Fuellmich-Prozess – Transkript des 10. Verhandlungstages
Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:
Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.
Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.
Guten Morgen, heute ist schon Dienstag, der 23. April. Am Wochenende hatte ich eine Veranstaltung, deswegen bin ich erst gestern dazu gekommen, die Dinge von letzter Woche nachzuarbeiten. Wir sind heute bei Prozesstag 11 vom 19.4.204 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht in Göttingen. Heute, also am 19.04., bin ich bereits um 4:45 Uhr in den Zug gestiegen. Meine Tochter, die sich seit einigen Wochen sehr für Jura interessiert und sich gerade intensiv im Selbststudium damit befasst, ist auch mitgefahren. Es hat mich sehr gefreut. Es war arg früh für uns beide.
9:12 Uhr: Antonia Fischer betritt den Gerichtssaal.
9:14 Uhr: Staatsanwalt John betritt den Gerichtssaal mit einem anderen Mann, vermutlich ein weiterer Staatsanwalt. Beide sitzen nebeneinander auf der Klägerseite. Links von ihnen sitzt Antonia Fischer.
9:22 Uhr: Katja Wörmer, die Verteidigerin, betritt den Saal. Kurz danach kommt Matthias Weißenborn, der heutige Zeuge, herein.
9:25 Uhr: Reiner Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt. Es ist mir nicht möglich, ihn zu sehen, da die Zuschauer sich wieder von ihren Reihen erheben. Er fragt: „Na, soll ich Ihnen meine leihen?“ Möglicherweise kommentiert er damit Probleme eines Justizmitarbeiters beim Versuch, die Handschellen zu lösen, und meint wohl die Schlüssel.
Danke an den Hinweisgeber, dass es keine akademischen Titel, sondern Grade sind. Habe ich gleich korrigiert. Danke auch an eure finanzielle Unterstützung zur Deckung meiner Reisekosten. In der Videobeschreibung findet ihr die Kontoverbindung. Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.
Der Vorsitzende eröffnet mit einer Belehrung Weißenborns. Er bittet Weißenborn darum, den Kontext rund um die Vergabe der beiden Darlehen an Fuellmich zu schildern: das erste Darlehen in Höhe von 200.000 €, welches im November 2020, und das zweite in Höhe von 500.000 €, welches im Mai 2021 ausgezahlt wurde.
Weißenborn führt aus, dass er das Darlehen in Höhe von 200.000 € überwiesen hat. Er habe viele Jahre mit Fuellmich zusammengearbeitet und habe nebenbei seine eigene Kanzlei geführt. Er habe ein Treuhandkonto für ca. ein Vierteljahr, vielleicht 5 Monate, geführt, da Fuellmich das Konto gekündigt wurde. Dieses Treuhandkonto habe er für einen begrenzten Zeitraum für den Corona-Ausschuss ordnungsgemäß bei der Bank angemeldet und durchlief ein entsprechendes Prozedere. Nachdem die Kontoverbindung veröffentlicht wurde, seien viele, meist kleine Beträge eingegangen.
Das beruhig mich ein wenig. Dann hatte sich der Corona-Ausschuss nicht an einige wenige Großspender verkauft. Zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht.
Mit Viviane Fischer und Fuellmich habe er die Konditionen besprochen. Für ihn habe sich die Frage gestellt, wer wirtschaftlich berechtigt ist, wer rechtsverbindlich entscheiden darf. Er, Weißenborn, habe Streitigkeiten vermeiden wollen. Vier Gesellschafter mit Einzelvertretungsbefugnis seien ihm dann zu viel gewesen. Er habe dann jeweils eine Willenserklärung von Viviane Fischer und von Fuellmich erhalten.
Bezogen auf die Ausgabenseite habe er dann schnell Dienstleistungsrechnungen, meistens von Viviane Fischer, erhalten. Er habe diese dann zunächst an Fuellmich weitergeleitet. Von dort sei dann ein OK gekommen. Dann habe er die Rechnungen überwiesen und abgelegt. Es sei recht übersichtlich gewesen, es habe nicht viele solche Rechnungen gegeben. Daneben habe der Corona-Ausschuss für bestimmte Rechtsvertretungen die Kosten übernommen.
Mich würde interessieren, für welche. Ich erinnere mich noch gut an die junge Mutter, die im Ausschuss sagte, sie sei finanziell am Ende und könne sich keinen Anwalt mehr leisten. Fuellmich riet ihr daraufhin, sich einfach selber zu vertreten. Das sei ganz einfach.
Hierfür habe das gleiche Prozedere gegolten: Zwei Unterschriften, dann habe er überwiesen. Teilweise seien seine Mandanten sauer gewesen, weil Viviane Fischer die Genehmigung versagte. Bezogen auf die Ablage habe er die Kontoauszüge digital erhalten und ausgedruckt. Die meisten Geldeingänge hätten sich auf 5, 10 oder 20 € belaufen, diese jedoch „in einer für mich unglaublichen Menge“. Er habe tägliche Kontoauszüge gezogen, ausgedruckt und viermal kopiert: einmal für ihn selbst, für seine Ablage, einmal für Fuellmich, einmal für den Corona-Ausschuss und einmal für die Buchhaltung der Kanzlei Fuellmich.
Bezogen auf den Darlehensvertrag sei es die gleiche Situation gewesen. Im Gespräch habe ihm Fuellmich davon erzählt, entweder telefonisch oder wenn er, also Weißenborn, Akten aus der Kanzlei abgeholt habe.
Anmerkung der Autorin: Bei den Akten handelte es sich nicht um Akten des Corona-Ausschusses. Vielmehr arbeitete Weißenborn für die Kanzlei Fuellmich, aus diesem Grund gab es oft den Bedarf, Akten einzusehen. Ende der Anmerkung.
Fuellmich habe ihm erzählt, dass es bei BAK Schwierigkeiten mit den Konten gegeben habe. Weißenborn habe wenig Lust darauf gehabt, Schwierigkeiten zu bekommen. Fuellmich habe ihm gesagt, er wolle Geld rausziehen, um die laufenden Kosten begleichen zu können, falls es zu Beschlagnahmungen kommt. Weißenborn habe gesagt: „Kann man machen“, wenn es gesellschaftsrechtlich in Ordnung sei. Der erste Entwurf von Fuellmichs Darlehensvertrag sei noch ohne Unterschrift von Viviane Fischer gewesen.
Ein paar Tage später sei dann der Vertrag mit ihrer, also Viviane Fischers, Unterschrift da gewesen. Weißenborn habe dann in zehntausender Schritten bezahlt und verweist auf die vielen Gerüchte, die darüber im Netz kursierten.
Entgegen allen Vermutungen sei der Grund recht simpel gewesen: Das Anderkonto wurde in Frankfurt am Main geführt. Weißenborn habe ein Überweisungslimit in Höhe von 10.000 € gesetzt, falls beispielsweise sein Laptop mal gehackt wird. Eine Änderung dieses Limits müsse online erfolgen, und es könne bis zu 14 Tage dauern, bis die entsprechende Änderung umgesetzt ist. So habe er entschieden, 20 x 10.000 € zu überweisen, nummeriert mit Strichliste, „weil ich Angst hatte, dass ich mich da vertue“.
Die Auszahlung des zweiten Darlehens in Höhe von 500.000 € könne er, Weißenborn, nicht beurteilen. Zu diesem Zeitpunkt habe er das Anderkonto nicht mehr geführt. Der Vorsitzende fragt, ob der wirtschaftlich Berechtigte des Anderkontos die Vorschaltung war. Weißenborn bejaht. Der Vorsitzende fragt, ob er es richtig verstanden hat, dass Weißenborn ein Exemplar der vier Kontoauszüge bei sich behielt und die drei verbleibenden an Fuellmich gegeben habe. Weißenborn führt aus, dass die Buchhalterin der Kanzlei Fuellmich sehr umsichtig war. „Für sie war es wichtig, dass sie alles unter Kontrolle hat.“ Weißenborn erklärt weiter: „Es war dann so ein Stapel“ und zeigt mit Daumen und Zeigefinger eine Stapelhöhe von 3 bis 5 cm. Die Stapel seien mit entsprechenden Klebezetteln versehen gewesen, aus denen hervorging, für wen der jeweilige Stapel bestimmt war. Außerdem seien die Stapel mit Aktengummis zusammengehalten gewesen.
Der Vorsitzende fragt, ob Weißenborn mit K. zu tun hatte. Weißenborn antwortet, er habe wenig mit K. zu tun gehabt. Das Anderkonto sei gekündigt worden, auch sein privates Konto und die Konten der ganzen Familie. Es hätten mal Kontoauszüge gefehlt, welche K. in seinen Unterlagen nicht fand, weshalb er (K.) sie bei Weißenborn anfragte. Es stellte sich heraus, dass diese Kontounterlagen auch bei Weißenborn in den Unterlagen fehlten. Weißenborn habe diese fehlenden Unterlagen bei der Commerzbank angefordert und der Buchhalterin der Kanzlei Fuellmich und K. zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende fragt, welche Anmerkungen er, Weißenborn, Fuellmich hinsichtlich des Darlehensvertragsentwurfes gegeben hat. Weißenborn erwähnt neben der fehlenden Unterschrift von Viviane Fischer, steuerrechtliche Belange. So habe er empfohlen, Zinsen zu vereinbaren. Das Finanzamt würde das Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung werten, sollten die Zinsen nicht dem Marktzins entsprechen. Der Vorsitzende fragt, ob es dazu Rückmeldungen gegeben habe. Weißenborn erklärt, er habe das Fuellmich gesagt, aber um keine Antwort gebeten.
Der Vorsitzende fragt, ob ihm Absprachen zwischen Fuellmich und Viviane Fischer bekannt seien, wie mit den Beträgen verfahren werden sollte. Weißenborn antwortet, mit Fuellmich habe es Absprachen gegeben. Viviane Fischer habe auch ein Darlehen über 100.000 € bekommen. Er habe es mit ihr abstimmen wollen, jedoch habe er bei Viviane Fischer immer das Gefühl gehabt, er würde stören. Sie habe stets über Messengerdienste wie WhatsApp kommuniziert, das entsprach nicht seinen, also Weißenborns, Vorstellungen.
Ja, kann ich bestätigen. Viviane Fischer pflegt bisweilen, über drei oder vier Kanäle zeitgleich zu kommunizieren. E-Mail, Telegram, Threema, SMS u.s.w. Kommt auf eine E-Mail nicht binnen Minuten eine entsprechende Antwort, wird sie ungeduldig und verlagert die Kommunikation auf Messengerdienste.
Er brauchte etwas für seine Ablage. WhatsApp-Nachrichten hätte er sich irgendwie weiterleiten und von dort ausdrucken müssen. Er wollte folglich E-Mails von ihr erhalten. Viviane Fischers informeller Kommunikationsstil sei immer ein Thema zwischen ihnen gewesen.
Weißenborn habe sie also, Viviane Fischer, gefragt, ob ihr Darlehen auch in einer Immobilie geparkt würde.
Der Vorsitzende fragt Weißenborn, worauf diese Aussage bezogen war. Weißenborn erklärt, dass er sich damit auf das Fuellmich-Darlehen bezog. Der Vorsitzende hakt nach, ob es dann doch Absprachen mit Fuellmich gab. Weißenborn führt aus, dass die Absprachen im Zusammenhang mit dem Risiko standen, dass ihnen, dem Corona-Ausschuss, wirtschaftlich das Wasser abgegraben werden könnte, gemeint waren damit drohende Kontokündigungen. Weißenborn habe Fuellmich dann gefragt, auf welchem Weg das verhindert werden solle, über ein weiteres Anderkonto? Fuellmich habe verneint und erklärt, dass ein Darlehen ausgegeben werden soll. Fuellmich habe ihm relativ schnell erklärt, dass er das in seiner Immobilie parken wolle. Sie hätten keine Details dazu besprochen. Weißenborns Kommentar dazu sei gewesen, dass das „in der Gesellschaft vernünftig aufgestellt sein muss“, dass es eine Rechtsgrundlage geben und man es rechtlich sauber machen solle.
Scheint, er war mit Fuellmichs üblichem Geschäftsgebaren vertraut.
Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Abstimmungsgespräche über die Immobilie gegeben hat.
Weißenborn führt aus, dass er nicht mehr wisse, ob er das mit der Immobilie beim ersten oder zweiten Darlehen gesagt habe. Irgendwann im Rahmen dieser Darlehen sei das gewesen. Er, also Weißenborn, habe auch nicht immer Kontakt mit Fuellmich gehabt, sondern auch mit seiner Kollegin Behn. Er erinnert sich, dass es doch schon vorher gewesen sein müsse, also vor dem zweiten Darlehen in Höhe von 500.000 €. Er habe Viviane Fischer bezogen auf ihren Darlehensvertrag in Höhe von 100.000 € gefragt, ob sie das Geld auch in eine Immobilie stecken wolle.
Viviane Fischers Darlehensvertragsentwurf sei von den Unterschriften her in Ordnung gewesen. Die steuerrechtliche Zinsproblematik sei die gleiche gewesen wie bei Fuellmich, dies habe er angemerkt. Er habe mit Viviane Fischer dann geklärt, wann und wohin die Auszahlung erfolgen soll, und habe das Geld in 15.000er Tranchen überwiesen.
Der Vorsitzende fragt, woran er sich in Bezug auf die Gespräche mit Viviane Fischer noch erinnert. Weißenborn führt aus, die Gespräche seien sehr kurz gewesen und verweist auf seine vorherigen Ausführungen, dass er immer das Gefühl hatte, zu stören. Es seien dann Gespräche gewesen über „Konto so oder so“ oder „brauche ich schriftlich“. Weißenborn ergänzt: „Sie hat definitiv verneint, dass es in eine Immobilie geht.“
Der Vorsitzende fragt, ob er sinngemäß gefragt habe, ob Viviane Fischer das Geld in eine Immobilie stecken würde. Weißenborn bejaht. Der Vorsitzende erklärt, dass Viviane Fischer schließlich immer gesagt habe, sie hätte das mit der Immobilie gar nicht gewusst. Weißenborn antwortet: „Das ist falsch.“ Viviane Fischer habe ihn, also Weißenborn, sogar darauf angesprochen und erwähnt, dass er Fuellmich eine Grundschuld bestellen sollte. Außerdem sollte Fuellmich einer Vollstreckungsunterwerfung zustimmen.
Der Vorsitzende fragt nach, wann das war. Weißenborn erklärt, dass die Forderung nach Vollstreckungsunterwerfung in der Streitphase aufgekommen sei. Wann die Forderung nach der Grundschuld kam, weiß er nicht mehr. Zu diesem Zeitpunkt sei das Verhältnis zwischen Fuellmich und Viviane Fischer jedoch nicht mehr harmonisch gewesen.
Der Vorsitzende erklärt, dass Viviane Fischer von Fuellmich eine Zahlung in Höhe von 50.000 € gefordert habe, da kein Geld mehr da war. Sie hätte dazu ausgeführt, dass sie, Viviane Fischer, nicht zugestimmt habe, das Geld in eine Immobilie zu stecken. Weißenborn erklärt, es erschließe sich ihm nicht, dass sie nicht zugestimmt haben soll.
Der Vorsitzende liest aus dem Chatverlauf vor. Viviane Fischer habe nichts davon gewusst. Sie habe eine Überweisung von 50.000 € gefordert. Fuellmich habe geantwortet, die Immobilie sei im Verkauf, sie könne das Gold verkaufen. Viviane Fischer habe gefragt, warum und wo das Geld sei. Fuellmich habe geantwortet, es handelte sich um einen Wertspeicher. Das Geld sei ins Haus gesteckt worden, weil er keine Darlehensvertragsverlängerung seitens der Bank bekommen hätte. Viviane Fischer habe erklärt, sie hätte von nichts gewusst.
Weißenborn erklärt: „Ich habe eine gewisse Skepsis“, was diese Aussage anbelangt. Schließlich habe er, Weißenborn, sie bei der Auszahlung ihres Darlehens gefragt, ob auch sie das Geld in eine Immobilie stecken wolle. Der Vorsitzende fragt, wie er es bewertet habe, dass das Geld in einer Immobilie geparkt wird.
Weißenborn erklärt in Bezug auf das Verwertungsrisiko, er habe Fuellmich geraten: „Wenn du das machst, musst du Lastenfreiheit herstellen,“ und meint damit, dass das Grundbuch lastenfrei sein sollte.
Das hatte Fuellmich ja zuvor mit dem 600.000 Euro-Darlehehn geglaubt, getan zu haben. Was er nicht wußte: Dass die Warburg Bank eine Grundschuldübertragung an Templin anbot, welche dieser am Ende auch annahm. Damit war das Haus also nicht lastenfrei. Eigentlich war es das nie, da die 600.000 Euro eben auch ein Darlehen darstellten. Fuellmich hatte wohl nur geglaubt, Templin würde das nicht ins Grundbuch eintragen lassen.
Mit dieser Immobilie in begehrter Lage habe er kein Problem gesehen. Der Vorsitzende fragt, was er, also Weißenborn, sich vorgestellt habe. Weißenborn erklärt, das Ziel sei seiner Einschätzung nach gewesen, dass die Immobilie das Darlehen absichert. Er führt weiter aus, er sei weder Berater von Fuellmich noch vom Coronaausschuss gewesen, er habe lediglich gesagt, Fuellmich solle die Lastenfreiheit herstellen.
Der Vorsitzende hakt nach: Wenn nun das Konto gepfändet worden wäre, dann würde die Immobilie nicht gleich für Liquidität sorgen. Weißenborn erklärt, man müsse unterscheiden. Er hätte auch mal ein Darlehen an Fuellmich gegeben und keinerlei Probleme damit gehabt, folglich habe er keinerlei Problem darin gesehen, ein Darlehen über 200.000 € an Fuellmich zu geben. Das mit dem zweiten Darlehen sei eine andere Sache, da sei er nicht involviert gewesen.
Anmerkung der Autorin: Weißenborn war deshalb involviert, weil er das Anderkonto führte. Es endete, nachdem auch ihm das Konto gekündigt wurde. Ende der Anmerkung.
Der Vorsitzende fragt, ob mit ihm über die konkrete Verwendung der Auszahlung gesprochen wurde. Weißenborn verneint. Der Vorsitzende führt aus, dass mit dieser Konstellation der Immobilie als Sicherheit das Geld erstmal ausgegeben ist und fragt, ob ihm, also Weißenborn, das klar war. Weißenborn erklärt, das sei in diesem Augenblick keine Frage gewesen und weiter: Wenn er so Fuellmich freie Liquidität schafft, indem er sein Grundstück belastet, dann hätte er bildlich gesprochen sein Grundstück dagegen eingetauscht.
Der Vorsitzende fragt, ob darüber gesprochen wurde. Weißenborn verneint: Nicht darüber, was Fuellmich mit dem Geld macht. Der Vorsitzende fragt, ob in der Gesellschafterversammlung vom 5. Oktober 2022 über Darlehen gesprochen wurde. Weißenborn erklärt, dass das sicherlich ein Thema gewesen sei. Im Protokoll seien jedoch die Inhalte nicht im richtigen Zusammenhang dargestellt. Antonia Fischer und Hoffmann hätten gesagt, sie hätten keine Kenntnis gehabt, auch nicht über das Anderkonto. Weißenborn selbst habe dann gesagt: „Die einzigen, die in Erscheinung traten, waren Fuellmich und Viviane Fischer.“ Weiter hätte er gesagt: „Ich kann mich nicht hinstellen und sagen, ich hätte nichts gewusst. Schließlich sind sie geschäftsführende Gesellschafter.“ Und weiter: „Das muss ich wissen als Geschäftsführer.“
Der Vorsitzende fragt, was Fuellmich gesagt hat. Weißenborn erklärt, Fuellmich habe gesagt, sie, Antonia Fischer und Hoffmann, hätten sich informieren müssen. Außerdem habe er bestritten, dass die Darlehen nicht bekannt waren. Der Vorsitzende fragt, ob besprochen wurde, dass Unterlagen fehlten. Weißenborn erklärt, dass er die Anderkonto-Kontoauszüge zur Verfügung stellte. Viviane Fischer habe jedoch eine Konto-Verdichtung gefordert. Weißenborn habe ihr dazu gesagt, dass das Geld kostet und dass das mehrere Leitzordner wären, die da zustande kämen, und dass sie das gewiss nicht bezahlen möchte.
Viviane Fischer habe zugesichert, das zu bezahlen. Weißenborn habe sie dann autorisiert, dass sie auf eigene Rechnung und eigenverantwortlich die Kontoauszüge besorgt. Die Commerzbank machte da jedoch nicht mit. Jederzeit jedoch habe jemand zu ihm kommen können und sich die Kontoauszüge kopieren können. Ob das in der Gesellschafterversammlung angesprochen wurde, kann er nicht genau sagen. Die Gesellschafter wären sehr emotional gewesen. Es sei darum gegangen, dass eine digitale Buchhaltung vorliegen müsse.
Der Vorsitzende liest aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vor, aus dem hervorgeht, dass Weißenborn das Anderkonto bis März 2021 führte, dass Antonia Fischer Zahlen und Unterlagen forderte, dass Hoffmann beanstandete, keine Unterlagen zu bekommen, und dass dies folglich ein Ausschließungsgrund für Fuellmich sei.
Anmerkung der Autorin: Auf dieser Grundlage wurde wohl der Gesellschafterausschluss Fuellmichs beschlossen. Ende der Anmerkung.
Weißenborn erklärt, diese Diskussionen habe es gegeben, aber sie seien im Protokoll falsch wiedergegeben. Es habe geheißen, die Kontoauszüge seien bei ihnen nicht angekommen. Weißenborn habe dann gesagt, dass das nicht sein kann, dass das wenig nachvollziehbar sei, dass sie auch mal hätten nachfragen können. Er erklärt weiter, dass es wohl eher um die Buchhaltung ging. Dazu hätte er aber nichts sagen können. Weißenborn führt weiter aus, er habe die IT-Kosten für besonders hoch gehalten.
Ich übrigens auch. Ich habe am Wochenende für einen Freund eine Seite eingerichtet, wie sie von Viviane Fischer für 2020.news.de genutzt wird. Alles in Allem, von der Einrichtung der DNS.Records, über die Bereitstellung von Serverplatz, Einrichtung der Domain, WordPress-Installation, bishin zur Einrichtung des Newspaper-Themes habe ich rund 2 Stunden gebaraucht. Ich hätte dafür 500 Euro in Rechnung gestellt, wäre es ein kommerzielles Projekt gewesen. Plus 59 Euro für das Theme. Was hat Viviane Fischer bezahlt?
In der Gesellschafterversammlung sei jedoch weniger um das Konto im Detail gegangen als vielmehr um Auswertungen und Berichte.
Anmerkung der Autorin: Nach Aussage von Weißenborn habe er einzig das Konto geführt, keine Buchhaltung gemacht. Wer nun für die nachgelagerte Buchhaltung zuständig war, bleibt weiter unklar. Hierfür dürfen wir wohl auf die Zeugenvernehmung von Jens Kuh warten. Die Kläger beanstandeten, keine Unterlagen erhalten zu haben. Jedoch war Weißenborn hierfür der falsche Ansprechpartner, es sei denn, sie hätten die Rohdaten für die Buchhaltung, also die Kontoauszüge und die Belege für Auszahlungen, bei Weißenborn wie von ihm angeboten kopiert und die Buchhaltung selbst nachgezogen. Ende der Anmerkung.
Der Vorsitzende führt aus, Weißenborn habe geäußert, man müsse das gerichtlich klären. Weißenborn bejaht und ergänzt, da sei es um den Steuerberaterstreit gegangen. Es habe da keine Einigkeit bestanden. Hoffmann und Antonia Fischer verlangten die Herausgabe der Kontoauszüge an den von ihnen präferierten Steuerberater Bötcher, jedoch ohne Erfolg.
Anmerkung der Autorin: Antonia Fischer und Hoffmann engagierten ihren eigenen Steuerberater Böttcher. Fuellmich und Viviane Fischer bezogen sich stets auf die Coronaausschuss-Steuerberaterin. Ende der Anmerkung.
Weißenborn führt weiter aus, er sähe keinen einseitigen Entzug von Gesellschaftsvermögen. Vielmehr hätten sich Antonia Fischer und Hoffmann um nichts gekümmert. Er ergänzt seine Einschätzung einer gesellschaftsrechtlich unsauberen Konstellation, was die erste und zweite Gesellschaft anbelangt. Die zweite Gesellschaft sei parallel zur ersten ins Leben gerufen worden und hätte die Arbeit aufgenommen. Somit wären die zwei Gesellschafter, die ohnehin nichts beigetragen hätten, raus. Nach außen sei das jedoch nicht sichtbar gewesen.
Der Vorsitzende liest aus der Akte vor, wonach Hoffmann gefragt habe, warum man nicht mit ihnen spreche. Fuellmich habe darauf geantwortet, sie wären ohnehin raus.
Unfassbar, dass er sich mit seiner Straftat der Übervorteilung zweier Gesellschafter auch noch vor Gericht brüstet.
Er fragt Weißenborn, wie er das einschätzt. Weißenborn erklärt, er habe es so verstanden, dass sie sich ohnehin um nichts gekümmert hätten, und erklärt seine Verwunderung darüber, dass man Fuellmich vorwirft, nichts gesagt zu haben, Viviane Fischer aber nicht, die auch nichts gesagt hat.
Der Vorsitzende liest weiter aus dem Protokoll vor.
Anmerkung der Autorin: Es war mir nicht möglich, das alles mitzuschreiben. Ende der Anmerkung.
Weißenborn erklärt auf diesen Vorhalt, dass alles sehr emotional war. Hoffmann und Weißenborn wären in der Versammlung sehr bemüht gewesen, den Streit auf eine sachliche Ebene zurückzuführen. Richter Hogh hält vor, dass das Darlehen dazu dienen sollte, Rechnungen der Gesellschaft zu begleichen. Er fragt nach der Einschätzung des Zeugen, ob das noch machbar wäre, wenn das Geld in das Haus gesteckt wurde und somit keine Liquidität für die Gesellschaft vorhanden wäre.
Weißenborn erklärt, es sei nicht seine Aufgabe gewesen zu beraten. 200.000 € wären für ihn jedoch kein ungerechtfertigter Betrag gewesen. Er ergänzt, er wisse, dass man eine Immobilienabwicklung in zwei bis drei Monaten machen kann. Hogh hakt nach, dass das Geld nicht sofort verfügbar wäre. Weißenborn erklärt, er habe es nicht als Liquiditätsreserve gesehen, eher als eine langfristige Sicherheit. Die Rechnungen, die ihm vorlagen, hätten eher eine lange Zahlungsfrist gehabt. Er habe die Rechnungen immer gleich bezahlt und gar nicht auf die Zahlungsfrist geschaut.
Hogh kommt zurück auf die Aussage Weißenborns, er habe den Übergang von der ersten zur zweiten Gesellschaft für unsauber gehalten, und fragt ihn, ob er darüber mit Fuellmich gesprochen habe. Weißenborn erklärt, er habe im Nachhinein mit Fuellmich darüber gesprochen. Hogh fragt, ob über eine Asset-Übertragung gesprochen wurde. Weißenborn erklärt, das Thema habe er aufgebracht. Er habe gefragt, ob es eine Vereinbarung zur Asset-Übertragung gegeben habe. Hogh hakt nach, ob es eine solche gab. Weißenborn verneint, es sei ihm nicht klar. Er ergänzt: „Ich bin eher pingelig und vielleicht ein bisschen überstrukturiert.“
Hogh fragt weiter, ob er, wenn das mit dem Asset-Übertrag nicht klar war, mit Fuellmich gesprochen habe. Weißenborn erklärt, er habe einzig angemerkt, dass das zu regeln wäre. Ansonsten hätten sie einfach weitergemacht. Er ergänzt, für ihn stellte es sich so dar, dass die erste Gesellschaft ihre Tätigkeit einstellte und die neue ihre Tätigkeit aufnahm. Er ergänzt, dass die erste Gesellschaft schließlich auch sein, also Weißenborns, Auftraggeber bzw. Arbeitgeber war. Gemeint ist wahrscheinlich seine Aufgabe zur Führung eines Anderkontos. Er erklärt weiter, man könne das so machen, es müsste im Nachhinein geregelt werden.
Im Hinblick auf die Grundschuld, welche Templin in das Grundbuch der verkauften Immobilie eintragen ließ, führt Weißenborn aus, dass Templin diese seiner Einschätzung nach zurückführen müsste, weil nicht klar ist, welche Gesellschaft anspruchsberechtigt ist. Er erklärt weiter, wenn man wisse, dass Templin 1,158 Millionen Euro über die Grundschuld beansprucht und der Coronaausschuss von zwei Gesellschaften getragen wird, dann könne das Geld nicht einfach entnommen werden.
Hogh fragt, was für die neue Gesellschaft der Anspruch sei. Weißenborn erklärt, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt des zweiten Darlehens ein von Fuellmich geführtes Anderkonto nutzt, dann müsse Fuellmich entscheiden, ob er Treuhänder der ersten oder der zweiten Gesellschaft sei. Man könne das Geld nicht herausverlangen, bevor das nicht geklärt ist.
Anmerkung der Autorin: Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nur, wenn Templins Anspruch auch aus Forderungen der Coronaausschussgesellschaft käme. Es ist nach meinen Beobachtungen derzeit noch nicht geklärt. Nach den bisherigen Zeugenaussagen begründete Templin seinen Anspruch aus dem Darlehen in Höhe von 600.000 €. Dieses Darlehen zahlte er aus den Sammelklagemandaten in Vertretung an Fuellmich aus. Die Rückforderung in Höhe von 1,158 Millionen Euro wurde seitens der Zeugen durch 15% Verzinsung über vier Jahre gerechtfertigt. Der dingliche Anspruch sei wesentlich geringer gewesen, weshalb die Verteidigung Fuellmichs davon ausgeht, dass diese Summe Forderungen der Coronaausschussgesellschaft enthält. Ende der Anmerkung
Hogh fragt, ob sich diese Einschätzung Weißenborns auf das zweite Darlehen bezieht. Weißenborn bejaht das. Das erste Darlehen in Höhe von 200.000 € sei klar von der ersten Gesellschaft gewährt worden. Hogh fragt, ob er, also Weißenborn, darüber mit Fuellmich gesprochen habe. Weißenborn bejaht das. Staatsanwalt Jon fragt, ob Viviane Fischer bis zur Auszahlung des zweiten Darlehens davon wusste, dass Fuellmich das Geld in einer Immobilie parken würde. Weißenborn bejaht das. Jon fragt, wann das Gespräch zur Sicherungsschaffung war. Weißenborn kann sich nicht erinnern, erklärt jedoch, dass man das recherchieren könne. Jon fragt nach den genauen Modalitäten, welche im Zuge von Gesprächen oder E-Mails ausgetauscht wurden. Weißenborn erklärt, es gäbe dazu keine E-Mails.
John fragt, inwiefern diese Reserve im Fall einer Pfändung für Liquidität hätte sorgen können. Weißenborn erklärt, Fuellmichs Worte seien nicht „Liquiditätsreserve“ gewesen. Fuellmich sprach viel mehr davon, „dass wir noch weiterarbeiten können“. Man habe sich immer darüber unterhalten. Fuellmichs Büro sei gegenüber der Küche und der Kaffeemaschine gewesen. Selbst wenn Weißenborn mit seiner Kollegin Behn über das Thema sprach, kam Fuellmich oft raus.
John fragt nach den genauen Inhalten dieser Gespräche. Weißenborn erklärt, das sei sehr rudimentär gewesen. John fragt, was nach der Kündigung des Anderkontos geschah. Weißenborn führt aus, die Buchhalterin der Kanzlei Fuellmich habe ihm, also Weißenborn, das neue Konto mitgeteilt. Seine, also Weißenborns, Tätigkeit als Anderkontoinhaber sei damit beendet gewesen. Er habe das Guthaben überwiesen. Am 9. März 2021 sei das Konto dann geschlossen worden, wobei er selbst erst Tage später darüber informiert wurde, dass das Konto dann geschlossen war.
Antonia Fischer fragt, wann Weißenborn Fuellmich geraten habe, das Grundstück zunächst lastenfrei zu stellen. Weißenborn erklärt, das sei im Zuge des ersten Darlehens im November 2020 gewesen, nachdem ihm der erste unvollständige Darlehensvertragsentwurf vorlag. Antonia Fischer fragt, ob Fuellmich ihm mitgeteilt habe, dass das Grundstück lastenfrei sei. Weißenborn verneint das. Es sei die Empfehlung von Weißenborn gewesen, das so umzusetzen, um eine potenzielle Liquidierung nicht durch zu erledigende Lastenfreistellung zu behindern.
Antonia Fischer fragt, wie eine schnelle Liquidierung vonstattengehen soll, wenn die Immobilie noch Wohn- und Kanzleiadresse des Angeklagten war. Weißenborn erklärt, es habe sich um eine sehr begehrte Liegenschaft gehandelt. Er selbst, Weißenborn, hätte aus seiner Mandantschaft sofort jemanden gefunden, der beispielsweise über ein Sale-and-Leaseback-Modell Geld zur Verfügung gestellt hätte.
Antonia Fischer konfrontiert Weißenborn, nachdem sie ihn fragt, ob er wusste, wie die korrekte Rechnungsadresse der zweiten Gesellschaft lauten würde, mit einer Rechnung, welche Weißenborn im Jahr 2022 an die erste Gesellschaft stellte. Weißenborn erklärt, dabei müsse es sich um einen Fehler handeln. Antonia Fischer legt ihm die Rechnung vor. Er schaut sie sich an und erklärt: „Das ist falsch.“ Er ergänzt, das wäre auch noch eine Strafsache. Er erklärt weiter, er selbst würde die Rechnung nicht erstellen.
Anmerkung der Autorin: Ich habe nicht verstanden, ob er die Rechnungserstellung outsourced oder von seinen Mitarbeitern erledigen lässt. Ende der Anmerkung.
Weißenborn fragt, ob er von der Rechnung ein Foto machen dürfe, damit er es überprüfen kann. Der Vorsitzende widerspricht, Fotos im Sitzungssaal seien nicht erlaubt. Weißenborn bittet darum, eine Kopie davon zu erhalten. Der Vorsitzende bejaht und erklärt, dass Fotos im Sitzungssaal von der Präsidentin zu genehmigen wären.
Antonia Fischer erwähnt, sie habe bei Weißenborn mal Rechnungen angefordert. Er, Weißenborn, habe nach der Einzelvertretungsbefugnis gefragt. Weißenborn antwortet, er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass das noch so sei. Fuellmich fragt, ob es richtig sei, dass er drei Kopien der Kontoauszüge anfertigte: eine für die Buchhalterin der Kanzlei Fuellmich, eine für Fuellmich und eine für den Coronaausschuss. Weißenborn bejaht.
Fuellmich fragt, ob er diese Kopien an eine seiner Mitarbeiterinnen gab. Weißenborn verneint. Er habe die Kontoauszüge immer am Wochenende gemacht und sie dann bei der Buchhaltung ins Fach gelegt, weil die Buchhalterin sie immer verteilte. Fuellmich erklärt, die Kopien für den Coronaausschuss habe er immer nach Berlin mitgenommen und fragt, ob diese Kopie für den Coronaausschuss auch so gekennzeichnet war. Weißenborn bejaht.
Fuellmich fragt nach den ersten beiden Darlehen. Demnach sei das erste Darlehen in Höhe von 200.000 € an Fuellmich im November 2020 und das zweite Darlehen in Höhe von 100.000 € an Viviane Fischer im Januar 2021 ausgezahlt worden. Er fragt, ob es richtig sei, dass Viviane Fischer bereits nach den ersten 50.000 € fragte, bevor der unterschriebene Darlehensvertrag vorlag. Weißenborn bestätigt den Sachverhalt, kann sich jedoch nicht mehr daran erinnern, ob es 50.000 € waren. Dass sie schon vorher Geld wollte, daran könne er sich aber erinnern. Er, also Weißenborn, habe ihr dann gesagt, dass der Darlehensvertrag fehlt. Sie habe ihn dann noch mal gefragt, ob er schon überwiesen habe bzw. wann er überweisen wird.
Fuellmich kommt zurück auf Weißenborns Aussage, für die Darlehen hätten sie besser Zinsen vereinbaren sollen, und fragt, ob er sich erinnert, dass man das deshalb nicht gemacht habe, weil diese Darlehen dem Schutz des Geldes dienten.
Weißenborn erklärt, daran erinnere er sich nicht. Seine Aussage sei nur aus steuerrechtlichen Überlegungen entstanden. Fuellmich führt aus, dass in der Akte ein Chatverkehr zwischen Fuellmich und Viviane Fischer vom 6. November 2020 vorliegt, aus welchem hervorgeht, dass der Journalist James Henry nach Berlin kam, nachdem er einen Tag vorher bei Bakti war und sie vor Pfändung warnte. Er fragt, ob er sich daran erinnern kann, dass sie, Fuellmich und Weißenborn, darüber gesprochen haben. Weißenborn bejaht, dass das ein Anlass für die Darlehen war. Gegebenenfalls gab es weitere Anlässe.
Fuellmich führt aus, dass es dann im November zur Auszahlung des ersten Darlehens kam und fragt, ob er sich erinnert, dass Viviane Fischer immer misstrauisch allem und jedem gegenüber war. Weißenborn erklärt, die Zusammenarbeit mit Viviane Fischer sei sehr problematisch gewesen. Es sei sehr wechselhaft gewesen, wie sie ihm gegenüber agiert hat. Sie habe immer Angst gehabt, dass der Coronaausschuss unterwandert wird und meinte deshalb, besondere IT-Sicherungsmaßnahmen seien notwendig. Drei oder vier Mal habe es Abbuchungen vom Konto gegeben. Das waren Lastschrifteinzüge. Weißenborn habe dann immer gefragt, ob diese Abbuchungen in Ordnung seien. Sie waren jedes Mal nicht berechtigt. Das waren Menschen, die sich Lastschriften erschlichen hatten. Er habe diese dann zurückgehen müssen.
Fuellmich spricht die Privatdarlehen an, erwähnt, dass er das Geld verschwinden lassen wollte und fragt, ob er, Weißenborn, von Behn davon erfahren habe, dass sie einen Haufen Geld in den Garten investiert hatten. Weißenborn erklärt, er habe auf dem Grundstück Baufahrzeuge und Container gesehen. Ben habe immer mal wieder was erzählt. Grundsätzlich sei das für ihn, Weißenborn, aber nicht von Interesse gewesen. Fuellmich fragt, ob ihnen bekannt war, dass sie das Haus verkaufen wollten. Weißenborn bejaht und ergänzt, dass ihm das unabhängig vom Coronaausschuss bekannt war. Fuellmich bestätigt und wirft ein, dass sie schon vor dem Coronaausschuss vorhatten, das Haus zu verkaufen.
Fuellmich fragt, was zur Sicherung von Geldern sinnvoll wäre, Gold, Immobilien oder etwas anderes. Weißenborn erklärt, Gold wäre schneller zu liquidieren und habe ein erhebliches Wertsteigerungspotenzial. Bei Immobilien käme es immer darauf an. Wenn man in eine Immobilie investiert, könne man davon ausgehen, dass dies zu einer Wertsteigerung führen würde, aber dort käme es auf die Immobilie an. Fuellmich fragt, ob er wisse, dass der Coronaausschuss auch Gold hatte. Weißenborn erklärt, im Nachhinein wisse er davon. Fuellmich fragt, ob er sich an den Streit über die Liquidierung des Goldes erinnern könne. Weißenborn bejaht, er könne sich gut erinnern, weil er selbst gesagt habe: „Ich kann den Streit nicht verstehen.“
Viviane Fischer habe nicht gewollt, dass der Verkaufserlös des Goldes auf das Konto von Fuellmich geht. Er, also Weißenborn, habe gesagt, zeichnungsberechtigt sei Fuellmich. Danach habe es eine Verfügung geben können. Er, also Weißenborn, habe es nicht wirklich als Problem gesehen. Fuellmich erklärt, Viviane Fischer habe behauptet, das Gold könne nicht verwertet werden. Degussa hingegen habe gesagt, alles sei sofort verwertbar. Er spricht Weißenborn direkt an und sagt: „Du hast gesagt, ich glaube dir kein einziges Wort mehr.“ Er meint damit eine Aussage Weißenborns in Richtung Viviane Fischer.
Fuellmich fragt, ob das Gold seiner Ansicht nach verwertbar war. Weißenborn bejaht. Fuellmich fragt, was einer Verwertung zu diesem Zeitpunkt im Wege stand. Er ergänzt, dass es vorher vielleicht steuerrechtliche Probleme gegeben habe, die aber durch gewesen seien. Er ergänzt weiter, dass selbst wenn es steuerliche Probleme gegeben hätte, man doch liquidieren könne. Weißenborn antwortet, an steuerliche Probleme könne er sich nicht erinnern. Der Vorsitzende fragt, ob der Liquidierung etwas entgegenstand. Weißenborn verneint und ergänzt, wenn etwas entgegenstand, dann das Verhalten von Viviane Fischer.
Fuellmich fragt, ob er der Meinung sei, das Verhalten von Viviane Fischer sei darauf zurückzuführen, dass sie Streit in der Öffentlichkeit wollte. Weißenborn erklärt, nach seiner Wahrnehmung steckte in Viviane Fischers Aussagen in der Öffentlichkeit nur ein einziges Körnchen Wahrheit, nämlich dass es nicht möglich sei, dass nur sie den Golderlös bekommt.
Anmerkung der Autorin: Hiermit wollte Weißenborn zum Ausdruck bringen, dass die von Viviane Fischer in der Öffentlichkeit erklärte Nichtverwertbarkeit des Goldes nur darauf beruhte, dass Viviane Fischers Vorstellung, nur sie würde auf den Golderlös zugreifen können, nicht entsprochen wurde. Ende der Anmerkung.
Fuellmich fragt, worauf sich die Aussage Weißenborns an Viviane Fischer „Ich glaube dir einfach nicht“ bezog. Weißenborn erklärt, dass es mit Viviane Fischer immer problematisch war. Es habe ein paar Situationen gegeben, wo Aussagen von Viviane Fischer nicht der Wahrheit entsprachen. Sie habe ihm vorgeworfen, er hätte ein Anderkonto geführt und würde folglich eine Kontoführung schulden. In einem anderen Fall habe sie behauptet, sie hätte von ihm, also Weißenborn, irgendetwas nicht erhalten. Er, Weißenborn, habe Fuellmich klar und deutlich gesagt, er wolle nicht mit bzw. für Viviane Fischer arbeiten. Mit ihr, Viviane Fischer, habe er darüber nie gesprochen.
Fuellmich fragt, um welche Unterlagen es sich handelte. Weißenborn erklärt, sie habe Begleitauswertungen gefordert. Sie hätte behauptet, das hätte sie ihm von Anfang an gesagt. Weißenborn ergänzt, im Gegenteil, er selbst habe immer gesagt, das Ganze müsste mal gebucht werden.
Anmerkung der Autorin: Und wieder scheint es so zu sein, als habe die Geschäftsführung niemanden für die Buchhaltung vorgesehen. Ende der Anmerkung.
Fuellmich spricht das „seltsame Verhalten“ von Viviane Fischer an und ihre „sehr sorgfältige“ Art, Post zu bearbeiten. Er deutet an, dass später ein Zeuge benannt werden wird, der bezeugen würde, dass Post von zwei Jahren sortiert werden musste, und fragt, ob er, Weißenborn, das mitbekommen habe. Weißenborn bejaht, Fuellmich selbst habe es ihm erzählt. Weißenborn ergänzt, es habe immer mal Mandatsanfragen über die Coronaausschussplattform gegeben, die Ben dann an Weißenborn weitergeleitet habe mit der Frage, ob er diese übernehmen wolle. Wenn er solche Anfragen dann teilweise 48 Stunden nach Erhalt beantwortete, hätten die Mandanten geantwortet, sie würden nicht verstehen, warum eine Antwort auf ihre Anfrage erst sechs Wochen später käme. Daraus habe Weißenborn entnommen, dass einiges schieflief.
Fuellmich erwähnt eine Versammlung mit Martin Schwab als Mediator, welche den Streit um die Liquiditätsreserve bzw. den Wertspeicher beinhaltete, und ergänzt die Gesellschafterversammlung vom 5. Oktober 2022, in welcher Viviane Fischer behauptete, der Wertspeicher sei die Immobilie. Fuellmich fragt, ob er sich daran erinnere. Weißenborn erklärt, er erinnere sich daran, dass der Streit zwischen Fuellmich und Viviane Fischer darum drehte, ob es sich um einen Wertspeicher oder eine Liquiditätsreserve handelte.
Fuellmich kommt zurück auf das Thema Lastenfreiheit und erwähnt, dass die Sicherung des ersten Darlehens in Höhe von 200.000 € seine Göttinger Kanzlei mit einer Eigentümergrundschuld war. Er führt weiter aus, dass Weißenborn Kontakt zu Leuten hatte, die gegebenenfalls über ein Sale-and-Leaseback-Modell Geld zur Verfügung gestellt hätten. Er fragt, ob Weißenborn jemanden gehabt hätte, der ihm, also Fuellmich, auf die Schnelle 200.000 € zur Verfügung gestellt hätte mit nachrangiger Grundschuld. Der Vorsitzende erklärt, dass vorrangig die Wüstenrot Bausparkasse mit 650.000 € drinstand, welche die Grundschuld an Templin abtrat. Fuellmich fragt, ob Weißenborn im Fall einer echten Liquiditätskrise einen Mandanten gehabt hätte, der das gemacht hätte. Weißenborn bejaht und verdeutlicht, dass er mal von einem Makler angesprochen worden sei, aber dass es für ein solches Sale-and-Leaseback-Modell nie eine Veranlassung gab.
Fuellmich fragt, ob er in den Äußerungsrechtsstreit mit den Berlinern – gemeint sind die Hafenanwälte – sowie in die Kündigung der Sammelklagemandate involviert war. Weißenborn bejaht seine Involvierung, die Äußerungsrechtsstreite betreffend, und antwortet auf die Frage nach den Kündigungen der Sammelklagemandate mit, er sei beauftragt worden und habe getan, was man so macht, wenn Mandate gekündigt werden. Fuellmich erwähnt das Schreiben von Templin, in welchem Templin erklärt, er habe Anspruch auf 600.000 €, obwohl er es nur in Vertretung für die Sammelklagemandanten ausgezahlt habe. Fuellmich schildert erneut, wie es zu diesen Kündigungen kam. Weißenborn erklärt, er habe das im Nachhinein bearbeitet. Er wisse nicht, ob er vorher vom Datenleck wusste. Er könne sich nur daran erinnern, dass er immer sagte, dass man zur Mandatsübertragung keinen Grund braucht. Er konnte sich außerdem daran erinnern, dass das Datenleck für Rechtfertigungsdruck seitens Fuellmich sorgte, der den Mandanten Rede und Antwort stehen musste. Außerdem wusste er von Ben, der Anwaltskollegin von Fuellmich, dass die Sammelkläger bei den Hafenanwälten ins Leere liefen, weshalb sie sich in der Kanzlei Fuellmich meldeten, wo Ben sich entschuldigen musste. Fuellmich bestätigt, dass seine Kollegin Ben „den ganzen Krempel“ abgefangen habe. Er erklärt, Ben habe nie jemanden bei den Hafenanwälten erreicht. Weiter erwähnt er eine E-Mail von „Eltern stehen auf“, in welcher es heißt, sie hätten nie jemanden erreicht. Fuellmich fragt, ob er das auch so gesehen hat.
Aus einer Nachricht von „Eltern stehen auf“, die nach Ansicht Fuellmichs schon lange nicht mehr mit den Hafenanwälten zusammenarbeiteten, liest er vor: Der Vertrag mit den Hafenanwälten sei auf Stundenbasis gewesen. Wie groß der Nutzen gewesen ist, sei unklar. Es würde jedoch nichts bringen, wenn die Justiz ohnehin kein Recht mehr spricht. Der Verein habe die Kosten nicht mehr tragen können. Für eine Normkontrollklage wären 25.000 € vorab fällig gewesen, welche „Eltern stehen auf“ den Hafenanwälte überwiesen hätten.
Das Gericht habe sich aber geweigert, die Klage anzunehmen. Die Kosten der Hafenanwälte hätten sich auf 2500 € belaufen. „Eltern stehen auf“ hätten die Differenz zurückgefordert, jedoch niemand erreicht. In dem Schreiben wurde die Vermutung geäußert, die Hafenanwälte stünden gegebenenfalls mit dem Rücken an der Wand. Anmerkung der Autorin: Zu diesem Sachverhalt äußerte sich Antonia Fischer am Prozesstag 10. Hierzu verweise ich auf mein Video des Prozesstages 10 in Minute 5239. Ende der Anmerkung. Fuellmich fragt, ob er sich an die schlechte Erreichbarkeit der Hafenanwälte erinnert. Weißenborn erklärt, er habe selbst keinen direkten Kontakt gehabt. Fuellmich führt aus, wie Viviane Fischer nicht mal gewusst habe, dass man mit Gerichten über Bea kommuniziert und dass die Kanzlei Fuellmich das für sie einrichtete. Weißenborn erklärt, er habe die Kommunikation für sie übernehmen und Schriftsätze einreichen sollen. Zu von ihr erhaltenen Schriftsätzen habe er ihr gesagt, das würde er so nicht unterschreiben und absenden. Dass sie mit ihrer Arbeitsweise eine gewisse Nachlässigkeit an den Tag legte, sei abgesehen davon nur Hörensagen. Zu den Kündigungen der Sammelklagemandate führt Fuellmich aus, er (Weißenborn) habe die Kündigung noch mal ausgesprochen sowie die Herausgabe der Briefgrundschulden gefordert. Fuellmich fragt, ob die Hafenanwälte ab diesem Moment doch nicht mehr für diese Mandanten hätten tätig sein dürfen. Der Vorsitzende erachtet diese Frage als unzulässig, weil es eine rechtliche Bewertung wäre. Wimmer fragt, wie die Kündigungen abgelaufen sind. Weißenborn erklärt, er habe die Umsetzung der Kündigungen begleitet. Er habe noch einmal gekündigt, weil ihm unklar war, welche Vollmachten übergeben wurden. In diesem Zusammenhang waren Mandantengelder abzurechnen. Er habe von Templin Gebühren angefordert, was von Templin mit der Begründung zurückgewiesen wurde, die Kündigungen seien erschlichen worden. Wimmer fragt, ob es Kündigungen seitens Templin gegeben habe im Zusammenhang mit seiner Aussage: „Wir kommen mit Reiner Fuellmich nicht mehr klar.“ Weißenborn erklärt, es habe zum einen Kommunikation zwischen Templin und Fuellmich gegeben und zum anderen Kommunikation nach außen. Zur internen Kommunikation zwischen Templin und Fuellmich fügt er hinzu, dass Templin das Darlehen fällig gestellt habe. Das wäre zeitlich nach der Kündigung der Mandate gewesen. Der Vorsitzende fragt nach den Darlehensverträgen. Offenbar gab es zwei Darlehen, eins über 100.000 € und eins über 500.000 €. Weißenborn führt aus, dass einer der Verträge nicht mehr auffindbar war. Beide Parteien hätten sich derart geäußert, dass die jeweils andere Partei eine Ausfertigung hätte haben müssen. Das war aber nicht der Fall. Wimmer fragt nach, ob es sich bei den Mandantengeldern um Vorschusszahlungen handelt. Weißenborn erklärt, die Mandanten hätten nach Aufnahme in die Klägergemeinschaft ein übliches Anschreiben erhalten, in dem sie begrüßt wurden. Es habe dann eine Pauschale Kostenvorschussnote gegeben. Deshalb habe Weißenborn Templin aufgefordert, abzurechnen. Eine solche Abrechnung hätte gemacht werden müssen. Wimmer fragt, ob es Verträge zwischen Templin und Fuellmich gegeben habe, welche die Höhe der abzurechnenden Kosten oder Ähnliches regelten.
Weißenborn antwortet: „Mir ist nichts bekannt.“ Fuellmich führt aus, die 800 € plus Mehrwertsteuer für die Sammelklage seien einzig für die Einreichung der Klage gedacht gewesen.
Tatsächlich verwendet wurden 600.000 Euro dieser Mandantengelder in Gesamthöhe von ca. 800.000 Euro, jedoch für ein Darlehen an Fuellmich, mit dem dieser ein Bankdarlehen ablöste. Frage: Mit welchem Geld sollte dann Klage eingereicht werden? Diese Sammelklage ist nach Ansicht praktisch aller seriösen Anwälte, eine reine Spinnerei. Hatte Fuellmich also von vorn herein gar nicht vorgehabt, sie überhaupt jemals einzureichen, da er das Geld dafür als privates Darlehen abzog? De facto wäre das Geld zur Klageeinreichung gar nicht vorhanden gewesen.
Erst bei Erfolg sei eine prozentuale Erfolgsbeteiligung für die Anwälte angedacht gewesen. Weißenborn bejaht, das wäre so kommuniziert gewesen. Weißenborn erklärt, Fuellmich habe gesagt, sie rechnen nichts ab. Von Templin sei ihm das nicht bekannt gewesen. Fuellmich hakt nach. Weißenborn erklärt, er erinnere sich daran, es gäbe einzig eine Erfolgsvereinbarung. Er ergänzt, dass er nicht mehr darüber weiß, weil er sich als Anwalt nicht beteiligt hat.
Fuellmich hält vor, dass Templin die Grundschuld für sich persönlich hat eintragen lassen, nachdem die Sammelklagemandate gekündigt waren und nachdem der Hausverkauf abgeschlossen war, und fragt, ob Weißenborn verstehen würde, auf welcher Grundlage er das getan habe. Der Vorsitzende lässt diese Frage nicht zu. Fuellmich erklärt aufgebracht, man hätte es hier mit einem gesellschaftsrechtlichen und haftungsrechtlichen Sachverhalt zu tun, der nun in einem Strafprozess verhandelt würde.
Weißenborn bietet an, zu erklären, was er darüber weiß. Er führt aus, er habe gewusst, dass Fuellmich das Objekt verkauft. Er habe gewusst, dass Fuellmich die Bank aufgefordert hat, die Grundschuld zu löschen. Die Bank habe dem nicht nachkommen können, da sie die Grundschuld an Templin abgetreten hat. Dann sei der Eintrag gekommen, gemeint ist der Grundbucheintrag Templins nach dem Hausverkauf. Er, Weißenborn, habe damals gesagt, er hielte den Eintrag für rechtsfehlerhaft, denn eine Grundschuld werde dinglich übertragen. Hierfür sei notwendig, dass eine Einigkeit zum Zeitpunkt der Eintragung besteht. Weißenborn führt weiter aus, er habe erklärt, man könne nun grundbuchrechtlich über einen Einspruch oder strafrechtlich vorgehen. Beides würde unendlich lange dauern.
Weißenborn führt weiter aus, er habe Fuellmich gesagt, dass das Haus verkauft werden sollte, um das Darlehen an den Coronaausschuss zeitnah bedienen zu können. Fuellmich habe ihm gesagt, man müsste sich einigen und das Gespräch suchen. Templin müsse einlenken. Fuellmich führt aus, der Kaufvertrag sei am 3. Oktober 2022 unterschrieben worden. Am 18. November 2022 wurde die Grundschuld mit Templin als Gläubiger eingetragen. Fuellmich fragt, ob er sich erinnere, dass er, Weißenborn, einen Eilantrag zur Löschung stellte. Weißenborn bejaht und ergänzt, das wäre kritisch gewesen.
Fuellmich ergänzt, dass die Bearbeiter des Eilantrages so langsam waren, dass zwischenzeitlich der Kaufpreis gezahlt wurde und dass Weißenborn den Antrag noch umgeschrieben habe. Weißenborn bestätigt und ergänzt, dass diese Änderung den Sequester betraf. Anmerkung der Autorin: Wahrscheinlich hat der erste Eilantrag eine Sequestration zur Folge gehabt, sodass alle weiteren Schritte zur Rechte-Einforderung vom eingesetzten Sequester vorzunehmen waren. Ende der Anmerkung.
Weißenborn führt weiter aus, er habe Fuellmich empfohlen, Strafanzeige zu stellen. Er, Fuellmich, habe das aber nicht gewollt. Er habe nach Aussage von Weißenborn eine Einigung erreichen wollen. Fuellmich erwidert auf die Aussage von Weißenborn, er habe eine Strafanzeige empfohlen: „Ja, hätte ich mal,“ und weiter: „Ich habe die Typen nicht ernst genommen.“ Fuellmich fragt, ob er sich daran erinnert, dass Fuellmich zu dem Zeitpunkt schon in den USA war.
Weißenborn bejaht. Fuellmich fragt, ob er sich an die Kommunikation mit dem Käufer des 1,1 Millionen Euro Objekts erinnere. Weißenborn bejaht und ergänzt, dass seine Erinnerung an den Zeitpunkt startet, als er, also Weißenborn, das Mandat übernahm. Beim ersten Gespräch mit dem Käufer habe dieser aufgelegt. Das zweite Gespräch würde er dann schon als kollegial bezeichnen. Anmerkung der Autorin: Es erschloss sich nicht, von wem Weißenborn mandatiert wurde – von Fuellmich oder vom Käufer des 1,1 Millionen Euro Objekts. Ende der Anmerkung.
Fuellmich hält den Chatverkehr zwischen Viviane Fischer und Hoffmann vor, in welchem es heißt, dass Templin toll verhandelt hätte und dass der Käufer unter Druck gesetzt wurde. Fuellmich fragt, ob der Käufer der 1,1 Millionen Euro Immobilie mitgeteilt habe, dass er unter Druck gesetzt wurde. Weißenborn bestätigt, dass die Vollstreckung im Raum stand. Ob er sich unter Druck gesetzt fühlte, könne er nicht beantworten. Weißenborn erklärt, dass der Käufer ihm, Weißenborn, gegenüber sehr cool und professionell war. Weißenborn ergänzt, der Käufer habe gesagt: „Ich muss da rein, ich muss umbauen. Wenn ich nicht bezahle, komme ich nicht rein.“ Weißenborn ergänzt, der Käufer wollte die Besitzübergabe.
Fuellmich hält aus der Strafanzeige vor, dort seien diverse Bedrohungsszenarien aufgeführt und dass Weißenborn ausgestiegen sei, weil ihm die Sachen zu heiß wurden. Weißenborn erklärt, das sei genauso Blödsinn wie der Rest der Strafanzeige. Er, Weißenborn, führt weiter aus, er habe Kenntnis von der Strafanzeige durch die Anwaltskollegin Behn, der die Strafanzeige von einem gegnerischen Anwalt vorgelegt wurde. Weiter erklärt er, dass er zum Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung davon nichts wusste. Er: „Ich wäre mit Justus Hoffmann anders umgegangen, wenn ich von der Strafanzeige gewusst hätte.“
Fuellmich erklärt, das Konto seiner Frau sei gepfändet worden. Erst habe seine Anwaltskollegin Behn Akteneinsicht gefordert, dann Weißenborn. Weißenborn erklärt, dass er sich zu dem Zeitpunkt, als er selbst Beschuldigter war, von einem Kanzleikollegen vertreten ließ und macht damit deutlich, dass er dazu nichts sagen kann. Fuellmich führt weiter aus, dass auch die Kollegin Schön Akteneinsicht gefordert und nicht erhalten habe. Er fragt, ob Weißenborn so etwas schon einmal erlebt habe. Weißenborn antwortet: „Na ja, wie soll ich jetzt darauf antworten? Möglicherweise werde ich nicht so oft angezeigt.“ Fotopfändungen fielen normalerweise in den zivilrechtlichen Bereich, strafrechtlich wäre das anders zu betrachten.
Fuellmich hakt nach, ob es nicht üblich wäre, dass man im Nachhinein seine Stellungnahme abgibt. Es haben sich schließlich drei Anwälte legitimiert: erst Ben, dann Weißenborn, dann Schön. Weißenborn erklärt, er könne sich an den Fall von Fuellmichs Frau nicht erinnern.
Um 11:50 Uhr erklärt der Vorsitzende, man müsse langsam zum Ende kommen, und fragt die Verfügbarkeit des Zeugen für den 3. Mai 2024 ab. Weißenborn bestätigt seine Verfügbarkeit. Der Vorsitzende lässt wenige weitere Fragen zu. Fuellmich fragt, ob es nicht üblich sei, dass man als Beschuldigter in einem Strafverfahren angehört wird.
Weißenborn bejaht. Fuellmich erklärt, dass die Ermittlungen am 2. September 2022 begannen und verweist auf die zahlreichen Telefonate zwischen Staatsanwalt und den Anzeigenerstattern Hoffmann und Antonia Fischer. Am 15. März 2023 sei dann der Haftbefehl ausgestellt worden. Fuellmich führt weiter aus, dass ein europäischer Haftbefehl vorlag, als er aus Mexiko entführt wurde. Der Vorsitzende fragt, ob ein solch langer Vorhalt notwendig wäre. Fuellmich begründet dies mit der Gesamtschau, die für Paragraph 266 wichtig sei. Der Vorsitzende mahnt den langen Vorhalt und erklärt: „Egal, stellen Sie bitte Ihre Frage.“
Fuellmich fragt, ob Weißenborn jemals erlebt habe, dass ein Jahr nach Ermittlungsstart noch immer keine Anhörung stattfindet. Weißenborn erklärt, das sei etwas, „was ich in 22 Jahren noch nicht erlebt habe,“ auch nicht die so enge Kommunikation zwischen Anzeigenerstattern und Staatsanwaltschaft. Anmerkung der Autorin: Aus dem Verfahren ging hervor, dass Weißenborn Strafverteidiger ist. Ende der Anmerkung.
Fuellmich ergänzt die Aussage von Antonia Fischer, wonach zwischen ihr und John 30 Telefonate stattfanden, über die keine einzige Aktennotiz vermerkt war, und fragt, ob das eine vollständige Akte sei. Der Vorsitzende lässt diese Frage nicht zu. Wimmer fragt, ob das üblich sei und ob Weißenborn so etwas schon mal erlebt habe, auch den Austausch mit den Anzeigenerstattern, um Fuellmich zur Festnahme in eine Falle zu locken. Weißenborn erklärt, so etwas habe er noch nie gesehen.
Fuellmich fragt, ob es üblich wäre, dass keine Aktennotizen über die Telefonate vermerkt seien. Weißenborn führt aus, das käme auf den Inhalt an. Er halte das für ungewöhnlich, da er davon ausgeht: „Man wird wohl nicht übers Wetter gesprochen haben.“ Einen solch intensiven Austausch habe er so noch nicht gekannt.
Um 11:57 Uhr endet der Prozesstag 11. Am 24. April wird Jens K., der Buchhalter, angehört.
Bis dann, tschüss.