Fuellmich-Prozess – Transkript des 10. Verhandlungstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 10. Verhandlungstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start

So guten Morgen, heute geht es weiter mit Prozess Tag 10 am 3. April 2024 in Göttingen in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich und zwar mit der Zeugenvernehmung Antonia Fischer.

Einige Menschen fühlen sich von meinen Danksagungen an diejenigen, die meine Arbeit finanziell unterstützen, belästigt. Diesen Menschen möchte ich gern sagen, einfach weiter scrollen und gegebenenfalls das öffentlich-rechtliche konsumieren. Da werden sie vielleicht besser informiert. Ich bin heute wieder kurz vor 7 vor Ort und diesmal nicht die Erste. Eine nette Dame aus Wien war vor mir da und zur gleichen Zeit wie ich gesellte sich eine andere Dame aus Ulmen dazu. Alter Saal ohne Lautsprecheranlage, viele Menschen vor Ort. Viele müssen leider wieder nach Hause gehen, weil die Sitzplätze im Zuschauerbereich nicht reichen. Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die akademischen Titel der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

9:20 Uhr Fuellmich wird hereingeführt, die Zuschauer erheben sich. Fuellmich sagt kämpferisch und mit einem Daumen nach oben: „Wir kriegen sie alle.“

Die Zeugenbefragung wird fortgesetzt.

Wörmer und Fuellmich sind in Abstimmungsgesprächen und bekommen zunächst nicht mit, dass das Gericht auf sie wartet. Wörmer bittet um Entschuldigung und befragt Antonia Fischer zu einer E-Mail vom 14. Februar 2022 von Templin an die Mandanten, in welchem er sich für den Datenschutzvorfall entschuldigt. Unter anderem hieß es in dieser E-Mail, dass die betreffende E-Mail „aufgrund technischer Probleme an alle sichtbar“ gewesen sei. Wörmer fragt, ob dazu Näheres bekannt sei und welche Auswirkungen dieser Vorfall für die Klägergemeinschaft hatte. Antonia Fischer führt aus, dass Rundmails an alle grundsätzlich in Blindkopie erfolgten. An diesem Tag passierte das aus irgendwelchen Gründen nicht. Es sei der Mitarbeiterin dann auch schnell aufgefallen, aber es war zu spät. Die Rückholung von E-Mails funktioniert Antonia Fischers Wissen nach nur bedingt.

Nein, sie funktioniert bei Email leider gar nicht. Es stellt sich die Frage, warum etwas ausgerechnet in dieser Sache so fulminant falsch läuft, was sonst immer richtig läuft und eigentlich Routine ist…

Wer war diese Mitarbeiterin? Woher kam sie? Stand sie irgendwie in Verbindung mit Fuellmich?

Antonia Fischer führt weiter aus: „Sie war ganz aufgelöst“, und meint damit die die E-Mail versendende Mitarbeiterin. Die Reaktion der Mandanten war unterschiedlich. Einige fragten: „Was soll das?“, andere reagierten mit: „Ist ja nicht so schlimm.“ Diese E-Mail sorgte für Vernetzung unter der Klägergemeinschaft. Es gab E-Mails wie beispielsweise: „Ach du auch hier?“ Solche E-Mails an den gesamten Verteiler wurden dann umgehend eingestellt. Man habe den Vorfall an die Datenschutzbehörde gemeldet. „Mehr konnten wir nicht tun.“ Wörmer fragt, wie viele Mandanten es betraf. Antonia Fischer antwortet: „Weiß ich nicht, alle.“ Wörmer fragt, wie viele das Mandat gekündigt haben. Antonia Fischer antwortet, das könne sie nicht sagen. Wenn, dann solle man direkt bei Templin nachfragen. Manche wendeten sich nur an Templin. An alle von fünf bis sechs Mandanten wisse sie. Wörmer fragt, wie viele insgesamt gekündigt hätten. Antonia Fischer führt aus: „Schwallartig“ kam keine Kündigung. Es sei ein „tröpfchenartiger Prozess“ gewesen. Es habe keine Kündigungswelle gegeben. Es habe vermehrt Kündigungen wegen des Datenschutzvorfalls gegeben, andere wegen der Inhaftierung Fuellmichs.

Wörmer fragt, wie viele der Mandanten dachten, Fuellmich sei der mandatierte Rechtsanwalt, und wie viele dachten, Templin von den Hafenanwälten sei der mandatierte Rechtsanwalt. Antonia Fischer sagt, diese Aussage könne man nicht treffen. Die Mandanten hätten unterschiedliche Wege gewählt. Ein Teil kam über das Sammelklageformular, andere über die Handynummer von Templin, andere wieder über die E-Mailadresse kontakt@hafenanwälte und so weiter. Wörmer fragt, wie der Kontakt zur Klägergemeinschaft lief. Antonia Fischer antwortet, es habe telefonische Sachstandsanfragen bei Templin gegeben. Wörmer fragt, ob es eine E-Mailadresse gab. Antonia Fischer erklärt, es habe sehr viele Anfragen von Menschen gegeben, die fragten, wie sie mitmachen könnten. Sehr viele ausländische Unternehmen fragten, wie sie sich beteiligen könnten. Es gab Anfragen von Piloten, dass sie sich fragten, wie sie die Klage für weitere Berufsgruppen öffnen könnten. Wenn Ausländer anfragten, verwiesen sie auf die internationale Netzwerkseite, auf denen Kooperationskollegen aus dem Ausland gelistet waren.

Tja, das hatte Fuellmich schon ganz schön professionell aufgezogen.

Theoretisch hätten die Mandanten das selbst finden können, aber man habe oft bei den Hafenanwälten angefragt. Wörmer hakt nach bezüglich der Kooperationskollegen und fragt, ob das direkt Partner bezüglich der Sammelklage waren. Antonia Fischer erklärt, sie habe diese nicht gekannt, sie wären ihnen genannt worden.

Fuellmich fragt, wer diese rekrutiert hat. Antonia Fischer antwortet: „Ich nehme an du.“ Fuellmich bestätigt und verweist auf seine „wir ersaufen“-E-Mail, in der es auch hieß: „um wenigstens die internationalen Kollegen“ und so weiter, und fragt: „Die Kollegen im Ausland wurden von mir betreut, richtig?“ Antonia Fischer bejaht.

Und wie sah diese Betreuung nun genau aus? Ich meine… es wurden ja keine Klagen geführt. Es wurden nur Mandanten generiert. Je mehr, umso besser. Jede zahlte 800 Euro plus Steuern. Und dann?

Fuellmich führt weiter aus, die Mandanten aus dem Ausland sollten nicht von ihnen betreut werden wegen haftungsrechtlicher Bedenken, da man das jeweilige Länderrecht zu berücksichtigen hatte. Antonia Fischer bestätigt das. Fuellmich fragt, ob Antonia Fischer die Schreiben Templins bekannt sind, nach denen er eine Darlehensforderung gegen Fuellmich hat. Antonia Fischer erklärt, das sei ihr grob bekannt. Fuellmich fragt, ob ihr bekannt ist, dass diese aus August sind, zu einem Zeitpunkt nachdem die Sammelklagemandate gekündigt waren. Antonia Fischer erklärt, dass ihr das nicht bekannt war.

Fuellmich geht auf den Begriff der Arglist und dem Zusammenhang Dolo Agit – Arglisteinrede, auf die Anfrage Schwabs ein. So habe dieser um Geld für eigene Prozesskosten gebeten.

In der Widerstandsbewegung galt Herr Schwab als jemand, der allen und jedem pro bono geholfen hat. Komisch, was da alles am Rande so zutage kommt. Aber vielleicht sollten ja nur die Gerichtskosten damit beglichen werden…

Später hätte er davon Abstand genommen, da er sich nicht der Veruntreuung seines, also Fuellmichs Geldes, schuldig machen wollte. Fuellmich fragt Antonia Fischer, ob sie wisse, was dahinter steckt. Antonia Fischer erklärt, dass sie wüsste, dass dieses Mandat Kosten verursacht hätte. Fuellmich hakt nach. Antonia Fischer möge erklären, was sie damit meint. Antonia Fischer erklärt, dass zum einen der Streitwert „abnormal hoch“ gesetzt wurde und zum anderen sei das Verfahren durch zwei Instanzen getrieben worden.

Fuellmich widerspricht und erklärt, es hätte nur eine Instanz gegeben. Antonia Fischer erwidert, ihr wäre so, als habe es „Berufung gegeben.“ Fuellmich erklärt, es habe sich um die Gerichtskosten für Schwabs gehandelt, die der Ausschuss bezahlen sollen hätte. Antonia Fischer erwidert, der Ausschuss hätte die Kosten mittlerweile bezahlt. Fuellmich führt aus, Schwab wollte das Geld haben, um seinen Freund Nils zu bezahlen.

Och!

Er habe dann jedoch ausgeführt, er wolle sich „nicht an der Veruntreuung deines (gemeint ist Fuellmichs) Geldes beteiligen.“

Fuellmich fragt, ob Schwab mit „euch“ gemeint wohl Antonia Fischer und Hoffmann darüber gesprochen habe. Antonia Fischer bejaht und ergänzt, dass er dann darüber nachgedacht habe. Fuellmich fragt, ob diese Rechnung bezahlt wurde. Antonia Fischer bejaht. Fuellmich fragt, ob es sein kann, dass Schwab geäußert habe, dass zumindest das, was sie über die 600.000 € hinaus eingenommen haben, nicht mehr erklären könnten.

Anmerkung der Autorin: Ich bin an dieser Stelle nicht mehr sicher, ob er tatsächlich Schwab meinte. Ich habe aber keinen anderen Namen gehört. Ende der Anmerkung.

Antonia Fischer verneint. Fuellmich erklärt: „Mir hat er das gesagt,“ und seine (Fuellmichs) Frau habe mitgehört. Antonia Fischer erklärt: „Mir hat er das nicht gesagt.“ Fuellmich führt aus, genau das würde unter den Tatbestand des Dolo agit, also der Arglist Einrede, fallen. Antonia Fischer erwidert, es wurde aus einer Grundschuld abgeleitet. Fuellmich widerspricht, da eine Sicherungsabrede galt. Antonia Fischer widerspricht, dass es eine solche, also die Sicherungsabrede, nur mit der Warburg Bank gab.

Der Vorsitzende fragt, welchen Einfluss die rechtliche Einschätzung der Zeugin, also gemeint ist die Einschätzung zur Arglist Einrede, im Verfahren habe. Fuellmich führt aus, ihm würde vorgeworfen, er würde das Geld nicht zurückzahlen. Er wäre angezeigt worden von dem, der das Geld geklaut hat. Das könne doch nicht sein. Fuellmich fragt, warum Staatsanwalt John bisher nichts getan hat. Wörmer führt aus, sie habe bei Staatsanwalt John bezüglich der Anzeigen gegen die Anzeigenerstatter nachgefragt. John habe auf die Zeugenvernehmung im Strafverfahren gegen Fuellmich verwiesen und wollte diese zunächst abwarten.

Meiner Ansicht nach hat Templin einen Fehler gemacht, als er Fuellmich das Darlehen gewährte. Die Mandantengelder könnten zweckgebunden gewesen sein. Dann könnte es durchaus sein, dass auch ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wird. Ein Grund mehr für ihn, die Gelder zu sichern, um sie wenigstens beizeiten an die Mandanten zurückzahlen zu können. Auf diese Weise gäbe es dann wenigstens keine unmittelbar finanziell Geschädigten.

Allerdings könnte ich mir inzwischen durchaus vorstellen, dass es immer noch nicht wenige Mandanten gibt, die ihren Reiner für einen ganz tollen Hecht halten, der jetzt nur deshalb seine Sammelklage nicht führen kann, weil der böse Staat ihn daran hindert.

Fuellmich fragt, ob sie die Hafenanwälte ihre Kanzlei dicht gemacht haben. Antonia Fischer antwortet, sie hätten sich von ihrer Sekretärin getrennt und standen mit drei Rechtsanwälten und vier Telefonen da. Fuellmich hält ihr eine Mitteilung vor, welche vermeintlich von den Hafenanwälten stammte. Dort schrieben sie: „Liebe Mütter, Liebe Väter, Liebe Omas, Liebe Opas, aufgrund aktueller Veränderungen müssten sie die Arbeit ruhen lassen. Sie waren gern für Sie da.“ Dieses Schreiben wurde beendet mit: „Herzliche Grüße, euer Orga Team Kinder.“ Antonia Fischer erwidert: „Das sind wir nicht.“ Das wäre ihre Kommunikationsschnittstelle zur Orga gewesen. Deren Rechtsteam hätte etwas Eigenes aufgemacht. Wörmer verweist auf einen Link zu den Mask Force Anwälten. Antonia Fischer erläutert, dass sie ihren Namen verlinken ließen.

Fuellmich kommt zurück auf die Strafanzeige mit den Worten: „Hier wird am laufenden Meter was von Drohungen erzählt.“ Hoffmann hätte geschrieben, sie hätten doch gar nicht die Eintragung, also die Eintragung der Gemeinnützigkeit, verweigert. Fuellmich widerspricht und erklärt, Hoffmann und Antonia Fischer hätten die Eintragung verweigert. Antonia Fischer erklärt, in der Einladung zur Gesellschafterversammlung sei die Eintragung der Gemeinnützigkeit mit der Geschäftsführerabberufung verknüpft gewesen. Fuellmich widerspricht und führt aus, es ging erstmal um die Eintragung der Gemeinnützigkeit, dann hätte es keine Steuerproblematik mehr gegeben. Er führt weiter aus: „Danach hätten wir euch immer noch rausschmeißen können.“ Antonia Fischer erwidert, sie hätten nicht mitgemacht, weil sie keine Unterlagen bekommen haben.

Fuellmich kommt zurück auf die Bedrohungslage und fragt, ob es konkrete Drohungen gab. Antonia Fischer antwortet: „Und dann zünde ich die Bombe und hinterlasse euch die Trümmer.“ Wörmer erwidert, dass Hoffmann und Antonia Fischer die anderen, also Fuellmich und Viviane Fischer, auch loswerden wollten. Antonia Fischer antwortet: „Noch nicht zu diesem Zeitpunkt.“

Fuellmich fragt nach der Drohung: „Robert Cibis macht ein Video von euch.“ Er führt weiter aus einer Anlage aus, in welcher es hieß, sowohl Hoffmann als auch Antonia Fischer hätten es so verstanden, dass Fuellmich die Mittel in die 50/50-Gesellschaft ziehen wollte.

Anmerkung der Autorin: Ich habe nicht mitbekommen, von wem diese Aussage war. Ende der Anmerkung.

Fuellmich erklärt weiter, dass das stimmt, also dass es seine Absicht war, die Mittel in die 50/50-Gesellschaft zu ziehen.

Oh Gott, hier reitet sich der Superanwalt einmal mehr und einmal tiefer in die Scheiße. Ist ihm nicht klar, dass er seine Gesellschafter aus der ersten Gesellschaft nicht einfach loswird, indem er eine zweite ohne diese gründet? Und ist ihm nicht klar, dass die Spendeneinnahmen, die für die erste Gesellschaft eingegangen sind, der ersten Gesellschaft gehören? Da die erste Gesellschaft nicht aufgelöst wurde, als er mit Viviane Fischer einfach die 50/50 Gesellschaft gründete und den Spendern gegenüber eine Umfinierung bestmöglich verschleiert wurde, wäre es IMHO sogar möglich, dass alle Einnahmen der ersten Gesellschaft gehören.

Er sagt hier also ganz freimütig nichts anderes, als dass er die beiden Gesellschafter der ersten Gesellschaft betrügen wollte.

Antonia Fischer erwidert: „Aha, im Sommer 21.“ Fuellmich erwidert: „Ich hatte euch abgehakt, als mir klar war, dass ihr Nullnummern seid.“

Auf dieser Grundlage kann man eine Freundschaft aufkündigen, aber nicht einseitig einen Gesellschaftervertrag; schon gar nicht, wenn sich aus diesem Vertrag für die geprellten Gesellschafter noch steuerliche Verpflichtungen ergeben.

Fuellmich erwähnt erneut einen Film über controlled Opposition.

Alles eine rieeeesige Verschwörung gegen Fuellmich. Die Erklärung für alles.

Antonia Fischer erklärt, dass darüber spekuliert wurde, was die Bombe von der Fuellmich sprach, hätte sein können. Fuellmich fragt, ob die Drohung von Robert Cibis, der mache einen Film von euch, eine solche hätte sein können. Antonia Fischer bejaht.

Wörmer fragt, ob das eine Drohung sei, die eine Strafanzeige nach sich ziehen müsse, und ergänzt, sie, also Hoffmann und Antonia Fischer, hätten ja auch eine „fünf gegen einen“-Show gemacht.

Ja, nachdem sie sich um mehr als 2 Millionen Euro geprellt sahen (700.000 Euro Darlehen, über 300.000 Euro Email-Bearbeitungskosten, 1 Millionen Gold) und nicht wussten, wie sie ihren Steuerverpflichtungen aus dem Vertrag begleichen  sollten.

Fuellmich fragt, wie sie darauf gekommen sind, eine solche Veranstaltung zu machen. Er fragt weiter, ob sie geglaubt haben, dass das gesellschaftsrechtlich in Ordnung wäre. Antonia Fischer antwortet, der Betreff der E-Mail war „rauskommen“ und ergänzt, sie wären der Meinung gewesen, die Öffentlichkeit informieren zu müssen. Fuellmich fragt, ob sie geglaubt haben, sie könnten den Ausschuss führen. Antonia Fischer erwidert, sie sei Teil der Gesellschaft. Fuellmich fragt: „Was ist denn das für eine Antwort?“

SIE IST TEIL DER GESELLSCHAFT. Jetzt angekommen?

Fuellmich fragt weiter: „Wofür wollt ihr das Geld?“ Antonia Fischer antwortet: „Wir wollen gern die Steuern bezahlen“ und ergänzt, dass Fuellmich den Abfindungsvergleichsvorschlag mit besonderem Augenmerk auf Punkt 15 wohl nicht ganz verstanden hat. Fuellmich liest daraus vor, so hieß es im Entwurf, es sei ein Abfindungsvergleich. Antonia Fischer als Gläubiger sowie Hoffmann als Gläubiger und dem Coronaausschuss als Schuldner sowie Fuellmich und Viviane Fischer als jeweilige Drittschuldner. Er ergänzt: „Ihr seid doch schon raus.“

Anmerkung der Autorin: Fuellmich scheint sich bei seiner Aussage darauf zu beziehen, dass dieser Vergleichsentwurf von Antonia Fischer und Hoffmann als Gläubiger und dem Coronaausschuss als Schuldner spricht. Somit leitet er seine Schlussfolgerung ab, sie seien doch schon raus. Ende der Anmerkung.

Er hat den Vergleich aber abgelehnt. Schon vergessen?

Fuellmich führt weiter aus, sie wollten Geld, dann hätten sie ihre Geschäftsanteile abgegeben. Sie hätten 25% pro Gesellschafter gefordert. Die Bemessungsgrundlage sollte alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände einschließen, obwohl diese, wie Fuellmich einwirft, nicht zu versteuern wären. Bemessungszeitpunkt sollte der 31.12.21 sein. Im Gegenzug würden Antonia Fischer und Hoffmann ausscheiden.

Fuellmich fragt, wie sie das tun konnten, obwohl dies vorsieht, dass niemand Geld bekommt.

Also… zumindest niemand, außer Fuellmich.

Antonia Fischer erwidert: „Wenn du weiterliest“ und verweist darauf, dass es zunächst eine steuerliche Rechtskraft geben müsste.

Anmerkung der Autorin: Ich meine mich zu erinnern, dass Antonia Fischer gesagt hat, das Geld hätte auf einem Verwahrkonto geparkt werden sollen, bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Ende der Anmerkung. Antonia Fischer ergänzt, wenn es dann nicht zu versteuern wäre, dann hätte man es zurückgeben können.

Fuellmich führt weiter aus dem Entwurf aus, dass die Gläubiger, gemeint sind Hoffmann und Fischer, das Geld nach vollständiger Versteuerung abzüglich der Kosten zurückspenden würden, und erwähnt in einem Nebensatz, dass die sogenannte Kostenanrechnung dann gegebenenfalls so ähnlich ablaufen könnte wie beim Darlehen in Höhe von 600.000 €, als das Doppelte abgegriffen wurde. Er ergänzt, dass Viviane Fischer dazu gesagt habe, dass das völlig schwammig sei, dass Antonia Fischer und Hoffmann da alles machen könnten.

Und dann verlässt sich ein Fuellmich natürlich auf die anwaltliche Expertise einer Viviane Fischer, an der er ansonsten kein gutes Haar lässt.

Antonia Fischer erwidert, dass ihr Steuerberater in Kommunikation mit dem Finanzamt sei, bis heute gäbe es keinen Bescheid.

Ganz ehrlich: Das verwundert mich!!!!!!!

Sie ergänzt: „Wir sind im 100-Meter-Lauf 90 Meter entgegengekommen“ und erläutert nach Empörung Fuellmichs über diese Aussage, dass sie dem Wunsch Fuellmichs und Viviane Fischers nachkommen wollten, nicht zu erfahren, wie viel Geld da ist. Schwab sollte als Mittelsmann die Steuerschuld ermitteln.

Fuellmich fragt, was wäre, wenn keine Steuerlast da wäre, schließlich läge bis heute kein Bescheid vor.

Wie kann man nur so unfassbar naiv sein? Und das als promovierter Anwalt.

Wörmer fragt, ob die Eintragung der Gemeinnützigkeit noch passieren soll. Fischer antwortet, das sei schwer bis unmöglich, weil sie den Namen ohne Zustimmung aller vier ursprünglichen Gesellschafter nicht ändern könnten.

Wörmer fragt, was Antonia Fischer und Hoffmann gemacht hätten, wäre auf den Vergleichsvorschlag eingegangen worden, wenn jedoch die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt worden wäre. Antonia Fischer erklärt, dass sie und Hoffmann zu diesem Zeitpunkt gedacht hätten, die Eintragung der Gemeinnützigkeit sei kein Problem. Fuellmich erwidert, dass zu diesem Zeitpunkt klar war, dass sie die Gemeinnützigkeit bekämen.

Wörmer spricht an, dass eine Finanzamtsmitarbeiterin die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft versagte, weil der Inhalt der kurz zuvor veröffentlichten E-Books nicht die Meinung der Regierung wiedergegeben hätte.

Und wie kommt Fuellmich dann darauf, dass es klar gewesen sei, dass sie die Gemeinnützigkeit bekämen? Davon abgesehen halte ich diese Aussage, die u.a. auch früher schon von Viviane Fischer geäußert worden war, für Mumpitz. Als ob sich eine zuständige Mitarbeiterin des Finanzamts ein pdf-Buch heruntergeladen, gelesen und dann aufgrund dessen Inhalts entschieden hätte. Einfach nur lächerlich!

Antonia Fischer erwidert, man hätte da noch um die Eintragung gekämpft. Wörmer erwidert, sie (Antonia Fischer und Hoffmann) hätten dann womöglich nicht mehr gekämpft, denn sie wären dann ausgeschieden.

Wörmer erklärt, dass Antonia Fischer und Hoffmann das Geld mit dieser Formulierung aus dem Vergleichsentwurf einfach hätten behalten können. Antonia Fischer erklärt, sie gingen davon aus, sie müssten es sowieso versteuern, außerdem sei es ohnehin nicht zu diesem Vergleich gekommen. Wörmer hakt nach und führt aus, dass das Geld an Antonia Fischer und Hoffmann ausgezahlt werden sollte. Der Vorsitzende erklärt, dass die Überweisung an Schwab als Treuhandverwalter geschehen sollte. Wörmer erwidert, dass dies an keinerlei Bedingungen oder Fristen geknüpft war.

Fuellmich geht darauf ein, dass Viviane Fischer schrieb, dieser Abfindungsvergleich sei in der Strafanzeige ausgelassen worden. Außerdem wäre es bei diesem Abfindungsvergleich nicht nur um Steuern gegangen, denn immaterielle Vermögensgegenstände müsse man nicht versteuern. Fuellmich erklärt weiter, dass sie (Fuellmich und Viviane Fischer) auf diesen Vorschlag nicht eingegangen sind und fragt: „Was ist mit euch los? Wieso wollt ihr hier einfach die Hälfte der Kohle?“

Nach etlichem Hin und Her erwähnt Antonia Fischer, dass sie mit diesem Vergleichsvorschlag den Gang an die Öffentlichkeit vermeiden wollten. Fuellmich erwidert aber auf die fünf gegen eins Show (gemeint ist die Besprechungssendung, in der Hoffmann, Antonia und Viviane Fischer, Wolfgang Wodarg und Robert Cibis in seiner Abwesenheit über ihn redeten). Wörmer fragt, ob man die vermeintliche Drohung Fuellmichs, er würde die Bombe platzen lassen, mit der Drohung Hoffmanns, dass das der Preis wäre, der gezahlt werden müsse, wenn sie (Fuellmich und Viviane Fischer) sie (Antonia Fischer und Hoffmann) raus haben wollten, gleichsetzen könne. Der Vorsitzende erklärt, dass das eine Wertung sei, die das Gericht vornehmen würde.

Antonia Fischer erklärt, dass es zum Zeitpunkt des Vergleichsvorschlags nur um die Auskunftsverweigerung ging. Sie spricht von Existenzvernichtung infolge der Drohung Fuellmichs, er würde die Bombe platzen lassen, und konkretisiert auf Nachfrage der Verteidigung mit dem steuerlichen Problem. Fuellmich erläutert den Aufbau der Strafanzeige: Der erste Teil würde die vermeintliche Bedrohungslage thematisieren, der zweite Teil bestünde aus Rechtsausführungen Hoffmanns, welche er (Hoffmann) nach Ansicht von Fuellmich aus Büchern abgeschrieben habe. Hoffmann hätte ausgeführt, dass Geschäftsführern einer GmbH ein weiter Ermessensspielraum zusteht; es greife die Business Judgement Rule.

Fuellmich fragt, warum Hoffmann und Antonia Fischer zugelassen haben, dass in der Anklageschrift die wichtige Information fehlte, dass die Geschäftsführer allein vertretungsbefugt waren. Antonia Fischer führt aus, das sei ein Fehler gewesen: „Es war keine Absicht.“ Sie ergänzt, sie sei sich nicht sicher, dass die Anklage so sehr auf die gemeinsame Geschäftsführung fußte. Fuellmich führt aus, dass das einer der beiden tragenden Eckpfeiler der Strafanzeige gewesen ist. Der erste tragende Eckpfeiler sei gewesen, Fuellmich habe trotz Gesamtvertretungsbefugnis Entscheidungen allein gefällt. Der zweite tragende Eckpfeiler sei gewesen, er habe nicht vorgehabt, das Darlehen zurückzuzahlen. Fuellmich ergänzt dazu: „Beides ist falsch.“

Antonia Fischer führt aus, sie habe die falschen Unterlagen weitergeleitet; es sei eine falsche E-Mail gewesen, die sie weitergeleitet habe. Fuellmich geht noch einmal auf die beiden tragenden Eckpfeiler der Strafanzeige ein, welche sich beide als falsch erwiesen, und führt aus, dass das nicht schlimm gewesen wäre, hätte der Staatsanwalt ihm, dem Angeklagten Fuellmich, rechtliches Gehör gegeben. Das hätte er aber nicht getan, weil die Anzeigenerstatter Angst vor vermeintlichen Bedrohungsszenarien hatten.

Wörmer fragt, ob ihr bekannt war, dass jeder Geschäftsführer allein vertretungsbefugt war und dass auch sie selbst, Antonia Fischer, Entscheidungen hätte fällen können. Antonia Fischer erklärt, sie und Hoffmann hätten keinen Zugriff auf Konten gehabt und wollten das nicht allein tun; sie hätten mit Fuellmich und Viviane Fischer gesprochen. „Es kam ein Nein,“ und dann wäre das eben ein Nein gewesen.

Fuellmich fragt, ob sie über die Intention der Darlehensvergabe informiert waren und darüber, dass noch genug Geld da war. Antonia Fischer fragt, welches Geld gemeint sei. Fuellmich erklärt die Pfändungsrisiken als Motiv für das Darlehen und sagt: „Der war nicht ausgeplündert.“ Er führt weiter aus, dass die Staatsanwaltschaft entgegen dieser vermeintlichen Tatsachen schrieb, das Geld sei privat ausgegeben und der Angeklagte sei nicht rückzahlungswillig. Antonia Fischer erklärt, Fuellmich könne „nicht einfach Geld entnehmen, ohne zwei Gesellschafter zu fragen.“

Fuellmich fragt, wie sie darauf kommt. Antonia Fischer begründet es damit, dass Hoffmann und sie auch Geschäftsführer sind. Fuellmich erwidert, das sei korrekt, jedoch mit Alleinvertretungsbefugnis und weist auf die besondere Notlage in Anbetracht der Pfändungsrisiken hin. Er fragt weiter, ob sie, Antonia Fischer und Hoffmann, in Betracht gezogen haben, das Spendenvermögen vor staatlichem Zugriff zu schützen. Er ergänzt, wichtig wäre einzig gewesen, dass es zurückgezahlt wird.

Der Vorsitzende erwähnt Informationspflichten, welche auch bei Einzelgeschäftsführerbefugnis gelten würden. Fuellmich erwidert, dass sie, Antonia Fischer und Hoffmann, sich nicht kümmerten. Wörmer fragt, ob sie vom Darlehen von Viviane Fischer gewusst haben. Antonia Fischer bejaht. Wörmer fragt, warum sie Viviane Fischer nicht angezeigt haben.

Antonia Fischer erklärt, dass sie das doch getan haben. Anmerkung der Autorin: Auch Viviane Fischer wurde angezeigt, die Ermittlungen wurden jedoch fallen gelassen. Hierzu verweise ich auf den Bericht vom Prozesstag 7 und 9. Ende der Anmerkung.

Fuellmich fragt, ob sie ernsthaft geglaubt haben, er, Fuellmich, würde seinen Ruf für 700.000 € riskieren. Antonia Fischer antwortet: „Sowas in der Art, ja.“

Wörmer fragt in Bezug auf die Sammelklage, was die Hafenanwälte geplant haben, um die Sammelklage fortzusetzen. Antonia Fischer führt aus, man habe die Mandanten kontaktiert und ihnen angeboten, die Sammelklage kostenneutral weiterzuführen, sobald sich eine Möglichkeit bieten würde. Fuellmich erwidert, das seien doch nun seine Mandanten. Antonia Fischer erwidert, es wundere sie, dass die Mandanten dann noch Kontakt zu ihnen, also den Hafenanwälten, halten. Wörmer fragt, wann sie, also die Hafenanwälte, angeboten haben, dass sich eine günstige Gelegenheit bieten könnte. Antonia Fischer antwortet: Ende 2023. Sie ergänzt, sie stünden in Kontakt mit den Mandanten.

Wörmer fragt, ob es konkrete Projekte gibt. Antonia Fischer erklärt, sie, die Hafenanwälte, würden das aktuelle Strafverfahren abwarten, welches auch die Mandanten verfolgen würden. Sie ergänzt, die Mandanten könnten auch zu ihnen, also zu den Hafenanwälten, kommen, ihr Mandat kündigen und dann bekämen sie ihr Geld zurück. Fuellmich erläutert erneut anhand eines fiktiven Beispiels, dass sie Mandanten das Geld zurückzahlen würden, das sie gar nicht hätten. Antonia Fischer erklärt, dass das streitig wäre, schließlich habe er, der Angeklagte Fuellmich, die Mandanten angeschrieben. Fuellmich widerspricht: „Nee, die haben mich kontaktiert.“ Und weiter, die Mandanten hätten alle geglaubt, er, Fuellmich, sei der Anwalt. Er fragt, wo das Problem mit den Mandatskündigungen sei. Antonia Fischer erklärt, das müsse geklärt werden. Wörmer fragt: „Im Strafverfahren?“ und meint das aktuelle Strafverfahren gegen Fuellmich. Antonia Fischer verneint und erklärt, sie sei die falsche Ansprechpartnerin für solche Fragen.

Wörmer führt aus, dass die Mandanten seit Anfang 2023 warten würden, ohne dass Klageprojekte da seien, und fragt, ob das nicht dem Vorwurf gleichkommt, den sie Fuellmich über seine Sammelklageprojekte machten. Antonia Fischer widerspricht und erklärt, dass das so mit den Mandanten abgestimmt sei und dass jeder wisse, dass er gehen kann und sein Geld zurückbekommt. Fuellmich erwidert wieder, das seien seine Mandanten. Antonia Fischer erklärt: „Dann frage ich mich, was die Leute bei uns wollen.“

Fuellmich fragt nach den Mandanten-Informationsschreiben und erklärt, dass dort alle Informationen über die Sammelklage an die Mandanten getragen wurden. Antonia Fischer erklärt, sie habe damit wenig zu tun gehabt und erklärt weiter, dass sei jedoch nicht das, was den Mandanten versprochen wurde. Fuellmich fragt, wieso sie meint, das beurteilen zu können. Antonia Fischer erklärt, sie könnten beurteilen, was ihnen die Mandanten enttäuscht mitteilen würden, z.B., dass es technisch nicht möglich sei, dass sich deutsche Kläger an die Klage in Ontario anhängen. Fuellmich widerspricht. Antonia Fischer erklärt, sie würde die Information nur weitertragen. Fuellmich fragt, von wem die Information sei. Antonia Fischer erklärt, von Hoffmann. Fuellmich antwortet: „Oh mein Gott.“ und bringt damit nach Meinung der Autorin seine Verachtung Hoffmann gegenüber zum Ausdruck.

Wörmer fragt, inwiefern Templin in den Ausschuss eingebunden war. Antonia Fischer erklärt, er zeigte sich als Interviewpartner zum Thema Sammelklage, um dem Thema ein Gesicht zu geben. Manchmal sei er einfach nur so bei den Ausschusssitzungen dabei gewesen, wenn er Zeit hatte. Fuellmich fragt, ob sie mitbekommen habe, dass Klagen in New York, Kanada und Südafrika eingereicht wurden. Antonia Fischer bejaht, sie habe das, aber „nicht weiter bewertet“.

Fuellmich führt aus, dass die Klage in Kanada noch anhängig ist und fragt, ob sie das mitbekommen hat über die Mandanteninformationsschreiben. Antonia Fischer antwortet: „Die habe ich nicht auswendig gelernt.“ Fuellmich fragt: „Warum schreibt ihr Mandanten an und schreibt, der macht nichts?“ Wörmer fragt, ob Antonia Fischer die Sammelklagen lächerlich fand. Antonia Fischer antwortet, sie hielt sie für unzureichend und nicht das, was versprochen wurde. Wörmer fragt, bei wie vielen Mandanten der Kontakt über die E-Mail-Adresse Entschädigung und so weiter stattfand. Antonia Fischer erklärt, dass sie für diese E-Mail-Adresse gesperrt wurden.

Fuellmich erklärt, dass die Sammelklage-Website von seinem IT-Mann erstellt wurde. Im Rahmen der Mandatskündigung seien dann die Zugriffe gecancelt worden und verweist auf Kunuh für nähere Informationen. Fuellmich führt aus, dass sie ab März 2023 begonnen haben, mit ihm, also Fuellmich, Vergleichsverhandlungen zu führen. Er erklärt weiter, dass er immer gesagt habe, es müsse immer dem Zweck entsprechen und fragt, ob das klar war. Antonia Fischer bejaht und ergänzt, dass sie deshalb der Vergleichsvorschlag von Fuellmich gewundert habe. Sie meinte hier den Vergleichsvorschlag, dass Fuellmich alles bekäme, Viviane Fischer rausgeschmissen wird und sie das Geld unter sich aufteilen.

Fuellmich verweist auf ein Schreiben von ihm selbst an Viviane Fischer und kommentiert, dass er es nur an Viviane Fischer geschickt habe, weil er die anderen beiden Gesellschafter schon abgeschrieben habe. In diesem Schreiben ging es darum, das Vermögen 50:50 aufzuteilen, es auf ein Anderkonto zu verwahren und sowohl er, Fuellmich, als auch Viviane Fischer könnten darauf zugreifen, solange sich die Verwendung im Rahmen des Satzungszwecks bewegt. Er fragt, ob sie davon wussten, dass das sein, Fuellmichs, Hauptanliegen war.

11:00 Uhr der Vorsitzende unterbricht die Verhandlung für ein paar Minuten.

11:05 Uhr die Verhandlung geht weiter.

Fuellmich geht darauf ein, dass selbst in seinem Schreiben vom 14. Dezember 2022 drin steht, dass er die 700.000 € für ICICC im Sinne der Spender nutzen will. Er fragt, ob sie zustimmt, dass das Geld Aufklärungszwecken zugutekommen sollte. Antonia Fischer bejaht. Fuellmich fragt: „Was habt ihr vor mit dem Geld?“ Antonia Fischer erklärt, sie würden es dazu gemäß verwenden oder nach Auflösung weiterspenden. Sie ergänzt den Vorwurf an den Angeklagten, er könne doch nicht Geld aus 2020 bzw. 2021 aus der Gesellschaft entnehmen und in eine andere Gesellschaft packen. Fuellmich fragt, wer die Arbeit gemacht hat und wiederholt seine Frage: „Was wollt ihr mit dem Geld?“ Er ergänzt die Frage, ob sie bestreiten würde, dass er, Fuellmich, den Spendenzweck verfolgte. Antonia Fischer verneint.

Fuellmich hakt nach und fragt, auf welcher Grundlage Antonia Fischer und Hoffmann Geld wollten. Antonia Fischer antwortet, dass es da „diese Gesellschaft“ gab, welche noch die Geschäfte betreibe. Anmerkung der Autorin: Antonia Fischer scheint es nicht klar gewesen zu sein, dass die aktuellen Tätigkeiten des Coronaausschusses von Viviane Fischer nicht unter der alten Gesellschaft laufen, sondern unter einer von Viviane Fischer ins Leben gerufenen Gesellschaft namens Stiftung Coronaausschuss. Ende der Anmerkung.

Fuellmich erwidert energisch: „Nein, das ist eine neue Gesellschaft. Die alte Gesellschaft macht nichts und hat kein Konto.“ Er ergänzt weiter: „Ihr habt meine Kohle.“ Antonia Fischer antwortet: „Das ist nicht das gleiche Geld.“ Anmerkung der Autorin: Antonia Fischer scheint darauf anzuspielen, dass die von Templin vereinnahmten 1,158 Millionen Euro aus dem Hausverkauf Fuellmichs ihre Grundlage im Sammelklageverfahren und dem daraus vergebenen Darlehen an Fuellmich hätten, für welches Fuellmich zufolge keine Rückzahlungspflicht mehr bestehen würde, da die Mandate auf ihn übertragen wurden. Templin hingegen widerspricht und zweifelt die Kündigung der Mandate an. Ende der Anmerkung.

Fuellmich kommt zurück auf den Spendenzweck und führt aus, dass Viviane Fischer und er selbst stets entsprechend dem Spendenzweck agierten. Antonia Fischer entgegnet, den „Swimmingpool“ habe sie nicht erlaubt. Fuellmich erwidert: „Was? Was?“ Antonia Fischer ergänzt, hierbei habe es sich wohl nicht um eine Liquiditätsreserve gehandelt. Fuellmich erwidert, nein, aber um einen Wertspeicher. Antonia Fischer erwidert, das sei streitig. Fuellmich erwidert, dass im Verfahren deutlich wird, dass darüber nicht gesprochen wurde. Anmerkung der Autorin: Er meint damit, dass die Darlehen zum Schutz des Spendenvermögens vor staatlichem Zugriff von Viviane Fischer als Liquiditätsreserve und von Fuellmich als Wertspeicher ausgelegt wurden. Offenbar gab es jedoch keine konkreten Vereinbarungen, sodass hier Aussage gegen Aussage steht. Ende der Anmerkung.

Antonia Fischer führt aus, sie und Hoffmann hätten eine formale Beziehung zu Viviane Fischer und würden sich, wenn der Prozess vorbei ist, neu aufstellen. Anmerkung der Autorin: Antonia Fischer bezieht sich darauf, dass Viviane Fischer derzeit eine der drei Gesellschafter der ursprünglichen Ausschussgesellschaft ist, geschäftsführende Gesellschafter sind Antonia Fischer und Hoffmann. Ende der Anmerkung.

Fuellmich fragt, ob sie sich dann nach dieser Neuaufstellung hinstellen und ihr Gesicht in die Kamera halten würden, erwartet jedoch nicht wirklich eine Antwort. Stattdessen erwähnt er den neuen Vergleichsvorschlag vom 26. Februar 2024, welcher von Antonia Fischer selbst stammen soll. Antonia Fischer unterbricht lachend mit den Worten: „Mach dir keine Sorgen, der ist hinfällig.“ Fuellmich führt weiter aus, dass in diesem angeboten wurde, dass die Anzeigenerstatter auf ihre Position als Adhäsionskläger verzichten würden, wenn sie das Geld bekämen. Der Vorsitzende mahnt den Angeklagten, Fragen zu stellen.

Wörmer führt aus, dass am 2.9.2 die Strafanzeige gestellt wurde, am gleichen Tag, als die Botschaft von Viviane Fischer veröffentlicht wurde, nachdem dem Angeklagten mitgeteilt wurde, dass die Sitzung nicht stattfinden würde, sodass Fuellmich folglich nicht teilnahm und ihm stattdessen die Zugriffe gesperrt wurden.

Fuellmich fragt die Zeugin, ob ihr das bekannt war. Antonia Fischer erklärt, ihr sei bekannt gewesen, dass eine solche Botschaft an die Öffentlichkeit geplant war; dass dies in diesem Moment stattfand, sei ihr jedoch nicht bekannt gewesen. Wörmer fragt, ob ihr bekannt war, dass Fuellmich entfernt werden sollte. Antonia Fischer erklärt, das sei ihr nicht im Detail bekannt gewesen. Wörmer fragt, ob sie wisse, auf wessen Auftrag Corvin Rabenstein die Zugriffe gekänzelt hat. Antonia Fischer verneint.

Wörmer hakt nach, ob ihr bekannt war, dass der Angeklagte aus dem Coronaausschuss raus sollte. Fuellmich fragt, ob sie es gesellschaftsrechtlich in Ordnung fand, dass er aus der 50-50-Gesellschaft mit Viviane Fischer raus sollte. Antonia Fischer erklärt, sie könne sich vorstellen, es handelte sich um die 25-25-25-25-Gesellschaft und meint damit die ursprüngliche Gesellschaft mit vier Gesellschaftern. Fuellmich erwidert, dass die 50-50-Gesellschaft seit Mai 2022 im Impressum stand und fragt, wie sie darauf kommt. Antonia Fischer antwortet: „War nur so ein Gedanke.“

Fuellmich fragt, ob die Zeugin darin einen groben Verstoß gegen Gesellschaftsrecht sieht. Der Vorsitzende erachtet diese Frage für nicht zulässig, da es sich einzig um eine für die Zeugenvernehmung irrelevante Bewertung handeln würde. Wörmer fragt, ob Antonia Fischer gefragt wurde, ob sie an der Sitzung vom 2.9 teilnehmen würde. Antonia Fischer verneint. Wörmer fragt, ob die Strafanzeige am gleichen Tag zielgerichtet rauskam und ob es interne Absprachen gab. Antonia Fischer verneint und ergänzt, ihnen sei der Kragen geplatzt: „Es war nicht orchestriert.“

Fuellmich spricht das Dossier an, nach welchem er seit dem 24.8.21 beobachtet wurde. Antonia Fischer erklärt, das halte sie für falsch und meint damit das Dossier. Fuellmich fragt, ob bekannt ist, dass seitdem alle Energie in die Coronaausschuss- und Sammelklagearbeit ging. Antonia Fischer erklärt, das sei ihr bekannt; sie selbst hätten auch alle Energie reingesteckt. Wörmer fragt, was sie, Hoffmann und Antonia Fischer getan haben. Antonia Fischer listet die Leistungen auf, darunter gebündelte Kommunikation, Textbausteine und weitere. Wörmer fragt, ob diese Leistungen für den Coronaausschuss erbracht wurden. Antonia Fischer bejaht. Fuellmich kommentiert dies mit den Worten: „Nach außen war zwar nichts zu sehen.“

Wörmer fragt, ob sie, Antonia Fischer, dazu etwas vorlegen kann. Fuellmich kommt zurück zum neuesten „komischen Vergleichsvorschlag“ von Antonia Fischer vom 26. Februar 2024 und erklärt, Viviane Fischer wäre dort gar nicht genannt worden, nur die Geschäftsführer Antonia Fischer und Hoffmann. Er fragt, ob ihr bekannt war, dass die erwähnte Ranch seiner Frau gehört und fragt, ob das gegebenenfalls Teil eines „die Fundings“ wäre. Antonia Fischer verneint und fragt, ob sie das gewesen ist. Fuellmich bejaht und erklärt, es sei ihre Unterschrift drauf.

Antonia Fischer wirft Fuellmich vor, er habe Gelder aus der Gesellschaft genommen und gekauft; Gelder seien weg gewesen und schwerpunktmäßig auf dem Konto der Frau des Angeklagten: „Wir wollen das Geld für die Gesellschaft zurück.“ Fuellmich fragt: „Wieso wollt ihr das Vermögen meiner Frau?“

Wörmer kommt zurück auf die Aussage Antonia Fischers, sie wollten das Geld für die Gesellschaft zurück, und fragt, ob sie in Betracht gezogen haben, die durch die Hafenanwälte vereinnahmten 1,158 Millionen Euro zur Tilgung der 700.000 Euro Darlehensforderung der Gesellschaft zu nutzen. Antonia Fischer erklärt, dass die beiden Positionen nichts miteinander zu tun hätten. Wörmer fragt, warum nicht, und ergänzt die Frage, warum Templin die Strafanzeige mitunterschrieben hat. Antonia Fischer erwidert, er wäre Zeuge diverser Bedrohungen gewesen.

Fuellmich fragt, welche Bedrohungen gemeint sind. Antonia Fischer erwähnt erneut die Winchester. Fuellmich erwähnt die E-Mail von Templin an den Notar Kleinjohann, welcher mit der Beglaubigung des Immobilienverkaufs betraut war. In dieser E-Mail vom 13.12.22 habe Templin geäußert, er hätte Forderungen, die weit über der Grundschuld lägen, darunter seien Forderungen einer Gesellschaft. Antonia Fischer erklärt: „Das fragst du am besten Marcel Templin.“

Wörmer hält ihr vor, dass sie doch dabei gewesen ist und fragt, ob sie nicht darüber gesprochen haben. Antonia Fischer erklärt, sie hätten über alles Mögliche, aber nicht darüber gesprochen. Fuellmich hakt nach, sie wären gemeinsam im Auto gefahren, und fragt, ob sie sich nicht darüber unterhalten haben. Antonia Fischer erklärt, sie hätten tatsächlich nur über private Angelegenheiten gesprochen. Sie erklärt, sie könne nicht zuordnen, was Templin mit seiner E-Mail, insbesondere mit der Aussage, er hätte Forderungen einer Gesellschaft, gemeint hat, und mutmaßt, es könnten gegebenenfalls Schadenersatzansprüche sein.

Fuellmich fragt: „Ist das eine Gesellschaft, wenn jemand Schadenersatzansprüche gegen mich hat?“ Wörmer fragt, ob sie wusste, dass die Darlehenshöhe 600.000 Euro war und sich gegebenenfalls 28.000 Euro Zinsforderung daraus ergab. Fuellmich kommt zurück auf seine vorherige Ausführung und führt aus, dass dies hier Anwendung findet. Antonia Fischer antwortet, es habe sich um eine erstrangige Grundschuld gehandelt, welche zu 15% pro Jahr verzinst wurde.

Wörmer fragt, was sie dachte, wie hoch der materielle Anspruch war. Antonia Fischer antwortet, dass man Zinsen geltend macht, wenn sie nicht verjährt sind. Fuellmich hakt ein und fragt, ob sie glaubte, dass man eine Grundschuld in Höhe von 600.000 Euro hat und einfach das Doppelte nehmen könnte. Antonia Fischer erklärt, Templin habe die Grundschuld bei der Bank abgelöst und die Grundschuld übertragen bekommen. Wörmer fragt, ob ihr bekannt sei, dass keine weiteren Forderungen vorhanden sind.

Der Vorsitzende fragt die Zeugin, ob sie davon ausging, dass der materiellrechtliche Anspruch, der über die 600.000 Euro plus Verzinsung hinausging – gemeint sind ca. 28.000 Euro – eine nichtdingliche Forderung sei. Antonia Fischer antwortet, das habe sie „in der Intensität nicht bewertet.“ Wörmer fragt, ob sie diese formale Position als eine Art „Lottogewinn“ sah. Fuellmich führt aus, dass sich die materiellrechtliche Position auf 600.000 Euro belief. Das, was darüber hinaus genommen wurde, wäre nach Paragraph 812 BGB herauszugeben. Fuellmich fragt, ob Templin zur Auszahlung des Darlehens an ihn eigenes Geld verwendet habe. Antonia Fischer antwortet, darauf käme es nicht an.

Fuellmich widerspricht und verweist auf den Herausgabeanspruch aus Paragraph 812 BGB. Fuellmich erwähnt Informationen, welche von Antonia Fischer an Staatsanwalt Jon am 28.12.23 gesandt worden, unter anderem eine Information darüber, dass die Situation zu entgleisen droht, weil Fuellmich Schwab in den Verteiler aufgenommen hat und diesem der Kragen platzte, sowie eine andere von Fuellmich an Schwab, in welcher Fuellmich Schwab mitteilt: „Tut mir leid, mir reicht es.“ Weiter hieß es, die Kanzlei Fuellmich sei voll ausgelastet mit der Mailflut plus Post plus Telefon. Es gäbe nun zwei Ausschussvarianten, den einen von Viviane Fischer und ICIC. Letzterem führt er aus, er wäre 70% des öffentlichen Ausschusses gewesen und man hätte die Mittel 50/50 aufteilen können. Fuellmich fragt die Zeugin, warum sie das an Jon weitergeleitet hat. Antonia Fischer erklärt, sie wollte die Vergleichsverhandlungen transparent aufzeigen. Fuellmich unterstellt: „Ihr wolltet mich im Knast sehen.“ Antonia Fischer bejaht.

Wörmer fragt nach dem Grund. Antonia Fischer erklärt: „Weil wir das für verhaftungswürdig halten.“ Fuellmich erwidert, Karma würde sie einholen. Antonia Fischer antwortet: „Ja, ich bin gespannt.“ Fuellmich fragt, ob der der Verhaftung vorausgegangene Vorschlag, er solle nach Deutschland zu Deussa für das Gold kommen, ebenso nur dazu diente, ihn verhaften zu lassen. Antonia Fischer antwortet: „Im Prinzip ja.“

Wörmer fragt, ob sie den Inhalt von E-Mails mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen haben. Fuellmich hält ihr einen Auszug einer Nachricht an Staatsanwalt Jon vor, in welchem sie fragten, wie sie zivilrechtlich vorgehen sollten. Fuellmich fragt, ob sie und Hoffmann zivilrechtliche Fragen nicht so gut beantworten können wie Herr Jon. Antonia Fischer erklärt, Jon habe ihre zivilrechtlichen Bedenken nicht geteilt. Wörmer fragt, ob es weitere Absprachen gab. Antonia Fischer verneint. Fuellmich fragt, ob Schwab darüber informiert war, dass Vergleichsverhandlungen nur noch geführt wurden, um ihn in den Knast zu kriegen. Antonia Fischer verneint. Wörmer fragt, ob Schwab davon wusste, dass E-Mails an Staatsanwalt Jon geleitet wurden. Antonia Fischer verneint. Wörmer ergänzt ihre Frage zur Weiterleitung von Informationen an Jon um die Frage, ob dies geschah, um die Strafverfolgung zu beschleunigen. Antonia Fischer antwortet, dass sie denkt, Schwab hätte sich das denken können. Er habe Angst gehabt, dass er sich die Finger schmutzig macht.

Fuellmich hält Antonia Fischer vor, dass sie und Hoffmann mit ihm hätten reden können, anstelle mit Viviane Fischer. Wörmer fragt, warum sie nicht mit dem Angeklagten geredet haben. Antonia Fischer führt aus, sie hätten ein dreiviertel Jahr versucht, sich zu einigen und Unterlagen zu bekommen. Dann erhielten sie nach Kontaktaufnahme durch Viviane Fischer den Überblick über die E-Mails und die Information, der Ausschuss sei pleite. Fuellmich erwidert, dass das Gold vorhanden und liquidierbar war. Antonia Fischer erklärt, dass das stimme, dass der Golderlös jedoch bei ihm, dem Angeklagten, gelandet wäre. Fuellmich fragt, ob sie Angst hatten, er würde damit abhauen. Der Vorsitzende lässt die Frage nicht zu, weil sie schon beantwortet wurde.

Fuellmich sagt abschließend, dass er die Situation „peinlich“ findet. Wörmer fragt, warum Antonia Fischer und Hoffmann nicht ausscheiden wollten. Antonia Fischer argumentiert mit der Steuerlast. Wörmer hakt nach und fragt, welche Steuerlast nach Ausscheiden und der Rückerstattung der 125 € Einlage noch droht. Antonia Fischer erklärt die unkalkulierbare Steuerlast der Gesellschafter für eine potenzielle GbR, welche für den Zeitraum bis zum Ausstieg existiert. Sie ergänzt, dass sie nichts davon mitbekommen habe, dass Rücklagen für diese potenzielle Steuerlast gebildet wurden.

Fuellmich fragt, ob schlussendlich nur die formale Rechtsposition bleibt, dass sie Geld will. Antonia Fischer erwidert, sie wolle keine Steuerlast. Wörmer fragt, wie hoch die befürchtete Steuerlast sei. Antonia Fischer schaut ihre Akten durch und erwähnt: „Bezahlt sind 7.000 €,“ und weiter: „Mal abgesehen davon, dass die Rechnung des Steuerberaters auch bezahlt werden müsse,“ welche sie mit ca. 20.000 € beziffert. Sie ergänzt, der Steuerberater habe ihnen gesagt, sie könnten froh sein, wenn sie mit null darauskämen. Er an ihrer Stelle könnte nicht mehr ruhig schlafen. Fuellmich erwidert: „Dafür habt ihr den Mann bezahlt für so einen Stoß.“

Antonia Fischer erklärt, sie könne die potenzielle Steuerlast nicht genau beziffern. Fuellmich verweist auf die Steuerberaterin des Coronaausschusses. Antonia Fischer begrüßt dies als „schön,“ dann würden die beiden Steuerberater endlich miteinander reden.

Wörmer erwähnt zwei E-Mails, eine vom 24.4.21 und eine vom 2.3.21, zu einer Zeit, als Antonia Fischer und Hoffmann noch an den Coronaausschusssitzungen teilnahmen. In einer dieser beiden E-Mails reklamierte ein Mandant die Nichterreichbarkeit der Hafenanwälte. Er hätte mehrmals täglich versucht, sie zu erreichen. Seit mehr als 100 Tagen habe er keine Antwort erhalten und fühlte sich alleingelassen. Deshalb wendete er sich an die Kanzlei Fuellmich. Antonia Fischer erklärt dazu, sie „haben aneinander vorbei telefoniert,“ und weiter: „Am Ende hätte man ihm nicht helfen können.“ Sie verweist auf den Umstand, dass man zu viele Telefonanschlüsse für zu wenige Anwälte hatte. Fuellmich fragt, warum sie das so gemacht haben. Antonia Fischer antwortet, dass sie schlecht einen Anschluss kündigen konnten.

Wörmer kommt zurück zu der anderen E-Mail eines anderen Mandanten, welcher Antonia Fischer mit einer Antidiskriminierungsklage beauftragte und dann keine Antwort erhielt. Dieser habe bei der Kanzlei Fuellmich dann nachgefragt, ob die Kanzlei der Hafenanwälte noch besetzt sei. Wörmer fragt die Zeugin, ob sie sich daran erinnert. Antonia Fischer kommentiert, dass man doch nicht hier über ihre Mandanten reden müsse. Sie führt weiter aus, dass die Mandanten dachten, die Kanzlei Fuellmich und die der Hafenanwälte arbeiten zusammen.

Wörmer fragt nach dem Hintergrund einer Änderungsurkunde vom 17.12.21, in welcher die SCaUG, die zweite Gesellschaft mit Viviane Fischer und Fuellmich als Gesellschafter, in die erste mit allen vier Gesellschaftern rückgeführt werden sollte. Antonia Fischer antwortet: „Interessant, erzählen Sie mal.“ Der Vorsitzende lässt das nicht zu und verweist darauf, dass man sich hier in der Zeugenbefragung befindet.

Wörmer fragt, ob es Bestrebungen gab, sich an jemand anderes zu wenden, um an Geld zu kommen, z.B. an Viviane Fischer. Antonia Fischer erklärt, aus den Unterlagen habe sich ergeben, dass Gelder mit vollen Händen ausgegeben wurden. Fuellmich erwähnt die „Erpresser-E-Mail“ von Hoffmann an Viviane Fischer mit der Botschaft, dass das der Preis wäre, der zu zahlen wäre, wenn sie (Viviane Fischer und Fuellmich) Antonia Fischer und Hoffmann aus der Nummer raus haben wollten. Er erklärt, dass diese E-Mail in geschwärzter Version vorliegt und bittet darum, sie ohne Schwärzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Antonia Fischer erklärt, nichts von Schwärzungen zu wissen.

12:10 Uhr Mittagspause

13:10 Uhr es geht weiter

Fuellmich führt aus, dass er „bevor ich in das gefährliche Fahrwasser komme“ und meint damit Ausführungen zu Hoffmann, welche die vorige Information des Vorsitzenden betreffen würden, zu folgendem komme: Schwab wäre der Berater der Hafenanwälte gewesen. So fragt Fuellmich, ob es stimme, dass die Hafenanwälte mit seinem Namen Werbung gemacht haben. Antonia Fischer erklärt, Schwab wäre auf der Website erwähnt gewesen und ergänzt, dass dies für Gastronomiebetriebe galt. Fuellmich führt aus, die wichtigste Arbeit von Schwab wären Prüfungsanfechtungen gewesen. Antonia Fischer erklärt, diese wollte er selbst machen mit der Unterstützung der Hafenanwälte.

Fuellmich fragt, ob Hoffmann primär die Schriftsätze für die Hafenanwälte gemacht habe und ob es richtig sei, dass auch Schwab Schriftsätze für Prüfungsanfechtungen gemacht habe. Antonia Fischer bejaht. Fuellmich fragt, ob er das ohne Entgelt gemacht habe. Antonia Fischer bejaht und begründet dies mit dem wissenschaftlichen Gedanken dahinter. Fuellmich fragt, ob die Schriftsätze, die Schwab geschrieben hat, auf den Briefkopf der Hafenanwälte geschrieben wurden. Antonia Fischer bejaht und ergänzt, dass die Hafenanwälte jedoch daran mitgearbeitet hätten.

Fuellmich fragt, ob es richtig sei, dass die Zeugin Antonia Fischer Schwab gebeten hat, seine anwaltliche Arbeit an die Zeugin zu bezahlen. Antonia Fischer erklärt, dass es 2016/2017 eine Abmachung gab, nach der Mandanten wegen technischer Fragen nichts bezahlen sollten. Es seien jedoch Hotel- und Benzinkosten entstanden. Fuellmich führt aus, dass Schwabs Exfreundin bezeugt habe, dass Antonia Fischer im August 2022 in finanziellen Schwierigkeiten war und ihn (Schwab) gebeten habe, sie für seine Arbeit zu bezahlen. Antonia Fischer erklärt, dass er (Schwab) dann ja nicht gezahlt habe. Sie ergänzt, dass ihr zu dem Zeitpunkt, als Schwab zu sich verpflichtete, für Mandanten kostenlos zu arbeiten, nicht klar war, dass bei ihr Reisekosten entstehen würden.

Fuellmich hält ihr vor, dass sie das tat, obwohl Schwab für sie kostenlos arbeitete. Antonia Fischer erklärt, Hoffmann habe Schwab auch zugearbeitet. Fuellmich erwidert, dass das seine Uni-Projekte gewesen seien und nichts mit den Hafenanwälten zu tun gehabt hätten. Antonia Fischer erklärt, an einer Stelle habe es ein Wahlprüfungsverfahren gegeben und in diesem Zusammenhang den Verdacht, dass Unterlagen aus der Verfahrensakte an die Presse gegeben wurden. Anmerkung der Autorin: Der Zusammenhang erschloss sich mir nicht. Ende der Anmerkung.

Fuellmich fragt, ob sie zu diesem Zeitpunkt schon Kontakt zu Luthe hatten.

Wörmer ergänzt, dass Templin Luthe als Rechtsbeistand vertreten habe und dass aus dem Dossier hervorging, dass Luthe Einfluss auf Templin hatte. Antonia Fischer erklärt, sie halte das Dossier für Quatsch. Fuellmich hakt nach und fragt, ob sie damit meint, dass sie glaubt, es stimme nicht. Antonia Fischer erklärt, sie hätte Luthe nach Abschluss des Prozesstages gefragt, und er habe gesagt, das stimme nicht. Sie verleiht ihrer Verwunderung Ausdruck, indem sie erklärt, dass plötzlich ein Dossier vom Himmel fällt. Fuellmich erwidert, das sei bei Watergate auch so gewesen, und plötzlich sei ein Präsident zurückgetreten. Er fragt, ob sie das Dossier für falsch hält und ob Luthe nichts damit zu tun habe. Antonia Fischer erklärt, Luthe sei nett. Sie ergänzt, sie würde das Dossier zwar nicht für gefälscht, aber nicht für echt halten. Sie ergänzt: „Meinetwegen gefälscht.“

Fuellmich fragt, wieso man ein gefälschtes Dossier in dem Verfahren zur Verfügung stellen würde und weiter, warum man so etwas tun sollte. Antonia Fischer erklärt, sie hätte gemerkt, wenn jemand angeheuert werden würde. Fuellmich lacht und erklärt, dass er ihr, Antonia Fischer, das nicht vorwirft. Wörmer fragt, ob sie mit Templin darüber gesprochen habe. Antonia Fischer antwortet, gestern, also nach Abschluss des Prozesstages, habe sie das nicht getan.

Fuellmich kommt zurück zu Antonia Fischers Aussage bei dem Prozess, dass Schwab das Geld vom Ausschuss nicht mehr wollte, um Fuellmichs Geld nicht zu veruntreuen. Es habe eine Gebührenüberhöhung gegeben. Antonia Fischer erklärt, der Streitwert sei zu hoch gewesen und das Verfahren sei zu weit durch die Instanzen gegangen, ohne Aussicht auf Erfolg. Fuellmich fragt, woher sie das wisse. Antonia Fischer beginnt ihre Antwort mit dem Wort „rückblickend“. Fuellmich unterbricht und ergänzt, dass man rückblickend immer schlauer wäre. Er fragt, wie sie darauf kommt, dass der Streitwert zu hoch gewesen sei. Antonia Fischer erklärt, sie habe das Verfahren nicht im Kopf. Sie ergänzt, vielleicht war das das Wodarg-Verfahren. Fuellmich antwortet, dieses Wodarg-Verfahren habe Viviane Fischer gemacht.

Fuellmich kommt zurück auf Antonia Fischers Aussage über den Swimmingpool und fragt, wie sie darauf kommt. Er erklärt, er habe das Geld in seine Immobilie gesteckt und wollte es aus dem Kaufpreis zurückzahlen. Er fragt, ob das nicht ein schlaues Investment sei. Antonia Fischer antwortet, dass es darum nicht ginge. Es ginge nicht, dass Gelder entnommen werden. Fuellmich erklärt, dass sie, Antonia Fischer, inzwischen wisse, dass es sich um keine endgültige Entnahme handelte, sondern um ein Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung. Er ergänzt die Intention des Darlehens, nämlich den Schutz vor staatlichem Zugriff. Antonia Fischer fragt Fuellmich, was den Staat davon abhält, sein Haus zu vollstrecken. Fuellmich fragt, was wäre, wenn Jon in sein Konto pfänden würde und das wäre leer. Er ergänzt die Frage, ob es nicht schwerer wäre, in eine Immobilie zu pfänden als in ein Konto. Antonia Fischer antwortet: „Wahrscheinlich.“

Fuellmich fragt, ob es dann nicht Sinn mache, in Gold und Immobilien zu investieren, die schon immer als sicher galten. Antonia Fischer erklärt, dass das nicht ohne ihre, also Antonia Fischers und Hoffmanns, Einwilligung ginge. Sie erklärt weiter: „Aus unserer Perspektive war da was weg.“

Wörmer fragt, ob sie im August 2022 davon ausgingen, dass Fuellmich das Darlehen nicht zurückführen wollte.

Antonia Fischer bejaht und erklärt, dass ein Hausverkauf nicht schnell umsetzbar sei. Fuellmich erwidert, es sei doch bekannt gewesen, dass das Haus im Verkauf war. Antonia Fischer fragt, warum das Empfängerkonto dann das der Ehefrau Fuellmichs und nicht das Ausschusskonto war. Würmer fragt, ob sie nach einer Grundschuld gefragt haben. Fuellmich erklärt, dass das Haus im Verkauf und die Eintragung einer Grundschuld nicht mehr sinnvoll war.

Würmer fasst zusammen, dass sie aufgrund eines schlechten Gefühls Strafanzeige erstattet haben und die Unterlagen von Fuellmich nicht berücksichtigt wurden. Antonia Fischer bejaht, dass die Strafanzeige die Aussage enthielt, dass die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten kein rechtliches Gehör geben soll, sonst würden die Anzeigenerstatter die Anzeige aus Angst zurücknehmen. Würmer fragt, ob mit Luthe über die Strafanzeige gesprochen wurde. Antonia Fischer erklärt, zu diesem Zeitpunkt nicht. Würmer fragt, ob es zu einem anderen Zeitpunkt geschah. Antonia Fischer erklärt, irgendwann habe man mit Luthe gesprochen, ob das zeitlich vor oder nach der Strafanzeige war, könne sie nicht mehr sagen.

Wörmer fragt, wann sie sich kennengelernt haben, gemeint sind Luthe und Antonia Fischer. Antonia Fischer erklärt, das wäre ein halbes Jahr vor Gründung der Gewerkschaft gewesen. Würmer fragt, ob sie sich mit ihm über den Fall Fuellmich unterhalten habe. Antonia Fischer bejaht. Würmer fragt, ob Luthe sich geäußert hat. Antonia Fischer antwortet, er habe sich nicht spezifisch geäußert. Fuellmich fragt, was Luthe über den Fall Fuellmich meinte. Antonia Fischer antwortet, man würde sich unter Freunden und Bekannten unterhalten. Würmer hakt nach, ob Luthe ein Freund oder ein Bekannter sei. Antonia Fischer erklärt, Luthe sei ein Freund.

Fuellmich kündigt an, nun zum Themenkomplex zu kommen, welcher dem Vorsitzenden anzuzeigen ist. Fuellmich fragt Antonia Fischer, ob sie das Schreiben kennt. Anmerkung der Autorin: es blieb der Öffentlichkeit verborgen, um was für ein Schreiben es sich handelte. Ende der Anmerkung. Antonia Fischer erklärt, sie kenne das Schreiben. Fuellmich fragt, ob sie daran beteiligt war. Antonia Fischer verneint. Fuellmich fragt, ob sie die Details kennt. Antonia Fischer erklärt, das Schreiben einmal gelesen zu haben. Fuellmich hakt nach, ob sie die geschilderten Details kennt. Antonia Fischer erklärt, bei der geschilderten Situation dabei gewesen zu sein.

Die Verteidigung macht deutlich, dass sie gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit ist.

Klar, die „Verteidigung“ und Fuellmich inszenieren das ja nur für ihren Fanclub und nicht für eine vernünftige Verteidigung vor einem Landgericht. Ob sich sein Fanclub über Hoffmanns Privatsachen anschließend das Maul zerreißen kann oder nicht, trägt zwar nichts zur Verteidigung bei (schließlich sitzt die Öffentlichkeit nicht zu Gericht), aber es ist Futter für die Fuellmich „Unterstützer“.

Der Vorsitzende fragt den Staatsanwalt, ob er dazu Stellung nehmen will. Dieser verneint. Fuellmich beantragt, die Öffentlichkeit nicht auszuschließen.

13:23 Uhr: die Kammer zieht sich zur Beratung zurück. Der Vorsitzende erklärt: „Runterbringen lohnt sich“, und meint damit den Angeklagten Fuellmich, der aus dem Verhandlungssaal geführt wird.

14:05 Uhr: die Verhandlung geht weiter. Die Entscheidung, dass die Öffentlichkeit zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte Hoffmanns ausgeschlossen wird, wird verkündet.

Glücklicherweise sieht der Richter in dem Prozess eine Gerichtsverhandlung und kein Possenspiel.

Wörmer fragt, ob sie dagegen Revision einlegen können. Fuellmich erklärt, dass sie nicht vorhaben, auf den Gesundheitszustand Hoffmanns einzugehen. Er erklärt weiter, das hier sei aber ein öffentliches Verfahren: „Das hat er angezettelt“, und meint damit Hoffmann selbst.

Er führt weiter aus, es ginge darum aufzuzeigen, dass so ein Mensch – gemeint ist Hoffmann – für solche Dossierbange genutzt wird.

14:15 Uhr: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.

14:35 Uhr: Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Das Verfahren wird fortgesetzt. Wörmer fragt, was der Hintergrund vom Konflikt bzw. der Trennung von „Elternstehen auf“ und der Schadenersatzklage in Höhe von 25.000 € sei. Antonia Fischer führt aus, es habe einen Mahnbescheid seitens „Elternstehen auf“ gegeben. Die Hafenanwälte hätten Widerspruch eingelegt, denn das streitige Verfahren gäbe es, in der Rechnung sei schließlich das gerichtliche Aktenzeichen genannt. Der Schadenersatz wurde jedem persönlich gegenüber geltend gemacht. Der Vorwurf lautete, dass die Klage niemals eingereicht wurde. Das sei ein Jahr her gewesen, es sei schwierig, Leuten zu erklären, dass dann noch was kommt.

Wörmer fragt nach dem Gerücht, der Streitwert würde sich auf 70.000 € belaufen. Antonia Fischer erklärt, dieses Gerücht würde sie nun zum ersten Mal hören. Fuellmich spricht an, die Anzeigenerstatter hätten Fuellmich in der Strafanzeige offen einen Antisemiten genannt. Er fragt, wie sie darauf kämen. Antonia Fischer erklärt, es sei sehr subtil, sie könne es konkret nicht mehr benennen. Es gäbe jedoch ein Verfahren. Die Aussage sei gewesen: „Es war nicht Hitler allein.“ Fuellmich fragt, ob sie wisse, was dahinter steckt. Antonia Fischer verneint.

Fuellmich führt aus, es habe ein Interview mit einer Holocaust-Überlebenden gegeben, welche sagte, es sei eine Sauerei, aber Hitler war es nicht allein. Er, Hitler, habe sich bei den Amerikanern verschulden müssen. Danach habe Fuellmich das Interview auf Englisch gemacht. Das Verfahren wurde in Göttingen verhandelt. Der Übersetzer habe das nicht übersetzen können, daraufhin sei Fuellmich verurteilt worden. Die zweite Instanz würde noch laufen. Fuellmich fragt, ob sie die Strafanzeige so nun immer noch unterschreiben würden. Antonia Fischer erklärt, das sei die Wahrnehmung von Hoffmann gewesen.

Fuellmich erwidert: „Moment, die Strafanzeige habt ihr alle unterschrieben.“

Anmerkung der Autorin: Die Strafanzeige wurde von Hoffmann, Antonia Fischer und Templin unterschrieben. Ende der Anmerkung.

Antonia Fischer erklärt, sie hätte nicht unterschrieben, wenn das der einzige Grund für den Vorwurf der antisemitischen Äußerung war. Sie ging jedoch davon aus, es gäbe noch weitere Gründe. Fuellmich fragt, ob sie nicht gewusst habe, was sie da unterschreibt. Wenn es so wäre, wie Fuellmich es ausführt, würde der Punkt nicht in der Strafanzeige auftauchen. Folglich hätte sie einen solchen Passus nicht unterschrieben.

Fuellmich fragt, was sie tun würden, wenn ihnen das Gericht Recht gibt. Antonia Fischer erklärt, dass sich die Gesellschaft dann neu formieren würde. Fuellmich fragt, was wäre, wenn das erst in 5 Jahren der Fall wäre, und fragt weiter, ob sie warten wollen, bis das Finanzamt kommt. Antonia Fischer erklärt, dass es wichtig sei zu wissen, was das Finanzamt will. Sie ergänzt, dass Viviane Fischer doch den Ausschuss mache. Fuellmich fragt, ob sie das Geld dem Spendenzweck zuführen wollen, und ergänzt: „Ihr habt doch eine Million.“

Antonia Fischer fragt: „Haben wir?“ Fuellmich antwortet: „Ja, habt ihr doch.“ Fuellmich erklärt weiter, sie wollten nur die Kohle, und im Nebensatz: „Es fehle ihnen zwar die Qualifikation und die Persönlichkeit.“

Wörmer fragt, wie der Kontakt zu Viviane sei. Antonia Fischer sagt, dass dieser sich nur auf das Nötigste beschränkt. Wörmer fragt, wie es dazu kam, dass sie, Antonia Fischer, und Hoffmann Viviane Fischer als Geschäftsführerin abgesetzt haben. Antonia Fischer erklärt, es habe daran gelegen, dass Viviane Fischer ihre eigene Stiftung gegründet habe. Fuellmich fragt: „Ist das falsch?“ Antonia Fischer antwortet: „Wir wurden mal wieder übergangen.“

Fuellmich fragt, ob sie kein schlechtes Gewissen ob der ganzen Entwicklung habe, und das obwohl sie, die Zeugin und Hoffmann, keine Rolle im Corona-Ausschuss und nicht mal einen Plan hätten. Antonia Fischer erwidert, sie können kein Geld verplanen, das sie nicht haben und welches das Finanzamt bekommt. Fuellmich fragt, ob sie von einer 100-prozentigen Versteuerung ausgeht. Der Vorsitzende erklärt, das käme auf die Gesamtschau an. Fuellmich erwidert, das sei doch alles in den Büchern. Nichts sei bisher versteuert. Er erklärt weiter, dass man jetzt davon ausgehen könne, dass 1,7 Millionen Euro da sind, und fragt, von welchen Kosten die Zeugin ausgeht. Fischer erklärt, sie kenne erst jetzt die Kosten.

Fuellmich fragt, woran das liegt. Zitat: „An des Interesse.“ Zitat Ende. Wörmer fragt, auf welches Konto das Geld aus dem Hausverkauf an Templin ging. Antonia Fischer erklärt, sie wisse das nicht. Wörmer fragt, wie Templin das Geld verwenden will. Antonia Fischer erklärt, sie wisse das nicht und weiter, dass das Sammelklage-Geld versteuert wurde. Fuellmich fragt: „Was? Wieso?“ Antonia Fischer erklärt, er solle Templin fragen.

Der Vorsitzende führt aus, dass es unklar sei, ob es sich bei den Sammelklagegeldern um abgerechnete Honorare oder Anzahlungen handelte. Wörmer fragt, ob es sich bei dem Geld nun um privates Geld von Templin handle. Antonia Fischer erklärt, dass das Geld erstmal bei Templin sei. Fuellmich kommentiert sarkastisch, dass der Staatsanwalt bei Templin ja nicht zugreifen würde. Antonia Fischer erklärt, dass das kein Ausschussgeld sei. Es sei vom Hauskäufer gekommen und hätte an Fuellmich gezahlt werden sollen.

Fuellmich kommentiert, das Geld sei aus dem Kaufpreis gekommen und fragt, was die Rechtsgrundlage dafür sei. Er ergänzt, die Zeugin wisse vom Notar Klein Johann, dass das Geld sein, also Fuellmichs Kaufpreisgeld ist, welches im Zuge von Erpressung vollstreckt wurde und nun würde sie, die Zeugin, sagen: „Es ist mein Geld.“ Zitat Ende. Er ergänzt die Schlussfolgerung, dass sie gemeint ist – Templin –, aber er spricht alle Anzeigenerstatter an, dass der Käufer dann nicht mit Vollstreckung hätte drohen müssen.

Wörmer bringt ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass obwohl die Ansprüche aus der Gesellschaft an den Notar gemeldet wurden, diese nun nicht der Gesellschaft zugeführt werden. Anmerkung der Autorin: Sie meint damit die E-Mail von Templin an den Notar, welcher ausführte, dass seine durch die Grundschuld abgesicherte Forderung Forderungen aus einer Gesellschaft enthielte. Ende der Anmerkung. Antonia Fischer antwortet, diese E-Mail sei nicht von ihr, sie könne nicht nachvollziehen, welche Gesellschaft da gemeint ist. Wörmer hakt nach über die geplante Mittelverwendung und fragt, ob ihr nicht bekannt ist, was Templin mit dem Geld plant.

Antonia Fischer erklärt: „Wir warten das Verfahren ab“ und dann würden sie weitersehen. Fuellmich fragt, warum sie mitgefahren ist und meint damit die Fahrt zum Notar zur Erteilung der Löschungsbewilligung unter Treuhandauflage zur Zahlung von 1,158 Millionen Euro an Templin. Antonia Fischer führt aus, sie habe sich noch mit Mandanten getroffen. Fuellmich fragt, warum sie beim Notartermin anwesend war und ergänzt seine Frage, ob es sich bei dem Termin um eine Sache des Kanzleiteams, gemeint sind die Hafenanwälte, oder um eine private Angelegenheit von Templin handelte. Antonia Fischer erklärt, sie sei mitgefahren, weil sie Freunde seien.

Wörmer fragt, ob Luthe dabei war. Antonia Fischer verneint. Wörmer fragt, ob sie aktuell im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen, gemeint ist der letzte Vergleichsvorschlag Antonia Fischers vom 26. Februar 2024, im Kontakt mit dem Staatsanwalt steht. Antonia Fischer verneint und ergänzt, sie wollte damit aufzeigen, dass sie nicht streitlustig wären. Mit dem Vorschlag, die Adhäsion zurückzuziehen, habe sie die Möglichkeit geboten, Schaden zu begrenzen.

Fuellmich geht auf diesen Vergleichsvorschlag ein. Er führt aus, dass sie, Antonia Fischer und Hoffmann, alles wollten, das er Fuellmich im Knast säße und fragt, ob das ein Vergleich sei. Antonia Fischer antwortet, dann sei „Vergleich“ der falsche Begriff dafür. Fuellmich fragt, ob „Erpressung“ dann der richtige Begriff dafür sei. Antonia Fischer verneint. Fuellmich erklärt, dass ihm die Adhäsion völlig egal sei. Wörmer fragt, ob der Staatsanwalt miteinbezogen war. Fischer verneint und erklärt, sie hätten nur sagen wollen, dass sie, gemeint sind die Anzeigenerstatter und der Angeklagte, sich nicht streiten müssten.

15:03 Uhr: Die Zeugin wird aus dem Zeugenstand entlassen. Der nächste Termin wird für den 19. April verkündet. Der Vorsitzende fragt, in Anbetracht des kurzen Verhandlungstages am 19. April, welcher Zeuge wohl weniger Zeit in Anspruch nehmen würde, K. oder Weißenborn. Die Vernehmung von Weißenborn würde wohl schneller gehen.

Wörmer führt aus, dass man Weißenborn eher zu den groben Sachverhalten und K. eher zu den Details fragen würde. Die Sitzung wird unterbrochen bis zum nächsten Mal.

Tschüss.

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