Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 18.03.2025 – Teil 1

45

OLG Frankfurt 18.3.2025

57. Verhandlungstag

5 Pressevertreter, 6 Studenten, 7 Zuschauer Beginn 10.10 Uhr – einige Verteidiger kamen – wegen Verkehrsprobleme – verspätet an –

Vier Pressevertreter – 10 Zuschauer und ein Zuschauer, der den Eindruck erweckt, die Zuschauer zu beobachten.

Die weitere Zeugenvernehmung des Michel R. muss wegen Erkrankung seines Zeugenbeistandes vertagt werden. Stattdessen werde man sich heute Chatverläufe ansehen.
RA Lober merkt an, dass ein Zeuge keinen „Wunsch-Beistand“ habe, dieser auch durch einen ortsansässigen Rechtsbeistand vertreten werden könnte, der auch noch kostengünstiger sei.

Birgit M.-W. (BMW) bemängelt, dass es immer wieder vorkäme, dass ihr Chatverläufe einer „Birgit“ zugeschrieben würden, obwohl sie diese nie geschrieben habe, es sei auch nicht ihre Handynummer und sie habe auch keinen Österreich Kontakt gehabt. In den Unterlagen seien viele falsche Angaben. So sei hier ein Chatverlauf mit Max E. mit der Frage zu Funktelefonen – hier sei schon die ID falsch zugeordnet worden. Es gäbe noch eine andere Birgit aus Pforzheim und auch die Schwester von Rüdiger v.P. hieße Birgit. Richter Bonk erklärte, auch ihm sei schon eine fehlerhafte Zuordnung aufgefallen.
Max E. (ED) bestätigt, es seien auch bei ihm mehrere Passagen falsch zugeordnet gewesen. Er beantrage einen Anton B. als Zeuge vernehmen zu lassen. Er habe ihn 41 Tage in der JVA getroffen, er scheint ein verdeckter Ermittler gewesen zu sein, er habe ihm Unterlagen von sich gegeben. Diese Vernehmung würde das Bild abrunden und ergänzen in Bezug auf den Zeugen Michel R. Richter Bonk (RiBo) bittet diesen Antrag schriftlich von seinen Anwälten einzureichen.

RiBo teilte mit, dass er bzgl. des Zeugen Michel R. mit der JVA Bremervörde und Lingen gesprochen habe, um die dortigen Akten zu besorgen. Die Überlassung der Akten soll auf einem Stick bereits vorliegen und werde jetzt noch von der IT Abt. des OLG „entpackt“. RiBo erklärt, man werde sich heute nun verschiedene Chat- und Mails aus verschiedenen Asservaten ansehen. Als erstes wird ein Extraktionsbericht v. 4.12.24 von Programm Cellebrite angesehen – Start 31.12.21 + 23.2.21. – es betrifft einen Verlauf von Max E. – Entwurf zu einem Wahlprogramm BT Wahl 21.
RAin Dr. Schwaben beanstandet die Handhabung, da nur mit bestimmten Passwörtern für RAe ein Zugriff auf diese Daten sei – es sei kompliziert, RiBo erklärte, dass diese Angaben auf den Lese-Laptops der Angeklagten gar nicht drauf sei!

Auch die GBA scheint Probleme zu haben, diesen Chats zu finden… Es folgt eine Mail zwischen Max E. und Peter W. v. 2.7.21 – „Die Bundesregierung ist aufgelöst, die BT Wahl im Sept. werde nicht stattfinden, es werde durch den Rat übernommen, alles solle friedlich ablaufen, damit kein Bürgerkrieg entstehe, alles werde sich friedlich auflösen, von unserer Seite aus darf keine Gewalt ausgehen.“ RA Wölfel beanstandet, dass der Chat kaum lesbar sei – zu kleine Darstellung, er bemängelt, dass RiBo einige Passagen des Chats, wo es um friedliche Abläufe ginge, auch Inhalte zum Wahlprogramm nicht vorlese.
RA Wölfel gibt eine Erklärung nach 257 ZPO ab – denn er erkenne keine terroristische Vereinigung – alles solle friedlich ablaufen – da steht nichts von Mord- und Totschlag. RA Lober bemängelt ebenfalls Auslassungen beim Verlesen der Mail, dadurch werde die Chronologie verändert, es käme zu Auslassungen. Außerdem empfinde er diesen Chat wie eine Collage, man könne nicht ausschließend, dass hier Inhalte entnommen worden sind. Er beantrage einen vollständigen „Datensalat“. An der linken Seite seien elektronische Gänsefüße erkennbar – dies sei eine Kenntlichmachung das etwas ausgeschnitten und eingefügt wurde.
RAin Schwaben erklärt, dass in ihrer Darstellung sogar noch Linien vorhanden seien, die in der hiesigen Darstellung nicht vorhanden wären.
RiBo erklärt, er werde sich das im Nachgang noch einmal ansehen.

RAin Schwaben fragt, mit welchem Programm diese Darstellung geöffnet worden sei? RiBo erklärt, er fühle sich überfordert.

RA Da la Fini äußert, dass hier unterschiedliche Programme verwendet wurden, eines sei Cellebrite – er widerspreche der Verwertung beider Programme, die Funktionsweise sei nicht nachvollziehbar, weder die Ermittlungsbehörden noch das OLG könnten es überprüfen. Es schließen sich alle anderen RAe dem Verwertungswiderspruch an.
RA Lober äußert, er sehe es als erforderlich an, den Beamten W. noch mal – wegen dieser Programme zu vernehmen. Dann folgt ein neuer Chat zwischen Max E. und Thomas T. – wieder Cellelbrite – 11.7.21 – Hier nahm T. Kontakt zu E. auf: Infos am Telefon seien nicht gut – es geht um ein Treffen. 18.12.21 – Wir planen ja kein Kaffeekränzchen 19.12.21 – was willst du von mir?

RA Da la Fini erhebt Verwertungswiderspruch, es schließen sich alle RA an. Neue Chats – z.B. 16.7.21 Max E. an Peter W. – „Dringend eilig – Hochwasser Katastrophen-Hilfe!“– GBA und RA sind am Suchen des Chats in ihrem System..
RA Da la Fini : Verwertungswiderspruch – alle RA schließen sich an. Max E. möchte eine Erklärung nach 257 ZPO abgeben: Diese ganzen Mails müssen in einen Gesamtkontext gebracht werden, sonst mache das keinen Sinn – hier ging es z.B. auch um einen Kontakt zu Karl Hilz. Er habe 15.000 Mails – davon habe die GBA ca. 150 Mails raus gegriffen – aus dem Zusammenhang genommen. Es gäbe auch Fehler in den Daten, weil er im vorliegenden Zeitraum im Dezember, vor Weihnachten gar nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz war – Die Mails seien mit einzuordnen zum Thema satanische Dinge und auch in diesem Kontext zu sehen.
RiBo – neues Dokument v. 19.6.23 – Vermerk hessisches LKA Auszüge aus Fahrtenbuch aus Steuerakte Ruth L. = 29.7. – 13.30 Uhr- 22.00 Uhr „Buch am Wald – Besprechung- Thomas T./Harald P. – 403 km.
RA Olivo erklärt, dass in dieser Sicherstellung eine Wertung des Polizeibeamten enthalten sei und dürfe somit gar nicht verlesen werden.
RA Lober – dies alles eine Auswertung von Ruth L. – das war zu Zeiten Höhepunkt der Corona Zeit – was soll man daraus schließen? – es stelle sich die Frage der Verwertbarkeit, es ließe keine Schlussfolgerung zu, außerdem sei das nur eine Kopie – er beantrage das Original sehen zu wollen. Er widerspreche – Dem Verwertungswiderspruch schließen sich alle RAe an. RiBo – neuer Chat Extraktion über Cellebrite – BMW mit Max E. – Treffen Loretta W.
BMW erklärt: Dies sei weder ihre Telefonnummer, auch nicht ihr Chat, es fand zwischen ihr und Max E. kein Treffen statt. = wieder eine falsche Zuordnung! RA Da la Fini = Verwertungswiderspruch – alle RAe schließen sich an. RiBo zeigt und verliest weitere Chats zwischen BMW und Ruth L. – 28.7.21, 31.7.21- Absprache versuch für Treffen und Uhrzeiten. „Wenn Hilz dabei sei, Vorsicht, der sei von Querdenken – sonst steht das morgen in der Presse : AFD und Querdenken..“ BMW äußert, ihr fehlen 2 Ersatzhaustürschlüssel, ließe ihr Schloss austauschen. Max E. habe sie nach Kreditkarte und Führerschein gefragt, er sei absolut unzuverlässig, der habe ganz andere Pläne.
RA Da la Fini : Verwertungswiderspruch – alle RAe schließen sich an (außer Verteidigung Vitalia B.)

RA Hamid : sie habe Probleme mit dem Programm – es werde hier deutlich, wie unlogisch einige Auswertungen seien von 2021- Nachrichten und Uhrzeiten stimmen oft nicht überein – das Programm sei fehlerhaft RA von Alvensleben – hier spielt die Zeit eine Rolle – das beträfe PR überhaupt nicht
RA Lober : hier Kommunikation zwischen 2 Menschen – Probleme, wer ist da, Birgit wusste von nix, Schwierigkeiten im zeitlichen Treffen, welche Konsequenz kommt da beim Gericht an? Das Programm werfe mal englisch- mal deutsche Begriffe aus. Hier werden Begriffe verwechselt: z.B. dass Teilnehmer auch Eigentümer sein soll – hier seien 10 solcher Berichte – wie gefährlich sollen die denn sein? RA Da la Fini : Er gäbe 257/2 Erklärung ab: hier wird gehört, was kommuniziert wurde, die Chats zeigen keinerlei strafbare Handlungen – es gibt hier keine Rädelsführer RiBo – neue Chatverläufe BMW Rain Rüber-Unkelbach: ihr sei die Herkunft dieser Chats unklar, dies seien weitergeleitete Nachrichten.

BMW: hier stimme einiges nicht! Man könne den Chat mit dem angeblichen „LorettaTreffen“ vergleichen – nachmittags 13-14 Uhr – hier sei es abends 20-20.45 Uhr gewesen – schon die Uhrzeiten stimmen nicht. Sie stolpere unentwegt über Merkwürdigkeiten – könne mindestens fünf DIN A 4 Seiten mit Fehlern füllen.

RiBo zeigt neue Chatverläufe v. 30.821 zwischen BMW und Ruth L. – alles was von Peter käme, klappe nicht – er käme jetzt nach Bonn, ob sich etwas ergeben habe, Max sei gleich bei Peter – hast du was gehört? – da läuft was – Es läuft – Thomas anrufen zu brisant – G-Punkte

RA Da la Fini – Verwertungswiderspruch – hier gäbe es zu viele Ungereimtheiten – Gericht muss sich Meinung bilden – hier nichts überprüfbar – alle RAe (außer Verteidigung Vitalia B.) schließen sich an.

Aus den Reihen der Journalisten hörte man den Ausruf: „Gurkentruppe“!

Pause 12.15 Uhr bis 13.30 Uhr

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here