Fuellmich-Prozess – Transkript des 16. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 16. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start

Einen wunderschönen guten Morgen! Heute berichte ich von Prozesstag 16, dem 10.06.2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht in Göttingen. Während sich der Zuschauerbereich füllte, realisierte ich Polizeipräsenz im Vorraum. Während eines Toilettengangs registrierte ich drei Polizeibusse vor dem Eingang. Ich dachte, diese seien womöglich einem anderen Verfahren in einem anderen Saal gewidmet. Es sollte sich anders herausstellen.

8:50 Uhr: Ein Polizist schaut in den Zuschauerraum.
9:05 Uhr: Zwei Polizisten blicken in den Verhandlungssaal und wechseln ein paar Worte mit einem Justizmitarbeiter.
9:08 Uhr: Miseré betritt den Saal und setzt sich vorne hin.
9:10 Uhr: Antonia Fischer betritt den Saal.
9:11 Uhr: Die Staatsanwaltschaft mit Herrn John und Herrn Rächer betritt den Saal.
9:41 Uhr: Katja Wörmer betritt den Saal.
9:50 Uhr: Reiner Fuellmich wird hereingeführt, in Handschellen wie immer.

Mittlerweile stehen fünf Polizeifahrzeuge im Sichtbereich vor dem Gericht. Danke für eure Unterstützung, diesmal sogar in Form eines Gutscheins der Deutschen Bahn. Das hilft, danke.

Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Lese- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

9:51 Uhr: Der Vorsitzende eröffnet den Prozesstag und gibt der Verteidigung Gelegenheit, Beweisanträge vorzutragen. Miseré fragt, ob das Gericht veranlasst habe, dass seinem Mandanten Fuellmich Fußfesseln angelegt wurden. Wörmer ergänzt, man habe Fuellmich geraten, eine schusssichere Weste zu tragen, da er von Beamten getroffen werden könne. Fuellmich sei von Beamten mit Maschinenpistolen begleitet worden. Der Vorsitzende antwortet, er habe registriert, dass es ein erhöhtes Polizeiaufgebot gebe, er wisse jedoch nichts davon. Er zeigt sich unbeeindruckt und fordert die Verteidigung auf, nun die Beweisanträge vorzutragen. Miseré hakt nach und möchte wissen, warum Fuellmich eine schusssichere Weste tragen soll und bittet um eine Erklärung des Vorsitzenden. Der Vorsitzende erklärt, er habe das zur Kenntnis genommen. Wörmer fragt, von wem die prozessleitende Verfügung verfasst wurde. Der Vorsitzende antwortet, von ihm selbst. Miseré kündigt an, Wörmer würde einen Befangenheitsantrag vortragen, er, Miseré, würde im Anschluss Beweisanträge vortragen und darauf könnte ein weiterer Befangenheitsantrag folgen. Der Vorsitzende hakt nach: Es sollen zunächst ein Befangenheitsantrag, danach ein Beweisantrag und danach möglicherweise ein erneuter Befangenheitsantrag in Abhängigkeit von einer Pause verlesen werden. Miseré bestätigt.

Anmerkung der Autorin: Den, schon zu Beginn von Wörmer verlesenen Befangenheitsantrag konnte ich nicht komplett notieren, es gibt einige Lücken. Entschuldigung. Ende der Anmerkung.

Wörmer verliest einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Schindler, da die prozessleitende Verfügung zahlreiche Gründe für eine Unparteilichkeit enthalte. Eine Ablehnung eines Richters durch den Angeklagten im laufenden Verfahren sei zulässig, wenn die der Ablehnung zugrunde liegenden Umstände später eintraten oder später bekannt wurden. Zu beachten sei, dass der Angeklagte in U-Haft sei und selbst keinen Befangenheitsantrag formulieren könne. Anrufe seien nicht ohne weiteres möglich. Es wäre notwendig, bis zur heutigen mündlichen Verhandlung zu warten, um zu erfahren, wer die prozessleitende Verfügung verfasst hat. Wörmer weiter: Der Angeklagte lehne den Vorsitzenden Richter Schindler ab, zum einen auf Grundlage der prozessleitenden Verfügung vom 17.05.2024, zum anderen auf Grundlage der Ablehnung der Beweisanträge Wörmers vom 07.05.2024. Der Vorsitzende habe erklärt, es käme nicht darauf an, auch nicht auf die Aussagen Viviane Fischers im Rahmen ihrer Vernehmung, sondern allein auf den Chatverkehr zwischen ihr, Viviane Fischer, und Fuellmich vom 9. November 2021 sowie den E-Mail-Verkehr vom 6. November 2021.

Genau genommen lehnt der Angeklagte nicht nur diesen Richter ab, sondern alle Richter, sowie alle Gerichte und den gesamten Staat selber. Das hatte er in seinen zahlreichen, endlosen Ergüssen mehrfach deutlich gemacht. Er bedient sich bewusst eines Bildes einer korrupten, politisch instrumentalisierten Gerichtsbarkeit, bei der er in jedem Falle ungerecht behandelt würde. Dazu schiebt er Fälle vor, bei denen die Korruption deutlich sichtbar wurde, welche aber mit seinem Fall weder inhaltlich noch sonstwie zu tun haben. Es handelte sich lediglich allesamt um sogenannte „Querdenkerprozesse“, bei denen es vornehmlich um Maskenatteste oder Impfbescheinigungen ging. Er, Fuellmich, steht jedoch wegen Untreue gegenüber seinen Mitgesellschaftern und Mandanten (alles ebenfalls „Querdenker“) vor Gericht.

Anmerkung der Autorin: Wörmer versprach sich bei der Jahreszahl, so sagte sie 6.11.24 und 9.11.24, kann jedoch nur das Jahr 21 gemeint haben. Ende der Anmerkung.

Wörmer erklärt weiter, mit dieser Herangehensweise wäre die Durchführung einer Hauptverhandlung von Anfang an entbehrlich gewesen. Auch die Staatsanwaltschaft Göttingen habe es für ausreichend gehalten, die Anzeigenerstatter Antonia Fischer und Justus Hoffmann anzuhören sowie den Chatverlauf heranzuziehen. Folglich sei die Durchführung einer Beweisaufnahme entbehrlich, da ihr Mandant Fuellmich schließlich schon vorverurteilt wäre. Im Rahmen eines Haftprüfungstermins vom 19.12.23 habe Schindler Wörmer telefonisch am 12.12.23 mitgeteilt, es würden keine neuen Tatsachen vorliegen. Die prozessleitende Verfügung enthielt einen Hinweis an die Verteidigung, sie möge Erklärungsrechte nicht missbräuchlich verwenden. Der Vorsitzende habe hierbei nicht konkret erklärt, welche sachfremden und ehrverletzenden Aussagen gemeint seien, so Wörmer weiter. Die Verteidigung stellte weder sachfremde Inhalte dar noch Halbwahrheiten oder Unwahrheiten.

Weiter habe der Vorsitzende vorgetragen, nicht aktenkundige und juristisch ungeschulte Personen würden einen falschen Eindruck bekommen. Der Verteidigung sei unterstellt worden, Lügen zu verbreiten. Eine solche Unterstellung sei kaum vorstellbar. Man müsse davon ausgehen, weitere Vorträge der Verteidigung würden als Lügen gewertet. Ihr Mandant Fuellmich könne so kein weiteres Gehör erhalten. Schöffen seien im Übrigen ebenfalls juristisch ungeschult und würden von den drei Berufsrichtern wahrscheinlich beeinflusst. Die Aussage „Blödsinn“ durch den Vorsitzenden sei als Beleidigung und Herabwürdigung zu werten. Der Vorsitzende unterstellte ihrem Mandanten schließlich, dieser würde Unsinn verbreiten.

Das tut er doch auch.

Es handelt sich damit um eine ausdrückliche Abwertung Fuellmichs, die der Vorsitzende nicht für sich behielt, sondern beiden Schöffen gegenüber äußerte. Es sei offenkundig, dass der Vorsitzende voreingenommen ist und nicht durch Sachvorträge belästigt werden möchte.

Es handelte sich bei allen bisherigen Einlassungen seitens Fuellmich NIE um Sachvorträge, sondern um eine Aneinanderreihung von Beschuldigungen, persönlichen Diskreditierungen und Beleidigungen.

Das Ganze war unter dem Aspekt: „Übrigens, was ich immer schon mal der Welt kundtun wollte“ zu verstehen und hatte selten bis gar keinen Bezug zum Verfahren oder gar zu seiner Verteidigung.

Die Kammer würde somit versuchen, die Schöffen auf ihre Seite zu ziehen.

Wörmer verweist auf den 17. Mai 2024 und Schindlers Ausführungen, unter anderem: „Wir haben doch alle Jura studiert“ und erklärt, dass Richter Hog und der Vorsitzende vielsagende Blicke ausgetauscht hätten. Auch der Staatsanwaltschaft sei aufgefallen, dass die Kammer und der Vorsitzende Schindler sich auf die Abschiebeverfügung bezogen hätten. Diese würde lediglich in spanischer Sprache vorliegen, Gerichtssprache sei jedoch Deutsch. Folglich hätte die Abschiebeverfügung übersetzt werden müssen. Es sei davon auszugehen, dass weder der Vorsitzende noch die Kammer diese kannten. Auf die rechtswidrige Verhaftung habe der Angeklagte und die Verteidigung vermehrt hingewiesen. Fuellmich habe seine Freilassung beantragt. Eine formelle Auslieferung hätte zu lange gedauert, man habe Zeit sparen wollen. Eine Beschlussfassung zu diesem Sachverhalt seitens der Kammer sei bisher nicht erfolgt. Wörmer erklärt, die Übersetzung der Abschiebeverfügung würde sich im Anhang befinden.

Wörmer geht auf den umfangreichen Austausch der Staatsanwaltschaft mit den Anzeigenerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann ein. Es seien zum einen E-Mails über die Reisepläne, Vorträge oder die Ranch in Kalifornien ausgetauscht worden, zum anderen habe es etliche Telefonate gegeben, welche in der Akte nicht dokumentiert wurden, womit die Dokumentationspflicht der Staatsanwaltschaft verletzt sein dürfte.

Staatsanwalt John habe die mexikanischen Behörden kontaktiert, da für Fuellmich eine Red Notice vorgelegen habe, jedoch keine Verhaftungsgrundlage bestanden habe. Die Staatsanwaltschaft Göttingen habe am 24. August 23 mitgeteilt, dass eine Festnahme nur mit einem mexikanischen nationalen Haftbefehl möglich sei, obwohl dieser nicht vorlag. In einer Kommunikation des LKA an Staatsanwalt Jon habe es geheißen: „Guten Tag, Herr John.“ Stand jetzt sei geplant, Fuellmich unter dem Vorwand einer Unterschrift festzunehmen, was in den Kalenderwochen 35 oder 37 geplant sei. Wörmer erklärt weiter, es habe sich um einen Vorwand gehandelt, um Zeit zu sparen, die für ein Auslieferungsersuchen oder einen mexikanischen Haftbefehl benötigt worden wäre. John habe mit dem Verbindungsbeamten gesprochen, welcher geäußert habe, man wolle „den F“ so schnell wie möglich abschieben. Lufthansa würde dafür lediglich 24 Stunden benötigen. Fuellmich habe sich gemeldet und mitgeteilt, er habe die Reisepässe wiedergefunden. Das Konsulat habe ihm mitgeteilt, damit gebe es gewisse Risiken. Fuellmich befinde sich auf der Watchlist, wovon die Behörden aufgrund seiner Listung Kenntnis bekommen würden. Es sollte eine Ersatzbeschaffung der Papiere erfolgen. Der Verbindungsbeamte habe die Festnahmeauslieferung vorgeschlagen und sich erkundigt. Aus einem weiteren E-Mailverkehr geht hervor, dass Fuellmich gefragt wurde, ob er die Pässe holen würde.

John habe sich mit Antonia Fischer abgestimmt und den mexikanischen Behörden erklärt, es sei einen Versuch wert. Aus weiteren E-Mails von Fuellmich an Antonia Fischer geht hervor, dass es eine Vollmachtsausstellung zur Verwertung des Goldes bei Degussa gegeben habe. Weiter habe es geheißen: „Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, damit wir ihn abgeschoben bekommen.“ Am 4. Oktober 23 habe es in einer Kommunikation zwischen John und den mexikanischen Behörden geheißen, Fuellmich sei für den 11. Oktober 24 angekündigt. Es habe sich die unmittelbare Verhaftung angeschlossen und nach einem Tag Aufenthalt in Mexiko-Stadt die Abschiebung mit Hilfe des mexikanischen Verbindungsbeamten vollzogen. Man habe sich bestimmter Tricks und Täuschungen bedient, um förmliche Auslieferungsverfahren zu umgehen. Es habe sich nicht um ein rechtmäßiges Auslieferungsverfahren gehandelt, sondern um Tricks, die aus dem Archiv der Stasiunterlagen bis in die 70er Jahre als Bestandteil von Terrorverbrechen bekannt gewesen seien. Wenn man diese Definition zugrunde lege, sei Fuellmich „entführt“ worden. „Reiner Fuellmich ist durch arglistige Täuschung gelockt worden“, für mich ist es folglich gestattet, von einer Entführung zu sprechen.

Im Übrigen dürfte er als Angeklagter in einem Strafverfahren Un- oder Halbwahrheiten verbreiten, er dürfte übertreiben oder sogar lügen, würde sich damit jedoch nicht strafbar machen, und es hätte keinen Einfluss auf die Strafbeimessung. Es sei also nicht strafschärfend. Folglich könne der Hinweis aus der prozessleitenden Verfügung über die Verbreitung von Halb- und Unwahrheiten keine Wirkung entfalten für die Verteidigungsstrategie.

Das stimmt. Fuellmich darf als Angeklagter den größten Mist verzapfen. Das tut er ja auch. Dieses Mistverzapfen darf sich nicht starfverschärfend für ihn auswirken. Die ständigen Beleidigungen und die permanenten Hinweise, dass er „das Gesicht des Ausschusses“ gewesen sei und die „anderen nur Geld“ wollten, aus denen eindeutig hervorgeht, dass ihm (Fuellmich) das Geld aus seiner Sicht sogar zustand, wird sich aber sehr wohl negativ auf sein Strafmaß auswirken. Es handelt sich nämlich um ein ungewolltes Geständnis. Das Geld stand niemandem persönlich zu. Auch Fuellmich nicht. Hätte Fuellmich es in diesem Bewusstsein trotzdem genommen und zurückgezahlt, wäre es nur Bähbäh gewesen (wie bei Viviane Fischer); da er es aber in dem Verständnis nahm, es würde ihm zustehen, kann man davon ausgehen, dass er es auch nicht freiwillig zurückzahlen wollte. Er betrachtete es gewissermaßen als Geschäftsführereinkommen eines Geschäfts, das (seiner Ansicht nach) nur seineswegen so gut florierte. Fuellmich hat ein Unternehmen gegründet und für die Einnahmen gesorgt. Demzufolge standen ihm davon auch die Löwenanteile zu.

Nur… so war es eben nicht. Nach außen stellte er den Ausschuss als uneigennützigen, selbstlosen Verein vor und gab MEHRFACH zu Protokoll, er würde sich nichts daraus nehmen. Damit heizte er ganz bewusst die Spendenbereitschaft an… um sich in Wirklichkeit um so mehr aus dem Topf zu nehmen. Das ist deutlich mehr, als nur Bähbäh. Das ist Betrug. Das Schlimme daran: er (Fuellmich) findet das alles völlig in Ordnung. Er brüstet sich sogar damit, das „Gesicht des Ausschusses“ gewesen zu sein und auf diese Weise für die Einnahmen gesorgt zu haben.

Um er einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Fuellmich hat mit seiner bewussten Lüge diesbezüglich den Spendern gegenüber und seiner, diametral entgegengesetzten Handlung, eine sehr große kriminelle Energie bewiesen. Das wird das Gericht ähnlich sehen.

Wörmer verweist auf die prozessleitende Verfügung, nach welcher die Entscheidungen über Entführungen von sonstigen Gerichtshöfen irrelevant seien und die Einstufung der Entführung als Nonsens betrachtet werden solle. Am 17. Mai 24 habe der Vorsitzende außerdem die Ausführung des Beklagten mit „Blödsinn“ kommentiert. Gemäß dem BGH sei hiermit die Voraussetzung einer Beeinflussung der Schöffen durch die Ausführungen des Vorsitzenden erfüllt, denn dieser halte die Ausführungen Fuellmichs für „Quatsch“.

Es handelt sich ja auch um Quatsch per Definition. Fuellmich tarnt seine verbalen Attacken als Einlassungen und Sachvorträge, doch nichts, wirklich GAR NICHTS von dem, was er sagt, trägt auch nur ansatzweise zu seiner Verteidigung bei.

Folglich ist es Quatsch!

Wenn ich wegen (nachweislichen) Alkohols am Steuer vor Gericht stehe und ständig etwas davon erzähle, dass ich nur vor Gericht stehe, weil ich Querdenker sei und weil man mich fertig machen wolle, dann ist das Quatsch. Wenn ich jeden Zeugen nicht etwa zu widerlegen versuche, sondern lediglich seine Person in Mißkredit bringe, einen riesigen Kübel Jauche über ihn auskippe und genüsslich erzähle, er sei mal in psychiatrischer Behandlung gewesen, seine Mutter habe ihn immer fertig gemacht, seine Frau hasse ihn… etc….

… dann ist das nicht nur Quatsch, sondern unverschämter Quatsch.

Die Ablehnung eines Richters sei geboten, wenn der Richter eine innere Haltung habe, aufgrund derer er nicht mehr neutral zu sein scheine. Die Verwendung einer nicht sachlichen Ausdrucksweise zeige die Voreingenommenheit des Vorsitzenden. Die Skandalisierung der Beanstandung der Kontopfändung und der Haftprüfung durch den Vorsitzenden gehe fehl, da die Anhörung Fuellmichs hätte stattfinden müssen. Bis zum Erlass des Haftbefehls sei Fuellmich mehr als ein halbes Jahr unangehört geblieben. Hierbei handle es sich um eine bewusste Missachtung der Rechte des Angeklagten. Der Beschuldigte sei spätestens vor Abschluss der Ermittlungen anzuhören. Die nicht substantiierte Strafanzeige wäre zu überprüfen gewesen, wofür es Zeugen gebraucht hätte. Dies sei jedoch nicht erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen habe es mehr als ein Jahr lang nicht geschafft, Unterlagen zu überprüfen. Erst auf die dringliche Eigeninitiative von Tobias Weißenborn sei es zu den Korrekturen der relevanten Anklagepunkte der Strafanzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen habe während des Ermittlungsverfahrens keine erwähnenswerten eigenen Ermittlungen durchgeführt und den Angeklagten nicht befragt. Dies hätte überprüft werden müssen. Der Vorwurf des Angeklagten, ihm würde kein rechtliches Gehör gewährt, gehe folglich nicht fehl, auch wenn das Gericht das nicht hören möchte.

Wörmer geht im Zusammenhang auf die Nichtgewährung von rechtlichem Gehör auf den 1. November 23 ein, nach Fuellmichs Verhaftung, als ein Richter am Amtsgericht Göttingen ihm erklärte, seine (also Fuellmichs) Einstellung würde ihn nicht interessieren. Er (Fuellmich) würde Richter sowieso für willenlose Marionetten halten. Aus der Ermittlungsakte sei hervorgegangen, dass man am 19.10.22 weiter ermittelte und am 15.03.23 einen deutschen Haftbefehl anstrebte. Über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr sei der Angeklagte ohne rechtliches Gehör geblieben. Weitere Zeugen seien nicht gehört worden. Man habe seine Ermittlungen einzig auf Kontofrierungen und Auswertungen von Kontobewegungen beschränkt. Man habe sich einseitig auf Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Viviane Fischer verlassen und einen beachtlichen Austausch per E-Mail und Telefon mit den Anzeigenerstattern vollzogen. Nach Aussage von Antonia Fischer habe es alleine mit ihr mehr als 30 Telefonate mit der Staatsanwaltschaft gegeben, die allesamt nicht dokumentiert seien, was ein Verstoß gegen die Dokumentationspflichten der Staatsanwaltschaft sein dürfte. Die Staatsanwaltschaft müsse auch entlastendes Material dokumentieren. Dies sei anderthalb Jahre nach Ermittlungsstart nicht geschehen. Erst nach Erhebung der Anklage sei die fehlerhafte Grundannahme korrigiert worden, dass entgegen der Erwartung doch eine Alleinvertretungsbefugnis vorlag.

Die Darlehensverträge in Höhe von 200.000 und 500.000 € seien keine Scheinverträge. Die Verträge enthielten die Darlehenssumme, die Dauer, die Rückzahlungskonditionen und explizit keine Zinsen. Sie seien von Viviane Fischer unterschrieben worden. Beide Darlehensnehmer und -geber seien Volljuristen. Es sei geradezu absurd, dass es auf die Aussage von Viviane Fischer nicht ankomme. Die Stellung einer Frist für Beweisanträge sei nicht zu beanstanden. Der BGH sehe jedoch eine vorsichtige, zurückhaltende Handhabung vor. Es sei die Pflicht des Gerichts, Wahrheitsforschung zu betreiben. Reiner Fuellmich könne sich offenbar nicht daran beteiligen. Im Eröffnungsbeschluss seien bereits die Zeugen Schwab und Templin vorgesehen gewesen.

Der Vorwurf in der prozessleitenden Verfügung, das Verhalten der Verteidigung würde dazu führen, dass sich das Gericht mit Anrufen und Zuschriften überhäuft sehe, sei faktisch nicht möglich, denn es sei Außenstehenden nicht möglich, Direktkontakt zur Kammer aufzunehmen. Im Übrigen habe der Angeklagte nicht dazu aufgerufen. Auf der anderen Seite würde sich jedoch eine enge Vertraute Viviane Fischers an die Kammer wenden. Auch Viviane Fischer selbst habe sich direkt an den Vorsitzenden gewandt, ebenso eine Freundin von ihr, J.K. An den Vorsitzenden und die Staatsanwaltschaft. Daran störe sich die Kammer und der Vorsitzende aber offenbar nicht.

Auch die Staatsanwaltschaft würde dies begrüßen. Eine neueste Zuschrift von oder an Staatsanwalt Jon mis hätte den Chat zwischen 12 bis 13 Personen ins Internet gestellt, hätte dort über sich selbst hergezogen und dann den Chat gelöscht. Wörmer weiter: man würde noch herausfinden, ob die Anzeigenerstatter selbst dahinter stecken. Der Vorsitzende gibt an, diesen Antrag als Anlage 1 zu Protokoll zu nehmen. W erklärt, sie habe noch handschriftliche Ausführungen, die sie noch übernehmen müsse. Der Vorsitzende antwortet, sie möge es überreichen, nachdem sie die Änderung vorgenommen hat. Der Vorsitzende fragt, ob die Staatsanwaltschaft zum Antrag Stellung nehmen möchte. Staatsanwalt Recher beantragt, diesen als unzulässig abzulehnen, da er nicht unverzüglich gestellt wurde. Miseré hakt ein: dies sei unzulässig, er habe die prozessleitende Verfügung später bekommen und es sei bis heute unklar gewesen, von wem diese prozessleitende Verfügung verfasst wurde. Erst auf dieser Grundlage könne der Befangenheitsantrag formuliert werden. Die Unverzüglichkeit sei folglich gegeben.

Wörmer verliest die Grobübersetzung der Abschiebeverfügung: diese sei vom 11. Oktober 23 und beinhalte die Ausweisung von Reiner Fuellmich, da sein Verhalten Paragraph 144 des Migrationsgesetzes, gemeint sei wohl das mexikanische Migrationsgesetz, verletze. Eine Wiedereinreise sei ihm untersagt mit einer Frist von 10 Jahren, es sei denn, er würde ein Rückübernahmeabkommen beantragen. Eine Vertraulichkeit ist vereinbart. Zur Durchführung des Beschlusses sei die nationale Behörde zuständig. Anmerkung der Autorin: genannt wurde der Grenzhafen Kalifornien. Ende der Anmerkung.

Wörmer erklärt, es sei also eine andere Form der Auslieferung vorgesehen gewesen. Sie führt aus dem Paragraphen 144 des mexikanischen Migrationsgesetzes aus, wonach Ausländer ausgewiesen würden, wenn sie ohne Dokumente einreisen, wenn sie nach einer Abschiebung wieder einreisen, wenn sie sich als Mexikaner ausgeben, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie falsche Angaben machen oder wenn sie Anordnungen zum Verlassen des Landes nicht nachkommen. Zu einem Verweis auf Artikel 244 führt sie zu dessen Inhalt aus: die Einwanderungsbehörde würde besondere Umstände sehen, wenn Ausländer ohne Genehmigung einreisen, bei Wiederholungstätern, einen dritten Punkt, den ich nicht aufgeschrieben habe, und bei Ausländern, bei denen wegen ihrer Herkunft die nationale Sicherheit gefährdet ist. Anmerkung der Autorin: ich meine mich zu erinnern, dass Frau Wörmer erwähnte, für ihren Mandanten sei der letzte Punkt als Rechtsgrundlage herangezogen worden, kann mich aber nicht mehr genau daran erinnern. Ende der Anmerkung.

Wörmer macht deutlich, dass sie mit ihrer Verlesung fertig ist. Der Vorsitzende fragt, ob sie zwischenzeitlich ihre Änderungen im Befangenheitsantrag gemacht hätte. Wörmer zeigt sich erstaunt und macht deutlich, dass ihr das nicht möglich war, sie hätte schließlich bis eben etwas vorgetragen. Miseré erklärt, er würde nun eine Erklärung abgeben, welche das Ablehnungsgesuch des Mandanten unterstütze. Er spricht kurz Wörmer an, sie könne in der Zwischenzeit ihre Änderung einbauen. Miseré weiter: er würde Stellung nehmen zur prozessleitenden Verfügung und in diesem Rahmen Beweisanträge formulieren. Miseré erklärt, er hätte mit Bestürzen von der prozessleitenden Verfügung Kenntnis erhalten, bei der es sich um ein Pamphlet aus Un- und Halbwahrheiten handeln würde. Dies sei eine einem Vorsitzenden nicht zustehende Anmaßung, so etwas sei ihm bisher in seinen Verfahren, welche sich zwischen Stralsund und Koblenz erstreckten, noch nie begegnet. Die prozessleitende Verfügung untermauere den Eindruck, bei dem Verfahren handele es sich von Anfang an einschließlich der politisch motivierten Entführung um ein politisches Verfahren. Man hätte niemanden auf dieser Basis aus Mexiko verfolgt und gewiss nicht, um die Coronaausschussmittel zurückzubringen.

Miseré weiter: „Natürlich war es eine Entführung.“ Entführungen waren Stasimethoden und beinhalteten Drohung, Gewalt oder Täuschung. Diese Definition träfe auf seinen Mandanten zu. Das vermeintliche Passvergehen sei keines gewesen, das sehe man daran, dass die Ehefrau Fuellmichs nicht abgeschoben wurde, obwohl sie dasselbe Passvergehen beging. Es sei arglistige Täuschung gewesen, es habe sich entgegen der gegenteiligen Behauptung in der prozessleitenden Verfügung um eine Entführung gehandelt. Hierfür würde eine Strafanzeige vorbereitet, welche bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht wird. Die angeblichen Verstöße gegen das Migrationsgesetz haben nicht vorgelegen, das sei ersichtlich daran, dass Fuellmichs Ehefrau nicht abgeschoben wurde.

Sollte weiterhin bezweifelt werden, so Miseré weiter, dass es sich um eine politisch motivierte Maßnahme handelte, beantragt er die Vernehmung des Leiters der Migrationsbehörde, welcher sich im Nachhinein bei Fuellmich entschuldigt habe, und weiter eines Vertreters der deutschen Botschaft, des Konsuls oder einer seiner Vertreter. Miseré bittet den Vorsitzenden, im Nachgang zu seiner Verlesung zu erklären, wer hinter dieser prozessleitenden Verfügung steckt, um gegebenenfalls nach Rücksprache mit seinem Mandanten weitere prozessuale Maßnahmen zu ergreifen. Es handle sich um ein Konglomerat an Un- und Halbwahrheiten, der Wiederholung von unzutreffenden Rechtsauffassungen, die einem Gericht nicht zustünden, so Miseré weiter, der seine Ausführung in Goethes Worte kleidet: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“

Mit drei Richtern würde das Gericht das Recht biegen, wie es ihnen gerade passt, nach dem Motto „Was interessiert uns unsere Rechtsauffassung von gestern?“ Wenn ein Sachverhalt widerlegt ist, käme es mit einem neuen Sachverhalt, welcher nun darin gipfelte, dass das Gericht einen völlig neuen Nebensachverhalt aufmache und noch dazu den Vorsatz des Angeklagten unterstellt, ohne dass es dazu Anhaltspunkte gäbe. Fuellmich, wenn er, was nicht der Fall ist, vorsätzlich dem Coronaausschuss hätte schaden wollen, hätte nie eine Treuhandabrede vereinbaren wollen, sondern einen Darlehensvertrag, wie es auch geschah. Allein der Umstand, dass der Hinweis des Gerichts die Annahme enthielt, der Coronaausschuss hätte sich einem staatlichen Zugriff durch Schutzmaßnahmen nicht entziehen dürfen, dokumentiere, dass das Verfahren politisch gegen Corona-Maßnahmenkritiker geführt würde. Es sei lächerlich, wenn dieselbe Justiz vorgaukele, das Verfahren würde zum Schutz der Coronaausschussmittel der Gesellschaft geführt, welche man die Geldsicherung verbieten wolle. Bis zum heutigen Tage habe die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, dass Templin die Gelder zurück an den Ausschuss zahlt. Man habe wohl staatliche Maßnahmen nicht zu hinterfragen, so Miseré weiter.

Anzunehmen, der Darlehensvertrag sei nichtig, sein Mandant habe den Darlehensvertrag gar nicht gewollt, überschreite richterliche Befugnisse. Fuellmich Vorsatz zu unterstellen, sei ein juristischer Taschenspielertrick auf unterstem Niveau. Von Anfang an sei es um den Schutz der Coronaausschussmittel gegangen, keinesfalls über ein anderes Bankkonto, wo es genauso wenig geschützt gewesen wäre, sondern über ein privates Darlehen gesichert in einer Immobilie. Es sei weder eine Liquiditätsreserve gewesen, noch habe es eine Treuhandabrede gegeben. Es wurde ohne Zinsvereinbarung ausgegeben, da es im Interesse des Darlehensgebers war. Der Verkauf des Grundstücks wäre jederzeit möglich gewesen, ebenso die wertsteigernden Maßnahmen durch die Immobilie. Templin habe durch die Grundschuldvollstreckung Vorschüsse von Fuellmichs Mandanten aus der Sammelklage vereinnahmt, die ihm nicht zustünden. Er habe kein Recht gehabt, auf die Immobilie zuzugreifen. Martin Schwab sei in alle Angelegenheiten involviert gewesen, da er als Mediator eingesetzt wurde. Inka Fuellmich, die Ehefrau des Angeklagten, wird als weitere Zeugin beantragt zum Sachverhalt des Passvergehens. Marcel Templin wird ebenfalls als Zeuge beantragt. Er wäre ohnehin in der Zeugenliste der Anklageschrift enthalten gewesen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum er plötzlich nicht mehr zu vernehmen wäre, obwohl er eine zentrale Rolle spiele. Templin habe Geldsummen aus den Sammelklagemandaten vereinnahmt, welche ihm nicht zustünden. Er solle zum Sachverhalt befragt werden. Martin Schwab, welcher als Mediator in sämtliche Bereiche der Darlehen involviert war, soll dazu befragt werden.

Templin würde auch bestätigen, dass er in politischem Verhältnis zu Marcel Luthe stünde und ihm Informationen hat zukommen lassen. Martin Schwab würde zur Zurechnungsfähigkeit von Justus Hoffmann Aussagen können. Er könne bestätigen, dass Hoffmann psychisch derart erkrankt sei, dass man ihn vor jeder Befragung nach seiner medizinischen Einstellung befragen sollte. Als weiteren Zeugen beantragt Miseré Justus Hoffmann zu seinem Austausch mit Staatsanwalt John. Ebenso wird Staatsanwalt John als Zeuge beantragt, um ihn zu seinen Kontakten mit Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin zu befragen sowie zu seinen Kontakten zu anderen Personen, beispielsweise der Justiz, der Dienste oder anderen Staatsanwälten. Das Gericht möge ihn belehren, dass er sich selbst nicht belasten müsse. Das gelte auch für Staatsanwälte, auch wenn er „extra aus Hann hervorgezaubert wurde“.

Zur Ausführung des Vorsitzenden im Rahmen der prozessleitenden Verfügung: Die Oberstaatsanwältin, welche das Verfahren gegen Fuellmich am 14.06.22 eingestellt hat, hätte nicht den gesamten Sachverhalt gekannt, sei eine Halbwahrheit. Denn der erfundene Vorwurf der anzeigenerstattenden Gesellschafter war zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Sie habe die Darlehensverträge korrekt eingestuft und habe den Sachverhalt nicht manipuliert. Die Sicherung der Coronaausschussmittel durch Darlehensverträge habe gegenüber den Spendern und den anderen Gesellschaftern gegolten. Es wäre jedoch niemand darauf gekommen, dass andere Gesellschafter durch die Darlehensverträge geschädigt wurden. Dafür habe erst ein bundesdeutscher Dienst mit geeigneten Akteuren, in dem Fall die Hafenanwälte, mit ihrer Strafanzeige gesorgt.

Miseré führt weiter aus: „Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Das Mittel wäre ein kollusives Zusammenwirken der Staatsanwälte mit den Hafenanwälten, welche die Entführung Fuellmichs im Chat „abfeierten“. So habe auch der Journalist Wolfgang Jeschke in einem Artikel die Chronologie der Causa Fuellmich zusammengefasst. Da hätte die Stasi der DDR zurückhaltender agiert, so Miseré weiter. Entgegen der Behauptung in der prozessleitenden Verfügung, das Dossier sei nicht vom BKA, komme es natürlich vom BKA. Das BKA habe trotz ausdrücklicher Nachfrage kein Dementi abgegeben, was das untermauere. Und das Gericht wisse das. Das Verfahren sei sogar in einer Infosammlung über Miseré bei den Diensten erwähnt. Dort habe man zur Erlangung von Erkenntnissen in concreto verdeckte Ermittler als Mandanten getarnt erwähnt, welche dessen Arbeitsweise untersuchen sollten. „Ich besitze keine Arbeitsweise, ich arbeite nur Weise“, so Miseré weiter.

Mittlerweile wisse er, dass das Dossier gelöscht sei. Wenn man sich fragt, woher er das wisse: Er sei „außerordentlich gut vernetzt“. Der Prozess Fuellmich sei kein normaler Prozess, so Miseré weiter. Dieser Fall habe ihm einige schlaflose Nächte bereitet. Antonia Fischer würde begeistert nach Miseré diskreditierenden Informationen suchen und es toll finden, wenn jemand in einem Chat meint, er Miseré „hätte ein Problem mit dem Alkohol“. Miseré ergänzt, er habe kein Problem mit Alkohol und weiß, wer das behauptet. Das würde jedoch beweisen, dass die Wahrheitsfindung zu verhindern gesucht wird. Es sei kein normales Verfahren. Seine Sicherheit sei ihm mittlerweile zugesichert worden, jedoch sei er Miseré zum ersten Mal bedroht worden. Ein Richter am Amtsgericht Köln habe ihm Miseré mitgeteilt, dass sein Einsatz für den Angeklagten mutig sei. Es würde nicht mehr von einem kollusiven Zusammenwirken der Zeugin Viviane Fischer und dem Angeklagten Fuellmich ausgegangen, was als Belohnung zu werten sei. Denn somit sei keine Strafbarkeit Viviane Fischers mehr ersichtlich. Der Gipfel der Unwahrheiten sei jedoch, der rechtliche Hinweis habe nichts Neues enthalten.

Dies sei ein Widerspruch in sich. Schließlich bräuchte es keinen rechtlichen Hinweis, wenn das Gericht keine neue Sachlage sähe. Der Hinweis in der prozessleitenden Verfügung, die Verteidigung würde ihr prozessuales Recht missbrauchen, würde eher auf die Staatsanwaltschaft zutreffen. Es sei um den Schutz der Coronaausschussmittel gegangen. Die Rückzahlungsfähigkeit sei gegeben gewesen. Es habe eine Einzelgeschäftsführerbefugnis gegeben. Damit wäre der Fall eigentlich erledigt gewesen. Die neue Idee des Gerichts, der Darlehensvertrag sei nichtig gewesen, sei ein neuer Sachverhalt. Dann noch von Vorsatz des Angeklagten auszugehen, soll heißen, Fuellmich selbst sei nicht von wirksamen Darlehensverträgen ausgegangen, sei absurd. Es gäbe hierfür keine Hinweise. Hierbei würde es sich vielmehr um Rechtsbeugung handeln.

Ein Strafsenat habe mal einen Darlehensvertrag für nichtig erklärt, jedoch nur weil konstitutive Elemente fehlten. Ein „Unding“ sei nun, dass man Fuellmich Vorsatz unterstellt. Dies sei eine bewusste Fälschung des Sachverhaltes durch das Gericht, um ein politisch vorgegebenes Ergebnis zu erzielen. Nirgends wäre jemand aus Mexiko verschleppt worden bei einer solch geringen Schadenshöhe. Er, Miseré, habe schon Mandanten mit 64 Millionen Euro Steuerhinterziehung vertreten. Hätte jemand beim BKA das Dossier verneint, hätten seine Quellen das geklärt, denn die Dienste seien sich nicht einig. Der Sachverhalt sei nun schon zum vierten Mal mit neuen Schutzbehauptungen zur Verurteilung Fuellmichs umkonstruiert worden.

Miseré erwähnt eine Veröffentlichung Wolfgang Jeschkes, einem hochangesehenen Journalisten, auf www.laaufpass.com vom 12. Mai 2024 und erklärt, dass sich die Verteidigung auf dessen Zusammenfassung beziehen würde. Wenn das kein politischer Prozess sein soll, das hätte man nicht mal seiner Oma verkaufen können, so Miseré weiter. Gerade dann, wenn Fuellmich nicht vorgehabt hätte, die Gelder zurückzuzahlen, hätte er doch keine Treuhandabrede vereinbart, sondern einen Darlehensvertrag. Wenn man also Sachverhalte erfindet, dann sollte schon alles passen, so Miseré weiter. Jedoch sollte das Gericht keine Sachverhalte erfinden. Diese Konstruktion würde dem Gericht in der Revision „um die Ohren fliegen“.

Die Verteidigung behält sich weiterhin eine öffentliche Verteidigung des Mandanten vor. Wie, so Miseré weiter, könne man der Verteidigung den Vorwurf machen, ihren Mandanten zu verteidigen? Er, Miseré, würde viel Zuspruch bekommen. Man beneide ihn für seinen Mut und würde ihm das Beste wünschen. Jedoch würde die Schokolade, die er erhalte, mit seinen Abnehmplänen kollidieren. Miseré spricht den Vorsitzenden direkt an und erklärt, sie seien Verteidiger. Er, der Vorsitzende, möge doch sachlich und unvoreingenommen seines Amtes walten oder einen Weg finden, sich diesem Verfahren zu entziehen.

Der Vorsitzende erklärt, diese Erklärung würde als Anlage 2 aufgenommen und fragt Wörmer, ob sie mittlerweile ihre Änderungen im Befangenheitsantrag vorgenommen habe. Wörmer bejaht und übergibt den Antrag. Der Vorsitzende fragt, ob die Staatsanwaltschaft Stellung zur Erklärung Miserés nehmen wollte. Diese verneint. Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Beweisanträge gäbe. Wörmer bejaht, bittet jedoch um eine Pause aus gesundheitlichen Gründen. Sie sei eigentlich krank, jedoch dennoch hier erschienen, weil es wichtig sei. 11:20 Uhr. Der Vorsitzende erklärt die Mittagspause bis 12:30 Uhr.

12:40 Uhr. Wörmer erklärt zu den Beweisanträgen, dass sie eine Fristverlängerung bis Freitag beantragt, weil sie ihre Beweisanträge noch nicht zu 100% ausformuliert habe. Sie sei seit anderthalb Wochen krank. Der Vorsitzende fragt, ob sie dann auch eine Unterbrechung der Verhandlung bis Freitag beantragt. Wörmer erklärt, auf Nachhaken des Vorsitzenden, der deutlich macht, dass Beweisanträge in der Verhandlung zu verlesen sind und es am Freitag keine Verhandlung gäbe, sie würde in Anbetracht des nächsten Sitzungstermins am 20.06. eine Fristverlängerung bis zum 20.06.2024 beantragen. Der Vorsitzende erklärt, sie könne natürlich vorab ihre Anträge einreichen. Der Vorsitzende fragt, ob die Staatsanwaltschaft Stellung nehmen möchte.

Die Staatsanwaltschaft äußert sich kurz und erklärt, sie beantrage, diesen Antrag abzulehnen, weil genug Zeit seit dem letzten Verhandlungstag am 17.05.24 vergangen sei. Miseré erklärt, er habe in seiner Erklärung genügend Zeugen aufgelistet.

Anmerkung der Autorin: Ich habe diesen Einwand Miserés nicht verstanden. Gegebenenfalls ging es darum, dass er mit seiner Erklärung, welche seiner Aussage nach das Einreichen von Beweisanträgen beinhaltete, die Frist 10.06.24 eingehalten wurde. Ansonsten würde das Verfahren möglicherweise aufgrund fehlender Beweisanträge bis zu diesem Tag ohne weitere Zeugen zum Ende kommen. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende fragt, ob eine Fristverlängerung beantragt würde. Wörmer bestätigt und trägt ihren aktuellen, noch nicht ausformulierten Entwurf vor. Templin wolle sie zum Hausverkauf befragen, inwiefern er in die finanziellen Angelegenheiten des Coronaausschusses involviert war, inwiefern er in die Strafanzeige involviert war und inwiefern in ihre Formulierung, obwohl er kein Mitglied im Coronaausschuss war. Inwiefern hat er darüber mit Hoffmann und Antonia Fischer gesprochen? Warum waren diese im PKW involviert?

Anmerkung: Wahrscheinlich ist hiermit die Autofahrt zum Notar Kleinjohann mit Templins Auto gemeint. Ende der Anmerkung.

Inwiefern er in die Eintragungsbemühungen der Vorschaltug involviert war, auf welcher Rechtsgrundlage er auf 1,158 Millionen Euro Zugriff hatte, obwohl die Mandate nicht mehr bei ihm waren? Warum hat er das Geld bis zum heutigen Tag behalten? Inwiefern war er in E-Mails in Kopie und welchen Inhalt hatten diese? Inwiefern war er involviert in vermeintliche Treuhandabreden? Warum hat er die Rückzahlung des Darlehens von Fuellmich an die Gesellschaft unterlaufen? Warum hat er das Darlehen bis heute nicht der Gesellschaft zurückgeführt? Inwiefern steht er zu dem Vorwurf, die Unterschriften auf den Sammelklage-Mandatskündigungen seien gefälscht? Es ginge darum zu beweisen, dass er keinen materiellrechtlichen Anspruch hatte. Warum war er Anzeigenerstatter?

Anmerkung der Autorin: Die Strafanzeige bezieht sich auf vermeintliche Untreuehandlungen Fuellmichs der Coronaausschussgesellschaft gegenüber, welcher Templin selbst nicht angehörte. Folglich ist unklar, warum er Strafanzeige gestellt hat. Ende der Anmerkung.

Die Strafanzeige sei eine Woche vor einem bestimmten Geschehen gestellt worden. Es habe daher den Anschein, als wollte man einer Rückzahlung zuvorkommen. Warum hat er die Flucht des Angeklagten unternommen? Als zweiten Zeugen nennt Wörmer Professor Martin Schwab zum Themenkomplex der Einigungsversuche, zum Erhalt einer Vollmacht von Fuellmich zur Liquidierung des Goldes, zu dem großen Zoom-Meeting mit 13 bis 14 Leuten, als Viviane Fischer das erste Mal den Begriff der Liquiditätsreserve aufbrachte.

Fuellmich hakt ein und erklärt, das sei sehr wichtig. Viviane Fischer habe in diesem Meeting das erste Mal von einer Liquiditätsreserve gesprochen. Alle Beteiligten könnten bestätigen, dass das Unsinn ist, so Fuellmich weiter. Miseré erklärt, dass die Ehefrau des Angeklagten aussagebereit ist. Der Vorsitzende erklärt, er wolle nun über den Antrag der Fristverlängerung beraten. Wörmer erklärt, sie könne die Zeugen aufzählen. Der Vorsitzende antwortet, das würde nicht reichen. Ein Beweisantrag müsse eine Beweisbehauptung, das Beweismittel und die Konnexität zwischen beiden beinhalten.

12:55 Uhr: Der Vorsitzende kündigt eine 15-minütige Pause an.

13:13 Uhr: Der Vorsitzende verliest folgenden Beschluss: Das Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn die Ablehnung verspätet geschieht. Ablehnungsgründe sind unverzüglich mitzuteilen unter Berücksichtigung einer Überlegungsfrist, um sich mit seinem Verteidiger zu beraten. Bei kurzen Unterbrechungen – gemeint sind wenige Tage – könne bis zum nächsten Verhandlungstermin gewartet werden. Bis zur Fortsetzung nach einer längeren Unterbrechung – gemeint ist die Pause zwischen dem letzten Verhandlungstag vom 17.05.24 und dem aktuellen Verhandlungstag vom 10.06.24 – könne nicht gewartet werden.

Am 17.05.24 sei die prozessleitende Verfügung verlesen worden. Der Angeklagte habe folglich davon Kenntnis erlangt vom Ablehnungsgrund. Mehr als drei Wochen seien nicht mehr unverzüglich. Es sei auch unerheblich, ob der Urheber der prozessleitenden Verfügung bekannt war oder nicht. Ein Ablehnungsgesuch sei ein separates Verfahren. Man hätte den Vorsitzenden auch zwischen den Tagen fragen können.

Als nächstes verliest der Vorsitzende eine Entscheidung zur Fristverlängerung für Beweisanträge: Dieser Antrag ist abgelehnt. Die Frist sei ausreichend lang gesetzt worden. Eine Fristsetzung bedeutet nicht, dass im weiteren Verfahren keine Beweisanträge mehr gestellt werden könnten, solange dargelegt und glaubhaft gemacht werden kann, dass frühere Anträge nicht gestellt werden konnten. Folglich gäbe es keine Veranlassung zu einer weiteren Fristverlängerung.

Der Vorsitzende fragt, ob weitere Anträge gestellt werden sollen. Wörmer zögert. Der Vorsitzende fragt, ob sie sich beraten möchte. Wörmer bejaht.

13:12 Uhr: Der Vorsitzende ruft eine 15-minütige Pause aus. Wörmer packt ihre Sachen zusammen und verlässt mit Miseré den Saal.

13:40 Uhr: Der Vorsitzende spricht Miseré an und erklärt, die Kammer habe gehört, dass Frau Wörmer krankheitsbedingt gegangen sei. Er fragt, ob sonst jemand Anträge formulieren wolle.

Fuellmich antwortet: „Ja, ich.“

Und jetzt kommt einhundertprozentig wieder etwas, das mit der Anklage und seiner Verteidigung null komma garnichts zu tun hat.

Er führt aus, er sei heute zusätzlich zur Handfessel mit einer Fußfessel versehen worden.

Ich ahnte es. Und wenn er mit einem Sack über dem Kopf in den Gerichtssaal geleitet wird, trägt es NICHTS zu seiner Verteidigung bei, sich darüber zu beschweren.

Das sei auch nicht ungefährlich. Sollte er mal stolpern, könne er sich nicht abfangen. Er wolle die Hintergründe dafür wissen und beendet seine Ausführung mit der Erklärung, er sei nicht suizidal.

Wie kommt er nun ausgerechnet darauf, dass eine Suizidvermutung zu den erhöhten Sicherheitsmaßnahmen geführt hat? Das wäre völlig unlogisch.

Er verweist hier aber zum wiederholten Male darauf, dass er nicht selbstmordgefährdent sei. Oft in einem Zusammenhang, aus dem heraus sich schließen lässt, dass er das eigentlich sein müsste. So hatte er beispielsweise von den Selbstmordversuchen seiner Mithäftlinge berichtet. Wer ständig unmotiviert und unaufgefordert darauf hinweist, das er nicht an Selbstmord denke, obwohl es ihm ja so schlecht ginge, dessen Kalkül isgt meist, das Gegenteil davon zum Ausdruck zu bringen und einen möglichen Suizid als Drohkulisse aufzubauen.

Der Vorsitzende antwortet, das Gericht habe das nicht angeordnet. Er möge bitte in der JVA nachfragen. Der Vorsitzende erklärt, das Verfahren würde am 12.06. um 09:15 Uhr fortgesetzt.

Der Prozesstag am 12.06. wurde abgesagt und auf den 20.06.2024 verschoben.

14:00 Uhr: Ende des Verhandlungstages. Tschüss.

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