrichter werden dann eingesetzt, wenn ein „eigentlicher“ Richter ausscheidet – aus welchem Grund auch immer.

Trotzdem gab das Gericht der Beschwerde dreier Verteidiger statt und schloss den betreffenden Richter wegen Befangenheit vom weiteren Verfahren aus.

Bei dem sogenannten „Rollatorputsch“ sind mehrere Personen wegen eines angeblich geplanten, gewaltsamen Umsturzes der Bundesregierung angeklagt. Nach einer aufsehenerregenden und in den Medien teilweise live übertragenen Razzia im November 2022 sitzen diese Menschen wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Haft. Unter ihnen ehemalige Elitesoldaten, eine ehemalige Richterin und Bundestagsabgeordnete, der bereits erwähnte Immobilienmakler Reuss, zwei ehemalige Polizisten, sowie allerlei skurrile Gestalten aus dem Bereich der Reichsbürger, Esoterik und Astrologie.

Während es zu Prozessbeginn noch durchaus handfeste Indizien dafür gab, dass diese Leute einen (wenigstens halbwegs) ernsthaften Umsturz der Bundesrepublik starteten, ergibt sich aus dem Verlauf der zahlreichen Hauptverhandlungen ein anderes Bild. Die Angeklagten hatten wohl an einen Unfug geglaubt, der vor allen Dingen auf den Demonstrationen eines gewissen Michael Ballweg starke Verbreitung fand. An diesen Demonstrationen hatten nicht nur Demokraten und Grundrechteverteidiger teilgenommen, sondern auch zahlreiche Anhänger der Reichsbürger- und Qanon-Bewegung, sowie auch Esoteriker aller Art.

Angefeuert wurden diese unseligen Strömungen, die sich im Nachhinein als extrem kontraproduktiv für den Widerstand erwiesen, von Initiator Ballweg selber, der sowohl Inhalte von Reichsbürgern, als auch Inhalte der Qanon-Bewegung auf seiner Bühne verbreitete.

Dieser feste Glaube daran, dass sich Deutschland noch im Kriegszustand befinde, sich aber eine Gemeinschaft der weißen Ritter hinter Donald Trump bilde, die (mithilfe Außerirdischer) die Welt bald befreien werde, ließ die Truppe mehrfach zusammenkommen. Bei solchen Treffen wurden astrologische Horoskope erstellt und Vorhersagen von Wahrsagern getroffen. Nichts also, was wirklich an einen terroristischen Putsch erinnern würde. Unfug halt! Peinlich allenfalls, aber nicht einmal ansatzweise strafbar. Hoffen auf einen Retter darf man ja wohl. Auch wenn uns das kein Stück weiter brachte. Dass man für diesen Tag bereitstehen würde, dürfte auch nicht strafbar sein, zumal es diesen Tag ja nie geben wird.

Dummheit ist nicht strafbar!

Allerdings – das dürfen wir bei der ganzen Sache auch nicht vergessen – hatte das Umgreifen dieser und ähnlicher Dummheiten 2021 dazu geführt, dass die politisch Unzufriedenen in extrem großer Zahl nicht wählten und es somit zur Ampel kommen ließen. DAS ist eine Tat, die wirklich verurteilt gehört!

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