Anklage gegen Dr. Bodo Schiffmann und seine Frau

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Anklage gegen Dr. Bodo Schiffmann und seine Frau

Lange war es relativ ruhig geworden, um Bodo Schiffmann. Zuletzt hatte man Anfang April seine Chatgruppe bei Telegram gesperrt. Sein Kanal blieb davon jedoch unbehelligt. Über ihm funkt Bodo weiterhin Durchhalteparolen und Statements aus Tansania, der neuen Heimat der Schiffmanns.

Doch auch wenn die Mühlen der Justiz langsam mahlen und wenn sie auch in der heutigen Zeit vor allen Dingen diejenigen zermahlen, die sich für Grund- und Menschenrechte einsetzen, so ist es doch letztendlich schwierig, ihr gänzlich zu entkommen.

Und so hat nun am 13.04.2022 die Staatsanwaltschaft Heidelberg vor der großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg, Anklage gegen das Ehepaar Schiffmann erhoben. Dies vermeldet rheinpfalz.de. Die Anklage stützt sich dabei auf zwei separate Punkte: Zum einen wirft man Schiffmann und seiner Frau vor, seinerzeit seit dem Mai 2020 unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben, zum anderen wirft man – insbesondere Bodo Schiffmann – Volksverhetzung vor.

Der erste Anklagepunkt bezieht sich dabei in erster Linie darauf, dass Schiffmann sogenannte Maskenatteste ausgestellt haben soll, und zwar teilweise, ohne die Patienten überhaupt gesehen, geschweige denn untersucht zu haben. Schiffmann hatte dies auch bereits eingeräumt, sich aber damit verteidigt, dass es sich um Angstpatienten gehandelt habe, bei denen eine Untersuchung ohnehin obsolet gewesen wäre.

Fakt ist (und das wird vom Mainstream inzwischen auch nicht mehr derartig vehement bestritten): Das dauerhafte Tragen von Masken schadet dem Körper. Durch verminderte Sauerstoffzufuhr und Erweiterung des sogenannten „Totraums“ der Atemwege, kommt es zu einer erhöhten Rückatmung von CO2. Das Mainstream-Narrativ stützt sich in diesem Zusammenhang allein noch auf die vermeintliche Notwendigkeit (trotz Schädigung), um eine Pandemie einzudämmen. Diese ist, wie wir wissen, nie gegeben gewesen, doch das wird kein Gericht der Welt daran hindern, einen „bösen Querdenker“ dennoch zu verurteilen. Es spielt also letztendlich gar keine Rolle, ob Schiffmann richtig oder falsch gehandelt hat – er ist ein Querdenker, ein Dissident, ein Widerständler und wird somit verurteilt werden.

Der zweite Anklagepunkt bezieht sich auf einen Vergleich, den Schiffmann auf mindestens einer seiner öffentlichen Reden gezogen haben soll. Er soll die impfwilligen Ärzte mit Josef Mengele verglichen haben. Mengel, das wissen wir, war jener berüchtigte KZ-Arzt, der medizinische Versuche, teilweise mit kaum getesteten Typhus-Impfstoffen an KZ-Häftlingen vorgenommen hat. Da kann sich jetzt jeder selber ein Bild dazu machen, ob dieser Vergleich unangebracht, angebracht oder sogar zu kurz gegriffen war. Fakt ist und bleibt nun einmal, dass es sich bei den Covid-Impfstoffen ebenfalls um kaum getestete Impfstoffe handelt, welche inzwischen auch bereits zu massiven schwersten Nebenwirkungen und Todesfällen geführt haben.

Sicherlich wird die Staatsanwaltschaft den Umstand in den Ring werfen, dass es sich bei den Geimpften allesamt um Freiwillige handelt und nicht um KZ-Häftlinge. Es wird ihr jedoch, angesichts des immensen Drucks, nicht zuletzt durch das Bundesgesundheitsministerium, schwer fallen, diese Freiwilligkeit nachzuweisen.

Nichtsdestotrotz ist selbstverständlich auch in diesem Anklagepunkt mir einer Verurteilung zu rechnen. Völlig unabhängig von richtig oder falsch.

Was bedeutet das für Bodo Schiffmann? Es bedeutet, dass er nach einer erfolgten Verurteilung wohl nicht mehr nach Deutschland wird zurückkehren können. Bisher war er häufig zu Großdemonstrationen angereist und hatte dort gesprochen. Das wird in absehbarer Zeit wohl eher nicht mehr der Fall sein.

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