Fuellmich-Prozess – Transkript des 29. Prozesstages
Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:
Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.
Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.
Start:
Ich berichte heute von Prozesstag 29 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich vom 6.9.2024 vor dem Landgericht in Göttingen. Auf der Anzeige vor dem Gerichtssaal ist im Vergleich zum Prozesstag 28 Edgar Siemund nicht erwähnt. Die Spender als Adhäsionskläger, vertreten durch Frank Großenbach, sind auch nicht erwähnt.
8:55 Uhr: Frank Großenbach betritt den Gerichtssaal. Eine Pressevertreterin macht Fotoaufnahmen im Gerichtssaal und wird vom Vorsitzenden angesprochen. Sie sagt ihren Namen und darf weitermachen.
9:11 Uhr: Staatsanwalt Rächer kommt herein.
9:14 Uhr: Antonia Fischer kommt herein.
9:17 Uhr: Edgar Siemund und Tobias Pohl.
9:27 Uhr: Reiner Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt. Die Kammer kommt direkt im Anschluss heraus, und alle bleiben einen Moment stehen, bis die Presse ihre Fotodokumentation abgeschlossen hat.
Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.
Der Vorsitzende eröffnet den Prozesstag und erklärt, dass Wörmer einen Beweisantrag übersandt hat, welcher als Anlage 1 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird. Hierfür wird das Selbstleseverfahren angeordnet. „Der Antrag ist überschaubar, deshalb reicht es, wenn wir 5 Minuten unterbrechen und dann weitermachen“, so der Vorsitzende weiter.
9:32 Uhr: Wörmer kommt herein.
9:40 Uhr: Der Vorsitzende erklärt, die Berufsrichter und Schöffen hätten Kenntnis vom Beweisantrag erlangt, welcher als Anlage 1 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wurde, und die Prozessbeteiligten hätten Gelegenheit dazu erhalten. Er fragt, ob dazu Stellungnahmen abgegeben werden sollen. Das ist nicht der Fall.
Der Vorsitzende trägt den Beschluss vor, dass dem Antrag vom 6.9.24 zur Vernehmung von Roger Bittel zum Beweis dafür, an welchen Rechtsträger der Angeklagte das Geld zurückführen wollte, stattgegeben wird. Anmerkung der Autorin: Der Vorsitzende erklärt im Anschluss, dass der Antrag im Urteil beschieden wird. Das erschloss sich mir nicht; gegebenenfalls hatte der Antrag weitere Inhalte, welche über die Befragung von Roger Bittel hinausgingen. Das weiß ich aber nicht. Ende der Anmerkung.
Roger Bittel kommt herein. Der Vorsitzende belehrt ihn und nimmt seine Personalien auf. Als er nach seinem Wohnort gefragt wird, bittet der Vorsitzende ihn, diesen zu buchstabieren, woraufhin der Zeuge ansetzt und dann erklärt, er müsse den Ort selbst erstmal aufschreiben, was für Schmunzeln bei allen, einschließlich dem Zeugen, sorgte.
Wörmer fragt den Vorsitzenden, ob sie ihre Erklärung gemäß § 257 der Strafprozessordnung zu den Zeugenvernehmungen von I. K. und C. B. noch danach abgeben könne. Der Vorsitzende bejaht. Er erklärt, das Gericht sehe es ohnehin als bewiesen an, dass beim Angeklagten die Rückzahlungsfähigkeit bestand, und fragt den Zeugen, ob sich Fuellmich dazu geäußert hat, an welchen Rechtsträger er das Geld zurückführen wollte. Bittel antwortet, er habe stets gesagt, das Geld ginge zurück an den Coronaausschuss und dass das Geld und Gold dem Ausschuss gehört, wie er beispielsweise am 21.9.22 in seiner Sendung erklärte. Der Vorsitzende hakt nach, der Coronaausschuss sei ja nur das Format, aber kein Rechtsträger. Er fragt erneut, ob der Zeuge wisse, an welchen Rechtsträger der Angeklagte zurückführen wollte. Bittel antwortet, das habe der Angeklagte so nicht gesagt.
Wörmer erklärt, der Zeuge sei kein Jurist, er könne unterschiedliche Rechtsträger nicht einordnen; das könnten im Zweifelsfall nur Juristen. Sie fragt den Zeugen, ob es eine andere Gesellschaft als den Coronaausschuss gab. Bittel antwortet, damals wäre er nicht so tief im Thema gewesen. Erst später habe er erfahren, dass es eine andere Gesellschaft gab, aber nicht im Detail. Im Zoom-Meeting, welches 5 Stunden lief, sei er dabei gewesen. Dort habe der Angeklagte immer gesagt, er habe einen Wertspeicher; Viviane Fischer habe stets von einer Liquiditätsreserve gesprochen. Wörmer hakt nach: „Welches Wort?“ Bittel antwortet: „Liquiditätsreserve.“ Wörmer fragt, ob es klar war, dass Fuellmich an die Ursprungsgesellschaft zurückzahlt. Bittel antwortet: „Davon ging ich aus.“ Wörmer fragt, ob I.C.I.C. damit gemeint gewesen sein kann. Bittel erklärt: „Meines Wissens nicht.“
Fuellmich leitet seine Zeugenbefragung mit den Worten ein, dass der Zeuge und er sich von Anfang an in der Corona-Maßnahmenzeit kennengelernt hätten, dass sie eng zusammengearbeitet hätten, dass sie sich stets vor und nach den Sendungen unterhalten hätten, dass sie ein Vertrauensverhältnis gehabt hätten. Er fragt den Zeugen, ob er, also Fuellmich, ihm, also Bittel, etwas Falsches gesagt hätte. Bittel antwortet: „Reiner lügt mich nicht an“ und ergänzt, es sei stets klar gewesen, dass er sonst am nächsten Tag eine Sendung machen würde. Der Vorsitzende mahnt, beim Beweisthema zu bleiben. Fuellmich fragt, ob es klar gewesen sei, dass er stets an die ursprüngliche Institution des Coronaausschusses zurückzahlen wollte. Bittel antwortet: „Korrekt.“ Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Fragen an den Zeugen gäbe. Die Verteidigung berät sich kurz und verneint. Der Zeuge wird unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen. Bittel übergibt ein Dokument an den Vorsitzenden. Siemund fragt, was der Zeuge übergeben hat. Der Vorsitzende erklärt, das würde jeder Prozessbeteiligte erhalten. Bittel führt kurz zum Inhalt aus.
Anmerkung der Autorin: Dazu habe ich leider nichts mitgeschrieben. Ende der Anmerkung.
Es ist 9:50 Uhr. Der Vorsitzende erklärt, es sei nun Gelegenheit, Erklärungen nach § 257 der Strafprozessordnung abzugeben. Während Wörmer ihre Erklärung vorbereitet, steht Großenbach auf und schaltet das Mikro auf dem Zeugentisch aus, weil es Hintergrundgeräusche verursacht. Der Vorsitzende bedankt sich bei ihm.
Wörmer trägt ihre Erklärung nach § 257 der Strafprozessordnung zu den Zeugenvernehmungen vom 30. August 2024 vor. Sie erklärt, es sei ihr bewusst, dass I. K. mittlerweile ein Schreiben eingereicht habe. I. K. habe während der Zeugenvernehmung bestätigt, dass er Viviane Fischer im Sommer bzw. Herbst 2020 wegen strafrechtlicher Ermittlungen beraten habe. Viviane Fischer habe zum Zeitpunkt der Beauftragung von den Strafanzeigen gewusst; sie habe aus dem Fokus der Ermittlungsbehörden gewollt. Dies sei Ergebnis der mündlichen Vernehmung gewesen. I. K. habe im Nachhinein seine Aussage schriftlich nachgebessert. Er habe seiner Mandantin dazu geraten, ihre Darlehenssumme sofort zurückzuzahlen; dies würde als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet werden.
Viviane Fischer habe nur von Darlehensverträgen gesprochen, um Gelder zu sichern. Aus den Schilderungen seiner Mandantin habe I. K. auf Scheinverträge geschlossen. Dies sei seine Wertung. Viviane Fischer habe jedoch selbst stets von Darlehensverträgen gesprochen, welche sie selbst auch privat verwendet habe. Eine Woche nach dem Rat von I. K. zurückzuführen, habe sie das Darlehen noch nicht zurückgeführt. Es habe ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Zeugen und Viviane Fischer gegeben. Wann Viviane Fischer ihr Darlehen zurückzahlte, habe er nicht kontrolliert. Viviane Fischer habe keinen Zweifel an der Rückzahlungswilligkeit und der Rückzahlungsfähigkeit Fuellmichs gehabt. Viviane Fischer habe gewusst, dass das Darlehen mittels der Immobilie abgesichert war und dass Fuellmich das Darlehen aus dem Verkaufserlös zurückführen würde. Nach der Zeugenvernehmung habe I. K. dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass ihm bei seiner Beauftragung der Darlehensvertrag von Viviane Fischer vorlag sowie ein Grundbuchauszug der Immobilie Fuellmichs. Viviane Fischer sei es bei diesem Mandatsverhältnis mit I. K. nur um ihre Strafermittlungen gegangen. I. K. habe sich im Rahmen seiner Zeugenvernehmung auch über gesellschaftsrechtliche Themen geäußert, dass die UG nicht eingetragen und folglich nicht gemeinnützig war.
Viviane Fischer habe ihren Darlehensbetrag auf das Ursprungskonto zurücküberweisen sollen. Ob die vor der UG existierte, sei seiner Aussage nach völlig auslegungsbedürftig und nicht eindeutig. Die Zeugin C. B. habe über 20 Jahre als selbstständige Rechtsanwältin in der Kanzlei Fuellmich gearbeitet. Sie habe nichts mit dem Corona-Ausschuss zu tun gehabt. Sie habe bestätigt, dass die tägliche Flut an E-Mails an den Corona-Ausschuss die Arbeit der Kanzlei unmöglich gemacht habe. Dass der Angeklagte ein Darlehen nahm, habe die Zeugin gewusst, da Viviane Fischer und Fuellmich den Ausschuss betrieben. Diese Darlehen seien zwischen den beiden vereinbart worden, ohne Beteiligung von Justus Hoffmann oder Antonia Fischer. Wofür die Darlehen verwendet wurden, sei der Zeugin nicht bekannt gewesen. Sie habe keinen Grund gesehen, die Verwendung von privaten Darlehen zu hinterfragen. Zur Wertsteigerung habe es Arbeiten am Grundstück gegeben, welche ihr das Arbeiten in der Kanzlei erschwerten. Die Liegenschaft des Angeklagten hätte in einer gehobenen Villengegend gelegen, mit einer Immobilie, in welcher der Kanzleibetrieb lief, und einem privaten Wohnhaus. Die Zeugin habe das Büro direkt neben dem des Angeklagten gehabt. Man habe sich regelmäßig ausgetauscht und getroffen. Freitags, so habe die Zeugin ausgesagt, sei der Angeklagte regelmäßig nach Berlin gefahren. Am Rückzahlungswillen des Angeklagten habe die Zeugin keinen Zweifel gehabt. Sie habe ausgesagt, dass der Angeklagte mit ihr über rechtliche Aspekte gesprochen hätte, wenn er nicht vorgehabt hätte, das Darlehen zurückzuzahlen. Nach dem Verkauf der Immobilie habe es keine Fluchtgefahr gegeben.
Das ist schon fast witzig. Es gab kein Fluchtgefahr? Fuellmich war bereits geflüchtet. Er saß in Mexiko. Und da er im Zusammenhang mit seiner Rückführung nach Deutschland stets von einer illegalen Entführung spricht, gedachte er dort wohl auch zu bleiben und sich freiwillig keinem Verfahren in Deutschland zu stellen. Was, wenn nicht das, ist denn dann Fluchtgefahr?
Der Kanzleibetrieb sollte aufrechterhalten bleiben. Die Ranch in den USA habe der Angeklagte schon lange gehabt. Ende 22 habe der Angeklagte wieder in die USA gewollt. Es seien neue Räumlichkeiten mit einem langfristigen Mietvertrag von 5 Jahren angemietet worden. Die Zeugin habe die Kanzlei dann gemeinsam mit Frau W. P. T. geführt. Dass der Angeklagte den Kaufpreis nicht erhielt, habe sie mitbekommen. Jedoch habe T. W. das Mandat gehabt. Der Notar habe ihr gesagt, dass er von allen Seiten unter Druck gesetzt werde. Es seien zweifelsfrei Darlehensverträge gewesen.
Fuellmich gibt seine Erklärung zur Zeugenvernehmung seiner ehemaligen Rechtsanwaltskollegin C. B. ab. Die Zeugin und er hätten seit ungefähr 24 Jahren zusammengearbeitet. Die Zeugin habe ein riesiges Organisationstalent gehabt. Am Ende habe sie die gesamte Kanzlei organisiert, im Einvernehmen mit ihm, Fuellmich. C. B. sei höchstkompetent, so Fuellmich weiter. Sie, also die Zeugin, habe sich widerwillig mit den Corona-Ausschussthemen auseinandergesetzt. Sie habe gewollt, dass in Berlin dafür Leute eingestellt werden. Schlussendlich habe aber sie die E-Mail-Flut organisiert, immerhin über 200.000 bis 360.000 E-Mails in 2 Jahren.
Das wären übrigens summa summarum rund 360 Emails am Tag. Wenn ich mir die Ausführungen anschaue, dann hat sie diese diese Emails lediglich „organisiert“, was bedeutet, dass sie diese nicht beantwortet, sondern nur sortiert hat. Aus dem Umstand, dass unzählige Anfragesteller sagen, dass sie (auch von Fuellmich) nie eine Antwort erhielten, schließe ich mal, dass C. B. lediglich die (in Fuellmichs Sinne) „wichtigen“ Mails ausfilterte und ihm zuwies. Selber beantworten konnte C. B. sie ja offenbar auch gar nicht, da sie nach eigenen Aussagen gar nicht im Thema Corona-Ausschuss war, sondern eher dagegen eingestellt.
So, und für die Sortierung von 350 Email pro Tag bezahlte der Corona-Ausschuss fast 30.000 Euro im Monat? Hört hier eigentlich niemand den Hahn krähen?
Hier mal meine Vermutung auf Basis harter Indizien:
Die Kanzlei Fuellmich erwirtschaftete erheblich weniger Geld, als Reiner Fuellmich verbrauchte. Das Geld aus den früheren Coups (Schrottimmobilien, VW etc.) war aufgebraucht. Normale Mandanten hatte die Kanzlei kaum oder gar nicht. Daher finden sich auch keinerlei Erfolge auf der Website der Kanzlei. Um sich irgendwie über Wasser zu halten, nahm Fuellmich ein Darlehen von 600.000 Euro bei einer Bank auf.
Dann kamen zwei Dinge gleichzeitig: Das Darlehen wurde gekündigt und die Coronazeit begann.
Fuellmich sah in Corona eine neue Möglichkeit, des Geldmachens und ersann seine Sammelklage. Er stellte ein Akquise-Team zusammen und wälzte die Vertragsverantwortung auf Templin ab. Wenn es irgendwann krachen würde, dann bei Templin. Doch die Werbung und somit Kundenakquise lief offenbar nicht gut – wahrscheinlich weil die Veranstaltungen (aufgrund der Corona-Repressalien) schlecht besucht waren.
Also ersann sich Fuellmich ein Online-Werbeformat: Den Corona-Ausschuss. Als der jedoch profitabler als die Sammelklage selber wurde, trat letztere in den Hintergrund.
Um seinen Lebensstandard zu halten und die Kanzlei am Laufen zu halten, entnahm Fuellmich monatlich fast 30.000 Euro (zusätzlich zu den Darlehen). Heute behauptet er, das sei notwendig gewesen, da seine Kanzlei nicht mehr normal arbeiten konnte. Ich denke aber, das konnte sie vorher auch nicht. Zumindest nicht ausreichend. Fuellmich könnte das entkräften, indem er seine Kanzleiumsätze aus 2019 offenlegt. Das tut er aber nicht.
Die Zeugin, so Fuellmich weiter, würde ihm übel nehmen, dass er das mit dem Corona-Ausschuss zu Lasten der Kanzleitätigkeit gemacht habe.
C. B. wird er im Zweifelsfall auch gar nichts von den finanziellen Engpässen erzählt haben. Dann erklärt sich logischerweise, dass diese es lieber alles so hätte weiterlaufen lassen wie zuvor. Doch wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann wäre die Kanzlei nicht weitergelaufen wenn es keinen Corona-Ausschuss gegeben hätte. Es sei denn, Fuellmich hätte eine andere Einnahmequelle gefunden.
Denn, so Fuellmich weiter, C. B. sei wirklich gut. Sie habe ihr Büro direkt neben dem seinigen gehabt. Sie hätten sich ständig getroffen. Sie habe von den Darlehensverträgen gewusst. Er, Fuellmich, habe nicht gewollt, dass irgendjemand von den Darlehensverträgen weiß, schließlich wollten sie das Geld „verschwinden lassen“. Er, Fuellmich, hätte, wenn er sein Darlehen nicht hätte zurückführen wollen, mit ihr darüber gesprochen. Das Grundbuch, so Fuellmich weiter, sei sauber gewesen. Es habe keine einzige Position gegeben, welche belastet war.
Das stimmt zwar nicht, denn Templin konnte sich jederzeit eintragen lassen, was er ja auch später tat – diese Aussage zeigt einmal mehr, wie Fuellmich mit dem Darlehen aus den Sammelklagegeldern umging. Es juckte ihn nicht! Denn auch wenn es keine urkundliche Verpflichtung zur Rückzahlung gegeben hätte (also diesen Grundbucheintrag), so hätte Fuellmich es nicht so darstellen dürfen, als gäbe es keine zusätzliche Belastung. Denn die gab es, in Höhe von 600.000,00 Euro! So wie er es in dieser Aussage darstellt, hatte er die entweder „komplett vergessen“, oder er hat nie vor, dieses Darlehen jemals zurückzuzahlen.
Ich kann den Mandanten aus dieser Sammelklage nur raten, sich zusammenzuschließen und das Geld beizutreiben. Wenn sich jemand angesichts seiner Aussage als dermaßen gewissenlos offenbart, sollte man auch in diesem Fall über eine Strafanzeige nachdenken.
Schlussendlich könnte es für viele Mandanten ein Glücksfall sein, dass Templin eine gewisse Summe hat pfänden lassen. Auf diese Weise könnte Fuellmich seine Schulden bei den Sammelklage-Mandanten ggf. zwangsweise zurückzahlen. Von seiner Schuld entbindet ihn das allerdings nicht, wenn er es nicht freiwillig tat und sogar bis heute darauf pocht, es handele sich um „sein Geld“.
Er selbst sei in den USA gewesen, als das Geld überwiesen werden sollte. Er habe diese E-Mail vom Notar erhalten und einen Tag später habe er erfahren, dass 1,8 Millionen Euro an Marcel Templin gingen. Aufgrund der Zeitverschiebung – schließlich war er 9 Stunden hinterher – habe er nicht telefonieren können und habe C. B. darum gebeten, mit dem Notar zu sprechen.
Er führt zu dem Notar aus, dass dieser eine Art von Sozialneid hatte.
Das ist wirklich die Höhe! Dieser Schmarotzer, der mindestens 1 1/2 Jahre lang von den Spenden und der Gutgläubigkeit anderer lebte und sich dabei einen Lebensstandard schuf, der in etwa dem eines gehobenen Managers entspricht, der sich sogar die Schulden seiner Mutter und Scheidungskosten, sowie Immobilienhypotheken mit dem Geld anderer finanzieren ließ, unterstellt einem redlich arbeitenden Notar, aus Sozialneid gehandelt zu haben. Fuellmich sollte sich in Grund und Boden schämen!
Davon abgesehen, belastet er sich damit ein weiteres Mal. Fuellmich hatte stets behauptet, Geld sei ihm nicht wichtig gewesen. Ihm sei es nur um die Sache gegangen. An den Spenden habe er sich nur vergriffen, weil seine Kanzlei wegen des Corona-Ausschusses ihrer eigentlich Arbeit nicht hätte nachkommen können. Durch oben getätigte Aussage unterstreicht Fuellmich jedoch, wie wichtig ihm sein Wohlstand in Wirklichkeit war.
Er soll dem Gericht doch einfach einmal nachweisen, wie es VOR dem Corona-Ausschuss finanziell um ihn und seine Kanzlei bestellt war. Konnte er sich 2019 einen vergleichbaren Lebensstandard leisten? Erwirtschaftete die Kanzlei in diesem Jahr auch nur annähernd das, was er sich später aus den Spendengeldern gönnte?
Der Vorsitzende ermahnt ihn, beim Thema zu bleiben. „Ja, ist ja gut, ich habe verstanden,“ antwortet Fuellmich und führt weiter aus, C. B. habe mit ihm, dem Notar, telefonieren sollen. Sie, die Zeugin, habe schlussendlich bestätigt, dass er, der Notar, sich unter Druck gesetzt fühlte. C. B. habe bestätigt, dass er, also Fuellmich, ihr gegenüber keinen Zweifel ließ, dass er, also Fuellmich, das Geld zurückführen wollte. Im August ’22 habe er, also Fuellmich, einen Vergleichsvorschlag gemacht gegenüber Viviane Fischer. Die anderen wären uninteressant gewesen, gemeint sind die beiden Gesellschafter Justus Hoffmann und Antonia Fischer. Er würde nicht verstehen, warum das Gericht sagt, dass er ab Herbst nicht mehr zurückzahlen wollte, so Fuellmich weiter. Es wäre kein Problem gewesen, vom Corona-Ausschuss zurück zur Kanzleitätigkeit zu gehen.
Möglicherweise wäre es tatsächlich eingeschränkt möglich gewesen, da Fuellmich nach mehreren Zeugenaussagen viele Mandate aus dem Corona-Ausschuss generierte. Wie hätte es ohne diese Mandate ausgesehen? Und wie viel hätten die gebracht? Sicher nicht so viel, wie die Spendengelder, die er sich einfach nahm… ohne auch nur einen Finger dafür krümmen zu müssen. Davon abgesehen: Was wäre gewesen, wenn diese Mandate abgegrast gewesen wären? Noch einmal: Wie stand es um die Kanzlei Fuellmich VOR Corona?
Er führt über erfolgreiche vergangene Verfahren seiner Kanzlei aus und erklärt, hieraus hätten sich hunderte weitere Verfahren ergeben können. Auch heute wäre das noch möglich, denn die Verjährungsfristen seien noch nicht abgelaufen. Er habe in Deutschland kein Vermögen mehr haben wollen, aber die Kanzlei sollte weiterlaufen, so Fuellmich weiter. Es seien Mietverträge geschlossen worden, „bis uns das Geld ausging“, weil ihm 1 Million Euro fehlte. Er habe schließlich nicht von heute auf morgen vom Corona-Ausschuss auf den normalen Kanzleibetrieb wechseln können. Fuellmich erklärt, C. B. würde nun von Hilfsaufträgen eines Staatsanwalts leben, der damals annahm, Aussagen Viviane Fischers seien ihm, also Fuellmich, zuzuordnen. Zur Zeugenvernehmung von I. K. erklärt Fuellmich, dieser habe seine Aussage mittlerweile abgeändert und klargestellt. Er habe bestätigt, dass er Viviane Fischer riet, das Geld sofort zurückzuführen. Erst habe er gesagt, das habe er ihr vor Einreichen der Strafanzeige geraten, dann plötzlich sei das doch danach gewesen. Auf seine Nachfrage habe Viviane Fischer ihr Geld erst am 21.10.22 zurückgeführt, nicht vor der Strafanzeige. Herr John, so Fuellmich weiter, „sagt alles okay“ und hätte die Strafermittlung gegen Viviane Fischer eingestellt, weil sie das Geld vor der Anzeigenerstattung zurückerstattet habe und weil ihr Mann genug Geld gehabt habe. I. K. habe bestätigt, dass eine Gefährdung der Gelder bestand. Hinzu kam die Tatsache, dass man sich im Visier des Verfassungsschutzes befand.
Das ist eine Behauptung, die Fuellmich ständig aufstellt. Sie stimmt nicht. Der Corona-Ausschuss war für die Regierung viel zu wertvoll, als dass man gegen ihn vorgegangen wäre. Schließlich trug er massiv dazu bei, dass zahlreiche politisch Unzufriedene glaubten, es würde schon alles wieder ins Lot kommen und selber zur Wahl zu gehen, sei dabei eher negativ. Zusammen mit Ballweg und zahlreichen anderen „Aktivisten“, pflegte man gemäßigte Reichsbürgerideale und bestätigte die Zuschauer darin, dass wählen zu gehen, keine Option sei.
Man, Fuellmich und Viviane Fischer, habe wechselseitige Darlehensverträge abgeschlossen und sich gleichzeitig verpflichtet, das Geld auf irgendeinem anderen Konto vorzuhalten. In der Akte, so Fuellmich weiter, sei das Schreiben des Anwalts von Viviane Fischer vom 21.03.23, in welchem er behauptete, beide, also Viviane Fischer und Fuellmich, hätten das Geld auf irgendwelchen Konten halten müssen. Sie selbst, Viviane Fischer, habe das zwar nicht gemacht, unter anderem habe sie ihre eigene Krankenversicherung bezahlt, aber es würde zur Aussage von Viviane Fischer I. K. gegenüber passen. I. K. habe selbst gemerkt, dass Viviane Fischer selbst kein Geld hat. Auch das würde zur zweiten E-Mail des Anwalts von Viviane Fischer vom 12.04.23 passen, in welchem er der Staatsanwaltschaft schrieb, sie hätte zwar doch keine Liquiditätsreserve gehalten, aber ihr Mann hätte genug Geld. „Hier sind die Unterlagen.“
Fuellmich fühlt sich hier regelrecht betrogen, weil Viviane Fischer ihm und allen anderen verschwiegen hatte, dass sie letztendlich gar nicht auf die Einnahmen des Corona-Ausschusses angewiesen war. Fuellmich war fest davon ausgegangen, dass er sie in die gleiche Situation wie sich selber bringen könnte, was in seiner Vorstellung die Folge gehabt hätte, dass sie nicht gegen ihn hätte vorgehen können, da sie ja im selben Boot saß. Erst im Laufe des Prozesses erfuhr er, dass dem nicht so war. Jetzt reitet er permanent darauf herum, obwohl es sich um kein Verfahren gegen Fischer handelt und Fischers mögliche Vergehen gar keine Rolle spielen. Es zeigt aber deutlich, wie Fuellmich das alles geplant hatte. Dass sein Plan nicht aufgegangen ist, hindert ihn nicht daran, permanent darauf hinzuweisen.
Damit belastet er sich schwer, denn es beweist, dass er aus Absicht und mit langer Planung gehandelt hat. Aber das bekommt der „Superanwalt“ gar nicht mit.
Anmerkung der Autorin: Fuellmich vergleicht die Aussagen von I. K. mit den in den Akten zu findenden Schreiben des damaligen Anwalts von Viviane Fischer und stellt fest, dass die Aussagen von I. K. zum Inhalt der Schreiben des damaligen Anwalts von Viviane Fischer vom 21.03.23 und vom 12.04.23 passen würden. Ende der Anmerkung.
Ab da, so Fuellmich weiter, würde gar nichts mehr passen. I. K. habe das Problem gesehen, an wen eigentlich zurückzuführen wäre. Der Spendenzweck habe immer im Vordergrund gestanden, das habe I. K. immer gesagt. Mittlerweile, so Fuellmich weiter, habe es die Gesellschaft SCA IC gegeben, an diese habe Viviane Fischer dann ihre Darlehenssumme zurücküberwiesen. Der Zeuge habe ihr geraten, die Summe auf das alte Konto von T. W. P. zu überweisen, welcher sein Konto als Rechtsanwaltsanderkonto für die ursprüngliche Corona-Ausschussgesellschaft führte. Das sei aber nicht gegangen. Viviane Fischer habe es folglich ebenso gesehen.
Anmerkung der Autorin: Viviane Fischer hat ihr Geld zwar zurückgeführt, aber nicht an die ursprüngliche Gesellschaft, weil es kein Konto mehr gab. Folglich habe sie ihr Geld an die Folgesellschaft, welche von Viviane Fischer und Reiner Fuellmich gegründet wurde, eingezahlt. Mit der Aussage „Viviane Fischer habe es ebenso gesehen“ könnte Reiner Fuellmich gemeint haben, dass für sie der Spendenzweck im Vordergrund stand und da dieser von der Folgesellschaft SCA IC fortgeführt wurde, wäre es für sie legitim gewesen, das Geld dorthin zu überführen. Ich weiß es aber nicht genau, was er damit meinte. Ende der Anmerkung.
Wie, so Fuellmich weiter, können dann die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Viviane Fischer eingestellt werden? Er meint damit, dass eben auch Viviane Fischer ihre Darlehenssumme nicht an die ursprüngliche Gesellschaft zurückgeführt habe. Fuellmich führt weiter aus, der Wertspeicher für Viviane Fischer, entsprechend der Aussage von I. K., sei völlig ausreichend gewesen. Eine Liquiditätskrise des Corona-Ausschusses habe es nicht gegeben, aber er, also Fuellmich, hätte innerhalb weniger Tage – I. K. habe eine Frist von zwei Wochen gesehen – aber er hätte innerhalb weniger Tage Geld beschaffen können. „Wo ist überhaupt ein Schaden entstanden?“ fragt Fuellmich weiter. „Aber es geht hier gar nicht um Untreue,“ es gehe um was ganz anderes. I. K., so Fuellmich weiter, habe aus den Aussagen von Viviane Fischer, dass die Verträge zum liquiden Vorhalten von Geldern vereinbart wurden, geschlossen, dass es sich um Scheinverträge handelte. Fuellmich zitiert einen entsprechenden Kommentar, als er ausführt, dass, wenn die Rechtsfolge gewollt ist, nämlich die Rückzahlung, dann wäre es kein Scheinvertrag. Er fragt, was mit der Belastung war. I. K. habe ausgesagt, im Schreiben aus September, als er von Viviane Fischer das Mandat erhielt, habe er den Grundbuchauszug erhalten, aber im Oktober habe er, also der Zeuge, erfahren, dass die Immobilie belastet sei. Das Grundbuch sei leer gewesen, so Fuellmich weiter, nicht erst im Oktober, sondern schon im August oder Juli ’22. Viviane Fischer habe versucht, eine Illusion aufzubauen, genau wie bei ihrem Hutladen und bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Würde es sich mit der Treuhandabrede und den Scheinverträgen um eine Illusion handeln? Der Zeuge habe nicht angeben können, wann eine Treuhandabrede geschlossen wurde. Das würde doch zeigen, so Fuellmich weiter, dass es keine gab.
Anmerkung der Autorin: Fuellmich erklärt noch etwas in Bezug auf das Verhalten des Gerichts und Viviane Fischer, was ich nicht hinreichend mitschreiben konnte. Ende der Anmerkung.
Fuellmich sieht seine Erklärung durch, erklärt, er glaube, das wäre es. Zögert, ergänzt, dass I. K. bestätigt habe, dass Viviane Fischer „die Wahnsinnsnummer“ am 02.09.22 abgezogen hat, obwohl sie gewusst habe, dass er, also Fuellmich, das Geld aus der Immobilie zurückzahlen wollte. Und nicht nur Geld aus dieser Immobilie, so Fuellmich weiter. Er habe weitere Immobilien gehabt, in seinen Garten seien 400.000 bis 500.000 Euro geflossen. Nicht alles sei aus seinem Darlehen bezahlt worden. Damit beendet Fuellmich seine Ausführungen. W. M. fragt den Vorsitzenden, ob sie ihrem Mandanten einen Hinweis geben dürfe. Sie berät sich kurz mit ihm. Fuellmich ergänzt, dass Frau Dr. Kutzner „zu dämlich war.“ Er wird vom Vorsitzenden unterbrochen und ermahnt.
Der Staatsanwalt hat recht wenn er Fuellmich vorwirft, dieser könne keine drei Sätze formulieren, ohne unflätig zu werden oder jemanden zu beleidigen. Dieser Umstand kostet Fuellmich mindestens 6 Monate, da er keinerlei Einsicht oder gar Reue zeigt.
Anmerkung der Autorin: Frau Dr. Kutzner war die Staatsanwältin, welche Aussagen von Viviane Fischer versehentlich dem Angeklagten zuschrieb. Ende der Anmerkung.
Fuellmich erklärt, als er sagte, dass ihm eine Million Euro fehlten, habe er damit nicht gemeint, dass er keinesfalls hätte weitermachen können. Er hätte ohne Probleme weitermachen können, er wollte damit sagen, dass ihm das Geld geklaut wurde.
Davon völlig unabhängig hatte Fuellmich zu diesem Zeitpunkt rund 200.000 Euro, welche nicht „geklaut“ worden waren und ihm aus dem Hausverkauf überwiesen worden ware. Von diesem Geld hätte er unverzüglich beginnen müssen, seine Schulden zu begleichen.
Dann wurde offenbar die Ranch in Kalifornien liquidiert.
Auch dieses Geld stand dem Schuldner nur in Höhe der Grundsicherung zu wenn er behauptet, er sei rückzahlungswillig gewesen.
Wäre er wirklich rückzahlungswillig gewesen, hätte er dieses Geld unverzüglich zurückgezahlt, um auf diese Weise seine Schuldenlast zu senken.
Das aber tat Fuellmich nicht. Stattdessen nutzte er das Geld, um seinen Lebensstandard in Mexiko zu halten.
Fuellmich stellt darauf ab, er hätte das Darlehen zurückzahlen wollen für den Fall, dass ihm die volle Summe aus dem Hausverkauf zur Verfügung stehe. Als Schuldner kann er sich den Luxus dieser Entscheidung aber nicht leisten. Er muss seine Schuilden aus dem begleichen, was ihm zur Verfügung steht und zar nicht nur dann, wenn er sich trotz Schuldentilgung noch ein schönes Leben machen kann.
Der Vorsitzende knüpft an die vorherige Aussage Fuellmichs in Bezug auf Dr. Kutzner an und ermahnt ihn, verletzende Äußerungen zu unterlassen. Fuellmich antwortet mit: „Das sei sein ‚Kampf ums Recht‘.“ Der Vorsitzende erklärt, er habe hier für Recht und Ordnung zu sorgen. Der Angeklagte möge folglich Titulierungen wie „dämlich“ unterlassen. Großenbach kündigt an, ebenfalls Erklärungen nach § 257 der Strafprozessordnung bezogen auf die Zeugenaussagen vom 30.08.24 abgeben zu wollen und leitet mit den Worten ein, er würde im Namen der durch ihn vertretenden Spender sprechen. I. K. habe bestätigt, dass mit den Darlehen eine Liquiditätsreserve vereinbart wurde, welche innerhalb von zwei Wochen und aufgrund eines konkreten Liquiditätsbedarfs rückzahlbar gewesen wäre. Die Aussagen von C. B. P. seien hingegen wenig ergiebig gewesen, da ihr über die Geldtransfers nichts bekannt war. I. K., so Großenbach weiter, habe nicht auf Anweisung von Viviane Fischer gehandelt, sondern nach Lektüre seiner eigenen Unterlagen. Korrigiert, so sei I. K. am 27.09.24 von Viviane Fischer bevollmächtigt worden und habe neben der Satzung auch einen Grundbuchauszug übermittelt bekommen.
Der Text der Strafanzeige sei dann am 17.10.22 per Telegram weitergeleitet worden. Ob dieser Text als Strafanzeige eingereicht wurde, sei unbekannt gewesen. Großenbach kündigt an, die Richtigstellung von Viviane Fischer zu verlesen und beginnt damit. Der Vorsitzende unterbricht ihn, die Kammer müsse zunächst beraten, ob das überhaupt zulässig sei. Wörmer erklärt: „Ja, das wollte ich auch gerade sagen.“
Es ist 10:37 Uhr. Der Vorsitzende erklärt: „Wir ziehen uns nun zurück.“ Eine Minute später kommt die Kammer zurück, aber Großenbach ist nicht anwesend, also gehen sie zurück ins Hinterzimmer. Zwei Minuten später kommen sie erneut heraus. Der Vorsitzende erklärt, die Verlesung der Korrektur von Viviane Fischer sei nicht zulässig. Es sei unzulässig, die Würdigung einer Zeugenaussage mit etwas zu unterlegen, was nicht Verfahrensbestandteil ist. Er erklärt weiter, es gelte das strenge Beweisverfahren. Großenbach könne einen Beweisantrag stellen. Wörmer fragt, ob der Zeuge I.K. nicht neu gehört werden müsse. Fuellmich kommentiert: „Die Aussagen von Viviane Fischer sind doch relevant.“ Der Vorsitzende antwortet: „Das ist Ihre Meinung.“
Großenbach fährt fort mit den Worten: „Dann kann ich frei sagen, dass die Aussage von Fuellmich, das Grundstück sei unbelastet gewesen, falsch war.“ Denn Fuellmich habe im Dezember ’21 ein Darlehen von Templin erhalten und im Frühjahr ’22 sei die Grundschuld an Templin abgetreten worden. Ohne diese, seitens des Angeklagten genehmigte Abtretung, hätte Templin gar keinen Anspruch gehabt.
Richtig. Fuellmich hatte lediglich gehofft, Templin würde von seinem Recht keinen Gebrauch machen, da er es zuvor ja nicht getan hatte. Zudem hatte er gehofft, Templin als Treuhänder der Gläubiger loszuwerden, indem er die Sammelkläger überredet hatte, die Mandate auf ihn (Fuellmich) zu übertragen. Damit wäre er zum Treuhänder seines eigenen Darlehns geworden. In Mexiko sitzend hätte er die Forderungen der Sammelkläger einfach aussitzen können. Es lohnt sich nicht, 800 Euro in Mexiko einzuklagen. Das wusste auch ein Reiner Fuellmich.
Hier stellt sich grundsätzlich einmal die Frage, ob die Sammelkläger eigentlich Kenntnis davon hatten, dass ihr Geld, das ja für den Start der Sammelklage eingesammelt worden war, zum größten Teil als Darlehen an Fuellmich geflossen war und somit für die Klage faktisch gar nicht mehr zur Verfügung stand? Denn wenn nicht, dann konnten sie die Tragweite der Mandatsübertragung gar nicht ermessen und wurden getäuscht. Es wäre die Basis für ein weiteres Betrugsverfahren. Der Umstand, dass Fuellmich gezielt versucht hatte, die Mandatsübertragungen voranzutreiben (etwas, dass er und seine Fans in diesem Verfahren immer wieder betonen), lässt auf Vorsatz schließen.
Anmerkung der Autorin: Ich kann die Zeitangaben Großenbachs hier nicht ganz verstehen. Ich hatte allerdings keine Zeit, meine Unterlagen noch mal durchzuschauen. Allerdings erinnere ich mich an eine oder mehrere Aussagen seitens Fuellmich im Rahmen des Prozesses, dass die Eintragung der Grundschuld seitens Templin anderthalb Jahre nach der Abtretung an Templin geschah.
Wörmer widerspricht vehement. Der Vorsitzende erklärt, diese Aussagen seien gerade noch zulässig, weil der Zeuge I.K. über Sicherungsinstrumente sprach. Es habe noch am Rande etwas mit der Zeugenbefragung zu tun.
Großenbach führt weiter aus, dass, wenn er wisse, dass die Immobilie durch eine Abtretung belastet ist, man nicht von einer unbelasteten Immobilie sprechen könne. Man wisse nie, ob Grundschulden noch valutieren. Der Wertspeicher sei wertlos. Der Vorsitzende mahnt Großenbach, dies habe nichts mit der Aussage von I.K. zu tun. Großenbach führt weiter aus, dass die Ausgaben, unter anderem für Luxusartikel, nichts mit einer Wertsteigerung des Hauses zu tun haben. Wörmer unterbricht: „Einspruch, das hat sie nicht gesagt.“ Großenbach erwidert, sie habe bestätigt, dass Landschaftsgärtner ein Jahr lang beschäftigt waren. Warum, so Großenbach weiter, investiere der Angehörige – das war ein Versprecher, er meint den Angeklagten – obgleich er vorhatte, das Haus zu verkaufen, um alle seine Schulden zu begleichen? Wörmer unterbricht: „Einspruch.“ Und fragt aufgeregt, wen Großenbach hier wohl vertrete – die Spender oder Viviane Fischer? Der Vorsitzende erklärt ihr, sie könne das beanstanden, aber die Erklärung beinhalte die subjektive Wahrnehmung Großenbachs.
Großenbach fährt fort: Er habe dem Angeklagten vorgehalten, dass er nicht in das Grundstück investiert habe; schließlich habe sich das nicht auf den Verkaufspreis ausgewirkt. Fuellmich habe ihm darauf geantwortet, Großenbach solle „nicht so einen Scheiß daherreden.“ Fuellmich unterbricht mit den Worten: „Ohne sich zu informieren.“ Das habe er Großenbach damals so gesagt. Großenbach fährt fort: Wer das Geld derart verschleudert, tut das, um sich selbst zu verwirklichen, aber nicht, um den Wert der Immobilie zu steigern.
Anmerkung der Autorin: Es folgt eine Aussage Großenbachs, welche ich nicht mehr in einen sinnvollen Zusammenhang bringen kann. Ende der Anmerkung.
I.K. habe erklärt, so Großenbach weiter, Viviane Fischer habe mit Fuellmich wechselseitig eine Liquiditätsreserve vereinbart. Diese sollte sicherstellen, dass der Corona-Ausschuss weitermachen kann. Daraus habe der Zeuge abgeleitet, dass es ein Scheindarlehen war, welches tatsächlich als Treuhandabrede zu werten sei, wofür die treuhänderischen Rechtsanwaltsanderkonten sprechen. I.K. habe Viviane Fischer geraten, das Geld auf das treuhänderische Rechtsanwaltsanderkonto zurückzuüberweisen.
Daneben habe er Viviane Fischer verdeutlicht, dass es schwierig sei, zu sagen, wer der Rechtsträger ist. Das sei, so Großenbach weiter, nachvollziehbar, wenn die ursprüngliche Gesellschaft nicht mehr existiert. Im September ’22 habe es bereits objektiv keine Gesellschaft in Gründung mehr gegeben. Jeder Gesellschafter hätte dafür sorgen müssen, dass das Geld in die Stiftung Coronaausschuss fließt, die Gesellschaft, welche berechtigt ist, im Sinne der Spender weiter aufzuklären.
Anmerkung der Autorin: Nach meiner Auffassung kann diese Aussage Großenbachs dahingehend gedeutet werden, dass er die von Viviane Fischer gegründete und kontrollierte Stiftung Coronaausschuss als legitime Rechtsnachfolgerin sieht. Diese Stiftung Coronaausschuss wurde von Viviane Fischer gegründet, nachdem die von Reiner Fuellmich und Viviane Fischer gegründete SCA IC scheiterte. Parallel zur Gründung der Stiftung durch Viviane Fischer gründete Reiner Fuellmich sein Format ICIIC. Ende der Anmerkung.
Justus Hoffmann und Antonia Fischer seien nur noch „herumirrende Zombies“, die ihre „Rolle als Totengräber“ einer toten Gesellschaft spielen wollten. Der Vorsitzende ermahnt Großenbach wegen dieser Äußerung. Großenbach erklärt, er würde seine Erklärung zur Akte reichen, da mehr darin stünde, als er gerade vorgelesen hatte. Der Vorsitzende antwortet: „Zur Akte reichen kann ja jeder alles.“
Anmerkung der Autorin: Großenbach erklärte mir nach Abschluss des Prozesstages, seine Erklärung wäre in diesem Stil weitergegangen; darauf wollte er wohl mit seinem Hinweis „da stünde mehr drin“ hinaus. Ende der Anmerkung.
Tobias Pohl widerspricht der Verwertung der Erklärung Großenbachs. Der Vorsitzende nimmt diesen Widerspruch zu Protokoll.
Es ist 10:56 Uhr. Der Vorsitzende fragt, ob weitere Anträge vorliegen. Wörmer überreicht einen weiteren Antrag, welcher als Anlage 2 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird. Nach einer kurzen Unterbrechung um 11:08 Uhr kehrt die Kammer zurück. Großenbach übergibt ein Dokument, womöglich seine Erklärung. Der Vorsitzende erklärt zum soeben von Wörmer eingereichten Antrag, dass die Kammer zu Römisch V eine Leseunterstützung bräuchte; sie könnten das nicht entziffern. Das Selbstleseverfahren würde für Römisch I bis Römisch IV angeordnet. Siemund kündigt eine Einlassung zur Aussage von I.K. an und erklärt, es sei ihm zu verzeihen, wenn er den gesamten Prozessverlauf und die vergangenen Zeugenaussagen nicht in Gänze mitbekommen habe. Er habe jedoch erfahren, dass die Aussage von Viviane Fischer von Seiten des Gerichts keine große Rolle spiele. Der Vorsitzende unterbricht und mahnt an, dass dies keine Erklärung zur Zeugenaussage von I.K. sei. Siemund erwidert, es würde sich sogleich der Kontext zur Aussage von I.K. erschließen und fährt fort.
I.K. habe gesagt, die Darlehensverträge sollten für beide – also für Viviane Fischer und Fuellmich – kurzfristige Liquiditätsreserven sein. Am 8.7.22 habe Viviane Fischer in einem Chat erwähnt: „Wir [gemeint ist der Coronaausschuss] bräuchten jetzt 60.000 €.“ Fuellmich habe darauf geantwortet: „Nur nach Verkauf der Bude.“ Fuellmich habe Viviane Fischer gefragt, was mit ihren 100.000 € sei, ob die schon weg seien. Viviane Fischer habe geantwortet: „Ja, im Moment schon“, und weiter: „Ich habe ja kein weiteres Geld vom Ausschuss bekommen. Ich denke, es kommt über das Buch zurück.“ Viviane Fischer, so Siemund weiter, habe nicht gewusst, wann sie selbst ihr Geld zurückzahlen könne. Die Frage sei also, was vereinbart war; keiner von beiden, so Siemund weiter, sei von einer Liquiditätsreserve ausgegangen.
Das ist ja interessant. Meinte Fuellmich mit „rückzahlungswillig“ etwa nur die geforderten 60.000 Euro? Es klingt fast so. Wollte er – gnädig wie er nun einmal war – nur 60.000 Euro von all dem Geld, das er sich aus den Spenden und Sammelklagegeldern gegönnt hatte, zurückzahlen? Das wären nicht einmal 5 % der Gesamtsumme.
Auch der Hinweis darauf, was denn mit Fischers 100.000 Euro sei, ist interessant. Wir haben ja den vorangegangenen Zeugenaussagen entnommen, dass auch die Entnahme Fischers, letztendlich Fuellmichs Idee gewesen war. Nun wirkt es so, als habe Fuellmich Fischer damit eine Falle stellen wollen mit der er verhindern wollte, dass Fischer wegen seines Darlehens gegen ihn vorgehen kann. Womit er nicht gerechnet hatte, war Fischers Absicherung durch deren Ehemann. Ohne diese stünden nun möglicherweise beide vor Gericht. Allerdings handelte Fischer im Bewusstsein dieser Absicherung und somit (meines Erachtens) nicht in Betrugsabsicht.
Wörmer bittet um eine kurze Unterbrechung zur Abstimmung mit ihrem Mandanten. Der Vorsitzende fragt, wie lange sie bräuchten. Wörmer erklärt, sie bräuchten eine Stunde, aber man könne die Zeit des Selbstleseverfahrens nutzen. Der Vorsitzende verkündet eine Unterbrechung von einer halben Stunde und erklärt, sollte die Besprechung der Verteidigung länger dauern, könne man kurzfristig verlängern. Siemund erklärt, er würde seine Einlassung noch schriftlich verfassen und einreichen. 11:14 Uhr: Die Verhandlung wird unterbrochen. 12:05 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt; zum gleichen Zeitpunkt betreten seine Anwälte den Saal. Fuellmich wendet sich an die Zuschauer mit den Worten: „Vielen Dank für eure Anteilnahme“ und kurz darauf: „Meine Mutter spielt jetzt mit.“ Der Vorsitzende fragt die Verteidigung, ob sie es geschafft haben, sich zu besprechen. Wörmer bestätigt. 12:07 Uhr: Der Vorsitzende erklärt, die Hauptverhandlung werde unterbrochen und am 11.09.24 um 9:15 Uhr fortgesetzt. Wörmer spricht den Vorsitzenden an, ob dieser ihr, wie angedeutet, für bessere Besprechungszeiten mit ihrem Mandanten helfen könne. Der Vorsitzende antwortet, er wisse nicht, ob man da was machen könne, aber man könne darüber sprechen. Wörmer antwortet, sie komme lediglich auf das Angebot des Vorsitzenden zurück.
Bis dann, tschüss.
Wenn man diesen Fall im Detail betrachtet, deckt der aktuelle Prozess nur einen kleinen Teilbereich des Ganzen ab. Die Sammelkläger deren Gelder sich zum größten Teil ebenfalls inform eines nicht zurückgezahlten Darlehens bei Fuellmich befinden, fallen hier gar nicht ins Gewicht. Ich gehe davon aus, dass es diesbezüglich ein weiteres Starfverfahren gegen Fuellmich geben wird – insbesondere, da er sich bei seinen „Verteidigungs“versuchen in diesem Punkt mehrfach selber schwer belastet hat. Auch spricht niemand mehr von den rund 350.000 Euro, die sich Fuellmich hat auszahlen lassen und die er mit der Bearbeitung von Emails rechtfertigte. Last not least bleibt auch noch zu klären, wieso Viviane Fischer derartig große Summen an externe Dienstleister ausgezahlt hatte.
Alles in allem kann man festhalten: Die Millionen sind zum größten Teil weg. Der Corona-Ausschuss hat sie verbraucht, ohne irgendein greifbares Ergebnis dafür zu liefern. Man hätte ihn sich auch einfach sparen können. Einer einzigen Journalistin, Aya Velázquez, war es – ganz ohne großes Ausschuss-Studio, ohne sündhaft teure Kamera- und Tontechnik, ohne 300.000-Euro-IT, ohne Emailbearbeitung für 350.000 Euro – gelungen, ein Zigfaches davon zu erreichen, was der Corona-Ausschuss zu erreichen vorgab, oder was man sich von ihm erhofft hatte.
Der Corona-Ausschuss hätte so viel leisten können, hätte so viel Gutes tun können mit den Spendengeldern. Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, sich gänzlich von Spenden loszulösen. Allein, er wollte nicht.
So können wir wir nur den Schluss ziehen, dass es viele gab, die in großer Hoffnung spendeten, dass es einige ganz wenige gab, die sich damit ein tolles Leben machten und dass die Hoffnungen nicht erfüllt wurden.