Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 18.09.2024

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Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 18.09.2024

OLG Stuttgart 18.9.2024

22. Verhandlungstag

Gegen 9.15 Uhr beginnt Wolfram S. weitere, vorbereitete Seiten als Einlassung zur Sache vorzulesen.

Er erklärt nochmals plastisch seine Distanzierung zur Vereinigung, wobei er klarstellen möchte, dass es nach seiner Auffassung keine Vereinigung gab. Jedoch vorsorglich, falls es doch eine Vereinigung gegeben hätte, (wovon er nicht ausgeht) distanziert er sich. Er erklärt, dass es ist, als, wenn jemand sagt, da sei ein roter Punkt auf einer weißen Wand, er jedoch diesen nicht sieht. Da dieser Punkt jedoch dort nicht sein darf, streicht er vorsorglich mal drüber, weil der Vermieter es von ihm verlangt. Er stellt sich somit die Frage, ob der rote Punkt nicht möglicherweise auf der Brille des Betrachters ist oder dieser eine Taschenlampe mit rotem Licht verwendet hat. Als Zweites schildert er, wie er sich vorkommt. Alles, was er gesagt und getan hat, wird völlig verdreht und in ein falsches Licht gerückt. Als Beispiel nennt er das Vorhaben, einen neuen Kindergarten zu errichten. Alle helfenden Mitmenschen sind hoch motiviert, jeder bringt, dass ein was er kann und irgendwann wird über dieses Vorhaben nur noch als Projekt gesprochen. Jeder weiß ja Bescheid, worum es geht. Irgendwann kommt ein Außenstehender auf die Idee, hier ging es um Pädophilie und schon wird jedes gesprochene Wort, jede E-Mail… Einfach alles unter völlig falschen Voraussetzungen betrachtet und verdreht, das Wort Projekt erscheint nun in einem völlig anderen Licht.

Des Weiteren spricht er auch nochmals das Foto an, welches ihm als Vorhalt bei seiner letzten Einlassung gezeigt wurde. Da saß Christian W. mit einem Gewehr neben ihm… Dies war ein Luftdruckgewehr, welches Markus H. mitgebracht hatte. Nochmals LUFTDRUCK…

Er beteuert zum wiederholten Male, dass er sein Leben absolut gewaltfrei gestaltete. Er habe lediglich Sorge vor Katastrophenfällen.

Auch untermauert er durch Nennungen von Fundstellen in der Akte seinen Rückzug aus der Gemeinschaft. Er belegt es mit Nachrichten von sich selbst und mit einer Nachricht von Rüdiger v.P. der mitteilte, dass der ITler raus sei.

Diese Einlassung dauert ca. 30 Minuten… Im Anschluss daran werden die Seiten dem Senat übergeben, der diese in die Akte einfügt und zusichert, dass alle Verfahrensbeteiligten eine Kopie erhalten werden.

Nach dieser überraschend kurzen Einlassung (sie war mit 2 Stunden angekündigt) möchte Richter Holzhausen mit dem Anhören von TKÜ‘s fortfahren, jedoch zuvor führt er ausführlich aus, weshalb er am letzten Verhandlungstag so irritiert war von RAin Mohnes Bitte. Er untermauert, dass er an einer Beschleunigung des Verfahrens sehr interessiert sei und deshalb werden zukünftig immer TKÜ‘s gehört, sollte ein Verhandlungstag überraschend vorzeitig beendet sein. Ergo: ab sofort ist nicht mehr damit zu rechnen frühzeitig aus dem Gerichtssaal zu kommen, denn es werden dann immer TKÜ‘s angehört. Er versicherte, dass ALLE TKÜ, die bisher in Anträgen moniert wurden, in vollem Umfang angehört werden, um die monierte Diskrepanz zwischen dem tatsächlich geführten Telefonat und dem Selbstleseordner (zukünftig SLO genannt) zu überprüfen.

Nun wird die erste TKÜ abgespielt. Es ist ein Telefonat vom 11.9.2022 zwischen Wolfram S. und Andreas M.

Hauptsächlich wurde darin über ein Formular gesprochen, welches Wolfram S. entworfen hatte, zum Ausfüllen von persönlichen Daten. Im Anschluss daran gab es ein paar Verständnisfragen seitens des Senats und von mehreren Anwälten. Wolfram S. beantwortete diese gerne, mit dem Hinweis, dass er zur Aufklärung beitragen will.

RA Böltz hatte eine hervorragende Beobachtung gemacht, denn nach seinem Verständnis wurde im Telefonat im Dialekt gesagt, dass Adressen

„no et“

vorhanden sind und in der Verschriftung steht, dass die Adressen vorhanden sind. Deshalb wurde dieser Part des Telefonats nochmals angehört… GRATULATION Herr Böltz, sie hatten recht!!! Danke schön, denn dies ergibt einen völlig anderen Sinn!

Nach einer 20-minütigen Pause ging es direkt mit einem Telefonat vom 20.9.2022 weiter, dass Wolfram S. mit Marco v.H. geführt hatte. Sie sprachen über einen bevorstehenden Stromausfall. Es wurde über EMP (Elektro magnetische Impulse) und EBS (Emergency Broadcast System) gesprochen, Marco v.H. erklärt wie diese eingesetzt werden und ihre Auswirkungen. Auch DS (Deep State) wird mehrfach erwähnt. Sie sprechen ebenfalls über eine Bewusstseinserweiterung, die als Folge des Stromausfalls käme, jedoch wie diese vonstattengehen wird, wollen sie persönlich am nächsten Tag besprechen. (Die Abkürzungen wurden im Nachhinein erörtert)

Daraufhin folgt ein Telefonat vom 27.9.2022, dass Wolfram S. mit Andreas M. führte. Es geht hauptsächlich um das Beschaffen eines Druckers, der Ausweise drucken kann. Daraufhin fragt Wolfram S. nach, was denn der Ausweis können muss, damit er überhaupt weiß, wonach er Ausschau halten soll. Andreas M. gibt das Telefon an einen Michael weiter, der dann die gewünschten Anforderungen erörtert. Das Telefon wird im Anschluss wieder an Andreas M. zurückgegeben und das Telefonat beendet.

Die Rückfrage, ob es sich beim Telefonpartner Michael um den Beschuldigten Michael F. aus dem Verfahren in Frankfurt handelt, kann Wolfram S. nicht beantworten, da er diesen niemals kennengelernt hat.

Wolfram S. meldet sich nochmals zu Wort und erklärt, dass auch dieses Telefonat seinen Rückzug untermauert, denn Andreas M. sagte zum Auftakt

„Ich habe mir schon Sorgen gemacht“.

Im Anschluss daran werden noch ein paar Problemchen besprochen, z. B. RA Sigmund moniert, dass er darum gebeten hatte, seinen Mandanten bereits um 8 Uhr in das Besprechungszimmer zu bringen zwecks Vorbereitung und Besprechung. Jedoch sein Mandant wurde exakt um 8.38 Uhr vorgeführt, somit war eine sinnvolle Vorbereitung nicht möglich.

Andreas M. erörtert nochmals, dass er an Klaustrophobie leidet und die Vorführung in München für ihn eine Katastrophe darstellt. Richter Holzhausen bittet um Verständnis, dass er diesbezüglich nichts machen kann, das obliegt alleinig im Ermessen des dortigen Gerichts.

Es folgt die Frage an den GBA, was es Neues in München und Frankfurt gibt? Antwort: Nichts… Frankfurt hat nun 3-wöchige Pause.

RAin Mohne möchte wissen, was unter „Nichts“ zu verstehen ist?

Z. B. das Verlesen von Durchsuchungsprotokollen

Für die nächsten Verhandlungstage wird die Einlassung zur Person und Sache von Ralf S. in Aussicht gestellt.

Gegen 12.30 Uhr wird der Sitzungstag beendet.

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