Bill Gates vor Gericht – wegen Falschaussagen zur Corona-Impfung
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Und oftmals geschehen sie mehr im Verborgenen und werden von der Öffentlichkeit eher weniger beachtet. So geschehen in den Niederlanden. Dort hatte es eine Stiftung sieben Klägern (allesamt Imfgeschädigte) finanziell ermöglicht, gegen die Hauptverursacher ihrer Schäden direkt vorzugehen. Neben den politisch Verantwortlichen, wie Ministerpräsident Rutte, ist auch der selbsternannte Philanthrop Bill Gates angeklagt. Er wird beschuldigt, bewusste Falschaussagen in Verbindung mit den sogenannten Covid19-„Impf“stoffen getätigt zu haben, die zahlreichen Menschen das Leben und den Klägern die Gesundheit kosteten.
Dies war bereits im Juli 2023, also vor über einem Jahr erfolgt und fast unbemerkt an der Widerstandsbewegung vorbeigezogen, welche kaum bis gar keine Kenntnis davon nahm.
Gates hatte versucht, das Gericht für nicht zuständig in seinem Fall erklären zu lassen, um einer Vorladung oder sogar einer Verurteilung zu entgehen. Dieses Vorhaben ist nunmehr gescheitert. Das Gericht im niederländischen Leeuwarden hat Gates zum 18. September 2024 vorgeladen, und zwar persönlich.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich der selbsternannte Philanthrop der Verhandlung durch Fernbleiben entziehen und darauf hoffen wird, dass es zu keinen internationalen Konflikten führt. In diesem Fall dürfte er sich lediglich nicht mehr in den Niederlanden blicken lassen. Viel mehr hätte er nicht zu befürchten.
Bill Gates gilt als treibende Kraft, nicht nur hinter dem Impfstoff, sondern auch hinter jener Organisation, welche die Corona-Pandemie erst ausgerufen und einen Impfstoff somit (scheinbar) notwendig gemacht hat: die Weltgesundheits-Organisation WHO. Seine Stiftung finanziert die WHO zu einem so beträchtlichen Teil, dass man im Falle einer Aktiengesellschaft von einem Mehrheitsaktionär sprechen würde. Er tut dies aber nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar über diverse andere Organisationen, wie etwa GAVI.
Es wäre nicht übertrieben zu behaupten, Bill Gates gehöre oder zumindest kontrolliere die WHO und diese handele allein im Sinne des US-Milliardärs.
Doch Gates verließ sich angesichts der vermeintlichen Corona-Pandemie nicht allein auf die Macht der WHO, sondern ließ es sich nicht nehmen, ständig persönlich in der Öffentlichkeit aufzutauchen, wo er seine Impfstoffe anpries und ihre Gefährlichkeit verschwieg.
Dieser leichtfertige Umgang mit der Wahrheit wird ihm nun zum Verhängnis. Zumindest dürfte die Vorladung an seinem Ego kratzen, von dem wir wissen, dass es höchst empfindlich ist.
Wirklich ins Gefängnis gehen wird er aber nicht müssen, da es sich lediglich um einen Zivilprozess handelt. Im schlimmsten Fall wird er ein wenig seines Geldes los. Nichts, was er nicht verkraften könnte. Die wahre Kraft des Verfahrens liegt vielmehr darin, Gates aus der Reserve zu locken. Wenn er sich wieder einmal derartig blasiert, überheblich und bar jeder Vernunft präsentiert, wie einst vor einem US Gericht, als es um die Zerschlagung Microsofts ging, wird die Welt das wahre Gesicht ihres Lieblingsphilanthropen sehen.
Das Gesicht eines verbohrten Rechthabers und skrupellosen Geschäftemachers.
Parallelen zum Corona-Ausschuss
Das Verfahren ist jedoch noch aus einem anderen Grund interessant und verdient unsere Aufmerksamkeit. Oberflächlich betrachtet ähnelt es jener „Mega-Schadenersatzklage“, die ein gewisser Dr. Reiner Fuellmich seit 2020 ankündigt. Aber bei allen Parallelen gibt es doch gravierende Unterschiede:
Erstens fußt das Verfahren auf soliden juristischen Grundlagen. Zweitens verhält es sich in diesem Fall so, dass die Organisation, die dahintersteckt (die Stiftung Recht Oprecht), den Klägern Geld GAB, damit diese klagen konnte und nicht Geld NAHM, wie Fuellmich es tat. Ohne großes Tamtam tat sie somit etwas unglaublich Sinnvolles, denn das Verfahren könnte wegweisend für die Zukunft sein.
Die Stiftung Recht Oprecht verhielt sich also genau entgegengesetzt zum Verhalten des Corona-Ausschusses. Sie sammelte Geld, dass sie den Klägern zur Verfügung stellte und sprach nicht viel darüber. Beim Corona-Ausschuss blieb es hingegen beim Reden. Die eingesammelten Gelder wurden für recht zweifelhafte Verwendungszwecke verbraucht. Man könnte sagen: Was nicht privat verbraucht wurde (wobei in diesem Fall das Urteil gegen Fuellmich ja noch aussteht), floß scheinbar zu 100 % in die Verwaltung des Ausschusses. Ich zumindest wüsste von nicht einem einzigen Fall, in dem der Corona-Ausschuss ein vergleichbares Projekt gestartet hätte, seine eingesammelten Millionen also Leuten zur Verfügung gestellt hätte, die dann einen entsprechenden Musterprozess vor Gericht führen konnten. (Wenn man tatsächlich einmal einer anderen Organisation helfen wollte, wie etwa der Pathologiekonferenz, wurden dafür Extraspenden eingesammelt). Hierzulande werden die meisten Impfgeschädigten von der Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich vertreten und müssen zusehen, wie sie ihre teuren Verfahren finanzieren. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, selber häufiger Gast im Corona-Ausschuss, hatte sich mehr als einmal darüber beklagt, dass die Chancen unfair verteilt seien, weil die beklagten Pharmakonzerne finanziell von der Bundesregierung unterstützt werden, während die Kläger auf sich gestellt sind.
Wieso fällt das eigentlich niemandem auf?
Ich zumindest hatte bereits im Herbst 2022 Viviane Fischer öffentlich aufgefordert, konkrete Projekte zugunsten der Widerständler zu unterstützen. Diese Bitte ist leider ergebnislos verhallt.