Fuellmich-Prozess – Transkript des 4. Verhandlungstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 4. Verhandlungstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start

Hallo, mein Name ist Nicole Wolf. Ich bin Prozessbeobachterin am Prozesstag 4, dem 27. Februar 2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich. Ich beginne meinen Bericht mit einer kurzen Erläuterung, in welcher Verbindung ich zu Reiner Fuellmich stehe.

Vor etlichen Jahren, weit vor der Coronakrise, nachdem ich einen kompletten Einblick in das Geldschöpfungsmonopol privater Banken bekam, saßen er, mein Mann und ich in seiner Kanzlei in Göttingen, um gemeinsam zu besprechen, welche Möglichkeiten man hätte, das Geldsystem juristisch anzugehen. Zu diesem Zeitpunkt war es noch nicht so weit und man ging wieder getrennte Wege. 2019 nahm ich erneut Kontakt auf, nachdem mich die Münchner Hypothekenbank verklagte, da ich nicht beabsichtigte, eine nicht unerhebliche Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen. Konkret forderte die Bank unverschämte 18.000 € dafür, dass ich einen Kredit aus einem Jahr zuvor abgeschlossenen Forward-Darlehen aus wichtigem Grund, nämlich dem Verkauf der Immobilie, nicht abnahm. Reiner übernahm das Mandat und so gingen wir gemeinsam durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, welches die Verfassungsbeschwerde jedoch lapidar ablehnte. Recht haben und Recht bekommen sind nachweislich zwei Paar Schuhe.

Seit es zum Bruch im Corona-Ausschuss kam, verfolgte ich beide Seiten akribisch und es zog mich stets mehr zu Reiners Version. Als er dann jedoch davon berichtete, dass er betrogen wurde und er das Geld aus seinem Immobilienverkauf nicht erhalten habe, dachte ich: „Nee, Reiner, das nehme ich dir nicht ab. Ein Notar wird nicht seine Zulassung riskieren.“ Seit seiner Verhaftung verfolge ich den Fall intensiv und da die bisherigen Beobachterberichte rar gesät und teilweise wertend sind, entschied ich mich, am vierten Verhandlungstag nach Göttingen zu fahren und der Verhandlung selbst zu folgen. Weil ich so viel mitgeschrieben habe, entschied ich auf der Rückreise kurzerhand, meine Eindrücke zu veröffentlichen und so auch andere an meinen Beobachtungen teilhaben zu lassen. Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Titel der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

8:15 Uhr: Vor dem Zuschauereingang warten schon einige Menschen. Ich frage sie, wie viele Zuschauer hineingelassen würden. 36 Zuschauerplätze gäbe es. Ich zähle kurz durch – wir waren nicht mal 20. Gott sei Dank, so war meine Fahrt nicht umsonst.

Viviane Fischer reiht sich irgendwann, aus dem Haupteingang kommend, in der Zuschauerreihe ein. Ich wundere mich, schließlich ist sie doch Adhäsionsklägerin. Warum muss sie in der Zuschauerschlange warten? Der Einlassprozess ist zäh. Jeder Zuschauer wird einzeln hereingebeten und einer Sicherheitskontrolle wie am Flughafen unterzogen. Wenn der Einlass in dieser Geschwindigkeit weiterginge, würde die Verhandlung niemals rechtzeitig beginnen können.

9:10 Uhr: Ich bin drin. Ich nehme nur meine Schreibutensilien aus meiner Tasche und wähle einen Platz in der ersten Reihe, in der ich meinen Block auf eine knapp 1 m hohe Trennwand zwischen Gerichtssaal und Zuschauerbereich legen und wie einen Tisch benutzen kann. Prima! Ich gehe kurz zur Toilette und höre, wie die Justizmitarbeiter eine 30-minütige Verspätung mutmaßen.

9:15 Uhr: Gewiss sind noch nicht alle Zuschauer drin, denke ich.

Als ich zurückkomme, sitzt auf dem Platz neben mir eine junge Frau. Ich spreche sie an, ich duze sie. Sie siezt mich zurück und antwortet kurz und knapp. Okay, denke ich, sie hat kein Interesse.

Auf der Klägerseite sitzt Viviane Fischer. Der Stuhl links neben ihr ist frei und für Justus Hoffmann vorgesehen, der schon auf dem Zeugenstuhl sitzt. Links daneben sitzt Antonia Fischer. Die beiden Stühle links neben ihr sind noch frei. Von der Verteidigung ist niemand da, Taschen stehen jedoch schon an den Plätzen. Eine junge Frau und ein junger Mann betreten den Saal und nehmen links neben Antonia Fischer Platz. Es ist der Staatsanwalt und seine Praktikantin. Letztere lächelt meine linke Sitznachbarin an.

9:50 Uhr: Die Zuschauerreihen sind nun voll besetzt. Offenbar haben es alle Zuschauer in den Saal geschafft.

9:55 Uhr: Justus Hoffmann hantiert mit seinem Handy, schiebt eine App nach der nächsten weg, bis er seine Ziel-App erreicht hat und mit dem linken Zeigefinger tippt. Linkshänder, schlussfolgere ich.

10:10 Uhr: Katja Wörmer und Christoph Misere, das neue Mitglied im Verteidigerteam, betreten den Saal. Kurz darauf wird Reiner Fuellmich in Handschellen hereingebracht.

10:17 Uhr: Die Sitzung beginnt. Der Vorsitzende hat das Wort und kommt nach eigener Aussage zurück auf eine Exceldatei, welche dem Zeugen von Jens Kuh zur Verfügung gestellt wurde. Sie trägt den Titel „Gesamtausgabe 2020 Zusammenfassung und Hinweise“. Es geht um die Finanzen des Coronaausschusses. Die Datei zeigt Einnahmen von rund 891.000 € und Ausgaben von rund 175.000 €. Hoffmann teilt mit, dass ihn diese Exceldatei mit Hinweisen erschlagen hätte. Er hat sich mit den Details nicht beschäftigt. Der Vorsitzende fragt, warum Hoffmann nicht mit Kuh gesprochen habe. Hoffmann führt aus, dass Kuh das nicht wollte und ihn an Fuellmich verwiesen hat. Zuletzt forderte Kuh Hoffmann auf, ihn nicht mehr zu behelligen.

Der Vorsitzende gibt das Wort an die Verteidigung. Wörmer, die Verteidigerin Fuellmichs, kündigt an, eine Erklärung abgeben zu wollen. Der Vorsitzende teilt ihr mit, dies jetzt nicht zu tun. Jetzt wären bitte Fragen an den Zeugen zu stellen.

Wörmer leitet mit ihren Worten hin zu einem Chatverlauf zum Hausverkauf, welchen Viviane Fischer veröffentlicht habe. Hoffmann unterbricht triumphierend mit den Worten: „Das habe ich ihr gerichtlich untersagen lassen.“  Wörmer führt fort, dass es trotzdem nun als Teil des Verfahrens als Beweisstück verwendet werden dürfe, was der Vorsitzende bestätigt. Hoffmann teilt mit, dass er nicht so viele Kenntnisse über den Hausverkauf hatte und verweist stets auf Marcel Templin. Die Verteidiger Fuellmichs haken nach und wollen wissen, wie es sein kann, dass er darüber nicht informiert war.

Justus Hoffmann und Marcel Templin teilen sich in ihrer gemeinsamen Kanzlei einen Raum mit einem Tisch. Hoffmann bestätigt dies, erwidert jedoch, dass jeder seinen eigenen PC und seine eigenen E-Mail-Postfächer habe und niemand Zugriff auf die E-Mails des anderen habe. Hoffmann sagt, Templin habe sich mit dem Käufer des Hauses auf die Summe geeinigt. Dann „sind wir dorthin gefahren und die Einigung hat so stattgefunden,“ Zitat Ende. Dabei meint er die Löschungsbewilligung der Grundschuld gegen eine Zahlung von 1,158 Millionen Euro. Im Verlauf der Sitzung wird Hoffmann mehrfach dazu gefragt, wie die Einigung konkret vonstatten ging. Hoffmann antwortet genervt, man solle sich an Templin wenden. Er, also Hoffmann, sei nicht involviert gewesen. Die Verteidigung von Fuellmich kann das nicht verstehen, da Hoffmann doch bei Vertragsschluss anwesend gewesen sei. Hoffmann antwortet, zu Beginn sei nichts besprochen worden, sie seien reingegangen, hätten kopiert, unterschrieben und seien wieder rausgegangen. Das sei eine Sache von 10 Minuten gewesen.

Als nächstes wird die Aktion „Sammelklage“ thematisiert. Hoffmann teilt mit, die Idee und das Konzept stammten von Fuellmich. Hoffmann war überzeugt vom Konzept und fungierte gemeinsam mit Templin als „Vertriebsteam“. Anmerkung der Autorin: Diese Wortwahl, also „Vertriebsteam“, stammt von mir. Ende der Anmerkung. Sie reisten durch die Republik und machten Werbung für die Sammelklage. Sich anschließende Mandanten zahlten jeweils 800 € an Templin, welcher der Vertragspartner war. So war es zwischen allen Beteiligten abgestimmt.

Hoffmann, Templin und Antonia Fischer waren Vortragende und rührten die Werbetrommel vor Unternehmerverbänden, alles in Absprache mit Fuellmich.

Hier wird meiner Ansicht nach der Unterschied zwischen Fuellmich und einem „normalen Anwalt“ deutlich. Normalerweise sucht sich ein Mandant seinen Anwalt und dieser wird ihm im besten Fall empfohlen. Fuellmich aber baut ein regelrechtes Vertriebsnetz auf und akquiriert Mandatanten im Stile eines Versicherungsvertreters. Dabei übernehmen Hoffmann und A. Fischer die Rolle der Vertreter, Templin die Rolle des Vertragspartners und Fuellmich… kassiert ein Darlehen i.H.v. mind. 600.000 Euro aus den einfließenden Mandantengeldern.

Die Anmeldung der Mandanten erfolgte über eine Internetseite. Auf die Frage, wie viele Kläger es gab, gab Hoffmann etwas unter 1000 an. Zwischen allen Beteiligten gab es mehrere Zoom-Calls, um unter anderem zu besprechen, ob man eine Grenze bei der Zahl der Anmeldungen festlegen solle. Die Informationsveranstaltungen liefen nach Aussage Hoffmanns ab Spätsommer bzw. Herbst 2020 bis Ende 2020. Auf die Frage, ob das Vertriebsteam einen Gesprächsleitfaden hatte, antwortet Hoffmann mit Nein.

Nach Aussage von Hoffmann scharrten die Mandanten mit den Hufen, sie wollten wissen, wann es endlich losgeht. Fuellmich habe sich nicht mehr gemeldet. Das Vertriebsteam bat im Frühjahr 2021 Martin Schwab um Vermittlungsunterstützung. Dieser regte Zoom-Calls zur Klärung an. Auf die Frage, ob er Fuellmich selbst gefragt hätte, antwortet Hoffmann mit Nein, weil alles klar war. Hoffmann führt weiter aus, dass er Fuellmich keine Vorwürfe machen kann. Auf die Nachfrage der Verteidigerin Wörmer, warum moniert wurde, dass Fuellmich sich nicht mehr melde, verweist Hoffmann auf Templin. Auf die Frage, ob er Kontakt zu internationalen Anwaltskollegen hatte, antwortet Hoffmann mit Nein, das wäre auch nicht so abgemacht gewesen.

Der Angeklagte Fuellmich verweist auf die Mandanten-Informationsschreiben, die von Fuellmich und J. K. erstellt wurden, und fragt Hoffmann: „Habt ihr mitbekommen, dass die Klagen gestartet wurden?“ Zitat Ende. Er korrigiert außerdem die von Hoffmann genannte Reihenfolge der Klageversuche, indem er mitteilt, dass der erste in New York war.

Hier verweist Fuellmich auf ähnliche Klagen anderer Anwälte. Er selber hatte nachweislich keine einzige Klage im Rahmen der Sammelklage, für die sein „Vertriebsteam“ Mandanten akquiriert und Gelder eingesammelt hatte, geführt.

Er fragt Hoffmann, ob er die regelmäßigen Mandanten-Informationsschreiben gelesen habe. Hoffmann antwortet, das sei das Feedback der Mandanten gewesen, und verweist erneut auf Marcel Templin als Vertragspartner. Hoffmann führt weiter aus, die Mandanten hätten den ersten Versuch in New York „nicht als das wahrgenommen, was versprochen wurde.“ Zitat Ende. Anmerkung der Autorin: Hoffmann wirkt ahnungslos. Er bestätigt, die Mandanten-Informationsschreiben zwar zu kennen, es hat jedoch den Eindruck, er habe sich inhaltlich nicht damit beschäftigt. Ende der Anmerkung.

Es WAR auch nicht das, was versprochen wurde.

Fuellmich schildert seine Wahrnehmung: Er sei von Mandanten informiert worden, dass die Hafenanwälte, also die Vertragspartner, sich nicht melden würden. Hinzu kam ein Datenschutzvorfall, der von Hoffmann bestätigt wurde. Eine Mitarbeiterin der Hafenanwälte setzte über 900 Sammelkläger in Kopie anstelle, wie üblich, in Blindkopie. Nach den von Fuellmich genannten Beschwerden von Sammelklagemandanten über die fehlende Rückmeldung der Hafenanwälte, gefolgt von dem Datenschutzvorfall, übertrugen zahlreiche Mandanten das Mandat an Fuellmich.

Eine besonders perfide Masche, wie ich finde. Fuellmich nutzte hier, seinen eigenen Ausführungen nach, einen Datenschutzvorfall bei seinen einstigen Partnern aus, um die Mandanten dazu zu bewegen, die Mandate von Templin auf sich übertragen zu lassen. In Verbindung mit einem Darlehen über 600.000 Euro, welches er sich aus den Sammelklagegeldern von Templin hatte auszahlen lassen, wird die Tragweite deutlich. Fuellmich behauptet nun, selber der Verwalter der Sammelklagegelder zu sein. Folglich hätte er sich dann selber das Darlehen genehmigt und Templin wäre als Darlehensgeber raus gewesen. Die Grundschuld, die Templin auf Fuellmichs Haus hatte eintragen lassen, um das Darlehen abzusichern, wäre dann hinfällig… ebenso, wie eine Absicherung des Darlehens. Jeder Mandant hätte alleine zusehen müssen, wie er sein Geld zurückbekommt.

Hoffmann antwortet sichtlich vorwurfsvoll, dass das nicht verwunderlich sei, nachdem Fuellmich eine E-Mail an über 900 Mandanten mit entsprechender Anleitung und zwei Anhängen versah: einem Kündigungsvordruck des Hafenanwaltsmandats und einem Vordruck für ein neues Mandat an die Kanzlei Fuellmich. Fuellmichs Verteidigung widerspricht dem Vorwurf und führt aus, dass jeder Mandant die Möglichkeit hatte, dieses Angebot anzunehmen oder auszuschlagen. Niemand wurde gezwungen, dies zu tun. Zusätzlich teilte Fuellmich in der gleichen E-Mail mit, für die Mandanten entstünden keine weiteren Kosten. Hier kommentiert Hoffmann: „Ja, wenn du kostenlos arbeiten möchtest,“ Zitat Ende. Sichtlich irritiert hakt das Verteidigerteam nach. Hoffmann spricht die gezahlten 800 € pro Mandat an, die bereits bei den Hafenanwälten seien. Somit müsse Fuellmich die übertragenen Mandate kostenlos bearbeiten. Das Verteidigerteam fragt, ob die 800 € pro Mandat bereits abgerechnet seien, ob die Mandanten also eine entsprechende Rechnung erhalten haben. Hoffmann weiß das nicht und verweist auf Templin. Die Verteidigung fragt, ob die 800 € auf einem Treuhandkonto gesammelt oder tatsächlich abgerechnet wurden. Ihrer Ansicht nach sollten Honorare erst gezahlt werden, wenn die Klage steht. Folglich wäre die Aussage Fuellmichs, dass für die Mandanten keine Mehrkosten entstünden, nicht falsch. Fuellmich führt weiter aus, dass vereinbart wurde, die 800 € pro Mandat würden benutzt, um die Klage in Gang zu bringen. Erst bei Erfolg würden 10% als Erfolgsbeteiligung angesetzt. Fuellmich fragt Hoffmann konkret, was mit diesem Geld, den 800 € je Mandat, passiert ist.

Justus Hoffmann erklärt, dass ein Darlehensvertrag mit dem Angeklagten geschlossen wurde. Anmerkung der Autorin: Er meinte wohl, dass ein großer Teil des Geldes im Rahmen eines Darlehensvertrags an den Angeklagten ausgezahlt wurde. Ende der Anmerkung.

Als nächstes wird auf die Grundschuld in Höhe von 600.000 € zugunsten Templins eingegangen. Anmerkung der Autorin: In anderen Veröffentlichungen wird von 650.000 € gesprochen, in der Verhandlung jedoch stets von 600.000 €. Ende der Anmerkung.

Die Verteidigung verweist auf zwei Schreiben von Templin. Das erste vom 29.12.2021 teilt Fuellmich mit, dass Templin keine weiteren Schritte erkennen könne, die unternommen wurden. Außerdem erklärte Templin, dass er aufgrund des persönlichen Verhaltens des Angeklagten in der Öffentlichkeit sowie seines Verhaltens seinem Bürokollegen gegenüber keine weitere Zusammenarbeit wünsche. Die Verteidigung fragt insbesondere nach der Beteiligung Hoffmanns, schließlich sei dieser in der E-Mail erwähnt worden. Hoffmann antwortet sichtlich genervt: „Ich weiß es nicht. Ich habe die Mail nicht geschrieben.“ Zitat Ende.

Das zweite von der Verteidigung erwähnte Schreiben ist vom 22.08.2022 und betrifft eine Mandatskündigung. In beiden Schreiben wird die Darlehenssumme in Höhe von 600.000 € erwähnt. Die Verteidigung fragt, warum dann 1,158 Millionen Euro als Grundschuld eingetragen wurden. Die Grundschuld wurde von der Bank abgetreten, und Templin habe Fuellmich Geld geliehen. Der Käufer des Hauses habe Templin angerufen, und Templin habe ihm die Mappe mit der Grundschuld übergeben.

Hier wird deutlich, dass bereits eine Grundschuld seitens einer Bank auf Fuellmichs Haus eingetragen war. Diese wurde mit einem Darlehen abgelöst, das von Templin aus den Geldern der Sammelklage gewährt worden war. Wenn Fuellmich sich in späteren Verhandlungsterminen mehrfach darauf beruft, er habe keinen finanziellen Engpass gehabt, dann wird diese Aussage durch die Grundschuld der Bank widerlegt. Im späteren Verlauf wird auch deutlich, warum Fuellmich das Bankdarlehen ablösen musste, nämlich weil die Bank für die Zukunft nur noch ein Guthabenkonto für Fuellmich führen wollte. Er musste das Darlehen also unbedingt ablösen.

Fuellmich fragt, ob es sich bei dem gewährten Darlehen um Mandantengelder oder um privates Geld Templins handelte. Hoffmann kommentiert, das Geld wäre noch nicht abgerechnet gewesen, und Hoffmann weiß davon nichts. Fuellmich führt aus, dass die Überweisungen bzw. Auszahlungen an ihn mit dem Verwendungszweck „IG“ (für Interessengemeinschaft), „SE“ (für Schadenersatz), und „IV RA Templin“ (in Vertretung RA Templin) erfolgten, womit bestätigt sei, dass es sich um Mandantengelder handelte.

Im Folgenden wird der Notartermin samt der Teilnehmer thematisiert. Hoffmann wird gefragt, warum er überhaupt dabei war. Hoffmann führt aus, er sei mitgefahren, weil er jemanden treffen wollte. Die Verteidigung hakt nach, warum sich sowohl Templin als auch Hoffmann dann in einer E-Mail beim Notar angekündigt haben. Hoffmann kann oder möchte diese Frage nicht klar beantworten. Er sei zwar physisch anwesend gewesen, habe jedoch vom Inhalt und Ablauf nichts oder sehr wenig mitbekommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er nach eigener Aussage noch nichts vom Geldtransfer von Templin an Fuellmich gewusst.

Fuellmich fragt Hoffmann, was er denn geglaubt habe. Hoffmann führt aus, dass das Darlehen im Groben bekannt war, jedoch nicht die näheren Umstände. Das Darlehen sollte über diese Grundschuld abgesichert werden. Die Verteidigung fragt, ob Hoffmann bekannt sei, dass es nicht zulässig sei, einen höheren Betrag als den Forderungsbetrag einzubehalten, selbst wenn die eingetragene Grundschuld größer ist als die Forderung. Hoffmann widerspricht und erklärt, seiner Kenntnis nach dürfe man bei einer Grundschuld mehr einbehalten; lediglich bei Hypotheken wäre das nicht erlaubt.

In einem von der Autorin nicht einordbaren Satz äußert Hoffmann, der Angeklagte „wollte den Sachverhalt komplett hintenrum haben,“ Zitat Ende. Fuellmichs Gesichtszüge formen sich zu einem irritierten Blick, und er fragt: „Was, wie ist das gemeint?“ Zitat Ende. Hoffmann führt dazu nichts weiter aus.

Ich kann mir schon vorstellen, wie das gemeint war. Wie später noch herauskommen wird, gab es zwischen Templin und Fuellmich nicht einmal einen schriftlichen Darlehensvertrag. Templins einzige Handhabe und Sicherheit beruhte also darauf, dass es sich um seine Mandanten handelte. Genau das versuchte Fuellmich zu ändern, indem er die Mandatanten aufforderte, die Mandate auf sich zu überschreiben. Das letztendliche Ziel war, der eigene Darlehensgeber zu werden und Templin als Gläubiger (im Auftrage der Mandanten) auszubooten. Wäre ihm das geglückt, hätte jeder Mandant versuchen müssen, sich sein Geld von Fuellmich (der in Mexiko saß) zurückzuholen. Viel Erfolg!

Das Verteidigerteam fragt, warum Templin anderthalb Jahre mit der Eintragung der Grundschuld gewartet habe und deutet darauf hin, dass es komisch sei, dass dies nach der Kündigung der Klagemandate passierte. Außerdem wird gefragt, warum es jetzt 1,158 Millionen Euro und nicht mehr 600.000 € sind. Hoffmann führt aus, dass Templin ihm das erläutert habe: Er hätte 15% Verzinsung über vier Jahre angesetzt.

Die Verteidigung spricht eine E-Mail an, in der erklärt wurde, dass Templin „super verhandelt“ habe. Dieser Kommentar sei mit einem Smiley versehen gewesen, Hoffmann korrigiert jedoch, es wäre ein Winky gewesen. Die Verteidigerin Wörmer vermutet Selbstjustiz, da der Käufer nie ins Haus gekommen sei und Templin einfach vollstreckt hätte. Die Verteidigung ergänzt rhetorisch: „Was ist das, Erpressung? Ja, was denn sonst, wenn nur Schulden in Höhe von 600.000 € vorliegen.“

Mir war so, als habe Hoffman gerade eben erst erläutert, wie es zu der Summe kam. Hört die Verteidigerin schlecht oder ist sie so vergesslich? Die Darlehenssumme wurde mit 15 % über vier Jahre verzinst. Kann ja gerne jeder einmal selber nachrechnen. Es wären 174.900 Euro. Der Notar gibt später noch an, was ansonsten hinzugekommen ist.

Fuellmich führt aus, dass er den Notar kontaktierte und ihm mitteilte: „Achtung, das sind Betrüger.“

Hoffmann kennt das heute nur aus der Akte. Fuellmich fragt seine Kollegen, ob das Schreiben überhaupt in den Akten sei. Hoffmann gibt an, dass der Notar mitteilte, er müsse nicht prüfen, ob die Höhe der Grundschuld durch eine Forderung gedeckt sei, das sei nicht seine Aufgabe. Die Verteidigung zeigt sich erstaunt über eine solche Formulierung und fragt, ob der Notar Bedenken hatte. Es entsteht eine hitzige Diskussion, und die Verteidigung fragt den Zeugen Hoffmann, ob er unter Medikamenteneinfluss stünde. Nach der Empörung des Zeugen führt die Verteidigung aus, dass es um die Glaubwürdigkeit des Zeugen gehe.

Weiter in der Sache erklärte der Notar, er habe geprüft und versichert, dass er den Angeklagten nicht kenne, alles andere müsse er nicht prüfen.

Fuellmich führt aus, dass Martin Schwab Anfang 2023 Hoffmann und Templin um Geld für eigene Prozesskosten bat, Fuellmich habe dem nicht zugestimmt. Am 22. März 2023 teilte Schwab Fuellmich mit, dass er davon Abstand nimmt, da er sich nicht der Verschwendung seines (also Fuellmichs) Geldes schuldig machen wolle.

Besser eine späte Erkenntnis, als gar keine.

Später kontaktierte Schwab Hoffmann und meinte, Fuellmich hätte etwas falsch verstanden. Der Käufer des Hauses hatte Zeitdruck, und Templin habe gut verhandelt. Der Käufer musste zum 1.3.2023 aus seinem Haus raus. Hoffmann führt weiter aus, dass Fuellmich einen „beschissenen Vertrag“ gemacht habe. Der Vertrag war vom Notar und im Auftrag des Käufers. Auf Nachfrage, was er mit „beschissen“ meint, antwortet Hoffmann, dass die Löschungsbewilligung nicht vorlag. Er führt weiter aus, dass der Notar von Fuellmich „wenig begeistert“ war. Auf die Frage von Verteidigerin Wörmer, ob er den Eindruck hatte, der Notar wäre nicht neutral gewesen, antwortete Hoffmann, der Notar wirkte nicht zufrieden mit der Situation des Vorvertrages.

Die Verteidigung vermutet, dass die 1,158 Millionen Euro im Vergleich zur eigentlichen Grundschuld von 600.000 € das Ergebnis eines Bedrohungsszenarios waren. Der Käufer wollte in das Haus, und eine Zwangsvollstreckung drohte. Deshalb, um die Löschungsbewilligung zu erhalten, habe er sich geeinigt. Hoffmann wurde gefragt, ob es eine schriftliche Einigung zwischen Templin und dem Käufer gäbe. Der Vorsitzende fragt, ob beim Notartermin etwas vorgelesen wurde. Hoffmann antwortet, es könne sein, er weiß es nicht. Anmerkung der Autorin: Hier widersprach er sich. Zuvor sagte er, das Ganze sei eine Sache von 10 Minuten gewesen – reingehen, kopieren, unterschreiben, fertig. Ende der Anmerkung.

Die Verteidigung unterstellt Betrug in Anbetracht der enormen Differenz zwischen 1,158 Millionen Euro und 600.000 €. Hoffmann fragt zurück, warum Fuellmich das Haus rausgegeben hat, wenn er das Geld nicht erhalten hat. Es ist 12 Uhr.

Und schon wieder tut die Verteidigung so, als könne sie sich die Diskrepanz zwischen 600.000 Euro und 1,158 Millionen Euro nicht erklären. Diese Diskrepanz wurde jedoch bereits erklärt.

Nach der Mittagspause um 13:10 Uhr geht die Verhandlung weiter.

Die gute Freundin der Praktikantin des Staatsanwaltes ist nicht mehr anwesend. Fuellmich deutet an, dass er nun auf die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in der Strafanzeige eingehen möchte. Viviane Fischer unterbricht und bittet darum, weitere Fragen zum Thema Hausverkauf stellen zu dürfen. Katja Wörmer kündigt ebenfalls weitere Fragen an. Fuellmich lässt ihnen den Vortritt.

Viviane Fischer beginnt: Sie führt aus, dass eine Grundschuld abstrakt sei, jedoch im Zusammenhang mit einer Sicherungszweckerklärung konkrete Forderungen abdecke. Viviane Fischer fragt Hoffmann, ob ihm bekannt sei, wie der Kaufvertrag geschlossen wurde. Laut ihren Informationen gab es zwei Käufer: einer kaufte für 1,05 Millionen Euro, ein anderer ein Flurstück für 300.000 Euro. Sie fragt, warum sich die Zahlungsanweisung auf 1,158 Millionen Euro belief, wenn der Kaufpreis für diesen Käufer nur 1,05 Millionen Euro betrug und ob es eine Vereinbarung zwischen den beiden Käufern gab. Auch will sie wissen, warum der Kaufpreis auf das Konto von Inka Fuellmich gehen sollte und nicht auf das Ausschusskonto. Hoffmann kann die Fragen nicht beantworten.

Später werden einige „Prozessbeobachter“ davon sprechen, Hoffmann sei von Fuellmich „gegrillt“ worden und habe auf viele Fragen nicht antworten können. Das stellt man dort so dar, als sei es der ultimative Beweis für Hoffmann Schuld.

Viviane Fischer fragt weiter, warum Templin Fuellmich ein Darlehen gewährte und warum er kein Darlehen von einer Bank nahm. Sie möchte wissen, ob Fuellmich wirtschaftliche Probleme hatte. Hoffmann antwortet, Templin habe ihm wesentlich später mitgeteilt, dass Fuellmich in finanzieller Not war. Viviane Fischer fragt weiter, ob Templin und Hoffmann nicht genauer hinschauen hätten müssen, wenn sie wussten, dass Fuellmich in finanzieller Not war. Hoffmann ist empört und wirft Viviane Fischer vor, selbst die Aufklärung der Finanzen behindert zu haben.

Viviane Fischer ergänzt, sie hätte weitere Maßnahmen erwartet, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

Viviane Fischer ist bereits bei der Schädigung des Corona-Ausschusses. Momentan geht es jedoch noch nicht um ein weiteres Darlehen i.H.v. 700.000 Euro, das Fuellmich sich vom Corona-Ausschuss aus Spendengeldern auszahlen ließ, sondern um ein vorheriges Darlehen, welches aus den Geldern der Sammelkläger stammte.

Hoffmann fragt, ob sie solche Maßnahmen wie beispielsweise die Veröffentlichung von Chatnachrichten im Internet ohne seine Einwilligung meint. Viviane Fischer antwortet, sie hätte eine Annäherung erwartet, nachdem sie ihre erste Erklärung im Internet abgegeben habe. Dies sei jedoch nicht passiert. Hoffmann antwortet, Viviane Fischer hätte ihn nach der Strafanzeige ständig gefragt, wann die Staatsanwaltschaft endlich zugreifen würde.

Beide sind hier zeitlich zum September 2022 vorgesprungen. Die ganze Hakelei hat nichts mit den vorherigen Ausführungen Hoffmanns zu tun.

Nach Aussage Hoffmanns habe Viviane Fischer fast einen Heulkrampf vor Lachen bekommen, als sie von der Festnahme Fuellmichs erfuhr und triumphiert. Viviane Fischer fragt nach der Außenwirkung der Sammelklage. Sie will wissen, ob diese so kommuniziert wurde, dass Templin die Verträge in Vertretung für die Rechtsanwälte schließen würde. Hoffmann antwortet, es sollte größer aussehen und es wurde nach außen nicht kommuniziert, wer sich hinter dem Konglomerat an Anwälten verbirgt. Es sollte „bombastischer“ wirken.

Auch hier zeigt sich, worum es eigentlich ging. Durch den Anschein, es handele sich um erfahrene Anwälte einer bombastischen Sammelklage, sollte den potenziellen Mandanten vorgegaukelt werden, ihre 800 Euro plus Steuer seien gut angelegtes Geld. In meinen Augen ist das bewusste Täuschung.

Katja Wörmer geht weiter auf den Hausverkauf ein. Aus einem Chatverlauf geht hervor, dass Viviane Fischer feststellte, dass das Geld aus dem Hausverkauf an Templin ging und dann nicht mehr zurück an den Ausschuss floss. Hoffmann antwortet: „Wahrscheinlich nicht, warum auch?“ Hoffmann fragt, wo geschrieben steht, dass Fuellmich die Rückführung des Geldes an den Ausschuss nur aus dem Hausverkauf tätigen dürfe. Er ergänzt, Fuellmich habe nie gesagt, er wolle die Darlehen zurückführen, und erwähnt eine E-Mail vom 14. Dezember 2022, in welcher Fuellmich vorschlug, er bekomme das Geld aus dem Hausverkauf und dürfe die 700.000 Euro behalten. Viviane Fischer solle rausgeschmissen werden, und er würde die 700.000 Euro für sein Format ICIC nutzen.

Zu dem Zeitpunkt glaubte Hoffmann noch an eine Einigung. Fuellmich schlug vor, er bekomme das Geld aus dem Hausverkauf, behalte die 700.000 Euro, und das Gold würden sie unter sich aufteilen.

Das ist so ein Punkt, den die Fuellmianer gerne übersehen. Nach dieser Aussage wollte Fuellmich die Spender schlicht und ergreifend betrügen, sich einen Teil des Geldes einsacken und dann seine Ruhe haben.

Die Verteidigerin Katja Wörmer ist erstaunt über eine solche E-Mail; sie kennt eine solche E-Mail nicht. Fuellmich widerspricht nicht und antwortet, darauf werde die Verteidigung noch eingehen.

Peinlich. Wörmer will die E-Mail in Zweifel ziehen. Fuellmich scheint sie aber zu kennen und will lieber erst einmal nicht darauf eingehen.

Hoffmann setzt nach und erwähnt einen schriftlichen Einigungsentwurf von Fuellmich. Unter Punkt 3a hieß es, Templin führe das Geld aus dem Hausverkauf an Fuellmich zurück. Unter 3b hieß es, Viviane Fischer würde ausgeschlossen. Unter Punkt 3c hieß es, die 700.000 Euro würde ICIC behalten im Sinne der Spenden. Unter Punkt 3d hieß es, das Gold würde geklärt, wenn es soweit sei. Hoffmann ergänzt, dass Hoffmann und Templin bereit gewesen wären, sich zu einigen, aber dieser Vorschlag wäre absurd gewesen. Schließlich wollten die Sammelkläger ihr Geld zurück.

Interessant! Man teilt die Beute unter sich auf, Viviane Fischer bekommt nichts, die Sammelkläger schauen in die Röhre.

Verteidigerin Wörmer leitet ihre nächste Frage ein: Schon im Sommer hätten die Mandanten die Mandate an Fuellmich übertragen. Sie fragt, wie viele Mandate das gewesen seien. Hoffmann antwortet, man müsse Templin fragen. Hoffmann führt einen hypothetischen Gedankengang aus: Was wäre gewesen, wenn Templin nichts getan hätte? Die erstrangige Grundschuld der Bank stünde noch drin, folglich hätte der Käufer den Rücktritt angetreten. Wenn niemand etwas gemacht hätte, wäre der Hausverkauf nicht zustande gekommen. Die Verteidigung entgegnet, es handelte sich nur noch um leere Eigentümergrundschulden.

Fuellmich führt aus, dass am 14.12.2022 die „Karre schon im Dreck“ war und fragt: „Warum zahlt ihr Geld aus an Menschen, die nicht mehr eure Mandanten waren?“ Es wären schließlich nur noch 20 bis 30 Mandate bei Templin verblieben; der Rest war bereits auf Fuellmich übertragen worden.

Hoffmann antwortet, dass trotzdem Leute zu Templin und ihm gekommen seien. Dann wendet er sich an den Vorsitzenden und kritisiert die redundanten Fragen, die sie im Kreis führen würden. Er bittet darum, die Zeugenbefragung zu beenden. Der Vorsitzende rügt Fuellmich und fordert ihn auf, Fragen zu stellen anstatt Erklärungen abzugeben, die nicht zur Einleitung einer Frage dienen.

Fuellmich erklärt, dass die Gelder nach der Satzung nur zweckgebunden verwendet werden dürfen, und fragt, was sie mit dem Geld machen wollen. Hoffmann antwortet, dass sie es zur Zahlung der anfallenden Steuern nutzen würden und davon ausgehen, damit bei Null herauszukommen. Wörmer kommentiert, dass die Körperschaftssteuer auf Null gesetzt wurde. Hoffmann erklärt, dass es sich jedoch um eine GbR handelt, wodurch weitere Steuern anfallen.

Diesen Punkt ignorieren Fuellmich und sein Anwaltsteam beharrlich. Er wird auch in späteren Termin immer wieder aufgegriffen. Fuellmich wird bis zum Ende des Prozesses behaupten, die Hafenanwälte wollten sich nur an dem Geld des Ausschusses bereichern. Die Tatsache, dass noch Steuern auf die Einnahmen zu zahlen sein werden, ignoriert er (oder er versteht es nicht).

Fuellmich spricht das von den Klägern kommunizierte Bedrohungsszenario an, nämlich die Angst vor einer Winchester des Angeklagten, und fragt nach der Grundlage dafür. Hoffmann sagt, dass er diese Frage bereits tausendfach beantwortet hätte und wiederholt vermeintliche Aussagen des Angeklagten. Fuellmich fragt, ob das eine Bedrohung sei und ob es weitere konkrete Anhaltspunkte dafür gebe. Hoffmann verneint und erwähnt vereinzelte Rückforderungen der Sammelklagemandanten, nachdem die Mandate schon weg waren.

Wörmer fragt Hoffmann, ob es üblich sei, dass ein so enger Austausch zwischen den Klägern und der Staatsanwaltschaft stattfindet. Diese Frage wird nicht beantwortet, da sie sich an den Staatsanwalt richtet. Wörmer fragt Hoffmann, ob er Anfang 2023 noch eine Einigung mit Fuellmich wollte. Hoffmann bejaht und erklärt, dass es dann aber nicht mehr dazu kam.

Wörmer fragt, warum es dann weitere Kommunikation mit dem Angeklagten gab, ob dies nur noch getan wurde, um den Angeklagten ans Messer zu liefern. Fuellmich erwähnt eine E-Mail, die Hoffmann an den Staatsanwalt geschickt hat, und fragt, ob das alles Teil seiner Tätigkeit sei, um ihn verhaften zu lassen. Hoffmann antwortet, dass die Kommunikation darauf abzielte, die Strafverfolgung zu ermöglichen.

Fuellmich fragt nach, ob die Vergleichsverhandlungen nur noch zum Schein geführt wurden und warum sie auf das Kaufpreisgeld zugreifen und sich weigern, es an den Ausschuss zurückzuführen. Hoffmann erklärt, dass Fuellmich nur behauptet hätte, das Geld zurückzuführen, und er darauf nicht vertraut habe.

Anmerkung der Autorin: Dies scheint eine zentrale Frage im Prozess zu sein: Hat der Angeklagte vorgehabt, das Geld aus dem Hausverkauf zur Rückführung der Darlehen zu verwenden? Fuellmich behauptet stets, dass dies so gewesen sei. Hoffmann führt jedoch aus, dass dem nicht so sei. Ende der Anmerkung.

Aus den späteren Zeugenaussagen und Einlassungen Fuellmichs wird sich ergeben, dass Fuellmich die Rückführung höchstwahrscheinlich nicht geplant hatte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist lediglich anzumerken, dass er er gar nicht konnte. Die Gesamt-Darlehnssumme von 600.000 Euro und 700.000 Euro plus der jeweiligen Zinsen, überstieg den Verkaufspreis, den Fuellmich aus dem Hausverkauf erwartete.

Fuellmich fragt, warum das Geld nicht zurück in den Ausschuss geflossen sei. Hoffmann antwortet, es sei nicht seine, also Hoffmanns, Aufgabe, das Darlehen zurückzuzahlen.

Nein, denn Hoffmann geht es in erster Linie um die Rückzahlung des 600.000 Euro-Darlehens.

Er unterstellt, Fuellmich wollte schnell verkaufen und sich dann ins Ausland absetzen. Fuellmich hakt nach, warum das Geld nicht zurückgeführt oder wenigstens hinterlegt wurde. Hoffmann antwortet laut, dass er das Geld nicht habe. Fuellmich wird ebenfalls laut und fragt erneut, warum das Geld nicht hinterlegt wurde. Hoffmann antwortet ebenso laut, dass er frage, wo denn hinterlegt werden sollte. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, und in der Pause postieren sich zwei Justizmitarbeiter zwischen der Anklagebank und dem Zeugentisch, also zwischen Hoffmann und Fuellmich.

Um 14:30 Uhr geht es weiter. Anmerkung der Autorin: Zu meiner Verwunderung wurde die noch offene Frage, warum das Geld nicht hinterlegt wurde, nicht beantwortet, und von keiner Seite wurde darauf gedrungen, diese Frage beantworten zu lassen – weder vom Vorsitzenden noch von der Verteidigung. Ende der Anmerkung.

Meiner Ansicht nach war das keine Frage, die an Hoffmann gestellt werden sollte, sondern an Templin. Hoffmann hatte sie bereits dahingehend beantwortet, dass er das Geld nicht habe. 

Verteidiger Misere fragt, welche Kommunikation nach der Strafanzeige mit der Staatsanwaltschaft stattfand. Hoffmann antwortet, man habe ab und zu telefoniert und E-Mails ausgetauscht. Misere fragt, ob seitens der Staatsanwaltschaft mal angedeutet wurde, dass doch der Hausverkauf zur Bedienung der Schulden diene. Hoffmann verneint. Viviane Fischer fragt, ob Templin das Geld an den Ausschuss hinterlegen würde, wenn Fuellmich dies anweisen würde. Hoffmann antwortet genervt, dass Templin nicht sein Sklave sei und er das nicht beantworten könne.

Hier offenbart sich einmal mehr, wie man sich um die Beute schlägt. Viviane Fischer will das Geld zurück, das sich Fuellmich vom Ausschuss geliehen hatte; Templin und Hoffmann interessiert aber in erster Linie das Geld, welches sich Fuellmich von den Sammelklägern geliehen hatte. Beide Forderungen sind letztendlich legitim, da am unteren Ende der Nahrungskette jeweils geprellte Mandanten bzw. Spender sitzen.

Der Vorsitzende fragt, ob Hoffmann mit Templin über ein solches Szenario gesprochen habe. Zu diesem Zeitpunkt wäre alles möglich gewesen, führt Hoffmann aus, solange es keinen Schaden für Templin gegeben hätte. Verteidigerin Wörmer führt aus, dass der Angeklagte schon aus der Gesellschaft raus war, und Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer hätten die Rückführung einfach beschließen und umsetzen können.

Hoffmann antwortet, dass Fuellmich jedoch für die Goldreserven von Nöten war und er sie hätte freigeben müssen. Außerdem seien auch die monatlichen Zahlungen an die Kanzlei Fuellmich offen gewesen.

Wörmer antwortet, dass Fuellmich Anfang 2023 im Ausland war, Martin Schwab jedoch mit der Goldklärung bevollmächtigt habe.

Fuellmich ergänzt, dass Schwab weitere Vergleichsversuche angestrengt habe. Fuellmich geht im weiteren auf die fehlende Gefahrenabwehr der Kläger ein und verweist auf E-Mails, die er an alle absetzte. In diesen erklärte er, „wir saufen hier ab“, und thematisiert Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts.

Offenbar hatte es sich bei vielen Spenden um Baranweisungen gehandelt, die bei der kontoführenden Bank den Verdacht der Geldwäsche auslösten.

Er fragt, warum sie nie reagiert bzw. geantwortet haben. Hoffmann antwortet, es stimme nicht, dass sie nie geantwortet hätten. Fuellmich widerspricht und fragt erneut, warum niemand geantwortet hat. Hoffmann führt aus, er habe sich um Facebook und PayPal kümmern wollen, dann habe jedoch Viviane Fischer alles zurückgezogen. Fuellmich fragt, ob es daran lag, dass Hoffmann schon Anfang 2020 nicht mehr aktiv im Ausschuss war. Fuellmich führt weiter aus, dass tatsächlich versucht wurde zu ermitteln, und fragt Hoffmann, ob er davon wusste. Hoffmann bejaht.

Wörmer führt aus, es hätte nie ein Konto für die Vorschaltgesellschaft gegeben. Fuellmich ergänzt, sie hätten die Eintragung selbst verhindert. Wörmer fragt Hoffmann, ob er sich durch den Angeklagten jemals körperlich bedroht gefühlt habe. Hoffmann verneint.

Der Vorsitzende entlässt den Zeugen Hoffmann um 14:50 Uhr unvereidigt aus dem Zeugenstand und bietet ihm an, sich auf seinen Platz neben Antonia Fischer zu setzen. Hoffmann erklärt, er würde jetzt gehen. Antonia Fischer kündigt an, sich ihm anzuschließen. Sie reicht noch ein Schreiben von Professor Homburg zur Akte ein, in dem Professor Homburg bestätigt, dass es niemals Kontopfändungen beim MWGFD gegeben hat.

Auch dieser Umstand ist wichtig, da Fuellmich die Entnahme der Spendengelder immer damit begründet hatte, er habe das Geld in Sicherheit bringen müssen, weil man das Konto des MWGFD e.V. bereits gepfändet habe. Diese Behauptung war eine dreiste Lüge und sollte verschleiern, dass er das Darlehen des Ausschusses zur Ablösung eines Darlehens von Templin verwenden wollte, welches er wiederum zur Ablösung eines Bankdarlehens verwendete.

Hoffmann und Antonia Fischer verlassen den Verhandlungssaal. Wörmer führt weiter aus, dass das Spendenkonto der Ärzte für Aufklärung ohne Gründe und ohne Ankündigung gekündigt wurde, und gibt dies als Beweis der Gefahrenlage an, welche schon im Dezember 2020 vorlag. Sie regt an, den Gründer Dr. Walter W. als Zeugen zu laden; die ladungsfähige Anschrift würde sie nachreichen. Wörmer regt ebenfalls an, Bhakdi als Zeugen zu laden. Fuellmich äußert sich, dass es nicht Bhakdi war, von dem die Information über Kontopfändungen kam.

Genau das hatte er aber zuvor in einem seiner zahlreichen Videos behauptet.

Der Vorsitzende kommuniziert weitere Verhandlungstermine für den Dienstag, den 1.3., Dienstag, den 2.4., Mittwoch, den 3.4., Freitag, den 19.4., und Mittwoch, den 24.4. Als nächste Zeugin soll Viviane Fischer vernommen werden.

Der Vorsitzende spricht kurz den Verlegungsantrag der Verteidigung für den Termin am 13.2024 an.

Wörmer führt aus, dass eine Verlegung nötig sei, da sie in einem anderen Verfahren gebunden ist und der Termin bereits mehrmals verschoben wurde. Der Vorsitzende fragt nach dem Vertrag für das Sammelklage-Darlehen. Fuellmich führt aus, er hätte nachgeschaut, es gebe nur einen mündlichen Vertrag.

Siehe oben zum Theme „hintenrum“.

Die Vernehmung der Zeugin Viviane Fischer beginnt.

Der Vorsitzende beginnt mit der Belehrung. Anmerkung der Autorin: Ich war seit 9:10 Uhr als Prozessbeobachterin dabei und habe keine Belehrung des Zeugen Hoffmann durch den Vorsitzenden wahrgenommen. Ende der Anmerkung. Der Vorsitzende fragt Viviane Fischer, wie es zu den Darlehen kam.

Fischer fragt, ob sie zunächst über die gesamte Historie berichten solle, sie würde sich auch entsprechend kurz halten. Anmerkung der Autorin: Die Ausführung von Viviane Fischers über das Zustandekommen des Ausschusses bis zur ersten Pressekonferenz werden hier nicht wiedergegeben. Ende der Anmerkung.

Zwei bis drei Sitzungen pro Woche hielt der Ausschuss ab. Viviane Fischer hätte sich für die ersten 30 Sitzungen um die Gäste gekümmert, natürlich mit Input von Fuellmich. Viviane Fischer führt weiter aus, dass sich Hoffmann und Antonia Fischer außerhalb der Sitzungen nicht engagiert hätten. Viviane Fischer erwähnt ihren Urlaub in der Schweiz, hierfür bat sie Hoffmann und Antonia Fischer um Unterstützung, da kam nichts. Der Ausschuss ging dann einmal pro Woche weiter. Ende 2020 meinte sie noch, es bräuchte keine Spenden, es gab so gut wie keine Ausgaben. Für die Leistungen von Oval Media hätte es separate Spendenaufrufe gegeben, so häufte sich Geld. Es häuften sich E-Mails, in denen Spender darauf aufmerksam machten, dass ihre Zahlung zurückkam; sie sahen die Gefahr einer Kontokündigung. Sie hatten ein „Gefühl von: man ist da nicht sicher“. Gleichzeitig hörten sie von Kontopfändungen in der Szene.

Nein, es waren keine Pfändungen, sondern stets nur Kontenkündigungen, und zwar wegen Verdachts der Geldwäsche.

So entstand die Idee der Sicherung. Fuellmich schlug vor, dass eine solche Sicherung über Viviane Fischer und Reiner Fuellmich laufen solle, in Form von Darlehensverträgen. Fuellmich brachte Darlehensverträge mit, Viviane Fischer unterschrieb.

Viviane Fischer führt weiter aus, dass sie dies bezüglich der Gesellschafterstruktur als völlig in Ordnung betrachtet habe. Denn Beispiele wie Hockertz oder Beate Bahner zeigten, dass es eine Struktur brauchte, die die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherstellt. An der Bonität und Seriosität von Fuellmich hatte sie keinen Zweifel. Dann kam Buchhalter K. Viviane Fischer fühlte sich über die Finanzen informiert. Im Rahmen eines ersten Darlehens wurden 200.000 € an Fuellmich und 100.000 € an Viviane Fischer ausgezahlt.

Mit einem weiteren Darlehen wurden weitere 500.000 € an Fuellmich ausgezahlt. Es kam zu Kontokündigungen. Ab 2021 eröffnete Viviane Fischer ein eigenes Konto, zu dem K. Zugriff hatte. Sie führt weiter aus, dass Hoffmann und Antonia Fischer wenig da waren. Die Arbeit war im Großen und Ganzen zwischen Viviane Fischer und Reiner Fuellmich aufgeteilt. Fuellmich kümmerte sich um Interviews in deutscher und englischer Sprache und um das Netzwerken. Sie selbst kümmerte sich um die Webseiten, netzwerkte, und kümmerte sich um den Impfopferfilm. Sie schrieb Artikel für die Seite News 2020 mit einer Reichweite von einer Million Lesern.

Beide, Fuellmich und Viviane Fischer, waren in täglichem telefonischem Austausch. Sie führt weiter aus, dass Fuellmich sehr gute Arbeit geleistet und vielen Menschen das Leben gerettet habe. Hoffmann und Antonia Fischer zogen sich weiter zurück. 2021 kam dann der Basisbeitritt. Als im Ausschuss dann das Planspiel stattfand, zogen sich Hoffmann und Antonia Fischer raus. In einem Gespräch wollten sie wissen, was finanziell los ist, sie wollten eine juristische Einordnung, sie wollten einen anderen Schwerpunkt, deshalb haben sie sich zurückgezogen. Sie verwiesen auf ihren eigenen Mask Force Kanal, so dass bei Viviane Fischer der Eindruck entstand, sie sähen sich nicht mehr im Ausschuss. Viviane Fischer hätte die Sitzungen 1 bis 15 in einem Buch zusammengefasst, welches sie kostenlos zur Verfügung stellen wollte. Hoffmann wollte Geld haben, wenn sein Name erwähnt wird. Viviane Fischer hatte das Gefühl, es entwickelt sich auseinander. Auf Nachfrage erklärt sie, sie hätte keinen Kontoeinblick gehabt. Der Vorsitzende beendet gegen 15:30 Uhr die Zeugenvernehmung, lädt die Zeugin Viviane Fischer zu einer Fortsetzung der Vernehmung am 13.2024 ein, es sei denn, die Sitzung wird verlegt.

Die Sitzung wird beendet.

Leider konnte ich an der Sitzung vom 1.3, Freitag den 1.3, nicht teilnehmen. Die weiteren Sitzungen werden jedoch folgen. In diesem Sinne, alles Liebe bis nächste Woche!

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