Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 5

2241

Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 5

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Es ließe sich kein Verhalten belegen, wodurch die Ordnung gestört worden wäre, was als Grund für die Verlängerung der Sicherheitsmaßnahmen aufgeführt wurde. Im Hinblick auf die Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten würde sich die JVA widersprechen. Warum sonst habe man dem Angeklagten zusätzliche Telefonate mit seiner Anwältin und ein zusätzliches Skype-Telefonat mit seiner Frau eingeräumt? Es sei kein Grund ersichtlich, die strengen Sicherheitsmaßnahmen fortzuführen.

11:01 Uhr: Wörmer verliest die Stellungnahme von Fuellmich, welcher mit den Worten einleitet, dass Frau L. K. sich bemühe, den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Inhaltlich wären die Ausführungen jedoch substanzlos und enthielten hochemotionale Tiraden. Dazu gehörten Aussagen wie „dominantes Auftreten“, „Geltungsbedürfnis“, „Verbreitung von Fehlinformationen“ oder „kriminelles Verhalten“. D. P. würde ihm Fehlverhalten unterstellen und von „verzerrter Gerechtigkeit“ sprechen. Welche Ziele würden hiermit verfolgt? Gegebenenfalls das Aufdecken von Ungereimtheiten unter ihrer, also L. K.s, Leitung?

Fuellmich dürfe nur zu bestimmten Zeiten seine Zelle verlassen, nicht am Wochenende und nicht, wenn andere in Sichtweite wären. Die Stellungnahme von D. P. enthielte falsche Behauptungen, außer der, dass Fuellmich diejenigen unterstützt, die ihn fragen – das sei nicht verboten. Falsch sei, dass er alle ansprechen würde und sich eidesstattliche Erklärungen unterschreiben ließe. Was solle er damit gemacht haben? Sie wie Briefmarken sammeln? Dann wären diese in seiner Zelle gefunden worden.

Wörmer zögert kurz und erklärt, sie würde die Namen jetzt nicht vorlesen. Fuellmich erwidert: „Lies sie doch vor.“ Der Vorsitzende entgegnet, das könne Wörmer doch selbst entscheiden. Wörmer erklärt, die Unterschriften und Erklärungen stammten doch ohnehin nicht von ihnen; L. K. habe sie doch geschrieben.

Nun folgen Ausführungen zu einem Herrn K., welcher „K. en“ angekündigt habe.

Anmerkung der Autorin: Hier habe ich eine Lücke im Bericht. Ich habe jedoch schon einmal von diesem Herrn K., einem Richter, berichtet und meine, der gleiche Sachverhalt wurde hier kurz erörtert. Ende der Anmerkung.

In der Stellungnahme Fuellmichs heißt es weiter, L. K. würde Häftlinge mit vorgefertigten Erklärungen überrumpeln und sie unterschreiben lassen. Richtig sei, dass es Gespräche mit A., dem Afghanen, gab, dass er A., den Afghanen, und R., den Häftling, dem der Schädel eingeschlagen wurde, rechtlich unterstützt und Strafanzeigen gestellt habe. Völliger Unfug seien die Kommentierungen Fuellmichs zu den Ausführungen zum Hubschrauberabsturz und dem Tod des iranischen Präsidenten. Kurz: Es seien hilflose Bemühungen von Frau L. K. und Herrn D. P., die weiße Folter zu rechtfertigen.

Damit beendet Wörmer die Verlesung der Stellungnahme Fuellmichs.

Es ist 11:22 Uhr. Sie fragt den Vorsitzenden, ob es grundsätzlich die Möglichkeit für eine kurze Pause gäbe, um etwas zu trinken. Der Vorsitzende verkündet eine fünfminütige Pause und die Mittagspause gegen 12 Uhr.

11:30 Uhr: Es geht weiter. Wörmer erklärt, nun aus einer Studie zu lesen, in welcher die Korrelation psychischer und physischer Foltermethoden auf Basis von 279 Probanden untersucht wurde.

Anmerkung der Autorin: Die Verlesung dieser Studie dauerte eine halbe Stunde. Sie erfolgte zwar auszugsweise, jedoch wurden teils derartig detaillierte Bestandteile verlesen, dass es dem Zuhörer zunehmend schwerfiel, zu folgen. Ich fasse hier lediglich das von mir wahrgenommene Fazit zusammen.

Laut Studie mache es keinen großen Unterschied, ob Gefangene körperlich oder seelisch misshandelt werden. Ausschlaggebend sei die wahrgenommene Notlage und die fehlende Kontrollierbarkeit der Situation. Psychische Misshandlungen beinhalten unter anderem Nacktheit, Verspottung, Fesselung, Schlafentzug und Isolation. Die soeben genannten Maßnahmen, die Fuellmich erfahren habe, seien der Grund, weshalb man von weißer Folter sprechen müsse. Ergänzend zu den psychischen Komponenten der Haftumstände erklärte Wörmer nach kurzem Hinweis von Fuellmich, dass die Handschellen, welche an einen Bauchgurt befestigt würden, körperliche Schmerzen verursachten.

Kurz darauf erklärt Fuellmich Wörmer etwas leise. Wörmer beginnt, dies wiederzugeben, als Fuellmich sie unterbricht: „Nee, dass ich in Strafhaft komme, wussten Sie.“ Der Vorsitzende unterbricht mit den Worten: „Jetzt ist Frau Wörmer dran.“ Wörmer verliest daraufhin weiter aus der Studie. Ein noch nicht erwähnter Aspekt der Studie betrifft die Fragestellung, wie psychisch oder physisch gefolterte Menschen reagieren. Demnach würden Wut und Feindseligkeit gegenüber den Folternden das Empfinden der Folter lindern.

Am Ende ihrer Ausführungen erwähnt sie, dass die Studie vom 27.6.2006 sei und am 18.9.2006 veröffentlicht wurde.

Anmerkung der Autorin: Damit hat jeder die Möglichkeit, sich die Studie zu suchen und selbst darin zu lesen. Ende der Anmerkung.

12 Uhr: Mittagspause.

13:47 Uhr: Es geht weiter. Der Vorsitzende sagt: „Sie haben noch das Wort, Frau Wörmer.“ Wörmer kündigt an, zum Strafvorwurf einen Fall eines Rechtsanwalts und Notars aus Göttingen vortragen zu wollen. Ein entsprechender Artikel vom 29.10.2024 finde sich in der HNA, der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung. Dieser sei auch von Frau N., der Vertreterin des Göttinger Tageblattes, verfasst, die auch heute vor Ort sei. Es sei in diesem Fall um repräsentative Altbauten gegangen.

Der angeklagte Notar sei als gerichtlich bestätigter Betreuer zuständig gewesen. Er habe versucht, das wertvolle Haus der zu Betreuenden im Göttinger Ostviertel günstig an seinen Schwiegervater zu verkaufen. Wörmer verliest den Artikel: Zu den Aufgaben des Angeklagten als Betreuer habe die Vermögensbetreuung gehört. Er habe ein Gutachten über einen Sachverständigen in Kassel anfertigen lassen und nicht versucht, das Haus auf dem freien Markt zu verkaufen. Es habe mindestens einen weiteren Kaufinteressenten gegeben, welchem er vorspielte, das Haus sei bereits verkauft. Er habe einen ortsunkundigen Notar mit der Kaufabwicklung beauftragt, vermutlich um die Werthaltigkeit des Grundstücks zu vertuschen.

Zur Abwicklung sei die Genehmigung des Amtsgerichts Göttingen notwendig gewesen. Dieses wies den Antrag zurück, weil der Kaufpreis des Hauses in dieser guten Lage zu gering erschien. Der Notar wurde im Juni 2021 als Betreuer entlassen. Die Notaraufsicht leitete ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Er wurde im April 2022 zu einer Geldbuße verurteilt, legte Rechtsmittel ein und wurde dann vom OLG Braunschweig zu einer doppelt so hohen Geldstrafe verurteilt. In Bezug auf die strafrechtlichen Ermittlungen wegen versuchten Betrugs wurde das Verfahren gegen Auflage von 20.000 € eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem zu, weil der Notar bereits berufliche Konsequenzen erleiden musste.

Weiter geht es in Teil 6. Ich bitte um etwas Geduld. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den Wahlvorbereitungen bleibt wenig Zeit für diesen Blog.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here