Fuellmich-Prozess – Transkript des 28. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 28. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start:

Guten Morgen,

ich berichte heute von Prozesstag 28, dem 30.08.2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich vor dem Landgericht in Göttingen.

8:57 Uhr: Frank Großenbach betritt den Gerichtssaal.

8:58 Uhr: Edgar Siemund kommt herein. Ein Mann im blauen Anzug, der sich später als Zeuge herausstellt, schaut herein und spricht mit Siemund. Ein kleiner Junge, vielleicht sechs Jahre alt, schaut zur Tür herein; es ist wahrscheinlich der Sohn des Zeugen. Großenbach spricht mit dem Vorsitzenden.

9:12 Uhr: Die Staatsanwälte John und Rächer betreten den Gerichtssaal. Großenbach unterhält sich angeregt mit John.

9:15 Uhr: Antonia Fischer kommt herein. Es vergeht eine gewisse Zeit; die Staatsanwälte verlassen geschlossen den Saal.

9:43 Uhr: Wörmer betritt den Gerichtssaal.

10:01 Uhr: Tobias Pohl kommt herein.

10:10 Uhr: Großenbach kommt in den Zuschauerbereich. Er hat mein Video zu Prozesstag 27 gesehen und merkt an, dass die Klage als unzulässig, nicht als unbegründet, zurückgewiesen wurde. Außerdem äußert er, dass er nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft überrascht, aber gewiss nicht überfordert war. Ich teile ihm mit, dass ich mitschreibe, was gesagt wird. Zwei Zuschauer, die die Unterhaltung mitbekommen, bestätigen, dass Großenbach von Überforderung sprach.

Die würden auch bezeugen, dass Großenbach mit dem Teufel im Bund steht oder auf die Rosen des Gerichtsgartens gestrullert hat. Er ist ja schließlich der „Feind“.

Großenbach informiert einzelne Zuschauer, dass die Verzögerung daher kommt, dass die Verteidigung Beweisanträge einreichte, welche die Kammer gerade sichtet.

Anmerkung der Autorin: Zur Überforderung möchte ich anmerken, dass ich es als menschlichen Zug gesehen habe, dass jemand im Gerichtssaal von einer gewissen Überforderung spricht. Ende der Anmerkung.

10:13 Uhr: Der Vorsitzende gibt der Protokollantin ein Zeichen, diese telefoniert. Die Anwälte Wörmer, Pohl und Siemund kommen aus dem Flur herein, gefolgt von den Staatsanwälten John und Rächer.

10:20 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt.

Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

Anmerkung der Autorin: Edgar Siemund ist auf der Anzeigetafel vor dem Gerichtssaal erwähnt. Frank Großenbach ist als Adhäsionsklägervertreter zweier Spender genannt, nicht der Vorsitzende. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende eröffnet den Prozesstag und gibt zu Protokoll, dass die Verteidigung zwei Anträge eingereicht hat, welche als Anlage 1 und 2 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen werden.

Oh, was ein Wunder.

Hierfür ordnet er das Selbstleseverfahren an. Er erklärt, die Anträge seien schon kopiert, und verkündet eine 10-minütige Unterbrechung zur Kenntnisnahme durch die Prozessbeteiligten. Er fragt: „Frau Wörmer, gibt es auch Zustellnachweise für die Zeugen?“ Wörmer bejaht. Die Kammer verschwindet im Hinterzimmer.

10:22 Uhr: Antonia Fischer macht mit ihrem Handy Fotos von mindestens einem vor ihr liegenden Dokument. Wörmer kommt mit ihrem Handy am Ohr herein, spricht mit der Protokollantin, diese holt den Vorsitzenden aus dem Hinterzimmer. Wörmer übergibt ihr das Telefon. Nach ca. einer Minute kommt der Vorsitzende zurück und gibt Wörmer das Handy zurück.

10:30 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt.

10:34 Uhr: Die Kammer kehrt zurück. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Berufsrichter und Schöffen Kenntnis von den Anträgen erlangt haben und dass die Beteiligten Gelegenheit dazu hatten. Er fragt nach Stellungnahmen. Keine werden geäußert. Er verkündet den Beschluss, dass die Zeugenvernehmung von I. K. und C. B. angeordnet wird. Er bittet I. K. herein. Dieser wird belehrt und seine Personalien aufgenommen. Der Vorsitzende führt aus, I. K. habe einmal Viviane Fischer vertreten und nimmt an, dass er von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden ist. Der Zeuge bestätigt dies.

Der Vorsitzende führt weiter aus, es habe Zahlungen in Höhe von 700.000 € an den Angeklagten und 100.000 € an Viviane Fischer gegeben. Er fragt, ob I. K. wisse, welche Begrifflichkeiten verwendet wurden, wofür das Geld verwendet wurde und wann das war.

I. K. fragt, ob er die Geschichte von Anfang an erzählen könne.

Oh, es muss sich um einen Anwalt aus der Widerstandsbewegung handeln. Wahrscheinlich von den „Anwälten für Aufklärung“. Er scheint jedenfalls gerne zu reden.

Der Vorsitzende erklärt, er möge sich auf konkrete Fragen beziehen. I. K. erklärt, so viel sei das nicht, und führt aus, dass seine Hamburger Kollegin einmal Viviane Fischer in Sachen Medienrecht vertreten habe. Diese Anwaltskollegin habe ihm dann vorgetragen, dass Viviane Fischer und Reiner Fuellmich strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt seien. Dann hätten sie das erste Mal telefoniert. Viviane Fischer habe von dem Risiko erzählt, dass Gelder gepfändet bzw. Konten gekündigt werden könnten. Aufgrund dieses Hintergrunds seien zinsfreie Darlehen vergeben worden. Man habe sich darauf geeinigt, dass diese dazu dienen sollten, die Verbindlichkeiten der Gesellschaft weiterhin bedienen zu können, wenn das soeben genannte Bedrohungsszenario eintrete. Als Gesellschaftsrechtler, so der Zeuge weiter, sei er erstaunt gewesen, dass es keine Stiftung gebe. Die GUUG habe den Zweck gehabt, eine Stiftung zu gründen. Da zwei Gesellschafter nicht mehr vorhanden waren, wäre die Gesellschaft womöglich als GbR einzustufen gewesen. Es käme darauf an, was die Spender mit dem Geld wollten, und dass sie davon ausgehen konnten, dass es eine gemeinnützige Gesellschaft sei.

Anmerkung der Autorin: Ich habe hier nicht alles mitschreiben können. Es kann sein, dass die Botschaft nicht komplett übermittelt werden konnte. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende erklärt, man habe sich damit vom Beweisthema entfernt und kommt zurück auf die zinsfreien Darlehen, welche als Liquiditätsreserve eingestuft wurden, und fragt, ob es Erkenntnisse darüber gibt, wie Viviane Fischer ihren Betrag verwendet hat. I. K. erklärt, er habe keine Kenntnis darüber, wofür Viviane Fischer ihr Darlehen verwendet hat. Er habe Viviane Fischer jedoch geraten, das Geld unmittelbar auf das Ursprungskonto, das heißt das Konto, von welchem das Geld an sie ausgezahlt wurde, zurückzuführen.

Das ging ja nicht. Das Konto gab es nicht mehr.

Der Vorsitzende hakt nach: „Wissen Sie, was Viviane Fischer mit dem Geld gemacht hat?“ I. K. verneint. Der Vorsitzende fragt, ob sich Viviane Fischer geäußert habe, ob sie davon ausging, dass der Betrag jederzeit verfügbar sein muss. I. K. erklärt, er habe das so verstanden. Auf den Kommentar, dass Viviane Fischer es selbst nicht so gehalten habe, erklärt er, was zu der Verzögerung der Rückzahlung geführt habe, wisse er nicht.

Der Vorsitzende fragt, wann Viviane Fischer von der Strafanzeige gehört hat. Der Zeuge erklärt, das nicht zu wissen. Zum Zeitpunkt, als er in den Fall reinkam, sei die Strafanzeige schon im Raum gewesen.

Es muss sich also um einen Zeitpunkt NACH dem 02. September 2022 gehandelt haben. Dieser Umstand wird noch wichtig. ALSO: Viviane Fischer kontaktiert I. K. NACH September 2022.

Der Vorsitzende fragt, ob er bestätigen kann, dass Viviane Fischer ihr Darlehen nicht zurückführen wollte. Der Zeuge erklärt, das nicht zu wissen; er habe ihr lediglich geraten, es zurückzuzahlen.

Anmerkung der Autorin: Nachfolgend stellt der Vorsitzende eine Frage, die ich nicht notieren konnte. Der Zeuge führt etwas über Darlehensverträge mit 0 % Zinsen und Treuhand aus, was ich nicht mehr in einen Kontext bringen kann. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende fragt, ob Viviane Fischer ihre Einschätzung geäußert habe. I. K. verneint und führt ergänzend aus, dass sie, also Viviane Fischer, ja gerade ihn, also den Zeugen, dazu beauftragt habe; er sei schließlich Gesellschafts- und Strafrechtler.

Frank Großenbach hält dem Zeugen vor, er habe gesagt, dass die Spender davon ausgehen konnten, dass die Spenden steuerlich absetzbar seien, und fragt ihn, ob er die Homepage kenne. Schließlich habe auf der Homepage gestanden, dass keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden könnten.

Anmerkung der Autorin: Ich habe vom Zeugen keine Aussage über die steuerliche Absetzbarkeit wahrgenommen, lediglich, dass die Spender von einer Gemeinnützigkeit hätten ausgehen können. Es mag sein, dass diese beiden Aussagen unmittelbar zusammenhängen; das weiß ich aber nicht. Ende der Anmerkung.

I. K. erklärt, er kenne die Homepage im Detail nicht. Die Spender hätten theoretisch davon ausgehen können. Fuellmich wiederholt, dass der Zeuge erst nach der Strafanzeige involviert wurde, und fragt, ob I. K. die Strafanzeige kennt.

Der Zeuge erklärt, beim ersten Gespräch nicht; im Anschluss sei sie ihm zur Verfügung gestellt worden.

Fuellmich führt weiter aus, Viviane Fischer habe gesagt, dass die Darlehensverträge zur Vermeidung von staatlichem Zugriff getätigt wurden, weil beispielsweise die Organisation „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ mit solchen Herausforderungen konfrontiert war. Er fragt, ob Viviane Fischer das in etwa so gesagt habe. I. K. bejaht.

Ja. Das hatte sie von Fuellmich so übernommen, weil sie Fuellmich anfangs vertraute und nicht ahnen konnte, dass aus dessen Mund nur heiße Luft kommt. Der Initiator dieser Behauptung ist Fuellmich selber. Wenn Fischer das also an ihren Anwalt weitergibt, hat es keinerlei Beweiswert. Es ist außerdem für den Fall komplett irrelevant.

Fuellmich hakt nach, um Teile des Spendenvermögens vor staatlichem Zugriff zu schützen. I. K. erklärt, das Wort „Spendenvermögen“ habe sie nicht genutzt. Das Geld sollte vor staatlichem Zugriff geschützt werden. Für ihn sei das auch schlüssig, so der Zeuge weiter, Teile der Gelder auf andere Rechtsträger zu verlagern. Fuellmich fragt, um vor dem Staat zu schützen. Der Zeuge bejaht, jedoch sei das Geld einem Rechtsträger gar nicht zuordenbar gewesen.

Fuellmich erklärt, tatsächlich seien nicht nur Konten gepfändet worden, es habe auch Geldwäscheverdachtsmeldungen gegeben, und der Staats- bzw. der Verfassungsschutz hätten sich eingeschaltet.

Jetzt kommt das wieder.

I. K. erklärt: „Das überrascht mich nicht weiter.“

Ja, kann nur ein AfA-Anwalt sein.

Fuellmich erwidert: „Nee, mich auch nicht“ und fragt, ob es darum ging, das Geld davor zu schützen. Der Zeuge bejaht, das Geld sollte gesichert werden, um in einem solchen Fall die Verbindlichkeiten des Ausschusses weiter bedienen zu können.

Fuellmich fragt, ob er wusste, dass das Geld treuhänderisch gehalten wurde. I. K. bejaht. Fuellmich fragt, ob er wusste, dass die Gesellschaft keine eigenen Konten hatte. I. K. erklärt, dass die UG als gemeinnützige Gesellschaft nicht geeignet sein könne. Fuellmich hakt nach, ob dem Zeugen bekannt war, dass die Gesellschaft keine eigenen Konten hatte. I. K. bestätigt das und führt aus, es sei ihm aufgefallen, dass immer Rechtsanwaltsanderkonten genutzt wurden.

Fuellmich fragt, ob es eine wechselseitige Vereinbarung gab zum Vorhalten von Geldern, um die Verbindlichkeiten des Corona-Ausschusses weiter bedienen zu können, falls es zu einem staatlichen Zugriff kommt. I. K. bestätigt, dass beide, also Viviane Fischer und Fuellmich, dieses Risiko sahen und folglich zum kurzfristigen Vorhalten der Gelder Darlehensverträge abschlossen.

Fuellmich fragt, wieso das Scheinverträge sein sollten. I. K. erklärt, das gehe aus dem BGB hervor.

Ooops, dumm gelaufen

Der Vorsitzende mahnt, dass der Zeuge nicht als anwaltlicher Berater da sei, sondern als Zeuge, und hier käme es lediglich auf seine Wahrnehmung an. Der Zeuge erklärt, Viviane Fischer habe nicht gesagt, es sei ein Scheinvertrag. Bei zivilrechtlicher Anwendung käme er nach Subsumption zur Schlussfolgerung, dass es sich um einen Scheinvertrag handelt.

Fuellmich fragt, ob das seine rechtliche Würdigung war. I. K. bejaht. Fuellmich fragt, wie das gehen solle, das Geld auf andere Konten zu schieben. I. K. erklärt, dazu habe sie ihm nichts gesagt. Offenbar habe es keine Absprachen dazu gegeben, wie mit den Geldern aus den Verträgen verfahren werden sollte, sonst hätte sie, also Viviane Fischer, ihm, dem Zeugen, das gesagt.

Fuellmich führt aus, dass Martin Schwab seit August 2022 davon wusste und keinen Widerspruch zwischen Liquiditätsreserven und Wertspeichern sah. Aufgrund seiner Immobilie hätte er jederzeit die liquiden Mittel zur Verfügung stellen können, so Fuellmich weiter. Er fragt, ob das den Vorgaben entsprach. I. K. antwortet, es sei darum gegangen, die Liquidität kurzfristig, das heißt innerhalb weniger Tage, zur Verfügung zu stellen.

Und schon wieder ein Tiefschlag für Fuellmich. Wieso wollte die Verteidigung diesen Zeugen noch einmal unbedingt hören?

Fuellmich bemerkt, dass der Zeuge selbst gesagt habe, Viviane Fischer habe das Geld nicht liquide vorgehalten. I. K. entgegnet, er wisse nicht, warum er sie nach seinem Rat, das Geld zurückzuführen, noch einmal daran erinnern musste. Fuellmich fragt, wann das gewesen sei. I. K. erklärt, er sei ohne jegliche Einarbeitung in den Fall gekommen. Er habe ein gutes Gedächtnis, aber das wisse er nicht genau. Er nennt Herbst 2022 als ungefähren Zeitpunkt.

Fuellmich erklärt, es sei aus den Akten bekannt, dass Fischer 60 % des Betrags im August 2022 zurückgezahlt hat und den Rest am 21.10.2022.

Anmerkung der Autorin: Die nächste Frage von Fuellmich konnte ich nicht hinreichend notieren. Es ging nach meiner Erinnerung darum, herauszufinden, wann er Viviane Fischer erinnerte, das Geld zurückzuführen. Ende der Anmerkung.

I. K. antwortet, das sei drei bis vier Wochen danach gewesen.

Fuellmich führt aus, dass Viviane Fischer das Geld aus dem Buchverkauf zurückführte und fragt, ob der Zeuge das wisse.

Es ist VOLLKOMMEN unerheblich, ob Fischer das Geld aus dem Buchverkauf liquidierte oder ihre Briefmarkensammlung verkaufte. Fakt ist: Fischer zahlte das Geld zurück – Fuellmich NICHT. Und zwar BIS HEUTE nicht.

Der Vorsitzende unterbricht und erinnert, dass der Zeuge bereits gesagt habe, dass er das nicht wisse. I. K. bestätigt, dass er das nicht wisse. Fuellmich erklärt, der Zeuge habe Viviane Fischer gesagt, sie solle das Geld auf das Konto zurücküberweisen, von dem es kam, und fragt, ob sie das getan habe.

Was soll diese Frage? Fuellmich weiß, dass es das Konto nicht mehr gab.

I. K. antwortet, das nicht zu wissen, fügt jedoch hinzu, dass seine Mandantin ihm gesagt habe, dass sie das getan hätte.

Fuellmich erklärt weiter, dass Fischer das Geld dann auf das Konto der Gesellschaft überwiesen habe, die es dann wirklich gab, und meint damit die Gesellschaft SCA Investigative Crimes, die von Viviane Fischer und Fuellmich gegründet wurde. I. K. antwortet, dass er davon abgeraten hätte. Es sei ihm wichtig gewesen, dass das Geld auf das Ursprungskonto zurücküberwiesen wird. Der Vorsitzende unterbricht und erklärt, dass man hier im spekulativen Bereich sei. Der Zeuge habe davon abgeraten, wurde aber gar nicht danach gefragt.

Fuellmich führt aus, dass Fischer entgegen dem Rat des Zeugen das Geld nicht auf das Ursprungskonto von Tobias Weißenborn überwiesen habe, sondern auf das Konto von SCA IC. I. K. antwortet, dass seine Mandantin ihm das nicht gesagt habe und betont erneut, dass er ihr geraten habe, es auf das ursprüngliche Konto zurückzuführen. Der Vorsitzende unterbricht und erklärt, dass es darum nicht gehe.

Fuellmich erklärt weiter, dass man sich im Verlauf der Verhandlung, gemeint ist wohl der Strafprozess gegen Fuellmich, zunächst auf die Satzungswidrigkeit konzentriert habe, dann sei man auf sogenannte Scheinverträge umgeschwenkt.

Die der Zeuge etwas weiter oben bestätigte.

Der Vorsitzende unterbricht und ermahnt ihn, auf die Ursprungsfragen zurückzukommen. Fuellmich erklärt, das sei ein Vorhalt. Der Vorsitzende zweifelt das an. Fuellmich erwidert, der Vorsitzende könne ja nicht wissen, was er fragen wolle.

JEDER, wirklich JEDER weiß, was Fuellmich sagen will.

Der Vorsitzende erklärt, das sei die Erfahrung aus den vergangenen Prozesstagen, dass Vorhalte oftmals Erklärungen waren. Fuellmich antwortet, der Vorsitzende könne ja das Selbstleseverfahren anordnen und dann „ab in die Minigruft“.

Fuellmich kommt zurück auf die Darlehensverträge und deren Zweck. I. K. erklärt, diese seien für den Fall gewesen, dass der Staat zugreift. Fuellmich fragt, ob der Zeuge den Grund kenne, warum dann keine Treuhandvereinbarung gemacht wurde, schließlich seien beide, Fuellmich und Fischer, Rechtsanwälte. Der Zeuge erklärt, das sei nicht ausgeführt worden. Sein Auftrag sei gewesen, Viviane Fischer aus strafrechtlichen Ermittlungen herauszuhalten. Er, I. K., habe das nicht erfragt und konnte nicht beurteilen, wer der Rechtsträger war. Deshalb habe er geraten, das Geld auf dasselbe Konto zurückzuzahlen und nicht auf das der Folgegesellschaft.

Fuellmich fragt noch einmal, ob der Zeuge keine Ahnung davon hat, warum keine Treuhandvereinbarung geschlossen wurde. I. K. verneint. Fuellmich fragt, ob es sein kann, dass, wenn Fischer nicht gesagt hat, wann die Treuhandabrede geschlossen wurde, diese erst danach vereinbart wurde. I. K. erklärt, das sei möglich. Fuellmich erklärt, er frage deshalb, weil in der Akte nichts davon erwähnt sei. Der Vorsitzende unterbricht und erklärt, dass der Zeuge dazu nichts sagen könne.

Fuellmich erwidert, er habe noch nie erlebt, dass ein Zeuge derart unter Druck gesetzt wird. Es folgt ein Wortgefecht zwischen dem Vorsitzenden und Fuellmich. Letzterer erklärt am Ende, niemand habe wohl mehr Zeugen vernommen als er; bei ihm seien das etwa zweieinhalb bis dreitausend gewesen.

Fuellmich fragt, ob es sein kann, dass die Geschichte mit der Treuhandabrede bzw. den Scheinverträgen erst durch den Prozess entstand. I. K. erklärt, dass die Strafanzeige relativ frisch gewesen sei. Er würde daraus schlussfolgern, dass das nicht konstruiert war. Fuellmich fragt, ob es trotzdem konstruiert gewesen sein kann. I. K. erklärt, das könne sein, aber es würde Sinn machen, bei einer strafrechtlichen Beratung alles auf den Tisch zu legen; deshalb habe er kein Misstrauen gehabt.

Simund fragt, ob es Sinn macht, in Bezug auf die Gefahr des staatlichen Zugriffs Geld auf ein anderes Konto zu verschieben. Der Vorsitzende lässt die Frage nicht zu, weil diese nicht die Wahrnehmung des Zeugen betrifft. Simon fragt, ob der Zeuge eine andere Methode kennt, das Geld zu sichern. Der Zeuge antwortet: „Mehr als eine.“ Simon fragt, ob die Investition in eine Immobilie eine solche Methode sei. Der Vorsitzende unterbricht: „Ich halte die Frage für nicht zulässig.“ Sund erwidert: „Begründen Sie.“ Es folgt ein weiteres Wortgefecht zwischen beiden.

Siemund erklärt, er habe überprüfen wollen, wie die Rechtskenntnis des Gerichts sei. Der Vorsitzende antwortet darauf: „Jedenfalls ist die Frage unzulässig, das ist meine Rechtskenntnis.“ Simon fragt weiter: „Wenn ich einen Treuhandvertrag mache…“ Der Vorsitzende unterbricht erneut und erklärt die Frage für unzulässig. Simon versucht es erneut mit der Frage, ob der Zeuge die Darlehensverträge kenne. Der Zeuge antwortet, dass er sie inhaltlich nicht kenne.

Siemund hakt nach und der Zeuge bestätigt, dass er die Darlehensverträge nie gesehen habe. Simon besteht darauf, dass diese Information ins Protokoll aufgenommen wird. Der Vorsitzende widerspricht, indem er sagt, dass der Zeuge nur das gesagt habe, was ihm Viviane Fischer erzählt hat, und der Inhalt der Darlehensverträge somit nicht relevant sei.

Siemund fragt weiter, ob bei der Schließung von Darlehensverträgen die Frage nach Zinsen besteht. Der Zeuge antwortet, dass die Verträge zinslos gewesen seien, zumindest nach Aussage von Viviane Fischer. Simon bemerkt daraufhin, dass der Zeuge gar nicht hätte vermuten können, ob es sich um Scheinverträge handelt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies unerheblich sei.

I.K. antwortet, dass er den Vertrag und die Aussage seiner Mandantin, es sollte eine Liquiditätsreserve sein, als Wahrheit annehmen musste.

Fuellmich führt aus, dass es wechselseitig vereinbart wurde, das Geld liquide vorzuhalten, und fragt, ob es gereicht hätte, wenn das Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung stünde. I.K. erklärt, dass er die Immobilie des Angeklagten nicht kenne, aber grundsätzlich ja. Fuellmich ergänzt, dass die Darlehen zinslos gewährt wurden, weil sie das Geld sichern wollten.

Der Vorsitzende fragt, ob diese Ausführungen in einer Frage zur Wahrnehmung des Zeugen münden. Fuellmich antwortet: „Oh mein Gott.“ Der Vorsitzende entgegnet: „Ja, aber es ist doch so,“ und fügt hinzu, dass das nicht das erste Mal sei. Fuellmich erwidert: „Wenn Sie mich jedes Mal unterbrechen,“ und meint, dass er die Frage sonst vergessen würde.

Siemund fragt nach einer längeren Pause und einem Kommentar, dass er sich erst wieder konzentrieren müsse, ob ein zinsloser Darlehensvertrag ein Scheinvertrag sei. I.K. antwortet: „Nein, natürlich nicht.“ Der Vorsitzende ermahnt den Zeugen jedoch, diese Frage nicht zu beantworten, woraufhin I.K. sich entschuldigt.

Wörmer fragt, ob im Gespräch war, dass die Laufzeit der Darlehensverträge abgelaufen war. I.K. verneint, dass dies irrelevant gewesen sei. Wörmer hakt nach, ob über den Inhalt der Verträge nicht geredet wurde. I.K. erklärt, dass ihn das Thema Liquiditätsreserve interessiert habe und dass keine Details, wie die Anzahl der Tage zur Rückführung der Liquiditätsreserve, bekannt gewesen seien.

Wörmer fragt, ob die Rückführung des Geldes so schnell wie möglich erfolgen sollte, um einer Strafverfolgung zu entgehen. I.K. erklärt, dass die Rückführung auf exakt dasselbe Konto keinen strafrechtlichen, sondern einen gesellschaftsrechtlichen Hintergrund hatte, weil der Rechtsträger unklar war. Aus den Erzählungen von Viviane Fischer ging hervor, dass es eher ein Scheinvertrag gewesen sei. Viviane Fischer habe dem Zeugen nicht widersprochen. Sein Ratschlag, das Geld sofort auf das Ursprungskonto zurückzuführen, rührte daher, dass der Rechtsträger unklar war. Wäre der Rechtsträger klar gewesen, hätte er sich auf diesen festgelegt, unabhängig vom Ursprungskonto. I.K. betont, dass er den Weg der anwaltlichen Vorsicht gegangen sei.

Wörmer fragt, ob Viviane Fischer erwähnt habe, dass der Corona-Ausschuss Liquiditätsprobleme hatte. I.K. verneint und erklärt, es sei lediglich die Strafanzeige erwähnt worden. Im Folgenden geht es um den Zeitpunkt der anwaltlichen Beratung und die Erinnerung an Viviane Fischers Rückzahlung. Dies sei nach Aussage von I.K. vier bis fünf Wochen nach der Erstberatung gewesen.

Fuellmich weist darauf hin, dass die Strafanzeige vom 2.9.22 war. I.K. erklärt, dass es sein könnte, dass Viviane Fischer die Strafanzeige vorher bekannt war. Fuellmich führt aus, dass Fischer im August 2022 60 % zurückgezahlt hat. I.K. erklärt, dass im Verlauf des Mandats die Überlegung war, sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen, da seine Mandantin Sorge hatte, dass auch gegen sie ermittelt wird.

Fuellmich fragt, ob dem Zeugen bekannt ist, warum eine vermeintliche Treuhandabrede geschlossen wurde. I.K. verneint und erklärt, dass er nicht danach gefragt habe. Fuellmich fragt weiter, ob Viviane Fischer gesagt habe, wann das Thema der Reserve oder Treuhandabrede aufkam. I.K. verneint und sagt, es könne vor Abschluss des Darlehensvertrags oder auch danach gewesen sein.

Wörmer fragt, ob Viviane Fischer erwähnt hat, dass Fuellmich sein Darlehen mit seiner Immobilie abgesichert habe. I.K. bejaht, dass dies im Beratungsgespräch erwähnt wurde, aber die anwaltliche Vorsicht weiterging. Viviane Fischer habe schließlich auch die Verträge von Reiner Fuellmich gefertigt und unterzeichnet. Deshalb habe er ihr geraten, Reiner Fuellmich aufzufordern, das Geld zurückzuführen.

Wörmer fragt schließlich, ob Viviane Fischer erwähnt hat, wofür das Geld an Fuellmich investiert wurde. I.K. erklärt, dass Fischer erwähnte, das Geld sei in die Immobilie geflossen, aber es wurde nichts Konkretes gesagt.

Sie habe jedoch erwähnt, dass es weitere Ansprüche gibt. Die Immobilie soll auch als Sicherheit für Forderungen der Hafenanwälte dienen, so I. K. weiter. Wörmer fragt, ob Viviane Fischer erwähnt habe, dass es eine Grundschuld gab. K. erklärt, das habe seine Mandantin nicht erwähnt. Wörmer fragt, ob sie erwähnt habe, dass durch den Verkauf das Darlehen Fuellmichs zurückgeführt werden soll. Ja, sie habe aber geäußert, dass die Immobilie auch von den Hafenanwälten gesichert sei. Im weiteren Verlauf habe es geheißen, die Hafenanwälte hätten das Geld aus dem Verkauf bekommen und daraus nicht die Verbindlichkeit gegen den Coronaausschuss, also die 700.000 € von Reiner Fuellmich, bedient. Pohl fragt, ob in Bezug auf die Kurzfristigkeit etwas Konkretes erwähnt wurde. I. K. verneint; er habe einen normalen Zahlungslauf von 14 Tagen geschlussfolgert. Pohl fragt, ob im Zuge der Hafenanwälte darüber gesprochen wurde.

Anmerkung der Autorin: Der Kontext hat sich mir nicht ganz erschlossen. Ende der Anmerkung.

I. K. erklärt, seine Rolle sei beendet gewesen.

Anmerkung der Autorin: Ich meine, verstanden zu haben, dass dies mit der Einstellung des Strafverfahrens endete. Bin mir aber nicht ganz sicher, weil ich weiß, dass sich Viviane Fischer im Rahmen ihres Strafverfahrens von einem anderen Anwalt vertreten ließ. Ende der Anmerkung.

Fuellmich erklärt, Viviane Fischer habe aber am 5.10.22 in der Gesellschafterversammlung gesagt, sie hätte auch Wertspeicher, und fragt, ob sie das dem Zeugen gesagt hat. I. K. verneint. Wörmer fragt, ob sie erwähnt hat, dass Reiner Fuellmich die Immobilie verkaufen wollte. I. K. bestätigt das und ergänzt, sie habe auch erwähnt, dass er davon das Geld zurückzahlen wollte. Wörmer möchte dies ins Protokoll aufnehmen. Der Vorsitzende erklärt, es käme in diesem Fall nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Inhalt an; das Aufnehmen ins Protokoll sei demnach nicht geboten. Wörmer beharrt auf ihrer Forderung und begründet dies damit, dass man bisher noch nie so konkret gehört habe, dass der Kläger das Geld zurückzahlen wollte. Der Vorsitzende erklärt, es hätten alle gehört, was der Zeuge gesagt hat. Siemund fragt, warum der Vorsitzende sich weigert, diese wichtige Information ins Protokoll aufzunehmen. Der Vorsitzende erklärt, er richte sich nach der Strafprozessordnung und würde sich nicht weiter erklären. Siemund beantragt, diese Frage in einen Beschluss zu fassen und zu Protokoll zu nehmen. Der Vorsitzende verkündet eine kurze Unterbrechung.

Es ist 11:35 Uhr.

In der Pause hören die Zuschauer plötzlich, wie Fuellmich laut ruft: „Was erzählen Sie für ein Scheiß?“ Großenbach antwortet etwas, was ich nicht verstehe. Siemund ermahnt Großenbach: „Da sitzt ein Zeuge, den Sie nicht zu beeinflussen haben.“ Großenbach erklärt, Fuellmich habe nichts in seine Immobilie investiert und fragt ihn: „Was haben Sie gemacht? Ein Schwimmbad?“ Fuellmich antwortet sichtlich aufgebracht, dass das der Grund sei, warum seine, also Großenbachs, Mandantin gemeint habe, dass Viviane Fischer nicht gemerkt hat, dass der Staat mit solchen Mitteln nun zuschlägt.

Anmerkung der Autorin: Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Aussage Fuellmichs inhaltlich richtig wiedergegeben habe. So habe ich es notiert. Ende der Anmerkung.

11:44 Uhr. Der kleine Junge, der bisher im Flur gewartet hat, kommt herein und darf sich auf den linken Stuhl der Zeugenbank neben den Zeugen setzen. Wenige Minuten später spricht die Protokollantin mit den beiden. Sie erheben sich, der kleine Junge verlässt den Saal und nimmt wenig später im Zuschauerbereich Platz.

11:45 Uhr. Die Kammer kommt zurück und verkündet den Beschluss, dass der Antrag der Verteidigung, Teile der Aussage des Zeugen ins Protokoll zu nehmen, abgelehnt wird, da es hier nicht auf den Wortlaut ankommt, sondern auf den Inhalt. Er fragt, ob es weitere Fragen an den Zeugen gibt. Fuellmich erklärt, mit der Strafanzeige sei die Anlage A3 übergeben worden. Darin hätte der Angeklagte am 26.08.22 beschrieben, dass er das Darlehen aus den Erlösen des Hausverkaufs zurückzahlen wollte. Darin habe er außerdem beschrieben, dass die Immobilie lastenfrei war, weil die Hafenanwälte noch nicht reingepfändet hatten. Er fragt den Zeugen, ob Viviane Fischer zu diesem Zeitpunkt Bedenken hatte, dass das Geld zurückkommt. I. K. antwortet: Zu diesem Zeitpunkt nicht. Er erklärt weiter, er habe Viviane Fischer schon gekannt. Sie sei nicht direkt zu ihm gekommen; als das Mandat zu ihm kam, hätten sich Viviane Fischer und Reiner Fuellmich schon öffentlich bekriegt. Das Mandat sei über seine Hamburger Kollegin zustande gekommen. Fuellmich hakt nach, ob Viviane Fischer keine Bedenken hatte, dass das Geld zurückkommt. I. K. bestätigt das und ergänzt, sie habe nur Bedenken darüber gehabt, dass das Geld nicht rechtzeitig zurückkommt, wegen der Strafanzeige.

Es ist 11:49 Uhr. Der Zeuge wird unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen. Erklärungen nach Paragraph 257 der Strafprozessordnung könnten bis zum 3. September 2024 erfolgen. Der Vorsitzende ruft C. B. herein und bittet sie, sich auf den rechten Stuhl zu setzen, weil dort das Mikro steht. Er belehrt sie und nimmt ihre persönlichen Daten auf. Er erklärt ihr, sie würde zu einem Darlehen in Höhe von 700.000 € vernommen werden. Es sei angekündigt worden, dass sie darüber informiert gewesen sei, auch über den Zweck sowie die Begrifflichkeiten, die verwendet wurden, und über die rechtliche Einordnung. C. B. erklärt, sie sei lange Zeit für die Kanzlei Fuellmich tätig gewesen.

Dass es zwei Darlehensverträge gab, sei ihr zur Kenntnis gegeben worden. Sie erklärt, sie wisse nicht, seit wann sie das wusste, spätestens im Sommer 2022. Den Darlehensvertrag über 200.000 € habe sie gesehen, den über 500.000 € nicht. Über den letzten habe ihr Reiner Fuellmich erzählt. Über die Verwendung des Geldes hätten sie nie gesprochen, schließlich habe es keinen Grund gegeben, dass Fuellmich ihr das erzählt. Der Vorsitzende fragt, in welchem Kontext der Zeugin das mitgeteilt wurde. C. B. antwortet, Fuellmich sei jeden Freitag nach Berlin gefahren, und wenn er zurückkam, habe er unter anderem darüber berichtet. Der Vorsitzende fragt, ob Fuellmich ihr nie gesagt habe, warum und wofür diese Darlehen waren. C. B. erklärt, sie nehme an, dass man die privat gebraucht hat. Der Vorsitzende fragt, ob dabei etwas von Immobilien oder Garten erwähnt wurde. C. B. erklärt, es habe Gartenarbeiten gegeben, die ein Jahr in Anspruch genommen haben. Der Vorsitzende fragt, ob klar war, dass diese Arbeiten aus dem Darlehen finanziert wurden. C. B. erklärt, das sei nie erwähnt worden, und weiter, dass es doch keine Veranlassung dafür gegeben hätte, ihr etwas darüber zu erzählen. Der Vorsitzende erklärt, es stünde im Beweisantrag, dass sie etwas darüber wisse; deshalb würde er sie fragen. Er fragt, ob diese Themen nebenbei oder gezielt besprochen wurden. Die Zeugin antwortet: nebenbei. Der Vorsitzende fragt, wie häufig von Darlehen die Rede war. Die Zeugin erklärt, das Thema wurde besprochen, als es um die Rückzahlung ging, nennt Sommer oder Herbst 2022, und dass Fuellmich dann ja das Haus verkauft hätte. Der Vorsitzende fragt, ob er mal etwas davon gesagt hat, dass er für die Darlehen Sicherheiten hatte. C. B. verneint. Der Vorsitzende fragt, ob Fuellmich ihr gesagt hat, ob die Immobilie für ihn als Wertspeicher diente. Die Zeugin verneint. Der Vorsitzende fragt, ob sie mit dem Angeklagten nie über die Rechtsnatur gesprochen habe. C. B. erklärt, sie ging davon aus, dass er das mit Viviane Fischer getan hat. Im Grunde sei das das Geld des Coronaausschusses gewesen. Der Vorsitzende erklärt, jetzt würde es Coronaausschuss heißen, und fragt nach dem Rechtsträger. Die Zeugin erklärt, das sei immer zur Sprache gekommen, wenn Reiner Fuellmich zurück aus Berlin kam und sich darüber aufregte, dass die Gesellschaft noch immer nicht eingetragen war. Der Vorsitzende spricht sie auf das Thema Scheinverträge an. C. B. erklärt, sie habe sich Unterlagen auf Pohls Laptop angeschaut, in Absprache mit Frau Wörmer.

Anmerkung der Autorin: Ich weiß nicht mehr, in welchem Kontext sie das erwähnte. Ende der Anmerkung.

Es sei für sie immer klar und immer ihre Annahme gewesen, dass Fuellmich das Geld zurückführt. Der Vorsitzende fragt, ob es ihr bekannt war, dass es um den Schutz des Geldes vor staatlichen Maßnahmen ging. C. B. verneint. Großenbach erklärt, Fuellmich habe gesagt, das Geld sei in seine Immobilie geflossen. Die Immobilie sei jedoch seine Kanzlei. C. B. erklärt, die Liegenschaft sei zweigeteilt gewesen; hinten sei die Privatwohnung gewesen. Es sei bestimmt ein sechsstelliges Betrag investiert worden, so C. B. weiter. Schließlich waren dort Arbeiter und Maschinen, Bagger und so weiter ein Jahr lang am Arbeiten.

Großenbach fragt, woher die Zeugin das weiß. C. B. erklärt, sie habe ihren Arbeitsplatz genau an der Ecke gehabt, an der der Bagger arbeitete. Das sei eine herausfordernde Zeit gewesen, in der sie nicht ruhig arbeiten konnte. Großenbach fragt, was alles gemacht wurde. Die Zeugin führt diverse Arbeiten auf, unter anderem, dass der komplette Garten gestaltet und die Treppen gepflastert wurden.

Großenbach fragt, ob die Zeugin mal Fuellmich gefragt hat, warum er das macht, wenn man beabsichtigt, das Haus zu verkaufen. C. B. verneint. Großenbach fragt, ob auch eine Sauna gebaut wurde. C. B. bejaht, es sei ein Saunahaus gebaut worden. Fuellmich fragt sie, ob sie im August 2022 bei der Zoomkonferenz dabei war. Die Zeugin verneint und erklärt, sie sei ein ausgewiesener Zoom-Hasser geworden, weil man nur rumsitzt und nicht zur Arbeit kommt.

Fuellmich fragt, ob sie erfahren hat, dass der Zweck der Darlehen war, den Zugriff auf die Gelder zu verhindern. C. B. verneint.

Das war auch sicherlich nicht der eigentliche Grund. Wenn man Geld vor staatlichem Zugriff schützen will, bezahlt man damit nicht die Komplettrevovation seiner Immobilie. Der vermeintliche Grund der Wertsteigerung ist ein vorgeschobener und geradezu lächerlicher Grund. Sofern es sich nicht um die Beseitigung von Baumängeln handelte, wäre eine Wertsteigerung (insbesondere) durch Gartenarbeiten oder Einbau einer Saune so gering, dass sie die Investitionskosten vollständig wieder auffressen würde. Der Großteil eines Immbilienwerts ergibt sich aus der Lage und dem Alter des Hauses.

Ich gehe stark davon aus, dass Fuellmich zum Zeitpunkt dieser Renovierungsarbeiten (2021) noch nicht im Traum daran gedacht hatte, das Haus zu verkaufen. Den Verkauf führte er erst ins Feld, als das „Darlehen“ tatsächlich zurückverlangt wurde. Das war im Herbst 2022.

Davor hatte er wohl geplant, es sich auf Kosten der Spender mal so richtig gutgehen zu lassen.

Während es den Leuten in der Bewegung wirklich schlecht ging, während viele ihre Wohnungen verloren, gönnte sich Fuellmich eine Sauna!! Das muss man sich mal vorstellen!!

Fuellmich fragt, ob es klar war, dass das Geld aus dem Hausverkauf für die Rückführung der Darlehen bestimmt war. C. B. bestätigt das und ergänzt, dass die Kanzlei umzog. Es sei ein Mietvertrag für ein Objekt im Hartriegelweg auf fünf Jahre geschlossen worden, vorher habe man sich mehrere Objekte angeschaut. Fuellmich fragt, ob immer klar war, dass die Kanzlei weiterläuft. Die Zeugin bejaht, sonst wäre sie früher weggegangen. Fuellmich erklärt in bedauerlichem Tonfall, dass sie darüber noch mal sprechen müssten. Wörmer fragt, ob die Investitionen den Wert der Immobilie gesteigert hätten. Die Zeugin bejaht. Der Vorsitzende konkretisiert und fragt, ob Fuellmich gesagt habe, dass die Investitionen den Wert der Immobilie steigern. Die Zeugin bejaht. Wörmer fragt, ob es sein kann, dass im August 2022 bereits Verkaufsgespräche liefen. Die Zeugin antwortet, das sei möglich, schließlich sei die Immobilie im Oktober verkauft worden. Wörmer fragt, ob die Zeugin wusste, was die Pläne von Fuellmich waren. Die Zeugin erklärt, er habe die Kanzlei weiterführen wollen und in den USA sein wollen. Die USA sei dann keine Option mehr gewesen, weil seine Frau ein paar Tage zu lange im Land war.

Anmerkung der Autorin: Ich bin nicht sicher, ob ich alle Punkte der Zeugin hinreichend notiert habe. Ende der Anmerkung.

Für sie, so die Zeugin weiter, sei es glaubhaft gewesen, dass die Kanzlei weiterläuft. Sie selbst habe zumindest für die Schuldauer ihrer Kinder daran geglaubt.

Wörmer fragt, ob es die Gefahr einer Flucht nach dem Verkauf des Hauses gab. Die Zeugin geht auf die Zeiträume in 2023 ein, als Fuellmich und seine Frau nach Peru geflogen sind. Er habe Ostern zurückkommen wollen. Nachdem das Geld an Marcel Templin ging, war im März 2023 dann die Rede vom Verkauf der Ranch in den USA.

Anmerkung der Autorin: Auch hier bin ich mir nicht sicher, ob ich alles korrekt mitnotiert habe. Ende der Anmerkung.

Wörmer hakt nach, ob es im Sommer 2022 Fluchtgefahr gab. Die Zeugin antwortet mit Verweis auf den Darlehensvertrag und erklärt, dass sie darüber gesprochen hätten. Wenn Fuellmich nicht vorgehabt hätte, das Darlehen zurückzuzahlen, dann hätte er mit ihr darüber gesprochen, welche Probleme es da geben könnte. Deshalb sei die Zeugin immer davon ausgegangen, dass er die Darlehen zurückzahlt.

Fuellmich erklärt, Frau L., die Buchhalterin der Kanzlei, habe immer gesagt, der Kanzleibetrieb wäre ganz normal weitergelaufen, wenn die Kanzlei nicht mit Coronaausschussthemen geflutet worden wäre.

Dabei wäre interessant zu erfahren, was Fuellmich unter „normalem Kanzleibetrieb“ versteht. Was hat denn die Kanzlei Fuellmich unmittelbar vor 2020 umgesetzt und wie war die Gesamtentwicklung? Aus dem Mangel an juristischen Siegen auf der Homepage schließe ich, dass die Kanzlei Fuellmich entweder kaum (normale) Mandanten hatte oder diese nicht optimal vor Gericht vertrat.

Ich vermute stark, dass sich Fuellmich immer von einem „Großdeal“ (ich nenne das jetzt hier einfach mal so, weil man nicht von normalen Mandaten sprechen kann) zum nächsten hangelte. Schrottimmobilien, Deutsche Bank, Dieselskandal… Zumindest eine Dokumentation aus den 90ern kann man schließen, dass Fuellmich dabei stets so vorgegangen ist, wie mit der Sammelklage – in erster Linie ging es um die Akquise zahlungswilliger Mandaten.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass der letzten „Großdeal“ entweder weniger lukrativ war, als erwartet, oder sich dem Ende näherte. Mit anderen Worten: Fuellmich war meiner Ansicht nach händeringend auf der Suche nach dem nächsten „Großdeal“. Es muss für ihn wie ein Wink des Schicksals gewirkt haben, als Corona kam. Fuellmich griff zu.

Ich kann mich natürlich auch irren, aber um das zu klären, müsste Fuellmich einmal offenlegen, was seine Kanzlei in 2018 und 1019 verdient hat.

Die Zeugin bejaht und ergänzt in einem Tonfall des Bedauerns, dass man im Zweifelsfall dann noch eine Kanzlei sein würde. Fuellmich antwortet: „Das ist wohl der Vorwurf, den du mir machst.“ Die Zeugin führt weiter aus, es habe normale Fälle gegeben und weitere Aufträge, aber die Coronaausschussarbeiten hätten die Kanzlei geflutet.

Wörmer stellt eine Frage, die ich nicht verstanden habe. Die Zeugin antwortet: „Weil das Geld gepfändet wurde.“ Herr Kleinjohann, der Notar, habe angerufen und gefragt, ob sie irgendeine Stellungnahme abgeben wolle, und dann sei das Geld zu Teilen an die Ehefraus geflossen. Wörmer fragt, ob die Rückzahlung der Darlehen kurz bevorstand. Die Zeugin antwortet, sie sei davon ausgegangen, dass, wenn das Geld aus dem Hausverkauf kommt, die Darlehen abgelöst werden. Sie erklärt, sie hätte mit Fuellmich nicht darüber gesprochen.

Wörmer fragt, ob es Anzeichen dafür gab, dass Templin große Teile des Geldes nimmt. Der Vorsitzende erklärt, das sei für die Strafbarkeit nicht von Relevanz. Wörmer erklärt, das beträfe aber die Strafzumessung ganz wesentlich. Der Vorsitzende erwidert, dass die Kammer dies doch schon zugunsten des Angeklagten ausgelegt habe. Wörmer hakt nach. Der Vorsitzende erklärt, hier liege wohl ein großes Missverständnis vor. Die Staatsanwaltschaft habe möglicherweise einen Ermittlungsauftrag, aber das Gericht behandelt hier nur den aktuellen Strafprozess gegen den Angeklagten. Wörmer erklärt, sie fände es sehr pikant, dass jemand den Hausverkauf sprengt und an den Coronaausschuss nicht zurückzahlt. Der Vorsitzende erklärt, dass das, was für die Strafzumessung relevant ist, schon zugunsten des Angeklagten ausgelegt wurde.

Fuellmich fragt, ob das Gericht nicht im Rahmen der Amtsaufklärungspflicht handeln müsste, wenn ihm Straftaten bekannt werden. Der Vorsitzende antwortet, das gehöre nicht in diesen Prozess. Fuellmich beginnt seine nächste Frage mit: „Ist es richtig, dass…?“ Die Zeugin schmunzelt und erklärt, sie müsse lachen, weil Fuellmich jede Frage mit „Ist es richtig…?“ einleitet. Das kenne sie so von ihm. Der Vorsitzende kommentiert beiläufig, dass diese Fragestellung wohl eher in den Bereich der Suggestivfragen gehöre. Fuellmich erklärt, dass kurz bevor das Geld an Templin weitergeleitet wurde, Kleinjohann gesagt habe, er würde von allen Seiten unter Druck gesetzt. Er fragt, ob das stimme. Die Zeugin bejaht und erklärt, dass sie zum Zeitpunkt des Anrufs von Kleinjohann mit dem Hund unterwegs war. Sie habe erklärt, sie habe kein Mandat; das habe Tobias Weißenborn gehabt.

Die Zeugin wird unvereidigt entlassen. Erklärungen nach § 257 der Strafprozessordnung können bis zum 3.09.24 abgegeben werden, so der Vorsitzende weiter. Der Vorsitzende spricht die Verteidigung an: Sie möge doch erwägen, in einen Drucker zu investieren, damit die Beweisanträge nicht immer mit Unterbrechung verteilt werden müssen. Es ist 12:18 Uhr. Der Verhandlungstag wird beendet. Tschüss.

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