Prozessbeobachtung OLG Frankfurt „Reichbürgerprozess“ 18.06.2024

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9. Verhandlungstag

Die Verhandlung beginnt um 9:40 Uhr. Anwesend sind zehn Pressevertreter und etwa dreißig Zuschauer. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) wird durch Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

Senatsbeschlüsse:
Zu Beginn werden mehrere Senatsbeschlüsse verkündet, die verschiedene Anträge der Verteidigung aus den letzten Verhandlungstagen ablehnen. Diese betreffen audiovisuelle Aufzeichnungen, die örtliche Unzuständigkeit, die Verfahrenseinstellung bzw. -aussetzung oder -unterbrechung sowie die Verfahrensaufteilung. Der Senat betont, dass keine Einschränkungen der Verteidigung durch die Verfahrenstrennung oder andere Umstände zu erkennen seien.

Die GBA lehnt eine 14-tägige Unterbrechung ab, die von der Verteidigung wegen der nicht sofort lesbaren nachgelieferten 2000 Seiten-Dateien gefordert wurde. Sie argumentiert, dass die Verteidigung genug Zeit hatte, die Nachlieferungen zu prüfen.

Ablehnungsgesuch der Verteidigung:
Ein Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit, den die Verteidigung von Johanna F.-J. angekündigt hatte, wird nach der Mittagspause zurückgenommen.

Selbstleseverfahren:
Richter Bonk ordnet das Selbstleseverfahren nach § 249,2 StPO an, wobei zwei Listen mit insgesamt 172 Urkunden (Durchsuchungsbeschlüsse, TKÜ-Anordnungsbeschlüsse) zur Verfügung gestellt werden.

Anträge und Diskussionen:
RA Dalla Fini für Max E. stellt erneut einen Antrag auf Verfahrensaussetzung bzw. -unterbrechung, um der Verteidigung und den Angeklagten die Möglichkeit zu geben, sich auf den aktuellen Stand des Verfahrens zu bringen. Er beklagt die ungleiche Informationsweitergabe zwischen den Verfahren in Frankfurt und Stuttgart. Alle Verteidiger schließen sich dem Antrag an. Frau Dr. Maslow lehnt den Antrag ab und wiederholt ihre bisherigen Argumente.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) und RA Lober (für Birgit M.-W.) betonen die fehlende Informationsweitergabe aus dem Stuttgarter Verfahren und fordern eine Stellungnahme von der GBA.

Einlassung von Max E. zur Person:
Max E. beginnt mit seiner militärischen Laufbahn von 1978 bis 1990, einschließlich seines Pädagogikstudiums und seiner Karriere bei den Gebirgsjägern und Panzergrenadieren. Er schildert seine Wertevorstellungen und seinen unkonventionellen Führungsstil, der von ethischen Werten geprägt war.

Am Nachmittag erzählt Max E. von seiner Kindheit und Jugend, seinen familiären Verhältnissen und den prägenden Ereignissen, die sein Leben beeinflusst haben. Er betont seine Abneigung gegen Unrecht und Ungerechtigkeit.

Diskussion über die Behandlung der Angeklagten:
Die Verteidigung kritisiert erneut die menschenunwürdigen Durchsuchungen und Handhabungen der Angeklagten während des Transports und in der JVA. Richter Bonk erklärt die Zuständigkeiten, betont jedoch, dass er nur während der Hauptverhandlung Anordnungen treffen kann.

RA’in Hamed und andere Verteidiger berichten über konkrete Fälle von Misshandlungen und fordern eine Protokollierung und Untersuchung der Verletzungen. RA Schwab deutet an, dass er eine Aufhebung des Haftbefehls wegen menschenverachtender Bedingungen beantragen würde, falls seine Mandantin betroffen wäre.

Schluss und Ausblick:
Der Sitzungstag endet um 17 Uhr. Die Hauptverhandlung wird am 25. Juni 2024 um 9:30 Uhr fortgesetzt, wobei Max E. weiter zur Person aussagen wird, insbesondere über seine Zeit beim KSK und bei der NATO. Der Termin am 19. Juni wurde aus innerdienstlichen Gründen aufgehoben.

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