OLG Frankfurt 6.3.2025
54. Verhandlungstag
Der Verhandlungstag beginnt um 9.49Uhr mit 3 Presseverstretern und 9 Menschen der Öffentlichkeit, die sich den Zuschauerraum teilen.
RAin Rueber-Unkelbach (für BMW) zieht die 2 Anträge, bezüglich des Sachverständigen Gutachtens Campingradio und die Einvernahme der ehemaligen Hausangestellten, zurück.
Birgit M.-W. kündigt schon mal an, dass es eine generelle Einlassung ihrerseits geben wird, insbesondere im Zusammenhang mit angehörten TKÜ und deren Protokolle.
RA Dr. Sieg (für PR) spricht einen Verwertungswiderspruch, der schriftlichen Unterlagen des Zeugen Michel R. aus, da dieser dieUnterlagen rechtswidrig aus der JVA mitgenommen hat.
Max E. erörtert, dass die Besuchsprotokolle von November und Dezember von Missverständnissen strotzen.
RA Lober (für BMW) beantragt eine Gegenvorstellung gegen den Beschluss, des zurückgewiesenen Notizbuchs des BKA Zeugen. Er ist der Auffassung, dass die Vernehmung des Zeugen Michel R. so lange zurückzustellen sei, bis die Ermittlungsarbeiten abgeschlossen sind. Da zu den Hinweisen nichts, also Garnichts, null Komma null und in Zahlen 0,0, festgehalten wurde! Der Fortgang der Ermittlungen wurde nicht zur Akte gegeben. Dem Zeuge hat seine Aussage eine mehrjährige Haftstrafe erspart. Somit sind diese Notizen notwendig!
RA Weissenborn (für HJH) möchte soweit wie möglich dem Antrag beitreten.
Die Anwälte Klemke, Da la Fini, von Alvensleben, Dr, Schwaben, Lang und Böhme, schließen sich dem Antrag an.
RA von Alvensleben (für PR) ergänzt um die Beiziehung der weiteren Akten, auch das Verfahren in Ingolstadt. Dies sei erforderlich zur Betrachtung der Glaubwürdigkeit des Zeugen!
Um 10.10Uhr wird eine 10 Minütige Pause eingeläutet, da der geladene Zeuge noch nicht anwesend ist.
Um 10.55Uhr gibt Richter Bonk bekannt, dass der geladene Zeuge erkrankt ist und dies dem Gericht leider nicht mitgeteilt wurde.
Als Ersatzprogramm werden nun Vermerke auszugsweise verlesen, darüber hinaus werden dann Videoaufzeichnungen der Vernehmung von Michael F. in Augenschein genommen. Es handelt sich hierbei um die Videosequenzen die in vorausgegangenen Anträgen der RAe Lober und Böhme gestellt wurden.
RAin Rueber-Unkelbach (für BMW) bittet um Mitteilung um welche Vermerke es sich handle und danach um eine angemessene Vorbereitungszeit.
RB teilt mit, dass es sich um die Vermerke des IPhone 8 von Max E. handelt und um das Samsung Galaxy von Peter W.
Max E. stellt eine weitere Erklärung bzw. Einlassung zur Sache ab 18.3.2025 in Aussicht. Es geht um seine 150.000 Emails, von denen 125 als Relevant eingestuft wurden. Dazu möchte er sich äußern und möchte, dass diese aufgerufen werden können und er dann Stellung dazu nehmen kann.
Er möchte unbedingt nach der Vernehmung des Zeugen Michel R. damit starten, damit die anderen beschuldigten Zeit haben, seine Ausführungen in der Osterpause nachlesen zu können.
RA von Alvensleben (für PR) erklärt, dass auch PR sich zur Sache einlassen möchte nach der Pause und nach Max E…. schon einmal als Ankündigung!
Um 11.12Uhr gibt es eine 10 minütige Unterbrechung um sich auf die Vermerke vorbereiten zu können.
Gegen 11.30Uhr startet Richter Bonk mit dem verlesen der Vermerke… (ich erspare die Details, da es nichtssagend für alle diejenigen ist, die keine Akte vor sich haben) 87 Bilder werden im einzelnen Vorgetragen, oft nur mit den Metadaten. Wenige Bilder werden etwas genauer beschrieben z.B. mit den Worten „Nahaufnahme Verkehrsschild mit Richtungsangaben“ oder „Aufnahme 3 Personen in Richtung Paul Löbe Haus, Hinweisschild rechts“.
Im Anschluss daran äußert RAin Dr. Schwaben (für Vitalia B.) Bedenken, da ihr Unstimmigkeiten z.B. bei Bild 3 + Bild 13 aufgefallen sind.
RA Lober (für BMW) gibt eine Erklärung nach 257 ab und bezieht sich auf die Bilder und Metadaten… es stimmt augenscheinlich nicht… deshalb Fragen über Fragen?! Dann gibt es bei den Zugriffszeiten Differenzen!
RA von Alvensleben (für PR) nimmt Bezug auf den Untertext von Bild 17 „Aufnahme der 3 Personen“ und fragt „wer sind die denn?“
Unter den gleichen Prämissen startet die Kollegin Rojahn das Verlesen des nächsten Vermerkes… RA Lober (für BMW) schiebt ein, dass er somit unter den gleichen Prämissen einen Verwertungswiderspruch erhebt!
Erneut folgt eine Litanei an Aufzählungen von Bildern und die Verlesung „von Kamera zuletzt zugegriffen am 18.8.2021“ dieses Mal waren es lediglich 52 Bilder (dennoch nicht weniger langweilig). Am Ende folgt eine Schlussfolgerung des Erstellers des Vermerks, an welchen Örtlichkeiten sich der Nutzer aufgehalten haben soll. Die Orte wurden in eine Karte eingezeichnet und liegt dem Vermerk bei.
RA Lober (für Birgit M.-W.) ergänzt seinen Widerspruch auch auf die Schlussfolgerungen, die nicht stimmen (nennt Straßennamen) . Der Auswertebericht bezieht sich nicht auf das Original und es wird nicht ersichtlich auf was er ich dann bezieht. Es steht jedoch eindeutig dort „Original: Nein“
RA von Alvensleben (für PR) schließt sich dem Widerspruch an und wie die Schlussfolgerungenerfolgen? Und wieso München? Wie kommt man auf die Standpunkte?
RA Miksch (für Peter W.) gibt eine Erklärung nach 257 ab und stellt fest, dass alles Außenaufnahmen sind. Die Zugriffe auf die Bilder waren alle zwischen dem 1.8.2021 und 7.9.2021. Wenn man Bilder hernimmt um einen Reichstagssturm zu machen, weshalb schaut man die dann monatelang nicht mehr an? (Anmerkung: 7.9.2021-7.12.2022 sind exakt 1Jahr und 3 Monate)
RA Wölfel (für Peter W.) ergänzt, dass es keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen den Ratstreffen und den Zugriffen auf die Bilddateien gibt.
RA Sattelmaier (für Michael F.) möchte wissen was Zugriff und Zugriffszeiten bedeutet? Er hat Zweifel, weil hier immer die UTC+0 angegeben ist und die normale Sommer und Winterzeit wird jedoch mit UTC+1 oder UTC+2 angegeben. Er ist wegen des Extrationsberichts maximal verwirrt, denn wenn die Zugriffszeit um 6.45.39 UTC+0 ist wie kann dann die Erfassungszeit 8.45.36 sein? Frage: Erfassungszeit bedeutet ich mache das Bild? Das würde hier nicht passen!
RA von Alvensleben (für PR) bekundet ebenfalls Unverständnis, da der Vermerk am 21.7.2022 unterschrieben wurde.
RB erklärt, dass die Sicherstellung am 13.4.2022 war, siehe Durchsuchungsbericht.
Birgit M.-W. weißt auch noch auf mehrere Punkte hin… Offensichtlich ist von München ein Bericht über Berlin gemacht worden. Die Fotos wurden gemacht, gelocht und vergessen, so wie sämtliche Touristische Bilder die in Berlin gemacht werden, sowohl von der JVA Moabid und auch von anderen Gerichtsgebäuden.
RA von Alvensleben (für PR) ergänzt nochmals, dass wenn der letzte Zugriff am 18.8.2021 war, dann belegt dies doch, dass die Bilder aufgenommen wurden und das wars dann! Die Bilder haben in den Ratstreffen keinen Einzug gefunden… wurden nicht versandt und PR war zu diesem Zeitpunkt für diese Menschen noch nicht existent. Es beweist, dass diese Bilder überhaupt keine Verwendung gefunden haben!
Um 12.45Uhr wird eine Mittagspause bis 14.20Uhr gestartet.
Um 14.40Uhr wird für den Extrationsbericht und den Asservatenbericht für das Telefon von Peter W. das Selbstleseverfahren angeordnet.
Im Anschluss daran werden unterschiedliche Videosequenzen (wenn ich richtig gezählt habe 12 an der Zahl) aus den unterschiedlichen Tagen des Verhörs von Michael F. in Augenschein genommen.
Im Anschluss daran teilt RB mit, dass er die Erklärungen nach 257 auf den nächsten Verhandlungstag verschieben möchte, natürlich ohne Rechts Verlust.
Peter W. möchte wissen, da die heutige Mittagspause 2 Stunden war, ob es nicht möglich sei, in dieser Zeit einen Hofgang zu machen? Denn alle Beschuldigten saßen 2 Stunden in der Box ohne Fenster ohne Tageslicht. (Anmerkung: die Bewacher sind ja sowieso die ganze Zeit anwesend)
RA Sattelmaier (für Michael F.) möchte noch wissen, wann die 257 Erklärungen abgegeben werden können?
RB: vor dem Zeugen
RA Lober (für BMW) will noch wissen, wann mit Ersatzterminen für die entfallenen Termine zu rechnen ist?
RB: zeitnah
Um 16.05Uhr wird dieser Verhandlungstag beendet.