OLG Frankfurt 21.1.2025
44. Verhandlungstag
RAin Rüeber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) stellt einen Beweisantrag zur Beiziehung eines Gutachters, bezüglich der gespeicherten Daten bzw. des Verlaufes auf dem PC ihrer Mandantin. Sie erörtert, wie der PC Speicherungen im Zwischenspeicher, selbstständig vornimmt. Ihre Mandantin habe lediglich am 25.11.2022 nach einem Buch mit dem Titel „Scheindemokratie“. Somit seien die Ausführungen des KHK unrichtig.
Im Anschluss daran erklärt Birgit M.-W. weshalb sie überhaupt nach dem Buch gesucht habe. Der Verfasser sei ihr persönlich bekannt und aus dem Bundestag ausgeschieden. Er habe eine Buchlesung abgehalten, bei der sie jedoch nicht teilnehmen wollte, da dort Presse zu erwarten war. Alle Bücher die als Verfahrensrelevant angesehen werden, waren kein Bestandteil ihrer Suche.
Zusätzlich führt sie aus, weshalb sie sich einen neuen PC gekauft hat und wie die Daten vom alten auf den neuen PC übertragen wurden. (Ergänzende Einlassung zur Sache)
RA von Alevensleben (für PR) teilt mit, dass bei seinem Mandanten vergleichbare und ähnliche Dinge vorliegen. Aus diesem Grund schließt er sich grundsätzlich der Sachaufklärung durch einen Gutachter an.
RA Dr. Sieg (für PR) widerspricht der Zeugenvernehmung, sollte dem nicht Folge geleistet werden, beantragt er einen Beschluss. Er erörtert weshalb er der Auffassung ist, dass die Zeugenvernehmung völlig Überflüssig ist.
Nach einer kurzen Unterbrechung von ca. 10 Minuten teilt RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) noch eine Ergänzung zu ihrem Antrag mit.
Richter Bonk teilt den Senatsbeschluss mit, dass die Vernehmung des Zeugen Lasse K. fortgesetzt wird.
Es folgen nur noch wenige Fragen aus dem Senat an den Zeugen bis das Fragerecht an die GBA weitergegeben wird. Diese hat jedoch keine ergänzenden Fragen und verzichtet.
RA Sattelmaier (für Michael F.) darf als erstes das Wort an den Zeugen richten und startet zunächst mit einem Kompliment an den Zeugen, da sein Auftreten sich deutlich von dem bisher erlebten abhebt. Er sei sachlich und kompetent.
Im Anschluss daran möchte RA Sattelmeier etwas mehr über die Details der Befragung wissen. Welche Atmosphäre? Gab es Vorgaben? Chronologie? Wie war der Eindruck von seinem Mandanten? Immerhin 4 Tage Vernehmung.
In gewohnter Weise antwortete der Zeuge Lasse K. sehr bemüht, nichts falsches zu sagen und den Beschuldigten nicht durch persönliche Eindrücke zu belasten, sondern so neutral wie möglich die Begebenheiten zu beschreiben. „Keine Vorgaben… wollten den Beschuldigten reden lassen und hatten die Info, dass er vollumfänglich Aussagen möchte. Er machte den Eindruck, dass er zu jeder Zeit folgen konnte. Befragung waren 2x2Tage, keine 4 Tage hintereinander. Regelmäßige Pausen.“
Als nächstes darf RA Klemke (für Michael F.) den Zeugen befragen. Er möchte wissen ob sein Mandant über den Reichstagssturm sprach? Ob es eine Idee oder ein Plan war? Fall Natalie und die Audiodatei? „Idee und der Beschuldigte teile Aspekte mit, weshalb für ihn die Audiodatei glaubhagft war.“
Danach möchte RAin Mannebach-Junge (für Johanna F.) was mit Externen gemeint war? Weshalb diesbezüglich nicht nachgefragt wurde und in welchem Bezug ihre Mandantin genannt wurde? Ob die Audiodatei eine Schauspielerin gewesen sein könnte? „Es gab einen engeren Kreis, Johanna F. kam halt mal dazu. Zum Zeitpunkt waren noch nicht alle Asservate vorhanden, somit wurde die Audiodatei nicht vorgespielt.“
RA Wölfel (für Peter W.) interessiert sich für die Helmbrechts Treffen und welche Rolle sein Mandant hatte? Aktive Rolle? Welche Themen wurden dort besprochen? „Peter W. war im Hintergrund und hatte keinen aktiven Part. Sinn und Zweck der Treffen waren nicht erkennbar, obwohl sie sich unterschiedlich gestaltet hatten.“
RA Dr. Sieg (für PR) möchte wissen ob der Befragte Michael F. den Eindruck machte, dass er die Wahrheit sagte? „Ja“
RA von Alvensleben (für PR) interessiert sich für die Rolle des RA Heinerts, der bei den 4 Tagen der Vernehmung anwesend war.
Er hat viele Fragen gestellt, war er fordernd oder dominant? „War Verteidiger des Beschuldigten, hat ab und zu Anmerkungen gemacht jedoch zu keiner Aussage gedrängt.“ Wie kam sein Mandant zum Treffen? Wurde nachgefragt weshalb Rüdiger v.P. entsetzt war, dass Max E. den PR eingeladen hatte? Max E. hatte eingeladen und es wurde nicht nachgefragt.
RAin Rueber-Unkelbach stellt fest, dass in der Verschriftung nicht ersichtlich ist wer welche Fragen gestellt hat? „Kann ich nichts dazu sagen, habe die Verschriftlichung nicht gemacht.“ Gab es Vorbereitungen oder wurde munter durcheinander gefragt? „ich distanziere mich von munter durcheinander.“ Es gibt eine Audio-Visuelle Aufzeichnung… Prozentuale Aufteilung? Themengebiete? Lagen bereits andere Vernehmungen vor? „Habe die Audio-Visuelle Aufzeichnung nicht angeschaut… Vernehmung von Birgut M.-W. lag vor.“ War der Inhalt bekannt? „Teilweise, da selbst 2 Tage davon anwesend.“ Als sie weitere Fragen diesbezüglich stellt, erklärt der Zeuge, dass er nicht anwesend sei um über die Vernehmung von Birgit M.-W. zu berichten.
15 Minuten Pause
Nun darf RA Lober (für Birgit M.-W.) seine Fragen an den Zeugen richten. Hatten sie sich vorstellen können, dass Michael F. so viel sagt? „2 Tage waren geplant, 4 sind es geworden.“ Gab es eine Schlusskontrolle für die Verschriftung? „Weiß ich nicht, war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit dem Fall beschäftigt.“ Er möchte noch wissen ob der Zeuge auch bei anderen Vernehmungen anwesend war und ob diese ebenfalls so umfangreich waren? „Bei Jungblut und Richter, jedoch waren die nicht so umfangreich und auch nicht Audio-Visuell.“ RA Lober möchte noch wissen, ob Unterschiede gemacht wurden von welcher Stelle die Informationen kamen (z.B. Verfassungsschutz oder Öffentlichkeit)? „Hauptsächlich Observationen und Behauptungen wer wen, wann, wo gesehen hat.“ Auch möchte er wissen, wie der Beschuldigte seine Mittagspause verbracht hat und mit wem? Auch interessiert ob die menschlichen Aspekte erfragt wurden wie z.B. Hobbys, Vegetarier? „Mittagspause verbrachte er mit seinem RA Heinert und er scheint ein friedliebender Christ zu sein der rechtsstaatlich sei und vermutlich kein Vegetarier.“
Mittagspause
Nach der Mittagspause stellt RA Lober noch etliche, weitere Fragen in Bezug auf den Tag X, politisches Interesse, Ballweg und Fitzeck oder ob gefragt wurde wer Bundeskanzler ist? „Michael F. wirkte politisch allgemein interessiert,… Beide Personen wirkten auf den Beschuldigten suspekt, da sie innerhalb kürzester Zeit viel Menschen um sich geschart haben… Wissensfragen wurden nicht gestellt.“
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) möchte wissen wer während der Vernehmung den Hut auf hatte? Und wer alles Fragen gestellt hat? „Ich… die Kollegen haben eher weniger gefragt.“ Weshalb steht in der Verschriftung Anwalt, Michael F. und nur Beamter ohne genauere Benennung? „Kann nichts dazu sagen.“ Auch möchte er wissen ob es Aktenteile gibt von anderen Beschuldigten, die einer besonderen Geheimhaltung unterliegen? „Nicht bekannt.“
RA Lang (für Rüdiger v.P.) erfragt zu den Helmrechtstreffen noch ein paar Details, wie z.B. ob Visitenkarten ausgetauscht wurden? Ob und wie Michael F. seinen Mandanten kennengelernt hat? „Teilweise ja… im Nebenraum gab es ein Gespräch bei dem RvP auch anwesend war.“ Auch möchte er wissen wann das Treffen im Restaurant Oberschweinstiege war vor oder nach Helmbrecht? War RvP dabei? „War danach… RvP war glaub dabei.“ RvP hat zu Michael F. gesagt, dass sich das mit dem Reichstag erledigt hat… hat er sich geäußert weshalb die Idee verworfen wurde oder woher er seine Kenntnisse hatte? „Keine Erinnerung, glaube nein.“ Thema HSK… friedliche Strukturen… „zu einer späteren Unterstützung des Militärs und der Polizei.“ Fähigkeiten von Melanie R.? „Kann in die 7. Dimension sehen und hält Rituale ab.“
Danach wurde die Befragung an diesem Tag beendet.
Es wird noch mitgeteilt, dass wenn die Laptops nun abgegeben werden, dieses im Tausch stattfindet mit aktualisierten Laptops, somit haben die Beschuldigten jederzeit einen Laptop mit dem aktuellsten Stand zur Verfügung.
Dieser Verhandlungstag wird gegen 16Uhr beendet.