Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 19.03.2025 – Teil 1

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Verhandlung OLG Frankfurt – 19.3.25  

58. Verhandlungstag

Beginn 12 Uhr 5 Pressevertreter, 12 Zuschauer

RA Böhme (für Johanna F.) kam verspätet, deshalb fing die Verhandlung statt um 11.30 Uhr erst um 12.00 Uhr an.

Die Tochter eines Beschuldigten winkte ihrem Vater mehrmals von der Glasscheibe aus zu und hielt einen Zettel an die Scheibe, darauf stand „komm nach Hause“. Zu einem späteren Zeitpunkt durfte sie in einem separaten Raum ihrem Vater kurz in den Arm nehmen. Heute wurde der Zeuge Herr Frank L.  (LI) (Polizeihauptkommissar im Berliner Parlament) nach einer Belehrung, vernommen. Er händigte seine Aussagegenehmigung des Staatsrates des Direktors des Bundestages (BT) Dr. M. S. – aus.

RA Da la Fini (für Max E.): Es gehe um Sicherheit im BT, wo gibt es Einschränkungen bei der Genehmigung – er möchte diese gerne sehen?

RiBo verlas die Genehmigung, aus der sich keine Einschränkung ergeben soll.

RA Lober (für Birgit M.-W.) – fragte, ob dieser Zeuge die richtige Person als Zeuge sei – er sei Polizeibeamter und der Polizeidirektion unterstellt. LI erklärt, das sei eine übliche Aussagegenehmigung.

RiBo fragte den Zeugen nach seinem Aufgabenbereich

Li – Er gehört seit 13 Jahren zur Kriminalpolizei der Bundespolizei. Die Bundespolizei sei ausgegliedert, seine Chefin sei die BT-Präsidentin.

RiBo fragt nach Aufgaben anderer Bediensteter

Li : es gibt im BT noch den Personenschutz, Objektschutz und 247 andere Polizeibeamte. Er bearbeite die Strafsachen, die durch Abgeordnete gestellt werden.

RiBo fragt ihn, ob er auch für die Sicherheit von Besuchern im BT zuständig sei?

Li : – Nein – dies sei Aufgabe des BKA

RA Lober (für Birgit M.-W.) – er möchte gerne Einblick in die Aussagegenehmigung nehmen, denn der Zeuge spräche selbst davon, nicht zuständig zu sein und unterstehe der BT Chefin, die wiederum keinen Staatsrat habe.

RiBo wirkt ungehalten und unterbricht die Verhandlung für 10 Minuten zur Besprechung mit den Kollegen. Alle drei GBAs beratschlagen sich und gehen aus dem Saal, gefolgt von allen Richtern. Ein Justizbeamter verteilt die Kopien der Aussagegenehmigung.

Nach der Pause
RA Lober (für Birgit M.-W.) rügte die Aussagegenehmigung und bringt als Begründung Art 40/2 GG. Der Zeuge gab an, nur zuzuarbeiten, für die Besichtigungen des BT könne er keine Angaben machen. – er lehnt es schriftlich ab Antragsschriftsatz

GBA Engelstetter befindet die Aussagegenehmigung für o.k., es sei delegiert worden nach der Geschäftsordnung des BT und tritt dem Antrag von RA Lober entgegen.

RA Lober (für Birgit M.W.) – widersprecht trotzdem

RiBo – fragt den Zeugen, ob er Zweifel an der Richtigkeit der Genehmigung habe?

LI : er habe keine Bedenken und kenne es nicht anders.

RiBo erklärt, dass er hier den Vorsitz habe und er habe auch keine Zweifel. Es sei für ihn nicht erkennbar, dass der Zeuge keine Angaben machen könne. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

RA Lober (für Birgit M.W.) – stellt nun einen Antrag auf Senatsbeschluss unter Verweis aufs GG mit dem Hinweis auf das Trennungsgebot.

RAin Rüber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) hatte ebenfalls Einwände – sie bat den Senat um einen unmittelbaren Beweis – sie sehe den Zeugen nicht als zuständig an – man habe hier den Indianer, aber nicht den Häuptling geschickt.

RiBo – äußerte, er erteile hiermit den Senatsbeschluss – der Zeuge wird weiter vernommen

RiBo fragt den Zeugen, wie er die ihm, vom BKA, übersandten Bilder und Videos ausgewertet habe, ob er die Liegenschaft angesehen habe?

LI : er hat sich alles 2-3 mal angesehen und alle Wege in den Objekten abgegangen. Er habe ca.10-20 Seiten Tabellenauswertung darübergeschrieben.

RiBo fragt ihn, wie er das beurteilt habe, ob er auf Unterlagen zurückgegriffen habe oder andere Personen dazu befragt habe?

Li : er habe die Hausordnung, die Zugangs- und Verhaltensregeln geholt und sich an die Kollegen aus dem Bereich Zutrittskontrolle gewandt und dann alles ausgearbeitet.

RiBo will wissen, ob er anhand der Bilder und Videos reflektieren konnte um welche Bereiche es sich handle?

Li – Ja, er habe einen Rundgang gemacht – es seien alles öffentliche Bereiche gewesen. Es ging nicht direkt um den Plenarsaal, es sind alles frei zugängliche Bereiche – ohne Besucherbeschränkungen.

RiBo fragt welche Gebäudekomplexe betroffen gewesen sind?

LI – das Reichstagsgebäude, außen am Plenarsaal, Marie-Lüders-Haus, Paul-Löber Haus, Jacob-Kaiser Haus – unterirdisch auch im Keller + Tiefgarage.

RiBo – wie haben sie das Bildmaterial unterschieden?

LI – durch einen Rundgang. Es werden dem Zeugen dann die Fotos gezeigt, über die er bereits einen Vermerk geschrieben hat.

RiBo möchte wissen, ob die inhaltlichen Bereiche frei zugänglich sind?

Li – ALLE sind frei zugänglich

RiBo – welche Bereiche unterliegen Beschränkungen für Besucher?

LI – die Präsidialebene und das Parlamentarische Kontroll- Gremium

RiBo – sind die gezeigten Bereiche frei zugänglich für Besucher? Auch allein oder gibt es weitere Einschränkungen?

Li – wenn man in diese Liegenschaften möchte, benötigt man einen Ausweis und muss durch eine Besucherschleuse.

RiBo will wissen, was für ein Ausweis das ist?

Li – eine farbliche Karte oder man ist Mitarbeiter z.B. in der Verwaltung oder Fraktionsangehörige – dies ist alles in den Zutrittsreglungen beschrieben, die jedem, der dort arbeitet, ausgehändigt werden.

RiBo – bestehen weitere Beschränkungen? Z.B. für Tunnel? Halten sich dort auch Besuchergruppen auf?

Li – alles ist frei zugänglich

RiBo – dürfen Abgeordnete eine kleine Gruppe führen?

Li – Ja, bis 6 Personen

RiBo – wenn ein Abgeordneter sich mit einer kleinen Gruppe in einem Tunnel bewegt, muss das bei der Polizei des BT angemeldet werden?

Li – Eigentlich soll da keiner rein – aber in der Praxis wird das anders gehandhabt -es wird gemacht.

Mittagspause

Es ging um 13:45 Uhr weiter. Es werden weitere Fotos in Augenschein genommen. Diese Fotos stammten vom Handy des Max E.

Li erkennt diese Fotos wieder und kann die Liegenschaften klar benennen.

RiBo fragt, wenn Besucher in diese Gebäude möchten, wo sie reinkämen oder über einen zentralen Zugang?

Li – es gibt eine Möglichkeit im Westgang des Reichstagsgebäudes und Nord für kleine geführte Gruppen. Die Fotos zeigen einen Rundgang zwischen den einzelnen, ineinander übergehenden Liegenschaften. Verschiedene Stockwerke, Hinweistafeln, Übergangstunnel, frei zugängliche und immer offene Kellerbereiche. Es werden auch einige Fotos von Kunstwerken und Ausstellungen zur deutschen Geschichte in Augenschein genommen.

RiBo fragt nachdrücklich, ob auch die Kellerbereiche für Besucher frei zugänglich sind?

Li – JA – es gibt im Keller auch Warenannahmebereiche

RA Lober (für Birgit M.-W.) – möchte erklärt bekommen, warum RiBo bei den zahlreichen Fotos der Ausstellungen einfach schnell durch zappte und diesen keine Beachtung schenkt?

RiBo – es geht hier nicht um Fotos zu Ausstellungen, sondern um die Örtlichkeiten, nicht inhaltlich

RA von Alvensleben  (für PR) – für ihn seien die Örtlichkeiten überhaupt nicht nachvollziehbar – es gibt nicht einmal einen Plan – das wäre hilfreich gewesen.

RiBo – wenn man sich den Vermerk des Zeugen angesehen hätte, wisse man es.

RiBo bittet den Zeugen einen Moment draußen zu warten.

RA Da la Fini (für Max E.) – es geht hier doch um den Vorwurf „Reichstagssturm“. Max E. sei geschichtlich sehr interessiert, deshalb habe er auch so viele Fotos von den Ausstellungen gemacht. Der Fairness halber sollten diese Fotos nicht einfach weggelassen oder überflogen werden.

Der Zeuge wird wieder reingerufen – die Fotos der Ausstellung werden dennoch schnell durchgeklickt. Es folgen viele Fotos von sämtlichen Ausstellungen, Säulen, Hinweistafeln, Abgeordneten Restaurant, Aufsteller von Veranstaltungen, Fotos der Verhüllung als Dauerausstellung, aber auch von Außenbereichen.

Li – er sei den gesamten Rundgang von den Fotos abgegangen und habe sich Notizen gemacht. RiBo – darf man Pläne von Flucht und Rettungsplänen fotografieren?

Li – das weiß ich nicht.

Es wurden auch Fotos vom Fahrbahnbereich der Zufahrt der Tiefgarage gezeigt.

Dann folgen Fotos mit Ausschilderungen

GBA Engelstetter hat eine Frage zu einem Foto, auf dem ein Fahrstuhl zu sehen war – er will wissen, wohin dieser fährt.

Li – bis zum 7. Stockwerk da ist eine Terrasse mit Raucherzone. Dann folgen Fotos aus dem Asservat Peter W. Es ist der Eingang vom Jacob-Kaiser-Haus zu sehen – Haus 8

RiBo unterbricht die Verhandlung für 10 Minuten bis 15.05 Uhr, dann wird der Zeuge wieder reingerufen.

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