Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 16.10.2024

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Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 16.10.2024

OLG Stuttgart 16.10.2024

27. Verhandlungstag

Die Befragung von Ralf S. wird fortgeführt. Er soll das Treffen am 30.8.2022 nochmals erörtern. Erneut werden die Anwesenden nochmals namentlich genannt Ramona B., Marcus B., Alexander Q., Mirka W., Jutta D., Markus H., allerdings erklärt Ralf S., dass er dies keinen Falls mit Bestimmtheit sagen kann, wer an welchem Treffen anwesend war. Er kann sich lediglich daran erinnern, dass er seinen Fernseher zur Verfügung gestellt hat.
Auf die Frage was er zu Hans-Peter weiß? Fällt ihm irgendwann ein, dass dies HP sein muss… und seit seiner Akteneinsicht geht er davon aus, dass dies Harald P. sein müsste… ein ITler. Woher weiß er das? Aus der Akte.
Der Vorsitzende Richter hätte gerne genauere Informationen zum M-Stab… wer sind seine Mitglieder und welche Funktion dieser hat? Ralf S. wiederholt unzählige Male, dass er das nicht weiß, da er selbst nicht in dieser Gruppe war… es wären alles nur Vermutungen. Auf Vorhaltung des Richters meint Ralf S., dass Markus H. in dieser Gruppe war und dort rausgeflogen sei, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt revidiert er dies und teilt mit, er habe es mit der Gruppe Sonnenlicht verwechselt. Richter Holzhausen befragt Ralf S. zu seinen Aussagen die er im März 2023 getätigt hat.

Nun beanstandet RAin Mohne die Art der Befragung. Sie bittet darum, dass Ralf S. aus dem Gedächtnis erzählen soll und nicht nachlesen soll in der Akte… daraufhin ergibt sich ein Disput mit dem Richter und RAin Mohne… Richter Holzhausen empfiehlt ihr, ihre Beanstandung schriftlich zu machen, mit dem Kommentar, dass er gespannt sei, wie sie „das“ begründen möchte?! Daraufhin beantragt sie eine Unterbrechung um diesem Wunsch nachgehen zu können.

Nach der kurzen Pause bringt RAin Mohne ihre schriftlich ausgearbeitete Beanstandung, zur Art der Befragung, vor und begründet dies unter anderem damit, dass auf diese Weise eine bestimmte Richtung (meine Worte und Interpretation) vorgegeben wird.
RA Fratzky weißt die Beanstandung zurück mit der Begründung, dass es sich hier um keinen Verkehrsdelikt handle sondern um eines der größten Verfahren mit mehreren hundert, beteiligten Personen. Außerdem darf sich ein Beschuldigter auf jede Art einlassen… schriftlich oder mündlich in jeder Form, denn es handle sich hierbei um keinen üblichen Zeugen.
GBA Klemm schließt sich der Zurückweisung an.
Richter Holzhausen unterbricht um 10.10Uhr nochmals die Verhandlung um weitere 20 Minuten um über die Beanstandung zu beraten.

Nach der Unterbrechung wird mitgeteilt, dass die Beanstandung zurückgewiesen wird.

Die Befragung geht somit unverändert weiter… nochmals geht es um den M-Stab. Ralf S. kann jedoch nach wie vor nichts dazu sagen. Seiner Auffassung nach ging es auch dort nur um Hilfe und Schutz der Bevölkerung.
Im Laufe des Gesprächs kommt Ralf S. zur Erkenntnis, dass Mirka W. und Jutta D. am 30.8.2022 nicht anwesend waren, denn dann hätte er nicht seinen Fernseher für die Präsentation benutzen müssen, da die Beiden immer den Beamer und die Leinwand gebracht hatten.
Die Befragung geht fließend zum Treffen am 24.9.2022 über. Marco v.H. habe ihn am Vormittag angerufen und ihn eingeladen. Marco v.H. betitelte die Einladung als „Familientreffen“ bei Andreas M… Marco v.H. erschien ihm beim Telefonat alkoholisiert, denn er habe leicht gelallt.
Ralf S. schildert, dass er lange überlegt habe ob er überhaupt hingehen solle… Als er dann gegen 16 Uhr dort eintraf war ein heftiger Beziehungsstreit zwischen Marco v.H. und Mirka W. im Gange. Jutta D. habe sich auch eingemischt und wollte diese Situation nicht so stehen lassen, jedoch Marco v.H. teilte ihr mit, das alles gesagt sei und es nichts weiteres zu sagen gäbe. Mirka W. und Jutta D. hätten danach das Familientreffen verlassen.
Ralf S. berichtet, dass er keine Details mitbekommen habe, da es ihn nicht interessiert habe… er habe sich etwas zu Essen geholt. Auf Nachfrage vom Richter teilt er jedoch mit, dass es sich definitiv um einen Beziehungsstreit handelte, der in der Öffentlichkeit ausgetragen wurde.
Nach dem Essen ist Ralf S. mit seinem Hund spazieren gegangen und kurz danach habe er das Treffen auch wieder verlassen.
An diesem Tag sei er noch kurz zwischen Marco v.H. und Rüdiger v.P. gesessen und habe ihnen mitgeteilt, dass er denkt, dass sie lügen. Marco v.H. empfahl ihm etwas zu trinken und Rüdiger v.P. betitelte ihn erneut als Diva. Zu diesem Zeitpunkt war Marco v.H. schon so stark alkoholisiert, dass er mit dem Oberkörper beim sprechen wankte. Der Vorsitzende Richter möchte noch wissen ob Ralf S. jemals gehört habe, dass Marco v.H. sich als Urvater, Schöpfer oder Jesus betitelt hat? Ralf S. hat das selbst nie von ihm gehört aber man hat das öfters von ihm gesagt.
Genaue Erinnerungen an sonstige Anwesende hat er nicht, lediglich der Koch Frank H. muss dagewesen sein… bei allen weiteren Namen die genannt werden antwortet er
„kann sein“
, denn er möchte keine unwahren Angaben machen.

Zum 30.8.2022 wurden ihm noch einige Bilder der Überwachungskamera gezeigt, jedoch aufgrund der schlechten Qualität kann er nur wenige gesicherte Angaben machen.
Es wurden auch Bilder gezeigt auf denen ein Gewehr und eine Pistole sichtbar sind. Diese beiden Waffen gehören Markus H. er habe diese mitgebracht… es sind Gas-Druck-Waffen (CO2 Waffen). Die Anwesenden waren sehr beeindruckt von dem professionellen Aussehen. Daraufhin habe er sich exakt die selben CO2 Waffen gekauft.
RA Fratzky teilt mit, dass sein Mandant ihn gebeten hat, die Befragung gegen 12Uhr zu unterbrechen, da Ralf S. aufgrund von Lärmbelästigungen in dieser Nacht nicht geschlafen habe.

Richter Holzhausen ordnet eine Pause bis 13.30 Uhr an, worauf RAin Mohne nochmals nachfragt ob die Befragung lediglich bis 13.30 Uhr unterbrochen wird oder für heute beendet ist? RA Fratzky teilt mit
„für heute“.
Richter Holzhausen bedankt sich für die Frage, da er es anders verstanden hatte und teilt mit, dass somit das weitere Programm angepasst wird.

Nach der Mittagspause wird das Schriftstück, welches im letzten Verhandlungstag angesprochen wurde, bezüglich der Geschehnisse um Marco v.H. aufgelegt und vorgelesen.
Darin wird beschrieben wie, wann und wo Markus H. diesen beim VDH kennengelernt hat. Nachdem es bei einem Mitglied eine Hausdurchsuchung gab, trat Marco v.H. aus dieser Gruppe aus, der Kontakt bestand jedoch weiterhin. Als Markus H. ebenfalls austrat hat Markus H., Marco v.H. besucht und dabei Elke N. kennengelernt. Etwas später bei einem Vernetzungstreffen in einer Apotheke, hat Markus H. dann auch Mirka W. kennengelernt die dabei offensichtlich eine tragende Rolle spielte.
Im Großen und Ganzen ging es in dem Schreiben darum, dass Marco v.H. erzählt hat, dass er bei der KSK war und wieder im Dienst sei. Somit habe er Kontakte zur Allianz und sei damit beauftragt, die Bevölkerung zu informieren.
Es wird auch geschildert, dass Ralf S. ebenfalls bei dem Treffen in der Apotheke anwesend war.
Des Weiteren wird geschildert, dass Markus H. und Ralf S. sich mit Elke N. getroffen haben und diese Gesprächsbereit war. Diese habe gesagt, dass Marco v.H. an einem ausgeprägtem Münchhausensyndrom leide und sie mit ihm bei mehreren Therapeuten war.

Nach Verlesung des Schriftstücks werden 4 Telefonate zwischen Ralf S. und Marco v.H., mit unterschiedlichen Themen, angehört.
In einem ging es um die Bestallung und um das notwendige Lernen des Völkerrechts und der Menschenrechte.
Ein weiteres ging um das einfügen des Hochverrats, vermutlich in die Verschwiegenheitserklärung.
Eines handelte um Probleme die Ralf S. mit seiner laufenden Scheidung hatte und dass er sich wünscht, dass endlich alles zusammen bricht. Marco v.H. wies ihn darauf hin, dass er selbst diesen Krieg eröffnet habe… das bejahte Ralf S. mit den Worten, dass ihm das bewusst sei.

Während einem der Telefonate bittet RAin Mohne um eine Unterbrechung zwecks Besprechung mit ihrem Mandanten zwecks eventueller Befangenheit einer Richterin. Diese habe sich mit ihrer Nebensitzerin ausgetauscht, gelacht und den Kopf geschüttelt.
Richter Holzhausen lässt nach rechtlichem Gehör des GBA das Telefonat weiterlaufen ohne Rechtsmittelverlust.

Nach Beendigung des Telefonats wird die Sitzung für ca. 20 Minuten unterbrochen, damit RAin Mohne sich mit ihrem Mandanten besprechen kann.

Nach der Unterbrechung teilt RAin Mohne mit, dass sie nach Rücksprache mit ihrem Mandanten, keinen Antrag stellt, jedoch darum bittet, dass während des Abspielens von TKÜS alle Richter hinhören und sich nicht unterhalten, denn zu diesem Zweck seien ja alle da!

Im Anschluss daran werden weitere 7 Telefonate mit der Bezeichnung v.H. angehört. Bei 6 davon bestätigt Ralf S., der Gesprächspartner von Marco v.H. zu sein.
In diesen Telefonaten geht es z.B. um die Frage „wann geht es endlich los?“ das Umfeld von Ralf S. würde langsam ungeduldig werden. Marco v.H. versteht diese Hektik nicht und versucht ihn zu beruhigen. Er empfiehlt ihm den Kanal (ohne namentliche Nennung) aufmerksam zu verfolgen, dort würden alle rechtzeitig informiert werden.
In einem weiteren Telefonat berichtet Ralf S., dass er sich vorkommt wie im Kindergarten… Soeben habe er eine 3/4 Stunde mit Jutta D. telefoniert, die nicht mit Sandra klar kommt. Dann gäbe es Leute die nicht mit Steffen W. Zusammenarbeiten wollen und wieder andere nicht mit Matthias H. das wäre wie im Kindergarten.
Auch wird in einem Gespräch über die Grundversorgung der Bevölkerung gesprochen, da Ralf S. befürchtet, dass nicht alle für den Ernstfall vorgesorgt haben. Auch hier versucht Marco v.H. ihm die Sorge zu nehmen und erklärt, dass dafür gesorgt würde.
Es wird auch einmal über Markus H. gesprochen… Marco v.H. bittet Ralf S. sich um ihn zu kümmern. Markus H. hätte in dieser Nacht gegen halb drei bei Elke angerufen. Ralf S. denkt, dass er im Moment etwas zu viel trinkt… seine Frau sei auch aus einer Gruppe ausgetreten… er weiß auch nicht was da los ist?! Er habe ihn heute schon mehrfach angerufen und nicht erreicht.
In einem anderen, längeren Telefonat berichtet Ralf S. dass er Post bekommen hat und am Freitag ein Zwangsverwalter sein Gebäude räumen möchte. Er habe von Jaqueline eine Telefonnummer bekommen und dort angerufen, jedoch er habe nichts verstanden, der Gegenüber habe englisch gesprochen, jedoch mit einem so amerikanischen Dialekt, dass er nichts verstanden habe. Er wäre dann weiterverbunden worden zu einer deutschsprachigen Frau, jedoch auch sie habe ihm nicht helfen können.
Marco v.H. lässt sich zunächst einmal den Vorgang und die Zusammenhänge erklären. Ralf S. hatte keine Zahlungen mehr an die Bank geleistet und ihre Schreiben nicht anerkannt, da sie keine Originale Unterschrifen enthielten, jedoch musste er nun feststellen, dass es „die“ nicht interessiert! Marco v.H. wollte wissen um wieviel Geld es sich handelt? Um 450.000€
Marco v.H. bot an, zu diesem Termin hinzuzukommen, er würde am besten 1,5 Stunden vorher kommen, damit sie sich nochmals besprechen könnten. Ralf S. nahm das Angebot dankend an und schien dadurch etwas beruhigt zu sein.

Zu dem Telefonat, welches er nicht führte, möchte er keine Spekulation abgeben wer der Gesprächspartner von Marco v.H. war. In diesem Gespräch wurde über Max E. gesprochen, dieser würde auch kommen. Er würde sich um „die Kleine“ kümmern und sein Haus wurde abgefackelt. Max E. habe seine Aufgabe erfüllt ohne dass er es selbst gewusst habe. (Für mich hörte sich die Aufgaben Erfüllung nach einer spirituellen Aufgabe an)

Die Rechtsanwälte Rösch und Böltz konnten durch ihr aufmerksames Hinhören, verschiedene unrichtige Niederschriften im Selbstleseordner richtig stellen. RA Sigmund kommentierte, dass die Verschriftung insgesamt eher schlecht sei. GBA Klemm erörterte dazu, dass diese vom Verfassungsschutz kämen und nicht von ihm in Auftrag gegeben wurden. Richter Holzhausen formulierte es absichtlich vorsichtig mit den Worten und sagte „man könnte es besser machen!“

Abschlussfrage:
Was gibt es aus Frankfurt und München?
Frankfurt hat Herbstferien und in München wurden für diese Woche die Termine abgesagt, aufgrund von Krankheit.

Kurz nach 16 Uhr wird der heutige Sitzungstag beendet.

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