Fuellmich-Prozess – Transkript des 15. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 15. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start

Guten Abend, ihr Lieben. Ich berichte heute vom Prozesstag 15 am 17. Mai 2024 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht Göttingen.

9:10 Uhr: Katja Wörmer betritt den Saal.
9:13 Uhr: Die Staatsanwaltschaft betritt den Saal, Herr John und Herr Rächer – ich habe mir mittlerweile den Namen geben lassen.
9:21 Uhr: Reiner Fuellmich wird hereingeführt. Er setzt sich direkt auf seinen Stuhl und unterhält sich mit Wörmer. Danach wendet er seinen Blick zum Zuschauerbereich, in welchem die meisten Zuschauer stehen. Er atmet tief durch und sagt: „Vielen Dank“.

Danke an jeden von euch für jedwede Unterstützung, sei es vor Ort oder unter meinen Videos durch eure Dankesbekundungen oder durch eure finanzielle Beteiligung an meinen Auslagen, diesmal ärgerlicherweise in Höhe von 80 €, weil ich bei der Rückreise vergessen habe anzugeben, dass ich im Besitz einer Bahncard bin. Ärgerlich. Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen und verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

9:24 Uhr: Der Vorsitzende eröffnet den Prozesstag. Er erwähnt, dass der Termin heute wie angekündigt kurz sein wird und weiter, dass die Beweisanträge bis zum 10. Juni 2024 einzureichen sind. Er richtet seine nächsten Worte an das Publikum, welches von Beifalls- oder Missfallensbekundungen absehen möge. Dies würde der Ernsthaftigkeit dienen: Ein Strafprozess dient nicht der Unterhaltung des Publikums, sondern einzig der juristischen Würdigung durch das Gericht.

Ich kann mir richtig vorstellen, wie die Fuellmianer dort im Zuschauerraum sitzen und ihren Guru als ultimativen Heilsbringer verteidigen, den man nicht infrage stellen darf.

Dabei werden sie grundsätzloch alle Fakten ignorieren, die ihren Guru in ein schlechtes Licht tauchen könnten, wie auch schon die Zeugen Coronas alles geflissentlich ignorierten, was sie als irregeleitete Schafe darstellte.

Er erklärt, er würde nun seinen Beschluss zum Antrag der Verteidigung vom 7. Mai 2024 vortragen. Dieser sei abgelehnt: Eine Zeugenvernehmung von E. B. und/oder H. F. sei nicht notwendig, da die durch sie zu untermauernden Tatsachen teilweise bereits bewiesen oder ohne Bedeutung seien.

Er verweist auf seinen Hinweis vom 3. Mai 2024, wonach erwiesen ist, dass Viviane Fischer einen finanziellen Engpass hatte. Wovon sie, Viviane Fischer, ihr Darlehen zurückgezahlt habe, sei nicht bedeutend, weil dies nur in Bezug auf eine Verfolgung ihrer Person, jedoch nicht für die Strafverfolgung Reiner Fuellmichs von Relevanz sei. Der Antrag, eine E-Mail von J.K. als Beweismittel zu verlesen, wird auch abgelehnt, da es ohne Bedeutung sei, ob Viviane Fischer von den Goldkäufen gewusst hat oder nicht. Folglich sei es nicht erheblich, ob Viviane Fischer falsche Angaben getätigt habe.

Er führt weiter aus, die Kammer folge den Ausführungen Viviane Fischers. Sie, Viviane Fischer, habe keine Kenntnis von einer privaten Nutzung des Geldes aus den Darlehen gehabt. Dies basiere jedoch nicht auf der Glaubwürdigkeit Viviane Fischers, sondern auf dem Chatverkehr zwischen ihr und Fuellmich vom 9.11.21 sowie dem E-Mail-Verkehr vom 6.11.21.

Er erklärt, dass ab dem 10. Juni 2024 jederzeit mit einer Schließung der Beweisaufnahme gerechnet werden müsse und dass es sein könne, dass schon an diesem Tag Schlussvorträge gehalten werden sollten.

Wie lange soll sich dieser Prozess denn auch noch ziehen? Schließlich geht es eigentlich nur um Untreue und nicht um einen Mord. Das Gericht hat auf Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung schon deutlich mehr Zeugen gehört, als in einem solchen Verfahren eigentlich üblich. Ich vermute, die Kammer will jeden noch so kleinen Verfahrensfehler vermeiden, um das Urteil revisionsfest zu machen. Daher der ganze Aufwand und die zahllosen Zugeständnisse an Fuellmich. 

Er weist die Verteidigung darauf hin, dass Erklärungsrechte nicht missbräuchlich verwendet werden dürften.

Damit meint er, dass Fuellmich seine Beleidigungstiraden nicht als Sachvorträge und Erklärungen tarnen soll, damit er Redezeit bekommt.

Bewertungen bzw. Abwertungen Beteiligter, beispielsweise der Staatsanwaltschaft, seien zu unterlassen. Er erklärt weiter, er wisse nicht, welchen Zweck die Verteidigung damit verfolgt, die Wirkung sei jedoch, dass von Außenstehenden strafrechtliche Maßnahmen angestrengt und dass das Gericht mit Anrufen von Außenstehenden konfrontiert sei, welche möglicherweise nicht die juristischen Voraussetzungen erfüllten, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können.

Konkret: Ein paar Noname Anwälte und selbsternannte „Aktivisten“ hatten sich öffentlichwirksam echauffiert und diverse „Einlassungen“ oder „Strafanträge“ bei Telegram veröffentlicht. Hauptgrund war wohl, dass sie auf SICH aufmerksam machen wollten.

Bezogen auf die von der Verteidigung behauptete Entführung erklärt er, es habe eine Abschiebeverfügung vorgelegen. In einem solchen Fall gäbe es keine Notwendigkeit für ein Auslieferungsersuchen. Die Einstufung als Entführung sei folglich Nonsens. Bezogen auf die Pfändung von Konten führt er etwas aus, das ich nicht hinreichend aufgeschrieben habe. Es sei unzutreffend, dass die Oberstaatsanwältin in Kenntnis aller Tatsachen die Ermittlungen nicht aufnahm. Es habe zwar den Verdacht einer privaten Nutzung von Geldern gegeben, jedoch haben keine Inhalte darüber vorgelegen, dass beispielsweise zwei Gesellschafter außen vor gelassen wurden. In diesem Zusammenhang sei einzig eine Vermögensbetreuungspflichtverletzung gegenüber den Spendern geprüft worden.

Über das angebliche Dossier, dessen Authentizität ungeklärt sei, würde einzig gesagt, es sei von vertrauenswürdigen Quellen, es sei hingegen nicht relevant. Denn der Tatverdacht beruhe einzig auf Urkunden etc. In Bezug auf den Hinweis vom 3. Mai 2024 erwecke die Verteidigung den Eindruck, das Gericht betreibe Rechtsbeugung. Im Gegensatz dazu könne die Verteidigung jederzeit einen Haftprüfungsantrag oder Haftbeschwerde einreichen. Dies habe die Verteidigung nicht getan: „Dafür wird sie ihre Gründe haben“.

Dieser Satz ist bedeutsamer, als er zunächst scheint. Die Verteidigung, Fuellmich selber und seein Fanclub behaupten ja immer, das Gericht sei voreingenommen und das Urteil stehe fest. Nun sagt der Richter jedoch, dass die Verteidigung keine der dann üblichen Verfahren eingeleitet habe. 

Anders ausgedrückt: Die sagen ständig, es brenne, doch einen Eimer Wasser haben sie noch nicht drüber gekippt. Das lässt den Schluss zu, dass zumindest die Verteidigung eigentlich weiß, was Sache ist und lediglich ein riesiges Schauspiel abzieht. Die Frage ist dann jedoch: Warum und FÜR WEN? Fuellmich dient sie damit nämlich in keinster Weise.

Der Angeklagte wird aufgefordert, zu unterlassen, Beteiligte Idioten zu nennen oder sie anderweitig bloßzustellen. Ausführungen, die Krankheiten oder das Liebesleben der Beteiligten betreffen, seien dem Vorsitzenden vor der Ausführung anzuzeigen.

Warum nicht gleich ganz zu unterlassen? 

Der Vorsitzende beendet damit seine Ausführungen, verweist erneut auf den Termin vom 10. Juni 2024 und darauf, dass bis dahin die Beweisanträge einzureichen sind, und setzt dazu an, den Prozesstag zu beenden. Fuellmich unterbricht ihn und erklärt, er wolle nun Stellung zu den Aussagen von J.K. und Tobias Weißenborn nehmen. Der Vorsitzende erklärt, dass solche Stellungnahmen unmittelbar danach zu tätigen seien. Er teilt ihm jedoch das Wort und ermahnt ihn, er möge seine Stellungnahmen unmittelbar auf die Zeugenaussagen beziehen und keine Gesamtwürdigung vornehmen.ä

Fuellmich fragt den Vorsitzenden, ob er, der Vorsitzende, ihm, Fuellmich, nun vorschreiben wolle, was er sagen darf und was nicht. Es käme ihm wie ein Maulkorb vor.

Er soll Beleidigungen unterlassen. DAS kommt ihm wie ein Maulkorb vor? Vielleicht fängt dieser „Superanwalt“ endlich mal an, sich zu VERTEIDIGEN.

Der Vorsitzende erklärt erneut, dass die Stellungnahme unmittelbar danach zu erfolgen habe und dass er ihm das Wort nun erteilt habe, er sich jedoch auf die entsprechenden Zeugenaussagen beschränken solle.

Fuellmich antwortet: „Unmittelbar danach ist ja jetzt“ und erklärt weiter, schließlich seien die Tage der Zeugenbefragungen kurze Tage gewesen und es sei keine Zeit dafür gewesen.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Zeugenbefragung von J.K. schließlich an einem langen Tag, also nicht an einem Freitag, war. Fuellmich kündigt an, dass er mit seiner Stellungnahme deutlich machen möchte, welchen Unterschied die Aussagen der Profis Tobias Weißenborn und J.K. zu den teils hilflosen, wirren und falschen Aussagen Viviane Fischers machen würden. Die von J.K. dem Gericht zur Verfügung gestellten umfangreichen Unterlagen würden belegen, wie umfangreich und präzise er, J.K., seine Aufgabe erfüllt hat. Er habe außerdem darauf hingewiesen, dass die UG in eine GmbH umzuwandeln sei.

Fuellmich erklärt weiter, diese E-Mail sei nicht, wie von der Staatsanwältin Dr. Kutzner fälschlicherweise angenommen, von Justus Hoffmann, sondern von J.K. Fuellmich erwähnt eine weitere E-Mail von J.K. an den Coronaausschuss, c/o Viviane Fischer und Reiner Fuellmich. J.K. habe umfangreich beraten, zwar habe er seiner eigenen Aussage nach keine richtige Buchhaltung, aber gute Arbeit gemacht. Fuellmich erklärt weiter, er habe zwar nie verstanden, warum Viviane Fischer nie reagiert habe, jetzt, so Fuellmich weiter, würde er es verstehen: Schließlich sei Viviane Fischer die Kronzeugin. Schließlich würde das Gericht seine Einschätzung einzig auf sie stützen.

Der Vorsitzende hatte immer und immer wieder erklärt, dass man sich auf den Emailverkehr und nicht Fischers Aussagen stütze.

Der Vorsitzende erklärt, dass das Blödsinn sei.

Ja, das kann man nicht anders sagen wenn Fuellmich nach wie vor die Fakten ignoriert.

Wörmer hakt ein und erklärt, sie halte diese Aussage für despektierlich und dass diese als Beleidigung gewertet werden könne.

Trotzdem hat er recht.

Fuellmich fährt fort, dass die Kammer davon ausgeht, dass eine Treuhandverwahrung in Form einer Liquiditätsreserve zwischen Viviane Fischer und Fuellmich abgeschlossen wurde und dass diese „von ihnen erfundene Vereinbarung“ einzig auf die Aussage von Viviane Fischer stütze. Der Vorsitzende hakt ein, dass sie sich nicht nur darauf stützen würden. Fuellmich fragt, wer das denn sonst noch gesagt haben soll, und fragt rhetorisch, ob eventuell irgendwelche Dritte im Spiel gewesen seien.

Hatte der Vorsitzende ihm nicht eben noch klargemacht, Fuellmich solle sich auf die Zeugenaussagen beschränken?

Fuellmich erklärt weiter, J.K. habe darüber hinaus bestätigt, dass Viviane Fischer vom Goldkauf und von den Zahlungen an die Live-Fuellmich wusste und weiter, dass es natürlich auf die Glaubwürdigkeit Viviane Fischers ankomme, wenn die Kammer sich auf ihre Aussage stütze. Er erklärt weiter, dass Viviane Fischer dann allein der Ausschuss war, wenn sie ihm, Fuellmich, mitteilte, dass die Kosten für die Kanzlei nicht mehr bezahlt würden. Ohne ihn, also Fuellmich, wäre der Coronaausschuss nicht derart abgehoben. Ohne ihn hätte der Coronaausschuss „nicht mal ein trockenes Toastbrot“ hinter dem Sofa vorgelockt. Die Bezahlung seiner Kanzlei sei regulär in Kontoauszügen und im vorläufigen Jahresabschluss aufgetaucht. Viviane Fischer würde behaupten, sie sei Volkswirtin, dann müsse sie das wissen. Die Kosten gingen schließlich irgendwann von ihrem Konto ab. Das hätte sie sehen müssen. Die Zahlungen seien nicht verheimlicht worden. J.K. habe bestätigt, dass Viviane Fischer über keine Liquidität verfügte. Wie könne jemand, der keine Liquidität hat, mit jemandem eine Liquiditätsreserve vereinbaren, fragt rhetorisch. Viviane Fischer habe in einer E-Mail an J.K., in welcher sie um Sofortüberweisung von 59.000 € an 2020 News bittet, um davon etwas an sich zu überweisen, selbst geschrieben: „und dann gar nichts auf dem Konto hat“. Fuellmich erklärt, dass die ermittelnde Staatsanwältin Kutzner behauptet habe, diese E-Mail sei von ihm, also Fuellmich, und würde damit sein Motiv erklären. J.K. habe weiter bestätigt, dass die Pfändung des Ausschusskontos, welches auf den Namen Viviane Fischer lief, zu einem Problem für den Coronaausschuss geführt habe. Das Konto sei gepfändet worden, weil sie, Viviane Fischer, die Miete für ihr defizitäres Hutladenhobby nicht gezahlt habe. J.K. habe weiterhin bestätigt, dass sich Katrin Ben, nach Aussage von Fuellmich ein absoluter Profi und über jeden Zweifel erhaben, ihm, also J.K., über die nicht vermutbare Anwaltstätigkeit Viviane Fischers ihr Leid geklagt hätte.

Fuellmich fragt ungläubig: Nach Beginn der Hetzkampagne habe er geäußert, er würde nun nicht mehr zahlen. Er sei durch eine Lüge aus seinem eigenen Ausschuss ausgeschlossen worden. Danach seien die Konflikte massiv in der Öffentlichkeit ausgetragen worden. Der Basisvorstand habe Viviane Fischer aufgefordert, diesen Konflikt nicht mehr öffentlich auszutragen. Viviane Fischer habe sich nicht daran gehalten. Danach habe es ein weiteres Video von Viviane Fischer gegeben und danach ein Zoom, in welchem er, Fuellmich, sie, Viviane Fischer, als „ein bösartiges, manipulatives Miststück“ bezeichnet habe. Er erklärt, er hätte das anders ausdrücken können, beispielsweise so wie J.K. das tat, als er über den Besuch Viviane Fischers und Robert Zibis in seinem Haus berichtete. Er spricht die Kammer direkt an: „Sie erinnern sich an seine Schilderungen“. Er erklärt weiter, die enorme Geldnot von Robert Zibis, der mittlerweile Insolvenz angemeldet habe, habe sie, Robert Zibis und Viviane Fischer, dazu genötigt, so zu handeln. Er erwähnt die Konsequenzen für die Familie, insbesondere die Kinder und die Frau von J.K., und wirft Viviane Fischer Empathielosigkeit vor, welche sie geschickt überspielt habe, als sie das Haus von J.K. betrat. Auch Tobias Weißenborn würde diese Einschätzung teilen. Er habe es anders formuliert, als er sagte: „Ich glaube dir kein einziges Wort“. Er habe bestätigt, dass er die Kontoauszüge in die Regalfächer in der Kanzlei Fuellmich gelegt hat. Sowohl Katrin Ben als auch seine Sekretärin würden bestätigen, dass er, Fuellmich, diese Kontoauszüge auch mit nach Berlin genommen habe. Fuellmich erklärt weiter, dass das alles für die Glaubwürdigkeit „ihrer Kronzeugin“ eine Rolle spiele. Tobias Weißenborn habe bestätigt, dass sie eine Buchhaltung, Steuerberatung und ein eigenes Konto brauchten. All das habe sie nicht gemacht. Viviane Fischer habe so lange gewartet, bis Antonia Fischer und Justus Hoffmann die Eintragung verhindert haben. Tobias Weißenborn habe bestätigt, dass Justus Hoffmann und Antonia Fischer keine Rolle im Ausschuss spielten, dass er nur mit Fuellmich und Viviane Fischer sprach. Er habe hinsichtlich der Darlehensverträge lediglich steuerrechtliche Bedenken bezüglich der Zinsfreiheit geäußert.

Er habe jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Bedenken gehabt. Er habe auch kein Störgefühl gehabt, weil er selbst Fuellmich mal ein Darlehen in Höhe von 200.000 € gewährte, welches Fuellmich problemlos zurückzahlte. Er, Tobias Weißenborn, habe ausgeführt, seine Immobilie sei entsprechend werthaltig. Er hätte gegebenenfalls Darlehensgeber gefunden, die über Sale-and-Leaseback Geld zur Verfügung gestellt hätten, weil er, Tobias Weißenborn, wusste, dass Fuellmich die Immobilie werthaltiger mache. Genau deshalb habe er auch Viviane Fischer gefragt, ob sie ihr Darlehen auch in einer Immobilie parken würde. Fuellmich erklärt sein Unverständnis darüber, wie Viviane Fischer geglaubt haben will, dass er, Fuellmich, das Kontopfändungsrisiko einfach vom Coronaausschuss auf sich übertragen würde.

Er erklärt weiter, Tobias Weißenborn habe bestätigt, dass er sicherheitshalber die Kündigung der Sammelklagemandate wiederholt hat und dass damit klar gewesen ist, dass Marcel Templin ab August 22 nicht mehr im Namen dieser Mandanten hätte tätig sein dürfen. Schon gar nicht hätte er in ihrem Namen eine Grundschuld eintragen lassen dürfen. Tobias Weißenborn habe weiterhin bestätigt, dass er eine solche Arbeit der Staatsanwaltschaft noch nicht erlebt hat. Der Vorsitzende hakt ein. Wörmer fragt den Vorsitzenden, ob er es normal findet, dass anderthalb Jahre ohne Wissen des Beschuldigten ermittelt würde. Der Vorsitzende erklärt, es ginge ihm nicht um Einzelheiten, es ginge ihm um die Verdrehungen, die nicht mehr hinnehmbar seien. Wörmer antwortet: „Das würde ich als befangen ansehen.“ Der Vorsitzende erklärt, er habe genau gesagt, wo er die Verdrehungen sehen würde und dass seine Aussage tatsachenbasiert sei. Fuellmich führt weiter aus, er wolle nun und zum Abschluss der Aufforderung der Kammer folgen, sich den rechtlichen Hinweis genauer anzusehen: „Das habe ich getan,“ so Fuellmich. Die Ablehnung der Kammer sei damit begründet worden, dass keine veränderte Sachlage und keine neuen Gesichtspunkte vorliegen. Dies sei falsch, so Fuellmich. Es habe sich herausgestellt, dass er „ohne Beteiligung der Losergesellschafter“ tätig sein durfte, denn es habe eine Alleingeschäftsführerbefugnis gegeben, etwas worüber Antonia Fischer gesagt habe, das sei ein bedauerlicher Fehler gewesen. Fuellmich weiter, er sei bereit und in der Lage gewesen, das Geld zurückzuzahlen. Der Vorsitzende erklärt, er habe nie behauptet, dass das gegenüber der Anklage neu war. Dieser Punkt sei jedoch bereits in der Haftentscheidung aufgeführt gewesen. Fuellmich fährt fort, dass die Vereinbarung über eine Liquiditätsreserve jedoch nirgends stünde: „Das geht so nicht,“ so Fuellmich. Die Aufnahme eines Darlehens zur Sicherung des Geldes vor staatlichem Zugriff sei gedeckt von der Business Judgement Rule, so zitiert er Schüemann aus NStZ 2005, 473. Der Vorsitzende unterbricht und sagt: „Das ist Ihre Meinung.“ Fuellmich antwortet, die werde er hier wohl noch äußern dürfen. Der Vorsitzende antwortet, er dürfe hier sein Plädoyer nicht vorwegnehmen. Fuellmich erwidert, er würde diese Aussage in den Kontext der Zeugenaussagen setzen, womit er deutlich macht, nichts an erwartet zu haben. Fuellmich macht deutlich, dass eine Liquiditätsreserve nie vereinbart wurde. Der Vorsitzende erklärt: „Wir haben uns zur Auslegung von Willenserklärungen auch geäußert,“ und ergänzt seine Verwunderung darüber, dass die Verteidigung das nicht verstanden haben will.

Fuellmich spricht das Thema Fußfessel an und beklagt sich darüber, dass diese nur Pädophilen vorbehalten seien. Der Vorsitzende hakt ein und erklärt, dass Fußfesseln nicht im Rahmen von Haftverschonung eingesetzt würden. Anmerkung der Autorin: Offenbar ist damit gemeint, dass eine Fußfessel auch nicht bei pädophilen Straftätern als Ersatz für das Verbüßen einer Haftstrafe zum Einsatz kommt, sondern lediglich danach, sollte vom Täter noch eine Gefahr ausgehen. Ende der Anmerkung. Fuellmich führt zum Vergleich den Fall Zumwinkel in Sachen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe an. Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt. Einen weiteren Vergleich stellt er an, als er den seinen Sohn vergewaltigenden Ex-Staatsanwalt erwähnt und erklärt, dieser sei ein Kollege von den ihn anklagenden Staatsanwälten. Dieser sei vom Landgericht Lübeck auf Bewährung verurteilt worden. Einen weiteren Vergleich zieht er zum Bundeskanzler Scholz und dem Cum-Ex-Skandal über 38 Millionen Euro und den Wirecard-Skandal: „Untersuchungshaft nein,“ ergänzt Fuellmich. Er erklärt, er habe mehrmals die Einschränkung seiner Verteidigungsfähigkeit bemängelt. Fuellmich erwähnt Alex Mitchell, dem man nach einer AstraZeneca-Impfung das Bein abnehmen musste und der einen Schadenersatz erhielt: „Sie kennen vielleicht Eric Clapton,“ so Fuellmich weiter, der gesagt haben soll: „It’s not about money, it’s about justice.“ Fuellmich erwähnt nun ein Verfahren in Den Haag wegen Völkermord gegen Israel. Der Vorsitzende unterbricht und fragt: „Was hat das denn noch mit dem Fall zu tun?“ Fuellmich antwortet: „Letzter Satz,“ und führt aus, dass in diesem Verfahren Druck auf das Gericht ausgeübt wurde und erwähnt, dass dies auch bei zwei Richtern dieser Kammer der Fall sein soll. Der Vorsitzende antwortet: „Das ist einfach nur lächerlich.“ Wörmer spricht ihre Stellungnahme zum Beschluss an, welcher am Prozesstag 14 durch den Vorsitzenden verlesen wurde, speziell in den Punkten der Glaubwürdigkeit von Viviane Fischer, welche nicht gegeben sei.

Bei einer Einschätzung der Darlehensverträge als Scheingeschäft und der vermeintlichen Vereinbarung einer Liquiditätsreserve müsse die Kammer zwingend Viviane Fischer zugrunde gelegt haben. Wen sonst, einen unbeteiligten Dritten? Der Vorsitzende erklärt, es sei der „objektive Empfängerhorizont“ zugrunde gelegt worden und ergänzt etwas ungehalten, dass er nicht nachvollziehen könne, wie man das nicht verstehen könne: „Wir haben doch alle Jura studiert.“

Anmerkung der Autorin: Wenn das Gewollte einer Willenserklärung unklar ist, wird der objektive Empfängerhorizont herangezogen. Es kommt dann vor allem auf Gesichtspunkte wie den verfolgten Zweck, die Interessenlage und sonstige Begleitumstände an. Es dürfen dann nur die Dinge herangezogen werden, die stets klar erkennbar und bekannt waren. Das Gericht scheint hieraus aus objektiver Sicht eine Liquiditätsreserve abgeleitet zu haben. Die Verteidigung zweifelt das an, da eine Liquiditätsreserve den Zweck der Sicherung verfehlt hätte. Ende der Anmerkung.

Wörmer spricht den Vorsitzenden mit den Worten an: „Weil Sie Ihre Meinung für objektiv richtig halten.“ Der Vorsitzende erwidert: „Sonst würde ich die hier nicht vertreten.“ Wörmer erwidert: „Wir halten sie nicht für objektiv.“

10:10 Uhr: Der Vorsitzende beendet den Prozesstag.

Tschüss, bis zum nächsten Mal.

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