Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 14.10.2024
OLG Stuttgart 14.10.2024
26. Verhandlungstag
Zum Beginn des Verhandlungstages fragt der Vorsitzende Richter den Beschuldigten Ralf S. wie weiter verfahren werden soll? Ralf S. entscheidet sich für die Art der Befragung.
Es werden die einzelnen Treffen angesprochen. Das erste war wohl am 9.7.2022 bei Matthias H. und hatte den Charakter eines Grillfestes. 15–25 Menschen waren anwesend und man hat mit allen möglichen Leuten über alles Mögliche gesprochen. Er selbst habe mit Steffen W. zusammen eine Weile das Grillen übernommen. Hauptsächlich hätte er sich an diesem Tag mit Markus H. über dessen Geländer unterhalten. Dies ist die einzige Erinnerung, die er konkret an Gesprächsinhalte zu diesem Tag habe.
Das nächste Treffen fand dann am 10.8.2022 bei ihm, auf seinem Grundstück statt. Auch diese Zusammenkunft hatte einen gemütlichen und lockeren Charakter, lediglich Rüdiger v.P. hatte eine kleine Präsentation abgehalten und Andreas M. war für das Einblenden neuer Folien zuständig.
Im Vortrag ging es um den Tag X und die Vorsorge für die Zeit danach, dass dafür dann Heimatschutz Kräfte benötigt werden.
Der vorsitzende Richter macht Ralf S. einige Vorhaltungen aus seinen Aussagen vom März 2023. Ralf S. beteuert mehrfach, dass er Details nicht mehr zeitlich einordnen kann. Auch Personen, die anwesend waren, kann er nicht mehr mit Bestimmtheit nennen, nur wenige Namen fallen ihm zu diesen Treffen ein, z. B. Ramona B., Markus B., Freia mit Mutter. Auf die Frage nach einer Nadine J. kann er keine Angaben machen.
Es wird ein Porträt von ihr in Augenschein genommen, jedoch er kann sich nicht an sie erinnern. Auch ein Porträt eines jungen Mannes wird auf die Leinwand projiziert, jedoch auch dazu hat er keine Erinnerung.
Die Frage, ob auch Markus L. bei einem solchen Treffen anwesend war? Kann er nicht beantworten, er denkt eher nicht.
Im Anschluss daran werden unterschiedliche Präsentationen in Augenschein genommen, die bei Andreas M. in einer Tasche und/oder auf einem Stick sichergestellt wurden.
Ralf S. kennt lediglich vereinzelte Bilder aus einer Präsentation. Alle weiteren Präsentationen sind ihm völlig unbekannt. Die Inhalte der Präsentationen sind z. B. Landkarten mit unterschiedlichen Aufteilungen von Deutschland, Listen mit Fahrzeugen der BW, eine Auflistung unterschiedlicher Waffen zum Eigenbedarf und auch diverse militärische Abzeichen…
Nach einer 20-minütigen Pause, geht die Befragung durch die Richter weiter.
Nun werden eine Vielzahl Bilder auf die Monitore gespielt. Sie stammen laut Zeitstempel vom 10.8.2022 aus seinen hauseigenen Überwachungskameras. Die Bilder sind relativ unscharf und die Menschen sind so klein abgebildet, dass Ralf S. nie mit Sicherheit eine Auskunft über die Menschen geben kann.
Erst später, als einzelne Personen in größerem Format aufgezeigt werden, kann er auch Namen zuordnen.
Als Beteiligte an diesem Treffen wurden etliche Namen genannt z. B. Rüdiger v.P., Marco v.H., Andreas M., Christian W., Matthias H., Steffen W., Markus H., Tomas M., Karl-Jörg U., Erwin B., Alexander Q., Nadine J. Mirka W. und Jutta D. kamen ebenfalls kurz vorbei um einen Beamer und eine Leinwand abzugeben, sie sind nach kurzer Zeit wieder abgereist.
Laut Zeitstempel der Überwachungskamera haben die Teilnehmer ab ca. 22Uhr bis 1Uhr das Gelände verlassen.
Was kann Ralf S. zu der Präsentation sagen?
Rüdiger v.P. hat sie gehalten und Andreas M. hat die Folien weitergeklickt. Nach seiner Erinnerung hat Marco v.H. zuvor ein paar Worte erzählt über sich und seine Kontakte zur Allianz.
Nach der Mittagspause geht die Befragung durch die Richter weiter. Nun geht es um die beiden weiteren Treffen bei Ralf S. eines fand am 17.8.2022 und eines am 30.8.2022 statt.
Ralf S. berichtet, dass jedes Treffen für ihn wie ein Grillfest war, dass halt durch eine Präsentation von Rüdiger v.P. begleitet wurde.
Die Themen waren immer dieselben… Tag X, Vorsorge und Schutz vor Plünderungen, dafür sollten auch die Listen erstellt werden.
Erneut wurden unzählige Bilder aus der Überwachungskamera von Ralf S. auf die Leinwände projiziert.
Da diese jedoch dieselbe, minderwertige Qualität hatten, konnte Ralf S. nicht mit Bestimmtheit die Menschen erkennen. Die Fahrzeuge hingegen waren gut zu erkennen, jedoch kannte er lediglich die Fahrzeuge von Rüdiger v.P., Marco v.H., Matthias H. und Markus B. als Teilnehmende der Treffen konnte er Ramona B., Markus B., Karl-Jörg U., Erwin B., Wolfram S., Markus H., Mirka W., Jutta D., Freia und Mutter, Max E., Michael F. und Christian W. nennen. Jedoch wer an welchem Treffen anwesend war, das kann er nicht mehr zuordnen. (Verständlich, da innerhalb 20 Tagen 3 Treffen bei ihm stattgefunden haben… Völlig logisch, dass dann eine zeitliche Zuordnung nahezu unmöglich ist).
Die Frage, ob ihm die Namen Ingo D. oder René R. etwas sagen? Nein… Die sagen ihm nichts.
Gegen 15 Uhr wird die Befragung von Ralf S. unterbrochen, da die Verteidigung von Markus H. darum gebeten hatte, diesen Verhandlungstag um 16Uhr zu beenden.
Richter Holzhausen ordnet noch den Selbstleseordner IV mit über 5.000 Seiten bis zum 30. April 2025 an.
RA Böcker stellt die Frage in den Raum, ob der Senat darüber nachgedacht hat einen 3. Pflichtverteidiger zu genehmigen? Dem entgegnet der Vorsitzende Richter, dass er bislang noch nicht darüber nachgedacht habe, zumal bis 30. April 2025 ausreichend Zeit wäre, den SLO IV zu lesen. Außerdem ging dies schnell, da es meistens nur Anlagen, Chatverläufen etc. seien zu bereits eingebrachten Kommunikationen.
RAin Mohne möchte wissen, wie es zukünftig gehandhabt wird, mit der Mitnahme von Schreibutensilien von Zuschauern? Sie habe in Frankfurt gesehen, dass es dort anders gehandhabt wird.
Richter Holzhausen teilt mit, dass es ihm „Piep schnurz egal“ sei, wie andere Gerichte das handhaben. Er sieht das erhöhte Gefahrenpotential durch Zuschauer. Sie könnten Botschaften an die Gefangenen übermitteln (heute hat ein Herr von der Presse Kontakt zu Markus L. aufgenommen und wurde lautstark vom Richter ermahnt und musste sich dann in die letzte Reihe setzen… SOWAS gab es von Zuschauern noch nie!!!), außerdem könnten die Zuschauer die Stifte als Wurfgeschoss nutzen (ach, tatsächlich? Reporter können das nicht tun?) Richter Holzhausen hält weiterhin an dieser Vorschrift fest, räumt aber ein, dass Frau Mohne ihm ja den Fall schildern könne, dann würde er gegebenenfalls eine Einzelfallentscheidung treffen.
Abschlussfrage:
Was macht Frankfurt und München?
Frankfurt – weitere Beweismittel zu PR wurden eingebracht und ein Zeuge zu Max E. wurde gehört.
München – Einlassung Christian W. dauert noch an, jedoch wegen Krankheit sind alle Termine für diese Woche abgesagt.
Die Verhandlung wird kurz vor 16 Uhr unterbrochen.