3 Jahre und 9 Monate für Reiner Fuellmich

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3 Jahre und 9 Monate für Reiner Fuellmich

Das fordert die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer.

Das Gericht drückt in dem Verfahren gegen Reiner Fuellmich, den ehemaligen Rechtsanwalt, Mitgründer des Corona-Ausschusses und „Lichtgestalt“ seiner Anhänger derzeit mächtig auf die Tube.

Bereits im Mai dieses Jahres wollte der vorsitzende Richter Schindler das Verfahren abschließen. Es war bereits der 13. Prozesstag. Vorausgegangen waren 12 Prozesstage mit umfangreichen Zeugenvernehmungen und endlosen Monologen, Beschimpfungen und Beleidigungen seitens des Angeklagten.

Seit diesem Tag versucht die Verteidigung aus irgendeinem Grund, einen Urteilsspruch so lange wie möglich hinauszuzögern. Zunächst gab sie sich ganz perplex, als habe man mit dieser Sicht des Gerichts gar nicht gerechnet. Dann forderte man weitere Vorbereitungszeit, um sich auf die „neue“ Situation einstellen zu können. Seitdem werden bei nahezu jedem Verfahren weitere Zeugenvernehmungen beantragt, sowie Befangenheitsanträge etc. eingereicht oder angekündigt. Zumeist angekündigt, weil Ankündigung und Einreichung dann zwei getrennte Vorgänge an zwei unterschiedlichen Prozesstagen sind. Wenn etwas eingereicht wird, ist es entweder unvollständig oder es soll noch einmal vom Angeklagten gesichtet werden. Das alles macht man während der Hauptverhandlung, denn abseits von ihr scheint es nur wenig Kontakt zwischen dem Angeklagten und seinen Verteidigern zu geben. Das mag man zumindest meinen.

Ab und zu erscheint der eine oder andere Verteidiger (davon gibt es inzwischen derer drei) gar nicht vor Gericht; manchmal erscheinen auch alle einfach gar nicht. Die Fortsetzung der Verhandlung wird dann verschoben.

Wenn denn alle einmal da sind, kommt mindestens ein Verteidiger verspätet.

Und wenn die Verhandlung dann endlich fortgesetzt werden kann, geht es maßgeblich darum, dass der Angeklagte wieder seine endlosen Monologe, Beleidigungen, Diskreditierungen und Beschimpfungen fortsetzen kann. Das scheint im Prinzip alles zu sein, worum seine Verteidiger und er kämpfen.

Die Kammer hatte doch gerade dies am 15. Verhandlungstag nachdrücklich unterbunden. Vorausgegangen waren Ermahnungen an den Angeklagten, er möge bei seinen Einlassungen keine Beleidigungen und persönliche Details aussprechen. Fuellmich hatte sich nicht daran gehalten und so wurde die Hauptverhandlung zum größten Teil verschriftlicht. Alle Anträge und Einlassungen wurden von nun an nicht mehr mündlich vorgetragen, sondern mussten schriftlich eingereicht werden und wurden dann im sogenannten Selbstleseverfahren behandelt.

Fuellmich und seine Verteidiger versuchten seither, diesen Beschluss zu umgehen, was ihnen jedoch nicht gelang.

Parallel dazu beantragten sie immer wieder neue Zeugenvernehmungen, teilweise auch von Zeugen, die bereits vernommen worden waren. In zwei Fällen stimmte die Kammer diesen zu; zuletzt der Zeugenvernehmung Martin Schwabs. Doch diese Zeugenvernehmungen förderten erstens keine neuen Erkenntnisse und zweitens schon gar keine Entlasungsindizien für den Angeklagten zutage. Gerade Schwabs Aussage belastete Fuellmich sehr, auch wenn dessen Fans das anders sehen.

Bereits am Ende des 26. Verhandlungstages hatte Richter Schindler das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft angekündigt. Das erfolgte auch prompt am 27. Verhandlungstag.

Die Staatsanwaltschaft fordert 3 Jahre und 9 Monate Haft, was nicht besonders überraschend ist. Das Gericht wird höchstwahrscheinlich darunter bleiben. Bei zwei Jahren Haft oder weniger, kann Fuellmich das Gefängnis bald verlassen, da er die Hälfte bereits mit der Untersuchungshaft abgesessen hat, welche von ihm und seinem Verteidigerteam unnötig lange hinausgezögert wird. Die andere Hälfte wird wegen guter Führung sicherlich zur Bewährung ausgesetzt werden.

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