Fuellmich-Prozess – Transkript des 22. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 22. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

So, guten Abend ihr Lieben. Ich berichte heute vom Prozesstag 22 vom 31.7.24 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht Göttingen.

8:52 Uhr: Christoph Miseré betritt den Gerichtssaal.

9:10 Uhr: Frank Großenbach betritt kurz den Gerichtssaal, wird diesem aber verwiesen.

9:13 Uhr: Staatsanwalt John kommt herein.

9:14 Uhr: Antonia Fischer kommt herein.

9:15 Uhr: Frank Großenbach nimmt im Zuschauerbereich Platz und beschwert sich darüber, dass der Adhäsionsantrag abgelehnt wurde. Er erklärt lautstark, die Gesellschaft sei doch tot, und es könne doch nicht sein, dass die beiden, die faktisch nichts taten, gemeint sind Antonia Fischer und Justus Hoffmann, das Geld bekommen.

9:19 Uhr: Reiner Fuellmich wird hereingeführt, mit Handschellen wie immer. Die Referendarin, welche zuletzt bei der Staatsanwaltschaft saß, saß diesmal im Zuschauerbereich.

Meine Reise aus dem Urlaub hat wunderbar geklappt. Danke an meine Familie, die all das mitmacht. Danke an euch, die mich finanziell unterstützt haben, um meine erhöhten Reisekosten begleichen zu können. Insbesondere danke an den liebevoll eingerichteten Schlafplatz, der war einsame Spitze.

Miseré übergibt ein Schreiben an den Vorsitzenden und erklärt, dieses sei von Großenbach, welchem untersagt wurde, es zu verlesen. Der Vorsitzende ordnet das Selbstleseverfahren hierfür an. Miseré widerspricht und verweist auf das Bundesverfassungsgericht: Die Verteidigung und der Angeklagte seien somit nicht in der Lage, jederzeit Erklärungen abzugeben. Das sei nicht verfassungsgemäß. Die Verteidigung würde nicht an der Verhandlung teilnehmen, wenn die Kammer weiterhin rechtswidrig handelt, so Miseré weiter.

9:23 Uhr: Der Vorsitzende verkündet eine 15-minütige Pause. Fuellmich bleibt im Gerichtssaal. In der Pause erklärt mir Großenbach, die von Miseré übermittelten Dokumente seien seine Beweisanträge dafür, dass die Gesellschaft, gemeint ist die ursprüngliche Gesellschaft, welche eine Forderung in Höhe von 700.000 € gegen den Angeklagten hat, tot sei. Er erklärt weiter, dann würde das Verfahren in sich zusammenfallen.

9:23 Uhr: Tobias Weißenborn kommt kurz herein, spricht kurz mit Miseré und Fuellmich und geht wieder raus.

9:39 Uhr: Die Protokollantin verteilt Kopien dieser Beweisanträge an alle Prozessbeteiligten.

9:41 Uhr: Der Vorsitzende gibt den Beschluss bekannt, dass das Selbstleseverfahren bestätigt wird, da es zulässig und zweckmäßig sei.

Miseré erklärt, dass das Strafverfahren damit ad absurdum geführt würde und weiter, dass es sich um eine Verzögerungstaktik handeln würde. Es käme sehr wohl auf die Öffentlichkeit an. Nachdem Viviane Fischer kein Strafverfahren mehr zu befürchten hätte, nachdem das Gericht ein kollusives Handeln ausschloss, sei sie nun umgeschwenkt und gewillt, die Wahrheit zu sagen. Dies der Öffentlichkeit unzugänglich zu machen, sei rechtswidrig.

Der Vorsitzende fragt, ob er ein Ablehnungsgesuch formulieren möchte. Miseré erklärt, nein, er würde kein Ablehnungsgesuch stellen. Das würde der Angeklagte selbst machen wollen. Der Vorsitzende erklärt, er hätte verstanden, Miseré wolle ein Ablehnungsgesuch im Namen des Angeklagten abgeben. Miseré widerspricht vehement. Er wolle kein Ablehnungsgesuch formulieren. Das würde der Angeklagte selbst machen. Der Vorsitzende nimmt ein Ablehnungsgesuch im Namen des Angeklagten zu Protokoll und fragt nach der schriftlichen Begründung. Fuellmich antwortet: „Das können Sie nicht lesen.“

Der Vorsitzende erklärt, die Frist für die Begründung des Ablehnungsgesuchs würde auf den 2.08.24, 1 Uhr gesetzt. Miseré erklärt, er würde nun gerne die Beweisanträge von Großenbach vorlesen. Der Vorsitzende antwortet, die Anträge könnten schriftlich eingereicht werden. Miseré antwortet sichtlich genervt, er würde die Anträge nicht schriftlich einreichen. Der Vorsitzende erwidert, aufgrund des angeordneten Selbstleseverfahrens würde ihm Miseré das Wort nicht erteilt. Miseré erwidert: „Dann verlasse ich den Saal.“ Dies sei kein rechtmäßiges Verfahren mehr und geht heraus.

9:46 Uhr: Der Vorsitzende verkündet eine 15-minütige Pause.

9:57 Uhr: Miseré packt seine Sachen und verlässt den Saal.

10:02 Uhr: Eine Justizmitarbeiterin erklärt, die Pause würde um weitere 30 Minuten verlängert. Ich frage die Dame, welche in vorherigen Verfahren als Referendarin an der Seite der Staatsanwaltschaft saß, warum sie heute im Zuschauerraum und nicht bei der Staatsanwaltschaft sitzt. Sie erklärt, es wäre nur Teil ihrer Ausbildung. Sie wäre heute Teil der Öffentlichkeit.

10:05 Uhr: Miseré hält ein Besucherkärtchen in der Hand und verkündet vor dem Gerichtsgebäude: „Ich bin jetzt Zuschauer.“

Wörmer ist eingetroffen. Stau auf der Autobahn aufgrund eines LKW-Unfalls.

10:18 Uhr: Großenbach erklärt mir, seine Beweisanträge seien dafür da, Fuellmich zu helfen. Da der Adhäsionsantrag jedoch abgelehnt wurde, dürfe er nun keine Anträge einreichen. Als ich in den Gerichtssaal zurückkomme, sitzt die Referendarin nun doch beim Staatsanwalt.

10:34 Uhr: Die Verhandlung wird fortgesetzt. Miseré sitzt im Zuschauerbereich. Wörmer ist nun als Verteidigerin aktiv. Der Vorsitzende erklärt, die Beweisanträge von Großenbach seien nun verteilt worden. Er ordnet hierfür das Selbstleseverfahren an.

Anmerkung der Autorin: Großenbach hat die Anträge zur Verfügung gestellt. Ich kann sie deshalb hier kundtun.

Antrag 1: Um zu beweisen, dass die für den Tatzeitraum maßgeblichen Treuhänderkonten von Tobias Weißenborn und Reiner Fuellmich von den Treuhändern, also Weißenborn und Fuellmich, für die Spender als Treuhänder und nicht für die Vorschalt-GUG eingerichtet wurden, sollen Antonia Fischer, Justus Hoffmann, Viviane Fischer, Tobias Weißenborn, der Buchhalter J.K., die Steuerberaterin S.V. sowie Fuellmich befragt werden.

Antrag 2: Um zu beweisen, dass der Wille von Fuellmich und Viviane Fischer, diese Vorschalt-UG mit den beiden Gesellschaftern Justus Hoffmann und Antonia Fischer noch eintragen zu lassen, endgültig und spätestens im Mai 2022 erloschen war, sollen Antonia Fischer, Justus Hoffmann, Viviane Fischer, Tobias Weißenborn, der Buchhalter J.K., die Steuerberaterin S.V. sowie Fuellmich befragt werden. Damit wäre der Wille, eine Eintragung der Gesellschaft zu bewirken, endgültig gescheitert und aufgegeben worden.

Die Neugründung der SCA Investigative Committee UG, welche nach außen hin klar in Erscheinung trat, würde dies ergänzend dokumentieren. Der Antrag wird ergänzt durch die Erwähnung von Rechtsfolgen:

„Schwierigkeiten mit der Vor-GmbH ergeben sich aus ihrer nur übergangsweisen Existenz und den fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, die ihren Beginn, ihr Ende und die Voraussetzungen der Ausnahme einer Außenhaftung ihrer Gesellschafter festlegen. Aus diesem Grund ist bei Ansprüchen gegen eine Vor-GmbH immer auch eine Inanspruchnahme des Handelnden nach § 11 Absatz 2 GmbH-Gesetz zu prüfen. Dabei ist allerdings immer gründlich zu prüfen, ob Anspruchsinhaber oder Gegner überhaupt eine echte Vor-GmbH ist, denn vor der notariell beurkundeten Gründung entstandene Ansprüche gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über. Es gelten die Regeln über die sogenannte Vorgründungsgesellschaft.“

Ende der Anmerkung

John erklärt, seine Referendarin würde nun am Verfahren teilnehmen. Der Vorsitzende antwortet, das habe das Gericht schon erkannt und ins Protokoll aufgenommen.

Der Vorsitzende erklärt, der Antrag von Wörmer zur Vernehmung von A.B. pun läge nun vor. Hierfür würde das Selbstleseverfahren angeordnet. Er fragt, ob es weitere Anträge gibt. Wörmer erklärt, sie habe Anträge zur Vernehmung von zwei weiteren Zeugen, Tobias Weißenborn und J.B.

Der Vorsitzende erklärt, diese Anträge seien noch nicht bei ihm im Postfach angekommen, und fragt, wann er damit rechnen kann. Wörmer antwortet, sie seien 10:28 Uhr bei ihr rausgegangen. Der Vorsitzende fragt, ob sie A.B. pun über einen Gerichtsvollzieher hat laden lassen. Wörmer bejaht. Der Vorsitzende bittet um Vorlage des Ladungsnachweises. Wörmer antwortet, sie müsse dafür kurz zur Zeugin gehen, um diesen zu holen. Sie geht kurz raus und übergibt bei Rückkehr in den Gerichtssaal den Ladungsnachweis, ebenso die Ladungsnachweise für Tobias Weißenborn und J.B.

Der Vorsitzende erklärt mit Bezug auf die angedachte Zeugenvernehmung von Tobias Weißenborn und J.B.: „Hoffen wir, dass es ankommt,“ und meint damit die E-Mail Wörmers, welche die entsprechenden Beweisanträge beinhaltet.

Wörmer erwidert, sie könne die Anträge sonst auch verlesen. Der Vorsitzende erwidert, es sei eigentlich üblich, dass Anwälte ihre Anträge ausgedruckt dabei haben. Fuellmich erwidert, auch der Öffentlichkeitsgrundsatz sei üblich. Der Vorsitzende erwidert: „Und wie immer haben Grundsätze ihre Ausnahmen.“ Er ergänzt seine Aussage damit, dass die E-Mail von Wörmer mit den Beweisanträgen nun bei ihm angekommen ist. Es folgt ein Hin und Her zwischen Wörmer und dem Vorsitzenden über den Inhalt der E-Mails, darüber, in welchen Dateianhängen welche Anträge zu finden sind, und so weiter.

Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Wörmer zwei Beweisanträge stellte. Richter Pohl flüstert dem Vorsitzenden etwas zu. Der Vorsitzende antwortet: „A.B. pun haben wir ja schon,“ und meint damit den Beweisantrag zur Vernehmung dieser Zeugin. Der Vorsitzende sichtet die Beweisanträge und erklärt, das seien ca. 30 Seiten, und weiter, dass die Verhandlung dann nun unterbrochen und das Selbstleseverfahren angeordnet würde.

10:44 Uhr: Er erklärt eine einstündige Unterbrechung.

11:43 Uhr: Eine Justizmitarbeiterin bringt Dokumente zu Fuellmich, welcher sich im Untergeschoss befindet.

11:45 Uhr: Die Justizmitarbeiterin kommt zurück in den Saal und holt die Brille des Angeklagten, welche auf der Anklagebank liegt.

11:48 Uhr: Miseré zieht wieder ein, also in den Gerichtssaal.

11:57 Uhr: Eine Prozessbeobachterin, welche die Erstellung einer Protestnote im Namen der Öffentlichkeit koordinierte, kehrt zurück in den Zuschauerbereich und lässt Zuschauer unterschreiben. Mit dieser Protestnote protestiert die Öffentlichkeit gegen das Selbstleseverfahren, welches dafür sorgt, dass die Öffentlichkeit keinen weiteren Einblick in den Inhalt des Verfahrens hat.

12:00 Uhr: Fuellmich wird wieder in den Gerichtssaal geführt.

12:01 Uhr: Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Berufsrichter und Schöffen Kenntnis vom Inhalt der Beweisanträge Wörmers erlangt haben und dass die Prozessbeteiligten Gelegenheit hatten, diese zu lesen. Er verkündet den dazugehörigen Beschluss, dass die Vernehmung von A.B. und J.B. angeordnet wird, soweit es bei der Vernehmung um die Rückzahlungsbereitschaft des Angeklagten geht. Er erklärt, dass mit der Vernehmung von J.B. um 12:45 Uhr fortgefahren würde. Wörmer fragt, ob Tobias Weißenborn nicht vernommen würde, dann könne sie ihm Bescheid sagen.

Anmerkung der Autorin: Ich habe die Antwort des Vorsitzenden auf diese Frage nicht notiert. Ende der Anmerkung

Miseré erklärt, er würde einen weiteren Beweisantrag vorlegen. Wörmer erklärt, sie hätte gerade auch noch einen Beweisantrag per E-Mail geschickt. Miseré übergibt dem Vorsitzenden einen Sonderbericht mit vielen Seiten. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Miseré einen Beweisantrag überreichte, für welchen das Selbstleseverfahren angeordnet würde, und ergänzt, ebenso würde das Selbstleseverfahren für den gerade per E-Mail gesendeten Beweisantrag von Wörmer angeordnet.

Der Vorsitzende verkündet eine Unterbrechung bis 12:45 Uhr. Miseré fragt den Vorsitzenden, ob er ihm einen Kommentar zum Selbstleseverfahren gestatten würde.

Der Vorsitzende bejaht. Miseré verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24.09.2014. Der Vorsitzende bedankt sich hierfür.

Anmerkung der Autorin: Ich habe mir diesen Beschluss, auf den Miseré verwiesen hat, angeschaut, weil ich dachte, ich würde darin Gründe für die Unrechtmäßigkeit des Selbstleseverfahrens finden. Das Gegenteil war der Fall: Dieser Beschluss bestätigt das Selbstleseverfahren. Möglicherweise hat Miseré etwas anderes mit diesem Verweis sagen wollen, was sich mir nicht erschloss. Ende der Anmerkung

Es geht nun in die Pause.

13:03 Uhr: Die Protokollantin fährt einen Schiebewagen mit Aktenstapeln in den Gerichtssaal und verteilt an jeden Prozessbeteiligten einen Satz.

13:09 Uhr: J.B. betritt den Saal und nimmt auf dem Zeugenstuhl Platz. Der Vorsitzende schaut ihn an und sagt: „Es dauert noch einen Moment.“

Miseré nutzt diese Zeit und übergibt dem Vorsitzenden die von den Zuschauern unterschriebene Protestnote gegen das Selbstleseverfahren und fragt den Vorsitzenden, ob das Gericht bereit wäre, der Verteidigung sämtliches vom Gericht vorgetragenes schriftlich vorzulegen. Der Vorsitzende erwidert, er würde diesen Kommentar nicht als ernst gemeint einschätzen.

Der Vorsitzende belehrt den Zeugen J.B., sein Mikrofon funktioniert nicht. Es wird ein Ersatzmikrofon von einem anderen Tisch genommen. Das Kabel ist nicht so lang, sodass J.B. weiter links am Tisch Platz nimmt. Nach Aufnahme der persönlichen Daten ins Protokoll erklärt der Vorsitzende, Gegenstand der Vernehmung sei die Rückzahlungsbereitschaft des Angeklagten der insgesamt 700.000 €, für welche Darlehensverträge angefertigt wurden, und fragt, ob der Zeuge darüber etwas wisse.

J.B. erklärt, er habe darüber nie mit Fuellmich gesprochen. Erst als Viviane Fischer „die Bombe hat platzen lassen“, hätte er sich mit Fuellmich getroffen und er, also Fuellmich, habe ihm davon erzählt. Das wäre kurz nach dem ersten Internetauftritt von Viviane Fischer gewesen. Der Vorsitzende fragt, ob er jemals vorher davon erfahren hätte. J.B. verneint.

Der Vorsitzende fragt, ob Fuellmich gesagt hätte, dass er das Geld zurückzahlt. J.B. bejaht. Der Vorsitzende fragt, an wen er zurückzahlen wollte. J.B. antwortet: „An den Ausschuss.“ Der Vorsitzende fragt, ob er vorher sonst irgendwie mitbekommen hätte, dass Fuellmich vorhatte, das Geld zurückzuzahlen. J.B. antwortet: „Ich wusste nichts davon,“ aber kann sich nicht vorstellen, dass das nicht der Fall sein sollte.

Der Vorsitzende fragt, ob es von den Prozessbeteiligten weitere Fragen an den Zeugen gibt. Fuellmich führt aus, dass er und J.B. sich seit 1979 bzw. 1980 kennen. Sie seien mit dem Jeep gemeinsam durch die USA gefahren Ende der 90er, Anfang der 2000er Jahre. So Fuellmich weiter, sei er sehr erfolgreich gewesen, er habe sehr viel Geld verdient, und fragt, ob J.B. davon wusste.

Er bejaht. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass sich die Zeugenbefragung auf die Rückzahlungsbereitschaft, nicht auf die Rückzahlungsfähigkeit, beziehen soll. Fuellmich schwenkt um und erwähnt ein gemeinsames Essen, bei welchem er J.B. im Detail den Sachverhalt geschildert habe und dass er geplant habe, das Haus zu verkaufen und daraus die Darlehen zurückzuzahlen. J.B. bestätigt dies und ergänzt, dass Fuellmich schon einen Käufer hatte, der 1,3 Millionen Euro bezahlen wollte und weiter, dass das eine völlig richtige Sicherungsmaßnahme war.

J.B. erklärt weiter, Fuellmich wollte das Land verlassen wegen des bevorstehenden Crashs und der Kriegsgefahr und: „Ich habe dir geraten, das Land zu verlassen.“ Und weiter, weil er wusste, dass Fuellmich keine Angst hatte. Fuellmich fragt, ob er sich erinnert, dass er auch ihm dazu geraten hatte, das Land zu verlassen. J.B. antwortet, daran könne er sich gerade nicht erinnern: „Doch,“ ergänzt er, aber er selbst hätte es nicht geschafft, seine Immobilie zu verkaufen. Er erklärt: „Du hattest nie den Fokus auf Geld,“ und dass der Angeklagte die Arbeit nie des Geldes wegen gemacht habe. Als er, also J.B., die Geburtstagsfeier vor der JVA in Rosdorf organisiert hat, sei ihm das noch mal klar geworden. Da wären so viele unterstützende Menschen gewesen. Fuellmich hätte keinesfalls diese Spender bestohlen.

Misere fragt kurz nach, denn er würde nicht verstehen, warum es bei der Zeugenbefragung nur um die Rückzahlungsbereitschaft, nicht um die Fähigkeit ginge. Schließlich könne es keine Bereitschaft ohne Fähigkeit geben. Der Vorsitzende verweist auf vorige Hinweise, nach denen die Kammer bereits davon ausgeht, dass eine Rückzahlungsfähigkeit besteht.

Fuellmich erklärt, er sei immer mal weg gewesen, und meint damit seine Aufenthalte im Ausland. Er fragt, ob J.B. bestätigen könne, dass er dies nur als vorübergehende Maßnahme tat, um den Crash zu umgehen. J.B. bejaht.

13:24 Uhr: J.B. wird als Zeuge entlassen. Der Vorsitzende erklärt, ein weiterer Antrag von Wörmer wird an die Verfahrensbeteiligten ausgeteilt. Hierfür wird das Selbstleseverfahren angeordnet. Man würde nun mit der Vernehmung der Zeugin A.B. fortfahren.

13:25 Uhr: A.B. kommt herein und nimmt auf dem Zeugenstand Platz. Der Vorsitzende erklärt ihr, sie dürfe die Stühle tauschen.

Anmerkung der Autorin: Der eigentlich für die Zeugen vorgesehene Stuhl war etwas bequemer als der, bis zu welchem das getauschte Mikrofon reichte. Ende der Anmerkung

A.B. erklärt, das wäre nicht nötig. Der Vorsitzende belehrt die Zeugin und nimmt ihre persönlichen Daten auf.

Der Vorsitzende fragt die Zeugin, was sie über die ausgegebenen Beträge von 200.000 und 500.000 Euro sowie über die Verwendung der Begriffe „Liquiditätsreserve“ bzw. „Darlehensvertrag“ wisse. A.B. erklärt, sie kenne das nur unter dem Begriff „Darlehensvertrag“. Viviane Fischer sei bei ihr zu Besuch gewesen, um das Gold abzuholen, und es habe immer nur Diskussionen über Darlehen gegeben. Viviane Fischer habe immer wissen wollen, wofür Fuellmich das Geld verwendet hat bzw. verwenden würde, ob er es in den Gartenumbau gesteckt habe.

Der Vorsitzende fragt, ob sie darüber vorher schon gesprochen haben. A.B. verneint und erklärt weiter, dass es ihrer Meinung nach egal sei, wie Fuellmich den Gartenumbau finanziert hätte. Es spiele doch keine Rolle, da es sich um ein Darlehen gehandelt habe. Viviane Fischer habe aber genau wissen wollen, ob dieser Umbau aus den Darlehenssummen bezahlt wurde. A.B. habe dazu keine Aussage machen können und sei der Auffassung gewesen, das sei doch völlig egal. Der Vorsitzende hakt nach und fragt: „Was haben Sie gesagt?“ A.B. antwortet, dass es ihrer Meinung nach völlig legitim wäre, wenn die Gartenumbauten aus dem Darlehen bezahlt worden wären.

Der Vorsitzende fragt, was Viviane Fischer dazu gesagt habe. A.B. antwortet, dass Viviane Fischer nur wissen wollte, ob der Gartenumbau davon finanziert wurde. Der Vorsitzende fragt, ob die Zeugin das beantworten konnte. A.B. verneint. Der Vorsitzende fragt weiter, ob sie vorher darüber gesprochen haben. A.B. verneint.

Wörmer erwähnt regelmäßige Abende im Garten von Fuellmich und fragt, ob da das Thema der Rückführung angeschnitten wurde. A.B. antwortet: „Reiner sagte immer, er zahlt es dann zurück.“ Wörmer fragt: „Hatten Sie jemals Zweifel?“ A.B. verneint.

Der Vorsitzende fragt, ob Viviane Fischer bei diesen Abenden dabei war. A.B. erklärt, dass es zwei Abende gegeben habe, bei denen Viviane Fischer dabei war. Der Vorsitzende bittet darum, dass sie das genauer schildert. A.B. antwortet, dass es immer um Garteninvestitionen gegangen sei und dass Viviane Fischer immer Angst gehabt habe, verfolgt zu werden und dass sie abhauen müsse.

Der Vorsitzende unterbricht und versucht, wieder zur Fragestellung zurückzuführen. Er fragt, was Viviane Fischer gesagt hat oder was die Zeugin gehört hat an diesen zwei Abenden. Er fragt, ob A.B. wisse, ob diese zwei Abende vor oder nach der Goldabholung waren. A.B. antwortet, das wisse sie nicht mehr.

Der Vorsitzende fragt die Zeugin, was sie Viviane Fischer gesagt hat. A.B. erklärt, dass sie immer den Garten bewundert habe. Der Vorsitzende fragt weiter, ob von Darlehen die Rede war. A.B. erklärt, dass es darum ging, ob der Garten aus dem Darlehen bezahlt wurde. Ihrer Meinung nach sei es doch egal, von welchem Geld das Ganze bezahlt wurde.

Fuellmich führt aus, dass sie sich seit 2020 kennen, seitdem immer enger befreundet seien und immer darüber geredet hätten. Er fragt, ob sie vorhätten, zu verkaufen und wegzuziehen. A.B. bejaht und erklärt, dass sie selbst auch versucht habe, ihre eigene Immobilie zu verkaufen. Fuellmich fragt weiter, ob sie sich daran erinnere, dass Viviane Fischer den Garten immer bewundert habe und dass sie sich über den Pool, den Whirlpool, das Saunahaus gefreut habe und immer mitbekommen habe, dass aus den Darlehen die Rückzahlungen getätigt werden sollten. A.B. bejaht dies und bestätigt, dass dies vor dem „Crash“ gemeint sei, der Eskalation des Streits am 2. September 2022.

Misere fragt, ob A.B. wisse, ob Viviane Fischer auch einen Garten habe. A.B. verneint. Misere erklärt seine Frage damit, dass Fischer vielleicht Interesse am Garten von Fuellmich gehabt haben könnte, weil sie möglicherweise Ähnliches mit ihrem eigenen Garten vorhatte.

Wörmer erwähnt zusätzliche Telefonate zwischen Fuellmich und Viviane Fischer, beispielsweise als Fuellmich Gold bei der Zeugin einlagerte, und fragt, ob diese Telefonate auf Lautsprecher gestellt waren. A.B. bejaht und erklärt, dass sie sich an zwei Telefonate erinnere, bei denen Fuellmich das Gold brachte. Wenn Viviane Fischer dann anrief, habe er immer gesagt, dass er jetzt rangehen müsse, da es super wichtig sei. Fuellmich habe dann gesagt: „Ja, Moment, wir graben gerade das Gold um.“ Viviane Fischer habe dann geantwortet: „Oh, schon wieder.“ Fuellmich habe dann gesagt: „Ja, ich melde mich.“

Die Zeugin wird aus dem Zeugenstand entlassen um 13:36 Uhr. Es folgt eine 15-minütige Pause.

Um 13:59 Uhr erklärt der Vorsitzende, dass für den Antrag von Misere das Selbstleseverfahren aufgehoben wird. Dabei ging es um den Beweis der Tatsache, dass die Szene überwacht wird. Der Vorsitzende erklärt weiter, dass die Beweisanträge von Wörmer, in denen es darum ging, aufzuzeigen, dass es keine Vereinbarung für eine Liquiditätsreserve gab, gelesen wurden. Fuellmich ergänzt, dass dieser Antrag ergänzt werden müsse: Es müsse heißen, dass es keine Vereinbarung zum Halten einer Liquiditätsreserve gegeben habe und erst recht keine Vereinbarung über Scheindarlehensverträge.

Der Vorsitzende erklärt, dass Berufsrichter und Schöffen diesen Antrag gelesen haben und dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit dazu hatten. Er fragt, ob damit die Beweisaufnahme geschlossen werden kann. Wörmer verneint. Der Vorsitzende bittet darum, weitere Beweisanträge einzureichen. Fuellmich erklärt, dass diese sich in seiner Zelle befinden und noch nicht getippt seien, da es ein technisches Problem mit seiner Schreibmaschine gebe. Er könne seinen Antrag nur noch Wörmer diktieren. Wörmer erklärt, dass der Antrag dann am nächsten Verhandlungstag mitgebracht werden könne.

Um 14:02 Uhr wird die Hauptverhandlung unterbrochen. Sie wird am 6. August 2024 um 9:15 Uhr fortgesetzt. Bis dann, tschüss.

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