Versicherungen zahlen nicht nach Impfung – Alles Humbug?

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Versicherungen zahlen nicht nach Impfung – Alles Humbug?

Derzeit überschlagen sich die durch Bezahlung oder Dummheit regimetreuen „Fakten“checker mit ihren Meldungen, über eine Behauptung, die wohl auf unser-mitteleuropa.com ihren Anfang genommen und sich dann rasant über die sozialen Medien verbreitet hatte: Versicherungen sehen in Schäden nach Impfung ein Selbstverschulden und zahlen nicht. In einem, bis heute leider oft zitierten aber bis heute nicht belegten Fall aus Frankreich soll eine dortige Versicherung den Tod eines ihrer Versicherungsnehmer, der sich hatte impfen lassen und danach verstorben war, mit Selbstmord gleichgesetzt haben.

Schauen wir doch einmal nach, ob diese „tollen“ „Fakten“checker recht haben, oder ob Versicherungen tatsächlich einen Haftungsausschluss nach Impfung in ihre Bedingungen aufgenommen haben.

Eine Versicherung, die jeder kennt, dürfte die Unfallversicherung des ADAC sein. Der ADAC wirbt seit einiger Zeit schon, völlig unverantwortlich, für die Impfung. Doch wie steht er wirklich dazu? Das herauszufinden, ist sehr einfach. Wir müssen nur diesem Link folgen, auf der Seite sehr weit nach unten scrollen und stellen dann fest…oh je, es stimmt ja wirklich! Neben einigen anderen, durchaus nachvollziehbaren Unfallgründen, wie etwa einem Unfall ab 1.1 Promille (was echt heftig ist), ist auch die Teilnahme an einer angeordneten Massenimpfung ein Grund, um die Haftung abzulehnen.

ADAC Ausschlusskriterien bei UnfallversicherungNicht nur, dass der ADAC hier das mögliche Risiko eines zu erwartenden Unfalls nach Impfung in etwa mit einem Alkoholgehalt von satten 1,1 Promille gleichsetzt, Brisanz hat auch die Formulierung ansich. Hier ist die Rede von einer angeordneten Massenimpfung. Man könnte das Ganze also auch als Aufruf zum Widerstand verstehen. Wenn man sich einer Anordnung zur Impfung nicht widersetzt, verliert man halt seinen Versicherungsschutz. Nicht weniger brisant ist beine fehlende Zeitangabe. Während beispielsweise beim Fahren unter Alkoholeinfluss klar ist, dass der Alkoholpegel nach einigen Stunden wieder im grünen Bereich ist, ist mitnichten klar, ab wann man laut ADAC nach einer Impfung wieder fahren darf. „Nach“ kann hier also nicht unmittelbar danach sein, sondern auch Tage, Wochen, Monate oder Jahre danach bedeuten.

Nicht ganz uninteressant ist auch, wann diese Regelung hinzugefügt wurde. Um das herauszufinden, hilft uns die Wayback-Machine des Internets. Während am 09. Juli 2020 noch nichts dergleichen zu lesen ist, taucht der Eintrag am 22. Juli 2020 plötzlich auf. Dieser Zeitpunkt deckt sich mit dem Bekanntwerden, dass es sich bei dem neuen Impfstoff, der gegen die vermeintliche Seuche entwickelt wurde, um einen mRNA-Impfstoff handele und dieser noch im gleichen Jahr zur Verfügung stehen würde. Wie müssen wir uns das Vorgehen beim ADAC und anderen Versicherungen nun vorstellen? Anders, als es bei der vordergründigen Propaganda zu sein scheint, kalkulieren Versicherer knallhart. Sie holen selbständig Studien ein und greifen dabei auf echte und vor allen Dingen unbefangene Wissenschaftler zurück, die nichts, aber auch gar nichts mit solchen Propaganda-Kaspern, wie Drosten oder Lauterbach gemein haben. Dieser werden den Versicherungen knallhart erklärt haben, dass es sich um einen hochriskanten, experimentellen und noch nie am Menschen getesteten Versuchsstoff handelt, bei dem alle vorausgegangenen Tierversuche krachend gescheitert waren. Daraufhin passten die Versicherer logischerweise ihre Bedingungen an.

Dass sie dann aber nach außen dennoch für diese experimentelle Gentherapie warben, lässt nur auf eines schließen: Auf ihre absolute Skrupellosigkeit!

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