OLG Stuttgart 28.04.2025
60. Verhandlungstag
Die Verhandlung beginnt pünktlich um 9 Uhr mit 4 Zuschauern und drei Pressevertretern – einer davon mit Kamera.
Markus H. (MH) verkündet, daß er sich unwohl fühle. Die familiäre Situation und der Besuch seiner Familie – nur mit Trennscheibe – mache ihm schwer zu schaffen. Es wurde ja bereits Familienbesuch ohne Trennscheibe beantragt. Die Sitzung wird unterbrochen, damit er sich mit seinen Anwälten besprechen kann. Er kann sich dann doch einlassen. Es werden chats vom August 2022 aufgelegt, die er mit dem Angeklagten Ralf Sch. geführt hat. Es geht darum, eine Liste zu erstellen „wir bekommen, was wir wollen“! „Dann fordere Leos, Haubitzen und zur Not Wiesels!“ Emojis. Dann schickt Ralf Sch. ihm Bildschirmkopien mit Daten zu Munitionslagern und -depots zu. „Ich bin im M-Stab drin“. Dazu möchte eine Richterin Genaueres wissen. Er meint, er war nicht drin, wollte nur angeben. Dann wird eine handschriftliche Liste aufgelegt, darauf hat er vermerkt, was er braucht – angeblich für Rüdiger von P. Es hört sich an wie eine Liste für ein Survivaltraining, allerdings mit Armbrust, Blendgranaten und ähnlichem. Dann erklärt er noch das Thema „Vernetzung“, das er mit Marco v.H. und dessen Umfeld besprochen habe.
Als nächstes werden mehrere Mahnschreiben aufgelegt – es ging um die nichtbezahlten Beiträge der privaten Pflegeversicherung und Androhung von Pfändung. Darauf hatte er quer „Rückweisung“ in rot notiert und eigene Antwortschreiben -privatautonom,- gefertigt. Er erklärt dazu seine private finanzielle Situation. Im Dezember 2018 hatte er einen Reitunfall mit Schlüsselbeinbruch. Er konnte monatelang nicht arbeiten. Ihm hätten 8000,-€ Krankengeld zugestanden, das er aber nicht bekommen habe. Daher hätte er die Beiträge der Pflegeversicherung nicht mehr beglichen.
Sein Absender lautet „privatautonom, Natürliche Person nach §1 BGB im Rechtsstand von 1896“. Bei der Anschrift fügt er die „Firmennummer“ der Behörde hinzu und weist die Behörden darauf hin, daß sie privat haften, da keine Legitimation. Er fordert einen Legitimationsnachweis.
https://www.dnb.com/de-de/
Die Infos hätten er und Ralf Sch. von einer Friedensrichterin in Polen bekommen. Er verweist auf die „Bereinigungsgesetze der Alliierten“, „SHAEF“ (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force) und die „HLKO“ (Haager Landkriegsordnung).
Seine Einspruch-Schreiben habe er auch an das Konsulat von SHAEF in Frankfurt geschickt. Der Vorsitzende: „Haben Sie Antwort bekommen?“ „Nein! Da war wohl nichts dran, daher bereue ich, daß ich das gemacht habe!“
Es wird ein Schaubild aufgelegt, das die Bereinigungsgesetze darstellt. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes, Art. 23, wäre abgeschafft worden. Die Info käme von Christian W., Angeklagter in München.
„Ich habe sehr viel recherchiert, ich will das Grundgesetz, ich habe mit 1871 nichts zu tun!“ Markus H. klagt immer wieder über Kopfweh. Der Vorsitzende: „Wenn das öfter vorkommt, lasse ich Sie beim Amtsarzt vorführen!“
Anm.: War das ein Angebot oder eine Androhung? Bin unsicher!
Bei einem Pressemann klingelt ein Handy – die sind aber für alle im Zuschauersaal verboten. Eine Besucherin weist eine Justizfachangestellte darauf hin, die den Pressemann hinaus begleitet. Der Vorsitzende schaut verwirrt und läutet die Mittagspause ein.
Um 13.45 Uhr geht es weiter. Die Rae Meyer und Mohne (für MvH) stellen zusammen mit weiteren Anwälten einen Antrag.
Am 9.4.2025 habe die Ermittlungsbeamtin Kommissarin B. unter Eid ausgesagt, daß ALLE Zeugen des BKA und LKA vor der Vernehmung einen USB-Stick mit der Ermittlungsakte von allen drei Standorten (Ffm, Stgt und MUEN) bekommen hätten. Der Vorgesetzte hätte sie aufgefordert, die Akten zu lesen – vor allem die Fußnoten. Die Anwälte fordern die Vorladung aller BKA- und LKA-Ermittler bzw. Zeugen – es ist eine sehr lange Liste. Es wäre kein faires Verfahren, da die Generalbundesanwaltschaft mehr Infos habe.
Oberstaatsanwalt Dr. Klemm geht nun auf gestellte Anträge ein.
Bei der Anordnung „Trennscheibe“ bezieht er sich auf die besondere Gefährlichkeit der Angeklagten und zieht juristische Parallelen zum RAF Prozess. Er gestattet Markus H. aber den Besuch seines minderjährigen Kindes ohne Trennscheibe, nicht bei den Anwälten. Bei MvH bleibt für alle Besucher und die Anwälte weiterhin Trennscheibenpflicht.
Alexander Q.´s Antrag, die Webinare seines telegram Kanals „Frag uns…“ auf einem USB-Stick zu bekommen, wird stattgegeben.
Anm.: OHA! War das der erste Antrag, dem seit einem Jahr stattgegeben wird?
Allerdings hat sein Laptop keine USB-Schnittstelle und den -Stick hat sein Anwalt, der nicht weiß, wie er ihn hinter die Glasscheibe bekommen soll! (Anm.: OHA! Haken gefunden!)
Weiter geht es mit weiteren Asservaten auf dem großen Bildschirm.
Es sind Werbedrucke der „Verfassungsgebenden Versammlung“ (VV) . MH erklärt, daß er dort das Angebot genutzt hätte, ein schulpflichtiges Kind -während Corona- mit Homeschooling („Vinea“) anzumelden. Dazu hätte er dort Mitglied sein müssen.
Der Verfassungsschutz hätte aber in seinem Heimatdorf eine Broschüre verteilt und vor der VV gewarnt, dann hätte er Abstand genommen, mit denen wolle er nichts zu tun haben. Er wolle ja das Grundgesetz.
Dann wir ein T-Shirt als Asservat gezeigt – in verwaschenem Dunkelgrau mit roten und weißen Streifen, Aufdruck „Ewiger Bund 1871“. Er erzählt, daß er Treffen beim „Vaterländischen Hilfsdienst, VHD“ besucht habe, dort habe er das T-Shirt erhalten. Dort brauche man eine Staatsangehörigkeit – „Die bestimmen wer Deutscher ist, das fand ich ungerecht. Ich rede mit jedem, schwarz, weiß, auch mit Indianern.“ Der Vorsitzende grinst: „Das ist kulturelle Aneignung!“ (Anm.: Haha! Lustig!) „Die waren mir zu fanatisch, die wollen die Todesstrafe bei 1871, ich will das nicht!“ „Obwohl, das Strafgesetzbuch ist ja auch von 1871!“ Der Vorsitzende: „Sie meinen die Strafprozessordnung, die ist von 1871, das Strafgesetzbuch ist von 1874!“
Anm.: Die StPO trat am 01.10.1879 in Kraft, das Strafgesetzbuch am 01.01.1872, Quelle google, Herr Vorsitzender!
RA Fratzky möchte wissen, welche Beweiskraft so ein Werbezettel der VV habe. Hierzu hat der Vorsitzende bereits ein Gutachten bei „KONEX“ (Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg) angefordert – Prof. Köhler werde als Gutachter auch geladen.
Es werden handschriftliche Aufzeichnungen zum Thema „Das Deutsche Reich 1871“ gezeigt und die Mitschrift eines „Online- Kommerzkurses“ – „Am Anfang war das Wort…“
Der Senat läßt sich die Niederschrift genauer erklären und MH erzählt, daß er sich hier Hilfe bei seinen Streitigkeiten mit Gerichtsvollziehern und Finanzämtern erhofft habe.
„Der Kurs war echt gut, der M. wollte nichts mit SHAEF zu tun haben, er hat gezeigt, wir wir in die „Heilung“ kommen. Dazu hat er viel aus der Bibel zitiert und mit Gesetzen verglichen! Das hat mir gefallen – es war auch sehr sprirituell. Warum hätte ich Gewalt anwenden sollen? Ich habe es doch immer auf dem Rechtsweg versucht!“
Der Oberstaatsanwalt berichtet, daß in Frankfurt der Zeuge R.vernommen wird (Anm.: Von der strittigen Glaubwürdigkeit und der Bank der Engel aus der Hölle auf Motorrädern vergisst er glatt zu berichten! Sachen gibt’s!) und in München müsse entschieden werden, ob bei der Vernehmung von Dr. Melanie R. ein Psychiater hinzugezogen werden müßte.
Die Sitzung wird um 16 Uhr beendet und geht am 30.04.2025 mit seiner weiteren Einlassung weiter.