Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 20.08.2024

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OLG Frankfurt 20.8.2024

19. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet um 9:38 Uhr, Presse ist in der Spitze mit 11 Personen, Zuschauer mit bis zu 20 Personen anwesend. Die GBA wird heute durch Herrn Dr. Engelstätter (mit 2 Minuten Verspätung) und Richter Konert vertreten.

RA Lober (f. Birgit M.-W.) stellt gleich zu Beginn den Antrag, daß seine Mandantin unmittelbar heute vom Senat das Protokoll der Sacheinlassung der Ruth (Hilde) L. zur Verfügung gestellt bekommt, welche die GBA am 14.8.24 dem Senat übergeben hat, da die Aushändigung über die Verteidigung aus bekannten Gründen viel zu lange dauern würde und damit sie noch im Verlauf ihrer Einlassung dazu Stellung nehmen und Fragen beantworten kann.

Richter Bonk sichert zu, daß alle Beschuldigten dieses Protokoll noch heute bekommen.

RA Sieg (f. Prinz Reuß) kündigt einen eventuellen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat an, da sein Mandant immer noch nicht einen Beschluß vom 13.8.24 erhalten habe, und er daher ernsthaft darüber nachdenkt, ob dieser Beschluß und Umstand nicht zwingend zu einem Ablehnungsgesuch führen muß, vorausgesetzt sein Mandant stimmt zu. Den entsprechenden Antrag dazu habe er bereits vorbereitet. Er werde es mit seinem Mandanten im Laufe des Tages noch diskutieren.

Danach fährt Birgit M.-W. fort und widerspricht der Darstellung des GBA in der Anklage, daß die Gruppierung um Prinz Reuß durchgehend vom 1.8.21 bis 7.12.22 bestanden habe. Spätestens ab September/Oktober 2022 seien die unterschiedlichen „Ressorts“ Rat, R (Militär, Abkürzung für Rüdiger) und Inneres (Michael F.) zusammengebrochen. Man habe sich von ihr, Hilde L. und Thomas T. getrennt und auch Prinz Reuß habe sich von den Militärs distanziert. Die Idee eines Rats wurde zudem nicht von ihr entwickelt, sondern von Hilde L., die am 3.11.21 entsprechende Namen benannt hatte, ohne daß man die Benannten überhaupt kannte. Hilde hatte dann das Treffen vom 11.2.22 beim „Chef“ in Thüringen angekündigt, bei dem Birgit zum ersten Mal Kontakt mit Rüdiger v.P. hatte, und bei dem vereinbart wurde, daß jeder Teilnehmer einen Stab mit 3-4 Personen bilden und beim nächsten Treffen einen Vortrag halten solle. Sie selbst habe diesen Stab nie gebildet und auch keinen Vortrag gehalten oder einen Entwurf einer Verfassung erstellt, da sie dazu keine Lust hatte, sich nicht zuständig fühlte und zuvor einen Nachweis der Allianz forderte. Sie zitiert dann immer wieder Stellen aus der Akte, die ihre bisherigen Aussagen zu den Kontakten und Gesprächen bestätigen und auch die entsprechenden Behauptungen der Anklage widerlegen, sie nennt es Falschzitate, die zuhauf in der Anklage zu finden seien. Sowohl sie, als auch Michael F. haben im März 2023 bei ihrer zeitgleichen Vernehmung völlig übereinstimmend und unabhängig voneinander gleichlautend vorgetragen. Das könne doch kein Zufall sein. Trotzdem hält die GBA dies für völlig irrelevant und die Aussagen für unglaubwürdig.

Die Allianz, ein Geheimbündnis innerhalb des aktiven Militärs, wurde ihr beschrieben wie die Besatzungsstruktur nach dem 2. Weltkrieg, die nach einem bestimmten Ereignis und der darauf folgenden weltweiten Krise mit Blackout und Städteabriegelung zunächst eine 2-jährige Militärherrschaft (lt. R.v.P.) übernehmen würde. Die entsprechenden Kanäle, die auch darüber berichteten, kannte sie schon lange, hat denen aber nicht vertraut (bis auf zwei), da die Terminankündigungen nie eintrafen, und somit war Birgit schon seit 2021 desillusioniert und als einzige in der Runde auch mißtrauisch gegenüber Marco v. H.

Die Verhandlung geht nun in die Mittagspause und wird um 13.40 Uhr fortgesetzt mit Birgits Schilderung zum Treffen am 25.6.22. Bei diesem Treffen habe Birgit zum ersten Mal Mirka W. kennengelernt, die sie irrtümlich aufgrund der Verhaltensweisen für die Freundin von Marco v. H. gehalten hatte. An diesem Tag hatte Rüdiger v.P. Verschwiegenheitserklärungen zur Unterschrift mitgebracht, einen Zettel (und nicht zwei!) voller Rechtschreibfehler, wo die 5 damaligen Ratsmitglieder vorne ihre vollständige Adresse und Geburtsdatum notieren sollten und sonst keine weiteren Angaben. Um diese Erklärungen gab es ja einen ziemlichen Hype wegen der Androhung der Todesstrafe bei Verstoß und Birgit fand das alles sehr absurd, hat aber letztendlich aufgrund ihrer damaligen schlechten psychischen Verfassung spät am Abend unterschrieben. Es stimme jedoch nicht, daß sie gesehen habe, wie auch Mirka W. unterschrieben habe, was aber fälschlicherweise so in der Akte steht. Birgit wurde kurz vor dem Treffen Anfang/Mitte Juni 2022 von der damaligen Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) wegen einer Bundestagsrede als Verfassungsfeindin angeklagt und in einer beispiellosen bundesweiten Schmutzkampagne durch die Presse gezogen, sodaß sie sich nicht mehr aus dem Haus traute, sich gelähmt und krank fühlte und unter Schlafstörungen litt und psychisch ziemlich erledigt war. Der 25.6. war der erste Tag, an dem sie sich wieder aus dem Haus traute und sich etwas Ablenkung erhoffte mit Grillen bei schönem Wetter. Wäre sie in normaler Verfassung gewesen, hätte sie diesen Zettel nie unterschrieben. Sie hatte noch bis zu ihrer Verhandlung am 13.10.22 mit den gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und war aufgrund der Presse-Hetzjagd nicht mehr arbeitsfähig.

Marco v. H. begründete die Verschwiegenheitserklärungen, die ein amerikanischer Anwalt der Allianz entworfen haben sollte, damit, daß die Allianz die Ratsmitglieder vorher durchchecken müsse, bevor sie sich zu erkennen gäben, und ohne Unterschrift würden sie dann nach der bevorstehenden Abriegelung der Städte auch nicht abgeholt.

Rüdiger v.P. hielt bei diesem Treffen einen Vortrag über den M-Stab (Militär), recht kurz ohne Namensnennungen und Michael F. referierte über seine Vision von der neuen Polizei als dein Freund und Helfer und wie die Polizei nach dem Tag X aufgebaut sein solle. Dies habe auch der Zeuge O. in seiner Vernehmung so bestätigt. Michael F. wurde für seinen Vortrag sehr von Rüdiger v.P. gelobt. Und Mirka W. referierte über die Organisation von Vernetzungstreffen. Die Angaben von Hilde L., daß die HSKs (Heimatschutzkommando) am 25.6. vorgestellt worden seien und die Zitate in der Akte dazu stimmten nicht. Das Notizbuch der Hilde L. würde das genaue Gegenteil belegen und mittlerweile habe sie diese Aussage auch geändert. Über HSKs könne frühestens am 13.8.22 gesprochen worden sein, wo sie nicht dabei war, aber es sei mittlerweile so lange her, daß zur Klärung des Datums die TKÜs so wichtig wären. Birgit echauffiert sich nun sehr über die vielen aus ihrer Sicht falschen und nicht belegten Zitate der GBA in der Anklage und fragt in Richtung Dr. Engelstätter: „Ist das wirklich so üblich bei einem Staatsanwalt oder Generalbundesanwalt? Diese völlig substanzlosen Behauptungen ins Blaue hinein? Im Zivilrecht fiele das unter die Kategorie Arglist laut ständiger Rechtssprechung des BGH. Ich kann allen Anwälten hier nur raten alle Zitate genau zu überprüfen. Es ist schon auffälig, wieviele Falschzitate in der Akte vorliegen. Aber das ist natürlich geeignet um gefahrlos sagen zu können, ja, so ist es gewesen. Aussagen können so manipuliert und provoziert werden.“

Sie beklagt, daß alle Angeklagten nun mittlerweile seit 1 ¾ Jahren unter strengsten Bedingungen des § 119 StPO in Haft gehalten werden und der § 160 Abs.2 StPO verlange, daß Be- und Entlastendes gleichermaßen berücksichtigt werden muß. Aus der Anklage könne sie dies aber nicht erkennen, da wäre nur Belastendes aufgeführt, sodaß sie erhebliche Zweifel hat, ob die Vorgaben des § 160 StPO erfüllt seien.

So wäre z.B. nicht erwähnt, daß es am 25.6.22 einen erheblichen Disput zwischen Michael F. und Birgit einerseits und Marco v.H. und Rüdiger v.P. andererseits gab. Es ging dabei um die Abriegelung der Städte durch 1 Mio Soldaten der Allianz (Amerikaner und Russen). Diese würden alle Städte zum Schutz der Landbevölkerung abriegeln, um zu verhindern, daß die Stadtbevölkerung auf’s Land abwandere. Das wäre notwendig, denn der Mob würde in den Städten über alles herfallen und die Allianz würde nicht eingreifen, sondern es laufen lassen wie in einen Bürgerkrieg. Darüber waren Birgit und Michael F. völlig entsetzt und fingen an zu diskutieren, das ginge doch gar nicht und Mirka W. lachte nur dazu. Marco v. H. erklärte dann auf einmal (wohlgemerkt erst nach dem Unterschreiben der Verschwiegenheitserklärung), es ginge sowieso nicht, daß ein Offizier der Allianz kommen würde, weil die sie schützen müssten. Die seien nicht von hier und wenn jemand keine reine Seele habe, würde derjenige tot umfallen. Daraufhin fühlte sich Birgit ziemlich veralbert und gab Widerworte, sie habe keine Bedenken, daß alle reine Seelen hätten und ein Tot Umfallen sei nicht zu befürchten. Dies wiederum erzürnte Marco v.H. so sehr, daß er fast über den Tisch gesprungen sei, um sie anzugreifen und nur Mirka W. hätte ihn gerade noch zurückhalten können. Am Ende des Tages war Birgit so empört, daß sie als Einzige in Bad Lobenstein blieb für ein Gespräch mit Prinz Reuß, der ihr zustimmte, daß nun ganz dringend eine echte Anbindung an die Allianz nachgewiesen werden müsse und er würde sich darum kümmern. Außerdem wolle er Marco v.H. und Mirka W. nicht mehr bei weiteren Ratstreffen dabei haben. Zitat: „Die beiden kommen mir nicht mehr auf mein Grundstück“ . Paul G. habe in seiner Vernehmung ebenfalls bestätigt, daß Birgit sehr gegen Marco gewettert und mehrfach einen weiteren „echten“ Vertreter der Allianz gefordert, sowie die Todesstrafe in der Erklärung kritisiert habe.

Birgit erwähnt auch, daß auf einmal ab September solche Verschwiegenheitserklärungen des selben Urhebers auf Demos in Süddeutschland auftauchten und dort verteilt wurden. Dies seien aber nicht die Gleichen gewesen, die sie unterschrieben hätten. Auch in der Akte seien verschiedene Versionen aufgeführt, die sie nie zuvor gesehen und auch nicht unterschrieben habe. Letztendlich habe das dazu geführt, daß alle die unterschriebenen Zettel vom 25.6. zurück haben und vernichten wollten. Rüdiger v.P. hat dann am 10.10.22 die 5 Zettel Prinz Reuß übergeben und der habe sie vernichtet.

Mittlerweile ist es 15:45 Uhr und Richter Bonk fragt wie lange Birgit noch vortragen wolle. Sie sei nun mehr oder weniger am Ende des 25.6.22 angelangt, würde nun zum 16./17.7.22 berichten wollen, dann noch zur Allianz vorlesen und schliesslich zum angeblichen Reichstagssturm, sowie den Bundestagsbesichtigungen vortragen wollen, also auf jeden Fall noch am morgigen Tag oder auch heute noch etwas länger machen.

Richter Bonk bricht dann für heute die Einlassung zu Gunsten zweier noch vorzutragenden Beweisanträge ab, obwohl RA Klemke (f. Michael F.) versichert, daß sich die Versorgung seines Mandanten sehr verbessert habe, und es nicht mehr notwendig sei, um 16 Uhr zu beenden. RA Lober (f. Birgit M.-W.) kann dies nicht bestätigen, seine Mandantin bekommt immer noch das Weißbrot. Richter Bonk will das außerhalb der Hauptverhandlung geklärt haben und freut sich über mehr zeitliche Flexibilität.

RA Klemke (f. Michael F.) stellt sodann den ersten Antrag das Bundesamt f. Verfassungsschutz, das Bundesamt f. militärischen Abschirmdienst, die Landesämter für Verfassungsschutz, das BKA und das LKA um Auskunft zu ersuchen, ob und wenn ja, welche der Angeklagten in FRA/STG/MUC und welche Beschuldigten im Komplex der angeblichen Vereinigung um Prinz Reuß noch anhängigen Ermittlungsverfahren des GBA am BGH für eine oder mehrere Behörden als Vertrauensperson oder Informant tätig ist oder war. Aus der Akte ist bisher ein verdeckter Ermittler des BKA bekannt, aber es sei aus der Erfahrung aus anderen Staatsschutzverfahren unwahrscheinlich, das es keine weiteren gäbe.

Als zweiten Antrag stellt er die Anordnung der Überwachung der Kommunikation der Verteidigung mit ihrem Mandanten Michael F. nach § 148, Abs 2 und § 148a StPO aufzuheben. Eine sachgerechte und effektive Verteidigung sei sonst nicht möglich. Er begründet, daß außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt zum Mandant nur mit einer Trennscheibe möglich sei und Schriftstücke immer über den Leserichter laufen und eine unzumutbare lange Laufzeit haben. Als Beispiel nennt er ein Schreiben vom 19.6.24 seines Mandanten an RA Heynert, welches nach Kontrolle erst am 17.7.24 dort angekommen ist. Die Antwort wurde am selben Tag verschickt und kam erst am 2.8.24 bei Michael F. an. Somit waren diese mehr als 6 Wochen Gesamtlaufzeit. Dies könne nicht mehr hingenommen werden bei 2 x pro Woche Verhandlung und begründe eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung.

RA Wölfel (f. Peter W.) schließt sich an, sein Mandant ist selbst betroffen mit bis zu 3 Wochen Laufzeit.

RA dalla Fini (f. Max E.) schließt sich dem ersten Antrag an und wird den zweiten Antrag als eigenständigen stellen.

RA Böhme (f. Johanna F.-J.) kann die Gesamtlaufzeit über den Leserichter mit 7 Wochen für einen Brief an seine Mandantin noch toppen.

Richter Bonk fragt nach, ob sich alle anderen den Anträgen anschließen und hört keinen Widerspruch, also ja.

Nun meldet sich RA Lober (f. Birgit M.-W.) zu Wort: „ Kein Widerspruch, aber nur damit es auch wirklich alle verstanden haben. Sie haben gesagt „alle anschließen“. Wir haben ja die Verfahrensbeteiligten auch auf dieser Seite (zeigt auf den GBA). Sind die damit auch gemeint? Also alle, eigentlich schon oder nicht?

Richter Bonk: „Die Vertreter des GBA frage ich dann konkret nach.“

RA Lober: „Ja, aber es gibt ja nun die beiden Anträge. Dr. Engelstätter legen Sie mal die Karten auf den Tisch, kommt da jetzt Butter bei die Fische bei Ihnen, oder..?“

Richter Bonk: „Ich hab’s ja geklärt. Ihre Frage ist angekommen. Wir fahren jetzt fort und nehmen im Protokoll auf: Anschluß an die beiden Anträge mit den Einschränkungen von RA Dalla Fini. Herr Engelstätter, möchten Sie unmittelbar Stellung nehmen?“

Bevor GBA Dr. Engelstätter antworten kann, meldet sich leider RA Böhme zu Wort und möchte auch die 7 Wochen Laufzeit protokolliert haben. Richter Bonk diktiert und fragt: „Sonst noch Anträge? Nein? Dann schließen wir für heute.“

Damit endet dieser Sitzungstag, ohne daß der GBA noch dazu Stellung beziehen kann um 16:00 Uhr und wird am Mittwoch, den 21.8.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit den Einlassungen von Birgit M.-W.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

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