Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 19.11.2024

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 19.11.2024

OLG Frankfurt 19.11.2024

34. Verhandlungstag

Mit ca. 1 Std. Verspätung startet gegen 10.30 Uhr dieser Verhandlungstag. Die Verteidigung von Peter W. waren in einem Stau festgesteckt… und ohne Verteidigung, keine Verhandlung.

Richter Bonk teilt zum Auftakt mit, dass der Zeuge R. Kunze auf 11 Uhr geladen sei und bis dahin Asservate zu Hans-Joachim H. gesichtet werden.
Eine Richterin aus dem Senat liest unterschiedliche E-Mail-Verläufe zwischen Hans-Joachim H. und den Beschuldigten Michael F. und Max E. vor. Im Großen und Ganzen ist daraus ersichtlich, wie diese 3 Herren sich kennengelernt haben und wie sie zueinander gefunden haben. Auch nach einem persönlichen Kennenlernen gab es dann E-Mail Verkehr, jedoch außer üblicher Kommunikation wie
„wer geht nach Berlin zur Demo?“
oder
„leider hat man sich danach nicht mehr getroffen“
war nichts kritisches dabei. Es stand die Frage im Raum ob Max E. für ein Interview im Coronaausschuss zur Verfügung steht?

Erkläungen hierzu nach § 257

RA Lober: deutliche Suche nach Öffentlichkeit… nichts im verborgenem
RA Weissenborn: bei der Interview Frage ging es um Polizei und Militär in Bezug auf die Impfpflicht.
Außerdem sind Ortskräfte Hilfskräfte die in Afghanistan zurück geblieben sind. Max E. wollte diesen Menschen helfen… kein Bezug zur BRD und auch nicht zum hiesigen Verfahren.
RA Sattelmaier: weshalb diese Beweiserhebung? Der Schriftverkehr ist aus Juni 2021. Soll das die Keimzelle sein?
RA Da la Fini: Ortskräfte sind zurück gebliebene Hilfskräfte aus Afghanistan. Max E. sollte sich im Coronaausschuss äußern… nicht im Rat.
RA Lober stellt einen Beweisantrag, die E-Mail vom 28.7.2021 im Original in Augenschein zu nehmen, da es sich offensichtlich um einen Buchstabensalat durch Weiterleitung handelt.

Es folgt eine kurze biologische Pause bevor es dann gegen 11.25 Uhr mit der Belehrung des Zeugen R. Kunze weitergeht.

Er ist in Begleitung des Zeugenbeistandes RA Passmann.

Der Zeuge kennt Hans-Joachim H. seit ca. 25 Jahren. Hans-Joachim H. stand ihm bei der Zertifizierung und als Berater zur Seite. Hans-Joachim H. ist ein hilfsbereiter, zuverlässiger Geschäftspartner über die gesamten Jahre.
Selbstverständlich hat man auch ab und zu etwas privates gesprochen, jedoch war stets die Arbeit das Hauptthema.
Hans-Joachim H. hat eine langjährige Partnerin an seiner Seite, mit der er auch 3 Hunde hat. Mit diesen haben sie auch Suchtrainings absolviert.

Hans-Joachim H. sei ein sehr interessierter Mensch, der sich sogar in das Klausurthema seiner Tochter eingelesen hat.

Spezielle Schwerpunktthemen sind ihm nicht bekannt und bewusst auch nicht auf Nachfragen des Senats zu Politik, Corona, Pädophilie. Klar hat man mal ein Thema angesprochen oder gestreift, aber das war normal, nichts was stets wiederkehrend war.
Man hat sich auch mal übers kochen oder Reisen unterhalten… nichts außergewöhnliches.
Auf die Frage, ob er etwas von Krisen in Hans-Joachims H. Leben mitbekommen habe? Nein… klar hatte er mal Tage, an denen er nicht vor Freude gestrahlt hat, jedoch wenige Tage später war’s wieder gut. Also nichts was man als Krise betiteln könnte.
Es gab auch keine gemeinsamen Freunde… lediglich 1 gemeinsamen Bekannten aus dem Geschäftsbereich.

Mittagspause

GBA Engelstätter lässt sich die Dienstleistung von Hans-Joachim H. nochmals etwas näher erörtern.
RA von Alvensleben möchte wissen ob Hans-Joachim H. jemals den Namen Prinz Reuss erwähnt hat? „Nein“
RA Sattelmaier interessiert, Wasfür Hunde es waren?
„Bin kein Hundeexperte, glaube Beagle“

Um 13.55 Uhr wird der Zeuge unvereidigt entlassen.

Im Anschluss daran verliest Richter Bonk einen Vermerk zum Kanal von Michael F. „Schutzmann mit Herz.“

RA Sattelmaier widerspricht der Verlesung, da etliche, wertende Kommentare in diesem Vermerk enthalten sind.
Nach einer Tischbesprechung des Senats, wird der Widerspruch zurückgewiesen, da es zwar bewertend sei, dies jedoch die Verlesung nicht hindert.

Was war der Inhalt dieses Vermerks?
Michael F. habe 9.742 Abonnenten… Michael F. gehöre zur Querdenker Szene und habe sich verstärkt radikalisiert.

Es werden unterschiedliche Videos gesichtet.

Das erste Video heißt „Ich mach da nicht mehr mit“

Im zweiten Video berichtet Michael F. von einem Schreiben das Kollegen zur täglichen Testung zwingt, ansonsten würde es Suspendierungen geben, bis hin zu Kündigung.
Im dritten Video stellt er die Frage „bist Du bereit, weiterhin friedliche Menschen, gewaltsam von der Straße zu holen?“ er fordert alle Polizisten und Soldaten auf, sich „jetzt“ für den Frieden zu entscheiden, denn wenn es soweit ist, müssten sie sich bereits entschieden haben. Sein Appell: Entscheidet Euch für den Frieden!

Im letzten Video stellt er die Frage „wie weit wollt ihr gehen?“ Kausalkette… ein Mensch kam bei einem Polizeieinsatz ums Leben… tiefes und aufrichtiges Beileid! Berlin ist kläglich gescheitert… eine weitere Säule ist nicht mehr gegeben, eine Opposition nicht mehr zugelassen. Wer die Spielregeln macht… bestimmt das Spiel!
Sein Appell an die Polizisten… es wird der Tag kommen, an dem Juristen es bewerten werden, ob ihr dem System gedient habt. Aufruf zum Spaziergang in kleinen Gruppen an unterschiedlichen Orten.

Danach wird das Lied „hey junger Polizist“ angehört. Dies hatte Michel F. in seinem Kanal eingestellt und um Verteilung gebeten.

RA Sattelmaier kündigt einen Beweisantrag an, zur Sichtung aller Videos! Keine Rosinenpickerei!

Laut Auswertung habe Michael F. den Song gepostet um subtilen Einfluss auf Polizisten zu nehmen. Sie sollten ihren Dienst quittieren…
Was möchte er damit sagen?
Es wäre besser, wenn der Ersteller sich auf Tatsachen konzentriert hätte. Jedoch hier wurde versucht, Michael F. eine staatsfeindliche Gesinnung anzudichten.
Soll das der Maßstab sein?
Das ist eine einseitige Darstellung seiner Persönlichkeit… keine offene Bewertung! Michael F. bittet um Friedlichkeit und Gewaltfreiheit… kein einziges Video wo zur Gewalt aufgerufen wird. Lediglich „Macht nicht mehr mit!“ somit ist klar erkennbar, welches Gedankengut der Ersteller hat. Unfassbar!

RA Klemke bedankt sich, dass der Senat nur Teile dieses Unsinns vorgelesen hat, somit ist uns vieles erspart geblieben. Wer mit klarem Verstand, gendert einen Ermittlungsvermerk? Coronaleugner, Querdenker Bewegung… woher hat er diese Information? Coronaleugner hinterfragen… sie leugnen nicht. Es sind offensichtlich Wortbausteine aus dem Fundus.
Verfassungsfeindliche Reichsbürger Szene… woher weiß der Ersteller das? Wo fängt sie an? Wo hört sie auf? Warum? Wieso? Weshalb? Das wird nicht erklärt. Was möchte und der Ersteller mitteilen? Nichts von Gewalt! Diejenigen die dem System hinterher hecheln, haben vermutlich den Paragraphen des Widerstandes (Artikel 20/4) nicht verstanden! Die Strategie mit den Montagsspaziergängen ist maximal ein Aufruf zum zivilen Ungehorsam!

RA Miksch erörtert, dass die Botschaft vom 30.3.2021 war „wir brauchen keinen Aufstand… wir brauchen keine Revolution… wir machen einfach nicht mehr mit!“

RA Rosenbach empfindet, dass in einem sanftmütigen Tonfall mitgeteilt wurde, dass die Kollegen zum nachdenken angeregt wurden… Begriff der roten Linie wurde seitens der Politik aufgehoben… Remonstrationsrecht

RAin Rüber-Unkelbach sieht eine Diskrepanz zwischen dem Vermerk und den Videos. Aber es ist nichts, was wir in einem Terrorverfahren erwarten.

Pause

RAin Hamed bemerkt, dass das einzig positive in diesem Vermerk sei, dass gegendert wird. Das Problem in diesem Verfahren sind Behauptungen ohne diese zu untermauern… es zeigt eben diese Diskrepanz.
Coronaleugnende Querdenker Bewegung und verfassungsfeindliche Reichsbürger Szene… es wird jedoch nicht mitgeteilt, wie der Verfasser darauf kommt. Michael F. motiviert lediglich das Remonstrationsrecht im Blick zu halten und Aufruf zur Strafanzeige… also Rechtsmittel innerhalb des Staates… also System Akzeptanz! Zu nichts anderem wurde aufgerufen. Sie bittet darum, zukünftig bewertende Vermerke nicht mehr vorzulesen!

RAin Dr. Schwaben kommentiert „wo man singt da lass Dich nieder… böse Menschen haben keine Lieder“

RA Weissenborn ist der Auffassung, dass Michael F. auf die Zuhörer eingeht und lediglich seine Auffassung mitteilt und seine erachtete Möglichkeit wie man damit umgeht.

RA Nirk schließt sich seinen Vorrednern an und distanziert sich von RA Rosenbach, da er keine Sympathie zu dieser Szene habe.

Birgit M.-M. Erörtert, dass sie diese Videos noch niemals zuvor gesehen habe und diese auch niemals auf Ratstreffen vorgespielt wurden.

RA Lober erinnert an die Anklage und stellt fest, dass alle Videos vor der Anklage liegen. Es gibt keine Aufforderung zur Gewalt und zur Stürmung! „Diesen Ideologie-Quatsch haben sie vorlesen lassen… das scheint ja für Sie sehr wichtig zu sein um ein Urteil zu fällen?!“

RA von Alvensleben kann es nicht bleiben lassen und stellt fest, dass es ein Terrorverfahren ist, jedoch keinerlei Gewalt und noch nicht einmal eine Sachbeschädigung. „Als wir uns das Lied angehört haben, habe ich mich gefragt, wo ist hier die Gewalt?“ Kunstfreiheit, Glaubensfreiheit etc. wo ist die Meinungsfreiheit?

RA Dr. Sieg stellt sich nur eine einzige Frage… weshalb wurden diese Videos gezeigt? Denn wir glauben nicht, dass diese Videos zur Entlastung gezeigt wurden!

RA Rosenbach kommentiert noch, dass er nicht gesagt habe, dass er Sympathien zu dieser Szene hat.

RA Sattelmaier stellt nun den Beweisantrag die übrigen Videos ebenfalls zu sichten.

RA Lober stellt einen Beweisantrag mit Beweis einer E-Mail vom 9.12.2022 in der er sich auf ein Telefonat vom 8.12.2022 beruft, dass seine Mandantin sich Einlassen möchte. Nicht wie GBA Engelstätter am 8.11.2024 behauptet hat, dass dies erst im Februar 2023 geschehen sei.

Richter Bonk beendet den Verhandlungstag mit Ausblick auf weitere Asservate von Michael F., Birgit M.-W…. Im Anschluss daran würde dann mit Asservaten von Johanna F., Rüdiger v.P., Hans-Joachim H. und Vitalia B. weitergemacht werden.

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