Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 22.10.2024 – Teil 1

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 22.10.2024 – Teil 1

OLG Frankfurt 22.10.2024

28. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet um 9:35 Uhr, Presse ist mit 8 Personen, Zuschauer in der Spitze bis zu 25 Personen anwesend. Die GBA wird heute durch Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

Richter Bonk bemerkt zu spät, daß noch nicht alle Beschuldigten vorgeführt und am Platz sind, und so verzögert sich der Beginn der Verhandlung noch um 5 Minuten.

Die RAe Dr. Sieg, Tschammer (für Prinz Reuss), Weissenborn (für Hans-J.H.), Prof. Dr. Schwab (für Johanna F.-J.) und Dietz (für Vitalia B.) sind entschuldigt und RA’in Dr. Schwaben hat eine Verspätung gemeldet.

Zunächst gibt die GBA, verlesen durch Ri’AG Konert, zwei Stellungnahmen zu vergangenen Anträgen der Verteidigung ab. Die Anträge von RA Nirk und Frau Dr. Schwaben (für Vitalia B.) vom 10.10.24 auf amtliche Übersetzung der am 8.10.24 verlesenen Urkunden werden mit einer befremdlichen Logik abgelehnt, da sich dadurch u.a. kein relevantes anderes Verständnis ergeben würde und Prinz Reuss nicht der russischen Sprache mächtig sei, daher seien die Asservate PR zuzuordnen. RA’in Hamed (für Hans-J. H.) erwidert darauf, die Gegenargumentation sei ungeeignet und ginge ins Leere, und es wäre doch schon wichtig und relevant, ob der russische Text ins Deutsche übersetzt wurde oder umgekehrt.

Mehrere weitere Anträge der Verteidigung Prinz Reuss auf Verlesung von verschiedenen Passagen der Anklageschrift, die diese seit Juli 2024 immer wieder gestellt hatte, werden ebenfalls abgelehnt, da sie keine Beweisanträge im Sinne der Vorschrift §244,2 StPO wären und sich dadurch auch keine Gründe für eine Abweichung von den Ermittlungsergebnissen ergeben würden.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) gibt noch eine ergänzende Erklärung zur vergangenen Zeugenaussage des Thomas D. ab. Dieser habe eindeutig eine Gewaltbereitschaft von Max E. verneint, vielmehr habe Max E. immer eine friedliche Debatte und Auseinandersetzung in allen dokumentierten Reden gefordert und von einem Reichtstagssturm war, während er Max E. begleitet hat, nie die Rede. Er weist nochmals darauf hin, daß PR zu keiner Zeit auf Demos war und die Beschaffung von Nachtsichtgeräten und anderen Materialien ausschließlich zum Auffinden und Befreien von Kindern aus DUMBS bestimmt waren. Er kündigt zudem noch die spätere Zeugenvernehmung von Ralph T. Niemeyer an, der mehrfach auf Demos gesprochen hat und das möglicherweise eine Rolle für die Beweisaufnahme spielen würde.

RA Lober (für Birgit M.-W.) erklärt, daß diese heute keine weitere Einlassung machen könne, da sie schwer erkältet sei und stimmlich dazu nicht in der Lage. Jedoch am kommenden Donnerstag könne die Befragung wahrscheinlich fortgesetzt werden.

Richter Bonk setzt daher mit dem am letzten Verhandlungstag angekündigten Programm und der Augenscheinnahme mehrerer videos zu Max E. fort.
Es wird also zunächst das folgende video in voller Länge vorgespielt:

NEUES vom Oberst a.D. Eder-Stab – Der Fels der NWO-Narrative wackelt bereits! –
Video vom 10.11.22, 14:07 Min., ThomMaxx-TV – odysee
https://odysee.com/@ThomMaxx-TV:d/Oberst-Eder-Stab-Update:e

RA dalla Fini (für Max E.) erklärt, das video spräche für sich. Allerdings möge man sich seinen Mandanten heute nur anschauen, die Folgen des Verfahrens seien gravierend, die lange U-Haft unverhältnismäßig und der jetzige Zustand im Vergleich zu damals bedenklich.

RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) erklärt ebenfalls, der Inhalt des videos spräche für einen friedlichen und gewaltfreien Ablauf noch vor Weihnachten 2022 und keinen Reichstagssturm.

RA Lober (für Birgit M.-W.) resümiert, daß zwischen dem 10.11.22 (Hochladedatum des videos) und Weihnachten 2022 nach Max E.s Kenntnisstand irgendetwas passieren soll, vermutlich würde die geäußerte Regierungskritik zu einem Ergebnis kommen. Den Inhalt des videos bezeichnet er als nicht wesentlich, aber beachtlich, immerhin wäre in schwer verständlichem bayrischen Dialekt gesprochen worden, der zumindest seiner Mandantin erhebliche Verständnisprobleme bereite, außerdem sei seine Mandantin auch nicht Teil und Thema des videos.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) schließt sich seinen Vorrednern an und ordnet das Ganze als zulässige freie Meinungsäußerung ein. Darüberhinaus sei fraglich, ob sein Mandant das video überhaupt kennt.

RA Klemke (für Michael F.) sieht den Vorwurf, die freiheitlich demokratische Grundordnung durch ein neues System ersetzen zu wollen, nicht bestätigt. Vielmehr habe Max E. das jetzige System reformieren wollen und keinesfalls durch einen gewaltsamen Umsturz auswechseln wollen.

RA’in Hamed (für Hans-J.H.) sieht das Engagement des Max E. immer wieder in denselben drei Themen: Afghanistan, Ahrtal und Pädophilie von Politikern. Das habe ihn umgetrieben und in seiner Gedankenwelt beschäftigt.

Ri Bonk fährt fort mit der Verlesung des BKA-Vermerks vom 9.11.22 zum im Anschluß vorgespielten Video:

Maximilian Eder, Oberst a.D., Hausdurchsuchung, Alle Rechte und Freiheiten zurück erkämpfen
Video vom 27.11.21, 10:59 Min., NuitDebout Munich – youtube
https://www.youtube.com/watch?v=pq1QSzkluhE&t=169s

RA Nirk (für Vitalia B.) stellt fest, daß das video die subjektive Meinung des Max E. darlegt und ungeeignet ist, den Anklagevorwurf zu unterstreichen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) bemerkt, daß dieses video gut für die Verteidigung sei, da darin nirgendwo Gewalt und Gefahr zu finden sei, vielmehr gehe es um die Ausübung von Grundrechten wie Meinungsäußerung und Demonstration während einer schwierigen Zeit.

RA’in Hamed (für Hans-J.H.) sieht es genauso und hält der GBA zugute, einmal auch entlastendes Material gebracht zu haben. Es wären darin Sachthemen angesprochen worden, die nicht nur Meinungen darstellen, sondern später ja auch von der Politik korrigiert wurden. Nichts davon sei inhaltlich unvernünftig oder rechtswidrig gewesen, sondern alles sollte voll und ganz demokratisch durch wahlberechtigte Bürger erreicht werden und nicht durch einen Umsturz.

RA Lober (für Birgit M.-W.) erhebt einen Verwertungswiderspruch gegen das zuletzt gesehene video mit der Begründung, daß lt. Vermerk Aufnahmedatum, Herkunft und Authentizität völlig ungewiss seien, so sei es darin nur vage als Ergebnis von „Internetermittlungen“ bezeichnet worden.

RA dalla Fini (für Max E.) möchte eine Aussage seines Mandanten in Erinnerung rufen „einmal Soldat, immer Soldat und ich habe einen Diensteid auf die Rechte und Freiheiten des deutschen Volkes geschworen“. Dies stünde im Einklang mit dem nun mehrfach Gesehenen und sollte nicht vernachlässigt werden, das video spräche wie zuvor für sich.

RA Sattelmaier (für Michael F.) stellt für beide Videos eine gewisse „Rosinenpickerei“ der GBA fest. Immerhin wurden sie exemplarisch für den Willen zur Herbeiführung eines Umsturzes genannt. Die GBA stürze sich dabei auf einzelne Äußerungen, die benutzt werden, um den Umsturzwillen zu erkennen. Allerdings kommt man im Kontext auch zu einer völlig anderen Schlußfolgerung, nämlich daß Max E. völlig friedlich und am Grundgesetz orientiert Veränderungen herbeiführen wollte. Somit handle es sich um ein „klassisches Eigentor“ der GBA.

RA Klemke (für Michael F.) erstaunen die beiden videos und der naive Glaube des Max E., daß Deutschland eine Demokratie sei und man hier mit demokratischen Mitteln substanziell irgendetwas in der Gesellschaft ändern könne. Gewaltbereitschaft sei hier aber weit und breit nicht zu erkennen.

Nach einer kurzen Pause zur besseren Klimatisierung fährt Richter Bonk fort mit dem nächsten video, einem Aufruf vom 6.1.22 zu einem Kameradschaftstreffen am 8.1.22 in der Nähe von Berlin:

Stellungnahme des Oberst a.D. Maximilian Eder zum Kameradschaftstreffen
Video vom 6.1.22, 4:06 Min., t.me/SoldatenGrundgesetz
https://t.me/SoldatenGrundgesetz/89

RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) und RA Miksch (für Peter W.) bemerken beide, daß sich durch alle videos kein Aufruf zu Gewalt ergäbe, im Gegenteil das Einhalten der demokratischen Grundordnung und gewaltfreier Widerstand zöge sich wie ein roter Faden durch alle videos.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) stellt fest, daß ein Austausch darüber, was in der Politik alles schief läuft, erlaubt sein sollte und fragt ob allen Beschuldigten hier und in STG/MUC unterstellt würde, daß sie die videos kennen. Dies sei um so fragwürdiger, da im Zeitraum ab 2021 zumindest sein Mandant andere Beschuldigte noch gar nicht gekannt habe und dies ihm deshalb nicht unterstellt werden könne. Dies gelte im Übrigen für alle Videos.

Max E. möchte das letzte video kommentieren. Er habe sich tatsächlich mit zwei anderen Soldaten in kleiner Runde getroffen und danach auf einer Demo in Uniform gezeigt, was allen Dreien eine aktenkundige Strafanzeige einbrachte. Es ging ihm darum, als Soldat Flanke zu zeigen, die Soldaten seien zuständig für die äußere Sicherheit und würden für den Schutz der Bürger eintreten. Er wollte auf notwendige Veränderungen im System auf Basis der beiden gehörten Reden hinweisen und verweist auf einen FAZ.net Artikel vom 21.5.23, wo Thomas de Maizière ebenso wörtlich Veränderungen im System und große Reformen fordert.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thomas-de-maiziere-wir-sind-zu-langsam-und-zu-sorglos-18908490.html
frei lesbar:
https://archive.is/NOZj4#selection-3563.0-3955.639

RA Sattelmaier (für Michael F.) fragt sich erneut, warum dieses video gezeigt wird, es wäre nichts Strafbares dabei zu erkennen. In der Anklage führt die GBA es jedoch als Beleg für die „Ablehnung und Untergrabung staatlicher Maßnahmen“ auf. Wie zuvor wird das einfach von der GBA so behauptet, obwohl es nicht passt und eine Mehrdeutigkeit zu Gunsten des Mandanten gehe, also wieder ein „klassisches Eigentor“ der GBA.

Es geht weiter mit dem nächsten video, der Demo in Baden-Baden vom 10.4.22 und einem Redebeitrag von Max E., 24:07 Minuten. Er kritisiert darin das Regierungsversagen und spricht wieder vom „vergessenen Land“ (Afghanistan), dem „vergessen Tal“ (Ahrtal) und dem „vergessenen Leid“ (Corona-Maßnahmen). Auf dem video ist zum großen Teil nur Max E. zu sehen, am Schluß jedoch wird kurz die Kamera ins Publikum geschwenkt, sodaß auch Demo-Besucher erkennbar sind.

(Anmerkung: das Originalvideo wurde von allen Kanälen gelöscht, es existiert nur noch ein Komplettvideo der Demo bei odysee mit der Rede ab 25:30 Min.)

RA Sattelmaier (für Michael F.) bezeichnet das Video als „politischen Aschermittwoch der GBA“, auch hier sei wieder nichts Strafbares zu erkennen und die bayrisch, deftige Rede müsse man Max E. nachsehen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) kann keinen Zusammenhang mit der Anklage finden, auch keine Vorbereitung einer Straftat und kündigt dazu für später noch einen Beweisantrag an. Er bringt eine Demo zur Sprache, bei der tausend Menschen sehr agressiv die Einführung des Kalifats gefordert haben und fragt, ob gegen diese auch ermittelt würde. Ansonsten seien alle Äußerungen in der Rede von der Meinungsfreiheit gedeckt und eine zulässige Kritik am System.

RA Miksch (für Peter W.) bemerkt, daß auch behördliches Handeln gewissen Gesetzen unterliegt und auch Staatsdiener nicht tabu seien.

RA Lober (für Birgit M.-W.) fragt, was das alles mit seiner Mandantin zu tun habe. Außer Max E. war vermutlich keiner der hier Angeklagten auf dieser Demo. Politikerkritik sei nicht ungewöhnlich oder strafbar, allenfalls sei der Einsatz der Bundeswehr im Innern ggf. kritisch zu bewerten, dieser wurde aber nur im Wege der Amtshilfe beschrieben und nicht als selbständiger Akt.

RA’in Hamed (für Hans-J.H.) wiederholt sich, genau wie die immer wieder selben Themen in den Videos. Afghanistan, Ahrtal, Maut, sektorale Impfpflicht, Soldatenimpfpflicht, alles keine Randthemen damals, sondern auch in den Leitmedien kritisch betrachtet. Sie gibt zu Bedenken, daß Max E. alles verloren hätte, was er bis dahin in den vielen Reden aufgebaut habe. Wenn er auf einmal entgegen seiner immer geäußerten Friedlichkeit und Veränderung mit rechtsstaatlichen Mitteln plötzlich einen Reichstagssturm oder Putsch geplant hätte, wäre jegliche Glaubwürdigkeit und Authentizität bei seinem Publikum verloren gegangen. Dies habe doch eine große Bedeutung für den Tatvorwurf und der GBA möge es überdenken. Sie schließt mit dem von Max E. oft in den zuvor gehörten Reden genannten Zitat von Clemens v. Prentano: „Die Liebe allein versteht das Geheimnis andere zu beschenken und dabei selbst reich zu werden“. Dies passt überhaupt nicht zu einem gewaltbereiten Putschisten und der Gedankenwelt der GBA.

Nach der Mittagspause fährt Richter Bonk fort mit der auszugsweisen Verlesung des Vermerks des BKA vom 4.5.23 zum zuvor gesehenen Video. Dieses wurde auf einem sandisk USB Stick gefunden, der am 7.12.22 im Hotelzimmer des Max E. in Perugia sichergestellt wurde. Zeitstempel und weitere Details seien nicht zuverlässig aus den Metadaten ermittelbar gewesen, das video der Baden-Baden Demo sei am 17.7.22 von unbekannt erstellt worden. Danach beschreibt der Verfasser noch den Inhalt des videos.

Danach wird ein weiterer Vermerk vom 6.7.23 auszugsweise verlesen, der ein weiteres Video betrifft. Dieses wurde ebenfalls am 7.12.22 in Perugia bei der Sicherstellung und Überprüfung mittels Schlagwortrecherche auf einem Acer Notebook gefunden. Es handelt sich um eine Rede von Max E. in einem Wirtshaus vor Publikum 11.10.22, 37:41 Min., die in der Folge durch Abspielen in Augenschein genommen wird (Anmerkung: Diese Rede konnte ich nirgendwo im Netz finden).

Inhaltlich geht es wieder um die Coronapolitik, das Ahrtal und die satanisch-rituelle Pädophilie. Gleich zu Beginn moniert RA’in Rueber-Unkelbach, daß sie den bayrischen Dialekt nicht verstehe und auch die Abspiel-Akustik sehr zu wünschen übrig lasse. Nach einer kurzen Unterbrechung hören und sehen wir das Video dann bis 24:56 Minuten, wie Max E. über den Fall Nathalie, Sina und andere ausführlich berichtet. RA dalla Fini (für Max E.) moniert, daß dies nun weit entfernt von den persönlichen Verhältnissen seines Mandanten sei und fordert eine Unterbrechung. Die Art und Weise der Einführung solcher Videos mißfällt ihm sehr, und er stellt einen weiteren Erhebungs- und Verwertungswiderspruch. Gleichwohl will Richter Bonk fortfahren, sodaß dann ein Gerichtsbeschluß gefordert wird. Dieser ergeht nach 20 Minuten Pause, in der sich RA Olivo (für Rüdiger v.P.) verabschieden muß. Die Anordnung des Vorsitzenden wird bestätigt und das Video weiter abgespielt. Max E. verweist in der Rede auf Bücher und videos von Jessie Marsson und seinen eigenen telegram Kanal t.me/MaxEderInfo. Außerdem geht er auf das Abhören von Handys ein und wie man sich schützen kann, ihn selber störe das aber nicht. Wieder betont er, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen und, daß er deshalb nichts zu befürchten habe bei seinem Vorhaben. Wenn alles vorbei wäre, würde er endlich Namen nennen können. Zum Schluß geht er dann noch auf die Polizeigewalt in Berlin bei Demos ein und zitiert noch einmal, was er dazu am 24.5.21 bei einer Demo in Berlin zum Bundeswehreinsatz im Innern und dem KSK gesagt hat. Der Satz „Man sollte das KSK mal nach Berlin schicken“ wird ja immer wieder gerne völlig aus dem Kontext gerisssen zitiert und ihm angelastet.

Interessierte Leser mögen sich ein eigenes Bild machen unter:
Komplettes video „Pfingsten in Berlin“ Rede vom 24.5.21 auf einer Demo, 19:28 Min.
https://www.youtube.com/watch?v=Lsye_xjWXNQ&t=91s
Die jeweiligen „kritischen“ Stellen mit der „Bundeswehr im Innern“ und dem „KSK nach Berlin“ befinden sich bei Minute 3:53 bis 4:06 und 10:20 bis 10:28.

RA Lober (für Birgit M.-W.) regt in seiner gewohnt provokanten Art an, alle Zuhörer aus dem Video zu ermitteln und als Zeugen zu hören, um herauszufinden, ob die anderen hier Angeklagten ebenfalls Teilnehmer in diesem Wirtshaus waren. Außerdem stellt er den Bezug zum Verfahren in Frage und fragt, ob die Aufgabe des Senats nach solchen Ermittlungen nun wäre „den Erschießungsbefehl anzuordnen oder ein Urteil zu fällen“. Falls letzeres der Fall wäre, könne man ja nur sagen, daß Max E. seine Meinung kundgetan hat, die man so oder so sehen könne, und in diesem Zusammenhang die Beweisführung keinen Punkt für die Anklage bildet. Auch die Vorstellungen über Pädophilie könne man als krude bezeichnen, allerdings gäbe es immer wieder aufsehenerregende Fälle in den USA wie z.B. Epstein, P. Diddy oder damals in Belgien der Fall Dutroux, die belegen, daß es so etwas tatächlich gibt.

RA Miksch (für Peter W.) bemerkt, daß Max E. das Abhören offensichtlich nicht weiter gestört habe, es war im Wurst, wie er sagte, und das zeige doch, daß er fest davon überzeugt war, nichts Verbotenes zu tun.

RA dalla Fini (für Max E.) erhebt nun aufgrund der Präklusionsvorschriften einen Verwertungswiderspruch und begründet damit, daß die Europäische Ermittlungsanordnung und der Beschluß des BGH 1 BvR 605/23 vom 24.5.23 und andere Anordnungsbeschlüsse noch nicht in die Verhandlung eingeführt seien. Zudem seien mögliche Fehler in der Datenauswertung passiert. Somit sei es der Verteidigung zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möglich die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Beschlüsse zu überprüfen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) schließt sich dem Antrag von RA dalla Fini grundsätzlich an und auch dem Antrag von RA Lober. Er fragt sich, ob die Zuhörer im Gasthof auch Mitglieder der Vereinigung sind und belangt werden können, weil sie so viel geklatscht haben und somit ihre Zustimmung ausdrückten. Er führt aus, daß man Dinge so oder so sagen und meinen könne und daß „das KSK nach Berlin schicken“ keine ernst gemeinte Schlußfolgerung sei. Vielmehr sei es ein „bildhafte Erklärung“ gewesen, die zum Nachdenken und Diskutieren anregen sollte, wie in angespannten Zeiten regiert wurde und ob die damaligen Maßnahmen sinnvoll waren. Er bemängelt die einseitige Betrachtung der GBA, die immer nur einzelne belastende Punkte heraushebt und entlastende Momente zu wenig berücksichtigt. Im Übrigen bemerkt er noch, daß die bayrische Linguistik wohl eine andere Auslegung für hochdeutsch Sprechende verlange und näher untersucht werden müsse, was tatsächlich gemeint ist.

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